Thomas Huber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unter den Gästen darf ich auch Herrn Kirchenrat Dieter Breit herzlich begrüßen, der zu diesem Tagesordnungspunkt heute in den Bayerischen Landtag gekommen ist. Wir bringen in Zweiter Lesung ein Gesetz auf den Weg, das überfällig, notwendig und gut vorbereitet ist: das Bayerische Ladenschlussgesetz. Damit überführen wir das bisherige Bundesrecht aus dem Jahr 1956 endlich in einen eigenen bayerischen Rahmen, der modernen Anforderungen Rechnung trägt: mit Maß, mit Haltung und mit Fortschritt. Wir schlagen keine Revolution vor, wohl aber eine durchdachte und angemessene Weiterentwicklung, die auf dem aufbaut, was sich bewährt hat, und gleichzeitig den Blick nach vorne richtet. Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, dass wir neue Formen der Nahversorgung wie digitale Kleinstsupermärkte ermöglichen wollen, dass wir verkaufsoffene Nächte ohne Anlassbindung einführen, dass wir Kommunen mehr Spielraum geben wollen. Genau das setzen wir jetzt um: verantwortungsvoll, behutsam und bürgernah. Mit dem neuen Gesetz erlauben wir bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Nächte pro Jahr sowie vier individuelle Abende nach einfacher Anzeige. Gleichzeitig schaffen wir eine klare rechtliche Grundlage für digitale und personallose Kleinstsupermärkte, ein Zukunftsmodell gerade für den ländlichen Raum. Dabei bleiben wir im Rahmen des Bewährten. Die Regelungen des bisherigen Bundesgesetzes werden im Wesentlichen übernommen, aber gezielt ergänzt. Wir sorgen für Klarheit, wo es bisher Auslegungsspielraum gab. Das schafft Rechtssicherheit für Kommunen, Betriebe und Verbraucher. Bei aller Öffnung bleiben zwei Grundsätze als unsere roten Linien unberührt: Erstens, keine Ausweitung der regulären Ladenöffnungszeiten. Zweitens, der strikte Schutz von Sonn- und Feiertagen. Diese Linien ziehen sich durch den gesamten Gesetzentwurf. Werktags bleibt es bei 6 bis 20 Uhr. Sonntags gilt weiter: Ruhe statt Konsumdruck. Genau deshalb darf der Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte an Sonn- und Feiertagen aus Respekt vor Beschäftigten, Familien und deren Gesundheit sowie vor gesellschaftlicher und geistiger Erholung nur ohne Personal erfolgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gerade der Sonntag ist für viele Menschen mehr als nur ein arbeitsfreier Tag. Er ist ein Stück kulturelle Identität, ein verfassungsrechtlich geschützter Raum für Gemeinschaft, Familie und innere Einkehr. Es ist keine Nostalgie, diesen Wert zu bewahren; es ist kluge Politik mit Haltung. Ich bin für die beiden Änderungsanträge aus den Koalitionsfraktionen dankbar. Mit dem ersten Änderungsantrag sorgen wir unter anderem dafür, dass auch der erste Advent, sollte er auf einen Novembersonntag fallen, weiterhin als verkaufsoffen gelten kann. Der ursprüngliche Entwurf sah das noch nicht vor, was effektiv eine Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen und gängigen Regelung bedeutet hätte. Mit dem zweiten Änderungsantrag schaffen wir eine Übergangsregelung für geplante lange Einkaufsnächte im Herbst 2025. Viele Veranstalter haben bereits Monate im Voraus geplant. Wir geben ihnen damit ein Stück weit Planungssicherheit und Vertrauen. Diese Änderungsanträge sind das, was gute Gesetzesarbeit ausmacht: pragmatisch, nachvollziehbar und an der Realität orientiert. Wir werden allerdings keine Schablonenpolitik machen, wie sie Teile der Opposition in ihren Änderungsanträgen vorschlagen. Meine Damen und Herren, es gibt eine Reihe von Änderungsanträgen, die dem Geist dieses Gesetzes nicht gerecht werden. Das betrifft zum Beispiel den Änderungsantrag der SPD, die Sonntagsöffnung personalloser Märkte komplett zu verbieten. – Das konterkariert unser Ziel vollständig. Der Betrieb erfolgt nach unserem Gesetz ohne Personal, der Arbeitnehmerschutz und die Sonn- und