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Plenarprotokoll 19/55

10.07.2025 · 243 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (34)CSU (33)AfD (28)SPD (27)FREIE WÄHLER (19)

Ilse Aigner

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 55. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Wir haben auch heute ein Geburtstagskind, das aber noch nicht da ist. Benno Zierer hat heute Geburtstag. Wir werden ihm später gratulieren. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der CSU-Fraktion "NGOs: Sorgsame Verwendung von Steuergeldern und rechtsstaatliche Kontrolle für ein partnerschaftliches Miteinander" Jetzt ist auch das Geburtstagskind da: Alles Gute zum Geburtstag! Trotzdem brauchen wir jetzt etwas Ruhe, damit der erste Redner auch gehört wird. Das Prozedere ist bekannt. Zehn Minuten hat in dem Fall als erster Redner Thorsten Freudenberger für die CSU-Fraktion.

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Thorsten Freudenberger CSU

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! "NGOs im Auftrag der EU-Kommission aktiv?" – So lautete die Überschrift Anfang Juni in einem Beitrag auf "tagesschau.de". Hintergrund zu dieser Veröffentlichung waren Hinweise darauf, dass die EU-Kommission im Zusammenwirken mit Umweltverbänden für Kampagnen oder gar Klagen auch gegen deutsche Firmen agiert haben könnte. Während die EU-Kommission diese Vorwürfe zurückweist, wird der EU-Rechnungshof folgendermaßen zitiert: "Die EU-Finanzierung für NGOs ist zu undurchsichtig und leidet unter einem Mangel an Transparenz." Zu lesen war das im April dieses Jahres, auch auf "tagesschau.de". Ein zweiter Fall aus den vergangenen Monaten, der die NGOs in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt hat, war im Februar: Eine Kleine Anfrage der Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag schlägt hohe Wellen. Anlass waren Proteste gegen rechts, gegen die Unionsparteien direkt oder eine Person, in dem Fall Friedrich Merz, an denen auch zumindest indirekt geförderte Organisationen beteiligt waren. Es handelte sich um organisierte Aktionen mit eindeutiger Parteinahme und klarer Positionierung gegen eine Partei und eine Person innerhalb des Wahlkampfes. Zu lesen war in Berlin beispielsweise die Parole: "Ganz Berlin hasst die CDU." Wenn Organisationen sich gegen Hass und Hetze einsetzen, ist das gut. Wenn man dann gleichzeitig solche Dinge toleriert, ist das schwierig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Eine Kleine Anfrage im Bundestag ist Ausdruck des parlamentarischen Rechtes auf Auskunft und Transparenz. Bezeichnend waren übrigens damals die Reaktionen auf diese Kleine Anfrage. Von linker Seite und aus den Reihen einiger NGOs wurde reflexartig von "Einschüchterungsversuchen" gesprochen (Anna Rasehorn (SPD): Nichts anderes war es ja auch!) oder von einem "beispiellosen Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft". Statt dass man sich differenziert und sachorientiert mit einer grundsätzlichen, rechtsstaatlichen Frage auseinandergesetzt und parlamentarische Kontrollrechte geachtet hätte, gab es nur Häme und eine Überreaktion. Auch von Rechtsaußen ist zu diesem Thema nichts zu erwarten, zumindest nichts Konstruktives. Hunderte von ganz verschiedenen NGOs, die es bei uns gibt, werden dort pauschal als Komplex betrachtet. Sie seien allesamt Handlanger und Unterstützer der Regierungsagenda und Teil eines Staates, der seine Bürger entmündigt. (Michael Hofmann (CSU): Unglaublich! – Christoph Maier (AfD): Die Wahrheit! – Michael Hofmann (CSU): Unglaublich!) Einfache und undifferenzierte Sichtweisen führen wie immer zu rein populistischen und einfachen Forderungen, hier natürlich: Geldhahn zudrehen, allen NGOs keine Gelder mehr geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen auch am Beispiel der NGOs, dass weder von Linksaußen noch von Rechtsaußen irgendwelche konstruktiven Lösungen in Sachfragen zu erwarten sind. Ideologie, pauschaler Populismus, pauschale Verurteilungen von Organisationen, die auch Sinnvolles leisten, von Linksaußen, von Rechtsaußen – wie immer gibt es hier nichts Konstruktives. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kurz zu NGOs: Sie bündeln Interessen und organisieren Bürgerinnen und Bürger. Sie erfüllen einen wichtigen Zweck, nämlich im gemeinnützigen Bereich, im gesellschaftlichen Bereich, im sozialen, kulturellen, ökologischen oder auch im politischen Bereich. Sie sind wichtige Akteure einer lebendigen, einer pluralistischen und einer gelebten Demokratie. NGOs decken also klar umrissene, klar bestimmte Themengebiete ab. Im Rahmen dieses Engagements steht absolut fest, dass sie sich politisch äußern können und sollen. Sie dürfen und können sich positionieren und an der politischen Willensbildung teilhaben. Da sie aber oftmals direkt oder indirekt mit staatlichen Mitteln unterstützt werden, gelten hier schon gewisse Spielregeln. Während es für den Staat das absolute Neutralitätsgebot gibt, die Neutralitätspflicht, gilt für NGOs vor allem auch das Mäßigungsgebot und eine Neutralitätsorientierung dahin gehend, dass eine regelhafte Parteinahme und ein Fungieren quasi als Partei, vor allem auch im Wahlkampf, als sehr problematisch angesehen werden müssen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) NGOs sind wichtig für eine lebendige Gesellschaft, für eine demokratische Gesellschaft. Wir fordern allerdings Transparenz darüber, wofür Gelder ausgegeben werden. Es ist das gute Recht jedes Bürgers dieses Staates zu erfahren, wofür seine Steuergelder ausgegeben werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das heißt, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind und Geld erhalten, können sie sich nicht quasi parteipolitisch engagieren. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Es sind Non-Governmental Organizations und keine Near-Governmental Organizations. Das muss eingehalten sein. Wenn NGOs klare und thematisch bezogene Aufgaben haben, muss man hellhörig werden, wenn zum Beispiel Meldeportale eingerichtet und damit staatliche Aufgaben übernommen werden. NGOs haben im parastaatlichen Bereich nichts verloren. Diese Analysen und Forderungen kommen übrigens nicht alleine aus dem politischen, sondern auch aus dem wissenschaftlichen Bereich. Der Augsburger Verfassungsrechtler Prof. Franz Lindner unterstützt diese Forderungen, indem er schreibt, die staatliche Förderung privater Akteure oder deren Projekte dürfe die politische Neutralitätspflicht des Staates nicht unterlaufen. Der Staat dürfe daher nicht solche Organisationen oder Projekte fördern, denen teilweise eine einseitige politische oder gar parteipolitische Ausrichtung zugrunde liegt. Gegen eine einseitige politische Förderpraxis seien rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Der Leipziger Verfassungsrechtler Prof. Gersdorf ergänzt: "Überdies steht die staatliche Förderung von gesellschaftlichen Organisationen unter Gesetzesvorbehalt. Die finanzielle Förderung von NGOs, die an der politischen Kommunikation mitwirken, muss zur Sicherung der parteipolitischen Neutralität und des Demokratieprinzips gesetzlich geregelt sein. Ein solches Gesetz fehlt aber bislang, sodass die Förderpraxis auf Bundes- wie Landesebene schon deshalb verfassungswidrig ist." Welche Fragen stellen sich denn aus diesen Forderungen? Um was geht es ganz konkret? – Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf zu wissen, wer gefördert wird. 2025 sind das ungefähr 580 Organisationen auf Bundesebene. Welche Mittel fließen, an wen und in welchem Umfang? Wer entscheidet überhaupt über die Vergabe dieser Mittel? Passiert das nur in Ministerien? Ist dies eine rein administrative Entscheidung, die dann maßgeblich vielleicht auch davon abhängt, wer in einem Ministerium gerade das Sagen hat? Oder wollen wir darüber nachdenken, diese Mittelvergabe durch ein unabhängiges Gremium vornehmen zu lassen? Wer kontrolliert die Mittelverwendung? Diese und viele andere Fragen mehr führen dazu zu fordern, dass wir hier klare Verfahren brauchen, klare Zuständigkeiten brauchen, mehr Transparenz brauchen. Warum brauchen wir das? – Es handelt sich hier nicht um irgendeine beliebige Forderung. Es geht um Grundelemente unserer freiheitlichen Demokratie, die auf Offenheit, Transparenz, Nachprüfbarkeit und der Nachvollziehbarkeit von Projekten und Entscheidungsprozessen beruht. Aus diesem Grund fordern wir gesetzliche Regelungen der staatlichen Finanzierung von NGOs, die klare Verhältnisse schaffen und das Vertrauen in die Arbeit dieser für unser Staatswesen wichtigen Organisationen auf eine breite Grundlage stellen. Zusammengefasst: Ich bin überzeugt, dass ein Transparenzgebot und dessen Kontrolle, ein unabhängiges Gremium, das für die Vergabe staatlicher Mittel an NGOs verantwortlich ist, regelmäßige Berichte über geförderte Projekte und Organisationen sowie klare Regelungen zur Kontrolle des Ganzen wesentliche Merkmale sind, die wir brauchen, und wesentliche Forderungen, um die Arbeit der NGOs zu unterstützen. Lassen Sie mich am Ende sagen, dass ich den Menschen danken möchte, die sich in unseren NGOs organisieren und jeden Tag engagieren. Wir werden nachher noch von Kollegin Trautner hören, wie eine NGO im Bereich des Sozialen unendlich Wichtiges leistet. Ich habe vorhin von 580 Organisationen gesprochen, die diese Demokratie lebendig, pluralistisch und mit Blick auf die Mitwirkung sehr gut machen. Diese NGOs brauchen wir und gleichzeitig klare Regelungen. Wir regeln in diesem Staat so viele Dinge. Was hindert uns daran, hier klare Spielregeln zu finden, damit NGOs gut arbeiten können und nicht regelmäßig in einer öffentlichen Diskussion stehen, die anderen NGOs, die sich gar nicht politisch betätigen, schadet? Daher brauchen wir klare Spielregeln für ein gesellschaftliches Engagement von NGOs, das wir achten und für wichtig halten. Das sind unsere Forderungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht für die AfD-Fraktion Kollegin Katrin Ebner-Steiner. (Beifall bei der AfD)

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Katrin Ebner-Steiner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bemerkenswert, wie sich die CSU heute einmal mehr darin versucht, sich als Aufklärer dieser Szene darzustellen – ausgerechnet bei einem Thema, bei dem sie selbst jahrelang beide Augen zugedrückt und selbstverständlich mitgemacht hat. Heute spielen Sie wieder ein konservatives Blatt, als hätten Sie den NGO-Komplex gerade erst entdeckt. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Dabei haben Sie doch diese Strukturen mitaufgebaut, (Zuruf: Wir haben sie aufgebaut?) mitfinanziert und über Jahre hinweg gestützt, und zwar nicht irgendwo, sondern hier bei uns in Bayern. Ich kann das Ergebnis vorwegnehmen: All das zeigt, was die Bürger von Ihnen zu erwarten haben, nämlich überhaupt nichts. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Sie kennen nicht mal die Fakten und reden darüber?) Die einzige Kraft, die sich seit Jahren konsequent gegen die Verschwendung unserer sauer verdienten Steuergelder einsetzt, ist die Alternative für Deutschland. (Lachen des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) Wir benennen die Missstände im Haushaltsausschuss, im Plenum, im Land, im Bund und in Europa. Doch dass Sie sich jetzt an unseren Positionen bedienen, reicht allein nicht. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist ja lächerlich!) Wer kopiert, muss auch liefern. In Ihrem Fall ist klar: Sie tun nur so, als würden Sie handeln. Dabei wollen Sie nichts Grundsätzliches ändern; das haben Sie mit Ihrer Rede eben dargelegt. Es ist im Grunde nichts anderes als Wählertäuschung, aber immer weniger Menschen fallen darauf herein. Die Wähler wissen mittlerweile: Nur die AfD kann Deutschland retten. (Beifall bei der AfD) Unsere Fraktion hat schon seit Jahren in Dringlichkeitsanträgen auf den Irrsinn rund um das Bundesprogramm "Demokratie leben!" und die linke NGO-Denunziationsstelle "REspect!" hingewiesen – Programme, die Sie mit immer mehr bayerischem Steuergeld gefüttert haben: erst 30.000 Euro, dann 60.000 Euro, zuletzt 120.000 Euro. Wer hat diese Netzwerke der linken Bevormundung in Bund und Land jahrelang mitdurchgefüttert? – Es war die CSU. Sie sind Teil dieses Systems und versuchen jetzt, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Jetzt tun Sie so, als wollten Sie das Problem angehen. Dabei finanzieren Ihre Leute in Brüssel genau diese NGOs weiter, mit tatkräftiger Unterstützung von Frau von der Leyen und Manfred Weber von der CSU. Am 7. Dezember 2022 hat die EU-Kommission heimlich einen Vertrag mit der Organisation ClientEarth unterzeichnet: 350.000 Euro für den Kampf gegen die Kohlekraft in Deutschland, gemeinsam mit sogenannten Bürgerbewegungen und Klimacamps, auf Deutsch: mit extremistischen Gruppen. Da ist es fast schon unwichtig, wie Sie Ihre eigene Anfrage im Bundestag zu diesem Thema einfach unter Verschluss gehalten haben. Waren Ihnen die Antworten etwas unangenehm? Vor diesem Hintergrund wirkt die Aktuelle Stunde heute nicht wie ein Kurswechsel, sondern wie ein Ablenkungsmanöver. Der Betrug am Wähler beginnt bereits beim Namen "NGOs: Nichtregierungsorganisationen". Treffender wäre: undemokratische staatsfinanzierte Partnerorganisationen der Regierungsparteien, mit deren Hilfe sie Steuermittel missbrauchen, um ihre eigenen Leute üppig zu versorgen und den politischen Gegner zu bekämpfen. (Beifall bei der AfD) Das ist zugegebenermaßen etwas sperrig, wäre aber die Wahrheit und anhand der offiziellen Auswertungen der Fördermittelverwendung nachweisbar. Sie verschwenden jährlich Milliarden aus allen Kanälen an NGOs und NGO-Projekte. Allein im laufenden Jahr werden aus dem Bundeshaushalt rund 580 Projekte mit 182 Millionen Euro gefördert. (Michael Hofmann (CSU): Sie haben von Milliarden gesprochen und reden jetzt von 182 Millionen? So schnell kann man sich normalerweise gar nicht widersprechen!) Dabei schwillt die linke Steuermittelverschwendung jährlich an. Verteilte das Programm "Demokratie leben!" 2015 noch 40 Millionen Euro, waren es zwei Jahre später 104 Millionen Euro und 2020 dann 115 Millionen Euro. In den letzten drei Jahren betrug die Gesamtsumme je 182 Millionen Euro. Allein bei uns in Bayern haben Maßnahmen zur angeblichen Radikalisierungsprävention in den letzten fünf Jahren rund 5 Millionen Euro jährlich aus dem Landeshaushalt verschlungen – Geld, das unsere Rentner, unsere Kinder und unsere Pflegebedürftigen besser brauchen könnten. Die meisten politischen NGOs hängen dabei komplett von öffentlichen Zuwendungen ab. Dieses regierungsabhängige Netz als Zivilgesellschaft zu bezeichnen, ist nichts anderes als arglistige Täuschung; denn es handelt sich um privatisierte Regierungsorganisationen, die sich vor allem dem Kampf gegen rechts verschrieben haben, also gegen Andersdenkende. Dieser NGO-Sumpf gehört ausgetrocknet. Fangen Sie jetzt in Bayern damit an! (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wende mich jetzt einmal an die Generation der von 1960 bis 1965 Geborenen. Frau Präsidentin, als wir so langsam das Laufen lernten, gab es in Deutschland die APO, die außerparlamentarische Opposition. Ich denke, man kann die APO schon als Vorläufer der heutigen NGOs bezeichnen. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Mein Gott! Also wirklich!) Die APO hat mit sehr radikalen Mitteln gesellschaftliche Veränderungen durchsetzen wollen. (Zurufe von den GRÜNEN: Oje!) – Aha, ich sehe schon: Ein Teil der GRÜNEN distanziert sich von ihren Großvätern und Großmüttern. (Zurufe) Sie haben versucht, gesellschaftliche Veränderungen auf sehr radikale Weise durchzusetzen, (Unruhe – Glocke der Präsidentin) aber sie hätten nicht im Traum daran gedacht, für ihre Tätigkeit staatliche Mittel zu beantragen. Das ist der Unterschied. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Heute haben wir zugegebenermaßen ein breiteres Bild von Nichtregierungsorganisationen. Ich gebe dem Kollegen Freudenberger durchaus recht: Viele dieser Organisationen übernehmen wichtige Aufgaben und Funktionen und tragen natürlich auch dazu bei, dem grundgesetzlichen Auftrag – die Macht geht vom Volke aus – zu entsprechen, indem man denen, die nicht parlamentarisch organisiert sind, auch eine Stimme gibt. Das ist gut und richtig so. Die Frage ist: Wo muss man Grenzen setzen? Frau Kollegin Ebner-Steiner, man muss ganz bestimmt keine Grenzen setzen, wenn es um Kampf gegen rechts – ich formuliere es anders: um Kampf gegen Rechtsextremismus – geht. Sie haben wegen des Verfahrens natürlich eine gewisse Beißhemmung, sich selbst als rechtsextrem zu bezeichnen; dafür habe ich Verständnis. Ich benenne es klar: Natürlich müssen wir gesellschaftlich gegen Rechtsextremismus und auch gegen Linksextremismus vorgehen. Jetzt beginnen schon die Probleme: Wie wird der Kampf gegen Rechtsaußen geführt? Die Kollegin Claudia Roth hatte mich letztes oder vorletztes Jahr gebeten, an einer Demonstration gegen Rechtsextremismus in Augsburg teilzunehmen. Ich habe das selbstverständlich getan. Ich bin auch als Redner aufgetreten, habe aber zu meinem Entsetzen feststellen müssen, dass zahlreiche Fahnen linksextremer Organisationen zu sehen waren. Da spreche ich gar nicht von Der Linken, sondern das waren DKP und Schlimmeres. Da waren Fahnen von Linksextremen zu sehen. Das kann ich nicht dulden. Ich selbst habe vor gut 20 Jahren in meiner Heimatstadt Kaufbeuren einen Protestmarsch dagegen organisiert, dass die NPD Unterstützerunterschriften sammeln kann. Ich hatte alle demokratischen Parteien im Boot, habe aber zur Bedingung gemacht: Ich kann es nicht verhindern, wenn irgendein Mitglied der Linkspartei oder der DKP oder irgendeiner solchen Organisation mitläuft, aber es darf keine Fahne von diesen Organisationen zu sehen sein. Sie haben sich daran gehalten, es hat funktioniert; man muss es nur wollen. Man kann tatsächlich von einer Nichtregierungsorganisation erwarten, dass sie sich klar gegen links- und rechtsaußen abgrenzt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Thorsten Freudenberger hat recht, wenn er sagt, wir brauchen Transparenz. Das kann man einfordern. Das fordern Sie ständig ein, übrigens zu Recht. Nichtregierungsorganisationen sind im Grunde genommen Lobbyorganisationen, die nicht im wirtschaftlichen Bereich tätig sind. Wir erwarten von jeder Lobbyorganisation Transparenz, deswegen kann man sie auch von den NGOs fordern. Wo ich nicht Herrn Freudenbergers Meinung bin: Wir brauchen keine unabhängige Stelle. Als Parlamentarier haben wir die Hoheit über den Haushalt. Selbstverständlich können wir in unserem Bereich entscheiden, wo wir Geld einsetzen und wo nicht. Das kann der Bundestag auch. Dieses Recht sollten wir uns nicht nehmen lassen. Da müssen wir uns schon selbst die Mühe machen, hier transparent in den Haushalt zu schauen und zu sagen: Jawohl, das passt, oder das passt eben nicht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Toni Schuberl (GRÜNE): Dann macht es mal! Ihr seid Regierung! – Michael Hofmann (CSU): So hat er es ja nicht gesagt!) – Kollege Hofmann, ich denke, wir werden das jetzt auch tun. Möglicherweise wird es da die eine oder andere Veränderung geben. Ich sage aber auch, was nicht passieren darf, und sage etwas zum Vorwurf, die Union habe hier jahrelang zugeschaut usw. usf. – Ja, es gab gewisse Dinge, die mir nicht gepasst haben; das muss ich schon sagen. Mir hat im Bund eine einseitige Ausrichtung in Richtung Rechtsextremismus nicht gepasst. Grundsätzlich muss man aber schon sagen: Es kann nicht davon abhängen, welche Gruppierung gerade an der Regierung ist, ob eine NGO überleben kann oder nicht. Stellen Sie sich einmal vor, man würde allen Umweltorganisationen radikal sämtliche Gelder streichen. Vier Jahre später kämen die anderen dran, und dann würden sie alles nachzahlen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das sind Dinge, die parlamentarisch einfach nicht möglich sind. Man muss hier auch einen gewissen Vertrauensschutz wahren. Man muss aber auch den Mut haben zu sagen: Nein, du nicht! Frau Ebner-Steiner hat sich ihrer heldenhaften Arbeit im Haushaltsausschuss gerühmt. Ich darf hier einmal für Aufklärung sorgen: Die Kollegin war tatsächlich einige Jahre lang im Haushaltsausschuss. Was bleibt mir in Erinnerung? – Es bleibt mir in Erinnerung, dass sie ständig gefordert hat, sämtliche Integrationsprojekte zu stoppen. Ich sage bewusst nicht, dass Sie es billigend in Kauf nahmen; Sie nahmen aber gesellschaftliche Spannungen bis hin zu kriminellen Delikten in Kauf, um Ihr Narrativ von den kriminellen Ausländern zu befördern. Das war das Ziel. Das Ziel war also nicht ein parlamentarischer Gedanke, sondern das, was Sie immer sagen – self-fulfilling prophecy –, Wirklichkeit werden zu lassen. Das andere, was mir einfällt: Sie haben sich einmal gegen den Reitsport gewendet, gegen einen fürchterlichen NGO-Lobbyverband. Ich meine, es ging um Schwaiganger. Als ich dann nachfragte, was das für einen Sinn habe, haben Sie mit den Schultern gezuckt und haben gesagt: Das weiß ich nicht. – Das war – nur um das einmal deutlich zu sagen – Ihre Rolle im Haushaltsausschuss. Was ist unsere Aufgabe? – Erstens. Transparenz herstellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Anfang des Jahres einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag gestellt. Ich fand das sehr gut. Es war bezeichnend, mit welcher Häme und Aggression dagegengehalten wurde. Was gibt es hier denn bitte zu verheimlichen und zu vertuschen? Der Bürger hat ein Recht darauf zu wissen, wohin das Steuergeld geht. Ich sage es auch im Hinblick auf die Verbreitung von Fake News in sozialen Netzwerken ganz offen: Wenn man diese Transparenz herstellt, schützt man NGOs auch davor, dass irgendwelcher Unsinn verbreitet wird. Auf dieser Erkenntnis aufbauend muss man in Haushaltsberatungen selbstverständlich überlegen: Passt das alles noch, oder muss man es anders gewichten? Ich kann mir vorstellen, dass jetzt gleich wieder kommt, es würden ja auch Verbände im Ehrenamt, in der Musik, im Sport etc. unterstützt: Natürlich unterliegen diese der gleichen Transparenz. Dort wird diese Transparenz jedoch gelebt, anderswo fliegt man unter dem Radar. Ich sage auch ganz deutlich: Wer sich von Extremisten nicht klar distanziert, der hat auch keine staatliche Förderung verdient. Ich sage nicht, man müsse politisch neutral sein. Das ist wahrscheinlich schon etwas schwierig, wenn man sich mit einem Thema identifiziert, das sehr klar bei einer politischen Gruppierung – ob das die GRÜNEN, die CSU oder die FREIEN WÄHLER sind – verortet ist; es ist dann sicherlich nicht möglich, totale Neutralität und Distanz zu wahren. Sie müssen aber zumindest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, auf diesem Boden agieren und sie aktiv verteidigen. Ich danke für diese Aktuelle Stunde. Sie wird die Grundlage für weitere parlamentarische Aktivitäten sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Prima, Bernhard, prima!)

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Ilse Aigner

Die nächste Rednerin spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; bitte schön, Katharina Schulze.

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Katharina Schulze GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Stunde ist immer eine super Möglichkeit, über Themen zu sprechen, die die Menschen bewegen: Kriege ich für mein Kind einen Betreuungsplatz? Wie kann ich meine Oma, die in einer Dachgeschosswohnung lebt, bei der nächsten Hitzewelle besser schützen? Wie kriegen wir in Bayern die Wirtschaft wieder in Schwung? Ich war also sehr gespannt darauf, welches Thema die CSU für die Aktuelle Stunde auswählen würde. Als ich den Titel gelesen habe, ist mir zuerst "sorgsame Verwendung von Steuergeldern" aufgefallen. Dann habe ich gedacht: Chapeau, CSU, Sie nehmen sich eines anderen wichtigen Themas an – Jens Spahn und die versenkten Steuermilliarden. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Unglaublich! – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ist der Mitglied im Bayerischen Landtag? – Nicht so ganz, oder?) Dann habe ich noch die drei Buchstaben "NGO" davor gesehen. "Nichtregierungsorganisationen" bedeutet ja konkret: Organisationen, die sich ehrenamtlich fürs Gemeinwohl einsetzen und aus der Zivilgesellschaft kommen. Dann war mir klar, dass diese Aktuelle Stunde der CSU die Zivilgesellschaft weiter einschüchtern soll. Ich finde das fatal. (Beifall bei den GRÜNEN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist so billig!) Bayern lebt von seiner aktiven Zivilgesellschaft. Bayern lebt von den Vereinen, den Ehrenamtlichen, den Menschen, die anpacken, anstatt zu meckern. Gesellschaftliches Engagement ist das Lebenselixier unseres Staates. Kolleginnen und Kollegen, ganz ehrlich gesagt: Wir brauchen das mehr denn je; denn es gibt in unserem Land und außerhalb unseres Landes Strömungen und Kräfte, die unsere Demokratie und unsere Art zu leben angreifen. Ich bin dankbar und stolz auf alle, die sich dem widersetzen und dagegen arbeiten, (Beifall bei den GRÜNEN) die ehrenamtlich aktiv sind – egal, ob beim Frauenbund, im Asylhelferkreis, im Umweltschutz oder beim Bayerischen Roten Kreuz. Vereine und Verbände bringen unsere Gesellschaft entscheidend voran. Sie unterstützen in Krisen, zum Beispiel die vielen Ehrenamtlichen in Blaulichtorganisationen. Sie übernehmen Aufgaben vom Staat und machen das, was der Staat nicht macht oder schafft, zum Beispiel Umweltschutzverbände mit der Renaturierung der Moore. Sie packen mit an, wie zum Beispiel die unzähligen Helferkreise, die Geflüchtete in Arbeit bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist indiskutabel, jetzt mit dieser Aktuellen Stunde auch nur mit einem Hauch zu suggerieren, dass all diese Menschen nicht ordnungsgemäß mit Steuergeldern umgehen könnten und mehr kontrolliert werden sollten. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Sie haben nicht zugehört! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie haben nicht zugehört! Das passiert, wenn man die Rede vorher schreibt und nicht zuhört! – Michael Hofmann (CSU): Da war die Rede leider schon geschrieben!) All jene, die staatliche Gelder bekommen – das wissen Sie genauso gut wie ich – müssen gegenüber den Fördergebern Rechenschaft ablegen. Ich finde Ihre Aufregung auch etwas wohlfeil. Ich möchte einmal die Gegenfrage stellen: Wer hat sich denn regelmäßig und ewig lang gegen ein Lobbyregister gesperrt? – Das waren nicht wir GRÜNE, das waren Sie als CSU. (Beifall bei den GRÜNEN – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Wer hat es eingeführt?) – Ja, Sie haben unsere Anträge vorher nie angenommen. Irgendwie passt es ja schon ein bisschen in die momentane Stimmungslage, dass man von den Rechtsextremen ganz außen die Kritik an dem zivilgesellschaftlichen Engagement aufgreifen möchte. Ich erinnere an die 551 Fragen der Unionsfraktion im Bundestag. Ich erinnere an die Kritik der CSU an den Kirchen. Ich habe das Gefühl, Sie nehmen es immer gleich persönlich, wenn Sie jemand einmal inhaltlich stellt und kritisiert. Es ist nicht gut, in der Politik so etwas zu tun. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Macht ihr es anders?) Es passt übrigens auch zu Markus Söder, der als Ministerpräsident im Interview mit dem in meinen Augen rechtspolitischen "Nius"-Nachrichtenportal über NGOs sagte – ich zitiere: "Die überwiegende Zahl dieser NGOs ist grün. Die grüne Philosophie ist: mit einem woken NGO-Netzwerk über Wissenschaft, Forschung und Medien da quasi immer so eine Art Meinungsmehrheit zu etablieren." (Beifall bei der CSU) – Ja, da klatschen Sie auch noch. Warten Sie mal ab, was danach kommt. Ihr Ministerpräsident sagt gegenüber der "Welt" – ich zitiere auch wieder: "Gerade in Ministerien der GRÜNEN haben sich NGOs wie Kraken ausgebreitet." Kolleginnen und Kollegen, gelenkte Medien, Krakenvergleiche, der Vorwurf, dass Menschen, die sich in der Zivilgesellschaft engagieren, eine Schattenstruktur bilden – ganz ehrlich? Damit werden Verschwörungsmythen wissentlich befeuert, und das auch noch absichtlich. Das halte ich für falsch. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist ein billiger Ablenkungsversuch!) – Na ja, Krakenvergleiche! Reden Sie mal mit Herrn Spaenle, der kann Ihnen vielleicht erklären, was der Krakenvergleich für eine Bedeutung hat. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Sie meinen, damit ein bisschen Applaus von rechtsaußen zu bekommen, aber im Endeffekt schwächen Sie unsere Demokratie, und vor allem befinden Sie sich damit in schlechter Gesellschaft. Wir sehen global, dass gerade in Autokratien probiert wird, die Zivilgesellschaft einzuschüchtern: Russland, China, und selbst in the Land of the Free, (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch, als ob wir so etwas tun würden! – Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU) – Unruhe – Glocke der Präsidentin) den USA, sagt Trump, er möchte gegen die NGOs vorgehen. Deswegen mein letzter Satz: Allein nur den Anschein zu erwecken, diesem Weg nacheifern zu wollen, verbittet sich für Demokratinnen und Demokraten. (Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Sie haben die Basis wirklich verlassen! Das ist unglaublich! – Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU))

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.

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Horst Arnold SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Stunde zu den NGOs ist von der CSU beantragt worden. Der Titel lässt leider bereits erahnen, in welche Richtung die Diskussion gehen soll. Es geht um sorgsame Verwendung und rechtsstaatliche Kontrolle. Was auf den ersten Blick noch wie eine vernünftige Forderung klingen mag, offenbart bei genauerem Hinsehen sehr schnell eine grundsätzlich misstrauische und distanzierte Haltung gegenüber einer kritischen Zivilgesellschaft und entsprechenden Organisationen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Der Titel ist vor allen Dingen auch ein Déjà-vu: So stellte die CSU, wie bereits erwähnt, am 24.02.2025, einen Tag nach der Bundestagswahl, eine Kleine Anfrage unter dem Titel "Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen". Es handelt sich dabei um 551 Fragen zur Finanzierung, zu politischer Neutralität und möglichen parteipolitischen Aktivitäten zahlreicher NGOs. Im Fokus standen Organisationen wie Kollektiv, Omas gegen Rechts, Campact, Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace. Die zentrale Fragestellung der Union lautete, ob und in welchem Umfang NGOs, die staatliche Fördermittel erhalten, parteipolitisch agieren und damit gegen das Neutralitätsgebot und das Gemeinnützigkeitsrecht verstoßen. Es wurde besonders nach möglichen Verbindungen zu Parteien oder parteinahen Stiftungen und gezielten Kampagnen gegen die Union gefragt. Die Union, also auch Sie, stellt die NGOs, die oftmals unstrittig eine sehr wichtige Funktion in unserer Zivilgesellschaft einnehmen, gewissermaßen unter einen äußerst unangemessenen und ungehörigen Generalverdacht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Diese Anfrage wurde zu Recht von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert. Über 1.700 Wissenschaftler und zahlreiche betroffene NGOs haben in offenen Briefen von einer Gefährdung der demokratischen Zivilgesellschaft gesprochen und das Vorgehen kritisiert. Mit uns ist das nicht zu machen. Für uns als SPD ist klar: NGOs sind nicht nur ein wichtiger, sondern ein unerlässlicher Bestandteil unseres Gemeinwesens. Sie füllen oft Lücken, die der Staat alleine nicht schließen kann. Sie geben Menschen eine Stimme, die sonst ungehört blieben. Sie kämpfen für Themen, sie kämpfen für eine gute Zukunft unserer Gesellschaft. Das ist von entscheidender Bedeutung. Sie kämpfen für Klimaschutz, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Integration und Teilhabe. Auch die Bundesregierung wies in ihrer Antwort die suggerierten Unterstellungen und Vorwürfe der Union dementsprechend zurück. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Die alte Bundesregierung! Bitte klarstellen!) Es gab und gibt keine Anhaltspunkte für sogenannte Schattenstrukturen oder eine missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern durch die genannten NGOs. Die Regierung betonte, dass gemeinnützige Organisationen politisch sein dürfen, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren. – Dies ist auch vom Bundesfinanzhof bestätigt worden. Sie übersehen dabei, dass sich viele junge Menschen in den NGOs engagieren, nicht für den Profit, und sich Ihr viel gerühmtes Ehrenamt darin maßgeblich widerspiegelt. Diese Menschen sind wichtige Vertreter der Zivilgesellschaft und verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung, nicht unser Misstrauen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Was erleben wir von der CSU? – Statt die positiven Chancen zu sehen, die die NGOs für die Gesellschaft bieten, fühlen Sie sich offenbar gestört und herausgefordert. Statt den Dialog zu suchen und die Expertise der Zivilgesellschaft zu nutzen, wird Kontrolle gefordert und Misstrauen gesät. Tatsächlich hat auch Friedrich Merz in seiner Verteidigungsrede erklärt: Es sei ein Widerspruch an sich, wenn eine NGO von der Regierung gefördert werde und zugleich die Regierung von dieser NGO angegriffen werde. – Nein, das ist kein Widerspruch an sich, sondern das ist Demokratie. Das muss die Demokratie aushalten. (Beifall bei der SPD) Der wahre Grund für Ihre Anfrage im Bundestag war doch folgender: Die landesweiten Proteste gegen Friedrich Merz, der in einer Abstimmung im Bundestag mit Stimmen der AfD die Zuwanderungspolitik verschärfen wollte, waren der Union ein Dorn im Auge. Anstatt diese Proteste als Ausdruck einer lebendigen Demokratie zu würdigen, wurde nach Wegen gesucht, kritische Stimmen zu diskreditieren. Meine lieben Kollegen, wir wollen NGOs weiter in diesem Staat. Sie sind ein wichtiger Bestandteil. Wir sehen nicht ein, die notwendige und wichtige Kontrolle auf diese Art und Weise – das ist unmissverständlich auch die Position der SPD – zum Anlass zu nehmen, breite Kreise gesellschaftlichen Engagements gerade in dieser Zeit mit vordergründigen Argumenten zu diskreditieren. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Dr. Gerhard Hopp für die CSU-Fraktion.

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Gerhard Hopp CSU

Hohes Haus, verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit etwas Positivem beginnen: Wir waren in dieser Woche mit dem Europaausschuss unterwegs in Furth im Wald. Wir hatten eine gemeinsame Sitzung mit unseren tschechischen Kolleginnen und Kollegen. Wir haben dort einmal mehr ein Beispiel erleben können, was passiert, wenn die Grenzregionen zusammenwachsen. Wir haben gesehen, wie wichtig Europa ist. Wir haben gesehen, wo Europa funktioniert und wo Europa das Leben der Menschen besser und sicherer macht und wo Europa getragen wird, nicht nur von uns in der Politik, sondern von den Menschen vor Ort, von Vereinen, Verbänden und Initiativen. Dieses Europa wollen wir. Dieses Europa brauchen wir dringender denn je. Dieses Europa und unsere Demokratie in Europa sind aber unter massivem Druck. Sie sind unter Druck von außen durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Die Präsidentin hat in einer der letzten Sitzungen eindrucksvoll von ihrem Besuch in Kiew und Butscha berichtet. Dort kann man erleben, was passiert, wenn jemand wie Putin das Sagen hat. Wir erleben, dass unsere Demokratie im Inneren genauso herausgefordert ist durch Desinformation und durch hybride Angriffe auf unseren Zusammenhalt. Die Fraktion ganz rechts außen ist ganz vorne mit dabei, das Ganze zu promoten und unsere Gesellschaft zu spalten, auseinanderzubringen und Demokratie infrage zu stellen. Aufgrund dieser riesigen globalen Herausforderungen ist eines ganz entscheidend. Was ist es? – Vertrauen in ein handlungsfähiges Europa, Vertrauen in eine europäische Demokratie und vor allem Vertrauen in unabhängige europäische Institutionen. Das ist wichtiger denn je. Warum? – Ein interner Vertrauensverlust angesichts dieser großen Herausforderungen von außen wäre ein Geschenk für die Gegner Europas und für die Gegner unserer Freiheit. Deswegen ist es wichtig, dass wir heute die absolut kritisch zu sehenden Verträge von NGOs im Rahmen des LIFE-Programms der EU-Kommission ansprechen. Diese Verträge kamen zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt für die Legitimität und für die Akzeptanz europäischer Politik. Das muss lückenlos aufgeklärt werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der EVP und insbesondere Monika Hohlmeier ist es zu verdanken, dass diese unsägliche Praxis aufgedeckt wurde. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): So ist es! – Zurufe von den GRÜNEN) Bevor die Zwischenrufe wieder überhandnehmen, schadet es nicht, einmal über die Inhalte zu sprechen. Um was geht es denn da? – NGOs werden im Schnitt pro Vertrag und Jahr mit 500.000 Euro Steuergeldern finanziert. Um was zu tun? – Sie nehmen gezielt Einfluss auf parlamentarische Prozesse. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Das gefährdet unsere Demokratie. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Um was geht es in diesen Verträgen? – Ich nenne nur zwei, drei Beispiele: Stopp aller Handelsverträge, Förderung von Klagen gegen Kohlekraftwerke, Förderung von Klagen gegen staatliche Behörden und Landwirte sowie Kampagnen gegen deutsche Unternehmen. Das ist nicht irgendwo verklausuliert, sondern dezidiert in Verträgen festgehalten, die mit europäischem Steuergeld finanziert werden. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das alles widerspricht wem und was? – Das widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung. Das sollten Sie einmal nachlesen. Eigentlich wären Sie vom Fach. Das widerspricht der Rolle der Kommission als Vermittlerin und übrigens auch den Transparenzrichtlinien. Das widerspricht der Wirtschaftlichkeit und dem Prinzip, dass EU-Gelder einen Mehrwert für Europa bringen sollen. Was ist das alles miteinander? – Das ist ein Schlag ins Gesicht für all die Institutionen, die sich für Europa ehrenamtlich einsetzen. Wie manche hier im Raum zähle ich als Kreisvorsitzender der Europa-Union dazu. Sie sehen jeden Tag, dass es zum Glück eine Zivilgesellschaft in Europa gibt, die sich für ein handlungsfähiges Europa einsetzt. Wir brauchen diese Zivilgesellschaft. Demokratie braucht Kontrolle, auch auf europäischer Ebene. Demokratie braucht jedoch keinen staatlich subventionierten und politisch einseitigen Lobbyismus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen ist es richtig, dass die Kommission reagiert hat. Das war aber nur auf massivem Druck von wem möglich? – Der EVP und der CDU/CSU-Gruppe im Parlament. Gegen wen? – Gegen massiven Widerstand der Sozialisten und der GRÜNEN, Frau Schulze. Die wollten genau das nicht. Wofür? – Für einen umfänglichen Nachweis. Woher kommt das Geld? Gibt es Interessenkonflikte? Wie schaffen wir es, eine unabhängige Bewertung zu erreichen, wenn Mittel eingesetzt werden? Kurz gesagt: Wir brauchen eine echte Aufarbeitung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen gibt es auf Druck der EVP-Fraktion nicht nur einen Untersuchungsausschuss, sondern einen ständigen Ausschuss, der ein halbes Jahr tagt und alle Verfahren kritisch unter die Lupe nehmen muss. Er muss überprüfen und Ergebnisse liefern. Wofür? – Dafür, dass wir in Zukunft Steuergelder nicht für politische Lobbyaktivitäten und politische Kampagnen einsetzen, sondern klare Regeln, Kontrolle und Transparenz auf europäischer Ebene verankern. Warum? – Um das Vertrauen in die europäische Zivilgesellschaft und die Demokratie zu erhalten. Das habe ich vorhin angesprochen. Meine Damen und Herren, das brauchen wir in diesen Zeiten dringender denn je. Ich bedanke mich herzlich für diese Aktuelle Stunde. Sie ist ein wichtiges Zeichen für uns alle gemeinsam. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Andreas Jurca für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Jurca AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Wir erleben in Deutschland und insbesondere in Bayern seit Jahren eine massive Ausweitung der staatlichen Förderung für sogenannte Nichtregierungsorganisationen, kurz NGOs. Diese Organisationen erhalten umfangreiche Mittel aus öffentlichen Haushalten, obwohl sie keine demokratische Legitimation besitzen. Sie sind weder gewählt noch einem öffentlichen Rechenschaftsmechanismus unterworfen. Dennoch nehmen sie zunehmend Einfluss auf politische Entscheidungen in unserem Land. Dabei zeigt sich ein beunruhigender Trend: Viele dieser NGOs sind keineswegs neutral oder überparteilich. Sie vertreten klar eine politische Agenda, häufig mit einer stark links-grünen Ausrichtung im Hinblick auf Umwelt-, Migrations- oder Bildungspolitik. NGOs mischen sich aktiv ein. Sie klagen, sie intervenieren und sie beeinflussen, oft auch gegen den Willen der gewählten Volksvertreter. Besonders problematisch wird es, wenn solche Organisationen ihre politische Tätigkeit mit öffentlicher Förderung finanzieren. An dieser Stelle verschwimmen die Grenzen zwischen Zivilgesellschaft und Staat. Was sich nach freiwilligem Engagement anhört, entpuppt sich nicht selten als professionell gesteuerte Kampagnenstruktur – mit Steuergeld alimentiert von unseren Bürgern. (Beifall bei der AfD) Zugleich ist die Transparenz dieser Förderpraxis höchst mangelhaft. Wer entscheidet über die Mittelvergabe? Nach welchen Kriterien? Wer kontrolliert die Verwendung? Warum erhalten einseitig ausgerichtete Organisationen überhaupt so großzügige Unterstützung? Andere, etwa konservative oder kritische Stimmen, zum Beispiel die Desiderius-Erasmus-Stiftung, gehen regelmäßig leer aus. Zudem sehen wir, dass manche NGOs mit juristischen Mitteln wie Abmahnung oder mit strategischen Klagen arbeiten. Dabei treten sie gegenüber Bürgern, Unternehmern und sogar Bundesländern auf wie eine außerparlamentarische Kontrollinstanz – ohne demokratische Grundlage, aber mit staatlicher Rückendeckung. Das ist konkret die Deutsche Umwelthilfe, die seit Jahren zahlreiche Mittelständler schikaniert. In Bayern fließen beträchtliche Mittel aus Ministerien, Fonds und Fraktionsinitiativen an Organisationen, die ihre Projekte als gemeinwohlorientiert deklarieren, in Wahrheit aber klare politische Botschaften senden. Das kann und darf in einem demokratischen Rechtsstaat nicht der Weg sein. Ich fordere daher eine grundlegende Reform der Förderpolitik. Es braucht Transparenz, politische Neutralität und eine strikte Trennung von staatlicher Förderung und politischer Einflussnahme. NGOs dürfen Teil der pluralistischen Gesellschaft sein, aber sie dürfen kein verlängerter Arm parteipolitischer oder ideologischer Interessen auf Kosten der Steuerzahler sein. Werter Herr Kollege Freudenberger, Sie hatten sich vorhin über die nichtstaatlichen Meldestellen beschwert. Vor ein paar Monaten haben wir Ihr CSU-geführtes Ministerium mit einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, die Fördergelder für die nichtstaatliche Meldestelle "REspect!" einzustellen. Dafür haben Sie uns beschimpft. Jetzt haben Sie einen 180-Grad-Schwenk gemacht. Darüber bin ich froh. Dankbar bin ich auch für diese Aktuelle Stunde. Meine Damen und Herren, Sie haben vorhin erwähnt, dass ganz Berlin die Union hasse. Die AfD kennt das. Sie vergessen: Wir sind die Ersten, Sie sind die Nächsten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Sie so angegriffen werden wie wir. Deshalb bieten wir gerne an, mit Ihnen bei den Haushaltsdebatten im Hinblick auf die Streichung staatlicher Finanzierung für solche politischen Aktivisten zusammenzuarbeiten. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Toni Schuberl.

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Toni Schuberl GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechtsextremisten ziehen Vereine und Ehrenamtliche in den Dreck. Das machen sie schon bei deren Bezeichnung: Sie nennen Vereine nicht mehr Vereine. Wer sich für Gerechtigkeit, Frieden, Toleranz, Natur- und Klimaschutz sowie Feminismus einsetzt, wird von der AfD als NGO bezeichnet; denn Verein hat einen zu positiven Klang. Sie ignorieren die unglaubliche Arbeit, die zum Beispiel Helferkreise in Hunderten von Orten über Jahre hinweg geleistet haben. Von der Landjugend über die Fußballvereine bis hin zum Frauenbund ist viel an Integrationsarbeit geleistet worden. Für die Feinde unserer Gesellschaft sind es einfach nur Bahnhofsklatscher oder Gutmenschen. Das ist schäbig. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Diese Sprache spaltet, und das soll sie auch. Rechtsextreme Medien wie das "Compact-Magazin" oder "Nius" wollen unsere Gesellschaft spalten und unseren Zusammenhalt zerstören. Bürgerinnen und Bürger, die die Ärmel hochkrempeln, in die Hände spucken und anpacken und sich trauen, ihre Meinung zu sagen und auch einmal zu widersprechen, stören. Gerade die AfD spielt dieses Spiel besonders perfide. Dort fällt immer wieder das Wort "Krake". Nach alter antisemitischer Tradition wird unter Krake ein Netzwerk verstanden, das im Verborgenen agiert, die eigentliche Macht hat und bis hinein in die Ministerien reicht. Alexander Gauland hat am 26. August 2019 gesagt: "Die wirkliche Macht wird immer unsichtbarer und unkontrollierbarer. Die globalistische Krake hat an Nationen und Völkern keinerlei Interesse." Hetzen, aufwiegeln und Misstrauen säen, immer in die gleiche Kerbe schlagen, bis etwas hängen bleibt – das ist die Strategie der AfD. Das traurige Resultat: zunehmende Angriffe auf unsere Blaulichtorganisationen, aber auch auf Parteien und Vereine. Das ist kein rein deutsches Phänomen. Alle Strategien der Rechtsextremisten sind im Ausland erdacht worden. Zum Beispiel in Ungarn, Georgien und Russland werden NGOs wie die Konrad-Adenauer-Stiftung, Amnesty International und Human Rights Watch als ausländische Agenten diffamiert und zunehmend verfolgt. (Zuruf des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) In erster Linie wollen autokratische Regierungen die Finanzierung beschränken und die Aktivitäten kontrollieren. Sogar die Kirchen werden offen in die Schranken gewiesen, wenn sie die Regierung kritisieren. Die Weltöffentlichkeit schüttelt den Kopf, und doch kopieren weltweit alle kleinen und großen Möchtegern-Trumps mehr oder weniger dieses Muster. Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde der CSU lautet geheimnisvoll: "NGOs: Sorgsame Verwendung von Steuergeldern und rechtsstaatliche Kontrolle für ein partnerschaftliches Miteinander". Was Sie damit genau meinen, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass unsere Freiheit mit dem kritischen Engagement einer vielfältigen Bürgergesellschaft steht und fällt. Das werden die GRÜNEN mit aller Macht verteidigen. (Beifall bei den GRÜNEN) Politisches Einmischen führt zu Berührungspunkten mit der Politik. Sie können in unser Volkshandbuch schauen. Darin steht, in welchen Vereinen und Verbänden wir Landtagsabgeordnete uns engagieren. Das Volkshandbuch ist das "Who‘s Who" der bayerischen NGOs. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Was?) Und natürlich kann man fragen, wo die Grenze liegt. Ist eine NGO wie der Bayerische Bauernverband noch parteipolitisch neutral, wenn der Vorsitzende CSU-Kandidat für das Landwirtschaftsministerium ist? (Zuruf des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) Ist eine Grenze überschritten, wenn eine Lobbyistin der Gasindustrie Wirtschaftsministerin wird? – Von BlackRock will ich gar nicht reden. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist so billig! – Michael Hofmann (CSU): Seit wann ist BlackRock eine NGO? Sie sind ja komplett raus aus dem Thema! – Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das kann man kritisieren. Das muss man vielleicht auch kritisieren. Aber trotzdem darf man nie von einer "Krake" sprechen. (Beifall bei den GRÜNEN) Man darf im Übrigen auch nicht von "Terroristen" sprechen, wenn Bürger Straßen oder gar Autobahnen blockieren, um ihrem politischen Anliegen Nachdruck zu verleihen – egal, ob sie es mit einem Bulldog oder einem Kleber machen, egal, ob sie es für das Dieselprivileg machen oder für die Rettung der Zukunft unseres Planeten. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Sie sind mittlerweile genauso undifferenziert wie die da drüben! Das ist tragisch!) Diese Sprache ist Hetze, spaltet, und es ist eigentlich die Sprache der Rechtsextremisten und der Feinde unserer Gesellschaft. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Sagen Sie einmal etwas zu den Linksextremisten!) Diese Sprache benutzt man nicht, (Michael Hofmann (CSU): Unfassbar! Sprachpolizist!) und man spricht darüber schon gar nicht mit rechtsextremen Medien. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Das ist völlig unglaublich, was Sie tun! Völlig unglaublich!) Stärken wir die Zivilgesellschaft, vermeiden wir Verschwörungslügen, und halten wir zusammen! Ich danke den Engagierten und Anpackern in der Gesellschaft. Bleibt aktiv und kritisch. Die GRÜNEN stehen hinter euch. (Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Wenn sie eurer Meinung sind, vielleicht!)

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Ilse Aigner

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Carolina Trautner für die CSU-Fraktion.

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Carolina Trautner CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich muss einmal ein bisschen zurechtrücken, was meine Vorredner gesagt haben. Es entsteht der Eindruck, als sei die CSU mit dieser Aktuellen Stunde nur auf Kontrolle aus. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das steht im Titel der Aktuellen Stunde! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Bitte! – Zurufe von den GRÜNEN) – Darf ich bitte ausreden? Ich unterbreche eigentlich auch nie, und ich wünsche mir, dass das bitte auch respektiert wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Titel der Aktuellen Stunde steht nämlich auch etwas vom "partnerschaftliche[n] Miteinander". Ich möchte meine Rede damit beginnen, dass Sie bitte auch verinnerlichen: Ich rede auch für die CSU. NGOs sind unverzichtbare Partner bei der sozialen Daseinsvorsorge. Sie sorgen – ich darf das am Beispiel der Lebenshilfe festmachen – für den sozialen Zusammenhalt. Sie sind dann für Bedürftige und Benachteiligte da, wenn der Staat alleine mit seinen Strukturen nicht mehr ausreicht, wenn die öffentliche Hand an Grenzen stößt. Letztlich kann man sagen: Sie sorgen dafür, dass das soziale Netz nicht reißt. Sie sorgen dafür, dass soziale Sicherung trägt. Sie sind tatsächlich Brückenbauer zwischen staatlichen Strukturen und ihren Zielgruppen. (Beifall bei der CSU) Sie tragen zum sozialen Frieden bei, indem sie sich gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene stellen und für ein respektvolles Zusammenleben einstehen. Die Lebenshilfe ist wie andere NGOs im Sozialbereich selbstlos und gemeinnützig tätig, setzt sich für Gerechtigkeit und soziale Grundwerte ein, benennt Missstände, wirkt auf sehr vielen verschiedenen Ebenen direkt und individuell als Einrichtungsträger, als Arbeitgeber, als Einsatzort für FSJler und Bufdis, als Selbsthilfeorganisation und als Fachverband mit Expertise, und ihre Arbeit ist essenziell für eine lebendige Demokratie. NGOs sind parteipolitisch unabhängig, und darauf legt auch die Lebenshilfe extrem viel Wert. Sie sind aber durchaus politisch aktiv. Die NGOs zeigen Haltung, nehmen Stellung zu tagespolitischen Themen – im Falle der Lebenshilfe beispielsweise im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion – und geben auch Handlungsempfehlungen ab. Der Einsatz für andere Menschen stellt für mich per se eine politische Handlung dar. Sich für Verbesserungen einzusetzen und Bedarfe zu erkennen, heißt für mich, auf die politische Meinungs- und Willensbildung Einfluss zu nehmen. Das ist NGOs ausdrücklich auch gestattet. Ich bin sogar überzeugt davon, dass wir ihnen ihre politische Relevanz nicht absprechen sollten. Wichtig ist und bleibt aber, dass NGOs bei ihrer Arbeit parteipolitisch neutral bleiben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bei NGOs finden wir bürgerschaftliches Engagement auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Hier wird sachorientierte Arbeit im Dienst am Menschen geleistet und gerade nicht im Interesse von partikularen Ideologien gehandelt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ist der Bauernverband parteipolitisch neutral? – Michael Hofmann (CSU): Soll sie nicht mehr Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern sein? Ist das die Forderung? – Unglaublich!) Dabei ist rechtsstaatliche Kontrolle selbstverständlich richtig und wichtig. Es braucht aber auch Vertrauen. Ich bin diesbezüglich der gleichen Meinung wie meine Vorredner: NGOs wie die Lebenshilfe arbeiten transparent und legen auch selbstverständlich Rechenschaft ab. Generelles Misstrauen ist also völlig unangemessen. Ich darf das auch noch einmal sagen: Das hat die CSU auch nicht. Es braucht stattdessen Planungssicherheit und eine Kultur der Wertschätzung. Die Arbeit der Lebenshilfe wird, wie bei anderen Organisationen, auch durch eine Vielzahl von Aufsichts-, Genehmigungs- und Kontrollbehörden überwacht. Die richtige und zeitnahe Mittelverwendung wird durch die Finanzbehörden kontrolliert. Es findet stets eine offene und nachvollziehbare Kommunikation mit den Fördergebern statt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Etwaige Überschüsse werden nicht an Anteilseigner ausgeteilt, sondern verbleiben in der Organisation zum erneuten Einsatz für gemeinnützige Ziele. (Toni Schuberl (GRÜNE): Bei wem ist das nicht so?) Zusammenfassend lässt sich sagen: Zentrale Werte bleiben bei der Lebenshilfe wie auch bei anderen NGOs Solidarität, Mitmenschlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Das ist unverzichtbar für die Stärkung der demokratischen Kultur. Deshalb gebührt ihnen Dank und Anerkennung für ihre großartige Arbeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Abschließend erteile ich Herrn Kollegen Prof. Dr. Winfried Bausback für die CSU-Fraktion das Wort.

