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Ulrike Scharf

10.07.2025 Sitzungen 19/55

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Liebe Kollegin Rauscher, bei Ihrer Argumentation habe ich folgenden Eindruck gewonnen: Sie kennen keine digitalen Kleinstsupermärkte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie haben sich noch nie ein Bild davon gemacht. Außerdem haben Sie offensichtlich auch keine Vorstellung davon, was die Nahversorgung insbesondere im ländlichen Raum bedeutet, auch für Mitarbeitende oder Menschen, die ein Geschäft nicht innerhalb der normalen Ladenöffnungszeiten erreichen können. Modern, unkompliziert, lebensnah und ausgewogen – so würde ich unser Bayerisches Ladenschlussgesetz überschreiben. Wir lösen heute ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Mit unserem Bayerischen Ladenschlussgesetz, das ausdrücklich ein Arbeitnehmerschutzgesetz, kein Wirtschaftsförderungsgesetz ist, schützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir geben den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum und den Händlerinnen und Händlern mehr Möglichkeiten, und vor allem sichern wir die bessere Versorgung vor Ort. Wir setzen mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz ein klares Zeichen für ein modernes Bayern, aber auch für eine sehr ausgewogene Diskussion, die dem vorausgegangen ist. Wir wollen Folgendes ändern: Erstens. Wir erreichen mehr Eigenverantwortung unserer Städte und unserer Gemeinden. Unsere Gemeinden entscheiden vor Ort, was sinnvoll ist. Sie wissen das am besten. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Die Kommunen wissen, ob ein Marktsonntag oder ein verkaufsoffener Abend gut ist. Die Gemeinde bestimmt, wann wo was läuft. Sie kennt den Takt, sie kennt die Menschen. Wir geben den Rahmen, und die Kommune gestaltet selbst vor Ort. Wir vertrauen darauf, was Kommunen längst leben, nämlich auf die Eigenverantwortung. Zweitens. Wir entlasten. Es wird weniger Bürokratie, aber mehr Vertrauen geben. Wir vereinfachen deshalb die Verfahren. Ich will ein Beispiel nennen: Das Gesetz geht künftig davon aus, dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht. Auch diese Diskussion haben wir hinreichend geführt. Der Anlassbezug, beispielsweise durch einen historischen Markt, ist absolute Voraussetzung. Im Übrigen kann es bis zu vier verkaufsoffene Sonntage geben. Wer aber von den Gemeinden eine Ahnung hat, weiß, dass es viele gibt, die sich auf zwei oder drei verkaufsoffene Sonntage beschränken oder auch nur einen nutzen. Durch diese Änderung haben wir weniger Bürokratie und weniger Zweifel. Es braucht klare Regeln und mehr Rechtssicherheit. Ein weiteres Beispiel sind die Tourismusorte. Sie regeln ihre Ladenöffnungszeiten künftig selbst und nach festen Kriterien. Wir geben den Kompass vor, wie wir es im Gesetz ausformuliert haben, aber es sind die Eigenverantwortung und die Freiheit, die unsere Kommunen dazu befähigen, selbst festzulegen, ob sie Tourismus-, Ausflugs- oder Wallfahrtsorte sind. Drittens. Wir gehen mit diesen viel diskutierten personallosen Kleinstsupermärkten mit der Zeit. Aus meiner Sicht sind sie eine echte Chance für unsere Dörfer und für den ländlichen Raum. Sie funktionieren, weil sie die Versorgung sichern. Viertens. Wir ermöglichen die verkaufsoffenen Nächte an Werktagen bis 24 Uhr – nicht länger und auch nicht an Sonn- und Feiertagen. Achtmal pro Jahr ist eine solche Initiative auf die Gemeinde zurückzuführen. Die Gemeinde entscheidet selbst, wann und wie oft sie eine solche Initiative ergreifen möchte. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit von vier Initiativen der Händlerinnen und Händler, die einfach angezeigt werden müssen. Es besteht also mehr Spielraum, aber es bestehen auch ganz klare Regelungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Worte "keine Revolution" sind heute schon einmal gefallen. Eine Revolution ist das Gesetz nicht. Eine solche brauchen wir auch nicht. Das, was wir brauchen, ist eine Antwort auf die Wirklichkeit. Wir haben bisher das Bundesladenschlussgesetz von 1956 zur Grundlage gehabt. In der geänderten Form ist das Gesetz jetzt vernünftig, verlässlich und verbindlich. Dieser Gesetzentwurf bringt auch alle Interessen in Ausgleich. Das war mir ganz besonders wichtig. Wir haben unzählige Gespräche und Gesprächsrunden geführt. Das Ergebnis ist: Wir haben einen Gesetzentwurf, der mit Maß und Mitte vorgeht, den Ausgleich sucht und diesen auch gefunden hat. Das bestätigen uns auch viele Rückmeldungen der Kommunen, der Verbände und des Handels. Der Gesetzentwurf zum Bayerischen Ladenschlussgesetz ist für mich tragfähig. Auch das