Feiertagsruhe bleiben gewahrt. Ein Verbot wäre schlicht nicht verhältnismäßig und auch nicht zeitgemäß. Apropos nicht zeitgemäß: Die SPD-Forderung, verkaufsoffene Nächte auf nur einen Werktag im Jahr zu beschränken, würde dem Einzelhandel ebenfalls wichtige Impulse und Freiräume nehmen, besonders in unseren Innenstädten, wo wirklich jeder Besucher zählt. Auch die Idee, das gesamte Gesetz evaluieren zu müssen, wirkt eher wie Misstrauen gegenüber dem Parlament als wie sachliche Kontrolle. Anstatt pauschal evaluieren wir gezielt dort, wo etwas neu ist. Der Änderungsantrag der GRÜNEN, digitale Kleinstsupermärkte auf 400 m² auszuweiten, geht unserer Ansicht nach zu weit. Damit würde die Grenze zur wettbewerbsverzerrenden Supermarktkonkurrenz klar überschritten werden. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) – Herr Kollege, der Versorgungszweck von Grund- und Nahversorgung rechtfertigt keine halben Discounterhallen auch an Sonn- und Feiertagen. Unsere 150 m² sind ein sorgsam errungener Kompromiss aus vielen Gesprächen mit Experten und natürlich auch Juristen. Dann wird noch vorgeschlagen, die Anzeigepflicht für individuelle lange Nächte zu streichen. Damit entzieht man den Gemeinden jede Kontrolle. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen ein unkompliziertes und faires Verfahren, das schlichtweg auch Missbrauch verhindert. Die AfD hat beantragt, die Verkaufsfläche auf nur noch 100 m² zu begrenzen, das Gesetz nach zwei Jahren zu evaluieren und es dann nach drei Jahren automatisch auslaufen zu lassen. – Sorry, liebe Kollegen, das ist weder rechtssicher noch innovationssicher. (Martin Wagle (CSU): Ein Schmarrn ist es!) Das wäre ein Gesetz auf Zeit und ein fatales Signal an den Handel. Die Änderungsanträge der Opposition sind aus den genannten Gründen aus unserer Sicht allesamt abzulehnen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir nehmen mit unserem Gesetzentwurf nicht nur auf die Lebensrealität Rücksicht, sondern wir gestalten sie mit. Gerade in kleinen Orten, in denen es keinen Supermarkt mehr gibt und wo die nächste Einkaufsmöglichkeit kilometerweit entfernt ist, kann ein digitaler Kleinstsupermarkt eine Lücke schließen, Versorgung sichern und Lebensqualität erhalten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich war selber vor Ort und habe mir den einen oder anderen digitalen Kleinstsupermarkt angeschaut. Das Konzept funktioniert. Es funktioniert ohne zusätzliche Belastung für die Menschen, es funktioniert ohne Sonntagsarbeit und ohne Druck. Das ist Digitalisierung mit Maß, nicht um der Technik willen, sondern für die Menschen. Das bedeutet auch ganz konkret: weniger Autofahrten, weniger Aufwand, mehr Alltagserleichterung, gerade auch für ältere Menschen, Familien und Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter. Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf gezielt das, was Bayern ausmacht: den subsidiären Gedanken, kommunale Selbstverwaltung und Verantwortungsbewusstsein vor Ort. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Gemeinden entscheiden, wann und wo sie verkaufsoffene Nächte zulassen. Sie entscheiden, ob sie Ausflugsorte mit Tourismusverkauf definieren und wie sie mit personallosen Märkten umgehen. Das Ganze geschieht rechtssicher, unbürokratisch und transparent. Wir schaffen also kein zentralistisches neues Regelwerk, sondern einen flexiblen Rahmen, der vor Ort mit Leben gefüllt werden kann. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz bringt das Ladenschlussrecht auf die Höhe der Zeit. Es tut das ohne Ideologie, ohne Extreme und ohne Schablonen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und zu den beiden Änderungsanträgen der Koalition. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Huber. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johannes Meier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
