Thorsten Freudenberger
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! "NGOs im Auftrag der EU-Kommission aktiv?" – So lautete die Überschrift Anfang Juni in einem Beitrag auf "tagesschau.de". Hintergrund zu dieser Veröffentlichung waren Hinweise darauf, dass die EU-Kommission im Zusammenwirken mit Umweltverbänden für Kampagnen oder gar Klagen auch gegen deutsche Firmen agiert haben könnte. Während die EU-Kommission diese Vorwürfe zurückweist, wird der EU-Rechnungshof folgendermaßen zitiert: "Die EU-Finanzierung für NGOs ist zu undurchsichtig und leidet unter einem Mangel an Transparenz." Zu lesen war das im April dieses Jahres, auch auf "tagesschau.de". Ein zweiter Fall aus den vergangenen Monaten, der die NGOs in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt hat, war im Februar: Eine Kleine Anfrage der Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag schlägt hohe Wellen. Anlass waren Proteste gegen rechts, gegen die Unionsparteien direkt oder eine Person, in dem Fall Friedrich Merz, an denen auch zumindest indirekt geförderte Organisationen beteiligt waren. Es handelte sich um organisierte Aktionen mit eindeutiger Parteinahme und klarer Positionierung gegen eine Partei und eine Person innerhalb des Wahlkampfes. Zu lesen war in Berlin beispielsweise die Parole: "Ganz Berlin hasst die CDU." Wenn Organisationen sich gegen Hass und Hetze einsetzen, ist das gut. Wenn man dann gleichzeitig solche Dinge toleriert, ist das schwierig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Eine Kleine Anfrage im Bundestag ist Ausdruck des parlamentarischen Rechtes auf Auskunft und Transparenz. Bezeichnend waren übrigens damals die Reaktionen auf diese Kleine Anfrage. Von linker Seite und aus den Reihen einiger NGOs wurde reflexartig von "Einschüchterungsversuchen" gesprochen (Anna Rasehorn (SPD): Nichts anderes war es ja auch!) oder von einem "beispiellosen Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft". Statt dass man sich differenziert und sachorientiert mit einer grundsätzlichen, rechtsstaatlichen Frage auseinandergesetzt und parlamentarische Kontrollrechte geachtet hätte, gab es nur Häme und eine Überreaktion. Auch von Rechtsaußen ist zu diesem Thema nichts zu erwarten, zumindest nichts Konstruktives. Hunderte von ganz verschiedenen NGOs, die es bei uns gibt, werden dort pauschal als Komplex betrachtet. Sie seien allesamt Handlanger und Unterstützer der Regierungsagenda und Teil eines Staates, der seine Bürger entmündigt. (Michael Hofmann (CSU): Unglaublich! – Christoph Maier (AfD): Die Wahrheit! – Michael Hofmann (CSU): Unglaublich!) Einfache und undifferenzierte Sichtweisen führen wie immer zu rein populistischen und einfachen Forderungen, hier natürlich: Geldhahn zudrehen, allen NGOs keine Gelder mehr geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen auch am Beispiel der NGOs, dass weder von Linksaußen noch von Rechtsaußen irgendwelche konstruktiven Lösungen in Sachfragen zu erwarten sind. Ideologie, pauschaler Populismus, pauschale Verurteilungen von Organisationen, die auch Sinnvolles leisten, von Linksaußen, von Rechtsaußen – wie immer gibt es hier nichts Konstruktives. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kurz zu NGOs: Sie bündeln Interessen und organisieren Bürgerinnen und Bürger. Sie erfüllen einen wichtigen Zweck, nämlich im gemeinnützigen Bereich, im gesellschaftlichen Bereich, im sozialen, kulturellen, ökologischen oder auch im politischen Bereich. Sie sind wichtige Akteure einer lebendigen, einer pluralistischen und einer gelebten Demokratie. NGOs decken also klar umrissene, klar bestimmte Themengebiete ab. Im Rahmen dieses Engagements steht absolut fest, dass sie sich politisch äußern können und sollen. Sie dürfen und können sich positionieren und an der politischen Willensbildung teilhaben. Da sie aber oftmals direkt oder indirekt mit staatlichen Mitteln unterstützt werden, gelten hier schon gewisse Spielregeln. Während es für den Staat das absolute Neutralitätsgebot gibt, die Neutralitätspflicht, gilt für NGOs vor allem auch das Mäßigungsgebot und eine Neutralitätsorientierung dahin gehend, dass eine regelhafte Parteinahme und ein Fungieren quasi als Partei, vor allem auch im Wahlkampf, als sehr problematisch angesehen werden müssen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) NGOs sind wichtig für eine lebendige Gesellschaft, für eine demokratische Gesellschaft. Wir fordern allerdings Transparenz darüber, wofür Gelder ausgegeben werden. Es ist das gute Recht jedes Bürgers dieses Staates zu erfahren, wofür seine Steuergelder ausgegeben werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das heißt, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind und Geld erhalten, können sie sich nicht quasi parteipolitisch engagieren. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Es sind Non-Governmental Organizations und keine Near-Governmental Organizations. Das muss eingehalten sein. Wenn NGOs klare und thematisch bezogene Aufgaben haben, muss man hellhörig werden, wenn zum Beispiel Meldeportale eingerichtet und damit staatliche Aufgaben übernommen werden. NGOs haben im parastaatlichen Bereich nichts verloren. Diese Analysen und Forderungen kommen übrigens nicht alleine aus dem politischen, sondern auch aus dem wissenschaftlichen Bereich. Der Augsburger Verfassungsrechtler Prof. Franz Lindner unterstützt diese Forderungen, indem er schreibt, die staatliche Förderung privater Akteure oder deren Projekte dürfe die politische Neutralitätspflicht des Staates nicht unterlaufen. Der Staat dürfe daher nicht solche Organisationen oder Projekte fördern, denen teilweise eine einseitige politische oder gar parteipolitische Ausrichtung zugrunde liegt. Gegen eine einseitige politische Förderpraxis seien rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Der Leipziger Verfassungsrechtler Prof. Gersdorf ergänzt: "Überdies steht die staatliche Förderung von gesellschaftlichen Organisationen unter Gesetzesvorbehalt. Die finanzielle Förderung von NGOs, die an der politischen Kommunikation mitwirken, muss zur Sicherung der parteipolitischen Neutralität und des Demokratieprinzips gesetzlich geregelt sein. Ein solches Gesetz fehlt aber bislang, sodass die Förderpraxis auf Bundes- wie Landesebene schon deshalb verfassungswidrig ist." Welche Fragen stellen sich denn aus diesen Forderungen? Um was geht es ganz konkret? – Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf zu wissen, wer gefördert wird. 2025 sind das ungefähr 580 Organisationen auf Bundesebene. Welche Mittel fließen, an wen und in welchem Umfang? Wer entscheidet überhaupt über die Vergabe dieser Mittel? Passiert das nur in Ministerien? Ist dies eine rein administrative Entscheidung, die dann maßgeblich vielleicht auch davon abhängt, wer in einem Ministerium gerade das Sagen hat? Oder wollen wir darüber nachdenken, diese Mittelvergabe durch ein unabhängiges Gremium vornehmen zu lassen? Wer kontrolliert die Mittelverwendung? Diese und viele andere Fragen mehr führen dazu zu fordern, dass wir hier klare Verfahren brauchen, klare Zuständigkeiten brauchen, mehr Transparenz brauchen. Warum brauchen wir das? – Es handelt sich hier nicht um irgendeine beliebige Forderung. Es geht um Grundelemente unserer freiheitlichen Demokratie, die auf Offenheit, Transparenz, Nachprüfbarkeit und der Nachvollziehbarkeit von Projekten und Entscheidungsprozessen beruht. Aus diesem Grund fordern wir gesetzliche Regelungen der staatlichen Finanzierung von NGOs, die klare Verhältnisse schaffen und das Vertrauen in die Arbeit dieser für unser Staatswesen wichtigen Organisationen auf eine breite Grundlage stellen. Zusammengefasst: Ich bin überzeugt, dass ein Transparenzgebot und dessen Kontrolle, ein unabhängiges Gremium, das für die Vergabe staatlicher Mittel an NGOs verantwortlich ist, regelmäßige Berichte über geförderte Projekte und Organisationen sowie klare Regelungen zur Kontrolle des Ganzen wesentliche Merkmale sind, die wir brauchen, und wesentliche Forderungen, um die Arbeit der NGOs zu unterstützen. Lassen Sie mich am Ende sagen, dass ich den Menschen danken möchte, die sich in unseren NGOs organisieren und jeden Tag engagieren. Wir werden nachher noch von Kollegin Trautner hören, wie eine NGO im Bereich des Sozialen unendlich Wichtiges leistet. Ich habe vorhin von 580 Organisationen gesprochen, die diese Demokratie lebendig, pluralistisch und mit Blick auf die Mitwirkung sehr gut machen. Diese NGOs brauchen wir und gleichzeitig klare Regelungen. Wir regeln in diesem Staat so viele Dinge. Was hindert uns daran, hier klare Spielregeln zu finden, damit NGOs gut arbeiten können und nicht regelmäßig in einer öffentlichen Diskussion stehen, die anderen NGOs, die sich gar nicht politisch betätigen, schadet? Daher brauchen wir klare Spielregeln für ein gesellschaftliches Engagement von NGOs, das wir achten und für wichtig halten. Das sind unsere Forderungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