parlamentarische Verfahren und die heutige Diskussion zur Zweiten Lesung zeigen eine grundsätzliche Zustimmung, auch aus der Opposition. Natürlich gibt es zu Detailfragen noch Änderungsanträge, aber die Grundrichtung in diesem Entwurf passt und findet breite Akzeptanz. Mit einem kurzen Blick auf die Änderungsanträge will ich auf das Thema der Kleinstsupermärkte noch einmal eingehen und betonen: Diese werden ohne Personal betrieben. Wenn die GRÜNEN eine Fläche von 400 m² fordern, muss ich ganz klar sagen: Diese Fläche ist viel zu groß, weil sie vor allem auch den Wettbewerb verzerrt. Unsere kleineren Anbieter, ob das die kleine Metzgerei oder die Bäckerei ist, könnten bei so einer Wettbewerbsverzerrung nicht überleben. Das ist weder fair noch wirtschaftspolitisch richtig noch verfassungsrechtlich haltbar. Zu der Forderung nach weniger Fläche. Es standen auch 100 m² zur Diskussion. Hier müssen wir uns ein Bild von der Praxis machen. Wir haben bei diesen Kleinstsupermärkten schon eine relativ gute Struktur. Eine Fläche von 100 m² reicht jedoch schlicht nicht aus. Wir wollen die Versorgung der Dörfer im ländlichen Raum sichern. Deshalb bleibt es bei dem Kompromiss von 150 m². Diese Fläche ist für die Grund- und Nahversorgung groß genug, aber sie ist klein genug, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Nun zu den Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für Kleinstsupermärkte. Wir wollen – das ist auch lebensnah – 24/7 für personallos betriebene Kleinstsupermärkte. Ich hielte es für lebensfremd, den Sonntag davon auszunehmen. Wir haben die Auflage "kein Personal", und wir haben die Größenbegrenzungen. Damit ist das verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Noch zwei Sätze zur Evaluation: Kolleginnen und Kollegen, natürlich brauchen wir eine Evaluation, aber nicht, wie dies von der SPD und der AfD gefordert wird, für das vollständige Gesetz. Die meisten Regelungen dieses Gesetzes gelten seit vielen Jahren, und sie funktionieren. Deshalb sollten wir nur dort evaluieren, wo dies sinnvoll ist, also bei den neu hinzugekommenen Regelungen. Wir sollten aber keine zusätzliche Bürokratie aufbauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz mit Augenmaß, für ein Bayern, das wirtschaftlich denkt, aber menschlich bleibt, für ein Bayern, das Tradition kennt, aber auch Zukunft kann, und für ein Bayern, das gestaltet und nicht verwaltet. Damit kommen wir zu den Übergangsregelungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, ihr habt hier für Klarheit gesorgt. Herzlichen Dank für eure Änderungsanträge. Für Veranstaltungen, die nach dem alten Recht geplant waren, gibt es keinen neuen Aufwand. Bereits genehmigte Märkte behalten ihre Rechte. Das ist gut für die Händler und für die Kommunen, und das schafft mehr Sicherheit. Unser Bayerisches Ladenschlussgesetz soll zum 1. August 2025 in Kraft treten. Mir ist wichtig zu betonen, dass wir das erhalten, was für uns wichtig ist und für uns immer eine klare Linie war, nämlich die allgemeinen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr. Wir fühlen uns mit diesem Zeitraum bestätigt. Der Handelsverband hat erklärt, dieser Zeitraum reiche aus, um die nötigen Öffnungszeiten abzudecken. Mehr will der Handelsverband nicht. Wir sichern aber auch Punkte, die verfassungsrechtlich geboten sind. Der Schutz der Sonn- und Feiertage ist nicht nur mir, sondern auch allen Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen heilig. Ich habe das in vielen Gesprächen betont. Wir müssen diesen Schutz einhalten. Wir müssen auch den Arbeitnehmerschutz als oberste Priorität im Blick behalten. Wir haben, bezogen auf den Ladenschluss, den höchsten Standard in ganz Deutschland. Wir ermöglichen außerdem das, was heute notwendig ist, nämlich mehr Flexibilität, eine bessere Nahversorgung und somit auch mehr Lebendigkeit in Stadt und Land. Wir geben Bayern ein modernes Ladenschlussgesetz, das einen Schritt nach vorne bedeutet. Dieser Schritt ist durchdacht, er ist rechtssicher und vor allem bestens austariert und ausbalanciert. Dieser Schritt ist mutig, aber nicht übermütig, er ist modern, aber nicht beliebig, und er ist flexibel, aber nicht grenzenlos. Er ist also maximal ausgewogen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf für die Beschäftigten, für die Gemeinden, für die Innenstädte, für den Einzelhandel, für eine sichere Versorgung der Menschen vor Ort, aber auch für ein klares Wertefundament für unser Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Die erste stammt von Herrn Kollegen Martin Stümpfig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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