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Christoph Maier

AfD 10.07.2025 Sitzungen 19/55

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern sieht vor, das Mindestalter von 40 Jahren für das Amt des Ministerpräsidenten aus der Verfassung zu streichen. Dabei ist diese Vorlage eine schlechte Wiederaufbereitung des abgelehnten Gesetzentwurfs vom 05.04.2022 auf Drucksache 18/22206 aus der vergangenen Legislaturperiode. Der Vergleich ergibt, dass sich die Fraktion der GRÜNEN noch nicht einmal die Mühe macht, die wirklich schwache Argumentation des letzten Entwurfs wenigstens auf ein Niveau zu heben, dass sich eine Aussprache im Landtag dazu mit inhaltlichem Mehrwert überhaupt lohnt. Für die GRÜNEN wäre es auch nicht notwendig gewesen, diese Mottenkiste noch einmal zu öffnen; denn zum einen hat die Vorsitzende dieser Fraktion das 40. Lebensjahr kürzlich vollendet, und zum anderen sind die GRÜNEN heute weiter denn je davon entfernt, in Bayern einen Ministerpräsidenten zu stellen. (Beifall bei der AfD) Die Begründung des Gesetzentwurfs besteht aus ganzen fünf Sätzen, im Übrigen genau so vielen Sätzen wie damals bei der Kopiervorlage aus dem Jahr 2022. Drei wesentliche Scheinargumente sind angeführt: Erstens. Zeitgemäß sei es, die Altersgrenze abzuschaffen. Zweitens. Zum Bundeskanzler könne man schon mit 18 Jahren gewählt werden. Drittens wird der Vergleich mit anderen Staaten gezogen, ohne auch nur einen einzigen anderen Staat explizit in der Begründung zu nennen. Wie gesagt, ganze fünf Sätze als Argumentation für eine Verfassungsänderung, das ist Ihr intellektuelles Niveau. Die Altersgrenze in Artikel 44 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung verfolgt nicht den Zweck, jemanden zu benachteiligen oder einen anderen zu begünstigen. Jede Altersgrenze hat eine Schutzfunktion. Beim Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten kommt dieser Schutzfunktion sogar eine verfassungsrechtliche Bedeutung zu. Die Aufgabe eines Ministerpräsidenten besteht nicht darin, der Öffentlichkeit über die sozialen Medien seinen tagesaktuellen Speiseplan mitzuteilen, wie Ministerpräsident Söder sein Amt auffasst. Der Ministerpräsident in Bayern ist das zentrale Führungs- und Entscheidungsorgan der Landesexekutive und damit hinsichtlich seiner Kompetenzen eine Schlüsselfigur im bayerischen Staatsaufbau. Dies setzt voraus, dass diese Person jedenfalls in der Idealvorstellung persönliche, berufliche und politische Reife besitzt, die sich in Urteilskraft und Führungsverantwortung äußert. Selbstverständlich gibt es Personen, die diese Voraussetzungen bereits in jungen Jahren erfüllen können und Verantwortung in Familie, Beruf und Gesellschaft übernehmen, aber die rechtlich abgesicherte Reifeschwelle ist ein Sicherheitsmechanismus, der mit guten Gründen auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Eine Altersgrenze ist eine zulässige Differenzierung, sowohl nach der Bayerischen Verfassung als auch nach dem Grundgesetz. Das Grundgesetz sieht in Artikel 33 Absatz 2 sogar vor, dass jeder Deutsche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erhält. In exponierten Ämtern wie dem eines Ministerpräsidenten kann das Lebensalter selbstverständlich ein zusätzliches Kriterium sein, um die politische Reife und Persönlichkeitsfestigkeit sicherzustellen. Die Streichung dieser Altersgrenze ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten und politisch auch nicht erforderlich. Der Blick ins Nachbarland Österreich und auf die Schwesterpartei der CSU, die Österreichische Volkspartei, zeigt sogar, wie sinnvoll eine solche Altersgrenze ist: Sebastian Kurz wurde im Jahr 2017 mit nur 31 Jahren, ohne sein Rechtsstudium abgeschlossen zu haben, Bundeskanzler in Österreich. Seine Amtszeit dauerte von 2017 bis 2019 sowie von 2020 bis 2021 mit den GRÜNEN. Seine politische Laufbahn nahm ein schnelles Ende, als Korruptionsvorwürfe aufkamen. Er soll sich mit Steuergeldern positive Berichterstattung durch Zeitungen erkauft haben. (Toni Schuberl (GRÜNE): So wie die FPÖ?) Die Ermittlungen dazu dauern bis heute an. CSU und ÖVP sind eben doch Schwestern im Geiste, und ein Sebastian Kurz war den politischen Herausforderungen dieser Zeit nicht gewachsen. Politisch wesentlich sinnvoller als die Senkung der Altersgrenze ist der von Markus Söder im Jahr 2018 unterbreitete Vorschlag, die Amtszeit des Bayerischen Ministerpräsidenten auf zwei Perioden und damit auf zehn Jahre zu begrenzen. Wir werden ihn im Laufe dieser Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf an sein Vorhaben erinnern. (Beifall bei der AfD) Den Gesetzentwurf der GRÜNEN lehnen wir in dieser Form ab und haben auch beantragt, den Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung endgültig abzulehnen und nicht in die Ausschüsse zu verweisen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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