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Winfried Bausback CSU

Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte zeigt auf der einen Seite eine sehr differenzierte und sehr sachliche Auseinandersetzung mit einem Thema, das anzusprechen ist. Das betrifft die Rednerinnen und Redner der CSU und der FREIEN WÄHLER. Auf der anderen Seite zeigt die Debatte vonseiten der AfD, aber auch der GRÜNEN und der SPD das Bemühen, politisch zu verwischen und Dinge zu behaupten, die überhaupt nicht im Raum stehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kolleginnen und Kollegen, die Rednerinnen und Redner der Koalition haben deutlich gemacht, um was es uns bei diesem Thema geht. Dieses Thema ist so formuliert, dass es überhaupt nicht misszuverstehen ist: "NGOs: Sorgsame Verwendung von Steuergeldern und rechtsstaatliche Kontrolle für ein partnerschaftliches Miteinander". – Sind Sie gegen rechtsstaatliche Kontrolle? Sind Sie gegen partnerschaftliches Miteinander? – Das sind doch eigentlich wichtige Punkte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kolleginnen und Kollegen, dieses Thema ist auch deshalb wichtig, weil wir Organisationen wie die Lebenshilfe, das Rote Kreuz oder Sportverbände in Bayern vor einer undifferenzierten Inanspruchnahme unter dem Stichwort "NGO" durch Organisationen, die auf dem politischen Feld sehr stark sind, schützen müssen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Welche denn?) Gerhard Hopp hat das heute in seiner Rede hervorragend herausgearbeitet: Wir mussten bei einigen Organisationen auf europäischer Ebene einen Missbrauch erleben, den wir abstellen müssen. Es ist wichtig, dass wir heute über dieses Thema sprechen. Herr Schuberl, "NGO" ist kein Kampfbegriff, sondern bezeichnet etwas, was unsere Demokratie auszeichnet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kolleginnen und Kollegen, Demokratie fragt letztlich: Was sind wir als demokratischer Staat? – Der demokratische Staat lebt davon, dass aus einem unorganisierten zivilen Bereich immer wieder Impulse an den Staat gesandt werden. Natürlich müssen wir vor allem dort genau hinschauen, wo vom Staat Förderungen an den zivilen Bereich gehen. Warum? – Weil es hier um die Freiheit der Auseinandersetzung in der Gesellschaft geht. Deshalb wäre es tatsächlich ein Skandal, wenn sich bewahrheiten würde, was auf europäischer Ebene geschehen sein soll, nämlich dass dort Gelder benutzt wurden, um Beeinflussungen in dem freien gesellschaftlichen Feld der Auseinandersetzung vorzunehmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das hat überhaupt nichts mit Einschüchterung zu tun. Herr Schuberl, ich bin davon überzeugt, dass wir Probleme nicht durch Sprachpolizei wegreden können. Wir müssen dort den Finger in die Wunde legen, wo in der Demokratie Probleme aufgetaucht sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gerhard Hopp hat aufgezeigt, dass es hier ein Problem gibt. Die Ausführungen von Frau Kollegin Trautner zeigen, dass wir Organisationen haben, die für uns unglaublich wichtig sind. Diese Organisationen tragen die Gesellschaft in unserem Land seit Jahrzehnten, zum Teil seit Jahrhunderten. Sie fördern hier Humanität und Zusammenhalt. Wir müssen dafür sorgen, dass die Förderstrukturen nicht missbraucht werden, weil sonst alle diese Organisationen in Misskredit geraten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es geht auch nicht darum, NGOs generell ihre politische Wirksamkeit abzuschneiden oder ihnen die Möglichkeit zu einer politischen Stellungnahme zu verwehren. Es geht vielmehr darum, genau hinzuschauen, weil es hier offensichtlich Missbrauch gegeben hat. Das werden wir auch tun, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Herr Kollege Arnold, ich sage Ihnen: Bayern ist nicht nur das Land des Ehrenamts. Bayern ist auch nach wie vor das Land der Förderung des Ehrenamts. Der Kollegin von der AfD sage ich: Natürlich werden wir das Rote Kreuz, die Sportjugend und alle anderen Organisationen, die unser Land tragen, weiterhin bei ihren Aktivitäten unterstützen. Das ist notwendig; denn unser Land schafft es nicht ohne das Engagement dieser Organisationen. Wir werden aber genau hinschauen. Dort, wo versucht wird, den freien demokratischen Meinungsaustausch in der Gesellschaft in einer nicht demokratischen Weise zu beeinflussen, werden wir einschreiten. Frau Schulze und Herr Schuberl, haben behauptet, wir versuchten, diese Organisationen einzuschüchtern. Ich frage Sie: Welcher der Redner der Regierungskoalition hat irgendjemanden eingeschüchtert? Wenn Sie sich davon einschüchtern lassen, weiß ich nicht, wo Ihr Problem liegt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Europaangelegenheiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Vorab ist über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Ein barrierefreies Gesundheitssystem für Bayern - UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen" auf Drucksache 19/5983 gesondert abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Nun kommen wir zur Gesamtabstimmung über die endgültige Abstimmungsliste. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmungsliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmungsliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes hier: Beschleunigung der Ausweisung von Windvorranggebieten (Drs. 19/7226) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden, damit zehn Minuten Redezeit für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese nimmt Herr Kollege Martin Stümpfig in Anspruch. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Jahre ist es jetzt her, dass unser Ministerpräsident Markus Söder im Sommer 2022 verkündet hat, in Bayern sollten bis 2030 1.000 neue Windräder in Betrieb genommen werden. Blicken wir zurück, stellen wir fest, dass in den letzten drei Jahren genau 30 Windräder in Betrieb genommen wurden. Man kann somit einfach rechnen: Pro Jahr waren es 10 Windräder. Wir können genauso einfach weiterrechnen: Wenn wir 1.000 Windräder wollen und 10 im Jahr bauen, bräuchten wir hundert Jahre, bis dieses Ziel endlich erreicht wird. Dazu sagen wir GRÜNEN: Das ist uns viel zu langsam. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Rednerinnen und Redner der CSU und der FREIEN WÄHLER werden jetzt wahrscheinlich sagen: Wir haben doch so viele neue Genehmigungen. – Ja, seit dem Wind-an-Land-Gesetz von Robert Habeck ist die 10-H-Regelung endlich Geschichte. Jetzt geht es wieder langsam aufwärts. Es fehlen aber die Netze. Die Staatsregierung tut nichts beim Thema Verteilnetze. Der Maßnahmenkatalog liegt weiter in der Schublade. Sie stiften weiterhin Chaos bei den Genehmigungen. Im letzten Jahr wurde beschlossen, dass diese Genehmigungen von den Regierungen ausgesprochen werden sollen, was keinen Sinn ergibt. Außerdem treffen Sie keine Vorbereitungen für Flächenausweisungen. Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Alle Bundesländer in Deutschland haben diese Flächenausweisungen vorgenommen. Es gibt ein einziges Bundesland, das keine Flächenausweisungen vorgenommen hat. Dreimal dürfen Sie raten, welches Bundesland das ist. – Es ist Bayern. Bayern hat als einziges Bundesland nur den ersten Teilschritt vorgenommen, eine Ausweisung von 1,1 %. Alle anderen Bundesländer in Deutschland haben das zusammengezogen und teilweise die Fristen verkürzt. Bayern ist hier Schlusslicht. Bayern ist auch Schlusslicht bei der installierten Leistung pro Fläche mit 38 Kilowattpeak pro Quadratkilometer. Nur noch Berlin ist da schlechter, weil in unserer Hauptstadt einfach kein Platz ist, um Windräder aufzustellen. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sind dagegen besser als der Freistaat Bayern. Bleiben Sie bei diesem Schneckentempo, wird es hundert Jahre oder noch länger dauern. Deshalb meine klare Aufforderung: Machen Sie bei diesem Thema endlich Tempo. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser Ziel, das wir mit unserem Gesetzentwurf verfolgen, ist es, dass alle Regionalen Planungsverbände bis Ende dieses Jahres genau wissen, welches Ziel sie erreichen müssen. Die notwendigen 1,8 % könnten gleichmäßig auf alle Planungsverbände aufgeteilt werden. Die Staatsregierung kann aber auch sagen: Der eine oder andere Planungsverband muss 0,1 % mehr machen. Das soll bis Ende 2025 verbindlich festgelegt werden. Jetzt kommt der springende Punkt: Bis Ende 2026, also heute in anderthalb Jahren, sollen alle 18 Planungsverbände im Schnitt 1,8 % ihrer Fläche ausgewiesen haben. Das geht. Mein Planungsverband Westmittelfranken hat es schon geschafft. Wir haben es verbindlich gemacht. Die fränkischen Planungsverbände sind kurz davor; aber es gibt viele unter den 18 Planungsverbänden in Bayern, die noch weit hinterher sind. Deswegen wäre es ganz dringend, dass Sie als Staatsregierung endlich einmal die Beschleunigungsmöglichkeiten, die Sie haben, nutzen und die Flächenausweisung verbindlich machen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich skizziere Ihnen noch einmal ganz kurz, wie lange das dauert: Wenn man die Flächen hat – das ist die Grundlage –, dann geht es in die Vorgespräche und konkreten Planungen, dann geht es darum, die BImSchG-Unterlagen zusammenzustellen, dann geht es in die Ausschreibung, und am Schluss kann man eine Anlage bestellen. Dazu gebe ich Ihnen noch einen Hinweis: Momentan hat ENERCON ab Bestellung bis Lieferung der Anlage eineinhalb Jahre Lieferzeit. Das möchte ich Ihnen als groben Zeitansatz für Ihre Planung mitgeben. Wenn Sie bis zum Jahr 2030 noch 1.000 Windräder bauen wollen, dann wird es jetzt allerhöchste Zeit. Wie gesagt, 970 fehlen noch. In drei Jahren haben Sie gerade einmal 30 geschafft. In den nächsten fünf Jahren müssten Sie 970 schaffen. (Martin Wagle (CSU): Haben Sie Ihre schon bestellt?) Es wird wirklich Zeit, hier etwas Tempo zu machen. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU) Gestern war ich beim VBEW, dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V., in Passau. Herr Aiwanger, unser Wirtschaftsminister, hat eine kurze Stippvisite gemacht. Er hat kurz vorbeigeschaut und eine Rede gehalten. Mich hat es fast vom Stuhl gerissen, weil er gesagt hat: Das hätte doch keinen Sinn, wenn jemand drei Windräder aufstellt, Planungen vornimmt, Leitungen legt und zwei, drei Jahre später noch einmal drei. Das muss man in einem Aufwasch machen. – Dann denke ich mir: Ja genau, Herr Minister, Sie sind doch in der Position, Gesetze einzubringen. Warum machen Sie es nicht? Bayern ist das einzige Bundesland, in dem dies nicht erfolgt; aber Sie stellen sich hin und halten schlaue Reden. Erledigen Sie doch endlich Ihren Job, und machen Sie Gesetze, wie wir heute eines vorschlagen. (Beifall bei den GRÜNEN) Der § 3 Absatz 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes gibt uns als Land diese Möglichkeit. Baden-Württemberg hat sie genutzt. Dort müssen zum Beispiel alle zwölf Planungsverbände die 1,8 % bis zum 30.09.2025 gleichmäßig erreichen. Haben Sie gut zugehört? In zwei Monaten hat Baden-Württemberg 1,8 % verbindlich. Bis Ende 2025 müssen in Nordrhein-Westfalen alle die 1,8 % erreicht haben. Bis Ende 2026 müssen in Niedersachsen alle 2,2 % erreicht haben. Bis Ende 2027 haben Sachsen, Schleswig-Holstein usw. Fristen gesetzt. Nahezu alle Bundesländer setzen Fristen. Im einzigen Bundesland, in dem der größte Nachholbedarf bei der Windkraft besteht, lehnt man sich nach hinten und sagt: Na ja, das wird schon irgendwann kommen. Man kann wirklich nur den Kopf schütteln. Sie begehen hier Arbeitsverweigerung. Minister Aiwanger begeht Arbeitsverweigerung. Wir sagen ganz klar: So kann es nicht sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Ihr Ziel sind 1.000 Windräder bis 2030. Sie haben bisher 30 erreicht, und 970 fehlen noch. Bayern ist mit Abstand das flächengrößte Bundesland in Deutschland. Auf die Fläche bezogen hat Bayern am wenigsten Windräder pro Quadratkilometer. Bayern ist also Schlusslicht. Bayern ist ebenfalls Schlusslicht bei der Ausweisung der Flächen und beim Nutzen der bestehenden Gesetzesmöglichkeiten. Deswegen fordern wir in unserem Entwurf, 1,8 % bis Ende 2026 auszuweisen. Das wäre eine deutliche Beschleunigung, und wir könnten den Prozess starten. Wir sagen ganz klar: Tempo machen für den Klimaschutz, Tempo machen für niedrige Strompreise, und Tempo machen für unsere bayerische Wirtschaft, damit sie gut mit Windstrom versorgt ist. Jetzt bin ich gespannt auf die Rednerinnen und Redner der CSU und der FREIEN WÄHLER, ob sie mir in der folgenden Debatte einen Grund nennen können, warum Bayern das einzige Bundesland ist, das diese Möglichkeit zur Flächenausweisung nicht nutzt. Ich bin sehr gespannt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Entschuldigung, Herr Kollege, es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Die erste kommt von Frau Kollegin Ramona Storm für die AfD-Fraktion.

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Ramona Storm AfD

Herr Stümpfig, nach Ihrer Rede habe ich eine Frage. Sie geben sich als Partei des Naturschutzes aus, und gleichzeitig verantworten Sie mit Ihrer Windkraftpolitik die Rodung von über 330 Fußballfeldern heimischen Waldes für rund 310 Windkraftanlagen allein in Bayern. Jährlich sterben im Schnitt 21 Vögel und 40 Millionen Insekten pro Anlage, mit verheerenden Folgen für das Ökosystem. Jetzt frage ich Sie: Wie erklären Sie den Menschen draußen auf dem Land, dass ausgerechnet die selbsternannte Ökopartei für das größte industriepolitische Artensterben der Republik verantwortlich ist?

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Ilse Aigner

Bitte schön, Herr Kollege Stümpfig.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Wenn Sie sich die Auswirkungen der Klimakrise ansehen, die wir momentan erleben, stellen Sie fest, dass in Bayern die Temperatur jetzt schon zweieinhalb Grad mehr beträgt als vor hundert Jahren. Durch den Klimawandel erfahren wir massive Schäden, gerade auch für unsere Biotope und für unsere Artenvielfalt. Mittlerweile sind 65 % der produzierten Energien erneuerbar, und Windkraft stellt dabei den Hauptanteil. Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel: In meinem Landkreis wurden in Burk zwei Windräder im Wald errichtet, eines davon auf einer Wegkreuzung. Um das Windrad aufzubauen, wurde einfach der Holzlagerplatz genutzt. An einer anderen Stelle wurde eine alte Deponiefläche genutzt. Dafür musste eine Fichte gefällt werden. Wenn Sie richtig planen und nicht einfach Tabula rasa machen, können Sie Ökologie und Ökonomie sehr gut vereinen. Sehen Sie sich diese Projekte einmal an. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Es liegt eine zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Helmut Schnotz von der CSU-Fraktion vor.

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Helmut Schnotz CSU

Hallo Martin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Wind-an-Land-Gesetz stammt vom Bundesminister a. D. Habeck und der letzten Bundesregierung. Im Gesetz heißt es: bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 die 2 %. Das Gesetz und die Fristen dazu stammen aus dem Haus des ehemaligen grünen Ministers. Das gilt es einmal festzustellen. Wir sind hier auf dem Weg. Du hast selber gesagt, du sitzt im Regionalen Planungsverband in der Region 8. Dort sind die 1,8 % schon beschlossen, in der Region 7 ebenfalls. Wir haben das auf die Regionalen Planungsverbände verteilt, und dort wird – auch in Bezug auf die Aufteilung – hervorragende Arbeit geleistet. Ich möchte nur noch einmal das richtigstellen, was du gesagt hast: Die 1,8 % werden in weiten Teilen sofort umgesetzt, und das Gesetz mit den Fristen stammt aus grüner Hand. (Beifall bei der CSU)

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Ilse Aigner

Bitte schön, Herr Kollege.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Lieber Helmut, das wissen wir, das ist ganz klar. Es gibt großzügige Fristen, die der Bundesgesetzgeber vorgegeben hat; aber gleichzeitig hat er – wie ich zitiert habe – im § 3 Absatz 4 geregelt, dass die Länder beschleunigen können. Es gibt kein Bundesland, das sein Potenzial so wenig nutzt wie Bayern. Wir haben einen massiven Nachholbedarf. Das habe ich in meiner Rede dargestellt. Euren eigenen Zielen seid ihr meilenweit hinterher. Mit dem aktuellen Tempo braucht ihr dafür noch hundert Jahre. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Schmarrn!) Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, nicht so zu beschleunigen, wie andere Bundesländer – Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen – dies tun. Ja, unser Regionaler Planungsverband hat es gemeinsam mit den Kommunen geschafft. Es wäre doch ein Leichtes zu sagen: Seht euch einmal an, wie es unser Regionaler Planungsverband Westmittelfranken gemacht hat. Gerade die südbayerischen Planungsverbände tun sich noch schwer. Das muss man wirklich sagen. Sie haben auch weniger Erfahrung mit der Windkraft als wir im Norden; aber das wäre doch die Aufgabe der Staatsregierung zu sagen: Seht euch das an, das ist ein Musterbeispiel. Wir setzen euch die Frist, und wir geben euch noch ein wenig Anschub. – Das ist unser Entwurf. Ich sehe keinen Grund, diese Initiative nicht zu unterstützen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Als nächster Redner hat der Kollege Walter Nussel für die CSU-Fraktion das Wort.

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Walter Nussel CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Stümpfig, ich verstehe die Aufregung nicht. (Beifall bei der CSU) Ich verstehe es nicht. Wir sind beide gleich lange im Wirtschaftsausschuss tätig, und ich könnte ein Tonband über Ihre fortwährenden Ausführungen zum Thema Windkraft, die völlig daneben und teilweise aus der Luft gegriffen sind, abspielen. Sie stellen sich heute hin und sagen, die Staatsregierung unternehme nichts. Dem muss ich vehement widersprechen. Ich möchte einmal an die heutige Diskussion in der Aktuellen Stunde erinnern, in der Sie sich aufgeregt und gesagt haben, Bürgerbeteiligung würde nicht gelebt. Genau das treten Sie hier bei der Windkraft mit Füßen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir in Bayern sind hier immer geneigt, dem Bürger die Chance zu geben mitzumachen – aber nicht wie Sie, indem Sie die NGOs nach vorne treiben und die Verbandsklagerechte hochhalten wollen, was dann die Sachen verhindert aufgrund des Willens von Menschen, die nicht einmal hier leben. Das ist doch unser Problem, dass Sie genau das hier forcieren! (Beifall bei der CSU) Sie sprechen davon, dass wir bei den Verteilernetzen nichts machen würden. Unsere beiden Ministerien – das Ministerium von Herrn Glauber und das Ministerium von Herrn Aiwanger – sind jetzt mit Nachdruck dabei, (Florian von Brunn (SPD): Seit Jahren sind Sie "mit Nachdruck" dabei!) die Notfallverordnung, die von der EU eingeführt wurde und unter der Ampel mit auf den Weg gebracht wurde, durchzuführen. Aber da muss man realistisch sein: Man kann nicht innerhalb von kürzester Zeit ein Netzsystem aus dem Ärmel schütteln. Da bedarf es guter fachlicher Prüfungen und Vorbereitungen. Auch die Bürger müssen mitgenommen werden. Aber auch da stehen Sie, wenn wir irgendwo ein Netz bauen, mit draußen und sagen: Diese Trasse darf hier nicht kommen. – Das ist ein Widerspruch, der erst einmal aufgelöst werden muss. Das muss einmal aufhören. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Felix Locke (FREIE WÄHLER): So schaut es aus!) Und von wegen Schneckentempo! Wir haben jetzt etliche Verfahren am Laufen. Aber auch da gilt: Wir müssen Beteiligungen der Bürger machen. Wir müssen Beteiligungen machen bis zum Militär. Wir müssen Beteiligungen machen beim Naturschutz. Wir können das nicht alles einfach wegwischen. Das bedarf auch Überlegungen. Ich mache da den Vergleich, was mit Ihrem Heizungsgesetz in dem Land angerichtet wurde, weil genau das, die Beteiligung der Bürger, teilweise mit Füßen getreten wurde! (Zuruf von den GRÜNEN) Da wurden von oben Ziele herunterdeklariert, die überhaupt nicht einzuhalten waren. Da haben wir ein Riesenproblem. Ich habe es letzte Woche schon mal gesagt: Das ist doch das Problem, das ihr auf den Weg gebracht habt. Wir wollen das ordentlich machen, die Staatsregierung will das ordentlich machen, und das werden wir auch so durchführen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Deswegen hilft es überhaupt nichts, wenn Gesetze durch Ihre Forderungen und Normen weiterhin aufgebläht werden. Da stehen wir für Entbürokratisierung. Wir wollen weniger, wollen das aber mit Maß und Ziel und möchten die Bürgerschaft mitnehmen. Zu den Ausbauzielen durch den Bund: Da muss man aber sehen, was Bayern für eine Bevölkerungsdichte hat und so weiter. Das kann ich nicht einfach so mit anderen Ländern vergleichen. (Zuruf von der SPD) Da muss ich dafür plädieren, dass wir diese Dinge ordentlich durchführen. Wir haben von 18 Regionen 16 in Beteiligungsverfahren. Das haben Sie überhaupt nicht erwähnt. Die beiden anderen sind im Moment in der Abstimmung. Das wird auch auf den Weg gebracht werden. Kurzum: Ihr Vortrag hier, ich sage mal wirklich: Setzen, Sechser, Stümpfig! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Und wenn, dann nehmen Sie das Tonband und spielen Sie es ab! Dann können Sie immer auf den Knopf drücken und brauchen sich nicht neue Gedanken zu machen; denn sehr neue Gedanken haben Sie heute nicht eingebracht. Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Die erste kommt vom Kollegen Martin Stümpfig.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Lieber Kollege Nussel, lieber Walter, deine Behauptung ist jetzt, dass die 15 anderen Bundesländer es nicht ordentlich machen. Du hast jetzt in deiner Rede nur gesagt, Bayern muss es ordentlich machen. Alle anderen 15 Bundesländer schaffen es, es zu beschleunigen. (Martin Wagle (CSU): Berlin nicht!) Wir haben einen riesigen Nachholbedarf. Dazu die erste Frage: Glaubst du, dass ihr die 1.000 Windräder bis 2030 schafft? Zweite Frage: Geht es nur um die Frist? Ich habe jetzt keinen inhaltlichen Grund herausgehört, dass ihr sagt, wir wollen die Ausweitung überhaupt nicht machen. Geht es nur um die Frist Ende 2026? Wollt ihr dann eine Frist Ende 2027 machen? Das sind die zwei Fragen, die ich an dich habe.

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Ilse Aigner

Bitte schön, Herr Kollege Nussel.

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Walter Nussel CSU

Ich habe nicht gesagt, dass die anderen Bundesländer alles falsch machen. Ich habe den Vergleich zu eurem Heizungsgesetz gemacht. Das war ein Rohrkrepierer, das wollen wir nicht. Unsere Staatsregierung mit ihren Ministerien arbeitet das sukzessive ab. Ob wir dann 1.000 Windräder – das ist ein Ziel – wirklich schaffen, kann ich heute nicht sagen und werde ich auch nicht sagen. (Zuruf von den GRÜNEN) Denn das sind Abwägungen. Wir haben Verfahren, wo man irgendwann feststellt: Nein, das geht doch nicht. Eines noch: Wir müssen aufpassen, dass wir ein Windrad dorthin stellen, wo wirklich Wind weht, nicht nur aufgrund von NGO-Initiativen, sodass wir einen Haufen Windräder stehen haben, und dann kommt die Leistung überhaupt nicht auf den Boden runter. (Beifall bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Genau! – Florian von Brunn (SPD): Aber Markus Söder hat uns 1.000 Windräder versprochen!)

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Ilse Aigner

Die nächste Zwischenbemerkung kommt von der Kollegin Ramona Storm. Bitte.

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Ramona Storm AfD

Herr Nussel, Sie haben von Bürgerbeteiligung gesprochen. Die CSU, der Herr Ministerpräsident Söder, hat ja die 10-H-Regel faktisch abgeschafft und lässt es jetzt zu, dass Windräder gegen den Willen der Bürger aufgebaut werden. CSU-Abgeordnete beklagen öffentlich fehlende Bürgerbeteiligung. Das widerspricht sich. Wie passt das zur angeblich bürgernahen Politik Ihrer Partei, dass Sie Windparks gegen eine Mehrheitsentscheidung der Bürger wollen, zum Beispiel in Mehring – und im Aschaffenburger Raum ist es ja auch nicht anders –, während gleichzeitig CSU-Politiker die Beteiligungsverfahren als technokratisch und wirklichkeitsfremd kritisieren? Sind Sie jetzt eigentlich für oder gegen den Bürgerwillen?

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Ilse Aigner

Bitte, Herr Kollege Nussel.

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Walter Nussel CSU

Wir sind für Bürgerbeteiligung. Wir haben das Gesetz, wie es von unserer Staatsregierung geändert wurde, in dem wir sagen: Die Kommunen werden beteiligt. Die Kommunen können über Bebauungspläne Dinge regeln. Dafür sind gewählte Gemeinde- und Stadträte da, die hier intervenieren können und das so auf den Weg bringen, dass es dem Bürgerwillen nachkommt. Das ist Demokratie. Ihrer Aussage, dass wir Bürgerbeteiligungen und so weiter widersprechen, widerspreche ich. Das ist nicht so. Wir machen das ordentlich, wie ich es in meinen Ausführungen gesagt habe. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Oskar Lipp für die Fraktion der AfD. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Beschleunigung der Windvorranggebiete ist ein Angriff auf Bayerns Selbstbestimmung, auf unsere Natur und auch auf die Rechte unserer Bürger. Er zwingt uns nämlich, die Vorgaben des Bundes umzusetzen und untergräbt die demokratische Mitbestimmung unserer Gemeinden. Wir lehnen den heutigen Gesetzentwurf entschieden ab; denn er opfert Vernunft und Freiheit für eine ideologiegetriebene Klimapolitik. Vorher wurde es nicht ganz gesagt: Bayern ist ein windarmes Land mit nur 1.800 Volllaststunden pro Jahr. Das entspricht einer Auslastung von nur 20 %, was wirtschaftlich ineffizient ist. Das geht Richtung GRÜNE. Im Landkreis Altötting zum Beispiel liegen die Stromgestehungskosten bei über 15 Cent pro Kilowattstunde. Das ist untragbar für eine stabile Versorgung des dortigen Chemiedreiecks – solange es noch dort besteht. Bayerns Stromlücke beträgt bereits 4,1 Gigawatt und wird bis zum Jahr 2028 auf circa 8,5 Gigawatt anwachsen. Windkraft kann diese Lücke nicht schließen. Die ökologischen Folgen sind dramatisch, meine Damen und Herren: So wurden seit dem Jahr 2000 circa 330 Fußballfelder Wald für die Windkraftanlagen gerodet. Auch Infraschall und Schattenwurf verursachen nachweislich Schlafstörungen und gesundheitliche Probleme. Dagegen explodieren die Kosten der Energiewende: über eine Billion Euro – das sind 1.000 Milliarden Euro – seit dem Jahr 2000, davon allein im Jahr 2024 5,6 Milliarden Euro nur für Windenergie. Die Bürger Bayerns lehnen diese Politik ab. So wurden in den letzten zehn Jahren 587 Klagen gegen Windkraftanlagen eingereicht. In Mehring beispielsweise stimmten 928 Bürger gegen den größten Windpark Bayerns. Diese Ablehnung zeigt: Die Menschen wollen keine flächenfressenden Windräder, die ihre Heimat zerstören. Unsere Alternativen dagegen sind klar und vernünftig. (Florian von Brunn (SPD): Atomkraft!) Die Windkraft darf nur eine untergeordnete Rolle spielen, ohne staatliche Zwangsquoten und ohne Planwirtschaft. Wir fordern ein Verbot von Windkraftanlagen in Staatsforsten und in Waldbereichen, um unsere Natur zu schützen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD) Die Bürgerrechte müssen gestärkt werden. Das bedeutet für uns eine Rückkehr zur 10-H-Regelung, eine Wiederherstellung des Vetorechts der Gemeinden und rechtsverbindliche Bürgerentscheide. Statt einseitig auf Windkraft setzen wir als AfD auf echte Technologieoffenheit. Das bedeutet die Wiederbelebung der Kernkraft, wie es von der Union vor drei Monaten in den Debatten im Wahlkampf noch groß versprochen worden ist, (Zuruf von der SPD) einen Ausbau der Wasserkraft und Investitionen in grundlastfähige Energien, die Bayern zuverlässig versorgen. Hier noch zusätzliche Argumente, die unsere Haltung untermauern. Um die Leistung des ehemaligen Kernkraftwerks Isar 2 zu ersetzen, wären – diese Frage kann man ja stellen – wie viele Windkrafträder notwendig? Vielleicht weiß das ja jemand hier im Plenum. Die Antwort lautet: 3.000 Stück wären nötig, meine Damen und Herren. Das ist sowohl ineffizient als auch ein flächenfressender Ansatz. Die Windkraft verbraucht doppelt so viele strategische Metalle pro Gigawatt wie die Kernkraft. Das ist nicht nur eine Ressourcenverschwendung, sondern bringt uns in gefährliche Abhängigkeiten von Rohstofflieferanten. (Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Atomkraft ist gefährlich!) Wir sehen das auch beim Thema seltene Erden, für die manche Länder schon einen Exportstopp verhängt haben. Außerdem wird die behauptete Klimakrise übertrieben. Laut der Münchener Rück sind klimabedingte Schäden im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt von 0,31 % im Jahr 1980 auf 0,21 % im Jahr 2024 gesunken. Das bedeutet für uns als AfD: Vernunft und Anpassung – und nicht Panik – sind der Weg. Meine Damen und Herren, der heute vorgelegte Gesetzentwurf der GRÜNEN zerstört Bayerns Natur, entmachtet unsere Bürger und führt uns in eine wirtschaftlich teure und ökologische Sackgasse. Wir als AfD kämpfen weiterhin für eine wetterunabhängige Stromversorgung, für unsere Industrie, für unsere Bürger und für unsere Zukunft. Nur die AfD kann Deutschland und Bayern retten. (Lebhafter Beifall bei der AfD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sicherlich nicht!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist Herr Kollege Josef Lausch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Ich unterstelle den GRÜNEN und auch Ihnen, Herr Stümpfig, hehre Absichten; aber dieser Übereifer stößt mich doch ab. Herr Stümpfig, völlig daneben war Ihre Bemerkung letzte Woche im Wirtschaftsausschuss, dass der Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Todesfälle infolge des Klimawandels billigend hinnehmen würde. Ihre Bemerkung war völlig daneben. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE) – Gegenruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Bayern punktet bei den Genehmigungszahlen. Wir sind auf einem guten Weg. Ich nenne ein paar Fakten. Zum 31. Mai 2025 waren insgesamt 307 Windkraftanlagen mit rund 2.000 Megawatt beantragt, aber noch nicht genehmigt. 161 Anlagen mit rund 991 Megawatt sind genehmigt worden, aber noch nicht in Betrieb gegangen. Das ist der Stand in Bayern zum 31. Mai. Das heißt, es sind 468 Anlagen in der Pipeline. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Hört, hört! – Florian von Brunn (SPD): Sie müssen das weiter vorantreiben!) Es sind noch fünf Jahre bis 2030. So abstrakt, wie Sie behaupten, ist das Ziel der 1.000 Windräder meiner Meinung nach nicht. Zum Vergleich: Baden-Württemberg wird seit vielen Jahren grün regiert; das wird sich hoffentlich einmal wieder ändern. Im Jahr 2024 wurden in Bayern 93 Windkraftanlagen mit insgesamt 585 Megawatt genehmigt. In Baden-Württemberg waren es nur 64 mit insgesamt 359 Megawatt. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Hört, hört! – Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Baden-Württemberg ist auch nur halb so groß wie Bayern!) Von Januar 2025 bis Mai 2025 sind in Bayern 56 Anlagen mit 351 Megawatt genehmigt worden, während es im gleichen Zeitraum in Baden-Württemberg sage und schreibe nur 20 waren. So schlecht steht Bayern also nicht da. Flächenmäßig ist Baden-Württemberg ähnlich wie Bayern. (Zurufe der Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE) und Stephanie Schuhknecht (GRÜNE)) Die Behauptung der Alternativlosigkeit im Gesetzentwurf ist bereits aus formalen Gründen fehlerhaft; denn nichts ist alternativlos. Das Aufblähen von Gesetzen durch unnötige Normen, wie von Ihnen geplant, widerspricht den Zielen der Bayerischen Staatsregierung von Deregulierung und Entbürokratisierung, welche diese mit den Modernisierungsgesetzen intensiv und fleißig verfolgt. Die Staatsregierung nimmt mögliche Verunsicherungen der Bevölkerung für den verbleibenden Übergangszeitraum sehr ernst. Für eine verkürzte Umsetzungsfrist, wie gefordert, wird kein Bedarf gesehen. Der Gesetzentwurf unterstellt einen nicht bestehenden Zusammenhang zwischen einer möglichst frühzeitigen und vollständigen Ausweisung von Vorranggebieten bereits im Jahr 2026, also deutlich vor dem Zieljahr 2030. Die installierte Leistung wird insbesondere auch vom technischen Fortschritt bestimmt. Wir müssen – und das ist die Lehre aus dem Bürgerentscheid um das Chemiedreieck Altötting – Menschen mitnehmen. Damals ist es ein Fehler gewesen, von 30, 50 oder 60 Windkraftanlagen auf einmal zu reden; da war aber die Verantwortung noch nicht im Wirtschaftsministerium. So was schockiert natürlich die Anwohner, die Öffentlichkeit und die Bevölkerung. Das war ungeschickt und taktisch unklug. Daraus müssen wir lernen. Ohne Akzeptanz der Bevölkerung werden wir die Energiewende an die Wand fahren. Das möchten wir alle und auch ich vermeiden. In 16 von 18 Regionen in Bayern sind wir auf einem guten Weg. Im Rahmen der Aktuellen Stunde, die wir unmittelbar vorher verfolgt haben, ist klar geworden, dass die NGOs, die in der Regel den GRÜNEN nahestehen, den Klageweg beschreiten – Kollege Walter Nussel hat das ausgeführt – und mit fadenscheinigen Argumenten ein sinnvolles Projekt für viele Jahre verzögern. Wir müssen das Verbandsklagerecht, mit dem ein Verband aus Nordrhein-Westfalen oder aus Niedersachsen in Bayern klagen darf, hinterfragen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich selbst stehe für erneuerbare Energien und lebe sie auch. Ich habe seit 2007 eine Biogasanlage in Betrieb. Ich habe seit 2009 30 Kilowattpeak auf dem Dach. Aber die Dosis macht das Gift. Mit Gesinnungspolitik kommen wir nicht weiter. Wenn die Bevölkerung, wie gesagt, nicht mitgenommen wird, dann sinkt die Akzeptanz dramatisch. Robert Habeck, der ehemalige Bundeswirtschaftsminister, hat das schmerzlich erleben müssen. Ein alter Spruch besagt: "Ein eiliger Mensch hat kein Glück", oder auf bayerisch gesagt: "Hudeln gibt schiache Kinder". Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Ein eiliger Mensch hat kein Glück. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Lausch, vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Die GRÜNEN haben mit ihrem Gesetzentwurf heute ein wichtiges Thema im Bayerischen Landtag aufgerufen. Dafür möchte ich ihnen nach den ganzen negativen Wortmeldungen, die es bisher gab, danken. Ich möchte Ihnen zu Anfang zwei wichtige Zahlen nennen: In Nordrhein-Westfalen, das von der Landesfläche her kleiner ist als Bayern, sind im Jahr 2024 fast 160 neue Windräder gebaut worden. Diese 160 Windräder sind nicht nur genehmigt worden, sondern sie stehen bereits. In Bayern dagegen sind es lediglich 10! Es wäre angebracht, dass man dann wenigstens bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN offen zugibt: Ja, wir sind nicht so gut und haben erheblichen Nachholbedarf – zumal der Ministerpräsident 1.000 neue Windräder bis zum Jahr 2030 versprochen hatte. Ich finde, die Frage, wo wir eigentlich stehen, ist durchaus berechtigt. Sie kommen jetzt immer mit den Genehmigungszahlen. Wissen Sie, für mich ist entscheidend, wie viele Windräder hier in Bayern Strom produzieren. Das können sie aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sie genehmigt und in Betrieb genommen worden sind. Erst dann, wenn die von Ihnen versprochenen und immer angekündigten Windräder in Betrieb sind, können wir diese Zahlen für bare Münze nehmen. (Zuruf von der AfD) Wir haben von Markus Söder schon viele Ankündigungen gehört: 1.000 neue Windräder. Er hat auch schon mal 10.000 neue Wohnungen bis 2025 angekündigt. Dieses Versprechen hat er nicht gehalten. Jetzt hat man sich offiziell davon verabschiedet. Sie können deshalb verstehen, weshalb wir die Versprechen des Ministerpräsidenten in diesem Haus nicht mehr ernst nehmen können, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Es ist verdammt wichtig, Windräder zu bauen, auch wenn die AfD hier mit Fake News und falschen Zahlen operiert. (Zuruf des Abgeordneten Oskar Lipp (AfD)) Ein modernes Windrad, das an Land produziert, hat eine Leistung von 5 Megawatt. Ich weiß nicht, vielleicht waren Sie nicht in der Grundschule. Ich habe immer gerechnet: 1.500 Megawatt Leistung von Isar 2 geteilt durch 5 Megawatt ergibt 300 Windräder. Wie man dann auf 3.000 kommt, verstehe ich nicht. Vielleicht sollten Sie aber in Mathe einmal Nachhilfeunterricht nehmen. Sie von der AfD haben auch keine Lösung für den Atommüll! Wir haben uns aus gutem Grund von der Atomkraft verabschiedet. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Die Abhängigkeit von Russland haben Sie auch nicht erwähnt, das den Kernbrennstoff liefert. Wir haben kein Endlager! (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Deshalb gibt es hier einen gesellschaftlichen Konsens. Wir haben uns auch von der Kohleverstromung verabschiedet, weil wir die Klimaerhitzung nicht antreiben wollen, die Sie leugnen. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Es ist sinnvoll, Windräder zu bauen. Sie haben doppelt so viele Volllaststunden. Sie laufen also doppelt so häufig wie Photovoltaikanlagen. Sie sind auch in Bayern eine Erfolgsgeschichte. (Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Natürlich muss man sich darüber Gedanken machen, wie man ihren Ausbau voranbringt, nachdem die CSU mit ihrer 10-H-Windkraftstopp-Regelung jahrelang ihren Ausbau blockiert hat. Herr Nussel, Sie sollten, wenn Sie hier solche Reden halten, einmal eingestehen, dass Sie einen großen Fehler gemacht haben, dass Sie den korrigiert haben und jetzt alles dafür tun müssen, um diesen Fehler wettzumachen und den Ausbau zu beschleunigen. Das würde ich mir mal wünschen. Das würden sich vielleicht auch die Bürgerinnen und Bürger wünschen, anstatt dass Sie immer auf denen herumhacken, die Vorschläge machen und den Finger in die Wunde legen, und anstatt dass Sie hier aggressive Rede halten, alles leugnen und abstreiten. Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN: Ich finde, es ist ein diskussionswürdiger Vorschlag, dass man die Vorrangflächen Windkraft schneller bewerkstelligt. Aber ich habe schon einen Punkt, den wir im Ausschuss noch einmal diskutieren müssen. Bis Ende 2026 ist es ein relativ kurzer Zeitraum. Die Planungsregionen müssen natürlich auch diesen Prozess ordentlich machen können. Deswegen müssen wir noch einmal darüber diskutieren, ob dieser Zeitraum angemessen ist. Ich finde, wenn man jetzt 1,8 % bis Ende 2027 sagen würde, könnte man noch einmal auf einem anderen Niveau darüber reden. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, in der Ausschussdiskussion zu klären, wo denn die einzelnen Planungsverbände heute stehen. Vielleicht ist die Differenz gar nicht so groß. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege von Brunn, es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Schorer-Dremel, CSU-Fraktion. Bitte sehr.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Sehr geehrter Herr Kollege von Brunn, ich stelle immer wieder fest, dass sowohl die GRÜNEN mit Herrn Stümpfig als auch Sie für die SPD hier im Hause etwas anderes sagen als dann, wenn Sie vor Ort in den einzelnen Regionen und Gemeinden mit dem, was Sie uns hier erzählen, konfrontiert werden.

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Florian von Brunn SPD

Wirklich?

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Deswegen ganz konkret: Was sagen Sie den Menschen in einer Planungsregion, in der aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes, für das Sie sich gerade auch ausgesprochen haben, 30 plus x Prozent der gesamten Fläche ihrer Gemeinde plötzlich Windvorranggebiete sind, zusätzlich zu bestehenden Windkraftanlagen? Oberbayern, mein Stimmkreis, hat 49 und damit fast die meisten Windkraftanlagen in Oberbayern. Was sagen Sie diesen Menschen, die umzingelt werden, die über 30 % ihrer Fläche nicht mehr weiterentwickeln können, weil Ihre Windräder dort stehen? Was sagen Sie denen?

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Florian von Brunn SPD

Erst einmal wundert es mich ein bisschen, dass Sie die Gesetze, die Sie selbst auf den Weg gebracht haben hier in Bayern, – –

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Wind-an-Land-Gesetz!

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Florian von Brunn SPD

Sie haben das in Bayern mit entsprechenden Maßnahmen auch umgesetzt.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Wind-an-Land-Gesetz!

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Florian von Brunn SPD

Natürlich, der Ministerpräsident hat ja selber 1.000 Windräder versprochen. Jetzt machen Sie hier wieder Stimmung gegen Windräder. Offensichtlich hat der Ministerpräsident da eine andere Auffassung als seine eigene Fraktion. Den Menschen muss man einfach sagen: Hier wird klimaneutral und kostengünstig Strom erzeugt. (Lachen bei der AfD) Ich weiß nicht, vielleicht haben Sie es noch nicht verstanden. (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Wir wollen sie auch an den Erträgen der Windkraftanlagen beteiligen. Ich glaube, dann kann man auch eine vernünftige Diskussion mit den Menschen führen. Aber so, wie Sie es machen, dass Sie hier den Menschen wieder Angst machen, zeigt mir, dass Teile der CSU immer noch nicht verstanden haben, um was es hier geht, dass wir nämlich den Klimawandel abwenden und kostengünstig Energie erzeugen wollen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege von Brunn. – Nächster Redner ist Herr Kollege Martin Stümpfig für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich jetzt noch einmal zu Wort melden; (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Brauchen wir nicht!) denn ich muss wirklich sagen, Herr Nussel, inhaltlich haben Sie kein einziges Argument geliefert, das dagegen sprechen würde, diese Initiative, die uns § 3 Absatz 4 WindBG ermöglicht, aufzugreifen. Kein einziger Punkt war dabei, bei dem Sie gesagt hätten, warum wir es denn nicht machen können. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Aussage, wir müssen es ordentlich machen, impliziert doch im Umkehrschluss, dass alle anderen 15 Bundesländer es nicht ordentlich machen. Von daher kann man das machen. Jetzt die Bürgerbeteiligung vorzuschieben, ist schon ein dreistes Stück. Seit einem Jahr diskutieren wir hier im Haus ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz, und die Staatsregierung kann es nicht wuppen, hier endlich einmal einen Entwurf vorzulegen, der einigermaßen tauglich ist. Dazu, jetzt als Ausrede zu nutzen, dass man keine Zeit hat und dann irgendetwas übereilen würde, muss ich schon wirklich sagen: Sie müssen einfach mal eine Schippe drauflegen. Kollege Lausch, dann heißt es, ich hätte zu viel Eifer. Ja, ich bin lieber ambitioniert. Ich habe lieber ehrgeizige Ziele. Aber was Sie hier machen, ist wirklich Schlafwagon hoch sieben. Das ist wirklich Schlusslicht. Sie haben weiterhin die rote Laterne. Damit wollen wir uns als GRÜNE nicht zufriedengeben; denn die Windkraft leistet einen ganz wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und unsere Wirtschaft. (Beifall bei den GRÜNEN) Frau Schorer-Dremel, Sie sagen jetzt, es gäbe Gemeinden mit 30 % Das stimmt einfach nicht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das stimmt schon! Wahnsinn!) Wir haben uns in unserem Regionalen Planungsverband mit den Kommunen zusammengesetzt. Wir haben 60 Flächen in ganz Westmittelfranken. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie haben keine Ahnung, Herr Stümpfig!) – Ja, dann machen Sie es richtig! Das ist doch genau der Punkt, dass Sie schauen sollen, wo man es gut macht. Gehen Sie in die anderen Regionalen Planungsverbände, damit man denen etwas dabei hilft. Das ist der Ansatz, den wir verfolgen müssen. (Michael Hofmann (CSU): Sie liefern hier allgemeines Blabla ab!) Noch ganz kurz zum Schluss, Herr Lausch: Baden-Württemberg hat letztes Jahr 24 Windkraftanlagen installiert, Bayern 8 – das ist schon mal das Dreifache –, und Baden-Württemberg ist genau halb so groß wie Bayern. Das ist vielleicht heute eine Erkenntnis des Tages für Sie. Unter dem Strich ist man in Baden-Württemberg sechsmal so schnell, wie wir in Bayern sind. Wir fordern Bayern auf: Nutzen wir doch bitte das Potenzial, das wir haben. Ansonsten lassen Sie andere ran, die einfach wollen und können. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Franc Dierl, CSU-Fraktion.

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Franc Dierl CSU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Stümpfig, ich muss da mal deutlich nachhaken. Ich komme aus Oberfranken, und Oberfranken ist Vorreiterregion in der Windkraft. Ich komme aus einer kleinen Gemeinde mit 6.000 Einwohnern. Diese Gemeinde wird von zweigleisigen Bahnstrecken durchschnitten. Sie wissen, was das bedeutet. Diese Gemeinde hat in den letzten Jahren Erhebliches beim Ausbau von Photovoltaikanlagen geleistet. Sie hat mit Biomasse vorgelegt. Jetzt haben wir die Windkraftanlagen und versuchen, die 1,8 % der Fläche irgendwo umzusetzen. Wir sind jetzt über die Maßen belastet, und wir müssen das den Bürgerinnen und Bürgern verkaufen. Sie sprechen immer nur von der Windkraft. Das machen Sie hier die ganze Zeit. Was sagen Sie solchen Gemeinden, die sich breit aufstellen, die Photovoltaik nutzen, die Biomasse haben, denen jetzt noch die 1,8 % aufgedrückt werden, ohne dass sie überhaupt wüssten, was 1,8 % dann bedeuten und was das für ein Output ist? Ich weise schon darauf hin: Wenn wir die Menschen da nicht mitnehmen, geht uns das Feingefühl verloren. Dann wird es irgendwann kippen, weil wir die Menschen über die Maßen belasten. Wir brauchen einen Energiemix. (Zuruf von den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Dierl.

