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Martin Stümpfig

GRÜNE 10.07.2025 Sitzungen 19/55

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hätte noch eine Frage zu den kleinen Supermärkten ohne Personal. Im Landkreis Ansbach, im flächengrößten Landkreis in Bayern, haben wir in Bruckberg einen kleinen Laden ohne Personal. Daneben befinden sich die Werkstätten der Diakonie. Wir haben sehr viele Menschen mit Behinderungen und Menschen in Rollstühlen. Deshalb sind die Gänge in diesem Laden sehr breit. Dieser Laden umfasst 350 m². Dieser Laden müsste eigentlich an diesem Wochenende eine Abtrennung vornehmen, um die geforderten 150 m² zu erreichen. Im Umkreis gibt es keine andere Möglichkeit, um einzukaufen. In Ehingen am Hesselberg gibt es jetzt ein Projekt. Im Umkreis von sieben Kilometern befindet sich nichts, nada. Wo gibt es hier eine Wettbewerbsverzerrung? Sie haben erklärt, Sie wollten mit diesem Gesetzentwurf mehr Lebendigkeit in Stadt und Land bringen. Für meinen Landkreis bedeutet dieser Gesetzentwurf weniger Lebendigkeit, weil Sie dort bereits bestehende Projekte einschränken. Warum soll es verfassungswidrig sein, wenn man sagt: 150 m² sind möglich, 400 m² gehen nicht mehr. Wo lesen Sie das raus? Ich bitte Sie, an diesem Gesetzentwurf Änderungen vorzunehmen und für mehr Lebendigkeit auf dem Land zu sorgen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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