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Ulrike Scharf

10.07.2025 Sitzungen 19/55

Irgendwie haben Sie Ihre eigene Fraktion mit dieser Zwischenbemerkung nicht überzeugt. Herr Kollege von Brunn, ich habe es betont: Dieses Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz und kein Wirtschaftsförderungsgesetz. Darauf lege ich größten Wert. Wir suchen mit allen Beteiligten einen Ausgleich und haben viele Runden gedreht, um den bestmöglichen Kompromiss zu finden. Der Schutz der Arbeitnehmer spielt dabei die oberste Rolle. Ich bedauere, dass Sie mir das nicht glauben. Sie werden aber sehen, dass die Gemeinden und die Händler selbst über die möglichen acht verkaufsoffenen Nächte entscheiden werden. Der Gemeinderat wird sich nicht hinsetzen und sagen: Am 3., am 5. oder am 8. eines Monats öffnen wir bis 24 Uhr. Diese Entscheidung erfolgt in Abstimmung mit den Einzelhändlern vor Ort. Lassen Sie diese Verantwortung dort, wo sie hingehört. Wenn aus den möglichen acht verkaufsoffenen Nächten nur drei werden, ist das auch in Ordnung. Ich finde, Sie überziehen massiv. Der Arbeitnehmerschutz hat bei uns oberste Priorität. Das spiegelt sich auch in diesem Gesetz wider. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Scharf. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/5953, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6328, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6360, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/6685 mit 19/6687, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion und von Abgeordneten der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/7124, der Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/7125 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/7384 zugrunde. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen fünf Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6328 abstimmen, zu dem namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 12:19 bis 12:22 Uhr) Konnten sich alle Abgeordneten an der Abstimmung beteiligen? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die noch ausstehenden vier Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? – Offensichtlich keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir warten nun noch, bis das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung vorliegt. Das Ergebnis werde ich in Kürze bekannt geben. Vielen Dank für Ihre Geduld. Ich gebe jetzt das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz auf Drucksache 19/6328 bekannt. Mit Ja haben 24 Abgeordnete, mit Nein 131 Abgeordnete gestimmt. Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/5953. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen vorgenommen werden, zugestimmt. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/7384. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion. Enthaltungen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die AfD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Danke sehr. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel: "Bayerisches Ladenschlussgesetz". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/7124 und 19/7125 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 156 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültige Stimme. Auf Frau Abgeordnete Christin Gmelch entfielen 26 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Es hat sich 1 Abgeordneter bzw. 1 Abgeordnete enthalten. Damit hat Frau Abgeordnete Christin Gmelch nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Frau Abgeordnete Elena Roon entfielen 26 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich 1 Abgeordneter bzw. 1 Abgeordnete. Damit hat Frau Abgeordnete Elena Roon nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 19/6902) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/6902 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 19/7378. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/7378. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen". Nun haben wir Mittagspause und treffen uns um 13 Uhr wieder. Im Anschluss werden wir das Antidiskriminierungsgesetz beraten. Die Rednerinnen und Redner sind Frau Demirel, Frau Guttenberger, Herr Baumann, Frau Toso und Herr Arnold. Ich bitte Sie um pünktliches Erscheinen um 13 Uhr. – Vielen Dank. (Unterbrechung von 12:30 bis 13:01 Uhr)

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