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Franc Dierl CSU

Wir müssen werten, was insgesamt herauskommt, und nicht immer nur herunterbeten, dass die Windkraft ein Allheilmittel ist. Ich kann aus Überzeugung sagen: Meine Region hat Windkraft, aber auch viel andere Energie. Wir tun etwas für die Umwelt, aber nicht in der Art und Weise, wie Sie das hier machen. Erklären Sie mir das bitte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Martin Stümpfig GRÜNE

Ich kann es Ihnen gerne am Beispiel meines Landkreises erklären. Wir haben 200 Biogasanlagen im Landkreis Ansbach. Wir sind da Spitzenreiter. Wir haben mittlerweile 160 % erneuerbare Energien, bezogen auf unseren Strombedarf. Unser Planungsverband hat es als Chance verstanden zu sagen: Ja, wir weisen noch zusätzliche Flächen aus. – Wir gehen dann in Richtung 250 % Stromerzeugung im Vergleich zum Stromverbrauch. Die Gemeinden hatten – das können Sie gerne so verstehen – – (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Wir hatten mehr Anträge im Planungsverband, und es wurde gesagt: Wir hätten auch noch Flächen. – Das war der Spirit, den wir verbreitet haben. Wir haben gesagt, wir wollen dabei sein. Man hat eben verstanden, dass wir dann günstigen Strom haben. Wir haben Projekte, bei denen das Unternehmen direkt profitiert. Da kann ich Ihnen viele nennen, zum Beispiel die Firma Schüller in Herrieden, die direkt ein Windrad will, um diesen günstigen Strom zu haben. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wie viele Flughäfen habt ihr?) Die Unternehmen haben es verstanden. Wir haben bisher 60 Flächen ausgewiesen. Bisher schaut es wirklich sehr gut aus mit den einzelnen Bereichen. In der Gemeinde Pappenheim zum Beispiel haben wir (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) – hören Sie bitte zu – nachgesteuert. 3 Flächen waren vorgesehen; da haben wir auf 2 reduziert. Man kann das mit einer guten Planung machen. Ich fordere Sie einfach dazu auf, die Ärmel hochzukrempeln, anzupacken und sich nicht nach hinten zu lehnen. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU) – Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch! Allgemeines Gere- de!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Stümpfig. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen. Bevor wir den nächsten Gesetzentwurf beraten, möchte ich noch darauf hinweisen, dass zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern hier: Streichung der Altersgrenze für das Amt der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten (Drs. 19/7243) - Erste Lesung - hierzu: Antrag der AfD-Fraktion gem. § 51 Abs. 3 BayLTGeschO Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es zehn Minuten Redezeit für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort. Bitte sehr.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was macht einen guten bayerischen Ministerpräsidenten aus? – Einen guten bayerischen Ministerpräsidenten macht in erster Linie aus, dass es ihm immer als Erstes um Bayern geht und dann irgendwann zweitrangig, weit unten, um die eigene Partei oder das eigene Ansehen. Ein guter Ministerpräsident hat klare, aber realistische Ziele für Bayern, die er dann auch erreicht und an deren Umsetzung er sich messen lässt. Wenn Bayern durch Skandale oder Krisen erschüttert wird, dann ergreift ein guter Ministerpräsident das Wort. Er beruhigt die Bevölkerung, wendet sich den Betroffenen zu und nimmt sich der Probleme an. Ein guter Ministerpräsident spaltet unser schönes Bayern nicht, sondern führt die Menschen zusammen, und ein guter Ministerpräsident nimmt aktiv am politischen Austausch teil, im Übrigen auch hier im Landtag. Er stellt sich der Debatte auch mit seinen Kritikerinnen und Kritikern, und gerade auch dann, wenn es ungemütlich für ihn wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Eigenschaften sind nicht Voraussetzung, um Ministerpräsident in Bayern zu werden. Sie stehen nicht in der Verfassung unseres Freistaats; denn stünde das in der Bayerischen Verfassung, dann dürfte Markus Söder nicht Ministerpräsident sein. (Martin Wagle (CSU): Das ist ja eine Unverschämtheit!) Aber was steht denn in der Verfassung? Sie nennt Voraussetzungen, um Ministerpräsident zu werden: Man muss wahlberechtigt sein, man muss von der Mehrheit des Bayerischen Landtags gewählt werden, und man muss mindestens 40 Jahre alt sein. – Die ersten beiden Voraussetzungen sind natürlich sinnvoll und notwendig; aber die Altersgrenze ist willkürlich. Die Mütter und Väter der Bayerischen Verfassung haben sich in der damaligen Zeit natürlich auch etwas dabei gedacht; aber heute versteht man diesen Passus nicht mehr. Er hat keine Berechtigung mehr; denn nichts garantiert, dass jemand ab seinem 40. Geburtstag die gerade erwähnten Eigenschaften eines guten Ministerpräsidenten erfüllt. Markus Söder ist das beste Beispiel dafür. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Frechheit!) Wir schlagen daher vor, diese Voraussetzung zu streichen. Das Mindestalter stellt auch eine Einschränkung der Wahlfreiheit dar. Wir wollen, dass die Wählerinnen und Wähler in Bayern eine möglichst freie Wahl haben. (Martin Wagle (CSU): Ihnen geht es nicht um die Sache, sondern um die Person! Das ist eine Unverschämtheit!) Sie machen ihre Wahl oft davon abhängig, wer die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der jeweiligen Parteien sind. Wenn jemand als unter 40-Jähriger die Menschen überzeugen kann, soll diese Person auch Ministerpräsident werden können, wenn die Menschen das wollen. Letztendlich haben die Menschen auch die Freiheit, jemand völlig Ungeeigneten in das Amt zu wählen. Die Verfassung schränkt sie diesbezüglich nicht ein. Sonst, wie gesagt, wäre Markus Söder nicht Ministerpräsident geworden. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf: Das ist eine Frechheit!) Liebe CSU, liebe FREIE WÄHLER, gerne präsentieren Sie sich als Parteien der bürgerlichen Freiheit. (Martin Wagle (CSU): Das ist Demokratie!) Werden Sie Ihren eigenen Worten heute doch einmal gerecht! Im Übrigen sage ich zu dem, was hier gesagt wird: Die Angst vor Katharina Schulze kann für Sie kein Argument mehr sein. Sie ist bereits 40 geworden; aber ich befürchte, Freiheit ist für Sie nur dann gut, wenn es Ihnen in den Kram passt. Die Aktuelle Stunde heute mit Ihrem Angriff auf das kritische Ehrenamt hat es heute gezeigt; aber selbst bei der Abschaffung von Altersgrenzen, die wir schon beschlossen haben, haben Sie gerne Hintergedanken. Wir haben kürzlich die Altershöchstgrenze für Bürgermeister abgeschafft. Das war sinnvoll, weil auch die eine Einschränkung der Wahlfreiheit ist. Auch Bürgermeister werden demokratisch gewählt, und hier wollen wir die Freiheit der Wählerinnen und Wähler nicht einschränken; aber es ist ein offenes Geheimnis, dass Sie damit Dieter Reiter in München eine erneute Kandidatur ermöglichen wollten. Sie glaubten anscheinend, dass es dadurch für uns GRÜNE schwieriger wäre, (Martin Wagle (CSU): Was sind denn das für Unterstellungen? Das ist ja eine Unverschämtheit!) in der Landeshauptstadt die Wahl zu gewinnen; aber Würzburg hat es gezeigt: (Zuruf) Es funktioniert durchaus, weil Bayern die populistische Söder-Politik leid ist. Der Söder-CSU geht es nicht um Freiheit und nicht um das Land. Markus Söder ist jetzt 58 Jahre alt. Beim Amtsantritt war er 51. Das liegt deutlich über der 40-Jahres-Grenze der Verfassung. Er hat damals Hunderte Versprechen an das Land gemacht und große Pläne geschmiedet. Die Wahrheit ist: Er hat sie nahezu alle gebrochen. Wir haben keinen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz bekommen, den er 2018 versprochen hatte. Bis 2020 wollte er die Verwaltung komplett digitalisieren. Das war damals schon unrealistisch und ist auch krachend gescheitert. Im gleichen Zeitraum sollte der ÖPNV flächendeckend WLAN erhalten. Das gibt es auch nicht, und das merken die Bürgerinnen und Bürger. Sie wollten vor vier Jahren die Solarflächen wenigstens auf den Dächern der staatlichen Gebäude vervierfachen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Ich frage mich, was das mit dem Gesetz zu tun hat! Man sollte schon zum Thema sprechen!) Sie haben noch nicht einmal die Hälfte der angepeilten Menge erreicht. Fatal ist Ihr Scheitern beim Wohnungsbau. 10.000 Wohnungen haben Sie angekündigt, geschafft haben Sie keine 1.000. Riesige Überstunden der Polizei haben Sie auch nicht verkleinert, sondern – im Gegenteil – mit Ihrer Symbolpolitik extrem vergrößert. Wir haben mehr statt weniger Unterrichtsausfall, obwohl Söder 2018 Tausende neuer Lehrerinnen und Lehrer versprochen hat. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Thema!) Die Frage kam auf: Was hat das mit der Altersgrenze zu tun? – Es hat nichts damit zu tun; denn das alles geschah, obwohl Söder die Voraussetzung zum Ministerpräsidenten erfüllt hatte: Er war älter als 40 Jahre. (Zuruf) Dieses Kriterium hilft offensichtlich nicht weiter. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf: So ein Quatsch!) Während der letzten Bundesregierung tat unser Ministerpräsident so, als ob er Oppositionsführer im Bund sei, und vergaß völlig, dass er ein eigenes Bundesland hat, dem er Verantwortung schuldet. Auch da half uns das Mindestalter nicht weiter. (Lachen des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Populistische Kritik und leere Versprechungen, das ist die Regierung Söder. Mutlos und kraftlos ist sie, gerade im Vergleich zu früheren CSU-Regierungen, die historische Aufgaben erfolgreich gelöst haben, obwohl der Ministerpräsident älter als 40 war. Die "Süddeutsche Zeitung" kommentierte vor Kurzem, sinngemäß: Immerhin überdeckte Söder mit seiner Rhetorik, dass nach dem Zweiten Weltkrieg noch keine Staatsregierung so ambitionslos agierte wie die aktuelle Koalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN. (Michael Hofmann (CSU): Na, wenn es die "Süddeutsche" geschrieben hat!) Weiter: Konzeptionelle Arbeit in der Landespolitik scheut er – gemeint ist Söder –, weil sie schwierig ist und keinen schnellen Ertrag für ihn persönlich abwirft. Wenn überhaupt, dann interessiert ihn als Steckenpferd die Weltraumfahrt. Aus der CSU ist inzwischen eine Partei geworden, die so inhaltsfrei und oberflächlich daherkommt wie die Grillfleischvideos Ihres Vorsitzenden. (Beifall bei den GRÜNEN – Jutta Widmann (FREIE WÄHLER): Zum Thema!) Übrigens werfe ich Ihnen die fünf CSU-Wahlpleiten unter Söder nicht vor. Das ist mir ganz recht so; aber wenn das Land leidet, dann ist das ein Problem. Inhalte werden bei Ihnen nicht nach Notwendigkeit ausgewählt, sondern nach "BILD"-Titelbildern, und dass der Ministerpräsident älter als 40 Jahre ist, scheint ihm nicht zu mehr Weisheit verholfen zu haben. Sie ist wohl auch bei fortschreitendem Alter nicht mehr zu erwarten. (Lachen des Abgeordneten Oskar Atzinger (AfD)) Liebe CSU, ich hoffe, Sie verschonen Bayern vor einer weiteren Kandidatur Söders. Bayern hat etwas Besseres verdient als diese Söder-CSU. (Beifall bei den GRÜNEN) Hierzu zitiere ich Markus Söder. Er hat 2018 gesagt: "Was man in zehn Jahren nicht schafft, ist auch später nicht mehr möglich". Ich glaube, er hat recht. (Heiterkeit bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Das ist die Arroganz der Opposition!) Wir wollen Politik für Bayern und für die Menschen machen, nicht mit billigen Parolen, sondern mit pragmatischer, lösungsorientierter Politik. (Michael Hofmann (CSU): Ja, genau!) Bei der nächsten Wahl werden wir den Wählerinnen und Wählern ein überzeugendes Angebot machen – unabhängig davon, ob dieser Gesetzentwurf heute am Ende Erfolg hat oder nicht; denn wir GRÜNE haben viele gute Leute in unserer Partei. (Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Wieso schickt man die nicht ans Rednerpult?) Einige davon sind älter als 40 Jahre, einige jünger; (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Klare Haltung!) denn gute Politik und klare Haltung sind keine Frage des Alters. (Zuruf des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER)) Die Menschen brauchen keine Bevormundung bei der Wahl. Sie werden ihre Entscheidung unabhängig davon treffen, wie alt die Kandidatinnen oder Kandidaten sind. Trauen Sie Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern endlich mehr zu, (Michael Hofmann (CSU): So viel Arroganz, Herr Kollege Schuberl! Unglaublich, echt!) und machen Sie endlich Ihre Arbeit. Es gibt genug zu tun. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schuberl. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion.

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Alexander Dietrich CSU

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon unglaublich, wie man mit so einer aufgeblasenen Rede dermaßen am Thema vorbeireden kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lieber Herr Kollege Schuberl, wenn es Ihnen wirklich um die Verfassung ging, dann war das jetzt aber wirklich nur politisches Kasperletheater und nicht mehr. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe: Bravo! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Ich will deshalb auf das zurückkommen, worum es eigentlich geht, nämlich auf den vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN. Die Hauptargumente – und mehr kam in der Rede jetzt auch nicht – sind der Zeitgeist – und so steht es im Gesetzentwurf auch – und dass es in anderen Staaten erfolgreiche Ministerpräsidenten gegeben habe, die jünger als 40 Jahre seien. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Österreich zum Beispiel!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zu billig. Es geht schließlich nicht um irgendein Gesetz, sondern es geht um die Verfassung, und es geht um das höchste Amt in unserem Staat. Wenn man die Verfassung ändern will, dann sollte man sich schon fundierter mit den Gründen auseinandersetzen, warum diese ein Mindestalter von 40 Jahren für das Amt des Ministerpräsidenten vorsieht. Da Ihnen, liebe GRÜNE, das offenbar zu mühsam ist, möchte ich das tun. (Zuruf von den GRÜNEN: Danke!) Die Bayerische Verfassung von 1946 wurde nicht aus Laune geboren, und auch das Mindestalter nicht. Diese Verfassung entstand aus den Trümmern, aus dem Chaos der Weimarer Republik und auch dem Grauen der Nazi-Diktatur. Die Mütter und Väter unserer Verfassung sagten, nie wieder dürfe politische Macht ohne Reife verliehen werden. Man wollte keine Experimente und Sprungbretter für politische Selbstverwirklichung, sondern erprobte und erfahrene Führungspersönlichkeiten an der Spitze, die in der Lage sind, auch einmal etwas auszuhalten. Diese Gründe haben bis heute Bestand. Verfassungsnormen, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen keine modischen Anpassungen, sondern Standfestigkeit. Deshalb steht dieses Mindestalter in der Verfassung, nicht deswegen, weil man jungen Menschen misstraut, sondern weil man der Verantwortung dieses Amtes gerecht werden wollte. Nun soll dieser jahrzehntelange Konsens mit dem lapidaren Argument gestrichen werden, das sei nicht mehr zeitgemäß? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Verantwortung nicht mehr zeitgemäß ist, ist nicht die Verfassung das Problem, sondern das Verfassungsverständnis der GRÜNEN, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Mindestalter von 40 Jahren ist auch keine bayerische Besonderheit. Blicken wir doch einmal über Bayern hinaus: Bundespräsident darf man auch erst mit 40 Jahren werden, ebenso Richter am Bundesverfassungsgericht. Beim US-Präsidenten sind es 35 Jahre. In Italien ist das Mindestalter für den Senat 40 Jahre, und im antiken Rom – gehen wir einmal sehr weit zurück – durfte man erst mit 42 Jahren Konsul werden. War das alles rückständig? War das alles überflüssig? Oder waren das Staaten und Verfassungsväter, die wussten, dass Macht Maß, Führung Fundament und Reife Zeit braucht? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten ist kein Schülerpraktikum und kein Belohnungssystem für Parteikarrieren, sondern ein Amt von Würde, Gewicht und Staatsverantwortung. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wer das nicht anerkennt, verwechselt jugendliches Engagement mit staatlicher Führungsreife, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nun zu den angeblich so erfolgreichen Ministerpräsidenten und Staatschefs anderer Staaten. Wen meinen Sie denn genau? Meinen Sie Gabriel Attal aus Frankreich, der nicht einmal ein Jahr im Amt war? Meinen Sie Jacinda Ardern, die ihr Amt nach vier Jahren wegen eines Burn-outs niedergelegt hat, oder Sanna Marin aus Finnland, von der eigentlich nur in Erinnerung geblieben ist, dass sie mit einem Tanzvideo aufgefallen ist? (Katharina Schulze (GRÜNE): Oh!) Oder meinen Sie last, but not least Sebastian Kurz mit Skandalen ohne Ende in vier Jahren Amtszeit? Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele zeigen, dass ein Mindestalter Sinn ergibt. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Hört, hört!) Ein Land braucht erfahrene Führungspersönlichkeiten und keine Praktikanten. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Meine Damen und Herren, als Abgeordnete sind wir dem Freistaat verpflichtet, nicht dem politischen Zeitgeist. Wir sind den Werten unserer Verfassung verpflichtet, nicht parteipolitischen Versuchen, sie zu entkernen. Darum sagen wir als CSU klar Nein zu diesem Gesetzentwurf. Liebe GRÜNE, macht einfach gute Politik und überdenkt diesen unsinnigen Gesetzentwurf! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Dietrich. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Maier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Christoph Maier AfD

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern sieht vor, das Mindestalter von 40 Jahren für das Amt des Ministerpräsidenten aus der Verfassung zu streichen. Dabei ist diese Vorlage eine schlechte Wiederaufbereitung des abgelehnten Gesetzentwurfs vom 05.04.2022 auf Drucksache 18/22206 aus der vergangenen Legislaturperiode. Der Vergleich ergibt, dass sich die Fraktion der GRÜNEN noch nicht einmal die Mühe macht, die wirklich schwache Argumentation des letzten Entwurfs wenigstens auf ein Niveau zu heben, dass sich eine Aussprache im Landtag dazu mit inhaltlichem Mehrwert überhaupt lohnt. Für die GRÜNEN wäre es auch nicht notwendig gewesen, diese Mottenkiste noch einmal zu öffnen; denn zum einen hat die Vorsitzende dieser Fraktion das 40. Lebensjahr kürzlich vollendet, und zum anderen sind die GRÜNEN heute weiter denn je davon entfernt, in Bayern einen Ministerpräsidenten zu stellen. (Beifall bei der AfD) Die Begründung des Gesetzentwurfs besteht aus ganzen fünf Sätzen, im Übrigen genau so vielen Sätzen wie damals bei der Kopiervorlage aus dem Jahr 2022. Drei wesentliche Scheinargumente sind angeführt: Erstens. Zeitgemäß sei es, die Altersgrenze abzuschaffen. Zweitens. Zum Bundeskanzler könne man schon mit 18 Jahren gewählt werden. Drittens wird der Vergleich mit anderen Staaten gezogen, ohne auch nur einen einzigen anderen Staat explizit in der Begründung zu nennen. Wie gesagt, ganze fünf Sätze als Argumentation für eine Verfassungsänderung, das ist Ihr intellektuelles Niveau. Die Altersgrenze in Artikel 44 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung verfolgt nicht den Zweck, jemanden zu benachteiligen oder einen anderen zu begünstigen. Jede Altersgrenze hat eine Schutzfunktion. Beim Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten kommt dieser Schutzfunktion sogar eine verfassungsrechtliche Bedeutung zu. Die Aufgabe eines Ministerpräsidenten besteht nicht darin, der Öffentlichkeit über die sozialen Medien seinen tagesaktuellen Speiseplan mitzuteilen, wie Ministerpräsident Söder sein Amt auffasst. Der Ministerpräsident in Bayern ist das zentrale Führungs- und Entscheidungsorgan der Landesexekutive und damit hinsichtlich seiner Kompetenzen eine Schlüsselfigur im bayerischen Staatsaufbau. Dies setzt voraus, dass diese Person jedenfalls in der Idealvorstellung persönliche, berufliche und politische Reife besitzt, die sich in Urteilskraft und Führungsverantwortung äußert. Selbstverständlich gibt es Personen, die diese Voraussetzungen bereits in jungen Jahren erfüllen können und Verantwortung in Familie, Beruf und Gesellschaft übernehmen, aber die rechtlich abgesicherte Reifeschwelle ist ein Sicherheitsmechanismus, der mit guten Gründen auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Eine Altersgrenze ist eine zulässige Differenzierung, sowohl nach der Bayerischen Verfassung als auch nach dem Grundgesetz. Das Grundgesetz sieht in Artikel 33 Absatz 2 sogar vor, dass jeder Deutsche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erhält. In exponierten Ämtern wie dem eines Ministerpräsidenten kann das Lebensalter selbstverständlich ein zusätzliches Kriterium sein, um die politische Reife und Persönlichkeitsfestigkeit sicherzustellen. Die Streichung dieser Altersgrenze ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten und politisch auch nicht erforderlich. Der Blick ins Nachbarland Österreich und auf die Schwesterpartei der CSU, die Österreichische Volkspartei, zeigt sogar, wie sinnvoll eine solche Altersgrenze ist: Sebastian Kurz wurde im Jahr 2017 mit nur 31 Jahren, ohne sein Rechtsstudium abgeschlossen zu haben, Bundeskanzler in Österreich. Seine Amtszeit dauerte von 2017 bis 2019 sowie von 2020 bis 2021 mit den GRÜNEN. Seine politische Laufbahn nahm ein schnelles Ende, als Korruptionsvorwürfe aufkamen. Er soll sich mit Steuergeldern positive Berichterstattung durch Zeitungen erkauft haben. (Toni Schuberl (GRÜNE): So wie die FPÖ?) Die Ermittlungen dazu dauern bis heute an. CSU und ÖVP sind eben doch Schwestern im Geiste, und ein Sebastian Kurz war den politischen Herausforderungen dieser Zeit nicht gewachsen. Politisch wesentlich sinnvoller als die Senkung der Altersgrenze ist der von Markus Söder im Jahr 2018 unterbreitete Vorschlag, die Amtszeit des Bayerischen Ministerpräsidenten auf zwei Perioden und damit auf zehn Jahre zu begrenzen. Wir werden ihn im Laufe dieser Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf an sein Vorhaben erinnern. (Beifall bei der AfD) Den Gesetzentwurf der GRÜNEN lehnen wir in dieser Form ab und haben auch beantragt, den Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung endgültig abzulehnen und nicht in die Ausschüsse zu verweisen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir einfach machen und sagen, mit 37 Jahren wäre jetzt meine Chance, vielleicht Ministerpräsident zu werden, und dem Gesetzentwurf deswegen mein klares Ja geben, aber dem ist leider nicht so. Lieber Herr Kollege Schuberl, ich bin ein wenig enttäuscht. Sie predigen hier immer ein faires Miteinander und eine inhaltliche Auseinandersetzung, hart in der Sache, aber nicht auf der persönlichen Ebene, und was tun Sie? – Sie nutzen Ihre Redezeit, um Herrn Söder anzugreifen und in keiner Weise über Ihren Gesetzentwurf zu sprechen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Inhaltlich, nicht persönlich!) – Inhaltlich ist Ihr Gesetzentwurf so schwammig und schlecht, dass man nicht einmal eine Minute darüber reden kann. Deswegen haben Sie das vielleicht auch genutzt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich wundere mich auch über den Zeitpunkt des Einbringens des Gesetzes. Jetzt sind wir schon ungefähr eineinhalb Jahre in der Legislaturperiode. Wäre es Ihnen wirklich um die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf gegangen, hätten Sie diesen vielleicht zu einem anderen Zeitpunkt eingebracht. Sie haben ja auch schon einmal einen Gesetzentwurf in einer ähnlichen Form eingebracht, und böse Zungen würden behaupten, dass Sie den Gesetzentwurf jetzt eingebracht haben, damit wir Ihrer Fraktionsvorsitzenden auf großer Bühne vielleicht noch einmal gratulieren können, weil sie soeben 40 Jahre alt geworden ist und die Argumentationslinie nicht mehr vorhanden ist, dass man es nur tut, damit Frau Schulze Ministerpräsidentin wird. – Ich freue mich übrigens, dass Sie auch einmal hier im Plenum erscheinen, liebe Frau Kollegin Schulze. (Lachen und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Aber inhaltlich – – (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie war in den letzten Plenarsitzungen immer da!) – Ich sehe, hier habe ich einen wunden Punkt getroffen. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, lieber Herr Kollege Schuberl. Hören Sie mir zu. Ich habe Ihre Rede auch ertragen müssen. Inhaltlich geht es Ihnen nicht um irgendetwas. Es gibt auch für mich keine großen Argumente, jetzt hier an unserer Bayerischen Verfassung rumzudoktern; denn die Gründungsväter unseres Freistaats haben aus guten Gründen dieses Alter festgesetzt: Das Amt des Ministerpräsidenten ist das höchste exekutive Amt, das wir haben. Das bedarf einer gewissen Reife und auch einer gewissen Lebenserfahrung, die man sich halt auch erst in 40 Jahren erarbeiten muss. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass es gegebenenfalls junge Menschen gibt, die auch unter 40 Jahren schon diese Reife haben. Es gibt aber auch Menschen, die über 40 sind, die diese Reife nicht mitbringen können und nicht mitbringen würden. Aber mit dem Mindestalter 40 haben wir eine Regelung gefunden, die einen gewissen Rahmen für das Amt mit sich bringt. Es ist ja nicht so, dass nur der Ministerpräsident in Bayern erst ab 40 gewählt werden kann. Es gibt auch andere Beispiele, die sich in der Praxis bewährt haben: der Bundespräsident sowie Richterinnen und Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes und auch des Bundesverfassungsgerichtes können auch erst mit 40 Jahren in das Amt bestellt werden; denn mit 40 hat man eben eine gewisse Lebenserfahrung. Die Herausforderungen sind groß: Wir haben Pandemien, wir haben die Energiekrise, wir haben die Themen Migration, Bürokratieabbau und die aktuelle Sicherheitslage. Das sind keine Themen für einen Schulungskurs, der sich hier im Sinne von "Jugend forscht" irgendwie etablieren möchte, sondern diese Herausforderungen bedürfen einer gewissen staatstragenden Haltung und einer gewissen Erfahrung. Daher sagen wir ganz klar: Das Alter hat seine Berechtigung. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, ich habe manchmal das Gefühl, dass Sie Politik ähnlich einem Legokasten machen. Sie bauen sich die Welt, gerade wie Sie Ihnen passt: Mal machen Sie hier etwas flexibler, und mal machen Sie dort an der einen oder anderen Stelle schnell irgendwelche Veränderungen. Aber unser Staat funktioniert eben nicht mit Wischiwaschi-Politik. (Widerspruch des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Unser Staat funktioniert mit Weitsicht, unser Staat funktioniert mit klugen Gesetzen, mit einer staatstragenden Mannschaft, die unseren Staat trägt. Deswegen braucht es eben jemanden an der Spitze, der diese Lebenserfahrung mit sich bringt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Da sind 40 Jahre eben das Alter, das man braucht. Liebe Kollegen der AfD, ich sehe es nicht so, dass wir hier heute in der Ersten Lesung einfach sagen können: Wisch und weg! Denn es gehört zum parlamentarischen Diskurs dazu, dass man sich auch im Ausschuss noch mal intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzt, (Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) dass man es hier in eine Zweite Lesung bringt. Es gibt auch keine Parallelen zu dem Gesetzentwurf, den Sie hier eingebracht haben. Sie haben hier eines gemacht: Sie haben eine Idee zerstückelt und phasenweise für alle Plenarsitzungen immer wieder einen kleinen Textbaustein in einem Gesetz verändert. Das ist nicht vergleichbar mit der Art und Weise, wie jetzt ein Gesetz, das es zwar schon mal gab, wieder eingebracht worden ist. Ich freue mich auf die weiteren Debatten in den Ausschüssen, aber für unsere Seite sage ich ein klares Nein. Wir haben einen guten und starken Ministerpräsidenten, wir haben eine starke Staatsregierung. Ich glaube, daher gibt es auch keinen Handlungsbedarf, dort in Zukunft etwas zu verändern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Locke. – Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier über die Bayerische Verfassung. Diese Bayerische Verfassung ist am 8. Dezember 1946 verabschiedet worden. In der Präambel heißt es: "Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner […] Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung." Erste Feststellung: Was ich bis jetzt gehört habe, ist eigentlich bestürzend. Die Bayerische Verfassung ist kein Gegenstand von Parteiengezänk, ist kein Gegenstand von irgendwelchen Spekulationen, wer das denn sein könnte, sondern die Bayerische Verfassung ist die Grund-DNA dieses Freistaates. (Beifall bei der SPD) Deswegen ist zu überlegen, ob die Voraussetzung, die die Verfassungsväter, insbesondere Wilhelm Hoegner, und -mütter 1946 mit der Altersgrenze eingezogen haben, noch zeitgemäß ist. Es sind einige Argumente genannt worden, von sittlicher Reife bzw. von Erfahrung auf der einen Seite. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch feststellen, dass dieses Land an Erfahrung, aber auch an politischer Bildung dazugewonnen hat. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Nicht bei allen!) Leider Gottes nicht so wie gewünscht. Es gibt schon wieder Ränder, rechte Ränder, die die Sorgen der Väter unserer Verfassung als berechtigt erscheinen lassen. (Beifall bei der SPD – Widerspruch des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Wir haben in diesem Zusammenhang natürlich Mindestgrenzen, und zwar auch schon mit 25 beim Schöffenamt. Erstaunlicherweise ist es in dieser Situation in Bayern nach der Landkreisordnung möglich, schon mit 18 zum Bürgermeister gewählt zu werden. Wo sind da Ihre Argumente? Was ist ein Bürgermeister? Ist das jetzt etwas Kleineres als jemand, der Verantwortung für das ganze Land trägt? (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Schon!) Ich glaube nicht, wenn wir das in dem Zusammenhang sehen. Jedenfalls ist es ein Argument, das nicht dazu zwingt, das auf 40 Jahre festzusetzen. Kollege Dietrich, Sie haben ein paar Beispiele genannt, Beispiele von Menschen, die Sie aus Ihrer Sicht als gescheitert bezeichnen, die unter 40 ins Amt gekommen sind. Es gibt noch mehr: in Finnland, in Montenegro, in Chile, in Neuseeland – 38 Jahre, 35 Jahre, 36 Jahre. Mir ist nicht bekannt, dass diese Länder aufgrund dieser Situation in irgendeiner Art und Weise mehr Not leiden, als es andere tun. Es geht einfach um die Frage, die sich Willy Brandt 1969 gestellt hat: "Mehr Demokratie wagen!" Wenn wir die Altersgrenze nach unten setzen, ist es doch nicht so, dass wir automatisch eine jüngere Person haben. Es ist die Wahlfreiheit dieses Landtags, der den Ministerpräsidenten wählt, es ist die Wahlfreiheit einer Bevölkerung, die politisch interessiert ist und kritisch die politischen Angebote der Parteien überprüft. Daraus geht das Ganze doch hervor. Wenn wir da eine Grenze von 40 Jahren ziehen, halte ich das angesichts der Entwicklung tatsächlich nicht mehr für zeitgemäß. Eines ist auch klar: Eine Verfassungsänderung ist von den Müttern und Vätern unserer Verfassung so strukturiert worden, dass wir als Landtag nicht das letzte Wort haben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Es braucht eine Zweidrittelmehrheit, und eine Verfassungsänderung ist dann nur im Rahmen einer Volksabstimmung möglich, mit jedem wahlberechtigten Bayern, mit jeder wahlberechtigten Bayerin. Dann ist der Lackmustest erbracht, ob das gewünscht wird oder nicht. Lassen Sie insoweit doch die Bayern entscheiden, mit der Zweidrittelmehrheit, und dann werden wir in diesem Zusammenhang sehen, ob sich das tatsächlich bewährt oder ob es nicht von vorneherein wegen Altersgrenzen ausgeschlossen bleibt. Wir werden uns positiv zu diesem Vorschlag verhalten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schuberl, das war wieder ein recht missglückter Rundumschlag über alles Mögliche, nur nicht über das, was auf der Tagesordnung steht. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Ich habe der gesamten Ausführung kein einziges stichhaltiges Argument entnehmen können, weshalb wir über die Altersgrenze von 40 Jahren reden. Sie haben über alles Mögliche andere geredet, nur nicht darüber, was Sie eigentlich beantragt haben. Ein Millionen teures Unterfangen, nämlich mit einer Volksabstimmung die Bayerische Verfassung zu ändern, nur um letztlich solchen parteipolitischen Blödsinn vollführen zu können, ist dieses Hohen Hauses wirklich unwürdig. Deshalb kann ich nur sagen: Das ist eine Initiative, nur um hier ein bisschen Klamauk veranstalten zu können, ohne dass irgendein konkreter Anlass besteht. Es ist Ihnen offensichtlich auch in Ihren eigenen Reihen der GRÜNEN keine einzige Person eingefallen, von der Sie sagen können: Das ist ein Unter-40-Jähriger, der für das Amt geeignet ist. – Keine einzige. Es fällt niemandem in diesem Hohen Haus irgendjemand von den GRÜNEN ein, der unter 40 und für diese Aufgabe geeignet ist, (Zurufe) wahrscheinlich bei den Über-40-Jährigen auch nicht. (Heiterkeit bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir das ganz schnell ablehnen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Aussprache ist geschlossen. Die AfD-Fraktion hat beantragt, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 51 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung in Erster Lesung abzulehnen. Ich lasse nun hierüber abstimmen. Wer den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/7243 in Erster Lesung ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag der AfD abgelehnt. Dementsprechend schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Nein. Damit ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die jetzt folgenden Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl einer Vizepräsidentin und Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen einer Vizepräsidentin und einer Schriftführerin im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Christin Gmelch als Kandidatin vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich wird, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 11:21 bis 11:25 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD hat Frau Abgeordnete Elena Roon als Kandidatin vorgeschlagen. Eine Aussprache findet nicht statt. Bitte nehmen Sie den gelben Stimmzettel zur Hand. Das Prozedere ist bekannt. Der Wahlvorgang dauert zwei Minuten. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 11:26 bis 11:28 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Die Wahl ist damit beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Wenn Sie bitte wieder Ihre Plätze einnehmen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) (Drs. 19/5953) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drs. 19/6328), Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drs. 19/6360), Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/6685 mit 19/6687), Änderungsantrag der CSU-Fraktion und von Abgeordneten der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/7124), Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion (Drs. 19/7125) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 19/6328 namentliche Abstimmung beantragt hat. – Ich eröffne nun die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Thomas Huber für die CSU-Fraktion.

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Thomas Huber CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unter den Gästen darf ich auch Herrn Kirchenrat Dieter Breit herzlich begrüßen, der zu diesem Tagesordnungspunkt heute in den Bayerischen Landtag gekommen ist. Wir bringen in Zweiter Lesung ein Gesetz auf den Weg, das überfällig, notwendig und gut vorbereitet ist: das Bayerische Ladenschlussgesetz. Damit überführen wir das bisherige Bundesrecht aus dem Jahr 1956 endlich in einen eigenen bayerischen Rahmen, der modernen Anforderungen Rechnung trägt: mit Maß, mit Haltung und mit Fortschritt. Wir schlagen keine Revolution vor, wohl aber eine durchdachte und angemessene Weiterentwicklung, die auf dem aufbaut, was sich bewährt hat, und gleichzeitig den Blick nach vorne richtet. Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, dass wir neue Formen der Nahversorgung wie digitale Kleinstsupermärkte ermöglichen wollen, dass wir verkaufsoffene Nächte ohne Anlassbindung einführen, dass wir Kommunen mehr Spielraum geben wollen. Genau das setzen wir jetzt um: verantwortungsvoll, behutsam und bürgernah. Mit dem neuen Gesetz erlauben wir bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Nächte pro Jahr sowie vier individuelle Abende nach einfacher Anzeige. Gleichzeitig schaffen wir eine klare rechtliche Grundlage für digitale und personallose Kleinstsupermärkte, ein Zukunftsmodell gerade für den ländlichen Raum. Dabei bleiben wir im Rahmen des Bewährten. Die Regelungen des bisherigen Bundesgesetzes werden im Wesentlichen übernommen, aber gezielt ergänzt. Wir sorgen für Klarheit, wo es bisher Auslegungsspielraum gab. Das schafft Rechtssicherheit für Kommunen, Betriebe und Verbraucher. Bei aller Öffnung bleiben zwei Grundsätze als unsere roten Linien unberührt: Erstens, keine Ausweitung der regulären Ladenöffnungszeiten. Zweitens, der strikte Schutz von Sonn- und Feiertagen. Diese Linien ziehen sich durch den gesamten Gesetzentwurf. Werktags bleibt es bei 6 bis 20 Uhr. Sonntags gilt weiter: Ruhe statt Konsumdruck. Genau deshalb darf der Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte an Sonn- und Feiertagen aus Respekt vor Beschäftigten, Familien und deren Gesundheit sowie vor gesellschaftlicher und geistiger Erholung nur ohne Personal erfolgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gerade der Sonntag ist für viele Menschen mehr als nur ein arbeitsfreier Tag. Er ist ein Stück kulturelle Identität, ein verfassungsrechtlich geschützter Raum für Gemeinschaft, Familie und innere Einkehr. Es ist keine Nostalgie, diesen Wert zu bewahren; es ist kluge Politik mit Haltung. Ich bin für die beiden Änderungsanträge aus den Koalitionsfraktionen dankbar. Mit dem ersten Änderungsantrag sorgen wir unter anderem dafür, dass auch der erste Advent, sollte er auf einen Novembersonntag fallen, weiterhin als verkaufsoffen gelten kann. Der ursprüngliche Entwurf sah das noch nicht vor, was effektiv eine Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen und gängigen Regelung bedeutet hätte. Mit dem zweiten Änderungsantrag schaffen wir eine Übergangsregelung für geplante lange Einkaufsnächte im Herbst 2025. Viele Veranstalter haben bereits Monate im Voraus geplant. Wir geben ihnen damit ein Stück weit Planungssicherheit und Vertrauen. Diese Änderungsanträge sind das, was gute Gesetzesarbeit ausmacht: pragmatisch, nachvollziehbar und an der Realität orientiert. Wir werden allerdings keine Schablonenpolitik machen, wie sie Teile der Opposition in ihren Änderungsanträgen vorschlagen. Meine Damen und Herren, es gibt eine Reihe von Änderungsanträgen, die dem Geist dieses Gesetzes nicht gerecht werden. Das betrifft zum Beispiel den Änderungsantrag der SPD, die Sonntagsöffnung personalloser Märkte komplett zu verbieten. – Das konterkariert unser Ziel vollständig. Der Betrieb erfolgt nach unserem Gesetz ohne Personal, der Arbeitnehmerschutz und die Sonn- und Feiertagsruhe bleiben gewahrt. Ein Verbot wäre schlicht nicht verhältnismäßig und auch nicht zeitgemäß. Apropos nicht zeitgemäß: Die SPD-Forderung, verkaufsoffene Nächte auf nur einen Werktag im Jahr zu beschränken, würde dem Einzelhandel ebenfalls wichtige Impulse und Freiräume nehmen, besonders in unseren Innenstädten, wo wirklich jeder Besucher zählt. Auch die Idee, das gesamte Gesetz evaluieren zu müssen, wirkt eher wie Misstrauen gegenüber dem Parlament als wie sachliche Kontrolle. Anstatt pauschal evaluieren wir gezielt dort, wo etwas neu ist. Der Änderungsantrag der GRÜNEN, digitale Kleinstsupermärkte auf 400 m² auszuweiten, geht unserer Ansicht nach zu weit. Damit würde die Grenze zur wettbewerbsverzerrenden Supermarktkonkurrenz klar überschritten werden. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) – Herr Kollege, der Versorgungszweck von Grund- und Nahversorgung rechtfertigt keine halben Discounterhallen auch an Sonn- und Feiertagen. Unsere 150 m² sind ein sorgsam errungener Kompromiss aus vielen Gesprächen mit Experten und natürlich auch Juristen. Dann wird noch vorgeschlagen, die Anzeigepflicht für individuelle lange Nächte zu streichen. Damit entzieht man den Gemeinden jede Kontrolle. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen ein unkompliziertes und faires Verfahren, das schlichtweg auch Missbrauch verhindert. Die AfD hat beantragt, die Verkaufsfläche auf nur noch 100 m² zu begrenzen, das Gesetz nach zwei Jahren zu evaluieren und es dann nach drei Jahren automatisch auslaufen zu lassen. – Sorry, liebe Kollegen, das ist weder rechtssicher noch innovationssicher. (Martin Wagle (CSU): Ein Schmarrn ist es!) Das wäre ein Gesetz auf Zeit und ein fatales Signal an den Handel. Die Änderungsanträge der Opposition sind aus den genannten Gründen aus unserer Sicht allesamt abzulehnen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir nehmen mit unserem Gesetzentwurf nicht nur auf die Lebensrealität Rücksicht, sondern wir gestalten sie mit. Gerade in kleinen Orten, in denen es keinen Supermarkt mehr gibt und wo die nächste Einkaufsmöglichkeit kilometerweit entfernt ist, kann ein digitaler Kleinstsupermarkt eine Lücke schließen, Versorgung sichern und Lebensqualität erhalten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich war selber vor Ort und habe mir den einen oder anderen digitalen Kleinstsupermarkt angeschaut. Das Konzept funktioniert. Es funktioniert ohne zusätzliche Belastung für die Menschen, es funktioniert ohne Sonntagsarbeit und ohne Druck. Das ist Digitalisierung mit Maß, nicht um der Technik willen, sondern für die Menschen. Das bedeutet auch ganz konkret: weniger Autofahrten, weniger Aufwand, mehr Alltagserleichterung, gerade auch für ältere Menschen, Familien und Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter. Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf gezielt das, was Bayern ausmacht: den subsidiären Gedanken, kommunale Selbstverwaltung und Verantwortungsbewusstsein vor Ort. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Gemeinden entscheiden, wann und wo sie verkaufsoffene Nächte zulassen. Sie entscheiden, ob sie Ausflugsorte mit Tourismusverkauf definieren und wie sie mit personallosen Märkten umgehen. Das Ganze geschieht rechtssicher, unbürokratisch und transparent. Wir schaffen also kein zentralistisches neues Regelwerk, sondern einen flexiblen Rahmen, der vor Ort mit Leben gefüllt werden kann. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz bringt das Ladenschlussrecht auf die Höhe der Zeit. Es tut das ohne Ideologie, ohne Extreme und ohne Schablonen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und zu den beiden Änderungsanträgen der Koalition. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Huber. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johannes Meier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Johannes Meier AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der final vorliegende Gesetzentwurf für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz ist für uns tatsächlich in vielen Punkten akzeptabel. Wir haben das auch schon zum Ausdruck gebracht. Der Schutz des Sonntags wird weiterhin gewährleistet. Bayern hält neben dem Saarland als einziges großes Bundesland an strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest, was wir wirklich sehr begrüßen. Es gibt aber auch Punkte – gerade hinsichtlich dieser personallosen digitalen Kleinstsupermärkte –, die wir sehr kritisch betrachten. Diese Kleinstsupermärkte wurden ursprünglich ins Leben gerufen, um die Nahversorgung auf dem Land zu sichern – dort, wo die klassischen Supermärkte nicht wirtschaftlich arbeiten können und sich auch nicht niederlassen würden. Sie sollten aber auch nicht mehr und nicht weniger können. Das Ziel war nie, eine neue Konkurrenz zu den bestehenden personalgeführten Geschäften in Städten und Gemeinden zu etablieren. Herr Kollege Huber, Sie haben es im Ausschuss bereits betont und auch vorhin anklingen lassen, dass es im Gesetzentwurf drei zentrale Ziele gibt: mehr Freiheit für die Kommunen und Bürger, weniger Bürokratie und der Schutz bewährter Werte wie zum Beispiel Sonntage oder Öffnungszeiten. Auch diesen Zielen stimmen wir uneingeschränkt zu. Ich möchte dennoch folgende für uns, die AfD-Fraktion, wichtige Kriterien einbringen: Schutz der Arbeitnehmer vor einem möglichen Arbeitsplatzverlust und Erhalt der kleinen stationären Einzelhändler. Der Entwurf ist im Kern richtig, birgt aber trotzdem die Gefahr, dass gerade die großen Supermarktketten aufgrund ihrer Marktmacht und der finanziellen Schlagkraft die ohnehin schon in knappen Teilen vertretenen kleinen Einzelhändler verdrängen, was dann zu Schließungen vor Ort oder dem Arbeitsplatzverlust führen kann. Wir möchten diese konkreten Folgen durch eine Befristung des Gesetzes und eine verpflichtende Evaluierung abmildern. Ebenso wurde gesagt, dass dieses Gesetz ein moderater Ausgleich, eine gute Abwägung zwischen dem Konsumverhalten der heutigen Zeit und den Bedürfnissen von Familien und Arbeitnehmern sei. Das Ladenschlussgesetz sei ein Arbeitnehmerschutzgesetz und kein Instrument, um betriebswirtschaftliche Sicherheiten von Unternehmen zu garantieren. Doch erlauben Sie mir die Frage: Was nützt denn der Arbeitnehmerschutz, wenn auch der letzte kleine Laden im Dorf final schließen muss, weil ihn die Konkurrenz – wir kennen sie alle, Aldi, Lidl, Edeka und Co. – wirtschaftlich ausbluten lässt? Arbeitnehmerschutz ohne Arbeitsplatz hat am Ende tatsächlich nur noch wenig Sinn. Ein weiterer Punkt – Sie haben ihn angesprochen – ist die geplante Flächenerweiterung für digitale Kleinstsupermärkte und den geplanten Hybridbetrieb auf 150 m². Es ist richtig, wir halten 100 m² für vollkommen ausreichend. Im Ausschuss hat Herr Dr. Götz auch ausgeführt, dass sich damit die Versorgung deutlich sicherstellen lässt und wirtschaftlich gearbeitet werden kann. Das war auch die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage von uns. Es gibt auch Anbieter, die mit weitaus weniger als 50 m² durchaus wirtschaftlich arbeiten, und zwar für eine – so wie auch angedacht – Versorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum. Das muss dieses Gesetz gewährleisten, und mehr soll es gar nicht. Diese digitalen Kleinstsupermärkte möchten wir nicht zur verdeckten Konkurrenz für personalgeführte Geschäfte entwickelt haben. Wir dürfen wirklich nicht vergessen: Traditionelle, personalgeführte Läden sichern Arbeitsplätze und den Wohlstand, gerade in unseren ländlichen Regionen. Deswegen plädieren wir für eine strikte Zweckbindung dieser Märkte eben für die Grund- und Nahversorgung, aber nicht für den Verkauf eines breiteren oder eventuell noch tieferen Sortimentes. Deswegen ist für uns ganz wichtig, dass evaluiert und geprüft wird, nicht nur für die Kleinstsupermärkte, sondern für den gesamten Sektor. Wir müssen genau wissen, wie sich das Gesetz auf den Wettbewerb, auf den Verbraucher, auf den Jugendschutz, auf den Arbeitsschutz und auch final auf die Nahversorgung auswirkt. So können wir rechtzeitig nachsteuern, falls das erforderlich wird. Deswegen sagen wir: Planungssicherheit ja, aber nicht auf Kosten unumkehrbarer Fehlentwicklungen. Abschließend betone ich: Die AfD-Fraktion unterstützt die Grundintention des Gesetzentwurfs. Da jedoch unsere essenziellen Änderungsanträge keine Berücksichtigung gefunden haben, werden wir uns bei der heutigen Abstimmung enthalten. Wir sagen im Kern Ja zur Stärkung und Versorgung unserer ländlichen Regionen und zur Flexibilität der Kommunen, aber wir sagen ganz klar Nein zu einem Freifahrtschein für Entwicklungen, die am Ende langfristig den stationären personalgeführten Einzelhandel schwächen und Arbeitsplätze gefährden könnten. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das beste Gesetz ist eigentlich das Gesetz, das man nicht braucht. Es gab in den vergangenen Jahrzehnten keinen zwingenden Handlungsbedarf seitens der Bayerischen Staatsregierung, ein eigenes Ladenschlussgesetz auf den Weg zu bringen. Wir konnten bis jetzt mit der gesetzlichen Regelung des Bundes von 1956 in der Fassung von 2003 gut leben. Aber die Zeiten ändern sich, und die Digitalisierung hat ihren Einzug auch in das Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat Bayern und auch in der Nahversorgung gehalten. Deswegen war es uns als FREIE WÄHLER zusammen mit unserem Regierungspartner CSU ein großes Anliegen und ein großes Versprechen, nachdem sich diese Koalition wieder gefunden hat, mit einem eigenen Bayerischen Ladenschlussgesetz Klarheit zu schaffen. Das Gesetz sollte so angepasst werden, dass Tradition bewahrt wird und die Moderne, die Gegenwart und die Zukunft, ebenfalls integriert werden. Es sollte ein Gesetz sein, das die Bürgerinnen und Bürger dort abholt, wo sie stehen, das aber auch die Feiertage, den Sonntag und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so weit schützt, dass es keine zu großen Einschnitte in deren Rechte gibt. Das Gesetz ist der große Kompromiss einer breiten gesellschaftlichen Diskussion. Das zeigen übrigens auch die Änderungsanträge. Schauen wir uns diese mal genauer an: Es gibt Änderungsanträge der Opposition, in denen gefordert wird, dass wir mehr machen sollen, als im Gesetz steht. Es gibt aber auch Änderungsanträge der Opposition, in denen gefordert wird, dass wir weniger machen sollen und eigentlich weniger erlauben sollen, als wir jetzt in diesem Entwurf finden. Genau das kennzeichnet meiner Meinung nach ein gutes Gesetz der bürgerlichen Mitte, dass wir genau diesen Kompromiss aus beiden Extremen – die einen wollen mehr, und die anderen wollen weniger – in unserem Gesetzentwurf schon im ersten Aufschlag gefunden haben. Ein großer Dank geht an alle Beteiligten, die Ministerin und die Fachsprecher der Regierungsfraktionen, für diesen gelungenen ersten Aufschlag, der mit kleinen Änderungen heute final beschlossen werden kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Was bleibt? – Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, des Sonntags und des Feiertags bleibt weitgehend bestehen. Das war ganz wichtig. Was ändert sich? – Es ändert sich, wie schon erwähnt, dass wir mit den verkaufsoffenen Abenden die Innenstädte wieder beleben können. Wir reden immer vom Aussterben der Innenstädte, besonders im ländlichen Raum. Jetzt gibt es ein Instrument für die Kommunen, mit dem sie ohne große Bürokratie zur Attraktivitätssteigerung und Belebung der Marktplätze im ländlichen Raum beitragen können, indem wir bis zu acht verkaufsoffene Nächte erlauben. Der Dreh- und Angelpunkt und das Herz dieses Gesetzentwurfs sind natürlich die digitalen Kleinstsupermärkte. Der Gesetzentwurf schafft klare Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen: Wir stehen zum ländlichen Raum, wir unterstützen den ländlichen Raum mit einem guten Gesetz, aber wir wahren auch den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem wir digitale Kleinstsupermärkte mit einer Flächenbegrenzung von 150 m² erlauben. Wir haben im Vorfeld viel diskutiert: Warum nicht 100 oder 300 m²? Auch bei dieser Frage haben wir meiner Meinung nach einen gesellschaftlichen Kompromiss gefunden aus Schutz des Wettbewerbs und einer notwendigen Größe, damit die Nahversorgung am Ende gelingen kann. Digitale Kleinstsupermärkte werden mit diesem Gesetz das Leben vor Ort, besonders im ländlichen Raum, massiv verbessern und unterstützen. Das ist eine aktive Arbeit der Staatsregierung zum Erhalt des ländlichen Raums und für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Dafür schaffen wir heute die Rahmenbedingungen. Damit gelingt es uns, dass die Menschen am Land nicht abgehängt werden, sondern dass wir ihnen aktiv, auch mit modernen Technologien der Digitalisierung in den Supermärkten das Leben vor Ort erleichtern können. Auch unsere Tourismusgebiete profitieren von unseren Gesetzesänderungen: 40 Sonn- und Feiertage wären jetzt für den Verkauf offen. Auch das ist ein wichtiger Bestandteil für unseren Freistaat und stellt eine wichtige Rahmenbedingung dar, um die Attraktivität der touristischen Gebiete zu steigern und vor Ort mehr Flexibilität zu ermöglichen. Das Schöne an dem Gesetz ist: Es kostet uns kein Geld. Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, die extrem unbürokratisch sind. Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, die die Menschen mitnehmen, und benötigt keine zusätzliche Verwaltung vor Ort, keine zusätzlichen Stellen, um irgendwelche Rahmenbedingungen zu prüfen oder Anträge zu bearbeiten. Nein, mit diesem Gesetz schaffen wir eine extreme Entbürokratisierung auch für die Städte und die Gemeinden. Es muss nämlich nur noch angezeigt werden. Bei den verkaufsoffenen Sonntagen wird der Anlassbezug per se erst einmal im Gesetz geregelt. Das schafft Erleichterungen vor Ort. Das ist eine spürbare Entschleunigung und hilft den Menschen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Für uns ist ein Gesetz dann gut, wenn es nicht ideologisch ist, wenn es lösungsorientiert ist und wenn es in der Praxis einfach umsetzbar ist. Deswegen freue ich mich jetzt, dass ab 01.08.2025 – sollten wir zu dem Gesetzentwurf mehrheitlich positiv votieren – viele Menschen vor Ort spürbar konsumieren können. Ich wünsche auch unseren Unternehmerinnen und Unternehmern viele positive Umsätze. Mit diesem Bayerischen Ladenschlussgesetz setzen wir neue Maßstäbe mit Muße, Maß und Mitte. – Vielen lieben Dank, und ich freue mich auf breite Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Barbara Fuchs für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Barbara Fuchs GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn wir heute über das Ladenschlussgesetz abschließend sprechen, sollten wir uns eine zentrale Frage stellen: ob wir die Lebensrealität aller Menschen in Bayern im Blick haben. Die Realität sieht vielerorts wie folgt aus: Menschen leben in Orten, in denen es keine Metzger und keine Bäcker gibt. Beschäftigte stehen bis abends an der Supermarktkasse, wenn keine Kita mehr geöffnet hat. Familien schaffen es gerade noch vor Ladenschluss, überhaupt einkaufen zu gehen. Ladenbetreiber suchen verzweifelt Personal. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, auch von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, kämpfen seit Jahren darum, überhaupt wieder einen Laden in ihre Gemeinde zu bekommen. Diese Menschen müssen wir in den Mittelpunkt stellen. Selbstverständlich hat für uns der Schutz der Beschäftigten Priorität. An vielen Punkten sind wir mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Deswegen werden wir uns auch nur enthalten und nicht dagegenstimmen. Wir sind damit einverstanden, dass die Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bleiben. Die Änderungsanträge, die hauptsächlich Formalia lösen und Übergangslösungen darstellen, sind für uns in Ordnung. Eine Ausweitung der Arbeitsbedingungen würde den belasteten Einzelhandel noch weiter belasten. Die Branche ist geprägt von Teilzeit, niedrigen Löhnen und schwieriger Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ohne bessere Rahmenbedingungen wie Bezahlung, Mitbestimmung und Kinderbetreuung kann man nicht mehr machen als in diesem Moment. Wir gehen einen Schritt in Richtung Modernisierung. Dieser muss sozial gerecht sein. Deswegen sind wir mit der Regelung für die verkaufsoffenen Abende und für die verkaufsoffenen Sonntage einverstanden. An dieser Stelle lehnen wir die beiden SPD-Anträge ab. Aber wir nehmen die Sorgen der Beschäftigten und der Gewerkschaften ernst. Der Sonntagsschutz darf auf gar keinen Fall durch die Hintertür aufgeweicht werden. Es ist offen, welche neuen Möglichkeiten überhaupt entstehen. Aber eines muss man sich klarmachen: Es wird kombinierte Läden geben. Es wird nicht nur digitale Läden oder Läden mit Personal geben. Stattdessen wird es Läden geben, die teilweise mit Personal und teilweise digital betrieben werden. Das brauchen wir als Nahversorgung für den ländlichen Raum. Laut Aussage des Wirtschaftsministeriums gibt es weit mehr als 600 Gemeinden, die überhaupt keinen Laden mehr haben. Über 200 Gemeinden haben keinen Metzger, keinen Bäcker und keine weiteren Läden mehr. Das geht für die Menschen, insbesondere für die Rentnerinnen und Rentner, nicht. Außerdem wollen wir nicht, dass die Leute so viel Auto fahren. Es gibt viele kreative Modelle wie genossenschaftlich betriebene Dorfläden, Hofläden, mobile Wochenmärkte und seit einiger Zeit das Konzept von kombinierten Läden. Diese Läden werden teilweise digital, teilweise mit Personal betrieben. Während der Öffnungszeiten werden diese kombinierten Läden mit Personal und außerhalb der Öffnungszeiten ganz klar ohne Personal betrieben. Davon sind wir absolut überzeugt. Man braucht jedoch Investitionen, um einen solchen Laden überhaupt einzurichten, damit dieser wirtschaftlich arbeiten kann. Das ist nämlich auch eine Sicherung von Arbeitsplätzen. Das war gerade ein bisschen widersprüchlich. Damit das Ganze sinnvoll ist, muss die Fläche einfach größer sein. Deswegen bitten wir um Zustimmung zur Änderung der Flächengröße auf 400 m², wenn es im Umkreis von fünf Kilometern keinen anderen Laden gibt. (Michael Hofmann (CSU): Warum nicht sechs, sieben oder acht Kilometer?) Wir wollen nicht irgendwelche Themen befeuern, die gar nicht unser Ziel sind. Wenn sich innerhalb von fünf Kilometern kein Laden befindet, soll die Möglichkeit bestehen, das ordentlich zu machen. Das Gesetz muss sich an den Verhältnissen der Menschen vor Ort messen lassen. Die Menschen müssen und wollen ihre Lebensthemen unter einen Hut bringen. Das geht nur, wenn wir innovative Konzepte zulassen. Herr Hofmann, ich kann auch fragen: Warum 150 und nicht 160 m²? – Das ist Käse. Lassen Sie uns doch den Schutz der Beschäftigten sichern, echte Chancen für unterversorgte Regionen schaffen und dafür sorgen, dass dieses Gesetz dem gerecht wird, was wir immer einfordern, nämlich gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern. Der letzte Schritt fehlt. Das funktioniert so nur bedingt. Deswegen brauchen wir eine etwas größere Fläche, damit es wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeit – das muss man auch begreifen – dient auch dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist wichtig, damit das Ganze sinnvoll ist. Für gleichwertige Verhältnisse für alle Menschen in Bayern braucht es kreative Modelle. Dafür ist unser Änderungsantrag gedacht. Ansonsten sind wir weitestgehend einverstanden. Ich finde, wir können ganz friedlich die Debatte führen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Fuchs, bitte kommen Sie noch einmal ans Mikrofon. – Es gibt eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Prof. Dr. Winfried Bausback von der CSU-Fraktion.

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Winfried Bausback CSU

Frau Kollegin Fuchs, Sie haben eine Enthaltung zu dem Gesetz angekündigt. Es geht um eine zentrale Fragestellung, die wirklich die Fläche des Freistaats Bayern betrifft. Ich verstehe nicht, dass Sie sich an dieser Stelle nicht klar positionieren können. Selbst wenn Ihr Änderungsantrag nicht durchgeht, bringt das Gesetz einen Vorteil, oder es bringt keinen Vorteil. Aber sich rauszuhalten und sich zu enthalten, zeugt nicht von Verantwortung. Deshalb wollte ich Ihnen noch einmal die Gelegenheit geben zu erklären, warum Sie sich letztlich enthalten. Das verstehe ich nicht. (Beifall bei der CSU)

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Barbara Fuchs GRÜNE

Ich habe es eigentlich erläutert, sage es aber gerne noch einmal. Ich danke Ihnen für die zusätzliche Redezeit. Wir sind mit vielen Punkten einverstanden. Bei manchen Punkten würden wir weiter gehen, aber die Rahmenbedingungen sind dafür nicht vorhanden. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht für uns im Vordergrund. Deswegen sind wir mit den Zeiten, den Nächten und den Sonntagen einverstanden. Wenn wir nicht einverstanden wären, würden wir dagegenstimmen. Die Enthaltung soll zeigen, dass es einen Teil gibt, den wir gut finden, aber ein wesentlicher Teil fehlt. Deswegen können wir nicht zustimmen. Es fehlt die Möglichkeit, innovative Konzepte umzusetzen und Ideen Raum zu geben, um auf dieser Fläche wirtschaftlich arbeiten zu können, teils mit Personal und außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten ohne Personal. Das ist eine richtig gute Idee. Ich weiß, dass die Lobby wahnsinnig aktiv war. Man muss aber auch Wettbewerb zulassen. Ich verstehe die Forderung "Wettbewerb schützen" ehrlich gesagt nicht. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fuchs.

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Barbara Fuchs GRÜNE

Teilweise gibt es im ländlichen Raum keinen Wettbewerb, weil es keine Läden gibt. Dort wollen wir Möglichkeiten schaffen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Doris Rauscher das Wort.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Ersten Lesung habe ich bereits deutlich gemacht, dass es bei diesem Gesetz um weit mehr geht, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Es geht nicht nur um Ladenöffnungszeiten; es geht um den Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und um gesellschaftliche Werte. Vor allem aber geht es um den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Sonntagsruhe. Das ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft, den wir nicht leichtfertig preisgeben dürfen. Nach intensiven Beratungen steht für uns als SPD-Fraktion fest, dass wir diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen werden. Auch in unseren Reihen wurde intensiv diskutiert. Wir sehen die berechtigten Anliegen zur Versorgung des ländlichen Raums. Wir verstehen die Sorgen um die Belebung unserer Innenstädte. Aber – das ist das entscheidende Aber – am Ende ist es eine Frage der Prioritäten und eine Frage der Abwägung. Für uns in der SPD stehen die Wahrung der Sonntagsruhe und der Schutz der Beschäftigten an erster Stelle. Der Sonntag ist mehr als nur ein Tag in der Woche. (Beifall bei der SPD) Er ist ein Tag der Besinnung und ein Tag der Familien. Er ist ein Tag, an dem unsere Gesellschaft zur Ruhe kommt. Diese Tradition, diese Werte möchten und dürfen wir nicht opfern. Deshalb haben wir drei klare Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht: Erstens. Auch personallose Kleinstsupermärkte müssen sonntags geschlossen bleiben. Zweitens. Statt der vorgeschlagenen zwölf verkaufsoffenen Nächte pro Jahr soll es bei der bisherigen Regelung von einer Nacht bleiben. Die Ausweitung trifft nämlich vor allem im Einzelhandel arbeitende Frauen, die ohnehin die Hauptlast bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stemmen müssen. Drittens. Wir fordern eine umfassende Evaluation des gesamten Gesetzes. Wir wollen wissen, wie sich dieses Gesetz auf den Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz und auf den lokalen Einzelhandel auswirken wird. Alle drei Anträge haben Sie in der Fachberatung in den Ausschüssen abgelehnt. Es gibt keine Bewegung Ihrerseits. Sie schaffen eine Gesellschaft, in der der Sonntag seinen Wert verliert, in der der Konsum auch den letzten geschützten Tag der Woche erobert; (Martin Wagle (CSU): Das ist doch Quatsch!) und das auf Kosten der Sonntagsruhe, die ein Grundpfeiler unserer bayerischen Gesellschaft ist. (Beifall bei der SPD – Martin Wagle (CSU): Blödsinn!) – Blödsinn, Herr Kollege? – Sie benennen das auch noch als modern. In unseren internen Beratungen haben wir alle Argumente gewürdigt, alle Perspektiven diskutiert. Aber am Ende führt kein Weg daran vorbei: Ein Gesetz – ich schließe die Änderungsanträge der GRÜNEN und der AfD ausdrücklich mit ein –, das die Sonntagsruhe aushöhlt und die Nachtarbeit ausweitet, können wir nicht mittragen. (Beifall bei der SPD) Nicht aus Prinzip, nicht aus Sturheit, sondern aus Verantwortung gegenüber den Menschen, die jeden Tag im Einzelhandel arbeiten und unsere Unterstützung verdienen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin Doris Rauscher, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Felix Locke von den FREIEN WÄHLERN vor.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Kollegin Rauscher, erklären Sie mir bitte, was wir mit diesem Gesetz an Sonn- und Feiertagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändert haben. Sie argumentieren, dass es einen Einschnitt an Sonn- und Feiertagen gibt. Erklären Sie mir bitte, inwiefern dieses Gesetz bewirkt, dass Menschen an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssten.

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Doris Rauscher SPD

Würden Sie sich ein bisschen deutlicher ausdrücken.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sie brauchen vielleicht noch mehr Bedenkzeit für Ihre Antwort. Sie argumentieren, dass wir durch das Gesetz Veränderungen vornehmen, sodass Menschen an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssten. Nennen Sie mir dafür ein Beispiel aus dem Gesetz.

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Doris Rauscher SPD

Kollege, mit Verlaub, personallose Supermärkte funktionieren am Ende nicht zu 100 % personallos. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN: Doch! – Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das wissen wir. Da ist die heruntergefallene Milchtüte, da ist die ausgefallene Kühltruhe und so weiter. (Martin Wagle (CSU): Was? – Michael Hofmann (CSU): Das wird den Sonntagsschutz auch nicht gefährden!) Auch in diesen Supermärkten findet Hintergrundarbeit statt. Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht das Einzige – – (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Rauscher hat das Wort. – Bitte schön.

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Doris Rauscher SPD

Der Schutz des Sonntags beinhaltet nicht nur die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch das Zur-Ruhe-Kommen der Familien und der Gesellschaft. (Kerstin Schreyer (CSU): Was ist mit den Polizisten, den Pflegerinnen und den Busfahrern? – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Die Krankenschwester, der Arzt!) Wir haben die Allianz für den freien Sonntag. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Sie müssen nicht einkaufen gehen!) – Nein, ich muss am Sonntag nicht einkaufen gehen. (Zuruf der Abgeordneten Kerstin Schreyer (CSU)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Bitte, Frau Schreyer, Frau Rauscher hat das Wort.

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Doris Rauscher SPD

Danke, Herr Präsident. – Ich muss nicht sonntags einkaufen gehen, und ich muss, ehrlich gesagt, auch nicht um zwei Uhr in der Früh einkaufen gehen. Wir haben ausreichende Ladenöffnungszeiten. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) – Kollege, wir brauchen eine Regelung auf der Grundlage des Bundesgesetzes. (Michael Hofmann (CSU): Sie sind nicht verpflichtet, einkaufen zu gehen!) – Nein, man ist nicht verpflichtet, aber das bezieht sich ja auf viele Aspekte des Lebens. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke schön, Frau Rauscher. Ihre Redezeit ist um.

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Doris Rauscher SPD

Sie öffnen eine Tür, die wir geschlossen halten möchten. Dafür bitte ich um Respekt Ihrerseits. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Rauscher. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort. Bitte schön.

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Ulrike Scharf

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Liebe Kollegin Rauscher, bei Ihrer Argumentation habe ich folgenden Eindruck gewonnen: Sie kennen keine digitalen Kleinstsupermärkte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie haben sich noch nie ein Bild davon gemacht. Außerdem haben Sie offensichtlich auch keine Vorstellung davon, was die Nahversorgung insbesondere im ländlichen Raum bedeutet, auch für Mitarbeitende oder Menschen, die ein Geschäft nicht innerhalb der normalen Ladenöffnungszeiten erreichen können. Modern, unkompliziert, lebensnah und ausgewogen – so würde ich unser Bayerisches Ladenschlussgesetz überschreiben. Wir lösen heute ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Mit unserem Bayerischen Ladenschlussgesetz, das ausdrücklich ein Arbeitnehmerschutzgesetz, kein Wirtschaftsförderungsgesetz ist, schützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir geben den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum und den Händlerinnen und Händlern mehr Möglichkeiten, und vor allem sichern wir die bessere Versorgung vor Ort. Wir setzen mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz ein klares Zeichen für ein modernes Bayern, aber auch für eine sehr ausgewogene Diskussion, die dem vorausgegangen ist. Wir wollen Folgendes ändern: Erstens. Wir erreichen mehr Eigenverantwortung unserer Städte und unserer Gemeinden. Unsere Gemeinden entscheiden vor Ort, was sinnvoll ist. Sie wissen das am besten. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Die Kommunen wissen, ob ein Marktsonntag oder ein verkaufsoffener Abend gut ist. Die Gemeinde bestimmt, wann wo was läuft. Sie kennt den Takt, sie kennt die Menschen. Wir geben den Rahmen, und die Kommune gestaltet selbst vor Ort. Wir vertrauen darauf, was Kommunen längst leben, nämlich auf die Eigenverantwortung. Zweitens. Wir entlasten. Es wird weniger Bürokratie, aber mehr Vertrauen geben. Wir vereinfachen deshalb die Verfahren. Ich will ein Beispiel nennen: Das Gesetz geht künftig davon aus, dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht. Auch diese Diskussion haben wir hinreichend geführt. Der Anlassbezug, beispielsweise durch einen historischen Markt, ist absolute Voraussetzung. Im Übrigen kann es bis zu vier verkaufsoffene Sonntage geben. Wer aber von den Gemeinden eine Ahnung hat, weiß, dass es viele gibt, die sich auf zwei oder drei verkaufsoffene Sonntage beschränken oder auch nur einen nutzen. Durch diese Änderung haben wir weniger Bürokratie und weniger Zweifel. Es braucht klare Regeln und mehr Rechtssicherheit. Ein weiteres Beispiel sind die Tourismusorte. Sie regeln ihre Ladenöffnungszeiten künftig selbst und nach festen Kriterien. Wir geben den Kompass vor, wie wir es im Gesetz ausformuliert haben, aber es sind die Eigenverantwortung und die Freiheit, die unsere Kommunen dazu befähigen, selbst festzulegen, ob sie Tourismus-, Ausflugs- oder Wallfahrtsorte sind. Drittens. Wir gehen mit diesen viel diskutierten personallosen Kleinstsupermärkten mit der Zeit. Aus meiner Sicht sind sie eine echte Chance für unsere Dörfer und für den ländlichen Raum. Sie funktionieren, weil sie die Versorgung sichern. Viertens. Wir ermöglichen die verkaufsoffenen Nächte an Werktagen bis 24 Uhr – nicht länger und auch nicht an Sonn- und Feiertagen. Achtmal pro Jahr ist eine solche Initiative auf die Gemeinde zurückzuführen. Die Gemeinde entscheidet selbst, wann und wie oft sie eine solche Initiative ergreifen möchte. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit von vier Initiativen der Händlerinnen und Händler, die einfach angezeigt werden müssen. Es besteht also mehr Spielraum, aber es bestehen auch ganz klare Regelungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Worte "keine Revolution" sind heute schon einmal gefallen. Eine Revolution ist das Gesetz nicht. Eine solche brauchen wir auch nicht. Das, was wir brauchen, ist eine Antwort auf die Wirklichkeit. Wir haben bisher das Bundesladenschlussgesetz von 1956 zur Grundlage gehabt. In der geänderten Form ist das Gesetz jetzt vernünftig, verlässlich und verbindlich. Dieser Gesetzentwurf bringt auch alle Interessen in Ausgleich. Das war mir ganz besonders wichtig. Wir haben unzählige Gespräche und Gesprächsrunden geführt. Das Ergebnis ist: Wir haben einen Gesetzentwurf, der mit Maß und Mitte vorgeht, den Ausgleich sucht und diesen auch gefunden hat. Das bestätigen uns auch viele Rückmeldungen der Kommunen, der Verbände und des Handels. Der Gesetzentwurf zum Bayerischen Ladenschlussgesetz ist für mich tragfähig. Auch das parlamentarische Verfahren und die heutige Diskussion zur Zweiten Lesung zeigen eine grundsätzliche Zustimmung, auch aus der Opposition. Natürlich gibt es zu Detailfragen noch Änderungsanträge, aber die Grundrichtung in diesem Entwurf passt und findet breite Akzeptanz. Mit einem kurzen Blick auf die Änderungsanträge will ich auf das Thema der Kleinstsupermärkte noch einmal eingehen und betonen: Diese werden ohne Personal betrieben. Wenn die GRÜNEN eine Fläche von 400 m² fordern, muss ich ganz klar sagen: Diese Fläche ist viel zu groß, weil sie vor allem auch den Wettbewerb verzerrt. Unsere kleineren Anbieter, ob das die kleine Metzgerei oder die Bäckerei ist, könnten bei so einer Wettbewerbsverzerrung nicht überleben. Das ist weder fair noch wirtschaftspolitisch richtig noch verfassungsrechtlich haltbar. Zu der Forderung nach weniger Fläche. Es standen auch 100 m² zur Diskussion. Hier müssen wir uns ein Bild von der Praxis machen. Wir haben bei diesen Kleinstsupermärkten schon eine relativ gute Struktur. Eine Fläche von 100 m² reicht jedoch schlicht nicht aus. Wir wollen die Versorgung der Dörfer im ländlichen Raum sichern. Deshalb bleibt es bei dem Kompromiss von 150 m². Diese Fläche ist für die Grund- und Nahversorgung groß genug, aber sie ist klein genug, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Nun zu den Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für Kleinstsupermärkte. Wir wollen – das ist auch lebensnah – 24/7 für personallos betriebene Kleinstsupermärkte. Ich hielte es für lebensfremd, den Sonntag davon auszunehmen. Wir haben die Auflage "kein Personal", und wir haben die Größenbegrenzungen. Damit ist das verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Noch zwei Sätze zur Evaluation: Kolleginnen und Kollegen, natürlich brauchen wir eine Evaluation, aber nicht, wie dies von der SPD und der AfD gefordert wird, für das vollständige Gesetz. Die meisten Regelungen dieses Gesetzes gelten seit vielen Jahren, und sie funktionieren. Deshalb sollten wir nur dort evaluieren, wo dies sinnvoll ist, also bei den neu hinzugekommenen Regelungen. Wir sollten aber keine zusätzliche Bürokratie aufbauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz mit Augenmaß, für ein Bayern, das wirtschaftlich denkt, aber menschlich bleibt, für ein Bayern, das Tradition kennt, aber auch Zukunft kann, und für ein Bayern, das gestaltet und nicht verwaltet. Damit kommen wir zu den Übergangsregelungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, ihr habt hier für Klarheit gesorgt. Herzlichen Dank für eure Änderungsanträge. Für Veranstaltungen, die nach dem alten Recht geplant waren, gibt es keinen neuen Aufwand. Bereits genehmigte Märkte behalten ihre Rechte. Das ist gut für die Händler und für die Kommunen, und das schafft mehr Sicherheit. Unser Bayerisches Ladenschlussgesetz soll zum 1. August 2025 in Kraft treten. Mir ist wichtig zu betonen, dass wir das erhalten, was für uns wichtig ist und für uns immer eine klare Linie war, nämlich die allgemeinen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr. Wir fühlen uns mit diesem Zeitraum bestätigt. Der Handelsverband hat erklärt, dieser Zeitraum reiche aus, um die nötigen Öffnungszeiten abzudecken. Mehr will der Handelsverband nicht. Wir sichern aber auch Punkte, die verfassungsrechtlich geboten sind. Der Schutz der Sonn- und Feiertage ist nicht nur mir, sondern auch allen Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen heilig. Ich habe das in vielen Gesprächen betont. Wir müssen diesen Schutz einhalten. Wir müssen auch den Arbeitnehmerschutz als oberste Priorität im Blick behalten. Wir haben, bezogen auf den Ladenschluss, den höchsten Standard in ganz Deutschland. Wir ermöglichen außerdem das, was heute notwendig ist, nämlich mehr Flexibilität, eine bessere Nahversorgung und somit auch mehr Lebendigkeit in Stadt und Land. Wir geben Bayern ein modernes Ladenschlussgesetz, das einen Schritt nach vorne bedeutet. Dieser Schritt ist durchdacht, er ist rechtssicher und vor allem bestens austariert und ausbalanciert. Dieser Schritt ist mutig, aber nicht übermütig, er ist modern, aber nicht beliebig, und er ist flexibel, aber nicht grenzenlos. Er ist also maximal ausgewogen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf für die Beschäftigten, für die Gemeinden, für die Innenstädte, für den Einzelhandel, für eine sichere Versorgung der Menschen vor Ort, aber auch für ein klares Wertefundament für unser Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Die erste stammt von Herrn Kollegen Martin Stümpfig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hätte noch eine Frage zu den kleinen Supermärkten ohne Personal. Im Landkreis Ansbach, im flächengrößten Landkreis in Bayern, haben wir in Bruckberg einen kleinen Laden ohne Personal. Daneben befinden sich die Werkstätten der Diakonie. Wir haben sehr viele Menschen mit Behinderungen und Menschen in Rollstühlen. Deshalb sind die Gänge in diesem Laden sehr breit. Dieser Laden umfasst 350 m². Dieser Laden müsste eigentlich an diesem Wochenende eine Abtrennung vornehmen, um die geforderten 150 m² zu erreichen. Im Umkreis gibt es keine andere Möglichkeit, um einzukaufen. In Ehingen am Hesselberg gibt es jetzt ein Projekt. Im Umkreis von sieben Kilometern befindet sich nichts, nada. Wo gibt es hier eine Wettbewerbsverzerrung? Sie haben erklärt, Sie wollten mit diesem Gesetzentwurf mehr Lebendigkeit in Stadt und Land bringen. Für meinen Landkreis bedeutet dieser Gesetzentwurf weniger Lebendigkeit, weil Sie dort bereits bestehende Projekte einschränken. Warum soll es verfassungswidrig sein, wenn man sagt: 150 m² sind möglich, 400 m² gehen nicht mehr. Wo lesen Sie das raus? Ich bitte Sie, an diesem Gesetzentwurf Änderungen vorzunehmen und für mehr Lebendigkeit auf dem Land zu sorgen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ulrike Scharf

Lieber Herr Kollege Stümpfig, wir machen hier Gesetze, die für ganz Bayern gültig sind. Diese Gesetze müssen auch anwendbar sein, einschließlich der Kriterien, die bei uns eine Mehrheit gefunden haben. Ich kenne diesen Einzelfall. Ich kenne auch andere personallose und digitale Kleinstsupermärkte, die die Größe von 150 m² überschreiten. Hier muss auch der Handel offen und kreativ sein. Wenn wir 24/7 öffnen wollen – darauf haben wir uns verständigt –, ist es notwendig, am Sonntag eine Begrenzung vorzunehmen. Das müsste auch umsetzbar sein. Ich habe mit verschiedenen Anbietern persönlich gesprochen. Diese Leute werden kreative Ideen entwickeln, um diese 150 m² zu garantieren. (Paul Knoblach (GRÜNE): Warum 150 m²?) – Weil wir uns darauf in einer großen Diskussion mit den Playern, die hier eine Rolle spielen, verständigt haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die zweite Zwischenbemerkung kommt von Herrn Kollegen Florian von Brunn, SPD-Fraktion.

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Florian von Brunn SPD

Frau Staatsministerin Scharf, Sie sagen zwar, dass Sie für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintreten. Ehrlich gesagt, ich glaube Ihnen das nicht. Die Zahl der Sonntagsöffnungen ist zwar offiziell nicht erhöht worden, aber Sie erleichtern die Bedingungen für Ausflugsorte massiv. Sie haben auch die Zahl der möglichen Nachtöffnungen massiv erhöht. Frau Kollegin Rauscher hat recht: Einen digitalen Supermarkt, der ohne Personal auskommt, um die Bestände in den Regalen aufzufüllen und für Sauberkeit zu sorgen, gibt es nicht. Wissen Sie, dass 70 % der Beschäftigten im Einzelhandel Frauen sind, darunter viele Alleinerziehende, die im Einzelhandel die niedrigsten Gehälter im Vergleich mit allen Branchen bekommen? Diese hart arbeitenden Menschen setzen Sie jetzt verschärften Bedingungen aus. Frau Scharf, mit dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat das nichts zu tun. (Beifall bei der SPD – Michael Hofmann (CSU): Mäßiger Applaus!)

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Ulrike Scharf

Irgendwie haben Sie Ihre eigene Fraktion mit dieser Zwischenbemerkung nicht überzeugt. Herr Kollege von Brunn, ich habe es betont: Dieses Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz und kein Wirtschaftsförderungsgesetz. Darauf lege ich größten Wert. Wir suchen mit allen Beteiligten einen Ausgleich und haben viele Runden gedreht, um den bestmöglichen Kompromiss zu finden. Der Schutz der Arbeitnehmer spielt dabei die oberste Rolle. Ich bedauere, dass Sie mir das nicht glauben. Sie werden aber sehen, dass die Gemeinden und die Händler selbst über die möglichen acht verkaufsoffenen Nächte entscheiden werden. Der Gemeinderat wird sich nicht hinsetzen und sagen: Am 3., am 5. oder am 8. eines Monats öffnen wir bis 24 Uhr. Diese Entscheidung erfolgt in Abstimmung mit den Einzelhändlern vor Ort. Lassen Sie diese Verantwortung dort, wo sie hingehört. Wenn aus den möglichen acht verkaufsoffenen Nächten nur drei werden, ist das auch in Ordnung. Ich finde, Sie überziehen massiv. Der Arbeitnehmerschutz hat bei uns oberste Priorität. Das spiegelt sich auch in diesem Gesetz wider. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Scharf. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/5953, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6328, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6360, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/6685 mit 19/6687, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion und von Abgeordneten der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/7124, der Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/7125 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/7384 zugrunde. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen fünf Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6328 abstimmen, zu dem namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 12:19 bis 12:22 Uhr) Konnten sich alle Abgeordneten an der Abstimmung beteiligen? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die noch ausstehenden vier Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? – Offensichtlich keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir warten nun noch, bis das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung vorliegt. Das Ergebnis werde ich in Kürze bekannt geben. Vielen Dank für Ihre Geduld. Ich gebe jetzt das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz auf Drucksache 19/6328 bekannt. Mit Ja haben 24 Abgeordnete, mit Nein 131 Abgeordnete gestimmt. Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/5953. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen vorgenommen werden, zugestimmt. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/7384. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion. Enthaltungen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die AfD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Danke sehr. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel: "Bayerisches Ladenschlussgesetz". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/7124 und 19/7125 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 156 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültige Stimme. Auf Frau Abgeordnete Christin Gmelch entfielen 26 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Es hat sich 1 Abgeordneter bzw. 1 Abgeordnete enthalten. Damit hat Frau Abgeordnete Christin Gmelch nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Frau Abgeordnete Elena Roon entfielen 26 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich 1 Abgeordneter bzw. 1 Abgeordnete. Damit hat Frau Abgeordnete Elena Roon nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 19/6902) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/6902 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 19/7378. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/7378. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen". Nun haben wir Mittagspause und treffen uns um 13 Uhr wieder. Im Anschluss werden wir das Antidiskriminierungsgesetz beraten. Die Rednerinnen und Redner sind Frau Demirel, Frau Guttenberger, Herr Baumann, Frau Toso und Herr Arnold. Ich bitte Sie um pünktliches Erscheinen um 13 Uhr. – Vielen Dank. (Unterbrechung von 12:30 bis 13:01 Uhr)

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Alexander Hold

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Sitzung nach der Mittagspause fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) (Drs. 19/5127) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 19/6552) Die Gesamtredezeit der Fraktion beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist die Kollegin Gülseren Demirel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! 579 antisemitische Straftaten allein im Jahr 2024, fast jeden Tag 2, 171 rassistisch motivierte Gewalttaten, 277 Angriffe auf Geflüchtete und Unterkünfte. Dann kommt noch hinzu: Ein Drittel der Menschen mit Migrationsgeschichte und 30 % der Menschen mit Behinderung berichten, dass sie von Behörden schlechter behandelt werden als andere. Wie hoch müssen diese Zahlen noch werden, damit wir als Politik handeln? (Beifall bei den GRÜNEN) Wie viele Kinder müssen noch weinend nach Hause kommen, weil sie in der Schule wegen ihrer Herkunft ausgegrenzt wurden? Wie viele Enkel sollen noch wütend werden, weil ihre Großeltern auf dem Amt nicht ernst genommen werden? Wie viele Menschen mit Behinderung müssen noch übergangen, gekränkt, ja, im schlimmsten Fall auch gedemütigt werden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Diskriminierung ist keine Ausnahmeerscheinung. Sie ist Alltag, auch in Bayern. Deshalb stehen wir heute hier mit einem klaren Auftrag: Menschen in Bayern besser zu schützen, gerade auch dann, wenn Diskriminierung vom Staat ausgeht. Warum brauchen wir ein bayerisches Antidiskriminierungsgesetz? – Weil es nicht sein kann, dass man beim Bäcker besser vor Diskriminierung geschützt wird als im Bürgeramt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auf das immer wieder hingewiesen wird, greift nicht bei staatlichem Handeln. Schulen, Behörden, Polizei, all das bleibt ein blinder Fleck im Diskriminierungsschutz. Was bleibt den Betroffenen? – Die Dienstaufsichtsbeschwerde, ein stumpfes Schwert. Was will unser Gesetz? – Unser Gesetz will einen verbindlichen Diskriminierungsschutz für öffentlich-rechtliches Handeln, eine Beweislastumkehr, die es Betroffenen erleichtert, Diskriminierung geltend zu machen, ein Verbandsklagerecht, mehr Rechtssicherheit und vor allem Transparenz. Es macht Diskriminierung nicht nur sichtbar, sondern auch angreifbar. Das stärkt den Rechtsstaat; denn nur wer seine Rechte kennt und durchsetzen kann, vertraut dem Staat. Nur ein Staat, der seine Macht kontrollierbar macht, verdient dieses Vertrauen. Ich weiß, was jetzt kommt, Kolleginnen und Kollegen: Das brauchen wir nicht. Bayern ist weltoffen. Die Verwaltung wird unter Generalverdacht gestellt. Es gibt doch schon Regelungen. – Aber ich frage Sie: Ist es weltoffen, wenn Menschen mit Migrationsgeschichte, Behinderung, anderer sexueller Identität oder wegen Antiziganismus schlechter behandelt werden? Ist es wirklich ein Generalverdacht, wenn wir Verwaltungshandeln rechtlich überprüfbar machen, wie es in jedem Bereich unseres Rechtsstaats selbstverständlich ist? Ganz konkret: Welche Regelung schützt heute eine Schülerin, wenn sie von einer Lehrkraft rassistisch diskriminiert wird? Wir erleben derzeit einen massiven Rechtsruck, nicht nur in den Wahlergebnissen, sondern auch bei der gesellschaftlichen Atmosphäre. Wenn demokratische Institutionen schwächeln, müssen wir sie mit klaren Regeln stärken und die Ausgrenzung von Betroffenen verhindern. (Beifall bei den GRÜNEN) Denn ein Antidiskriminierungsgesetz ist kein Angriff auf die Verwaltung. Es ist ein Schutzschild für die Demokratie. Das ist auch wirtschaftlich geboten. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat belegt: Fast 60 % der Fachkräfte aus Nordafrika und fast 50 % der Fachkräfte aus dem Nahen Osten nennen Diskriminierung als Hauptgrund für ihre Entscheidung, Deutschland wieder zu verlassen. Wir brauchen diese Menschen, verlieren sie aber – nicht deswegen, weil sie schlechte Jobs haben, sondern weil sie schlechte Erfahrungen machen. Unser Gesetzentwurf steht deshalb auch nicht allein. Er wird unterstützt von den Städten München, Nürnberg, Augsburg und Erlangen, von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und von "Der Paritätische in Bayern". All diese Akteure sagen: Bayern braucht nicht nur ein Gesetz, sondern auch eine Infrastruktur, das heißt, auch eine unabhängige Landes-Antidiskriminierungsstelle mit Regionalstellen in den Bezirken. Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz schützt nicht nur die Rechte Einzelner, sondern es schützt auch den Kern unseres demokratischen Selbstverständnisses.

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Alexander Hold

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende!

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Gülseren Demirel GRÜNE

Daher ist es ein Gesetz für alle Menschen, die sich respektiert, gerecht und sicher in diesem Land bewegen wollen, egal woher sie kommen, wie sie aussehen, woran sie glauben und wen sie lieben. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Frau Kollegin, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Dazu hat der Abgeordnete Johann Müller, AfD-Fraktion, das Wort.

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Johann Müller AfD

Frau Abgeordnete, Sie sprechen jetzt von einem Personenkreis mit Migrationshintergrund, von behinderten oder sexuell anders ausgerichteten Menschen. Wo bleiben die Deutschen, zum Beispiel die deutschen Kinder, die in unseren Schulen teilweise gemobbt werden oder angegangen werden, auch von diesem Personenkreis, den Sie erwähnen? Stellen Sie sich da nicht diskriminierend auch gegen Deutsche? (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Bitte, Frau Kollegin.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Diskriminierung ist unabhängig von der Rasse, vom Hintergrund oder von der Herkunft gegenüber jedem eine Verletzung der Menschenwürde. Das möchte ich als Erstes vorn anstellen. Das Zweite: Unser Gesetz ist auch gegen Antisemitismus und gegen Antiziganismus gerichtet. Auch Sinti und Roma sollen also von unserem Gesetz geschützt werden. Nachdem das ein Gesetz ist, das sich auf die staatlichen Strukturen konzentriert, müssen Sie sich mal bewusst machen, dass vorne im Klassenzimmer selten jemand mit Migrationsgeschichte steht oder als Romni, als Sinti oder als Mensch, der einen anderen Glauben hat. Selten sitzt hinter einem Schreibtisch so ein Mensch. Daher ist klar, von welcher Machtasymmetrie wir reden. Ich denke, das haben Sie jetzt auch verstanden. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Petra Guttenberger für die CSU-Fraktion. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

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Petra Guttenberger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Niemand darf diskriminiert werden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner sexuellen Orientierung. Auch Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Das ist aber nichts Neues, was durch den Gesetzesentwurf der GRÜNEN eingebracht wird. Nein, das steht sowohl in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes als auch in unserer Bayerischen Verfassung. Der Antidiskriminierungsgrundsatz ist von jedem zu beachten, insbesondere auch von jedem Menschen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Dazu brauchen wir Ihren Gesetzentwurf nicht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Sie stellen ein eigenwilliges Bild einer Verwaltung dar. Ich gebe Ihnen recht: Jede Art von Diskriminierung und Antisemitismus ist konsequent zu verfolgen. Darin sind wir uns einig. Aber dann hört die Einigkeit auch schon auf. Ich finde es immer bedauerlich, dass Sie sich hinter hehren Allgemeinplätzen verstecken, denen jeder zustimmen kann, aber nie auf Ihren eigenen Gesetzentwurf eingehen. Wir sind der festen Überzeugung: Antidiskriminierung ist oberste Staatsräson. Darum stehen die Verfassungen in der Normenpyramide an der Spitze. Jede weitere Regelung hat sich an ihnen zu orientieren und muss ihnen genügen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wo soll also der Regelungsgehalt bzw. die absolute Regelungsnotwendigkeit Ihres Gesetzesentwurfs liegen? Sie sehen mich ratlos. Bei Verstößen im Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es Disziplinarmaßnahmen oder arbeitsrechtliche Sanktionen bereits nach jetziger Rechtslage. Zudem gibt es ein effektives Sanktionssystem, zum Beispiel durch die Staatshaftung in Form der Amtshaftungsansprüche; denn selbstverständlich stellen diskriminierende Handlungen Amtspflichtverletzungen dar, die in Schadensersatzansprüchen münden. Im Bereich des Arbeitslebens gilt selbstverständlich auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz genauso wie im zivilrechtlichen Verkehr einer Behörde, die dort wie ein ganz normaler Bürger behandelt wird. Es gibt auch ganz klare Regelungen, denen auch die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes unterworfen sind. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs wird behauptet – ich gehe jetzt doch auf Ihren Gesetzentwurf ein –, die Richtlinien der EU zur Antidiskriminierung seien nicht umgesetzt worden. Glaubt wirklich irgendjemand hier im Raum, dass dann, wenn 15 Jahre Deutschland oder Bayern die Richtlinien nicht umsetzen würde, nicht schon längst ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden wäre? Jeder, der realistisch denkt, weiß, dass das längst der Fall gewesen wäre. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Warum ist dies nicht der Fall gewesen? – Weil es diese Regelungslücke schlicht nicht gibt. Zur Eindämmung rassistischer und antisemitischer Übergriffe bedarf es Ihres Gesetzentwurfs nicht, weil solche Übergriffe bereits heute untersagt sind. Sie werden mit aller Macht verfolgt. Ich erinnere daran: Es gibt bei uns sogar einen Beauftragten für jüdisches Leben und nicht nur für jüdische Vergangenheit. Wir halten nichts davon, parallele Rechtsstrukturen aufzusetzen, wie Sie das wollen. Sie wollen einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau, eine Antidiskriminierungsstelle, die Anerkennung von – das ist teilweise schon schwer nachzuvollziehen – Antidiskriminierungsverbänden, die ein Verbandsklagerecht haben sollen. Jetzt muss ich Ihnen schon sagen: Wenn ich als Diskriminierter meine Rechte nicht selber geltend machen will, dann trete ich sie an einen Verband ab, der sie für mich geltend macht. Auch dafür braucht man Ihren Gesetzentwurf nicht. Und, das halte ich für das Allerunverständlichste: Sie wollen mit Artikel 8 eine Vermutungsregelung einführen, das heißt: eine Beweislastumkehr. Wenn jemand behauptet, ein Beamter oder eine Beamtin habe ihn oder sie diskriminiert, dann muss der arme Beamte oder die arme Beamtin nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Allein die Praktikabilität dieses Unterfangens ist nicht gegeben. Jeder, der nur ein bisschen pragmatisch denkt, weiß, dass das ein riesiges Bürokratiemonster wird, das aber im Endeffekt geradezu kontraproduktiv ist. Ich kann heute, wenn ich mich diskriminiert fühle, entsprechende Verfahren einleiten. Ich kann sogar gegen jeden Staatsakt klagen. Diese Klage beurteilt dann ein unabhängiges Gericht. Es gibt also alle Möglichkeiten. Es wird also auch niemand schlechter behandelt, weil er ein Mann ist. Sie tun so, als gäbe es das Gleichbehandlungsgesetz nicht. Wir sind der Ansicht, dass sich unsere Verwaltung und unser öffentlicher Dienst in seinem hoheitlichen Bereich sowohl an das Grundgesetz als auch an die Verfassung des Freistaates Bayern halten. Ihres Gesetzentwurfs bedarf es nicht. Bei Verstößen wird geahndet. Das muss mit aller Konsequenz auch so sein. Dann gibt es auch im Bundesrecht eine entsprechende Antidiskriminierungsstelle, an die sich jeder oder jede wenden kann. Ich weiß nicht, wo ein Anwenderbereich für Ihren Gesetzentwurf wäre. Ich möchte Sie jetzt eigentlich nicht mit Montesquieu langweilen. Er sagte aber: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." (Toni Schuberl (GRÜNE): Trotzdem habt ihr das Bundeswehrgesetz beschlossen! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Das war nötig!) In dem Zusammenhang drängt sich diese Aussage von Montesquieu absolut auf. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil er keine Besserstellung für die Menschen in unserem Land bringt, sondern nur ein Mehr an Bürokratie. Der Gesetzentwurf zeugt von einem extremen Misstrauen gegenüber unserer Verwaltung. Wir werden alles tun, damit Diskriminierung mehr und mehr der Vergangenheit angehört. Wir wissen, dass unsere Verfassung wirklich alle Menschen in diesem Lande schützt. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Frau Kollegin, Danke schön. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Jörg Baumann für die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Wir leben in einer Zeit, in der Worte ihren Sinn verlieren und Ideologie an die Stelle des Rechts tritt. Wer könnte gegen Gleichbehandlung sein? Wer will Diskriminierung verteidigen? Doch wehe dem, der hinter diese schöne Fassade blickt. Dieser Gesetzentwurf ist kein Schutzwall gegen Unrecht, sondern vielmehr ein Instrument der Gesinnungskontrolle. Er erklärt den öffentlichen Dienst pauschal zum Verdachtsfall. Lehrer, Polizisten und Sachbearbeiter stehen künftig alle unter Beobachtung, als ob sie Täter wären, bevor sie überhaupt gehandelt haben. Was hier geschaffen wird, ist kein Schutz für die Schwachen, sondern eine Kultur des Misstrauens. Eine neue Bürokratie mit Antidiskriminierungsstellen, Ombudsstellen und Verbänden, die überall strukturelle Diskriminierung wittern, wächst heran. Wer aber entscheidet darüber, was Diskriminierung ist? – Eine verletzte Gefühlslage reicht, der objektive Maßstab zählt nicht mehr. Dann gilt nicht mehr der Grundsatz unseres Rechtsstaates "Im Zweifel für den Angeklagten", sondern im Zweifel ist der Beamte schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Das ist ein Frontalangriff auf unseren Rechtsstaat. (Beifall bei der AfD) Was ist Diskriminierung nach diesem Gesetz? – Eine ungewollte Bemerkung, ein vermeintlich falscher Blick, ein Verwaltungsakt, der jemandem nicht passt. So wird aus einer scheinbar gerechten Sache ein absurdes Machtinstrument. So entsteht ein Klima der Angst und des Misstrauens. Wer entscheidet noch frei, wenn er ständig Angst haben muss, vor die Antidiskriminierungsstelle gezerrt zu werden? Glauben Sie nicht, dass das Theorie ist. Schauen Sie auf andere Beispiele, in denen sich Gleichbehandlung ins Negative verwandelt hat. Wohnungsvermieter werden verklagt, weil sie nur an Nichtraucher vermieten wollen. Veganer verklagen den Wirt im Steakhaus. Mein absoluter Favorit: Männer verklagen Frauenfitnessstudios wegen angeblicher Diskriminierung. Der Schutzraum für Frauen gegen Diskriminierung wird also durch Antidiskriminierungsgesetze zur Diskriminierung. Wenn du solch einen Unsinn hörst und liest, kannst du dir sicher sein, dich im besten Deutschland aller Zeiten zu befinden. (Beifall bei der AfD) Ist das der Schutz der Schwachen, (Gülseren Demirel (GRÜNE): Haben Sie den Gesetzentwurf gelesen?) oder ist das ein Geschäftsmodell für Klageverbände und eine Ideologie, die unsere Gesellschaft bis in die privatesten Entscheidungen hinein kontrollieren will? Wollen wir wirklich, dass künftig nicht mehr wirkliche Befähigung, sondern Diversity-Kompetenz über unsere Karrieren entscheidet? Wollen wir wirklich, dass eine staatliche Stelle prüft, ob ein Lehrer vielleicht unabsichtlich jemanden beleidigt hat? – Das ist nicht der Weg zu einer gerechten Gesellschaft. Das ist der Weg in eine Gesellschaft der gegenseitigen Überwachung. Wir brauchen keine Landesantidiskriminierungsstelle, die jeden Verwaltungsvorgang auf ideologische Reinheit überprüft. Wir brauchen Beamte, die ihre Arbeit tun können, sachlich, fair, gesetzestreu. Wir brauchen Menschen, die ihre Verantwortung selbst tragen und die nicht ihre persönliche Kränkung hinter Antidiskriminierungsklagen verstecken. Darum sage ich Ihnen klar: Wir lehnen dieses Gesetz ab – nicht deswegen, weil wir Diskriminierung tolerieren, sondern weil wir die Freiheit schützen wollen, die Freiheit der Verwaltung, gerecht zu entscheiden, die Freiheit des Einzelnen, ohne Gesinnungskontrolle zu handeln, und die Freiheit unserer Gesellschaft, nicht unter dem Deckmantel der Vielfalt gleichgeschaltet zu werden. Wer Freiheit will, darf sich von der Angst vor dem Zeitgeist nicht lähmen lassen. Sagen wir Nein zu diesem Gesetz für Bayern, für den Rechtsstaat, für die Freiheit! (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Frau Kollegin Roswitha Toso. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Diskriminierung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Das ist für uns als Regierungskoalition aus FREIEN WÄHLERN und CSU völlig klar. Das sagen wir nicht nur, sondern wir handeln auch danach. Gerade deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf auch ab – nicht, weil uns das Thema unwichtig wäre, sondern weil wir überzeugt sind, dass dieses Gesetz nicht der richtige Weg ist. Es stellen sich schon die Fragen, was notwendig ist, was verhältnismäßig ist, was wirklich der Sache dient. Wir haben in Bayern bereits einen klaren rechtlichen Rahmen: unsere Bayerische Verfassung, das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie alle verbieten die Diskriminierung und bieten einen funktionierenden Rechtsweg. Auch die Staatshaftung ist mit effektiven Sanktionsmöglichkeiten geregelt, die sich aus Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB ergeben. Es gibt also keine Regelungslücke, die dieser Gesetzentwurf schließen müsste. Gleichzeitig existieren zahlreiche Beratungsstellen in Bayern, auch mit mobiler, regionaler und digitaler Reichweite. Diese Angebote sollten wir stärken, gerade weil viele betroffene Bürgerinnen zögern, den Rechtsweg zu gehen. Niederschwellige Beratung ist doch viel wirksamer. Stattdessen sehen wir in diesem Gesetzentwurf neue bürokratische Strukturen, neue Berichtspflichten und einen neuen, erheblichen Kostenaufwand. Allein die geplante Landesantidiskriminierungsstelle mit 7 Außenstellen und 37 neuen Planstellen würde laut eigenen Angaben rund 10 Millionen Euro kosten. Gleichzeitig läuft das Förderprogramm respekt*land aus, das bislang viele bestehende Beratungsangebote finanziert hat. Es wäre doch viel klüger, bestehende, funktionierende Strukturen zu sichern, als neue Behörden zu schaffen. Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Vermutungsregelung in Artikel 8. Sie dreht das Prinzip der Beweisführung um und verlagert die Last auf die Behörden. Das kann dazu führen, dass Entscheidungen aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen künftig zögerlicher getroffen werden. Das schafft Unsicherheit und nicht Schutz. Auch das Verbandsklagerecht überzeugt uns nicht; denn jeder Mensch hat heute bereits das Recht, sich mit Beschwerde und Klage gegen Diskriminierung zu wehren. Dabei kann er auf Hilfe und Beratung zählen. Wir sehen hier keinen praktischen Mehrwert, sondern eine neue, eine weitere juristische Aufblähung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Ersten Lesung hieß es vonseiten der GRÜNEN, wir würden die Betroffenen alleinlassen oder gar den öffentlichen Dienst pauschal ausnehmen. Dies weise ich entschieden zurück. Niemand stellt infrage, dass es Diskriminierung gibt. Aber der Staat muss nicht auf jede gesellschaftliche Herausforderung mit einem eigenen Gesetz, einem neuen Amt oder einer zusätzlichen Klageform reagieren. Wir setzen auf Vertrauen in die bestehenden Strukturen, auf gezielte Förderung und auf eine Politik mit Maß und Mitte. Diskriminierung bekämpfen wir nicht durch Misstrauenskultur, sondern durch Bildung, Haltung und eine gute Verwaltung. Deshalb sagen wir Nein zu diesem Gesetzentwurf. Wir sagen Ja zu klaren Regeln und funktionierender Hilfe und Ja zu einem starken gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Dazu hat Frau Kollegin Gülseren Demirel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Liebe Kollegin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Was bei mir beim aufmerksamen Zuhören so ein bisschen eine Frage hinterlassen hat, ist das respekt*land. Da laufen die Zuschüsse jetzt im Sommer aus. Das heißt: Danke, dass Sie die Arbeit so gelobt haben; aber die Stellen brauchen eben Unterstützung, um weiter arbeiten zu können. Ich hoffe, dass Sie als Regierungsfraktion mit der CSU gemeinsam eine Lösung finden. Das verbuche ich mal als einen Teilerfolg unserer Gesetzesinitiative. Das Zweite ist: Sie haben das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes angesprochen. Ich habe in meiner Rede noch einmal ausgeführt, dass das keine staatlichen Strukturen betrifft. Das betrifft nur den Wirtschaftsbereich. Daher ist das keine Unterstützung für das Thema. Das Dritte ist: Soll denn die Hilfe, die man sich holt, von der Postleitzahl abhängig sein? – Wir haben in 5 Städten in Bayern Beratungsstellen. Aber was machen die Menschen, die nicht zufällig in einer dieser Städte leben? Wo holen sie sich Unterstützung? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

Liebe Frau Kollegin Demirel, ich denke, es gibt in Bayern wirklich ein flächendeckendes Unterstützungssystem, und jeder hat die Möglichkeit, dass er sich da Hilfe und Beratung holt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Horst Arnold. Herr Kollege Arnold, Sie haben das Wort.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Diskriminierung ist der direkte Feind der Menschenwürde. Das wissen wir nicht nur aufgrund des Grundgesetzes, nicht nur durch die Bayerische Verfassung, sondern leider auch aufgrund der immer übergriffiger werdenden, unsäglich artikulierten Herabwürdigung von Menschen durch Rechtssubjekte, die zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Antidiskriminierung ist daher ein wichtiges Politikfeld, dessen Funktion nicht nur beherzt unsere Demokratie schützt, sondern auch mit unserer wertebasierten Gesellschaft korrespondiert. Tatsächlich hat der Bund mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wichtige Maßstäbe gesetzt. Die Länder haben jetzt die Möglichkeit, in ihrem hoheitlichen Rahmen entsprechende Schutzgesetze – und um nichts anderes handelt es sich – zu erlassen. Deswegen hat die SPD-Landtagsfraktion große Sympathie für dieses Anliegen und befindet sich in einem anspruchsvollen Diskussionsprozess. Dabei spiegelt aber der Gesetzentwurf der GRÜNEN die entsprechenden Ansprüche, die wir schon formuliert haben, nicht in allen Facetten wider. Zum einen ist dieser Gesetzentwurf im Wesentlichen der gleiche, den Sie in der letzten Legislaturperiode eingebracht haben und der nahezu eins zu eins – allerdings ohne die Begründung – aus Berlin übertragen wurde. Sie favorisieren ein Modell der eigenen Antidiskriminierungsverwaltung, und das bedeutet, dass in dem Zusammenhang dieses Problem wieder auf eine ganz andere Säule gestellt wird. Wir wünschen uns, dass Antidiskriminierung dort stattfindet, wo Diskriminierung bekämpft werden soll, nämlich so, dass das effizient in die bestehende Verwaltung integriert wird. Wir verkennen auch nicht das bisherige Wirken der Antidiskriminierungsstellen und wissen, dass die geschickte Vermittlung und die geschickte Beratung zu vielen Prozessen dazu geführt haben, dass viele Prozesse überhaupt nicht anhängig geworden sind, sondern Lösungen zwischen Bürger:innen und Verwaltung gefunden worden sind, sodass deshalb konkrete Gerichtsentscheidungen und die Anzahl der gerichtsanhängigen Verfahren nicht maßstabsbildend sind. Aber: Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann lehnen wir die von Ihnen – und ich bin Ihnen dankbar, Frau Demirel, dass Sie es heute einmal gesagt haben – geforderte Beweislastumkehr als solche ab; denn ich glaube, unsere Mitglieder der öffentlichen Verwaltung haben es grundsätzlich nicht verdient, dass sie in diesem Zusammenhang in ihrer täglichen Arbeit noch die Not haben, sich jetzt selbst freisprechen zu müssen bzw. von vornherein nach Beweisen zu suchen, wenn sie mit Bürgerinnen und Bürgern sprechen. Im Übrigen ist Diskriminierung ein Auswuchs und nicht ein Sachverhalt, der bei den Behörden oder bei der öffentlichen Hand generell festzustellen ist. Ein weiterer Punkt, den wir kritisch sehen, und zwar aus verfassungsrechtlichen Gründen, ist das Verbandsklagerecht. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist alles geregelt; nur eines ist nicht berücksichtigt: das Verbandsklagerecht. Wenn wir jetzt über die Regeln der konkurrierenden Gesetzgebung an dieses Thema herangehen – auch mit dem Argument, dass es nur das Privatrecht und nicht das öffentliche betrifft –, können wir uns in dem Zusammenhang schwer dem Argument verschließen, dass der Bundesgesetzgeber davon abschließend Gebrauch gemacht hat und mit der Absage an das Verbandsklagerecht im Bundesgesetz damit auch die Verbandsklagemöglichkeiten in den Ländergesetzen ausschließt. Wir wissen, dass hier weiterhin eine sensible Vorgehensweise notwendig ist. Sympathien sind grundsätzlich für das Anliegen und einige Lösungen da; aber wir identifizieren uns nicht in dieser Art und Weise mit dem Gesetzentwurf, die notwendig wäre, um Ihnen die Zustimmung zu erteilen. Deswegen werden wir uns enthalten. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/5127, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6552 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/7375. Vorab ist über den soeben genannten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt diesen zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 19/6552 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die CSU-Fraktion, die FREIEN WÄHLER, die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Dann ist damit dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nur zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Dieser wird vom federführenden und zugleich endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration ebenfalls zur Ablehnung empfohlen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/5127 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist wiederum die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER und AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 9 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Ich rufe auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Kleine und mittlere Auftraggeber bei Novellierung der EU-Vergaberichtlinien stärken - EU-Vergabeverfahren vereinfachen! (Drs. 19/7445) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Markus Saller für die FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über einen Antrag, der für die öffentliche Hand, insbesondere für unsere kleinen Kommunen, aber auch für unsere mittelständischen Unternehmen und für unsere Handwerksbetriebe in Bayern von ganz zentraler Bedeutung ist. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER bringt heute gemeinsam mit der CSU den Antrag ein, um bei der dringend anstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien die kleinen und mittleren Auftraggeber, also diejenigen, die letztendlich Ausschreibungen durchführen, deutlich zu stärken und die Vergabeverfahren europaweit zu vereinfachen. Meine Damen und Herren, warum ist das notwendig? – Die aktuelle Ausgestaltung des Vergaberechts ist nicht mehr zeitgemäß. Seit 1994 sind die EU-Schwellenwerte, also die Auftragswerte, ab denen europaweit ausgeschrieben werden muss, faktisch unverändert gleichgeblieben. Gleichzeitig – und das wissen Sie alle, Sie sind auch Mandatsträger in Ihren Gemeinden oder auch in Ihren Kreistagen – sind die Preise für Bau- und Dienstleistungen in der Zeit natürlich erheblich gestiegen. Ich nenne nur ein Beispiel dafür: Der Preisindex für den Straßenbau hat sich seit 1994, also seit der Zeit, da die Schwellenwerte gelten, fast verdoppelt. Der EU-Schwellenwert ist aber gleichgeblieben und liegt nach wie vor bei etwa 5,5 Millionen Euro. Es ist natürlich klar, dass damit letztendlich immer mehr Vorhaben diesen Schwellenwert überschreiten. Was bedeutet das für unsere Kommunen? – Sie müssen die komplizierten und aufwendigen europäischen Ausschreibungsregeln anwenden. Diese Regeln überfordern unsere Kommunen ganz oft. Die Verfahren sind, wie gesagt, langwierig. Sie sind bürokratisch. Hinzu kommt, dass der Wettbewerb, den man eigentlich erzeugen wollte – indem man sagt, man möchte die Dienstleistungsfreiheit in Europa stärken –, in dieser Form gar nicht eingetreten ist; denn, meine Damen und Herren, immer weniger Unternehmen bewerben sich auf entsprechende Ausschreibungen. Ich weiß das selber von Handwerksbetrieben. Wenn man herumfragt und jemand schon eine europäische Ausschreibung sieht, dann sagt er: Da lasse ich lieber gleich die Finger davon. Erstens weiß ich nicht, ob ich zum Zuge komme, zweitens weiß ich nicht, ob sie nicht noch wiederholt werden muss, weil Fehler gemacht werden, und drittens ist mir das viel zu aufwendig, mich zu beteiligen. Das kann ich mit meinem Mitarbeiterstab gar nicht mehr machen. – Diejenigen Unternehmen, die bei solchen Ausschreibungen den Zuschlag erhalten, sind häufig ortsfremd und liefern auch nicht immer die Qualität, die man sich erhofft hat. Für den Ausschreibenden entsteht dann natürlich, wenn es um Mängelbeseitigung geht, die nächste Katastrophe in langen Anfahrtszeiten, komplizierten Regelungen, Baustellenstopp und am Ende Klageverfahren mit ungewissem Ausgang. Wir wissen selber: Die heimischen Firmen, die sich bewerben, liefern in der Regel auch gute Qualität ab, weil sie ganz einfach auch einen Ruf zu verlieren haben. Auch der Europäische Rechnungshof hat schon Jahr 2023 festgestellt, dass die Zahl der Angebote bei den Ausschreibungen sinkt. Meine Damen und Herren, damit ist das große Ziel, das man mit der letzten Reform der Vergaberegeln in 2014 verbunden hat, verfehlt worden. Wir im Freistaat haben, denke ich, unsere Hausaufgaben gemacht. Ich schaue Walter Nussel an. Mit unseren Modernisierungsgesetzen haben wir die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich so weit angehoben, wie es im Rechtsrahmen letztendlich zulässig ist. Damit ist Landesrecht aber auch ausgeschöpft, meine Damen und Herren. Jetzt ist Europa am Zug. Der Freistaat Bayern hat schon 2022 mit Erfolg eine Initiative im Bundesrat zur Anhebung der EU-Schwellenwerte eingebracht. Der Bundesrat hat sie beschlossen. Auch der Bayerische Landtag hat im Februar dieses Jahres eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen des EU-Konsultationsverfahrens abgegeben, mit breiter Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg. SPD und GRÜNE haben diese ausdrücklich mitgetragen. Wir denken aber, wir müssen noch einen Schritt weitergehen. Was fordern wir konkret? Erstens, meine Damen und Herren, eine marktgerechte Erhöhung der EU-Schwellenwerte. Die Schwellenwerte müssen künftig nicht nur an Wechselkurse, sondern inflationsbereinigt angepasst werden, und zwar am besten jährlich; sonst ergeben diese Schwellenwerte keinen Sinn. Zweitens. Wir brauchen einen eigenen Schwellenwert für Planungsleistungen. Es ergibt keinen Sinn und ist nicht nachvollziehbar, dass wir bei Ausschreibung von Planungsleistungen eine Wertgrenze von 220.000 Euro haben, ab der europaweit ausgeschrieben werden muss, während es bei Bauleistungen erst die bereits zuvor erwähnten 5,5 Millionen Euro sind. Diese Regelung trifft unsere Ingenieurbüros und unsere Planer hart, und sie ist in der Sache nicht gerechtfertigt. Drittens – darum geht es in diesem Antrag ganz entscheidend –: Wir brauchen eine neue Kategorie für kleine und mittlere Auftraggeber. Diese sollen künftig ganz oder weitgehend von den komplexen EU-Vergaberegeln befreit werden. Viele Kommunen haben weder das Fachpersonal noch die Ressourcen, um die EU-Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Deswegen ist in diesem Fall ein vereinfachtes Verfahren dringend geboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen für Bürokratieabbau und eine Stärkung des regionalen Mittelstands. Vergaberecht darf kein Selbstzweck sein, sondern muss durch funktionierende Projekte, regionale Wertschöpfung und effiziente Verfahren den Menschen dienen. Unsere Kommunen und Mittelständler, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir das Vergaberecht praxistauglich gestalten. Deshalb ist es höchste Zeit, dass Europa auf die realen Herausforderungen vor Ort reagiert. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag für eine faire, einfache und mittelstandsfreundliche Vergabepraxis.

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Martin Böhm für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Bitte, Sie haben das Wort.

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Martin Böhm AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus! Der Antrag der FREIEN WÄHLER zeigt uns die Geschlossenheit der bürgerlichen Mitte. Er zeigt die Stärke der Parteien rechts der sozialistischen Trennlinie hier in diesem Hohen Haus. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Er zeigt, wie man mit einer vernunftgeprägten Haltung gemeinsam der falsch verstandenen Brüsseler Harmonisierung entgegentreten kann, als fleißige Deutsche, tüchtige Bayern und gute Patrioten. Nicht ohne Grund fußt der Antrag auf der Drucksache 19/5181 aus dem Februar dieses Jahres. Leider hatten weder Sie noch die Kollegen der CSU das Rückgrat, die AfD zur Beratung der wichtigen Beschlussempfehlung im Rahmen des Konsultationsverfahrens hinzuzuziehen. Die Brandmauer, liebe FREIE WÄHLER, haben nicht Sie erfunden; diese hat sich die feige Union vom linken Milieu quasi aufzwingen lassen. Sie müssen nun gute Miene zum bösen Spiel machen, weil Sie wissen, dass Sie jederzeit durch die SPD ausgetauscht werden können, wenn Sie nicht spuren. Dabei hätte Ihr Antrag das Potenzial einer breiten demokratischen Legitimation, die so auch dem Mehrheitswunsch der bayerischen Wähler entsprechen würde. Ihre Antragsbegründung greift Zutreffendes auf, lässt jedoch zugleich Wichtiges liegen. Nicht nur die KMU sind mit dem hohen Aufwand der europaweiten Ausschreibungen im Nachteil, auch die allermeisten der kleineren Kommunen stehen dabei vor einem bürokratischen Gebirge und müssen deswegen Kooperationen eingehen oder externe Dienstleister beauftragen. Die europaweite Ausschreibung ist ein strukturelles Problem, und die viel zu niedrigen Schwellenwerte, die der Preisentwicklung hinterherrennen, wie es der Kollege von den FREIEN WÄHLERN vollkommen zutreffend ausgeführt hat, befördern das immer weiter. Gewachsene regionale Partnerschaften zerbrechen, zuverlässige ortsansässige Firmen verzweifeln, und Handwerk und Mittelstand scheitern an der Komplexität des Verfahrens. Die Ausschreibungspflicht der Richtlinie 2014/24/EU begünstigt Großunternehmen mit internationalen Strukturen, Finanzstärke, spezialisierten Vergabestellen und juristischen Stäben. All dies haben bayerische KMU und Handwerksmeister meist nicht. Hingegen können ortsansässige Betriebe regionale Wertschöpfungsketten nutzen, heimische Arbeitsplätze sichern, Transportkosten reduzieren und so zur sozialen Stabilität und zum Wohlstand des ländlichen Raums gut beitragen. Die regionale Bindung öffentlicher Auftraggeber ist ökonomisch richtig, ökologisch wichtig und sozial geboten. Unsere KMU und unsere Handwerker haben im Vergabeverfahren signifikante Standortnachteile gegenüber ausländischen Anbietern: steigende Lohnnebenkosten durch systematisches Plündern unserer Sozialkassen, das Joch einer vollkommen verfehlten Energiepolitik und vor allem die Spätfolgen der desaströsen Wirtschaftspolitik der Ampel in Berlin. Ein Umsteuern ist überfällig. Bayern muss sich dafür einsetzen, dass starre EU-Vorgaben nicht zu einem bürokratischen Ausschlussmechanismus führen und sich dort manifestieren. Dieser untergräbt einerseits lokale Wertschöpfung und das Vertrauen in faire Wettbewerbsbedingungen, und andererseits stürzt er unsere bereits mit zu vielen unnötigen Aufgaben überlasteten Kommunen in immer mehr administrative Arbeit. Im Sinne der von Ihnen deutlich gezeigten gemeinsamen Verantwortung der patriotischen und konservativen Parteien hier im Hohen Haus stimmen wir Ihrem Antrag zu. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Benjamin Adjei für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Sie haben das Wort.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Markus Saller, eure grundsätzliche Einschätzung teilen wir natürlich. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen, kulturelle Einrichtungen, Kommunen, Städte und Gemeinden haben riesige Probleme mit den Vergabe- und Ausschreibungskriterien und drängen darauf, dass wir entbürokratisieren und vereinfachen. Diesen Handlungsbedarf sehen wir als GRÜNE auch. Die Frage ist, mit welchen Lösungen man diese Problematik angehen kann. Euer Antrag liefert leider nicht die notwendigen Lösungen, sondern fordert vor allem pauschale Ausnahmen vom EU-Vergaberecht und schafft damit am Ende leider mehr Unsicherheiten als Erleichterungen, weil statt klarer Regeln am Ende ein Flickenteppich entsteht. Was wirklich helfen würde, sind gezielte Verbesserungen. Genau diese liegen eigentlich längst auf dem Tisch. Ich weiß nicht, ob du die Nachrichten gelesen hast: Erst diese Woche ist im EU-Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments genau dieses Thema diskutiert worden, mit einem Bericht über den Reformvorschlag, in dem die Punkte angesprochen worden sind, die ihr in dem Antrag größtenteils fordert. Demnach sollen kleine Betriebe deutlich bessere Chancen, auch beim Thema Vergaben, erhalten, insbesondere durch eine Stärkung der Losvergabe. Hier sind wir bei einem Thema, das wir in Bayern aktuell nicht besonders gut angehen. Aber auch die Vereinfachung von Verfahren im Bereich der kleinen Vergaben und die dynamische Anpassung der Schwellenwerte, die ihr jetzt fordert, sind auf EU-Ebene schon beschlossen worden. Im Bericht steht, dass genau das verbessert werden soll. Das heißt, die grundsätzliche Diskussion, die ihr gerade eröffnet, ist in Brüssel eigentlich schon beendet worden. Deswegen mache ich es anders herum: Du sagst, ab nach Brüssel, Schluss in München. Ich sage, werfen wir doch einmal den Blick zu uns nach Bayern, um zu sehen, welche Spielräume wir hier haben; denn hier ist einiges zu tun. Nur auf die beiden Modernisierungsgesetze zu blicken, ist viel zu kurz gedacht. Wir haben im Bereich der Unterschwellenvergabeordnung doch noch einige Möglichkeiten, die in Bayern ausgeschöpft werden können. Warum vergibt denn der Freistaat im Bereich der Hochbaumaßnahmen großteils an Generalunternehmen und nicht über kleine Lose an kleine und mittelständische Unternehmen? (Beifall der Abgeordneten Kerstin Celina (GRÜNE)) Da kann noch einiges passieren, bei den eigenen Vergaben, die wir hier in Bayern machen. Warum passiert denn bei der Einbindung von Start-ups von regionalen Anbietern kaum etwas, und warum verweigert ihr auch klare Regeln hin zu mehr Tariftreue, obwohl das doch der effektivste Hebel für einen fairen Wettbewerb ist? (Beifall bei den GRÜNEN) Wir haben mehrfach ein Landesvergabegesetz in Bayern gefordert, mit dem wir weggehen von Dumpingpreisen, hin zu Qualitätskriterien, die eingepreist werden sollen. Das haben wir übrigens auch auf EU-Ebene einzuspeisen versucht. Das ist leider im Binnenmarktausschuss abgelehnt worden, auch vonseiten der Regierungskoalition. Genau das ist auch das Problem. Das zeigt die Widersprüchlichkeit des Antrags. Auf der einen Seite fordert ihr weniger Bürokratie, um die Unternehmen zu entlasten, aber wenn es um die Frage geht, wie man denn fairen Wettbewerb schaffen kann, wie man den mit verbindlichen Qualitätskriterien unterstützen kann, blockiert ihr, wo es nur geht, und unterstützt da eben nicht die regionale Wirtschaft. (Beifall bei den GRÜNEN) Bei all dem dürfen wir natürlich nicht vergessen, warum wir eigentlich europäische Vergaberegeln haben. Einheitliche Regeln schaffen Planungssicherheit auch für bayerische Betriebe, die sich dann auch im europäischen Wettbewerb behaupten müssen. Gerade unsere mittelständischen Unternehmen profitieren doch von klaren europäischen Standards. Für sie ist es ein echter Vorteil, wenn es überall klare Vergaberegeln gibt, in Deutschland wie in Frankreich, Holland und Tschechien. Da geht es um vergleichbare Verfahren, da geht es um klare Fristen, da geht es um transparente Ausschreibungen. Das senkt die Kosten und macht den Marktzugang einfacher. Aber eine Zersplitterung, wie ihr es wollt, in nationale Eigenregelungen für kleine Auftraggeber funktioniert am Ende nicht, weil das mehr Bürokratie für die kleinen und mittelständischen Unternehmen bedeutet, die sich nicht nur in Deutschland, sondern vielleicht auch in anderen Ländern um Aufträge bewerben wollen. Dementsprechend werden wir uns bei dem Antrag enthalten, nicht deswegen, weil wir das Problem verkennen, sondern weil der Antrag selbst an dem Problem vorbeigeht. Wir sagen Ja zu Vereinfachung, wir sagen Ja zu mehr Praxisnähe, aber eben mit gemeinsamen Regeln, die unsere Betriebe am Ende auch im europäischen Wettbewerb schützen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist Kollege Vizepräsident Markus Rinderspacher für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Markus Rinderspacher SPD

Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein Thema, das oft als technokratisch abgetan wird, aber in Wahrheit hochpolitisch ist: das Vergaberecht in der Europäischen Union; denn wie wir öffentliche Aufträge vergeben, entscheidet nicht nur über Bürokratieaufwand, sondern auch über Fairness, über wirtschaftliche Teilhabe und auch über soziale Gerechtigkeit. Deshalb sagen wir als bayerische Sozialdemokraten glasklar, auch in Richtung der Kommissionspräsidentin von der Leyen von der CDU und in Richtung der konservativen Mehrheiten im EU-Rat: Vergabeverfahren in Europa müssen einfacher, gerechter und sozial nachhaltiger werden. Es darf nicht sein, dass nur große Konzerne mit spezialisierten Rechtsabteilungen eine Chance haben, wenn es um öffentliche Aufträge geht. Kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, soziale Betriebe, sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie müssen wieder bessere Chancen bekommen, zum Zug zu kommen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Herr Kollege Saller, deshalb brauchen wir eine wirkliche Vereinfachung der EU-Vergabeverfahren, weniger bürokratische Hürden, mehr Klarheit in den Ausschreibungen und eine echte Entlastung für kleinere Anbieter. Es kann nicht sein, dass viele Mittelständler allein wegen des Verwaltungsaufwands erst gar nicht mitbieten. Sie haben völlig recht mit dem, was Sie hier ausgeführt haben. Wir brauchen deshalb auch endlich eine Dynamisierung der EU-Schwellenwerte. Die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen dürfen kein bürokratischer Selbstzweck sein, sondern sie müssen sich realitätsnah an der Preisentwicklung und an der wirtschaftlichen Lage orientieren, nicht an starren Zahlen von vorgestern. Hier sind wir uns mit den Antragstellern von FREIEN WÄHLERN und CSU einig. Deshalb darf ich vorweg sagen: Wir werden dem Antrag auch zustimmen. Aber, Kolleginnen und Kollegen, Vereinfachung darf nicht heißen, dass wir Sozialstandards schleifen; im Gegenteil, wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch soziale Verantwortung übernehmen. Das ist es, was in Ihrem Antrag fehlt oder übergangen wird. Die öffentliche Hand allein in Deutschland vergibt jedes Jahr Aufträge im Umfang eines dreistelligen Milliardenbetrags an private Unternehmen. Das ist eine enorme Marktmacht; die muss gezielt eingesetzt werden, nicht nur zur effizienten Mittelverwendung, sondern auch zur Stärkung von Tarifbindung und fairem Wettbewerb. Es kann nicht sein, dass ein öffentlicher Auftrag vorrangig über den billigsten Preis vergeben wird, das am Ende aber auf dem Rücken von Beschäftigten und zulasten ehrlicher, tarifgebundener Unternehmen stattfindet. Wir wollen deshalb als SPD einen Wettbewerb über Qualität und Innovation und nicht über Lohndumping. Das ist es, was Ihrem Antrag abgeht. (Beifall bei der SPD) Deshalb steht für uns die Tariftreue ganz oben auf der politischen Agenda hier in Bayern. Mehrfach haben wir Tariftreue- und Vergabegesetze hier in Bayern eingebracht. Wir brauchen ein Bundestariftreuegesetz, das auch Teil des Koalitionsvertrages ist, und dieser Grundsatz darf natürlich an den Landes- und Bundesgrenzen nicht haltmachen. Deshalb brauchen wir auch ein europäisches Tariftreuegesetz, damit soziale Standards grenzüberschreitend gelten; denn wer nach Tarif bezahlt, sorgt nicht nur für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, sondern auch für mehr Zufriedenheit, höhere Kaufkraft und eine gesunde, stabile Wirtschaft, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Gleichzeitig gilt: Wir müssen bürokratische Hürden abbauen. Viele Unternehmen und Kommunen ächzen unter komplexen Dokumentations- und Berichtspflichten, gerade im Vergaberecht. Hier liegt ein enormes Entlastungspotenzial. Wir wollen ein Europa, das soziale Gerechtigkeit mit wirtschaftlicher Vernunft verbindet, ein Europa, in dem Vergabe nicht nach dem billigsten, sondern nach dem besten Angebot erfolgt: sozial, ökologisch, möglichst unbürokratisch und wirtschaftlich nachhaltig. So gestalten wir unseren Kontinent nicht nur effizienter, sondern auch gerechter. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Walter Nussel für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Walter Nussel CSU

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich will mal so einsteigen: Was haben wir schon gemacht? – Wir haben vergangenes Jahr für den Bürokratieabbau die Empfehlung an die Staatsregierung gegeben, dass wir die Grenze für Planungsleistungen von 221.000 Euro auf 750.000 Euro anheben und diese erst ab dann europaweit auszuschreiben sind. Warum? – Weil wir erkannt haben, dass, von der EU ausgehend, Planungsleistungen addiert werden müssen. Das heißt, bisher mussten Planungsleistungen bis 221.000 Euro nicht europäisch ausgeschrieben werden. Für den Bürgermeister war das – in Anführungszeichen – noch "überschaubar", sodass er vor Ort seine Planungsbüros anschreiben konnte. Wenn man aber verschiedene Planungsleistungen addiert, ist man sofort in der EU-Ausschreibung. Das ist die eine Baustelle. Die zweite ist die Inflation und alles, was damit zusammenhängt, sodass wir weit von dem weg sind, wo wir hinmüssen. Die Staatsregierung hat dann einen Beschluss gefasst, der in den Bundesrat ging. Der Bundesrat hat einen einstimmigen Beschluss gefasst: Zustimmung. – Was ist dann passiert? – Der damalige Bundeswirtschaftsminister hätte das mit Nachdruck – ich habe auch immer wieder nachgebohrt – bei der EU einbringen müssen. Da geht es auch um einen völkerrechtlichen Vertrag; denn da ist nicht nur die EU zuständig, wenn wir da etwas ändern wollen. Ich hoffe, das gelingt uns jetzt. Wir werden weiter mit Nachdruck daran arbeiten. Deswegen bin ich den FREIEN WÄHLERN auch dankbar, dass sie den Antrag auf den Weg gebracht haben; denn das soll genau dazu dienen. Ich habe auch einmal bei 1.000 Bauvorhaben im Freistaat Bayern hinterfragt, wie viele EU-Beteiligungen es bei den Firmen denn sind: ganze 4. Wir leisten uns damit gerade bei unseren Kommunen, bei unserer Struktur, einen wahnsinnigen Aufwand. Vor allem für die Kommunen, aber natürlich auch die Firmen und all die Akteure, die damit zu tun haben, gibt es Auflagen, was sie berücksichtigen müssen. Jetzt kann man sagen: Das ist Demokratie. Wir wollen natürlich keine Korruption. – Keiner von uns hier will das, aber wir müssen das aus der Praxis mit Maß und Ziel angehen. Ich durfte letzte Woche mit dem Kabinett in Brüssel sein und habe auch Präsidentin von der Leyen noch einmal nahegelegt: Wir müssen auch bei der EU wieder vor die Lage kommen und nicht immer hinter der Lage sein. Das heißt, wir müssen versuchen, Dinge aus der Praxis zu bewerten, bevor Verordnungen und Richtlinien erlassen werden, die nicht mehr praxisgerecht sind und die wir hinterher korrigieren müssen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein weiteres Thema möchte ich noch ansprechen: Es gibt mittlerweile immer mehr Kanzleien, die sich darauf spezialisieren und versuchen, über Verfahrensfehler Geld zu generieren. Da geht es gar nicht darum, dass der, der sich bewirbt, den Auftrag bekommt, sondern über die Verfahrensfehler wird Geld generiert. Auch das sind Themen, die wir in dem Zuge auch bei der EU ansprechen müssen, weil wir damit unsere Wirtschaft hemmen. Es muss in unser aller Sinne sein, dass wir Dinge nach vorne bringen, dass wir die Handwerker vor Ort bestmöglich einbinden, dass wir den Mittelstand einbinden. Auch das muss einmal angepackt werden. Benjamin, du hast vorhin davon gesprochen, die Regeln Europas zu vereinheitlichen. Ich möchte widersprechen, weil ich sehe: Wir müssen schon darauf achten, welche Möglichkeiten wir in Deutschland, in Bayern, haben. Dass sich europäische Firmen beteiligen können, ist okay, aber wenn wir das so vereinheitlichen, dass dann kleine Länder, die ganz andere Interessen haben, die gar nicht die Möglichkeit haben, verhindern, dass wir hier wirtschaftlich weiterkommen, müssen wir das korrigieren. Da müssen wir auch miteinander in Europa – da fordere ich euch auf, auch mit euren Kolleginnen und Kollegen in Europa zu sprechen – einmal überlegen: Was ist praxisgerecht? Wie können wir Europa wieder nach vorne bringen und in allen Bereichen wettbewerbsfähig machen? Das muss unser Ziel sein. – Herzlichen Dank für den Antrag, wir stimmen dem zu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER und der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/7445 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Stimmenthaltung! – Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen. Bevor wir zum nächsten Dringlichkeitsantrag kommen, ist es mir eine Freude, auf der Ehrentribüne die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats Zürich zu begrüßen, stellvertretend den Präsidenten Herrn Kantonsrat Jean-Philippe Pinto und die Vizepräsidentin Frau Kantonsrätin Edith Häusler. Ich freue mich sehr darauf, dass ich Sie nachher noch zu Gesprächen hier im Landtag begrüßen darf. Ich freue mich auf den Austausch. Seien Sie uns im Bayerischen Landtag herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Zur Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Sommer, Sonne, sexuelle Belästigung? Harte Strafen, Remigration und Freibadverbot für Täter! (Drs. 19/7446) (Unruhe) Ich bitte um etwas Ruhe. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort an die Kollegin Ramona Storm für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Ist die Erde eine Scheibe oder nicht?)

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Ramona Storm AfD

Geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Der Titel unseres heutigen Dringlichkeitsantrags lautet "Sommer, Sonne, sexuelle Belästigung." Ja, wir fordern harte Strafen, Freibadverbot für Täter und Remigration; denn die Täter sind überwiegend Migranten mit oder ohne deutschen Pass. (Anna Rasehorn (SPD): Deshalb seid ihr auch gesichert rechtsextrem!) In der Schweiz hat man zum Beispiel im Kanton Jura ein Schwimmbadverbot für bestimmte Ausländer erlassen. Dass Sie sich empören, ist schon klar, aber die Schweizer selbst füllen jetzt dieses Schwimmbad, und es geht allen wunderbar. Mich interessieren nicht die Befindlichkeiten von fremden Straftätern und von Vertretern der Parteien, die migrantische Übergriffe am liebsten unter den Tisch fallen lassen würden und die Kritik daran grundsätzlich als rassistisch und diskriminierend brandmarken. (Anna Rasehorn (SPD): Dafür haben wir das Strafgesetz! Das ist der Vorteil einer Demokratie!) Mich interessiert einzig und allein die Sicherheit unserer Bürger und hier in erster Linie die von Frauen und Mädchen. (Beifall bei der AfD – Anna Rasehorn (SPD): Aha!) Im Jahr 2024 wurden 227 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in bayerischen Schwimmbädern und an Badestellen registriert. Ein Fall aus Hof – Sie kennen ihn vielleicht oder auch nicht –: Am 22. Juni belästigten zwei syrische Männer – 18 und 20 Jahre alt – ein zwölfjähriges Mädchen im Freibad. Sie tauchten es unter Wasser und berührten es im Intimbereich. In Gelnhausen belästigten vier Syrer neun Mädchen, zwischen 11 und 17 Jahre alt. Solche Taten zerstören das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit öffentlicher Räume. Die Strategie von Regierung und Opposition: vertuschen, verleugnen, verharmlosen und das Verweigern des staatlichen Gewalt- und Sicherheitsmonopols. Stattdessen werden uns realitätsfremde verlogene Warnplakate präsentiert, die diese Taten dreist ins Gegenteil verkehren. Da begrapscht eine rothaarige Frau im fortgeschrittenen Alter einen dunkelhäutigen Jungen mit ängstlichem Blick und Beinprothese. Na ja, wer kennt sie nicht, die sexuell übergriffigen deutschen Frauen, die arme unschuldige Einwanderer missbrauchen, (Heiterkeit bei der AfD) oder weiße Jungen, die dunkelhäutige Mädchen bedrängen, oder gleich ein weißes Mädchen, das versucht, einem dunkelhäutigen Jungen die Badehose herunterzuziehen? (Zurufe) – Sie kennen die Plakate sicherlich auch. Die Wahrheit sucht man auf diesen Plakaten vergebens. Glaubt man denn wirklich, dass die Menschen diesen Irrsinn glauben? Es grenzt ja schon an Beleidigung der weißen, hier: der deutschen Bevölkerung. Dass diese Plakatkampagne im westfälischen Büren entwickelt und mittlerweile nach massiven Beschwerden entfernt wurde, ändert aber nichts an den grundsätzlichen Zuständen. Zu sexuellen Übergriffen und den üblichen Pöbeleien und Beleidigungen kommen noch Massenschlägereien und Messerstechereien, oft gegen Unbeteiligte, häufig auch gegen das Aufsichts- und Sicherheitspersonal. Die Täter werden dabei immer jünger, sind teilweise noch nicht einmal strafmündig, wissen also, dass sie nichts zu befürchten haben. Sollen diese Zustände Normalität werden, oder müssen Freibäder irgendwann ganz schließen, auch weil sich keiner mehr den Beruf des Bademeisters antun will, was eigentlich auch tatsächlich verständlich wäre? Was soll uns eigentlich noch alles an Lebensqualität, an Sicherheit, an Freiheit genommen werden? Es gab eine Zeit, in der man sich als Frau frei in Schwimmbädern bewegen konnte. Es gab auch eine Zeit, in der man keine Sorgen vor Terrorismus oder Messerstechereien haben musste. Wie viele Geschädigte, wie viele Angehörige von Opfern wollen Sie noch mit Ihrer Rassismuskeule zum Schweigen bringen? Es werden immer weniger, die sich das bieten lassen. Den jungen Leuten da draußen und auch da oben möchte ich sagen: Angst in Freibädern, auf der Straße, in der Schule, auf Spielplätzen, das war nicht immer so. (Florian Siekmann (GRÜNE): Das ist auch heute noch nicht so!) Kommen Sie endlich Ihrer Pflicht nach, die Bürger durch konsequente Abschiebung zu schützen – Sie dürfen auch gerne "Remigration" sagen –, durch den Ausbau von Abschiebegefängnissen, die Zusammenarbeit mit Migranten in Herkunftsländern und durch drastische Sanktionen durch Strafen. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Kollege Karl Straub für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Karl Straub CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erde ist eine Scheibe – eine Behauptung der Abgeordneten, die gerade geredet hat. (Christoph Maier (AfD): Sprechen Sie doch mal zum Antrag! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Hören Sie vielleicht einmal kurz zu, lassen Sie mir kurz die Gelegenheit; Sie können sich ja nachher immer noch aufregen. Sexuelle Gewalt ist etwas Furchtbares, ist etwas absolut Schreckliches. Deswegen ist es auch besonders schwer, in diesem Zusammenhang über dieses Thema zu reden. Eine Million Gäste hatten wir allein in München in Freibädern, an Badeseen und in allen Einrichtungen, in denen man seine Freizeit verbringen kann. Das sind natürlich bayernweit sehr viel mehr. Wir hatten insgesamt 227 Übergriffe sexueller Natur. Das sind 227 zu viel. (Ferdinand Mang (AfD): Plus Dunkelziffer!) Davon wurden welche von Menschen ohne Migrationshintergrund verübt und tatsächlich etwas mehr von Menschen mit Migrationshintergrund. Hier Statistiken zu bemühen, ist deswegen tatsächlich sehr schwer. Die Zahlen sind im Vergleich zu den Vor-Corona-Jahren nicht gestiegen. In Bayern ist die Kriminalität insgesamt gesunken. Es ist kein besonderer Anstieg dieser Taten festzustellen. Die Zahlen, die die AfD anführt, waren letztes Jahr leicht höher als im Vorjahr. Ich betone es noch einmal: Jeder Übergriff sexueller Natur ist absolut zu verurteilen. Es allerdings hier so darzustellen, ist wieder verhetzend. Das Ganze soll Hass und Hetze auslösen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe) Ich möchte Ihnen sagen, dass ich ganz fest behaupten kann, dass viele Frauen in Deutschland wesentlich mehr Angst vor dem Hass und vor der Hetze haben, die Sie verbreiten, als vor sexueller Gewalt in Freibädern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe) Wir haben heute ein Diskriminierungsgesetz diskutiert. Im gleichen Zug diskutiert die AfD über ein Betretungsverbot für Freibäder. (Christoph Maier (AfD): Für Grapscher!) Ich möchte einmal wissen, wie Sie ein Betretungsverbot für Freibäder kontrollieren wollen. Sie würden in den allermeisten Fällen den absolut Verkehrten treffen. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Nolte (AfD)) Das ist im höchsten Maße diskriminierend und ausgrenzend. So einen Antrag zu stellen, ist beschämend. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Als Nächstes kommt hier natürlich sofort wieder die Remigrationsdebatte. Ich stelle Ihnen hier zum wiederholten Mal die Frage: Die bayerische AfD hat beantragt, Millionen von Menschen aus Deutschland zu remigrieren. Wir haben genau 250.000 ausreisepflichtige Asylbewerber. Wer sind die Menschen, die Sie meinen? – Wenn Sie gut in der Schule aufgepasst haben: Zwischen 250.000 und mehreren Millionen besteht ein gewaltiger Unterschied. Ich würde den Kollegen der AfD einmal empfehlen, sich umzuschauen, wer beispielsweise in München die Stammstrecke baut und wer in den Pflegeheimen pflegt. Schauen Sie dann einmal, wie weit Sie mit Ihren Remigrationsplänen kommen würden. Was Sie betreiben, ist nämlich Wohlstandsvernichtung. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Das Nächste, was Sie wieder ausrufen wollen, ist der Asylnotstand. Das bedeutet nichts anderes, als die Gemeinden, die in den Bereichen Integration und Aufnahme von geflüchteten Menschen hervorragende Arbeit leisten, gegeneinander aufzuhetzen. Hass und Hetze – das ist Ihr Markenzeichen. Damit soll Hass und Hetze zwischen den Gemeinden aufkommen. Auch das ist absolut zu verurteilen. Die Bundesregierung hat Maßnahmen eingeleitet. Ich bin auch dafür, dass es für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die sexuelle Gewalt begehen, Auswirkungen im Asylverfahren geben sollte. Ich bin absolut dafür. Ich betone es nur noch einmal: Die meisten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind wertvolle Menschen in unserer Gesellschaft. Die allermeisten, die den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft suchen, sind bessere Patrioten als Sie! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD: Oje!)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Zwischenbemerkung vor. – Hierzu hat der Abgeordnete Martin Huber, AfD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Martin Huber AfD

Werter Kollege, ich versuche jetzt, ruhig zu bleiben. Aber Sie haben gerade gesagt, wir wollten Wohlstandsverlust, wenn wir Leute ausweisen wollen, die keine Staatsbürger sind und kriminell werden. Oder habe ich Sie verkehrt verstanden? Sie schmeißen alles in einen Topf. Wir haben nichts gegen Leute, die sich anständig aufführen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ihr wollt Millionen remigrieren! Millionen!) Oder wollen Sie verschweigen, dass hier ein großer Teil nicht deutscher Staatsbürger sein Unwesen treibt? – Das weiß doch der Innenminister Herrmann auch. Sie vermischen alles. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Glauben Sie das wirklich? Sie halten uns vor, wir wollten Wohlstandsverlust. Wir sind für Recht und Ordnung. Wir wollen, dass die Frauen wieder ganz normal zum Baden gehen können. (Barbara Fuchs (GRÜNE): Mann!) Das wollen wir, und Sie verharmlosen das. (Beifall bei der AfD) Was Sie gesagt haben – sind Sie wirklich dieser Meinung?

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Straub.

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Karl Straub CSU

Zuerst einmal: Ich würde sagen, wenn Sie versucht haben, ruhig zu bleiben, dann ist Ihnen das nicht komplett gelungen. (Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe) Ich habe deutlich betont, dass ich sexuelle Gewalt auf das Allerschärfste verurteile. Aber Sie haben diese Statistiken bemüht. Mir ist das zuwider, weil ich 227 Fälle natürlich auch viel zu viel finde. Aber im Vergleich zu den Vor-Corona-Jahren sind die Zahlen nicht gestiegen. Während Corona waren die Freibäder geschlossen, da kann man keinen Vergleich ziehen. Ihre Herleitung ist also einfach an den Haaren herbeigezogen. Ich glaube es Ihnen: Vielleicht sind Sie der eine bei der AfD, der das gar nicht will – keine Ahnung. Auf jeden Fall haben Sie einen Parteitagsbeschluss gefasst, in dem steht, Millionen von Menschen remigrieren zu wollen. Sie sind uns seit Ewigkeiten die Antwort schuldig, wen Sie damit meinen. Herr Huber, kommen Sie also zur Ruhe. Martin Huber von der CSU zeichnet sich im Regelfall durch außerordentliche Ruhe aus, Sie sich nicht. Ich wünsche Ihnen noch einen wunderschönen Tag. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Florian Siekmann. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Florian Siekmann GRÜNE

Herr Präsident, Kolleg:innen! Die AfD hat den Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen für sich entdeckt – reichlich spät, würde ich sagen. Wer hat denn in den letzten Jahrzehnten den Schutz von Frauen vorangetrieben? – Das waren wir GRÜNE mit der SPD, mal mit der FDP und auch mit CDU/CSU hinsichtlich (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Wir sind auch noch da!) der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, des Gewaltschutzgesetzes, der Strafbarkeit sexueller Belästigung, des Verbots heimlicher Filmaufnahmen und Gehsteigbelästigungen. Wissen Sie, aus welcher Fraktion es im Bundestag keine einzige Stimme für das neue Gewalthilfegesetz gab? – Aus der AfD-Fraktion! So schaut es nämlich aus, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Ganz genau! – Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Sie wollen dann mit dem Schutz von Frauen Politik machen, wenn Sie Angst machen können. Kein Wort über die 75-prozentige Beziehungsquote bei Vergewaltigungen! Kein Wort über Femizide! Jetzt zu Bayerns Schwimmbädern. Wir haben in unserem Land circa 850 Bäder. Die Hälfte davon ist ein Sanierungsfall; jedes vierte Bad ist baufällig. Dafür trägt diese Staatsregierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern müssen gerade zuschauen, wie ihnen die Bäder verrosten und verschimmeln. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sie nutzen einen populistischen Antrag der AfD für Ihren Populismus! Das ist schäbig!) Machen Sie endlich den Weg für eine Kommunalmilliarde frei, damit die Bäder in Bayern überhaupt eine Zukunft haben. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Michael Hofmann (CSU): Wenn das nicht schäbig ist!) Herr Kollege, jetzt zu den 227 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Badeorten in Bayern. Sie von der AfD tun so, als hätte eine solche Tat keine Konsequenzen. Was für ein Unsinn! Wer seine Hände nicht bei sich behalten kann, wer grabscht, wer heimlich filmt, wer sexuell beleidigt, der bekommt eine Anzeige, ein Strafverfahren mit einer Verurteilung und ein Hausverbot. So schaut es in Bayern gerade aus, und das ist gut so. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Das geht, weil wir in den letzten Jahren ganz ohne die AfD gemeinschaftlich das Strafrecht zum Schutz von Frauen verschärft haben. Jetzt noch einmal – auch für die Menschen draußen – ganz grundsätzlich: Bayerns Bäder sind sicher. 227 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind gerade einmal ein Prozent aller Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Freibad, das Schwimmbad, der Badesee ist keine Schwerpunkttatörtlichkeit. Ganz im Gegenteil ist es so: 50 % der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Beziehungstaten. Das heißt, Opfer und Täter kannten sich vorher, gerade wenn es um Frauen geht. 75 % der Vergewaltigungen sind Beziehungstaten. Daran müssen wir arbeiten. Rechne ich jetzt zu den 850 Bädern noch die Badeseen hinzu, dann komme ich auf 1.250 Badestellen in Bayern. An den allermeisten dieser Badestellen wurde 2024 keine einzige Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemeldet – und auch sonst wenige Straftaten. Bayerns Badestellen sind sicher. Gehen Sie guten Gewissens baden! (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Dank der CSU! Das haben Sie jetzt vergessen! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Und der FREI- EN WÄHLER! – Michael Hofmann (CSU): Und der FREIEN WÄHLER!) Wenn wir schon bei den Antragstellern sind: Anders schaut es bei den Abgeordneten und Mitarbeitenden der AfD-Fraktion aus. Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft wir im letzten Jahr die Immunität aufheben mussten. Ich versichere Ihnen aber: In einer AfD-Fraktionssitzung ist die Quote an Tatverdächtigen und Straftätern höher als in jedem bayerischen Bad. Darum sollten wir uns hier im Haus sorgen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, für eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung hat die Abgeordnete Ramona Storm für die AfD-Fraktion das Wort.

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Ramona Storm AfD

Herr Siekmann, Sie haben ja Femizid angesprochen. Sie wissen aber schon, dass die Femizide meist – oder eigentlich ich kenne da keinen deutschen Fall – von Migranten durchgeführt werden. (Barbara Fuchs (GRÜNE): Das stimmt überhaupt nicht! Das stimmt gar nicht!)

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Florian Siekmann GRÜNE

Frau Storm, ich würde Ihnen wirklich dringend raten, einmal die Kriminalstatistik zu lesen. Vielleicht lesen Sie zuvor noch ein Physikbuch, dann wissen Sie, dass die Erde eine Kugel ist, und anschließend können Sie die Kriminalstatistik lesen, dann wissen Sie, dass Femizide auch in erster Linie Beziehungstaten sind. Da ich bei den Antragstellenden bin: Auch Ihre Immunität mussten wir hier schon einmal aufheben. Vielleicht sollten Sie sich einmal grundsätzlich überlegen, ob Sie hier weiter Anträge zu Straftaten stellen müssen, da Sie die Fraktion sind, die am meisten damit zu tun hat. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht nun der Kollege Wolfgang Hauber. Ich bitte um etwas Ruhe im Plenarsaal.

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Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen Karl Straub vollumfänglich an. Er hat zu diesem Dringlichkeitsantrag absolut das Richtige gesagt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Lieber Florian Siekmann, ich schätze dich sehr, aber wenn du bei einem Dringlichkeitsantrag der AfD meinst, die Keule auspacken zu müssen, um sie gegen die Regierungsfraktionen zu schwingen, weil die Bäder deiner Meinung nach nicht im entsprechenden Zustand sind, dann finde ich das auch falsch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist schäbig!) Warum erinnert mich dieser AfD-Dringlichkeitsantrag an NPD, DVU oder Pegida? – Diese verwendeten den rechtsextremistischen Slogan: "Ausländer raus!". Bei der AfD heißt der Slogan dagegen: "Remigration!". Sie meinen damit offenbar das Gleiche, und das ist widerlich und inakzeptabel. (Zuruf: Lüge! Das ist eine widerliche Lüge!) Alleine aus diesem Grund ist der Dringlichkeitsantrag abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist die Wahrheit!)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege Hauber. – Ich möchte Sie dringend daran erinnern, dass es der Würde des Hauses nicht entspricht, wenn Sie andere Mitglieder des Hauses der Lüge bezichtigen. (Widerspruch bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Danke!) Herr Kollege Taşdelen für die SPD-Fraktion, Sie haben das Wort.

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Arif Taşdelen SPD

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schlimme und Abscheuliche am Belästigen ist nicht die Nationalität, sondern das Belästigen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Ich sage es auch als Vater von drei Töchtern in aller Deutlichkeit: Wer Mädchen und Frauen belästigt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen, nicht nur im Schwimmbad und unabhängig vom Personalausweis. Dass die AfD dieses Thema zum Ausländer-raus-Thema macht, ist niederträchtig und der Würde des Hohen Hauses nicht angemessen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die Staatsregierung spricht nun der Staatsminister Joachim Herrmann. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut Statistik hat es im Jahr 2024 227 Sexualstraftaten in Schwimmbädern und Badeseen in Bayern gegeben. Das sind die angezeigten Straftaten. Es ist nicht auszuschließen, dass es wie bei vielen anderen Straftaten auch noch weitere Straftaten gegeben hat, von denen wir nichts erfahren haben. Das sind, wie für nahezu alle Straftaten, 227 zu viel. Unser Ziel muss sein, solche Straftaten zu reduzieren. Im Hinblick auf das, was die Abgeordnete Ramona Storm gesagt hat, wonach es Zeiten gegeben habe, da man als Frau ohne Probleme ein Schwimmbad habe besuchen können, möchte ich klar sagen: Naja, ich rate schon dazu – und das ist zu Recht auch gerade angesprochen worden –, die Vergangenheit nicht nur zu glorifizieren. Es hatte natürlich seine Gründe, weshalb der Deutsche Bundestag im Jahr 2016 das Sexualstrafrecht deutlich verschärft hat. Es hatte natürlich seine Gründe, warum wir gemeinsam der Meinung waren, Nein heißt Nein, und das muss auch im Strafrecht klar zum Ausdruck kommen. Da hat es in der Vergangenheit in unserer Gesellschaft leider durchaus manche Verhaltensweisen gegeben, die nicht akzeptabel waren. Weil das Strafrecht verschärft worden ist, sind natürlich insgesamt wesentlich mehr solcher Sexualstraftaten in der Statistik erschienen. Das ist auch die Realität zu diesem Thema, und die sollte man nicht völlig ausblenden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Der Sinn der Verschärfung des Strafrechts war und ist die Herbeiführung einer Veränderung in unserer Gesellschaft. Dabei ist es egal, welcher Nationalität die Täter sind. Es geht aber fast ausschließlich um Männer als Täter. Wir wollen eine Verhaltensänderung erreichen, damit solche Übergriffe, insbesondere auf Frauen, nicht mehr stattfinden. Es ist in der deutschen Bevölkerung nur immer eine Minderheit gewesen, aber es waren immer zu viele, die solch inakzeptablen Verhaltensweisen an den Tag gelegt haben. Richtig ist, dass es sich um eine vergleichsweise kleine Zahl handelt, wenn man die Übergriffe in Relation zu den Gesamtbesucherzahlen unserer Bäder und Badeseen und dergleichen sieht. Die Zahl ist trotzdem ernst zu nehmen. Aber den Eindruck zu erwecken, als ob jetzt jeder, der irgendwo in Bayern ein Bad, einen See oder dergleichen besucht, Angst haben müsste, Opfer von entsprechenden Gewalttaten zu werden, ist einfach Unfug. Das ist nicht die Realität in unseren Bädern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD)) Ich möchte ausdrücklich dazu ermutigen – das will ich deutlich sagen –, wenn doch irgendwas ist und irgendeine Verhaltensweise nicht akzeptabel ist, diese anzuzeigen. Wir haben viele Polizeistreifen auch in diesen Bereichen. Wenn irgendetwas vorgekommen ist, ist es richtig, das anzuzeigen. Bei einem Badebetrieb gibt es entsprechendes Aufsichtspersonal, sodass jeder die Möglichkeit hat, unmittelbar Anzeige zu erstatten, damit gegebenenfalls Personen, von denen Straftaten ausgegangen sind, sofort identifiziert werden können. Es ist wichtig, nicht wegzuschauen, sondern hinzuschauen. Es ist wichtig, dass das in der Tat auch zur Anzeige gebracht werden kann. Dafür ist die Polizei vor Ort unterwegs, und die Justiz geht diesen Dingen entsprechend nach. Ich will schließlich auch sagen, und auch das gehört zu den Dingen, die man nicht verschweigen darf: Wenn wir uns die 227 angezeigten Delikte des vergangenen Jahres hinsichtlich der Nationalität anschauen, dann ist es so, dass davon über 59 % von Menschen nicht deutscher Nationalität durchgeführt wurden. Man kann nicht bestreiten, dass dieser Anteil weit über dem Anteil von deutschen Besuchern von Schwimmbädern liegt. (Andreas Winhart (AfD): Wo ist der Herr Straub?) Das heißt, hier liegt eine deutlich überdurchschnittliche Kriminalität in dieser Hinsicht vor. Das ist ein Zeichen dafür – das muss man auch klar benennen –, dass doch manche Personen in unserem Land unterwegs sind, die das, was wir für richtig und notwendig halten, was zu unseren gesetzlichen Vorschriften gehört und was für einen guten Umgang unter den Menschen in unserem Land vorgesehen ist, noch nicht richtig verinnerlicht haben und nicht richtig integriert sind. Deshalb ist das schon auch ein Punkt, den wir klar benennen müssen: Es sind zu viele da, die sich eben nicht an unsere Spielregeln halten. Es sind zu viele da, die offensichtlich, weil so viele in kurzer Zeit neu in unser Land gekommen sind, auch nicht richtig integriert sind. Deshalb hat es auch keinen Sinn, das unter den Tisch zu kehren. Das will ich schon deutlich sagen. Das gilt mit Verlaub, lieber Herr Siekmann, gerade auch für die GRÜNEN. Ja, gerade diejenigen, die sich immer für mehr Frauenrechte, für den Schutz der Frauen eingesetzt haben, können doch nicht die Augen davor verschließen, dass die Zuwanderung der letzten Jahre gerade auch dazu geführt hat, dass auch junge Männer in unser Land gekommen sind, die genau diese Grundüberzeugungen, für die Sie seit Jahren eingetreten sind, nicht so teilen oder sie sich noch nicht zu eigen gemacht haben. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Es macht doch keinen Sinn, diese unübersehbaren Fakten wechselseitig immer in Abrede zu stellen oder unter den Tisch fallen zu lassen. Das eine ist so richtig wie das andere. Deshalb müssen wir uns damit auseinandersetzen. Ich werbe nachdrücklich dafür. Zu diesem Thema gehört deshalb auch, dass wir den Neuzugang an Flüchtlingen – derjenigen, die insbesondere keinen Anspruch darauf haben, bei uns aufgenommen zu werden – entsprechend reduzieren wollen, weil das der einzige Weg ist, um zu einem besseren Integrationsergebnis zu kommen und dafür zu sorgen, dass die Grundsätze, die wir in unserer Gesellschaft für richtig halten, auch im Umgang von Männern und Frauen miteinander, auch in Schwimmbädern und bei vielen anderen Gelegenheiten, entsprechend wieder volle Geltung erhalten. Dafür wollen wir uns gemeinsam einsetzen. Deshalb sage ich klar: Mit dem Antrag der AfD kommen wir überhaupt nicht weiter. Deshalb bitte ich, diesen abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Staatsminister, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat nun Herr Kollege Florian Siekmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Florian Siekmann GRÜNE

Herr Staatsminister, was die Frage angeht, sind wir uns in weiten Teilen einig. Jetzt muss ich aber doch einmal etwas zu Ihrem Einwurf sagen. Ich glaube, in meiner Rede habe ich an keiner Stelle zum Ausdruck gebracht, dass ich irgendjemanden, der sich in einem Bad oder an einer Badestelle nicht benimmt, schonen würde. Das tut auch die grüne Fraktion nicht. Es ist genau richtig, dass diese Menschen auch die Konsequenzen des Strafrechts spüren. (Widerspruch bei der AfD) Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir in der letzten Wahlperiode im Bundestag die Schwellen im Aufenthaltsrecht nachgesteuert haben, bei denen nach Verurteilung der Aufenthaltsstatus erlischt. Ich möchte einfach nur, dass das auch die Vollversammlung zur Kenntnis nimmt. Machen Sie sich keine Sorgen. Wir lassen nicht nach, was das Thema Sicherheit von Frauen anbelangt. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Lieber Herr Siekmann, das freut mich ungemein. Gerne können wir bei diesem Punkt weiter an einem Strang ziehen. Ich halte es in der Tat für wichtig, dafür zu sorgen. Wir wollen das Badevergnügen erhalten. Es gab einmal eine Bundesinnenministerin, die erklärt hat, sie würde jetzt in jedes Schwimmbad Polizisten schicken. Erstens bin ich der festen Überzeugung, dass das nicht notwendig ist. Zweitens glaube ich, dass nicht alle Badenden davon begeistert sein würden, wenn ihnen auf jedem Quadratmeter auch noch ein Polizeibeamter hinterherlaufen würde. Selbstverständlich ist die Polizei da, wenn sie gebraucht wird. Aber insgesamt können wir sagen: Wir können in unserem Freistaat Bayern auch weiterhin wunderbar baden, sowohl in den Freibädern und Hallenbädern als auch in den Badeseen. Es ist übrigens gut, wenn alle, die die Bäder besuchen, auf Zivilcourage achten und helfen, wenn sich jemand danebenbenimmt. Frauen, die belästigt werden, sollten Unterstützung und Hilfe erfahren. Man sollte nicht darauf warten, dass irgendwann irgendwer kommt. An dieser Stelle ist Zivilcourage angesagt, nicht Wegschauen und dergleichen mehr. Wir können dazu beitragen, dass das Baden auch weiterhin das reinste Vergnügen in Bayern ist. Klar ist aber auch: Wir müssen die illegale Zuwanderung deutlich begrenzen und dadurch auch dazu beitragen, dass der überproportionale Anteil von ausländischen Straftätern in unserem Land wieder reduziert werden kann. Auch dafür müssen wir uns gemeinsam einsetzen. (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/7446 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER und CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Der Dringlichkeitsantrag ist hiermit abgelehnt. Zur Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Biosphärenreservat: Dialogprozess im Spessart endlich positiv begleiten! (Drs. 19/7447) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Patrick Friedl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte.

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Patrick Friedl GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was passiert eigentlich gerade bei der Debatte zur Biosphärenregion im Spessart? Wo bleibt Ihr klares Bekenntnis zum Dialogprozess im Spessart? Was man in der Zeitung lesen muss, liest sich wie eine konzertierte Aktion. Teile der Staatsregierung und Teile der Regierungsfraktionen scheinen das ungeliebte Projekt aus der Region möglichst schnell loswerden zu wollen. Der Druck der Gegner aus der Staatsregierung und den Regierungsfraktionen auf einen der größten Befürworter, den Landrat des Landkreises Aschaffenburg, wurde offenbar so groß, dass er jetzt die Paniktaste vor den anstehenden Kommunalwahlen erwischt hat. So hat es gestern das "Main-Echo" kommentiert. Auch die Kollegin Sitter findet das alles andere als lustig. Sie meinte, dass sie diesen Prozess weiterführen wolle. Kurze Rückschau mit einem Dank: Die Landrätin Sabine Sitter, die Landräte Alexander Legler und Jens Marco Scherf sowie der Oberbürgermeister Jürgen Herzing haben einen vorbildlichen, ergebnisoffenen Meinungsbildungs- und Dialogprozess für eine mögliche Biosphärenregion Spessart im Jahr 2021 gestartet und bis heute vorangetrieben – von hier aus herzlichen Dank dafür. Wirksame Unterstützung kam einzig aus dem Umweltministerium. Auch hier danke ich für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie und für die Förderung des Dialogprozesses. Die Ergebnisse waren durchweg positiv. Der Spessart ist für eine Biosphärenregion gut geeignet. Etwa zwei Drittel der Kommunen, die fast 90 % der Bevölkerung repräsentieren, sind für eine Biosphärenregion. Das sind über 50 Kommunen mit mehr als 330.000 Bürgerinnen und Bürgern. Die Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung liegen auf der Hand. Einzig fehlen noch gesicherte bis zu 5.000 Hektar Kernfläche, wollte man mit der idealen Größe von 171.000 Hektar in eine Biosphärenregion starten. Bevor diese Ergebnisse vorlagen, kamen Sie ins Spiel. Das sind die Regierungsfraktionen und die Staatsregierung mit einem Dreiakter: Blockieren, Hintertreiben, Für-erledigt-Erklären. Erster Akt: Blockieren. Bereits Ende des Jahres 2022, Anfang des Jahres 2023 wurde der erste Pflock eingerammt gegen eine wirksame Unterstützung des Projekts durch die Staatsregierung. Es wurde auf Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN, darunter auch Thorsten Schwab, im Landtag beschlossen, dass es keine weiteren Naturwaldflächen im Staatsforst in Bayern mehr geben darf. Damit war die Zielrichtung vorgegeben. Obwohl der Freistaat im Spessart mit über 40 % der größte Waldbesitzer ist, gibt es keine wirksame Unterstützung über die bestehenden Naturwaldflächen hinaus, also maximal 1.000 Hektar – aus, basta. Zweiter Akt: Hintertreiben. Ende des Jahres 2023 und verschärft im Frühjahr 2024 spricht sich der Wirtschaftsminister gegen die Biosphärenregion aus. Und dann fährt er sogar noch vor Ort – Aiwanger vor Ort. Er sagt: Es gibt nicht mal 1.000 Hektar, sondern allenfalls 500. Wörtlich sagt er, die Initiative, den Spessart zum Biosphärenreservat zu machen, sei ein totes Pferd, das man nicht weiterreiten dürfe. – Dies geschah mitten im Verfahren und mitten in der Machbarkeitsstudie. Dritter Akt: Für-erledigt-Erklären. Jetzt geht es darum, diesen Prozess bei der Suche nach geeigneten Flächen von den Kommunen endlich wirksam zu unterstützen. Immerhin sind bereits über 1.000 Hektar aus der Region beisammen. Jetzt erklären regionale Abgeordnete der CSU laut "Main-Echo", die Diskussion um die Biosphäre müsse jetzt ein Ende finden. Das ist der Prozess von unten, sekundiert von einem Abgesang von Landwirtschaftsministerin und Gesundheitsministerin sowie dem Kollegen Thorsten Schwab mit den Worten: Wir haben es probiert; man kann jedoch konstatieren, dass die benötigte Kernzonenfläche bei Weitem nicht zusammengekommen ist. – Das ist jener Thorsten Schwab, der den Antrag gezeichnet und vielleicht auch getrieben hat, dass es maximal 1.000 Hektar vom Freistaat geben soll. Es wurde also eine Grenze eingezogen – basta. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das stimmt ja gar nicht! Lauter Unwahrheiten!) Blockieren, Hintertreiben, Für-erledigt-Erklären – so sieht Ihre Unterstützung eines breit aufgestellten regionalen Prozesses aus. Sie betonen doch sonst bei jeder Gelegenheit, dass die Kommunen und ihre Selbstverwaltung für Sie so wichtig seien. Statt sich kommunalfreundlich zu verhalten und diesen vorbildlichen Prozess positiv zu begleiten, haben einige von Ihnen jede sich bietende Gelegenheit gesucht, um Knüppel zu werfen, allen voran der Wirtschaftsminister. Worum es dabei offenkundig nicht geht: das Beste für die Menschen und das Beste für den Spessart. Es handelt sich um eine der ökologisch wertvollsten Laubwaldregionen Europas. Wir alle stehen in der Verantwortung, Naturschutz, regionale ländliche Entwicklung und menschliches Wirtschaften und Handeln im Einklang mit der Natur möglich zu machen. Das ist unsere Verantwortung. Was es jetzt braucht, ist ein klares Bekenntnis des Landtags und der Staatsregierung. Wir brauchen heute öffentlich und eindeutig ein klares Bekenntnis zum Dialogprozess und zur Unterstützung dieses Prozesses, der ergebnisoffen weiterlaufen soll. Stiften Sie nicht länger durch widersprüchliche oder destruktive Kommunikation Verunsicherung vor Ort. Bringen Sie sich aktiv als vermittelnde Instanz zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren, zwischen Kommunen, privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, Naturschutzverbänden und der Landwirtschaft ein. Bayern hat mit der Rhön und dem Berchtesgadener Land zwei erfolgreiche Biosphärenregionen. Der Spessart könnte die dritte werden. Helfen Sie endlich mit. Ich bitte Sie eindringlich, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Ramona Storm vor.

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Ramona Storm AfD

Herr Friedl, Sie haben vom Biosphärenreservat Spessart gesprochen. Wir wissen auch, dass die Windvorranggebiete schon ausgezeichnet werden bzw. wurden. Vor längerer Zeit wurde in der Plenarsitzung eindeutig gesagt, man könne nicht zulassen, dass die Bürger oder die Vereine, die sich gegen Windkraftanlagen gründen, nichts zu sagen haben. In diesem Haus wird immer davon gesprochen, dass alle Kommunen mitziehen. Aber wer sitzt denn in den Gemeinderäten? – Die GRÜNEN, die SPD und die CSU. Die meisten Menschen, die Windkraftanlagen gar nicht wollen, kommen überhaupt nicht zu Wort. Sie werden nicht beachtet. Im Zuge einer Informationsveranstaltung vor Ort wurde ganz offen gesagt: Die Windräder kommen, ob sie wollen oder nicht. – Wie stehen Sie dazu? Sie reden nämlich davon, die Bürger mitzunehmen.

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Patrick Friedl GRÜNE

Was die Windvorrangflächen mit einer Biosphärenregion zu tun haben, können Sie mir mal erklären. In einer Biosphärenregion sind Windräder genauso zulässig wie in allen anderen Regionen auch. Es handelt sich dabei nämlich um ein regionales Entwicklungskonzept. Insofern geht schon Ihre Frage am Thema vorbei. Wenn Sie aber fragen, was mit dem Bürgerwillen ist, haben Sie wahrscheinlich die Machbarkeitsstudie nicht mitbekommen oder sie nicht gelesen. Zur Vorbereitung der Machbarkeitsstudie wurden 3.800 Bürgerinnen und Bürger befragt, wie sie dazu stehen. Das Ergebnis war ziemlich eindeutig und sehr gut. Die Zustimmung zur Biosphärenregion lag bei 71 %. Das ist ein sehr hohes Ergebnis. Die Unterstützung in der Region ist dokumentiert. Wie gesagt, das Projekt unterstützen über zwei Drittel der Kommunen. Wenn Sie ein Problem mit der repräsentativen Demokratie haben, haben Sie vielleicht eh grundsätzlich eines. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion.

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Thorsten Schwab CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Spessart ist das größte zusammenhängende Laubmischwaldgebiet Deutschlands, geprägt vor mehreren Jahrhunderten durch die Mainzer Kurfürsten. Er ist auch durch die Jagdausflüge des Prinzregenten Luitpold bekannt, der von 1886 bis 1912 zum Teil von einem Jagdschloss im Spessart aus regiert hat. Der Spessart besteht aus ausgedehnten Laubwäldern und wird als "Schatzkammer der Artenvielfalt" bezeichnet. Man muss konstatieren: Die Waldwirtschaft, die seit drei Jahrhunderten den Spessart prägt, hat dafür gesorgt, dass der Spessart zu dieser Schatzkammer geworden ist. Der Spessart ist also so toll, weil er seit drei Jahrhunderten bewirtschaftet wird. (Beifall bei der CSU) Es gab eine Diskussion um einen Nationalpark im Spessart, die heftig war und viel zu emotional geführt wurde. Nun gibt es die Idee einer Biosphäre. Bei diesem Projekt wollte man vieles besser machen. Es ist auch im Dialog mit der Bevölkerung und den Kommunen vieles besser gemacht worden. Die Landkreise Aschaffenburg, Main-Spessart, Miltenberg und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg haben jeweils in ihren Gremien beschlossen, eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen. Das geschah im März 2022. Es gab Beschlüsse in den Kreistagen bzw. im Stadtrat von Aschaffenburg. Ich bin selbst Mitglied im Begleitgremium zur Machbarkeitsstudie. Ich weiß also, wovon ich rede, und versuche, das ganze Thema sachlich zu schildern. Lieber Kollege Patrick Friedl, in Ihrer Rede waren ein paar Dinge sachlich falsch. Ich werde die falschen Zahlen jetzt einmal aufklären. Es gibt in der Machbarkeitsstudie nach der MAP der UNESCO 40 zu erfüllende Kriterien. 37 dieser Kriterien sind leicht zu erfüllen. Drei Kriterien sind schwer oder sehr schwer zu erfüllen, darunter die Sicherung der Flächen für die Kernzone in der Biosphäre Spessart. Wenn man sich auf den Weg macht, 170.000 Hektar im Spessart zur Biosphärenregion zu erklären, braucht man 3 %, also 5.100 Hektar Kernzone. Diese Kernzone kann durch Privatwald eingebracht werden. Aber der größte Privatwaldbesitzer verdient sein Geld mit Waldbewirtschaftung und wird deshalb nichts einbringen. Das fällt also schon einmal weg. Mit der Idee, auf den dortigen Staatswald zurückzugreifen, ist der Antrag begründet, der heute als Dringlichkeitsantrag eingebracht worden ist. Es ist nicht so, dass es nur 1.000 Hektar wären; denn es gibt den Landtagsbeschluss vom 19. Dezember 2022, dass wir nicht über 10 % der bereits stillgelegten Waldflächen hinaus weitere Flächen stilllegen. Nachdem im Spessart 2.000 Hektar Wälder der Klasse 1 von den Bayerischen Staatsforsten aus der Nutzung genommen worden sind, sind also 2.000 Hektar, nicht 1.000 Hektar, theoretisch für eine Biosphärenregion nutzbar. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört! Das hat die Landwirtschaftsministerin Kaniber veranlasst!) Diese Deckelung auf 10 % besteht deshalb, weil man in den letzten Jahren, in denen viel Trockenheit geherrscht hat, erkannt hat, dass wir unseren Wald bewirtschaften und wegen des Klimawandels umbauen müssen, (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) also Baumarten pflanzen müssen, die mit den Klimaverhältnissen besser zurechtkommen. Deswegen will der Freistaat Bayern nicht unnötig viele Flächen herausnehmen. Naturwaldreservate in kleinerem Umfang sind aber natürlich wichtig. Laut Hubert Aiwanger müsse man prüfen, ob vielleicht nur 1.000 Hektar der 2.000 Hektar nutzbar sind. Es gibt dort auch den Kommunalwald. Das war ein offener Prozess. Man kann also den staatlichen Landratsämtern keinen Vorwurf machen, sie hätten nicht mit aller Deutlichkeit und mit Unterstützung des bayerischen Umweltministeriums für eine Biosphärenregion geworben. Die Hälfte der Machbarkeitsstudie ist durch den Freistaat Bayern, vom Umweltministerium, finanziert worden. Der Vorhalt, dass es jetzt endlich einmal Unterstützung beim Dialogprozess bräuchte, ist also Quatsch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen ist schon der Titel des Dringlichkeitsantrags "Biosphärenreservat: Dialogprozess im Spessart endlich positiv begleiten!" falsch; denn der Dialogprozess ist immer positiv begleitet worden. Wenn man 2.000 Hektar vom Freistaat Bayern und 1.100 Hektar von den Kommunen zusammenrechnet, 5.100 Hektar werden benötigt, merkt man, es fehlen 3.000 Hektar. Das ist keine Ideologie, das ist Mathematik. Deshalb ist wegen der Größe der Biosphärenregion eine Biosphäre im Spessart mit einer Kernzone von 3 % derzeit nicht machbar. Das ist ganz einfach. Es ist außerdem davon gesprochen, dass 85% der Bevölkerung dafür seien. – Ja, logisch: Es sind 55 Kommunen dafür und 20 Kommunen dagegen. Zu denen, die dafür sind, gehören beispielsweise Alzenau mit 18.000 Einwohnern, Aschaffenburg mit 73.000 Einwohnern, Miltenberg mit 9.500 Einwohnern, Lohr mit 15.000 Einwohnern, Marktheidenfeld mit 12.000 Einwohnern. Dagegen sind die Kommunen Röllbach mit 1.750 Einwohnern, Dammbach mit 1.900 Einwohnern, Altenbuch mit 1.200 Einwohnern, Schollbrunn mit 900 Einwohnern und Bischbrunn mit 1.800 Einwohnern. Was ist das Besondere? – Alle, die dafür sind, befinden sich außerhalb des Gebiets. Die Gemeinden, die dagegen sind, sind Betroffene, die sich in der Mitte des Gebiets befinden. (Michael Hofmann (CSU): Aha! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Ich habe gestern einen tollen Instagram-Post des Kollegen Patrick Friedl gesehen, in dem er schreibt: "Lasst doch die Bevölkerung im Spessart selbst entscheiden!" – Das kann man auf dem Instagram-Profil des Kollegen Friedl nachschauen. Genau, das machen wir. Eine Biosphärenregion muss von der Region und von den Bürgern entwickelt, getragen und gelebt werden. Wenn der Wunsch nicht aus der Region kommt, kann der Freistaat Bayern nicht sagen: Wir stülpen das einer Region über. (Zuruf von der CSU: Sehr gut!) Deswegen ist der Dringlichkeitsantrag abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Gerd Mannes für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die GRÜNEN wollen mal wieder den betroffenen Bürgern gegen ihren Willen ein sinnloses Projekt aufzwingen. Herr Friedl, Ihr Antrag zeigt, wie falsch verstandener Umweltschutz nichts anderes als Bevormundung der betroffenen Bürger ist. Das Biosphärenreservat im Spessart ist aus unserer Sicht unnötig; denn es hat keinen Rückhalt bei der unmittelbar betroffenen Bevölkerung, wie Herr Schwab schon gesagt hat. Es sollte schon deshalb beerdigt werden. Um den Status eines UNESCO-Biosphärenreservats zu erreichen, müssten im Spessart mindestens 5.000 Hektar als sogenannte Kernzone ausgewiesen werden. Die Bayerischen Staatsforsten, der größte Waldbesitzer, bieten viel weniger an, und auch nur dort, wo die betroffenen Gemeinden zustimmen. Die erforderliche Fläche ist also nicht ansatzweise erreichbar. Herr Friedl, ich weiß nicht, ob die GRÜNEN diesen entscheidenden Faktor absichtlich übersehen haben. Ich denke, schon. Warum wollen Sie dieses Projekt weiterhin gegen den Willen der Anwohner durchsetzen? Uns erschließt sich das nicht. Sicher ist, als Nischenpartei sind die GRÜNEN nicht wirklich am Naturschutz interessiert. Das sehen wir am Plan zum Ausbau der Windkraft. Nein, Sie wollen unsere Natur durch Windräder zerstören. Jetzt wollen Sie zusammen mit linken NGOs den Spessart offensichtlich zum kommunalen Wahlkampfthema machen. Aber es bleibt dabei: Die meisten der unmittelbar betroffenen Bürger lehnen dieses Biosphärenreservat ab. Auch ein Teil der angrenzenden Kommunen hat eine Beteiligung abgelehnt. Die Leute in den Dörfern, die unmittelbar betroffen sind, machen sich Sorgen wegen zusätzlicher Bürokratie, wegen der Einschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie um ihre Holzrechte und Jagdreviere. Ganz ehrlich: Ein echtes Schutzkonzept für neue Naturschutzflächen würde hier auch nicht entstehen. Es stellt sich die Frage, für wen diese teuren Doppelstrukturen mit einer neuen Verwaltung eingerichtet werden sollen. Der Naturpark Spessart würde weiter bestehen bleiben. Das Biosphärenreservat käme dazu. Das bedeutet mehr Personal und mehr Bürokratie, aber kein Mehrwert für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die GRÜNEN wollen offensichtlich ihre Klientel mit staatlich finanzierten Arbeitsplätzen versorgen. Der bayerische Steuerzahler müsste für alles aufkommen und gleichzeitig auf die Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Waldes verzichten. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist das völliger Unsinn. Wir brauchen keine grüne Selbstinszenierung. Wir brauchen echten Naturschutz. Dazu brauchen wir auch keinen bürokratischen Überbau, der teuer ist und das Leben unnötig kompliziert macht. Wir lehnen deshalb die Schaffung des Biosphärenreservats Spessart ab. Der Spessart ist heute ein wunderschönes Stück Heimat, und das muss er natürlich auch bleiben. Dafür stehen auch wir. Ich sage jedoch den GRÜNEN, was wir auf gar keinen Fall wollen, nämlich dass der Wald durch Windkraftanlagen zerstört wird. Hier sind die GRÜNEN Vorreiter. Herr Glauber, leider ist auch die Staatsregierung auf diesen Geisterzug aufgesprungen. Für die AfD geht es hier um Eigenverantwortung, gesunden Menschenverstand und den Respekt vor dem Wald, den Menschen und unserer Tradition. Herr Friedl, wir lehnen deshalb den vorliegenden Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN entschieden ab. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Thomas Zöller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Patrick, ich will es gleich vorweg sagen: Den Dringlichkeitsantrag, den ihr gestellt habt, brauchen wir im Spessart nicht. In dem Dringlichkeitsantrag stehen gewisse Punkte, mit denen sich die Staatsregierung im Spessart einmischen würde und mit denen sie aufgefordert wird, Überzeugungsarbeit zu leisten. In den Jahren 2016 und 2017 hat die Bayerische Staatsregierung bei der Nationalparkdebatte schon schmerzlich erfahren, was passiert, wenn man dem Spessarter sagt, was er tun soll. Vielleicht ist deswegen die Stimmung vor Ort noch etwas erhitzt. Diese Nationalparkdebatte hat uns nicht gutgetan. Ich gebe dir aber recht: Die Biosphäre im Spessart wäre für den Tourismus und die Regionalvermarktung eine gute Chance gewesen. Vielleicht ist sie es immer noch. Deshalb haben wir in den Landkreisen Main-Spessart, Miltenberg, Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gesucht. Thorsten Schwab hat das schon wunderbar erklärt. Wir haben ein offenes Verfahren angestoßen und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die über das Umweltministerium gefördert wurde. Wir haben wirklich alles getan, was man tun kann, um für die Biosphäre Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Richtig ist, dass von den 75 Kommunen 55 dafür sind. Aber diejenigen Kommunen, die tatsächlich betroffen sind, mögen die Biosphäre gar nicht. Das Hauptproblem ist die Kernzone. Die Staatsforsten könnten sich vorstellen, 2.000 Hektar abzugeben. Davon könnten wir circa 1.000 Hektar für die Kernzone gebrauchen. Die vielen Kommunen, die die Biosphäre ganz toll finden, wollen dafür möglichst wenig Fläche zur Verfügung stellen. Da kommen wir vielleicht auf noch einmal 1.100 Hektar. Wir liegen also bei etwa 2.100 Hektar. Damit kommen wir nicht weiter. Das Umweltministerium mit Herrn Minister Thorsten Glauber hat uns in dem ganzen Prozess gut unterstützt. Patrick, du hast behauptet, der Wirtschaftsminister hätte dagegen gewettert. – Ja, das mag sein, aber der Wirtschaftsminister hat diese Meinung von Anfang an gehabt und klar vertreten. Wir hätten uns aber davon nicht beeinflussen lassen. Wir haben den Prozess weitergeführt und wissen: Die Biosphäre wäre zwar möglich, sie kann aber nicht verwirklicht werden, weil die angebotene Fläche für die Kernzone nicht groß genug ist. Wir hätten natürlich versuchen können, den Prozess weiterzuführen. Ich weiß nicht, was in der letzten Woche passiert ist. Einem großen Verfechter der Biosphäre, Herrn Dr. Legler, der sehr für dieses Projekt gekämpft hat, ist herausgerutscht, dass das Projekt erledigt sei, weil keine Kernzone vorhanden sei. Im Landkreis Miltenberg hat man das Ganze erst einmal "on hold" gesetzt, um zu sehen, wie es sich entwickelt. Eine Biosphäre kann nach meiner Meinung nur funktionieren, wenn wir eine Kernzone zusammenbringen. Von diesem Ziel sind wir leider noch weit entfernt. Als langjähriger Schriftführer und Zweiter Vorsitzender des Naturparks Spessart würde ich sagen, dass wir uns auf den Naturpark konzentrieren sollten. Dort sollten wir die Projekte stützen. Wir könnten noch den einen oder anderen Ranger gebrauchen, um die Naturparkschulen voranzutreiben. Wir könnten auch noch einmal das Thema Waldakademie spielen, auch wenn dies im Spessart als knifflig angesehen wird. Ich habe gelesen, dass sich die Kommune Aschaffenburg und der Landkreis Main-Spessart für diese Waldakademie bewerben können. Ich würde den Landkreis Miltenberg ins Spiel bringen, der auch über ein schönes Stück Spessart verfügt. Vielleicht kann sich dieser Landkreis auch für die Akademie bewerben. Wir brauchen auch dringend ein Info-Zentrum für den Naturpark Spessart. Vielleicht sollten wir erst einmal diese Punkte angehen. Wir brauchen also heute diesen Dringlichkeitsantrag nicht. Jetzt sollten wir sehen, wie die weiteren Entwicklungen sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor.

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Patrick Friedl GRÜNE

Lieber Thomas Zöller, du hast mich persönlich angesprochen. Mich bewegt die Frage, ob ihr die bisherige Form der Einmischung braucht. Der Wirtschaftsminister hat sich sofort mit einer Presseerklärung aus dem Ministerium heraus zu Wort gemeldet. Offenkundig waren es Landes- und Bundespolitiker der CSU aus der Region, die gemeinsam erklärt haben: Wir haben es probiert; es ist vorbei. Jetzt noch zur Frage nach der Hektarzahl. Gerade wurden 2.000 Hektar genannt. Ich wurde für meine Aussage gescholten, dass zunächst nur 1.000 Hektar und anschließend vom Wirtschaftsminister 500 Hektar zugesagt worden seien. Was hat das für eine Wirkung auf die Region, und wie bewertest du diese Wirkung? Musst du da nicht sagen: Wir brauchen andere, positive Signale? Es geht gar nicht darum, dass wie von Seehofer beim Nationalpark ein Prozess von oben eingeleitet wird. Mir geht es nur um das klare Signal: Die Staatsregierung gibt einen ordentlichen Anteil dazu, sucht weiter; der Prozess ist gut, wir warten darauf, was dabei herauskommt. – Mehr soll mit diesem Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Patrick, vielen Dank für die Frage; denn jetzt kann ich darauf eingehen und verbrauche nicht meine Redezeit. Ich war dabei, als Hubert Aiwanger in Altenbuch war. Genau dort wird das Thema Biosphäre wegen den Holzrechten sehr kritisch gesehen. Die diesbezüglichen Fragen hätte man klären müssen. Ich finde es natürlich gut, wenn ein Minister die Sorgen vor Ort ernst nimmt. Zum Thema Kernzone kann ich nur sagen: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. Viele Kommunen sind für das Biosphärenreservat, haben aber zu wenig Fläche eingebracht. An diesem Punkt müsste man nachschärfen. Das Video, das du ansprichst, habe ich im Netz gesehen. Es ist nicht von mir. Dazu kann ich nicht viel sagen. Dazu müsst ihr jemand anderen fragen. Ich würde das Biosphärenreservat nicht absolut verteufeln und nicht für erledigt erklären. Ich würde sagen: Wir haben keine Kernzone. Die Machbarkeitsstudie liegt vor. Warum soll man sie wegwerfen? Man behält sie auf gut Deutsch auf Halde, und wenn die Stimmung für das Biosphärenreservat vielleicht anders wird, kann man etwas daraus machen.

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Tobias Reiß

Herr Kollege, Ihre Redezeit endet.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Wie gesagt, die Orte, die aufgezählt wurden, wollen das Biosphärenreservat definitiv nicht. Das muss man akzeptieren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Martina Fehlner.

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Martina Fehlner SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen in der möglichen UNESCO-Biosphärenregion Spessart eine große Chance und ein zukunftsweisendes Projekt für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Der Bewerbungsprozess, initiiert von der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg, dem Landkreis Miltenberg und dem Landkreis Main-Spessart, wurde vorbildlich, mit großer Transparenz, ergebnisoffen und mit einer breiten Bürgerbeteiligung umgesetzt. Bis auf eine haben alle relevanten Verbände und Interessengruppen die Initiative begrüßt oder waren zumindest offen dafür. Von 73 Spessart-Gemeinden haben sich 50 Kommunen – das ist eine deutliche Mehrheit – für eine Biosphärenregion ausgesprochen. Sie repräsentieren mit 343.000 Bürgerinnen und Bürgern immerhin 80 % der Bevölkerung, und das ist ein starkes Votum. Allerdings zeigt sich – das klang jetzt schon an –, dass die erforderlichen Kernzonenflächen von 3 % Kommunal-, Staats- und Privatwald bislang nicht erreicht werden. Im Hinblick auf die heutige Diskussion habe ich mit einigen Bürgermeistern aus der Region gesprochen. Fairerweise muss man sagen, dass nicht alle von einer Biosphärenregion Spessart begeistert sind. Sie sind der Meinung, dass die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Weiterführung derzeit nicht vorliegen. Die wichtigen Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie sollen jedoch genutzt werden, um den Spessart weiterzuentwickeln. Über diese bislang nicht überbrückbaren unterschiedlichen Interessenspositionen von Naturschutzverbänden, Holzrechtlern, Forstbetrieben und Privatwaldbesitzern können wir nicht hinwegsehen. Insgesamt ist und bleibt es eine schwierige Gemengelage. Die Positionen sind ziemlich kontrovers. Insofern ist der Antrag der GRÜNEN noch einmal ein Versuch, die Staatsregierung zum Einlenken bzw. zum Umdenken zu bewegen. Das ist durchaus anerkennenswert. Allerdings ist ein Sinneswandel nach den bisherigen Positionen und Statements der Staatsregierung wohl nicht zu erwarten. Dennoch unterstützen wir das Bemühen und den Antrag. Deshalb stimmen wir zu.

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung des Kollegen Thorsten Schwab vor.

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Thorsten Schwab CSU

Liebe Kollegin Martina Fehlner, erst einmal herzlichen Dank für den sachlichen Beitrag zur Debatte. In gleicher Weise sachlich ist die Debatte auch in der Region geführt worden. Die Gremien, die Gemeinderäte und die Stadträte, haben gerungen und Entscheidungen getroffen. Die 20 Kommunen in der Mitte dieser Region waren mit Gemeinderatsbeschluss dagegen. Sollte sich jetzt die Staatsregierung gegen dieses demokratische Votum stellen und sagen: Das interessiert uns nicht, und wir stülpen etwas darüber? Oder sollte man es akzeptieren, wenn diese Gemeinden in der betroffenen Region das einfach nicht wollen?

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Martina Fehlner SPD

Ich glaube, dass sich die vier Gebietskörperschaften zur Sachlage jetzt noch einmal intensiv austauschen werden. Ich bin der Meinung, dass das Projekt, so wie es jetzt besteht, erst einmal auf Eis gelegt wurde. Ich finde es schade, dass dieser Prozess so abrupt geendet hat. Aus meiner Sicht wäre es wirklich eine große Chance für die Regionalentwicklung. Eine breite Basis ist dafür. Der Prozess wurde ergebnisoffen geführt; ich habe es gerade schon gesagt, ich habe mit etlichen Bürgermeistern gesprochen, die dem nach wie vor kritisch gegenüberstehen. Wie es weitergeht, wird, glaube ich, die Zeit zeigen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/7447 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Doris Rauscher, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Sprachförderung vor der Schule: Nachbesserungen für mehr Chancengerechtigkeit (Drs. 19/7448) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fehler machen nicht nur Kinder: Jetzt umsteuern und Fünf-Punkte-Plan für eine echte Deutschförderung mit verbindlichem Stundenkontingent statt Kita-Abitur umsetzen (Drs. 19/7507) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile Frau Kollegin Doris Rauscher das Wort.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Kultusministerin! Fest steht, Sprachförderung wird dringend benötigt. Darin sind wir uns alle sehr einig. Bei Schuleintritt sollen alle Kinder über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Unsere Kitas leisten dabei hervorragende Arbeit. Die Sprachtests in Kitas sind seit 20 Jahren etabliert, die Verfahren bewährt. Mit diesem Dringlichkeitsantrag richten wir heute den Fokus auf die Kitas, denn dort befinden sich die Kinder, um die es bei der Thematik geht. Erzieherinnen kennen die Kinder und können deren Bedarf anhand der Testverfahren namens Seldak und Sismik, die sich bewährt haben, am besten einschätzen. Doch was passiert nun? – Die Kita stellt mit den bewährten Verfahren fest, dass ein Kind Sprachförderung braucht. Aber das reicht nicht; das Kind muss trotzdem an der Grundschule getestet werden. Dort heißt es plötzlich, dass bei diesem Kind alles in Ordnung ist und kein Förderbedarf besteht. Das Ergebnis wurde von Frau Kultusministerin selbst vorgetragen: Nach den neuen Testverfahren werden deutlich weniger Kinder zum Vorkurs verpflichtet. – Da das Grundschulurteil verbindlich ist, brechen viele Kinder den von der Kita empfohlenen Vorkurs Deutsch ab. Kinder, die laut Kita-Testungen Sprachförderung benötigen, bekommen plötzlich keine mehr. Das ist seltsam. Woran kann das liegen? Wollen wir die Testungen in den Kitas nicht gleich abschaffen? Auf jeden Fall ist das genannte Ergebnis das Gegenteil des Ziels, dass Kinder beim Schuleintritt gut Deutsch sprechen können, und es ist das Gegenteil von Chancengerechtigkeit. (Beifall bei der SPD) Die Zahlen sprechen hierbei für sich: Aktuell besuchen 39.000 Kinder freiwillig einen Vorkurs. Ab Herbst sind es aufgrund der neuen Testverfahren nur noch 24.000 Kinder. Das sind circa 40 % weniger, obwohl mehr Kinder getestet werden als zuvor. Es ist kein Erfolg, wenn die Teilnehmerzahlen in den Vorkursen passen, aber weniger Kinder Sprachförderung erhalten. Dadurch werden strukturelle Probleme einfach überdeckt. In einem ersten Schritt fordern wir deshalb, die Testungen in den Grundschulen den Kita-Testungen in Systematik und Niveau anzugleichen. Die derzeitigen Ergebnisse verunsichern Eltern und Kitas und führen zu einem Verlust einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Kitas. Wir fordern, wirklich alle Kinder zu fördern, die Förderung brauchen. Hier müssen Kapazitäten angemessen ausgebaut werden. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen praxistaugliche Verfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das heißt, Kinder mit entsprechendem Förderbedarf in Regel-Kitas müssen von dem derzeitigen Testverfahren befreit werden, genauso wie altersgleiche Kinder in sonderpädagogischen Einrichtungen. Auch hier, Frau Ministerin, muss aus unserer Sicht nachgebessert werden. Aber eigentlich benötigt es eine komplette Überarbeitung des aktuellen Verfahrens, ohne Doppelstrukturen, mit mehr Vertrauen in die Kita-Fachkräfte und vor allem mit mehr sprachlicher Förderung für alle Kinder. (Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, es muss der Grundsatz gelten – davon sind wir als SPD-Landtagsfraktion zutiefst überzeugt –: Kinder müssen dort gefördert werden, wo sie sind, egal ob in der Kita oder später noch in der Grundschule oder übrigens auch in der Mittelschule. Auch hier haben wir große Not bei Kindern mit nicht wirklich guten Deutschkenntnissen. Sie brauchen die Förderung jetzt, um mit gleichen Chancen in die Schule zu starten. Ich bitte um Unterstützung des Antrags. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Julia Post.

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Julia Post GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das klingt ja alles erst mal total richtig: Alle Kinder sollen beim Schuleintritt ausreichend Deutsch sprechen können. Wer könnte da schon widersprechen? Denn Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Wer sich nicht ausdrücken kann, der bleibt außen vor. Wer nicht versteht, was im Unterricht gesagt wird, der kann kaum mitkommen. Klar ist: Sprachkompetenz entscheidet über Bildungserfolg und Teilhabe. Aber was die Staatsregierung dann aus dieser total richtigen Erkenntnis gemacht hat, ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie man ein sinnvolles Ziel mit schlechten Mitteln in ein Problem verwandelt. Rausgehauen als populistische Forderung von Markus Söder, war der damalige Kultusminister Piazolo vollkommen zu Recht dagegen. Denn was wurde da verabschiedet? – Das ist ein Gesetz zur verbindlichen Sprachstandserhebung mit einem großen Titel, aber ohne echte Substanz. Die Bilanz nach einem halben Jahr: weniger Sprachförderung statt mehr, mehr Chaos, mehr Unsicherheit und keine Perspektive, wie es besser werden soll. Die Testverfahren sind überhastet eingeführt worden, uneinheitlich und kaum abgestimmt mit dem, was jetzt schon in den Kitas etabliert ist. Das Schlimmste ist: Die Tests führen oft gar nicht zu mehr Unterstützung, sondern zu gar keiner. Wenn bei einem Kind im Kita-Test ein Förderbedarf festgestellt wird, dann aber dieses beim Grundschultest durchrutscht, was ist dann? Fällt es dann durchs Raster? Wie klappt das mit dem Transport zwischen Kindergarten und Schule und umgekehrt? Wann wird gegen die Besuchs- und Sprachförderpflicht eigentlich verstoßen? Wie wird die Teilnahme am Vorkurs rechtssicher dokumentiert? Hier sind noch verdammt viele ungeklärte Fragen. Was die Staatsregierung da auf die Beine gestellt hat, ist Symbolpolitik mit Folgeschäden. (Beifall bei den GRÜNEN) Schulen und Kitas sind völlig überlastet, und Kinder erleben ihre allererste Niederlage, bevor sie überhaupt eingeschult sind. Von einem Ausbau der Sprachförderung ist weit und breit keine Spur. Das zeigen auch die Zahlen. Ganz konkretes Beispiel in Augsburg: Da wurden 1.164 Kinder getestet. Bei 787 Kindern wurde ein Förderbedarf festgestellt. Aber wie viele von ihnen bekommen jetzt wirklich einen Sprachkurs? – Keine Antwort, keine Strategie, vor allem kein Personal. Genau das ist ja das Problem: Die Tests sind verbindlich, die Förderung ist es nicht. Stattdessen wird den Einrichtungen ein absurder Verwaltungsakt aufgebürdet. Die Kita-Fachkräfte empfinden das als Misstrauensvotum gegen ihre Arbeit. Sie wissen schließlich ganz genau, welche Kinder Förderung brauchen. Aber ihr Urteil wird durch ein neues Testverfahren relativiert, das ihnen aber auch nicht hilft, mehr Ressourcen aufzubauen, um die Förderung zu leisten. Deshalb fordern wir ganz konkret fünf Maßnahmen, damit Sprachförderung nicht auf dem Papier endet, sondern bei den Kindern ankommt. Erstens. Schluss mit der Testpflicht in dieser Form. Statt neue Bürokratie zu schaffen, werten wir die bewährten Verfahren aus der Kita als verbindlich. Zweitens. Kinder mit Förderbedarf, egal ob sprachlich, motorisch oder psychisch, bekommen ein garantiertes Stundenkontingent. Das muss vor allem im Haushalt hinterlegt werden, nicht nur in Sonntagsreden. Drittens. Wir ändern den Schlüssel im Kita-Gesetz, weg vom Herkunftskriterium hin zu echtem Förderbedarf. Weniger Kinder auf mehr pädagogisches Personal; so entsteht Raum für individuelle Förderung. Viertens. Es braucht Fortbildungen zur alltagsintegrierten Sprachbildung, und zwar so organisiert, dass das Personal diese Fortbildungen tatsächlich wahrnehmen kann. Fünftens. Die Kitas als Lernort für alle Kinder. Wir schaffen mehr Plätze, stärken die Betreuungsquote und erreichen gezielt auch Familien mit weniger Zugang zu Bildung. Das ist doch ganz häufig das Problem: Eltern ohne Beschäftigung bekommen oft gar keinen Kita-Platz und können ohne Kinderbetreuung selbst keinen Sprachkurs wahrnehmen. Genau das müssen wir doch durchbrechen. Die Kinder brauchen kein neues Formular, sondern Menschen, die ihnen zuhören, Fachkräfte mit Zeit und Eltern, die wissen: Mein Kind bekommt, was es braucht – und wir brauchen vor allem eine Politik, die dafür sorgt, dass das auch klappt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Der Antrag der SPD-Fraktion geht in die richtige Richtung und enthält auch viele gute Ansätze, ist in einigen Punkten für unseren Geschmack aber auch sehr unkonkret. Vor allem sehen wir kritisch: Der SPD-Antrag will dieses System verbessern, das wir so gar nicht erst eingeführt hätten. Da trauen wir uns mit unserem Antrag noch einen Schritt weiter. Deshalb können wir uns hier nur enthalten. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner: Kollege Peter Tomaschko für die CSU-Fraktion.

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Peter Tomaschko CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Das Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen ist nun gut ein halbes Jahr in Kraft. Es hat beachtliche Dimensionen: 128.000 Kinder, 256.000 Erziehungsberechtigte, Tausende Schulleitungen, Tausende Kindergärten und 1.115 Durchführende des Bayerischen Sprachscreenings. Ich behaupte, es ist wohl eines der wichtigsten Gesetze überhaupt, die wir in Kraft gesetzt haben. Es ist deswegen so wichtig, weil Sprache einfach Grundvoraussetzung ist. Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg. Sprache ist wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe. Sprache ist eben auch Integration. Was tut nun die Opposition? – Die SPD kritisiert, kritisiert und kritisiert (Arif Taşdelen (SPD): Zu Recht! – Volkmar Halbleib (SPD): Wir beschreiben nur die Zustände!) und sagt damit eigentlich – wenn sie es offen sagen würde –, sie will dieses Gesetz nicht, sie will keine Sprachstandserhebungen, (Arif Taşdelen (SPD): Gehen Sie mal bitte in die Schulen! – Weitere Zurufe von der SPD) so wie es die GRÜNEN offen machen. Die GRÜNEN sagen in ihrem Antrag, sie fordern die Aufhebung. Sie fordern: weg mit diesem Gesetz, und eben keine Chancen mehr für die Kinder. Wirklich eine Frechheit ist – das kann ich nicht anders sagen –, wenn Sie in Ihrem Antrag von "Kita-Abitur" sprechen. Sie haben bisher immer versucht, diesen Druck in der Grundschule aufzubauen und Eltern und Kinder verrückt zu machen. (Zuruf von der SPD) Jetzt gehen Sie noch eine Stufe tiefer und wollen sogar die Eltern und die Kinder in den Kindergärten unter Druck setzen. (Arif Taşdelen (SPD): Nein! – Volkmar Halbleib (SPD): Das war die Wahrnehmung der Eltern!) Das geht einfach nicht. (Arif Taşdelen (SPD): Knapp daneben ist auch vorbei!) Aber jetzt zu Ihren Anträgen im Einzelnen. Eine fundierte Sprachstandserhebung vor der Einschulung schafft die notwendige Grundlage, um die Zeit bis zur Einschulung bedarfsgerecht für geeignete Fördermaßnahmen nutzen zu können und sicherzustellen, dass rechtzeitig vor der Einschulung erforderliche Sprachförderung wahrgenommen wird. Wir haben damit einen bundesweiten Konsens. Das wird auch nach der Empfehlung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz so praktiziert. Das "Bayerische Screening des individuellen Sprachstands" – BaSiS –, das im Rahmen der Sprachstandserhebung eineinhalb Jahre vor Beginn der Schulpflicht zum Einsatz kommt, identifiziert eben genau die Kinder, deren Sprachförderbedarf so gravierend ist, dass ohne zusätzliche Sprachfördermaßnahmen ein erfolgreicher Start in die Grundschulzeit voraussichtlich nicht möglich ist. Jetzt zu Ihren einzelnen Punkten. Natürlich haben wir die Kapazitäten. Sie stellen das hier in einer Dreistigkeit infrage, obwohl Sie es besser wissen. Nach dem Test müssen 23.791 Kinder gefördert werden. Im aktuellen Schuljahr werden aber sogar 39.300 Kinder gefördert. Das ist also fast die doppelte Anzahl von Kindern, die in den Kursen gefördert werden. Auch in der Unterrichtsplanung für das nächste Schuljahr, die aktuell final aufgestellt wird, wird dieser Bedarf dargestellt und wird weiter ausgebaut. Ich erinnere die Kollegen von der SPD und den GRÜNEN an einen anderen Punkt: Wir setzen auch auf die Sprach-Kitas. War es nicht die Ampel, die die Sprach-Kitas komplett weggekickt und abgeschafft hat? Wir werden sie wiedereinführen. Ich glaube, das ist ganz wichtig. Aber solche Anträge zu stellen, ist angesichts dessen, was Sie auf Bundesebene in den letzten Jahren geleistet haben – oder besser gesagt: nicht geleistet haben –, einfach nur scheinheilig. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Sie fordern die Angleichung der Testniveaus zwischen Kitas und Grundschulen. Sie wissen aber auch, dass das weder zielführend noch rechtlich möglich ist. In den bewährten Verfahren im Kindergarten, Sismik und Seldak, bei denen es um mehr geht, zum Beispiel um Sprachkompetenz, der Entwicklung von Literacy – das heißt, Buch-, Erzähl-, Reim- und Schriftkultur – und all diese Dinge bis hin zur sprachlichen Motivation, findet eine Langzeitbeobachtung statt. Die Teilnahme daran wird nötigenfalls empfohlen. In unserem Bereich des Gesetzes geht es aber um die Frage, wann wir Förderbedarfe feststellen und eine Teilnahme an Kursen verbindlich vorschreiben. Es ist wichtig, dass wir ein Verfahren anwenden, das einen erheblichen Sprachförderbedarf feststellt. Das ist rechtlich abgesichert. Sie kennen diese Unterschiede. Ich glaube, dass es gut ist, wenn ein Kind aus verschiedenen Perspektiven betrachtet wird. Es gibt auf der einen Seite, wie gesagt, die Empfehlung. Wichtig ist, dass es dann die Kapazitäten gibt; die haben wir. Auf der anderen Seite wird bei erheblichen Sprachdefiziten die verbindliche Teilnahme an der Sprachförderung vorgeschrieben. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Abschließend noch mal die Bitte: Lassen Sie die Akteure in den Kindergärten und den Schulen arbeiten. (Arif Taşdelen (SPD): Lasst sie nicht allein! – Volkmar Halbleib (SPD): Sie brauchen mehr Unterstützung draußen!) Erheben Sie nicht immer den Zeigefinger, als ob Sie alles besser wüssten und besser könnten. Lasst die Leute einfach arbeiten und honoriert ihr Engagement; dann werden vielleicht auch die Wahlergebnisse der SPD mal wieder besser. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Die Kollegin Doris Rauscher von der SPD hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Doris Rauscher SPD

Herr Kollege Tomaschko, nur noch mal zur Klarstellung: Ich weise für unsere Fraktion Ihre Anschuldigungen und Ihre Ausführungen zurück. Sie sind nicht haltbar. Vielleicht haben Sie vorher nicht gescheit zugehört oder den Antrag nicht gelesen. Wir wollen Sprachförderung. Wir wissen, Sprache und speziell in Deutschland die deutsche Sprache ist für Kinder der Schlüssel zur Welt und zum Bildungserfolg. Wir haben differenziert dargestellt, wo es hakt. Der Kitapraxis blutet das Herz, wenn Sprachförderbedarf bei Kindern erkannt wird und nach der Testung in der Schule – da gibt es große regionale Unterschiede – plötzlich ein Kind keinen Förderbedarf mehr hat; denn genau diese Kinder werden nach der Einschulung leicht durchs Raster fallen, was wir nicht wollen. Vielleicht können Sie dazu noch kurz Stellung beziehen. Wie kann es sein, dass nach der Schultestung plötzlich der Förderbedarf weg ist? Wie kann es sein, dass der aktive Wortschatz zu wenig erfragt wird und lediglich der passive Wortschatz im Vordergrund steht? Wie kann es sein, dass so etwas zum Einstieg in die 1. Klasse reicht? Ich kann das nicht nachvollziehen, Herr Tomaschko von der CSU. (Beifall bei der SPD)

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Peter Tomaschko CSU

Frau Kollegin, ich sage das Folgende ganz offen. Ich habe den Eindruck – ich sage das jetzt auch mit Nachdruck –, es ist nicht der erste Antrag zu dem Thema, mit dem Sie die Kollegen im Bildungsbereich, im Bildungsausschuss und dann uns hier im Plenum beschäftigen. Sie haben diesen letzten Antrag gestellt und hochgezogen. Schauen Sie nach. Da wird dargestellt, dass Sie dieses Verfahren komplett ablehnen. Sie wollen irgendetwas, aber nichts Verpflichtendes und nichts Verbindliches. Ich sage es noch mal: Die Förderangebote, die wir jetzt haben, wird es weiterhin geben. Wenn die Empfehlung da ist, dann haben die Kinder weiterhin die Möglichkeit, die Förderangebote wahrzunehmen. Die Eltern werden auch weiterhin unterstützt. Es gibt, wie gesagt, auf der einen Seite die Empfehlung und auf der anderen Seite bei erheblichen Defiziten die verbindliche Feststellung, dass die Kinder Förderangebote wahrnehmen müssen. Ich habe den Eindruck, dass Sie dieses zweite Instrument ablehnen. Die GRÜNEN haben es, wie gesagt, offen so dargestellt. Sie fordern das explizit in ihrem Antrag. Wir lehnen das entschieden ab, weil wir die Förderung und die Unterstützung der Kinder wollen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist der Kollege Oskar Atzinger für AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Atzinger AfD

Geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! "Nemo sine vitiis nascitur" – niemand wird ohne Fehler geboren, so auch das Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. (Zuruf der Abgeordneten Stephanie Schuhknecht (GRÜNE)) Spät, vielleicht zu spät, versucht die Bayerische Staatsregierung, die Probleme zu entschärfen, die durch die Mutter aller Probleme entstanden sind. Alle sollen beim Schuleintritt vergleichbare Bildungschancen erhalten und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, damit Kinder, die nicht oder nur schlecht Deutsch sprechen, nicht länger den Lernerfolg der einheimischen Schüler behindern. Bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes offenbaren sich Schwierigkeiten, die ein Nachjustieren erfordern. Nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen, sondern auch zahlreiche Erfahrungen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen bestätigen, dass Defizite in der deutschen Sprache eine zentrale Hürde für den späteren Schulerfolg darstellen. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass Sprachtests durchgeführt werden. Sie sind ein notwendiges Instrument, um Kinder zu identifizieren, die gezielte Förderung benötigen. Im Interesse einer funktionierenden Gesellschaft und um das Leistungsniveau in unseren Schulen zu halten, ist es notwendig, dass alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft über gute Deutschkenntnisse verfügen, bevor sie eingeschult werden. Aber eine Idee mit der richtigen Zielsetzung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei der konkreten Umsetzung erhebliche Mängel gibt. An vielen Stellen mangelt es an Ressourcen. Die Durchführung der Sprachtests wird oft vom pädagogischen Zusatzpersonal organisiert, das nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung steht. Wir befürworten es daher, das System der Sprachstandserhebungen zu überdenken und in der Regel nur Kinder zu testen, die keine Kindertageseinrichtung besuchen; denn deren Personal ist grundsätzlich ausreichend qualifiziert, einen Sprachförderbedarf festzustellen. Auch verpflichtende Förderung ist anscheinend mancherorts nur unzureichend gewährleistet. Es reicht nicht aus, die Notwendigkeit festzustellen, sondern man braucht auch klar strukturierte Angebote, die dem tatsächlichen Bedarf individuell Rechnung tragen. Die Möglichkeit, generell alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelkindergärten von verpflichtenden Testungen zu befreien, lehnen wir ab; denn dies hieße, nicht nur für Kinder mit körperlichen und geistigen, sondern auch für die mit sprachlichen und sozialen Beeinträchtigungen Ausnahmen machen zu können. Wichtig ist uns: Wenn bei einem Kind Förderbedarf festgestellt wird, so müssen Sprachfördermaßnahmen konsequent umgesetzt werden, notfalls auch gegen den Willen der Eltern; denn Sprachkompetenz ist eine Schlüsselfähigkeit. Das kausale Problem aber wird ausgeblendet: die immer weiter steigende Zahl der Kinder mit Förderbedarf. In der Regel sind das Kinder mit Migrationshintergrund. Es rächt sich, dass Deutschland das weltweit einzige Einwanderungsland ist, das sich seine Zuwanderer nicht aussucht. Die Kritik der SPD ist zum Teil berechtigt, jedoch zu pauschal. Die AfD-Fraktion wird sich daher bei diesem Antrag enthalten. Vernünftiger wäre es aus unserer Sicht gewesen, diesen Antrag im Ausschuss nach dem Bericht des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der nächsten Woche zum konkreten Stand der Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen zu behandeln, wie es ursprünglich vorgesehen war. Den im Wolkenkuckucksheim angesiedelten nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN lehnen wir ab; denn Kinder sollen auch schon im Vorschulalter an den Leistungsgedanken herangeführt werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Dr. Martin Brunnhuber.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Die beiden heutigen Anträge zeigen, dass wir wahrscheinlich gar nicht so schlecht liegen; denn wenn wir so schlecht lägen, wären es keine Dringlichkeitsanträge geworden. Ich möchte jetzt einfach einmal ein paar Fakten auf den Tisch bringen. Wir haben jetzt ganz, ganz viel gehört von Bauchgefühlen: Es ist viel zu wenig, es passiert nichts, es wird auch keine systematische Betrachtung des Prozesses geben. – Das stimmt einfach nicht, sondern – – (Volkmar Halbleib (SPD): Es ist alles perfekt, wie es läuft!) – Nein. Ich würde jetzt einfach mal reden, und vielleicht kommt im Nachgang noch eine Zwischenbemerkung, wenn noch eine übrig ist. (Volkmar Halbleib (SPD): Zwischenrufe sind erlaubt, Herr Kollege!) Beim Ausbau der sprachlichen Förderung ging es darum, dass zu wenig Förderplätze da sind. Das ist schlichtweg falsch. Jedes Kind, das jetzt einen diagnostizierten Sprachförderbedarf hat, bekommt auch einen Sprachförderkurs. Jetzt kommt eines: Sie gehen immer davon aus, dass es nur die Kinder betrifft, die einen diagnostizierten Sprachförderbedarf haben. Die Kinder können den Deutschkurs aber auch freiwillig besuchen, wenn Kapazitäten frei sind, und in den meisten Fällen sind sie noch frei. Das ist die Krux an der ganzen Sache. Also, Fakt Nummer eins: Wir werden für jedes Kind, das einen diagnostizierten Sprachförderbedarf hat und verpflichtet wird, mit dem Deutschkurs 240 einen Förderplatz anbieten können. Das ist das Erste. Dann die Forderung, dass man die Sprach-Kitas ausbaut: Ich bin vollkommen dafür, aber es ist ein Bundesprogramm. Deswegen müssen auch die Bundesmittel kommen. Da bitte ich auch die SPD-Fraktion: Tun Sie alles dafür, dass man im Bund die Mittel bereitstellt, weil jegliche Form von Förderung, die wir jetzt für die frühkindliche Bildung erhalten können, wichtig und auch gut ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Zuständig ist der Freistaat!) Jede staatliche Kindertageseinrichtung muss so einen Sprachkurs Deutsch anbieten. Insofern wird auch gewährleistet, dass wir das in der Fläche hinbringen. Ist so. (Volkmar Halbleib (SPD): Ihr seid zuständig, und zwar allein!) Zur Angleichung des Testniveaus: Da muss man jetzt auch mal wieder die Fakten auf den Tisch bringen. Wir haben hier zwei unterschiedliche Testverfahren. Das eine ist eine Langzeitbeobachtung mit Sismik und Seldak, mit der man Entwicklungen feststellen kann. Diese Entwicklungsfeststellung nicht nur im sprachlichen Niveau, sondern auch in der sprachlichen Motivation oder im Umgang mit der Familiensprache ist wichtig. Aber für die Bescheidung braucht man ein valides und getestetes Verfahren. Das haben wir mit BaSiS entwickelt. Ihr Kritikpunkt, dass es nicht getestet sei, ist nicht seriös. Es ist in der Hochschule entwickelt und mit Vergleichsgruppen getestet worden. Es genügt allen Testgütekriterien. Also, insofern kann man das zurückweisen. Der erste Punkt ist die Langzeitentwicklung, wichtig auch für die sprachliche Förderung während der Kindergartenzeit oder in den Kindertagesstätten. Der zweite Punkt ist einfach nur der Stand zum Stichtag: Was ist am Stichtag gegeben? Besteht Sprachförderbedarf, ja – mit Verbescheidung – oder nein? – Dafür sind die beiden Verfahren geeignet. Es ist gut, dass beide Verfahren nebeneinanderstehen. Der dritte Punkt, den Sie anmerken, ist die Befreiung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese Forderung ist in der Praxis überhaupt nicht notwendig; denn in der Praxis wird es jetzt schon so gemacht, dass man besondere Kinder – das sind Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – auch besonders behandelt. Hier ist es nach wie vor so, dass es immer Einzelfallentscheidungen sind. Wenn man in die eine Richtung oder in die andere Richtung verallgemeinert und sagt, Kinder werden ausgenommen oder die Kinder werden alle getestet, vergibt man die Chance, dass es diese Einzelfallbetrachtung gibt. Dann hätten wir unser System, das gut und praxiserprobt ist, verschlechtert. Insofern kann man dem auch nicht zustimmen. Jetzt komme ich schon zum letzten Punkt. Sie sagen, es sei so wichtig, dass man eine systemische Überarbeitung der Sprachstandserhebungen habe, und man müsse das Ganze weiterentwickeln. – Ja, da haben Sie vollkommen recht. Das machen wir. Wir sind in den Dialog gegangen. Da muss ich jetzt die Kultusministerin sehr loben. Frau Stolz, Sie haben das vorbildlich gemacht. Liebe Anna, du bist hinausgegangen und hast dir die Kritik angehört. Du hast dich nicht gegen Kritik verwehrt. Meine Kolleginnen und Kollegen, das ist seriöse Politik, das ist Sachpolitik. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Auf die Forderung des Antrags der GRÜNEN, jetzt einfach alles noch zu kippen, mag ich gar nicht weiter eingehen, werde ich auch nicht machen. Der Antrag ist meines Erachtens utopisch. Den Antrag der SPD habe ich ausführlich betrachtet. In vielen Punkten oder in Ansätzen ist er gut. Wir werden das System nach wie vor verbessern. Verbesserungsroutinen sind eingeplant, Verbesserungen sind angestoßen worden. Wir haben wirklich mit allen Akteuren gesprochen, und diese Verbesserungen müssen wir jetzt einfließen lassen. Das ist der nächste Punkt: Es wäre auch unseriös zu sagen, gleich bei der ersten Runde hätte man ein optimales System erreicht. Das kann keiner erwarten. Insofern entwickeln wir das System noch in die richtige Richtung, und die richtige Richtung haben wir, weil es um unsere Kinder geht. Sogar Herr Atzinger hat gesagt, dass Sprachförderung und die Sprache ein ganz wichtiger Baustein sind. Das haben wir auch erkannt. Das haben wir alle erkannt, und deshalb bitte ich – – Nein, ich bitte überhaupt nicht um Zustimmung, weil wir ja gar keinen Antrag gestellt haben, sondern wir können von unserer Seite diesen beiden Anträgen nicht zustimmen. Ich bedanke mich bei allen Akteurinnen und Akteuren draußen in der Fläche, die jetzt die erste Runde der verbindlichen Sprachtests durchgeführt haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Wir haben eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Gabriele Triebel.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Lieber Kollege Martin Brunnhuber, ich möchte dein Stichwort aufnehmen: seriöse Politik. Du hast vorhin gesagt, es sei sichergestellt, dass jedes Kind, das einen festgestellten Sprachförderbedarf hat, auch einen Vorkurs Deutsch 240 bekommt. Wie stellt ihr das sicher, wenn ihr nicht einmal wisst – wir haben es in unserer Schriftlichen Anfrage nachgefragt –, wie viele Kurse in den Kitas stattfinden? Die eine Hälfte der Deutschkurse 240 findet ja in der Grundschule statt und die andere in den Kitas. Ihr wisst nicht, welche Kurse in den Kitas stattfinden. Wie wollt ihr das ändern? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Vielleicht muss man inhaltlich noch genauer darauf eingehen. Vielleicht ist es nicht ganz verstanden worden. Der Deutschkurs 240 umfasst 120 Stunden in der Kita und 120 Stunden für das Grundschulpersonal. Das war schon immer so. Die Kinder, die jetzt verpflichtet sind – Herr Tomaschko hat es ausgeführt –, sind die 23.000, oder wie viele Kinder? Peter, du weißt es. – Es sind ein bisschen über 23.000 Kinder. Da kann man die Kurse planen. Wir haben jetzt schon 4.300 Vorkurse. Somit ist ganz genau nachvollziehbar, welche Kinder da kommen oder welche Kinder nicht kommen. (Gabriele Triebel (GRÜNE): Die Frage ist nicht beantwortet!) – Doch, die Frage ist beantwortet, sehr gut sogar. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Gabriele Triebel (GRÜNE): Ach ja?)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Dann darf ich noch Frau Staatsministerin Anna Stolz für die Staatsregierung das Wort erteilen.

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Anna Stolz

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprachtests mit anschließender Förderung im Vorschulalter sind ein entscheidender Schlüssel zu mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Chancengleichheit. Es wundert also nicht, dass diese seit wenigen Monaten in aller Munde sind. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission empfiehlt die Einführung ebenso wie der Aktionsrat Bildung oder die Bundesbildungsministerin. Fast alle Bundesländer reden aktuell darüber. Während diese noch reden, hat Bayern schon längst gehandelt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Vor über einem Jahr haben wir die Einführung verbindlicher Sprachtests mit verbindlicher Förderung im Zuge der PISA-Offensive Bayern beschlossen, und – das zeichnet Bayern besonders aus – wir haben sie nicht nur beschlossen, sondern wir haben sie jetzt auch schon umgesetzt; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können nicht warten, wir können nicht zaudern, wenn es darum geht, den Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Die erste Runde der Sprachtests wurde eben durchgeführt und es liegen nun die vorläufigen Ergebnisse vor. Rund 42.000 Kinder wurden getestet. Bei rund 24.000 davon wurde ein Sprachförderbedarf festgestellt, und zwar – und das ist wichtig – ein solch gravierender Sprachförderbedarf, dass diese Kinder dem Unterricht in der Schule nicht folgen könnten, und das darf nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ja, die Vorbereitung und die Durchführung waren ein Kraftakt; aber den haben wir gemeinsam gemeistert, und deswegen sage ich an dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle, die hierzu beigetragen haben: die Schulleitungen, die Lehrkräfte, die Verwaltungsangestellten, das Kitapersonal, die Kommunen und vor allem auch die Eltern. Herzlichen Dank für dieses großartige Zusammenwirken! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Es hat bei der Durchführung an der einen oder anderen Stelle geruckelt; aber das ist doch normal, meine Damen und Herren, wenn man etwas neu einführt. Deswegen sind wir jetzt auch schon in einer Optimierungsphase. Ich lade gerade zu Feedback-Runden ein. Ein erster großer Austausch hat letzte Woche stattgefunden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Dringlichkeitsanträge kritisieren im Wesentlichen, dass die zwei unterschiedlichen Testverfahren – in den Kitas mit Sismik/Seldak und in den Schulen mit BaSiS – zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Ja, die beiden Testverfahren führen zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen, das stimmt; aber das liegt daran, dass sie erstens eine unterschiedliche Zielsetzung haben, dass sie zweitens ein unterschiedliches Verfahren haben, dass drittens unterschiedliche Folgen an sie geknüpft sind, dass viertens unsere Kinder aber auch beides brauchen. Somit liegt hier gerade kein Widerspruch vor. Ganz im Gegenteil: Darin liegt die Stärke, und das möchte ich gerne kurz erläutern. Während bei Sismik/Seldak die Kinder über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, ist BaSiS hingegen ein 30-minütiges digitales Testverfahren. Während bei Sismik/Seldak neben der Sprache zum Beispiel auch überprüft wird, ob ein Kind sich traut zu sprechen und ob es einen vielseitigen Wortschatz besitzt, zielt BaSiS darauf ab, ob ein Kind die deutsche Sprache so ausreichend sprechen und verstehen kann, dass es dem Unterricht in der Schule auch folgen kann. Während an Sismik und an Seldak eine Empfehlung für eine Sprachförderung geknüpft ist, ist an BaSiS eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung geknüpft, dass die Kinder danach eine staatlich geförderte Kita und den Vorkurs Deutsch besuchen. Beim einen geht es also um ein Können bzw. Sollen und beim anderen um ein Müssen, und das ist ein Rechtseingriff, meine Damen und Herren. Ein Rechtseingriff braucht eine Rechtsgrundlage, und die war mit dem Verfahren Sismik/Seldak bislang nicht gegeben. Das können wir auch nicht über die Kitas machen. Es steht jetzt der Vorschlag drin: Macht das über die Kitas. – Das geht nicht; denn Rechtspflichten können nur von staatlichen Behörden durchgesetzt werden, und Kitas in Bayern sind nicht in staatlicher Trägerschaft. Das ist also schlicht nicht machbar, was Sie da vorschlagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Jetzt können Sie natürlich noch fragen, ob eine solche Rechtspflicht überhaupt erforderlich ist. Eine Rechtspflicht, die gegebenenfalls mit Zwang, im Rahmen eines OWi-Verfahrens, gegen die Eltern durchsetzbar ist, ist ein scharfes Schwert; aber sie ist jedenfalls in Einzelfällen erforderlich; denn wenn wir uns ehrlich machen – und das machen wir, und das müssen wir auch –, dann sehen wir, dass nicht alle Eltern der einfachen Empfehlung folgen, ihre Kinder in eine Sprachförderung zu bringen. Genau diese Kinder bleiben auf der Strecke. Meine Damen und Herren, das sage ich ganz deutlich: Das ist nicht mein Anspruch; denn gerade diese Kinder brauchen unsere Unterstützung ganz besonders, und die erhalten sie jetzt, notfalls auch mit Zwang gegenüber den Eltern. Wir lassen die Kinder hier nicht alleine. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheidend ist am Ende natürlich – das ist heute mehrfach angesprochen worden –, dass wir allen Kindern mit Sprachförderbedarf auch ein Angebot machen können – egal ob der Förderbedarf jetzt über Sismik/Seldak oder über BaSiS festgestellt wurde. Das ist das Entscheidende, und da sage ich: Ja, das können wir. – Dazu habe ich schon in diesem Schuljahr weitere 600 Kurse eingerichtet, und wir werden im nächsten Schuljahr bei Bedarf noch mehr anbieten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß natürlich auch: Es ist nicht bequem, dass wir zweimal testen; aber es muss uns doch die Zeit und auch die Ressourcen wert sein, dass wir unsere Kinder ganz genau und vor allem auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Wir sollten deshalb das doppelte Testen als eine Chance sehen, als ein Angebot, das wir den Kindern machen, und wir sollten keinesfalls Kita- und Schulpersonal in der Form vergleichen, wer es besser kann; denn die Antwort lautet doch: Jeder kann es in seinem Bereich am besten, und das Beste für unsere Kinder ist, wenn beide mit ihren Kompetenzen Hand in Hand gehen – für unsere Kinder, die genau das verdient haben. Deswegen lehnen wir die Anträge ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Tobias Reiß

Wir haben noch zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. – Zunächst spricht Kollege Atzinger.

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Oskar Atzinger AfD

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich kann Ihre Argumentation schon nachvollziehen; aber kann es sein, dass nur deshalb so unerwartet wenige Kinder zu Sprachfördermaßnahmen verpflichtet wurden, weil überhaupt nicht mehr Kapazitäten da sind, oder weisen Sie diese Spekulation zurück? (Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER))

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Anna Stolz

Das weise ich zurück. Wir haben jetzt in diesem Schuljahr schon rund 40.000 Plätze, und ich habe eben gesagt: Wir haben 42.000 Kinder getestet. – Das heißt, von den Kindergärten wurde festgestellt: Die Kinder haben einen Bedarf. – Ich habe eben auch gesagt: Wir werden nach Bedarf weitere Plätze einrichten. – Die Zahlen decken sich jetzt schon. Von daher weise ich das entschieden zurück. Jedes Kind mit Sprachförderbedarf wird einen Platz erhalten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Tobias Reiß

Es gibt eine weitere Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Kollegin Triebel.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Verehrte Ministerin, liebe Anna Stolz, ich hätte zwei Fragen. Die erste, auch wieder an dich, ist die gleiche wie die an den Kollegen Brunnhuber. Mir geht es um den Teil der Vorkurse, der an den Kitas stattfindet. Wie gesagt, auf unsere Schriftliche Anfrage habt ihr geantwortet: Ihr wisst nicht, wie viele und wie die Vorkurse Deutsch 240 in den Kitas durchgeführt werden. – Wie stellt ihr in Zukunft sicher, dass der Teil an den Kitas auch wirklich durchgeführt wird und stattfindet? Das würde ich gerne wissen. Also: Was ist die Konsequenz aus diesem neuen Gesetz? Die zweite Frage ist: In eurem Gesetz steht, dass es Mehrkosten von 220.000 Euro nach sich zieht. – Heißt das also, dass die 600 zusätzlich eingerichteten Kurse, von denen du jetzt gerade gesprochen hast, die 220.000 Euro in Anspruch nehmen? Oder werden diese nur verwendet, um das Gesetz bei den Kommunen bzw. bei den Grundschulen zu implementieren?

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Anna Stolz

Ich komme zunächst zur ersten Frage. Ich wiederhole meine Antwort: Wir können sicherstellen, dass jedes Kind mit Sprachförderbedarf einen Platz erhalten wird. – Das habe ich auch mit der Kollegin besprochen. Ich darf die Kollegin hier auch noch einmal erwähnen, mich ganz besonders auch für die gute Zusammenarbeit bedanken; denn bei diesem Thema gehen wir Hand in Hand, (Thomas Huber (CSU): Sehr gut!) und insofern können wir beides sicherstellen, dass sowohl an den Kitas als auch an den Schulen die Plätze entsprechend bereitgestellt werden. Es ist mir ganz wichtig, das heute hier auch zu betonen. (Gabriele Triebel (GRÜNE): Das war nicht meine Frage!) Bei den Kosten, die genannt wurden, geht es einmal um Verwaltungskosten, und daneben stehen natürlich Personalressourcen. Die Personalressourcen stellen wir bereit. Wie gesagt, ich habe zu diesem Schuljahr schon zusätzliche Ressourcen bereitgestellt: 50 Vollzeitkapazitäten für die Förderung, 30 für die Testung. Wir werden dies zum nächsten Schuljahr weiter ausbauen. Bitte vergegenwärtigen Sie sich noch einmal die Zahl: Wir haben zu diesem Schuljahr 600 zusätzliche Kurse einrichten können und werden das Angebot bei Bedarf entsprechend weiter ausbauen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/7448 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Bei Gegenstimmen der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/7507 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Bei Gegenstimmen der CSU, der Fraktion der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sozialstaat wieder gestalten statt verwalten - dringende Sozialstaatsreformen, insbesondere beim Bürgergeld, jetzt angehen! (Drs. 19/7449) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Bürgergeld-Stopp für Ukrainer: Rechtskreiswechsel auf Asylbewerberleistungen (Drs. 19/7508) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile Herrn Kollegen Thomas Huber das Wort.

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Thomas Huber CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unser Sozialstaat ist eine der größten Errungenschaften unseres Landes, und diese gilt es zu erhalten. Doch dieses Rückgrat unserer Gesellschaft droht unter der Last seiner eigenen Strukturen zu erlahmen. Die Wahrheit ist, wir haben mittlerweile einen Sozialstaat, der zu viel verwaltet und zu wenig gestaltet. Was wir brauchen, ist ein Kurswechsel hin zu mehr Aktivierung und Verantwortung sowie zu einem klaren Fokus auf eine echte Hilfe für die, die sie brauchen, und auf echte Perspektiven für alle, die können und wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleich einmal vorweg: In unserem Antrag geht es nicht darum, Leistungen zu kürzen, sondern darum, Leistungen wieder wirksam zu machen. Es geht nicht um weniger Hilfe, sondern um bessere Hilfe und um Respekt vor denen, die tagtäglich arbeiten, Steuern zahlen und mit ihren Abgaben dieses System tragen. Wer arbeitet, verdient mehr als nur warme Worte, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gerade beim Bürgergeld erleben wir derzeit eine Entkoppelung von Anspruch und Anstrengung. Wer sich verweigert, muss aktuell nichts Tiefergehendes befürchten. Wer arbeitet, ist nach der eigenen Wahrnehmung der Dumme. Das ist kein nachhaltiger und fairer Sozialstaat mehr! Hier hat sich ein Fehlanreizsystem entwickelt, das demotiviert, frustriert und sozial ungerecht ist. Wir erleben, wie Jobcenter mit wachsender Belastung und sinkendem Handlungsspielraum zu kämpfen haben. Es gibt immer mehr Menschen im Leistungsbezug und immer weniger erfolgreiche Vermittlungen. Gleichzeitig steigt das Misstrauen in der Bevölkerung. Das Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit unseres Sozialstaates ist brüchig geworden. Viele, die morgens früh aufstehen, zur Arbeit fahren und sich anstrengen, fragen sich inzwischen: Wofür tue ich das eigentlich alles noch? Selbst Andrea Nahles, Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit und – manche werden sich erinnern – ehemalige SPD-Vorsitzende, spricht von einem Kurswechsel. Sie sieht, was wir auch sehen: Der Sozialstaat der Zukunft muss aktivieren, nicht alimentieren, und Chancen bieten, nicht Stillstand verwalten. – Im Koalitionsvertrag wurden nach vier Jahren Ampel-Irrweg die Weichen wieder richtig gestellt. Aber jetzt braucht es Taten, nicht morgen, sondern heute, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Menschen haben kein Verständnis mehr für eine Politik, die Probleme aussitzt, statt sie zu lösen. Wir brauchen klare Entscheidungen, Regeln und Konsequenzen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Sozialstaatsreform muss daher schnellstmöglich angegangen werden. Im Rahmen dieser Reform muss zuallererst eine Überarbeitung des Bürgergeldes mit den folgenden Eckpunkten stehen: Erstens. Schluss mit Mitwirkungsverweigerung! Wer Hilfe will und braucht, bekommt sie, muss aber vom ersten Tag an mitarbeiten. Zweitens. Karenzzeiten, bei denen jede Prüfung im ersten Jahr aussetzt, müssen angepasst werden. Realistische Freibeträge statt realitätsferner Pauschalen! Drittens. Wir brauchen eine Digitalisierung, die entlastet. Nicht mehr Papier, sondern mehr Tempo und Effizienz! Viertens. Wir wollen Sprach- und Integrationskurse als Pflicht, nicht als Kann-Option. Fünftens. Wir brauchen klare Sanktionen bei Totalverweigerung. Wer dauerhaft nicht mitmacht, darf nicht dauerhaft alimentiert werden. Wir brauchen auch ein modernes Fallmanagement, das individuelle Fähigkeiten erkennt und gezielt fördert, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Für das Bürgergeld ist 2025 eine Rekordsumme von fast 52 Milliarden Euro eingestellt. Letztes Jahr waren es noch 46,8 Milliarden. Hier kann mir niemand mehr erzählen, dass das alles gut so ist und wir einfach weitermachen. Wo soll das noch enden? Wie lange hält das unser Sozialstaat noch aus? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bürgergeld ist aber nur ein kleiner Baustein in unserem Sozialstaat. Sprechen wir vom Sozialstaat, sprechen wir von 12 Sozialgesetzbüchern mit weit über 2.000 Paragrafen und 171 Sozialleistungen, die sich auf Zuständigkeiten von sage und schreibe 5 Bundesministerien verteilen. Es ist ein Dschungel, in dem sich die wenigsten noch auskennen, und dieser Dschungel muss gründlich durchforstet werden. Das gesamte – ich nenne es einmal in der Waldsprache – "Käferholz", also unsinnige und sich überschneidende Regelungen, muss raus, damit dieser Wald eine Zukunft hat und keinen Raum für Missbrauch bietet, wie wir gestern Abend bei "Markus Lanz" sehen konnten. Was die Staatsforsten bei mir zu Hause im Ebersberger Forst tun, muss die Bundesregierung auch im Berliner Paragrafendschungel angehen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es geht um nichts weniger als das grundsätzliche Vertrauen in unsere Demokratie. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission zur Reform des Sozialstaats muss jetzt zügig angegangen werden. Wir brauchen schnellstmöglich Empfehlungen für massive Rechtsvereinfachungen, einen rascheren Vollzug, erhöhte Transparenz und die Zusammenlegung einzelner Sozialstaatsleistungen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass diese Ergebnisse bis spätestens Ende des Jahres vorliegen müssen. Bis dahin sind es noch rund fünf Monate, und ich hoffe sehr, dass unsere Bundesministerin Bas, die mit dieser Aufgabe betraut ist, das Ganze verantwortungsvoll angeht, und zwar jetzt. Die Menschen erwarten zu Recht, dass sich hier endlich etwas tut. Nur so schaffen wir gesellschaftlichen Zusammenhalt und sichern langfristig die Akzeptanz für unser System. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die neue Realität sind steigende Ausgaben, sinkende Einnahmen, eine alternde Gesellschaft und vielleicht auch noch eine Disruption durch Künstliche Intelligenz, deren Auswirkungen wir noch nicht gänzlich absehen können. Die IHK prognostiziert allein für Bayern, dass die Zahl der offenen Stellen von 2023 bis 2028 um ein Viertel auf 380.000 ansteigen wird. In Bayern werden wir dann eine Arbeitskräftelücke von 220.000 im Jahr 2028 haben. Der dadurch ausgelöste jährliche Wertschöpfungsverlust in Bayern würde 24 Milliarden Euro betragen. Zusätzlich wird die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern von heute knapp 6 Millionen auf 5,1 Millionen in 2038 sinken, wenn wir jetzt nicht gegensteuern. Fest steht: Ein Weiter-so kann es nicht mehr geben. Ansonsten fliegt uns das Ganze in absehbarer Zeit um die Ohren. Der Sozialstaat muss sich wieder auf die wesentlichen Punkte konzentrieren können: erstens, dass sich Leistung lohnt, zweitens, dass sich Anstrengung auszahlt, und drittens, dass der Staat nicht wegschaut, wenn Regeln missachtet werden. Nur dann bleibt unsere Gesellschaft zusammen, nur dann entsteht Vertrauen, und nur mit Vertrauen bleiben auch die demokratischen Parteien der Mitte mehrheitsfähig. Ansonsten profitieren die Feinde der Demokratie. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir aus Bayern stehen bereit, diese Reform auf Bundesebene mitzugestalten. Wir wollen einen modernen, funktionierenden Sozialstaat, einen, der wieder leistet, was er verspricht: Schutz in der Not, Hilfe zur Selbsthilfe und ein faires Miteinander. Deswegen bitten wir um Unterstützung für unseren Antrag für einen Sozialstaat, der motiviert statt frustriert, der aktiviert statt resigniert, für einen Staat, der wieder gestaltet statt nur noch verwaltet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Wir haben zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung, zunächst eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Gerd Mannes.

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Gerd Mannes AfD

Herr Huber, Sie haben sich jetzt im Grunde genommen über das Bürgergeld beschwert und – sage ich jetzt mal – über die Entgleisungen des Sozialstaats. Das ist alles richtig, aber trotzdem habe ich zwei Fragen: Die erste Frage wäre: Warum hat die CSU das System in den letzten 16 Jahren unter Angela Merkel überhaupt eingeführt? Sie hätten doch schon wissen können, dass das meiste davon Mist ist. Die zweite Frage, die ich hätte: Sie sind ja heute an der Regierung, wenn ich das richtig verstanden habe. Sie sind jetzt nicht mehr in der Opposition. Warum handeln Sie nicht? Wenn die SPD nicht mitmacht, frage ich Sie ganz direkt: Wollen Sie dann die Koalition beenden oder einfach klein beigeben?

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Thomas Huber CSU

Die letzte Frage erübrigt sich durch die Beantwortung der zweiten: Wir handeln. Das sehen Sie an unserem Antrag. Wir sind Teil der Bundesregierung, und wir geben jetzt auch noch mal von Bayern aus den notwendigen Handlungsdruck, weil wir erkennen, dass es hier wirklich eine Minute vor zwölf ist. (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) Die erste Frage kann ich ganz einfach beantworten: Das Bürgergeld in der heutigen Form hat nicht die CSU eingeführt. Das Bürgergeld in der heutigen Form wurde von der Ampel-Regierung, von den Ampel-Parteien eingeführt. (Widerspruch des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) Auch der Rechtskreiswechsel, den wir im Koalitionsvertrag haben und der ja auch zum Teil in Ihrem Antrag enthalten ist, soll mit unserem Antrag in Zukunft wieder abgeschafft werden, um in Zukunft den Sozialstaat nicht zu überfordern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Frau Kollegin Julia Post.

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Julia Post GRÜNE

Lieber Kollege Thomas Huber, ich glaube, Ihren Ausführungen würden ein paar Zahlen noch guttun; und zwar führen wir hier eine Scheindebatte, so muss ich es nennen. Die Personen, von denen Sie sprechen, die sogenannten Totalverweiger:innen, sind gerade einmal 0,25 % der Bürgergeldempfänger:innen. 800.000 Bürgergeldempfänger:innen müssen aufstocken. Sie können von ihrer Arbeit nicht leben. Mich würde jetzt interessieren: Was sagen Sie einem Menschen, der zum Beispiel mit Mindestlohn immer noch unterhalb der Armutsgrenze lebt, auch mit dem Mindestlohn, der jetzt auf 14,60 Euro steigen soll? Wenn man das ausrechnet, gilt das zum Beispiel für jemanden in der Stadt München. Was sagen Sie dem, wenn Sie sagen, dass der, der arbeitet, der Dumme ist? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Thomas Huber CSU

Liebe Frau Kollegin Post, ich sage dem ganz deutlich: Der, der Hilfe braucht – und das ist ja ein Beispiel, das Sie gerade beschrieben haben –, der soll auch Hilfe bekommen. Dem wollen wir helfen. Wir wollen ihn unterstützen, ihm Hilfe zur Selbsthilfe geben, damit er wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Wir sehen nur aufgrund der von mir vorher genannten Zahlen eine Entwicklung. Ich habe vorher ganz deutlich gesagt, dass es uns nicht um Leistungskürzungen geht. Es geht uns auch nicht um die Höhe des Bürgergeldes. Es geht uns um die Entwicklung, die wir sehen: Wir sind jetzt bei über 50 Milliarden Euro, das ist ein erheblicher Anteil des Sozialhaushaltes der Bundesrepublik Deutschland. Wir sehen in der Zukunft erstens die Problematik, dass wir das mit den vorhandenen Ressourcen – auch mit den menschlichen, personellen Ressourcen in den Jobcentern bei der Bundesagentur – nicht mehr schaffen zu vermitteln. Wir brauchen hier mehr Unterstützung auch in den Jobcentern. Das ist ja auch Teil des Antrags. Das ist auch einer unserer Punkte.

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Tobias Reiß

Achten Sie auf die Redezeit, Herr Kollege.

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Thomas Huber CSU

Zum Zweiten brauchen wir natürlich auch die finanziellen Mittel, um denen zu helfen, die wirklich Hilfe brauchen, und nicht denen zu helfen, die nicht arbeiten wollen, aber könnten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Elena Roon für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Elena Roon AfD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen, liebe Zuschauer! Der Titel Ihres Antrags klingt vielversprechend: "Sozialstaat wieder gestalten statt verwalten". Wir als AfD sagen: Endlich! Endlich haben Sie das auch erkannt, auch wenn Sie unsere Forderungen einfach übernommen haben; denn genau das fordern wir als AfD seit Jahren. (Michael Hofmann (CSU): Ja, ja!) Das Sozialsystem in Bayern muss reformiert werden, keine Frage. Was Sie jetzt beantragen, ist nichts anderes als die überfällige Korrektur einer Politik, die Sie selbst über Jahrzehnte mitgetragen haben und die Sie gegen unsere Warnungen mit Händen und Füßen verteidigt haben. Plötzlich wird auch Ihnen klar: Das Bürgergeld ist ein Fehler und darf nicht attraktiver werden, als zu arbeiten. (Beifall bei der AfD) Unsere Steuerzahler zahlen dafür jährlich 50 Milliarden Euro. Das Ergebnis ist ein Sozialsystem, das immer mehr kostet, aber immer weniger Wirkung zeigt. Unsere Steuerzahler haben so etwas definitiv nicht verdient. Was wir unterstützen: Ja, es ist richtig, Mitwirkungspflichten ab dem ersten Tag wiedereinzuführen, die Sanktionen zu verschärfen, wenn jemand sich dauerhaft verweigert, und es ist richtig, die Jobcenter zu entlasten, die unter immer mehr Bürokratie und Fremdaufgaben zusammenbrechen. Auch Ihre Forderung, Leistungen übersichtlicher zu gestalten und Fehlanreize zu beseitigen, ist überfällig. Frage: Warum kommt dieser Sinneswandel erst jetzt, nach Jahren des Durchwinkens? Was fehlt uns? – Uns als AfD fehlt eine klare Linie zur Migrationspolitik, die wir als AfD auch schon seit Jahren fordern. Sie schreiben von Fehlanreizen und Kostenexplosion, verschweigen aber, dass ein Großteil dieser Belastung auf das Konto einer unkontrollierten Zuwanderung in unser Sozialsystem geht. (Beifall bei der AfD) Wer es wirklich ernst meint mit einer Reform des Sozialstaats, muss endlich den sozialen Magnet Deutschland entschärfen; denn solange jeder Anspruch hat, der einreist, wird sich das System nicht sanieren lassen; ganz egal wie viele Gremien oder Kommissionen Sie noch gründen. Was es wirklich braucht, ist Arbeit statt Abhängigkeit – Arbeit muss sich mehr lohnen –, Verantwortung statt Anspruchsdenken und Strenge statt Symbolpolitik. Wir brauchen eine echte Trennung zwischen denen, die diese Hilfe tatsächlich brauchen, und denen, die diese Hilfe einfach ausnutzen. Wir brauchen ein System, das Menschen zu Eigenverantwortung motiviert und nicht zu Daueralimentierung animiert. Ja, wir stimmen Ihrem Antrag inhaltlich in weiten Teilen zu. Aber wir sagen auch deutlich: Er kommt spät. Der Sozialstaat hätte schon längst reformiert werden müssen. Außerdem verschweigt er zentrale Ursachen. Trotz klarer Absicht im Koalitionsvertrag, ukrainischen Geflüchteten – ich wiederhole es: Geflüchteten, schmeißen Sie bitte nicht alle in einen Topf – nach dem 1. April 2025 kein Bürgergeld mehr zu zahlen, sondern nur noch Asylbewerberleistungen, ist von einer konkreten Umsetzung nichts zu sehen. Machen Sie Druck, dass Ihre Kollegen in Berlin endlich ihre Hausaufgaben erledigen. Die AfD steht für einen starken, gerechten, aber klar begrenzten Sozialstaat, für eine Politik, die Leistungen belohnt und das System vor dem Missbrauch schützt. Wenn Sie es wirklich ernst meinen, stehen wir bereit, aber dann müssen Sie auch bereit sein, die grundsätzlichen Fehler der letzten Jahrzehnte zu korrigieren – lieber spät als nie, aber sicherlich nicht mit der SPD auf Bundesebene. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kerstin Celina.

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Kerstin Celina GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns doch einig: Einen Job zu haben, eine Arbeit, nicht mehr abhängig zu sein von staatlichen Leistungen, vom Jobcenter – das ist der sehnlichste Wunsch vieler Menschen in Deutschland, die keine Arbeit haben, die eine Arbeit suchen und dafür Hilfe vom Jobcenter bekommen. Diese Menschen zu unterstützen, ist unsere gemeinsame sozialpolitische Aufgabe. Sie haben in Ihrem Antrag alle möglichen Maßnahmen dafür aufgelistet. Ich kann nur auf einige eingehen, weil die Zeit nicht reicht, alle zu behandeln. Sie wollen das Bürgergeld weiterentwickeln und die Digitalisierung vorantreiben. Ich sage nur: Hurra, endlich, willkommen im Klub! (Michael Hofmann (CSU): Wir werden doch wohl noch einen Antrag stellen dürfen!) Sie wollen das Once-only-Prinzip für Sozialdaten einführen, also dass Bürger:innen bestimmte Standardinformationen bei Behörden nur noch einmal mitteilen müssen. Jede und jeder in diesem Land wäre happy, wenn das endlich laufen würde, aber auf dieses Ziel haben sich schon die Minister der EU-Mitgliedstaaten in der Ministererklärung über elektronische Behördendienste 2009, also vor 16 Jahren, geeinigt. Die EU-weite Anwendung von Once-only ist auch eine der drei Säulen für den digitalen Binnenmarkt. Es ist eines der Grundprinzipien des EU-eGovernment-Aktionsplans. Das Once-only-Prinzip ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, den digitalen Binnenmarkt durch Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Bürger:innen weiterzuentwickeln. Jetzt tun Sie so, als ob es ein ganz neues Ziel der CSU wäre, das endlich umzusetzen, als wenn die anderen demokratischen Fraktionen eine andere Meinung hätten. (Michael Hofmann (CSU): Wenn Sie zustimmen wollen, stimmen Sie zu, wenn Sie nicht zustimmen wollen, stimmen Sie nicht zu!) Anders ist es richtig: Die CSU springt endlich auf den Zug auf, den die EU schon lange vorgegeben hat, nachdem sie Menschen und Verwaltungen mit ihren eigenen bürokratischen Vorgaben über viele Jahre gelähmt hat; denn die Bürokratie hat nicht die Ampel aufgebaut. (Thomas Huber (CSU): Also stimmen Sie zu?) Nächster Punkt: Die Bündelung von Leistungen – Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag – steht doch eh schon in Ihrem Koalitionsvertrag. Braucht die Bundesregierung, braucht die Schwesterpartei, die CDU, dazu wirklich noch den Anstoß der kleinen Partei aus Bayern? Wir GRÜNE sind doch nicht dagegen. Die Einbindung der Jobcenter bei den Reformen ist doch logisch, oder? Wenn die Rentenversicherung aber sagt, dass sie nicht in der Lage ist, die geplante Ausweitung der Mütterrente umzusetzen, wettert Ihr Ministerpräsident Söder dagegen, als ob die Rentenversicherung damit eine politische Agenda verfolgen würde. Wenn Sie die fachliche Einbindung der Rentenversicherung nicht wünschen, wer soll Ihnen denn dann abnehmen, dass Sie die Jobcenter bei den Reformen ernsthaft einbinden wollen und dass das nicht nur auf dem Papier steht? (Michael Hofmann (CSU): Zustimmung?) Mein Fazit, und jetzt geht es um Zustimmung oder Enthaltung: Der Antrag, den Sie hier vorstellen, ist einfach überflüssig. Es wird Altbekanntes zusammengeschrieben. In Ihrem eigenen Koalitionsvertrag steht ganz vieles davon. Vieles läuft, bei einzelnen Punkten wird es Diskussionen geben; das ist der Prozess in der Bundesregierung. Sie hätten aber heute die Chance gehabt zu zeigen, dass Sie sich um Bayern kümmern, um die Baustellen hier: Schiene, Digitalisierung, Finanzierung der Kommunen, der sozialen Träger, Finanzierung der Kitas, Pflegeheime und Behindertenheime.

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Tobias Reiß

Achten Sie bitte auf die Redezeit, Frau Kollegin.

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Kerstin Celina GRÜNE

In einzelnen Punkten sind wir anderer Meinung. Ich habe gesagt: Wir können nicht alle Spiegelstriche unterschreiben, deswegen werden wir uns enthalten. Wir werden definitiv gegen den Antrag der Putin-hörigen AfD stimmen. (Unruhe bei der AfD)

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Tobias Reiß

Ihre Redezeit ist beendet, Frau Kollegin.

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Kerstin Celina GRÜNE

Denn der Antrag bringt die alte Hetze gegen Ukrainer:innen wieder auf den Punkt. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Doris Rauscher. (Zuruf)

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN enthält Forderungen zur Reform des Sozialstaats. Um es gleich vorneweg zu sagen: Die SPD ist davon überzeugt, dass der Sozialstaat weiterentwickelt werden muss. (Thomas Huber (CSU): Also stimmt ihr zu?) Er muss stark, handlungsfähig und zukunftssicher bleiben, aber wir sagen auch klar: Für genau diese Weiterentwicklung gibt es bereits einen verbindlichen politischen Rahmen: Das ist der Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Man fragt sich deshalb unweigerlich: Gehen CSU und FREIEN WÄHLERN langsam die Themen aus? Möchten sie vielleicht von den wirklich drängenden Themen in Bayern auch im sozialen Bereich ablenken? Was ist sonst der Grund für diesen wirklich unnötigen Antrag, Herr Kollege? (Beifall bei der SPD – Thomas Huber (CSU): Nicht unnötig!) In den letzten Jahren war es die SPD gewohnt, dass immer mit dem Finger nach Berlin gezeigt wurde, aber was ist das denn für ein Nachwahlkampfgehabe? Ich darf hier einmal unaufgeregt anmerken, liebe CSU: Sie sind mittlerweile Teil der Bundesregierung. Wie bereits erwähnt, ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Umgestaltung des Bürgergeldes angekündigt. Diese Reform wird auch durch die zuständige Ministerin Bas vorbereitet. Dafür braucht Bärbel Bas keine Tipps aus Bayern, Herr Kollege. (Beifall bei der SPD – Michael Hofmann (CSU): Doch, doch!) – Ja, genau. – Bärbel Bas wird diesen Prozess mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein steuern, wie wir es von ihr auch erwarten können. (Zuruf) Zudem werden strengere Sanktionen beim Bürgergeld vermutlich nicht zu den wirklich sehr großen Einsparungen führen – das sei auch einmal gesagt –, denn die Sicherung des Existenzminimums ist im Sozialrecht begründet. Auch das Bundesverfassungsgericht hat uns dahin gehend verpflichtet. Diese staatliche Pflicht dient der Sicherung des Lebensunterhalts auch von Arbeitssuchenden. Deshalb ist dieser Antrag aus unserer Sicht schlicht nicht notwendig. Die Arbeit läuft, und sie läuft dort, wo sie hingehört: auf Bundesebene. Kolleginnen und Kollegen, wir sehen durchaus auch die Notwendigkeit, den Sozialstaat anzupassen: modern, gerecht und bürgernah. Der eine oder andere Aspekt in Ihrem Antrag hat sicher seine Berechtigung, aber wir halten Ihr Vorgehen wirklich nicht für zielführend. Die Bundesregierung arbeitet längst an den entsprechenden Prozessen. Dieser Antrag vermittelt eher den Eindruck von – es sei mir der Begriff erlaubt – Populismus statt ernsthafter Sacharbeit; anders kann ich es mir nicht erklären. (Beifall bei der SPD) Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten, weil wir wissen, dass eine solche Reform Zeit, Fachlichkeit und Kompetenz der zuständigen Ebene braucht, und weil wir wissen, dass Bundesministerin Bärbel Bas diesen Prozess verantwortungsvoll voranbringen wird. Sie sitzt auch nichts aus, Kollege Huber; mit dieser Äußerung diskreditieren Sie die Ministerin. Da wünsche ich mir mehr Respekt. Bärbel Bas braucht nicht Ihre Tipps. Beim Antrag enthalten wir uns. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Kollege Anton Rittel.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als Handwerker schaue ich mir manchmal die Dinge an. Wenn etwas nicht funktioniert, wird nicht diskutiert, sondern repariert. Ich glaube, das braucht unser Sozialstaat dringend: eine vernünftige Reparatur. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das Bürgergeld ist gut gemeint, aber es ist zum Sinnbild eines überregulierten, realitätsfremden Sozialstaats geworden. Zu viel Bürokratie, zu wenig Hilfe, zu viele Regeln, zu wenig klare Aussagen – so kann es nicht weitergehen. Die FREIEN WÄHLER sagen klar: Wiedereinführung verbindlicher Mitwirkungspflichten, schnellere Sanktionen bei Totalverweigerung. Der Sozialstaat darf kein dauerhafter Rückzugsort für Bequemlichkeit werden, sondern muss gezielt jenen helfen, die die Unterstützung des Sozialstaates brauchen; denn wir wollen einen guten Sozialstaat. Ein guter Sozialstaat ist kein Staat, der alle unterstützt, die nicht arbeiten wollen, sondern er unterstützt nur diejenigen, die dringend Hilfe nötig haben. Das ist für mich ein guter Sozialstaat. Es darf nicht passieren, dass sich die Fleißigen fragen, warum sie überhaupt noch zur Arbeit gehen, warum sie überhaupt noch etwas arbeiten sollen. Das ist Gift für unseren Sozialstaat und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wer arbeiten kann, soll und muss auch arbeiten. Wer Unterstützung braucht, bekommt sie von uns. Dazu stehen wir FREIE WÄHLER. Wer sich aber verweigert, muss mit klaren Konsequenzen rechnen. Ja, auch beim Lohnabstand muss etwas passieren. Es darf nicht sein, dass das Arbeiten kaum mehr Geld bringt als jemand erhält, der den ganzen Monat zu Hause sitzt und danach fast das Gleiche auf dem Konto hat, zum Beispiel durch Steuerfreibeträge bis 2.000 Euro. Wer nicht arbeitet, weil er die Sprache nicht beherrscht, kann trotzdem arbeiten, kann Hilfsarbeiten ausführen. So war das auch bei mir in meiner Selbstständigkeit: Bei mir haben ostrumänische Arbeiter gearbeitet, haben die Sprache nicht beherrscht, haben untertags ganz normal bei mir gearbeitet und abends Deutschkurse gemacht. Die haben nach einem Vierteljahr Deutsch gekonnt und waren integriert. Ich habe meine Meisterschule auch in Abendkursen und nebenbei gemacht. Das kann man, glaube ich, schon verlangen. Müssen wir Leistungen besser bündeln? – Das ist ganz wichtig; denn das heißt, weniger Anlaufstellen und damit mehr Durchblick für die Menschen, Vereinfachung der Verfahren, damit die Jobcenter entlastet werden. Im Sozialausschuss haben wir genügend Beschwerden, weil die Mitarbeiter vor lauter Papierkrieg nicht mehr hinterherkommen und die Arbeiten liegen bleiben. Es ist nicht gerecht, wenn die Ehrlichen zahlen und andere das System ausnutzen. Unser Sozialstaat muss wieder stark werden, dann stark bleiben und denen, die wirklich Hilfe brauchen, helfen. Wir legen deshalb heute einen klaren und guten Plan vor. Jetzt ist der Bund dran – nicht reden, sondern handeln! Wir stimmen dem Antrag natürlich zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat noch Frau Staatsministerin Ulrike Scharf ums Wort gebeten.

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Ulrike Scharf

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem aufrichtigen Dank an meine Fraktion, an die Regierungsfraktionen für diesen Antrag. Ich kann nicht nachvollziehen, dass von GRÜNEN und SPD der Vorwurf des Populismus kommt, es sei ja alles geregelt. Im Gegenteil: Es ist dringend und dringlich, dass unsere Sozialstaatsreform auf den Weg gebracht wird und dass wir – auch aus den Ländern heraus – die ganze Kraft bündeln. Wenn Sie beim Bürgergeld einmal genau hinschauen würden, dann wüssten Sie auch, dass der Freistaat – beispielsweise bei den Kosten der Unterkunft – nicht wenig mitzahlt. Deshalb haben wir höchstes Interesse und unterstützen, wo wir können. Wir strecken die Hand aus. Ein starker Sozialstaat schützt, aber er fordert auch. Er hilft, aber er macht nicht abhängig. Er aktiviert und macht Menschen stark. Wir stehen für Verantwortung, aber vor allen Dingen für eine ganz klare und tatkräftige Reform. Ich möchte mich der Warnung anschließen. Der Kollege Huber hat gesagt, es sei eine Minute vor zwölf. – Ich würde sagen, es ist eine halbe Minute vor zwölf; es ist wirklich dringend. Wenn wir nichts tun, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann verliert unser Sozialstaat seine Kraft und wird selbst zum Sozialfall. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein Sozialstaat darf nicht bequem machen, er muss stark machen. Ich bin davon überzeugt, Arbeit ist besser als Abhängigkeit. Arbeit stiftet Sinn. Wer arbeitet, leistet einen Beitrag und geht mit Stolz nach Hause. Arbeit ist auch so viel mehr als Broterwerb. Sozial ist, was Arbeit sichert und den Wohlstand fördert. Sozial ist auch, was Chancen eröffnet und Eigenverantwortung stärkt. Sozial ist, was Vertrauen in die Zukunft schafft und den Menschen Halt gibt. Ich möchte selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger. Nur so schützen wir auch unsere Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es heute schon gehört: Die Kosten für das Bürgergeld sind explodiert. Allein die Geldleistungen liegen bei 42,7 Milliarden Euro, zusätzlich gibt es noch ein Verwaltungs- und Eingliederungsbudget; das macht in Summe 52,3 Milliarden. Schauen wir auf die Jobcenter. Sie laufen – darauf habe ich während der letzten Jahre der Ampel-Regierung immer wieder hingewiesen – auf Sparflamme. Die Mittel für die Jobcenter wurden gekürzt. Wir brauchen sie jetzt; wir zahlen Milliarden, und die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigt. Ich sage ganz klar: Das ist eine Sozialpolitik ohne Wirkung. Wir können uns das nicht leisten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir müssen umsteuern. Wir fordern deshalb auch ganz klar, die Sanktionen zu verschärfen, die Karenzzeiten zu streichen, Schonvermögen an die Lebensleistung zu koppeln. Vor allem brauchen die eben angesprochenen Jobcenter genügend Mittel. Die Kollegin Post ist jetzt nicht mehr da; zu ihrer vorherigen Frage hätte ich ihr sagen wollen: Es geht nicht nur um den kleinen Anteil der Totalverweigerer – das hat der frühere Arbeitsminister längst auf den Weg gebracht –, sondern es geht um das System insgesamt. Es kann nicht sein, dass wir immer mehr Menschen im Bürgergeldbezug haben und immer weniger den Weg in die Arbeit zurückfinden. Ich bin also froh, dass die neue Bundesregierung die Weichen richtig stellt und auch für die Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets deutlich höhere Mittel in Aussicht stellt: für Aktivierung statt Abwicklung und für eine Perspektive statt Passivität – und somit für echte Chancen! Wir in Bayern stehen gemeinsam mit dem Bund für eine Reform bereit, die wirkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein Bürgergeld, das fordert, das fördert und das vor allen Dingen funktioniert. Deutschland gibt 30 % seiner Wirtschaftsleistung für Soziales aus. Das ist rund jeder dritte Euro, den wir hierzulande erwirtschaften. Wenn Sozialleistungen schneller wachsen als die Wirtschaft, dann kommt irgendetwas ins Kippen, dann stimmt die Balance nicht mehr. Wir haben 170 Leistungen – verteilt auf fünf Bundesministerien und 30 Behörden. Dennoch sagen viele Menschen, was auch wir feststellen: Das Geld fließt in Strömen, aber die Wirkung bleibt aus. Die Leistungen stapeln sich, aber niemand hat mehr den Durchblick. Die Verwaltung wächst, aber unser Vertrauen schwindet. Genau hier setzt dieser Antrag an: Gestalten statt Verwalten und Aktivieren statt Alimentieren – und das Ganze einfach statt kompliziert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer den Sozialstaat erhalten will, der muss ihn – nicht aus Härte, sondern aus tiefer Verantwortung – erneuern. Sozial ist nicht, wer immer mehr verteilt. Sozial ist, wer das bewahrt, was viele Menschen dringend brauchen. Sozial ist, was unseren Sozialstaat sichert. Wir müssen auch die Kraft haben zu unterscheiden: Wer ist bedürftig, und wer macht es sich bequem? Wer kann für sich sorgen, und wer braucht unsere Unterstützung? – Genau diese Unterscheidung macht den Unterschied. An dieser Trennlinie machen wir unseren Sozialstaat zukunftssicher. Unser Ziel muss sein: ein einfacher Sozialstaat, ein digitaler Sozialstaat und vor allen Dingen ein gerechter Sozialstaat mit Leistungen aus einer Hand – beispielsweise Bürgergeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nicht nebeneinander, sondern verzahnt –, viel weniger Wirrwarr, aber dafür mehr Wirkung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundeskanzler Friedrich Merz hat sein Versprechen gerade erneuert. (Gerd Mannes (AfD): Das ist aber nichts wert! – Martin Böhm (AfD): Überhaupt nichts! Wie versprochen, so gebrochen!) Im zweiten Halbjahr 2025 kommen die Reformen, und wir setzen sie auch gemeinsam durch. Wenn ich noch nach Bayern blicken darf: Wir haben im Jahr 2025 den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz übernommen. Ich freue mich sehr; denn es ist der richtige Zeitpunkt. Ich bin überzeugt, dass dieses Jahr über das Wohl in unserem Lande entscheidet. Wir treiben die Zukunftsinitiative aus den Ländern voran. Wir nehmen die Verantwortung an und gestalten somit unser Morgen. Der Koalitionsvertrag findet hier die richtigen Ansätze – für mehr Fördern und Fordern, für eine Sozialstaatskommission, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen. Das ist auch eine entscheidende Erfahrung; denn die Länder und Kommunen sind, wenn es um die Sozialleistungen geht, dabei. Ein Satz noch zum AfD-Antrag und zum Rechtskreiswechsel: Ich will hier nicht hetzen. Ich kann Ihnen sagen, ich habe die Arbeitsgruppe zum Rechtskreiswechsel angeführt. Es steht im Koalitionsvertrag, es ist in der Umsetzung. Wir sind davon überzeugt, dass das im Juni 2022 eine falsche Entscheidung war. Schauen wir uns die Zahlen an: Bundesweit sind immer noch 700.000 Menschen aus der Ukraine im Bürgergeldbezug. In anderen Ländern arbeiten Ukrainerinnen und Ukrainer in sehr viel höheren Prozentzahlen als bei uns. Kolleginnen und Kollegen, wir folgen dem Leitbild von Ludwig Erhard: so wenig Staat wie möglich, so viel Soziales wie nötig. Wer Hilfe braucht, der bekommt sie. Das ist in unserer bayerischen DNA. Ein Bayer hat übrigens die soziale Marktwirtschaft nach Deutschland gebracht – und das Wirtschaftswunder dazu. Das ist einer von uns – mit Weitblick, mit Mut und mit Haltung. Es gilt, die Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung wieder in die richtige Balance zu bringen. Wir stimmen deshalb zu, aus Überzeugung und aus Verantwortung für einen Sozialstaat, der trägt, für ein Bayern, das vorausgeht, aber auch für ein starkes Deutschland. Danke noch einmal für den Antrag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Ich habe noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Katja Weitzel.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharf, was wir nicht verstehen: Dieser ganze Antrag – auch Ihr Vortrag jetzt wie der Vortrag der Kollegen aus den Regierungsfraktionen – deutet massiv darauf hin, dass es nicht schnell genug gehe und da etwas ausgesessen werde, dass wir da sofort heranmüssten. Die Bundesregierung ist seit dem 6. Mai dieses Jahres im Amt. Vorher konnte Bärbel Bas gar nichts angehen. Bärbel Bas hat am 17.06. per Pressemitteilung – das war in der "Tagesschau" – veröffentlicht, dass sie die Änderungen beim Bürgergeld zügig angehen wird; sie wird es aber mit Augenmaß und korrekt machen. Insofern ist dieser Antrag nicht ganz nachvollziehbar. Wir halten ihn schlicht und einfach für nicht angebracht. Sie haben sich ein bisschen selbst widersprochen, weil Sie ganz stolz auf Herrn Merz verwiesen haben. Er hat angekündigt, dass die Änderungen in der zweiten Hälfte dieses Jahres – ich weiß jetzt nicht mehr genau, ob Sie gesagt haben – in Kraft treten. Sie können mich gerne korrigieren. Ich weiß nicht, woher der Herr Kanzler seine Weisheit nimmt, wenn im Bundesministerium, das von der SPD verantwortet wird, hieran schon gearbeitet wird. Vielleicht können Sie noch erklären, warum dieser Antrag dann sinnvoll sein soll.

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Ulrike Scharf

Frau Kollegin, ich weiß nicht, warum Sie denken, dass dieser Antrag, wenn es um die Reform unseres Sozialstaates geht, damit verknüpft wird, vermeintlich Kritik an der neuen Bundesministerin zu üben. Ich habe das hier mit keinem Wort vernommen. Darum verstehe ich auch Ihre Nachfrage nicht. Also interpretieren Sie es einfach anders oder hören Sie sich im Nachgang diese Debatte noch einmal an, dann verstehen Sie, was uns am Herzen liegt: nämlich ein starker Sozialstaat, der nicht selbst zum Sozialfall wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN auf Drucksache 19/7449 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/7508 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 19/7450 mit 19/7452, 19/7509 und 19/7510 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier, Prof. Dr. Ingo Hahn und Fraktion (AfD) Klimaschutzpolitik auf Kosten des Handwerks? Anhörung zu den Auswirkungen der nationalen CO2-Abgabe auf das bayerische Bäckerhandwerk (Drs. 19/5977) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist der Kollege Gerd Mannes für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die sogenannte Klimapolitik ist nichts anderes als eine rücksichtslose Enteignung. Die Vorstellung, man könne eine CO -freie Volkswirtschaft organisieren, ist völliger Unsinn. Die CO -freie Volkswirtschaft wird es nie geben oder zumindest nicht wettbewerbsfähig, und die CO -Steuer ist ein brutaler Raubbau an unserer wirtschaftlichen Zukunft. Diese Abgabe wurde mit dem Versprechen eingeführt, dass die Einnahmen an die Bürger zurückgezahlt werden. Das war ein verlogenes Täuschungsmanöver, um sich diese neue Steuer zu ergaunern. Der nationale CO -Preis steigt, politisch gesteuert, mit jedem Jahr an. Die Einnahmen aus dieser "Luftsteuer", wie wir sie nennen, lagen letztes Jahr bei 13 Milliarden Euro. Das Geld fließt in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds und wird für idiotische grüne Projekte verschleudert. 500 Millionen davon hat zum Beispiel Robert Habeck für die Northvolt-Insolvenz versenkt, bevor er ins selbstgewählte Asyl geflüchtet ist – nach Dänemark. Das Geld ist eben nicht vom Himmel gefallen, sondern es ist den Verbrauchern über die CO -Abgabe weggenommen worden. Mit jeder Kilowattstunde Strom, mit jedem Liter Heizöl, mit jedem Kubikmeter Gas werden wir systematisch abgezockt. Die bayerischen Handwerksbetriebe und besonders die energieintensiven Branchen leiden extrem unter dieser Abzocke. 80 % der Bäckereien nutzen Erdgas als primären Energieträger. Sie zahlen den vollen CO -Aufschlag, der jedes Jahr ansteigt. Damit steigen die Produktionskosten, und die Kunden zahlen entsprechend mehr. Eine Umstellung auf Strom ist für sie wirtschaftlich schwierig, und die Strompreise sind ebenfalls viel zu hoch. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Wir haben den teuersten Strom weltweit in Deutschland. Sie von den Altparteien haben das verschuldet. Dazu kommt, dass die gesamte Wertschöpfungskette vom Rohstoffeinkauf bis zur Auslieferung der Waren durch die CO -Abgabe belastet wird. Die CO -Steuer ist 2 2 also ein furchtbarer Inflationstreiber bei den Nahrungsmittelpreisen. Anstatt diese Entwicklung wieder zurückzuführen, soll es die nächste Anhebung der CO -Steuer schon 2026 geben. Die Auswirkungen der nationalen CO -Abgabe auf das bayerische Bäckerhandwerk, ich habe es gerade erläutert, sind schwerwiegend, und wir dürfen sie nicht ignorieren. Die aktuelle Klimaschutzpolitik ist eine ernsthafte Bedrohung für unsere mittelständischen Betriebe. Wir fordern daher eine umfassende Überprüfung und Korrektur der bestehenden Maßnahmen. CSU, FREIE WÄHLER, GRÜNE und SPD haben in der letzten Ausschusssitzung ihr wahres Gesicht gezeigt und offen gestanden, dass sie alle an der CO -Abzocke festhalten wollen. Sie nehmen billigend die Kollateralschäden für das Bäckerhandwerk in Kauf. Wir fordern deshalb immer noch eine Anhörung, um die politische Problemstellung ans Licht zu bringen. Die Opfer der derzeitigen Politik müssen zu Wort kommen. Wir brauchen Klarheit darüber, was die CO -Steuer in den Betrieben anrichtet. Wir müssen wirksame politische Gegenmaßnahmen entwickeln. Die ständigen Steuererhöhungen zerstören ganze Branchen. Wir als AfD sagen: Schluss mit der Klimaabzocke! Schluss mit der Gängelung der heimischen Wirtschaft! Für uns ist klar: Wir brauchen gezielte Entlastungen für das Handwerk, damit der Fortbestand unserer Betriebe auch in Zukunft gesichert ist. Es ist völlig unverständlich, dass auch Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN diese Anhörung abgelehnt haben und die Augen vor der Realität verschließen. Stimmen Sie heute unserem Antrag zu, damit wir Lösungen für die bayerischen Handwerker erarbeiten können. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Leo Dietz für die CSU-Fraktion das Wort. – Bitte schön.

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Leo Dietz CSU

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute kämpft die AfD nicht für die Bürgerinnen und Bürger wie beim letzten Mal, was die CO - Bepreisung betrifft, sondern dieses Mal sind es die Bäcker. Die AfD fordert eine Anhörung bezüglich der nationalen CO -Bepreisung und deren Auswirkungen auf das bayerische Bäckerhandwerk. Wenn man den Antrag durchliest, sieht man auch heute, dass die Partei wieder mit einem Antrag aufschlägt, der die Agenda Russlands verfolgt (Lachen und Widerspruch bei der AfD) – so oft wie ihr das reinschreibt, so oft werde ich das sagen –, dieses Mal durch den Vorwurf, dass die Verknappung von Erdgas auf dem freiwilligen Verzicht auf preiswerte russische Energielieferungen beruht. (Widerspruch bei der AfD – Zuruf der Abgeordneten Elena Roon (AfD)) – Das haben Sie in Ihrem Antrag drin, also darf ich das auch hier bringen. Eine zweite Behauptung ist – die hat der Kollege Mannes heute gar nicht erwähnt –, dass die Gasnetze zurückgebaut werden und diese Ankündigung die Betriebe natürlich verunsichert. – Niemand baut Gasnetze zurück. Niemand hat angekündigt, Gasnetze zurückbauen zu wollen. (Widerspruch bei der AfD) Sie werden lediglich stillgelegt. Ein guter Versorger weiß, dass ein Gasnetz, wenn es zur Verfügung steht, später möglicherweise auch für Wasserstoff genutzt werden kann, wenn dieser Wasserstoff aus Infrastrukturmaßnahmen und in der Menge, die benötigt wird, zur Verfügung steht. Ob und wann das kommt, steht momentan noch in den Sternen. Die AfD orientiert sich mit ihrer heutigen Nebelkerze am Bäckerhandwerk in Bayern und behauptet, die CO -Bepreisung sei schuld am Niedergang der bayerischen Bäckerhandwerksbetriebe. Wenn man sich aber ernsthaft mit den Bäckereibetrieben auseinandersetzt, merkt man schnell, dass die CO -Bepreisung klar Kosten verursacht – das ist alles unbestritten; das ist aber auch so gewollt –, aber sie ist nicht das Hauptproblem dieser Branche. Lassen Sie mich dazu ein bisschen erzählen. Man muss sich ja bloß ein bisschen damit auseinandersetzen. Beginnen wir mit den Rohstoffen: Die Rohstoffkosten für Mehl, Zucker, Hefe, Obst, Butter und Margarine sind im Verhältnis zu vor zehn Jahren wirklich exorbitant gestiegen. Das ist ein Riesenproblem für die Branche. Die Energiekosten sind vor dem Jahr 2021 gerade im Bereich Gas exorbitant gestiegen, fast 80 % seinerzeit. Dabei ist noch nicht der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine berücksichtigt, der noch einmal mehr Salz in die Wunde gestreut hat. Ganz ehrlich: Die Ampel-Regierung hat das in den darauf folgenden dreieinhalb Jahren nicht unbedingt besser gemacht. Die Preise sind gestiegen. Wo die Fehler liegen, ist etwas anderes. Der Wettbewerb durch Discounter, die günstige Backwaren anbieten, und industrielle Großproduzenten, die in Massen produzieren, führt dazu, dass kleine traditionelle Bäckerbetriebe ein Problem haben und Kunden verlieren. Herr Kollege Mannes, hinzu kommen auch noch – das wissen Sie selber – die Essgewohnheiten und das veränderte Konsumverhalten der Verbraucher. Essen wir regelmäßig Brot, dann kommt der Bäcker nicht in Not. Es handelt sich um eine Ernährungssache. Bürokratie und zunehmende Vorschriften im Bereich Hygiene, Ernährung und Nachhaltigkeit können eine zunehmende Belastung sein und Kosten auslösen. Die Online-Notwendigkeit im Rahmen der Digitalisierung zwingt die Betriebe teilweise zu teuren Verpackungs- und Versandmaßnahmen. Der Mangel an qualifiziertem Personal und die nicht vorhandene Bereitschaft von jungen Menschen, diesen Beruf zu erlernen, bringt die Bäckereibetriebe in ganz große Not. Warum will das keiner machen? – Die Arbeitszeiten sind unattraktiv. Woanders kann man ordentlich Geld verdienen. Die Bäckereien stehen immer in Konkurrenz mit der Industrie. Zuallerletzt kommt schließlich die CO -Bepreisung. Zwar ist die CO -Bepreisung 2 2 schwierig und kostet Geld – das ist gar keine Frage –, aber sie wird in Bayern im Sinne des Klimaschutzes grundsätzlich unterstützt. Das wissen Sie. Es handelt sich um ein marktwirtschaftliches Instrument, das auf Anreize statt auf Verbote setzt. Warum? – Wir wollen dort, wo es geht, weg von der CO -Emission. Niemand sagt, dass wir mit Gewalt CO -frei werden wollen. Dort, wo wir CO einsparen 2 2 können, müssen wir es jedoch tun. Wir dürfen es nicht mit Gewalt überall dort tun, wo es möglich wäre. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Klimaschädliches Verhalten soll sich weniger lohnen. Das gilt zum Beispiel für fossile Brennstoffe. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, indem klimaschädliches Verhalten teurer und klimafreundliche Alternativen wirtschaftlich attraktiver gemacht werden. Die CO -Bepreisung setzt einen finanziellen Anreiz, Emissionen zu vermeiden und in klimafreundliche Technologien zu investieren. Das im Jahr 2019 eingeführte Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht vor, fossile Brennstoffemissionen aus den Sektoren Gebäude und Verkehr, die bisher nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen, mit dem CO -Preis zu versehen. Die Verteuerung durch die CO -Bepreisung der Emissionen – das habe ich vorhin schon gesagt – ist klimapolitisch gewollt. Sie soll eine Lenkungsfunktion hin zu CO -emissionsarmen, nicht zu CO -freien Technologien entfalten. Die CO -Beprei-2 2 2 sung gilt als marktwirtschaftliches Mittel zur Erreichung gesetzlicher Klimaziele. Der Preis auf CO schafft klare Rahmenbedingungen, auf die sich die Wirtschaft und die Industrie einstellen können. Dadurch werden Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und klimafreundliche Innovationen gefördert. Auch wenn Bayern nur einen kleinen Anteil an den weltweiten Emissionen hat, ist es wichtig, lokal Verantwortung zu übernehmen. Bayern kann als Vorbildregion für eine nachhaltige und zukunftsfähige Klimapolitik agieren. Klimaschäden, zum Beispiel durch Extremwetter, verursachen bereits heute hohe wirtschaftliche Kosten. Die CO -Bepreisung hilft, diese Schäden zu minimieren. Somit ist es auch wirtschaftlich sinnvoll. Die Einnahmen fließen in regionale Klimaschutzmaßnahmen, in den öffentlichen Nahverkehr oder in die Energieinfrastruktur. Das stärkt die regionale Wertschöpfung. Deutschland und damit auch Bayern ist durch das Klimaschutzgesetz und die internationalen Abkommen, zum Beispiel das Pariser Abkommen, verpflichtet, Emissionen zu reduzieren. Ohne wirksame Maßnahmen wie die CO -Bepreisung sind diese Ziele nicht erreichbar. Wir lehnen diesen Antrag wieder ab; denn es besteht kein Bedarf für eine Anhörung zu den Auswirkungen der CO -Bepreisung auf das Bäckerhandwerk oder andere Wirtschaftszweige. Im Fazit geht es Ihnen absolut nicht um das Bäckerhandwerk; das haben wir schon festgestellt. Stattdessen geht es Ihnen ausschließlich um die CO -Bepreisung, die Sie versuchen, auf jedem nur denkbaren Weg zu torpedieren. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Mannes für die AfD-Fraktion vor. – Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Herr Dietz, ich stelle fest, Sie haben die skrupellose Abzocke durch die CO -Steuer gerade verteidigt. Ich sage Ihnen etwas: Diese ist volkswirtschaftlich schädlich und nicht nützlich. Sie brauchen diese auch nicht mit Putin in Verbindung zu bringen. Sie kassieren die Menschen ab und sammeln das Geld ein. Was machen Sie damit? – Keine sinnvollen Projekte. Sie wollen grünen Stahl produzieren. Das wollen noch nicht einmal die Unternehmen. Sie wollen noch nicht einmal eineinhalb Milliarden Euro geschenkt. Das ist, als würden Sie das Geld in ein Schwarzes Loch schmeißen. Das haben Sie bei Northvolt getan. Ich fasse noch einmal zusammen: Mit der CO -Steuer verlieren wir Arbeitsplätze. Sie kassieren die Leute ab. Das Geld ist weg. Das Leben wird teurer. Jetzt frage ich Sie noch einmal: Wollen Sie den Bäckern in Bayern helfen, ja oder nein? Nach Ihren Ausführungen wollen Sie denen nicht helfen.

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Leo Dietz CSU

Herr Kollege Mannes, ich habe nichts über Putin gesagt. Ich habe eine Zeile aus Ihrem Antrag zitiert, wonach auf russische Energielieferungen verzichtet werde. Das ist Punkt eins. Putin habe ich nicht in den Mund genommen. Punkt zwei: Wenn Sie sich wirklich mit den Bäckerbetrieben und auch mit Großbetrieben auseinandersetzen – tatsächlich machen wir das –, werden Sie feststellen, dass Großbetriebe durchaus diese Chance wahrgenommen haben und in solche Technologien investiert haben. Angesichts der Preise für fossile Brennstoffe, die irgendwann endlich sind, wissen sie, dass es dauerhaft nicht mehr geht. Was erzählen Sie, wenn die fossilen Brennstoffe aufgebraucht sind? Man hätte früher in andere Technologien investieren sollen? Wir glauben, den richtigen Weg zu gehen. Dabei bleiben wir. Es muss eine Transformation stattfinden. Diese muss auch finanziert werden. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Martin Stümpfig für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte schön.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dietz, Sie haben den Passus aus dem Antrag der AfD schon zitiert. Ich glaube, ich muss ihn noch einmal zitieren, weil es wirklich unglaublich ist. Dort heißt es: "Das Bäckerhandwerk wurde durch eine politische Verteuerung von Erdgas bei gleichzeitiger Verknappung des Energieträgers durch den freiwilligen Verzicht auf preiswerte russische Energielieferungen in eine untragbare Situation versetzt." Laut aktueller Nachrichten hat Putin die Ukraine heute Nacht wieder mit 400 Drohnen und Dutzenden von Raketen angegriffen, wie schon in den letzten Tagen. Allein in den letzten Tagen gab es Hunderte Tote. Sie sprechen von einer politischen Verteuerung von Erdgas und von preiswerten russischen Energielieferungen, auf die wir freiwillig verzichten. Angesichts dieser abscheulichen und unmenschlichen Politik, auf die Sie setzen und die das Sterben und das Leiden der ukrainischen Zivilbevölkerung einfach auf die Seite schiebt, fehlen einem wirklich die Worte. An dieser Stelle muss man sich schon fragen: Fließen Gelder an die AfD, dass Sie so willfährige Helfer für Putin werden? (Beifall bei den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Wir müssen raus aus den Abhängigkeiten – kein Gas aus Russland. Seit dem Jahr 2022 gibt es ein Förderprogramm der Ampel-Regierung zur Elektrifizierung von kleinen Unternehmen. Beispielsweise können Bäckereibetriebe bei der KfW einen Antrag stellen und einen Zuschuss von bis zu 60 % erhalten, wenn sie ihre Gasöfen durch Elektroöfen ersetzen. Das kann man Stück für Stück machen. Das passt auch nicht für jedes Produkt. Manchmal sind auch noch für das eine oder andere Produkt Gasöfen erforderlich. Jedoch setzen immer mehr Bäckereibetriebe auf Elektroöfen. Dadurch können sie zum Beispiel den günstigen Nachtstrom nutzen. Mittlerweile beträgt der Anteil erneuerbarer Energien 60 %, im Juni waren es 75 %. Tagsüber können die Betriebe günstigen Strom von der PV-Anlage nutzen. Das ist Transformation. So macht man das Bäckerhandwerk zukunftsfähig. Ihre Vorschläge gehen daran komplett vorbei. Aber was will man von einer Partei, die den Klimawandel leugnet, schon viel erwarten? (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Mannes für die AfD-Fraktion vor.

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Gerd Mannes AfD

Herr Stümpfig, Sie können doch nicht abstreiten, dass unsere Volkswirtschaft unter den verteuerten Gaslieferungen leidet. Das ist doch unbestritten. Jetzt sage ich Ihnen noch etwas. Wissen Sie, was die neue Wirtschaftsministerin machen möchte? – Sie will Gaskraftwerke liefern. Ich sage Ihnen warum. Die GRÜNEN waren so verrückt, darauf zu drängen, die Kernkraftwerke abzuschalten. Deswegen brauchen wir Gaskraftwerke. Das Problem ist mitnichten gelöst. Wir brauchen auch in Zukunft sehr viel Gas. Und jetzt sagen Sie mir: Sollen wir das teuer einkaufen oder doch möglichst günstig unter Umständen in Russland kaufen?

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Martin Stümpfig GRÜNE

Herr Mannes, ich bin wirklich fassungslos, dass Sie tatsächlich immer noch in Erwägung ziehen, Gas aus Russland zu beziehen. (Martin Böhm (AfD): Woher denn sonst?) Die Hunderte von Toten allein in den letzten Tagen sind Ihnen egal – Hauptsache das Gas ist billig. Ist das Ihre Politik? – Nein, unsere ist es auf gar keinen Fall. Damit stehen Sie auch ganz alleine hier im Hohen Haus und deutschlandweit. Ich sage es noch einmal: Das ist abscheulich. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Benno Zierer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. – Bitte schön.

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Benno Zierer FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CO -Abgabe ist ein beliebtes Thema für AfD-Anträge. Das hatten wir schon ein paar Mal. Dieses Mal wollen Sie eine Sachverständigenanhörung zu den Auswirkungen auf das bayerische Bäckerhandwerk. Ganz überraschend bauen Sie in diesen Antrag natürlich auch das wunderbare billige russische Gas ein. Aber wir kennen das doch, dass Sie sich gerne zu Stiefelknechten der russischen Politik machen. Das überrascht uns nicht. Das müssen Sie mitnehmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es würde doch überhaupt keinen Sinn ergeben, würde man im Bayerischen Landtag Experten zu den Auswirkungen des Bundesgesetzes befragen. Dass die Bäckereien unter sehr hohen Energiekosten leiden, wissen wir. Dazu brauchen wir keine Anhörung. Wir sind ständig im Gespräch mit den Verbänden und den Betrieben vor Ort. Bei mir wird gerade ein neuer Betrieb errichtet, und zwar nach den Vorgaben, die wir in Zukunft brauchen. Das ist bei Ihnen vielleicht anders, aber das ist Ihr Bier. Wir wissen auch, dass viele Betriebe, die modernisieren, vorbildlich investieren, um energieeffizienter zu werden und auch jetzt schon, soweit es geht, energieeffizient zu arbeiten. Manche stellen auf Pellets um, andere nutzen intensiver die Wärmerückgewinnung. Die Branche ist sehr innovativ. Alle Handwerker sind innovativ, die für die Zukunft planen. Genau das ist ein Effekt, den wir mit der CO -Abgabe erreichen wollen. Dass unser Lebensmittelhandwerk dennoch weitere Unterstützung braucht, ist doch klar. Das umfasst die Senkung der Stromsteuer, die Entlastung von Netzentgelten und – extrem wichtig – die Entlastung von Bürokratie. Diese Dinge können wir lösen. Dazu brauchen wir keine Anhörung. Darum werden wir den Antrag ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Anna Rasehorn für die Fraktion der SPD das Wort. – Bitte schön.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! (Lachen bei der AfD) Die AfD hat mal wieder in ihrer Mottenkiste herumgekramt und einen Klassiker gefunden: Wir tun mal so, als würden wir das Handwerk retten, aber eigentlich wollen wir den Klimaschutz bekämpfen. (Beifall bei der SPD, den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Antrag hat rein gar nichts mit den Sorgen der Bäckereien zu tun. Mein Kollege Leo Dietz hat die Probleme des Bäckerhandwerks gerade schon zur Genüge ausgebreitet. Ja, es stimmt, die Bäckereien spüren die hohen Energiepreise. Aber warum? – Dank Ihrem Rubelfreund Putin. Hätten Sie sich tatsächlich mit dem Bäckerhandwerk beschäftigt, hätten Sie ein paar brauchbare Beispiele vorbringen können: sei es der Nachfolgebonus für Handwerksbetriebe, sei es die Investition in Speicherkapazitäten, sei es – ach ja, stimmt, Sie sind ja gegen Windkraft und Photovoltaik – die Förderung erneuerbarer Energien oder sei es, dass die Förderung der Transformation der Öfen vorangebracht wird. – All das hätten Sie vorschlagen können, aber nichts davon kommt von Ihnen, weil Sie einfach mal wieder hetzen wollen. Vielen lieben Dank für gar nichts! Wir demokratischen Fraktionen lassen uns diesbezüglich nicht auseinanderbringen. Die Bäcker lassen sich nicht gegen den Klimaschutz, die Wirtschaft nicht gegen die Zukunft ausspielen. Vielen lieben Dank, wir lehnen ab. (Beifall bei der SPD, den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion vor. – Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Frau Rasehorn, ich muss Sie ein bisschen korrigieren. Wir sind nicht für irgendetwas; sondern für günstige Energie. Natürlich sind wir diesbezüglich technologieoffen. Aber ich sage Ihnen etwas: Das ist schon ein starkes Stück. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Es ist wirklich ein starkes Stück, dass Sie sich als SPD-Abgeordnete hier hinstellen und vergessen haben, wer die ganzen Deals mit Russland eingetütet hat. Das war Gerhard Schröder. Daran sollten Sie sich einmal erinnern.

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Anna Rasehorn SPD

Ja, man kann nicht auf jeden Bundeskanzler stolz sein.

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Gerd Mannes AfD

Natürlich sind wir dann davon abhängig geworden. So schnell kann man eine Volkswirtschaft auch nicht umstellen, und sie hat sehr darunter gelitten. Aber jetzt zu meiner Frage: Sie haben versprochen, die CO -Steuern von 13 Milliarden Euro, die Sie einnehmen, wieder an die Leute zurückzugeben. Nichts ist passiert, gar nichts. Das ist aus meiner Sicht extrem unsozial. Deshalb frage ich Sie als SPD-Abgeordnete: Warum sind Sie so unsozial, nehmen den Leuten das Geld weg und geben ihnen nichts zurück?

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Anna Rasehorn SPD

Zunächst sind wir für Verteilungsgerechtigkeit. Wir nehmen gerne vor allem Millionär:innen Geld weg, um es gerecht zu verteilen. Da ist die SPD schon immer vorne mit dabei. (Zurufe von der AfD) Zur CO -Bepreisung: Es wird reinvestiert. Die Bäckereien erhalten dafür auch gutes Geld. Es wird ihnen nichts weggenommen. Nein, wir verwenden das Geld, um sie zu unterstützen, zum Beispiel um in elektrische Öfen zu investieren, um Wärme zurückzugewinnen. Das heißt, wir unterstützen sie bei der Transformation und nehmen ihnen gar nichts weg. Also ist die Frage total irrelevant. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Kooperativen Naturschutz entbürokratisieren und effizienter gestalten: Landwirte bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich der Landschaftspflege priorisieren! (Drs. 19/6231) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Gerd Mannes für die AfD-Fraktion. –Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD ist Naturschutzpartei und Heimatpartei für Bayern. (Michael Hofmann (CSU): Was? Wer? – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Seit wann denn das? – Heiterkeit bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Wir sind nicht die Partei der linken Naturschutzverbände und NGOs. Das seid ihr, unter anderem. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den kooperativen Naturschutz zu reformieren – – (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Der gespielte Witz zum Schluss!) – Herr Hofmann, hören Sie zu und lachen Sie nicht. (Michael Hofmann (CSU): Das fällt echt schwer bei Ihnen!) – Ich habe recht, das wissen Sie. – Wir sehen es als unsere Aufgabe, den kooperativen Naturschutz zu reformieren und effizient zu gestalten. (Michael Hofmann (CSU): Au weh! Au weh!) Das können Sie nicht, Sie können keine Effizienz. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) – Herr Hofmann, hören Sie zu! Sie können mich danach etwas fragen. – Unser Antrag leistet dazu einen wichtigen Beitrag. (Zuruf von der CSU: Jaja!) – Hören Sie zu! – Die Finanzmittel, die dem Naturschutz zur Verfügung stehen, sollen, wie unser Antrag fordert, vorrangig unseren Landwirten zugutekommen. Was denn sonst? – Sie sollen nicht in Verwaltung und staatlichen Strukturen versickern. Das ist falsch, das ist CSU. (Heiterkeit bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Es wird nicht richtiger, wenn man Falsches wiederholt!) Thorsten Glauber hat gesagt, dass die Gesamtausstattung der Landschaftspflegeverbände mit 31 Millionen Euro einen neuen Höchststand erreicht hat. Im Gegensatz dazu stehen viele Landwirte vor dem wirtschaftlichen Ruin. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie haben es immer noch nicht gelernt!) – Ja, da verdrehen Sie die Augen. Fragen Sie einmal Frau Kaniber. – Laut Agrarbericht ist die Milcherzeugung von erheblichen Gewinneinbrüchen betroffen. Diese Betriebe verzeichnen einen Gewinnrückgang von sage und schreibe 27 %. Auch Ackerbaubetriebe haben letztes Jahr Einbußen von 13 % erlitten. Der regulatorische und finanzielle Druck führt zu einem gefährlichen Höfesterben in Bayern. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): So verquer! So verquer!) – Frau Schorer-Dremel, da sollten Sie nicht lachen, das ist nämlich gar nicht lustig. – Die Priorität der vergrünten CSU – Sie sind vergrünt – ist nicht mehr, die landwirtschaftliche Erzeugung zu stützen, (Zurufe von der CSU) sondern irgendwelche ökologischen Wunschprojekte zu fördern, und das flächendeckend. Die Landschaftspflegeverbände sind zwischenzeitlich auf 90 % der Landesfläche tätig. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Auf über 90 %!) – 90 %. So genau wollen wir es nicht nehmen. Es ist auf jeden Fall ein ganz großer Teil. – Warum wurden dort Verbandsstrukturen geschaffen? – Die Antwort ist ganz einfach. Frau Schorer-Dremel, ich sage es Ihnen: einerseits weil unsere Landwirte die Bürokratie nicht mehr bewältigen können – das ist Ihre Schuld –, andererseits weil Umweltschutzverbände und kommunale Vertreter alles bestimmen wollen. Mit den Strukturen der Landschaftspflegeverbände geht ein erheblicher Teil der Fördergelder an den Landwirten vorbei. Wir haben es im Ausschuss besprochen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie haben im Ausschuss nicht zugehört!) Wir kritisieren nicht die Menschen, die in den Landespflegeverbänden engagiert sind, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Landschaftspflegeverbände! – Lachen bei Abgeordneten der CSU) sondern das System, das diese Verbände nötig gemacht hat. Wir wollen, dass Landwirte wieder ihre originäre Rolle einnehmen können, ohne bürokratische Monster und ohne belastende Dokumentationspflichten. (Martin Wagle (CSU): Aber nicht mit diesem Antrag! – Michael Hofmann (CSU): Könnten Sie das nächste Mal einen Experten reden lassen, falls Sie einen finden?) Die Priorität muss es sein, die Landwirte zu unterstützen, nicht die NGOs. Die finanziellen Ressourcen der Landschaftspflegeförderung müssen effizienter genutzt werden. Landwirte müssen Vorrang haben. Deshalb wollen wir Landwirte bei der Vergabe von Fördermitteln klar priorisieren. Der zweite entscheidende Grund, warum wir den Bauern die maximale Förderung zukommen lassen wollen: Die Landwirte produzieren unsere Lebensmittel. Diese Fähigkeit zur Grundversorgung unserer Bevölkerung ist doch extrem wichtig. Diese Fähigkeit müssen wir uns erhalten. Die Landwirte haben Vorrang vor Ihren wohlfeilen staatlichen Strukturen, die sich um Naturschutz kümmern wollen; das ist ja nett, aber es gibt wichtigere Dinge im Leben und in der Politik. Wir wollen also eine Stärkung unserer Bauern als elementare Träger der Landschaftspflege. Wir wollen eine Fokussierung unserer finanziellen Mittel auf diejenigen, die unsere Ernährung sichern. Zusammenfassend noch einmal: Mit unserem Antrag beabsichtigen wir, den Landwirten die maximalen Fördersummen zukommen zu lassen, ohne dass diese Finanzmittel in teilstaatlichen Strukturen und Organisationen versickern, wie das bei den CSU-Amigos der Fall ist. Natürlich spricht nichts gegen ehrenamtliches Engagement von Naturschutzorganisationen. Dieses Engagement wollen wir hier nicht infrage stellen. Dokumentationspflichten und Auflagen müssen aber deutlich zurückgestutzt werden. Natürlich gibt es auch in der Landschaftspflege unter Umständen Projekte, die anderweitig vergeben werden können, sofern ein Landwirt die entsprechenden Kriterien nicht erfüllen kann. Das ist schon richtig. Das muss jedoch die Ausnahme sein und darf nicht zur Regel werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): So eine substanzlose Rede!) – Das stimmt doch nicht.

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Ludwig Hartmann

Als Nächster erteile ich Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel für die CSU-Fraktion das Wort. – Bitte schön.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir beraten heute erneut über einen Antrag der AfD-Fraktion, der, so muss ich es richtig deutlich sagen, auf einem fundamentalen Missverständnis und absoluter Unkenntnis der Realität im ländlichen Raum beruht. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Ich kann nur sagen: Si tacuisses! Der Antrag fordert nicht weniger, als die Aufgaben der Landschaftspflege prioritär an Landwirte zu übertragen und Landschaftspflegeverbände nur noch dann einzusetzen, wenn es gar nicht anders geht. Werte Kolleginnen und Kollegen, das klingt auf den ersten Blick vielleicht plausibel, ist aber in der Sache falsch, fahrlässig und gefährlich kurz gedacht und zeigt mal wieder, wie demagogisch die AfD hier arbeitet. Erstens. Die Landschaftspflegeverbände in Bayern nehmen den Landwirten nichts weg. Im Gegenteil, sie arbeiten mit ihnen zusammen, freiwillig, partnerschaftlich und erfolgreich. Über 3.000 landwirtschaftliche Betriebe sind allein in Bayern mit den Landschaftspflegeverbänden aktiv. Mehr als 70 % der Fördermittel, die über diese Verbände beantragt werden, gehen direkt an die Landwirte. Allein am Vertragsnaturschutzprogramm sind über 25.000 Betriebe beteiligt und profitieren dabei von der fachlichen Unterstützung der Landschaftspflegeverbände. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zweitens. Die Landschaftspflegeverbände verursachen keine überflüssige Bürokratie. Sie bewirken genau das Gegenteil. Sie entlasten Landwirte und Kommunen, indem sie Beratung, Planung und Antragstellung koordinieren. Gerade kleine und mittlere Betriebe profitieren von dieser fachlichen Kompetenz, weil sie diese Aufgaben gar nicht alleine stemmen können oder wollen. Drittens. Die AfD versucht, einen Gegensatz zu konstruieren, den es so gar nicht gibt, nämlich zwischen der Landwirtschaft auf der einen und dem Naturschutz auf der anderen Seite. Das ist brandgefährlich. Wir brauchen kooperativen Naturschutz, der auf Augenhöhe funktioniert. Genau dafür stehen unsere 72 Landschaftspflegeverbände. Die Zusammenarbeit ist der Schlüssel zum Erfolg des Naturschutzes in Bayern. Diese Verbände bringen Landwirte, Naturschützer und Kommunen an einen Tisch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Diese Drittelparität sorgt für Transparenz, Interessenausgleich und Vertrauen. Das ist kein Schönwettermodell, sondern gelebte Praxis jeden Tag in allen Regionen Bayerns. Wer diese Struktur schwächt, schwächt auch den Naturschutz und vor allem die kleinbäuerlichen Betriebe, die davon profitieren. Viertens. Der Rückgang bäuerlicher Betriebe ist real, aber nicht die Schuld der Landschaftspflegeverbände. Die AfD versucht hier wieder einmal zu polarisieren und zu spalten. Die Ursachen liegen vielmehr im Globalisierungsdruck, im Strukturwandel, im Generationenwechsel und in politischen Rahmenbedingungen, aber nicht beim Naturschutz. Ganz im Gegenteil, die Landschaftspflegeverbände schaffen zusätzliche Einkommensquellen, stärken die Wertschöpfung und tragen aktiv dazu bei, kleinstrukturierte Landwirtschaft, wie wir sie in Bayern haben, zu erhalten. Sie schaffen also eine weitere Einkommenssäule. Wer also die Landschaftspflegeverbände angreift, trifft nicht die Verwaltung, sondern in erster Linie unsere landwirtschaftlichen bäuerlichen Familienbetriebe. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünftens. Die Landschaftspflegeverbände sind zentrale Akteure bei der Umsetzung unserer Naturschutzziele. Die Staatsregierung hat sich mit dem Artenschutz-Volksbegehren viel vorgenommen: eine Million Streuobstbäume pflanzen und pflegen, 15 % Offenlandfläche als Biotopverbund, 55.000 Hektar Moore wieder vernässen. Das geht nicht ohne Struktur, nicht ohne Personal, nicht ohne Know-how und schon gar nicht ohne Landschaftspflegeverbände und Landwirte. Im Jahr 2024 standen für die Landschaftspflegeverbände rund 63 Millionen Euro zur Verfügung; mehr als 5.000 Maßnahmen wurden gefördert. Das ist gelebte Praxis und keine Theorie. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der AfD ist nicht nur inhaltlich äußerst schwach, er ist ideologisch motiviert und von einer falschen Grundannahme getragen, wie so oft bei der AfD. Herr Mannes, das habe ich Ihnen schon im Ausschuss deutlich gesagt. Ich bin selbst ehrenamtliche Vorsitzende des 59. Landschaftspflegeverbands in meinem Landkreis Eichstätt und bekomme es aus täglicher Erfahrung mit: Unsere Landschaftspflegeverbände leisten wertvolle Arbeit für die Natur, für die Landwirtschaft und für unsere Kommunen. Sie sind ein Erfolgsmodell, das weit über Bayern hinaus Anerkennung findet und um das man uns in ganz Europa beneidet. Aus der Praxis in Eichstätt weiß ich: Unsere Zusammenarbeit mit den Landwirten läuft richtig gut. Wir beauftragen bevorzugt regionale Betriebe mit Pflegearbeiten. Das stärkt das Vertrauen, fördert die Kooperation und bringt den Naturschutz dahin, wo er hingehört, nämlich in die Fläche, in die Mitte der Gesellschaft. Wer hier von einer "Verdrängung der Landwirtschaft" spricht, wie das die AfD tut, verkennt nicht nur die Fakten, sondern auch die Realität bei uns im ländlichen Raum. Landschaftspflegeverbände sind keine bürokratischen Hindernisse, sondern im Gegenteil ein Garant für Effizienz, Entlastung und Fachkompetenz. Sie helfen bei der Antragstellung, bündeln Flächen über Eigentumsgrenzen hinweg und ermöglichen so überhaupt erst Förderprojekte. Damit sorgen sie für den Erhalt wertvoller Lebensräume, für Moorschutz, Insektenschutz und den Biotopverbund. Wir tun das nicht gegeneinander, wie das Ihr Antrag vorgibt, sondern gemeinsam durch die bewährte Drittelparität von Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz. Dieser Interessenausgleich ist kein Schönwettermodell, sondern gelebte Praxis und einer der Hauptgründe für den Erfolg der Landschaftspflege. Ich war erst Anfang Juni beim Deutschen Landschaftspflegetag in Bad Staffelstein mit Frau Kollegin Sowa. Dort wurde eindrucksvoll deutlich, wie gut die Zusammenarbeit zwischen LPV und Landwirten in der Praxis funktioniert. Es wurden Projekte vorgestellt, die zeigen: Naturschutz ist kein Gegensatz zur Landwirtschaft, sondern ein wertgeschätzter Partner. Diese Partnerschaft funktioniert, wenn Vertrauen da ist. Unsere Landschaftspflegeverbände schaffen dieses Vertrauen durch Transparenz, Nähe und eine klare Ausrichtung am Gemeinwohl. Im Ausschuss wurde deutlich, dass alle Parteien, außer der AfD, zu den Landschaftspflegeverbänden stehen, weil sie sich für den Naturschutz, für Biodiversität, für die Landwirtschaft und für die Attraktivität unseres ländlichen Raumes bewährt haben. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion vor. – Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Frau Schorer-Dremel, Sie haben es in dem Sinne richtig zusammengefasst, dass unser Antrag berechtigt ist; denn Sie haben selbst gesagt, 70 % der Finanzmittel kämen über Umwege wieder bei den Landwirten an, 30 % verdampfen. Genau das haben wir kritisiert. Das andere haben Sie auch gesagt: Die Anträge, die gestellt werden müssen, sind für Landwirte offensichtlich zu kompliziert. Deswegen braucht man Leute, die in den Büros sitzen und Antragsbearbeitung machen. Das ist natürlich keine Wertschöpfung. Klar ist, seit dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" wollen Sie mit den NGOs an einem Tisch sitzen; aber ich sage Ihnen noch etwas: Das ist kein Wundermodell, sondern selbst im grünen Baden-Württemberg kritisiert man, wie das Volksbegehren umgesetzt wurde. Jetzt noch einmal die Frage: Was ist daran sinnvoll, dass nur ein Teil der Finanzmittel bei den Landwirten ankommt und der andere Teil in Verwaltung versiegt?

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Ludwig Hartmann

Herr Mannes, Ihre Redezeit ist vorbei.

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Gerd Mannes AfD

Was ist daran sinnvoll?

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Ich bin eigentlich richtig froh, dass wir hier im Landtag alles, was gesagt wird, aufzeichnen und dass man es nachträglich anhören kann. Aus Ihrer Wortmeldung wird mehr als deutlich, dass Sie die Worte verdrehen, dass Worte inhaltlich aus dem Zusammenhang gerissen werden und dass Sie versuchen, alles entsprechend Ihrer falschen Argumentationen darzustellen. Ich finde, es ist eine bodenlose Frechheit, wie hier argumentiert wird. Ich zitiere: Mehr als 70 % der Fördermittel gehen direkt an die Landwirte. – Hören Sie bitte zu. – Unsere Landschaftspflegeverbände sind für unsere Landwirte unverzichtbar. Im Gegensatz zur AfD schaffen wir es, unsere Natur in Bayern gemeinsam zu erhalten, weil wir zusammenarbeiten und nicht spalten und vor allen Dingen keine falschen Behauptungen in den Raum stellen. (Beifall bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Patrick Friedl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte schön.

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Patrick Friedl GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag geht die AfD auf Landschaftspflegeverbände in Bayern los, die wegen des Freistaats mit vielen Projekten finanziell ohnehin in der Luft hängen. Dieser Antrag ist auch eine Attacke auf viele landwirtschaftliche Betriebe in Bayern. Täuschen Sie sich nicht! Die Zusammenarbeit mit den Landschaftspflegeverbänden ist für viele landwirtschaftliche Betriebe ein Gewinn. Über 3.000 Betriebe arbeiten mit einem Landschaftspflegeverband zusammen. Das sind im Schnitt über 40 Betriebe pro Landschaftspflegeverband im Jahr. Das bedeutet, diese Betriebe erhalten Unterstützung bei der Antragstellung, bei der Umsetzung und bei der Abwicklung gemeinsamer Projekte. Das ist gerade für kleinere Höfe – wir haben es gerade schon gehört – ein unschätzbarer Vorteil. Das wirkt sich auch finanziell positiv aus. Über 70 % der von den Landschaftspflegeverbänden beantragten Mittel fließen direkt an landwirtschaftliche Betriebe. Sie sichern damit ihr Einkommen, erhalten unsere Kulturlandschaft und leisten gleichzeitig aktiven Natur- und Klimaschutz. Umso ärgerlicher ist es, dass ausgerechnet die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen dieses Erfolgsmodell gefährden, indem sie im Jahr 2025 die notwendigen Mittel für die Landschaftspflegeverbände nicht zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund können weiterhin etliche Anträge nicht gestellt werden, und unzählige wichtige Projekte für Natur- und Artenschutz liegen auf Eis. Sie liegen auf Eis, weil Vorleistungen unbezahlt blieben und rund 18 Millionen Euro an Fördergeldern nicht bewilligt wurden. Worum geht es konkret? – Es geht um Maßnahmen zur Wiesenmahd, zum Wiesenbrüterschutz, zur Pflege von Streuobstwiesen, und es geht um den Erhalt von wertvollen Biotopflächen. Viele Betriebe haben sich auf die Aussicht auf Förderung verlassen, stehen jetzt mit leeren Händen da oder müssen warten. Oft haben sie Spezialmaschinen angeschafft, Personal gebunden, Verträge geschlossen; aber Sie lassen sie im Regen stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Bayern sind Klimaschutz, Landwirtschaft und Tourismus ohne eine intakte Landschaft und Artenvielfalt nicht zukunftsfähig. Jedes verlorene Biotop, jedes aufgegebene Moor, jede nicht umgesetzte Streuobstwiese ist ein Verlust an Naturkapital, das wir nicht ersetzen können. Ich appelliere daher eindringlich an die Staatsregierung: Lösen Sie den Mittelengpass endlich auf. Sorgen Sie für eine auskömmliche, langfristige und planbare Finanzierung der Landschaftspflege durch die Verbände und die landwirtschaftlichen Betriebe. (Martin Wagle (CSU): Um welchen Antrag geht es?) Den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Guten Morgen!)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Als nächster Rednerin erteile ich Kollegin Jakob für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. – Bitte schön.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich gedacht, die Anträge der AfD können nicht mehr schlimmer werden; aber Sie, Herr Kollege Mannes, ziehen heute einen Antrag hoch, den wir bereits im Ausschuss ausgiebig diskutiert haben. Dort haben wir versucht, Ihnen zu erklären, dass Sie eigentlich unsere kostbare Zeit stehlen, in der wir gemeinsam und zum Wohle des bayerischen Volkes gute Dinge bewirken könnten. Stattdessen sind wir hier und diskutieren so viel Unwahres und so viel Falsches, das die Menschen draußen einfach nur verwirrt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Um was geht es? – Die Landschaftspflegeverbände sind ein Erfolgsprogramm. In Bayern haben wir 72 Landschaftspflegeverbände. Was machen sie? – Sie koordinieren, sie kümmern sich um Flächen vor Ort, die Landwirte teilweise gar nicht mehr bewirtschaften wollen, weil sie nicht den benötigten Ertrag liefern. Sie arbeiten mit den Landwirten zusammen. Sie arbeiten mit den Lohnunternehmen zusammen. Sie arbeiten mit den Kommunen zusammen. Ich glaube, der Naturschutz in Bayern wird maßgeblich durch unsere bayerischen Landschaftspflegeverbände geprägt. Daran gibt es nichts zu rütteln. Lieber Kollege Mannes, Sie bringen hier einiges durcheinander. Ich verstehe gar nicht, woher Sie diese Ideen haben. Ich habe noch keinen einzigen Landwirt gehört, der zu mir gesagt hätte: Um Gottes willen, die Landschaftspflegeverbände kriegen so viel Geld und wir kriegen gar nichts. – Das ist einfach falsch. 70 % der Mittel gehen direkt in die Landwirtschaft. Das haben wir heute schon gehört. Es gibt unzählige Programme, an denen Landwirte teilnehmen und wo sie in Kooperation mit den Landschaftspflegeverbänden oder selbstständig über das KULAP, über das VNP oder über das VNP Wald direkt einen Beitrag für den Naturschutz in Bayern leisten und dafür gute Fördergelder von Bayern und aus der EU erhalten können. Deswegen gibt es überhaupt kein Konkurrenzdenken. Wir fördern beide. Wir unterstützen den Naturschutz und die Landwirtschaft, je nachdem, was für den Landwirt passender ist. Der Landwirt kann sich durch die Kooperation und die Organisation der Landschaftspflegeverbände gutes Geld hinzuverdienen. Gerade für die kleineren und mittleren Betriebe, die Sie angesprochen haben, ist das essenziell wichtig. Diese haben sich kleinere Maschinen und kleinere Traktoren zugelegt, um entsprechende Maßnahmen durchführen zu können. Mir ist es unverständlich, wie Sie auf die Idee kommen, dass eine Konkurrenz entsteht und sich die Landwirte benachteiligt fühlen. Wir müssen uns für den Naturschutz und für die Artenvielfalt einsetzen. Das gelingt am besten mit unseren bayerischen Landschaftspflegeverbänden, die immer eine große Unterstützung durch den Freistaat Bayern erfahren haben. Sie sind gewollt und gewünscht, weil sie genau das verbinden, was oft im Widerspruch zueinandersteht: Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft. Das zeigt nämlich, dass es kein Widerspruch ist, miteinander für ein lebenswertes Bayern und für eine gute Zukunft zu arbeiten. Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Abgeordneten Christin Gmelch für die AfD-Fraktion vor. – Bitte schön.

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Christin Gmelch AfD

Liebe Frau Jakob, ich bin selber Landwirtin. (Marina Jakob (FREIE WÄHLER): Ich auch!) Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich sehe von diesen Landschaftspflegeverbänden überhaupt nichts. (Widerspruch bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Diese Verbände führen Flurbereinigungen durch und nehmen uns die Flächen weg. Das ist die aktuelle Situation: Uns werden die Flächen weggenommen, und wir können nichts dagegen unternehmen. Was sagen Sie dazu?

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Ein Landschaftspflegeverband darf rechtlich keine Flurbereinigungen durchführen. Das ist nicht deren Aufgabe. (Lebhafter Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich direkt an Ihren örtlichen Landschaftspflegeverband zu wenden, einen Termin zu vereinbaren und sich die Zuständigkeiten zeigen zu lassen. Ich war deswegen vor Kurzem erst in Aichach-Friedberg. Der dortige Verband bewirkt tolle Sachen, auch in Kooperation mit den Landwirten. Die Landwirte waren übrigens vor Ort und haben davon berichtet, wie gut die Kooperation funktioniert. Melden Sie sich direkt vor Ort und lassen Sie sich alles erklären. Für Flurbereinigungsverfahren ist das Amt für Ländliche Entwicklung zuständig. Dort finden Sie den richtigen Ansprechpartner, wenn Sie Beschwerden haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion das Wort. – Bitte schön.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Ich bin die letzte Rednerin. Die Fake News der AfD waren schon im Ausschuss mehr als eine Unverschämtheit. Aber anscheinend ist Ihnen auch nichts zu peinlich, um es nicht noch einmal ins Plenum zu holen und damit offensichtlich einen Angriff nicht nur auf unsere Kommunen und auf unseren kooperativen Naturschutz in Bayern zu fahren, nein, sondern auch gegen die Landwirt:innen, die Sie angeblich hier vertreten wollen. Ihr Berichtsantrag ist nicht nur ideologisch falsch, sondern auch handwerklich schlecht gemacht und schlichtweg falsch. Ich möchte drei Fake News aus Ihrem Antrag herausgreifen. Das Erste. Angeblich seien die Landschaftspflegeverbände ein Bürokratiemonster. Das Gegenteil ist der Fall. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Die Landschaftspflegeverbände helfen nämlich den Landwirt:innen bei der Antragstellung, koordinieren Maßnahmen, vermitteln Wissen und bündeln Mittel. Sie sorgen dafür, dass die Gelder genau dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nämlich auf den Feldern, auf den Wiesen und bei den Betrieben – wenn man sich halt auch dorthin wendet. Eine Holschuld und eine Bringschuld ist hier schon gegeben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU und GRÜNEN) Zweitens. Die AfD behauptet hier, dass die Landwirt:innen durch die Förderungen ausgeschlossen seien. Auch das ist totaler Bullshit. Fakt ist: Über 3.000 landwirtschaftliche Betriebe arbeiten freiwillig und erfolgreich mit den Landschaftspflegeverbänden zusammen. Wir haben es gerade schon gehört: 70 % der Fördermittel gehen direkt an die Landwirt:innen. Noch etwas: Die Landwirt:innen können diese Mittel auch selber beantragen und müssen nicht über den Landschaftspflegeverband gehen. Aber die allermeisten machen das, eben weil dadurch Bürokratie reduziert wird. Das ist der Unterschied. Drittens – das war besonders schräg – versucht die AfD, die Situation der Landwirt:innen den Landschaftspflegeverbänden in den Schuh zu schieben. Der Strukturwandel – Frau Kollegin Schorer-Dremel hat es richtig angesprochen – hat viele Ursachen: Preisdruck, fehlende Nachfolge, globalisierte Märkte, aber sicher nicht die helfende Hand der Landschaftspflegeverbände. Liebe Kolleg:innen, wir haben es heute schon gehört: Wir haben über 72 Landschaftspflegeverbände, die über 90 % unserer Flächen gemeinsam mit Landwirt:innen, den Kommunen und den Naturschutzverbänden betreuen. Das ist keine Fehlentwicklung. Das ist ein Erfolgsmodell, auf das wir in Bayern so richtig stolz sein können. Das ist mir schon klar, dass Ihnen das nicht passt; denn Zusammenarbeit ist nicht Ihr Geschäftsmodell – Hetze ist Ihr Geschäftsmodell – Hetze gegenüber öffentlich geförderten Strukturen, Hetze gegen demokratisch organisierte Verbände, Hetze gegenüber der Landwirtschaft, die sich hier hoffentlich nicht spalten lässt. Was Sie wollen, schwächt die kleinbäuerliche Landwirtschaft, die Kommunen, den ländlichen Raum und am Ende auch den Schutz unserer Natur- und Artenvielfalt. Dem stellen wir uns natürlich entgegen. Damit lehnen wir den Antrag ab. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Die Tagesordnung ist abgearbeitet. Ich bedanke mich für die konstruktive Beratung und wünsche einen schönen Abend. (Schluss: 17:22 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/55 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Europaangelegenheiten und Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss Europaangelegenheiten 1. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Dr. Gerhard Hopp, Martin Wagle, Alex Dorow u.a. CSU Subsidiarität Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen COM(2025) 180 final BR-Drs. 217/25 Drs. 19/7283, 19/7430 Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/55 2. Nichtlegislatives Vorhaben der Europäischen Union Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Aktionsplan für die Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern COM(2025) 10 final BR-Drs. 77/25 Drs. 19/5947, 19/7425 Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Dem Vorhaben wird zugestimmt. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 3. Nichtlegislatives Vorhaben der Europäischen Union Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027 COM(2025) 62 final BR-Drs. 132/25 Drs. 19/6844, 19/7427 Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Das Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/55 4. Konsultationsverfahren der Europäischen Union Justiz und Grundrechte Öffentliche Konsultation zur EU-Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen nach 2025 01.04.2025 - 24.06.2025 Drs. 19/6343, 19/7434 Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag nimmt das Konsultationsverfahren zum Anlass, die auf Drs. 19/7434 veröffentlichte Stellungnahme abzugeben. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z 5. Konsultationsverfahren der Europäischen Union Klimaschutz Öffentliche Konsultation zur Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems 1 (EHS1) 15.04.2025 - 08.07.2025 Drs. 19/6748, 19/7431 Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag nimmt das Konsultationsverfahren zum Anlass, die auf Drs. 19/7431 veröffentlichte Stellungnahme abzugeben. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A ENTH Z Protokoll 19/55 Anträge 6. Antrag des Abgeordneten Jörg Baumann AfD Abbau von Mehrarbeitsstunden bei der Bayerischen Polizei Drs. 19/5677, 19/7264 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 7. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Hanna-Krahl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein barrierefreies Gesundheitssystem für Bayern – UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen Drs. 19/5983, 19/7265 (A) Über den Antrag wird einzeln abgestimmt. 8. Antrag der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Holger Grießhammer, Anna Rasehorn u.a. SPD Hilfe für Menschen in seelischer Not: Sozialpsychiatrische Dienste in Unterfranken sichern! Drs. 19/6005, 19/7266 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 9. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention stärken, Zukunft der Reha in Bayern sichern I: Pflegeausbildung auch in Reha-Kliniken und weiteren Einrichtungen Drs. 19/6144, 19/7267 (E) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/55 10. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention stärken, Zukunft der Reha in Bayern sichern II: Reha-Kliniken in Krankenhausreform mitdenken Drs. 19/6145, 19/7268 (G) Über den Antrag wird gesondert beraten. 11. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention stärken, Zukunft der Reha in Bayern sichern III: Wirtschaftliche Situation der Reha-Kliniken verbessern, Bürokratie abbauen Drs. 19/6146, 19/7279 (ENTH) Über den Antrag wird gesondert beraten. 12. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Kerstin Schreyer, Tanja Schorer-Dremel u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention stärken, Zukunft der Reha in Bayern sichern IV: Digitale Transformation in den Reha-Einrichtungen unterstützen Drs. 19/6147, 19/7269 (E) Über den Antrag wird gesondert beraten. 13. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Maximilian Deisenhofer u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sanierungsbedarf erheben – öffentliche Schwimmbäder erhalten Drs. 19/6169, 19/7256 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z Z Z Protokoll 19/55 14. Antrag der Abgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Kerstin Schreyer u.a. CSU Digitale Speicherung von Leistungsnachweisen Drs. 19/6509, 19/7253 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 15. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Umweltschäden verhindern: Aktives Gänsemanagement weiterentwickeln Drs. 19/6516, 19/7259 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 16. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Erkundung und Bewertung von natürlichen Wasserstoffvorkommen in Nordbayern Drs. 19/6542, 19/7260 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 17. Antrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag Drs. 19/6563, 19/7231 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/55 18. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die Zukunft des Naturschutzes: Kenntnis der Artenvielfalt sichern – Nachwuchs fördern Drs. 19/6576, 19/7244 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 19. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Windkraftausbau und Naturschutz gemeinsam anpacken II: Anerkennung von Anti-Kollisionssysteme für Windenergieanlagen Drs. 19/6577, 19/7245 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 20. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz für Mengenschwelle für Biogas in der Störfall-Verordnung auf 25.000 kg anheben Drs. 19/6578, 19/7246 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z Z Z 21. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Claudia Köhler u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schnellerer Umstieg auf Pauschalierung bei der Finanzierung privater Förderschulen Drs. 19/6583, 19/7254 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/55 22. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Echter Bürokratieabbau statt teurer Alibimaßnahmen: Bayerischen Bürokratiebeauftragten und Bayerischen Normenkontrollrat abschaffen! Drs. 19/6592, 19/7232 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 23. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner und Fraktion (AfD) Förderung von Tempo 50 Drs. 19/6602, 19/7257 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 24. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner und Fraktion (AfD) Erwerb von ICE 3 Zügen prüfen Drs. 19/6603, 19/7255 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 25. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner und Fraktion (AfD) Gebrauchte Züge beim Vergabeverfahren der BEG berücksichtigen Drs. 19/6604, 19/7258 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 26. Antrag der Abgeordneten Jörg Baumann, Richard Graupner, Florian Köhler u.a. und Fraktion (AfD) Missbräuchliche Umgehung von Sprachtests im Einbürgerungsverfahren wirksam unterbinden! Drs. 19/6617, 19/7233 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/55 27. Antrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Ruth Müller, Florian von Brunn u.a. SPD Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen auch in bebauten Randgebieten: Rechtsklarheit und finanzielle Unterstützung für Kommunen schaffen Drs. 19/6671, 19/7249 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 28. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Barbara Fuchs u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht zur aktuellen Lage des bayerischen Einzelhandels (insbesondere in strukturschwachen Regionen) Drs. 19/6684, 19/7261 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 29. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung der Forderungen aus Bayern-Ei-Untersuchungsausschuss, ORH-Bericht und Coramentum-Gutachten Drs. 19/6688, 19/7250 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z A 30. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Kerstin Celina u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Psychosoziale Hilfen auf eine sichere und nachhaltige finanzielle Basis stellen! Drs. 19/6690, 19/7270 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH Protokoll 19/55 31. Antrag der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel, Alexander Flierl, Petra Högl u.a. CSU Bericht zu den Ergebnissen der 16. UN-Weltnaturkonferenz in Rom Drs. 19/6694, 19/7251 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 32. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Dr. Stefan Ebner u.a. CSU Wirtschaftsentlastungen: Bürokratieabbau bei Melde- und Dokumentationspflichten nach der DSGVO auf EU-Ebene Drs. 19/6696, 19/7262 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z ENTH Z 33. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u.a. und Fraktion (AfD) EU-CO -Flottengrenzwerte abschaffen – Keine planwirtschaftlichen Vorgaben für die Automobilindustrie in Bayern, Deutschland und Europa Drs. 19/6697, 19/7263 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 34. Antrag der Abgeordneten Alexander Flierl, Petra Högl, Thomas Holz u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bericht zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Drs. 19/6698, 19/7252 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Anlage 2 zum Protokoll 19/55 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 10.07.2025 zu Tagesordnungspunkt 6: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Barbara Fuchs u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) (Drs. 19/5953) (Drucksache 19/6328) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin X Eberwein Jürgen X Aigner Ilse X Dr. Ebner Stefan X Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann X Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang Bäumler Nicole X Fehlner Martina Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg X Flierl Alexander Baumgärtner Jürgen X Freller Karl X Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara X Dr. Behr Andrea X Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric X Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia Böhm Martin X Gotthardt Tobias Böltl Maximilian X Graupner Richard X Bozoglu Cemal X Grießhammer Holger Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann X Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar Deisenhofer Maximilian X Halemba Daniel Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard Dietz Leo X Heisl Josef X Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian Dremel Holger X Herrmann Joachim X Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra X Protokoll 19/55 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin X Post Julia X Huber Martin Andreas X Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna X Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias X Jakob Marina Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike X Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef Konrad Joachim X Schmidt Gabi Kraus Nikolaus X Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie X Lipp Oskar X Schulze Katharina X Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland X Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf X Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin Meier Johannes X Stolz Anna X Meußgeier Harald Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen Striedl Markus X Mittag Martin Dr. Strohmayr Simone Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen X Protokoll 19/55 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth X Weber Laura Dr. Weigand Sabine X Weigert Roland Weitzel Katja X Widmann Jutta X Winhart Andreas X Zellmeier Josef Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix Zöller Thomas X Zwanziger Christian X Gesamtsumme 24 131 2

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