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Petra Guttenberger

CSU 10.07.2025 Sitzungen 19/55

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Niemand darf diskriminiert werden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner sexuellen Orientierung. Auch Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Das ist aber nichts Neues, was durch den Gesetzesentwurf der GRÜNEN eingebracht wird. Nein, das steht sowohl in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes als auch in unserer Bayerischen Verfassung. Der Antidiskriminierungsgrundsatz ist von jedem zu beachten, insbesondere auch von jedem Menschen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Dazu brauchen wir Ihren Gesetzentwurf nicht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Sie stellen ein eigenwilliges Bild einer Verwaltung dar. Ich gebe Ihnen recht: Jede Art von Diskriminierung und Antisemitismus ist konsequent zu verfolgen. Darin sind wir uns einig. Aber dann hört die Einigkeit auch schon auf. Ich finde es immer bedauerlich, dass Sie sich hinter hehren Allgemeinplätzen verstecken, denen jeder zustimmen kann, aber nie auf Ihren eigenen Gesetzentwurf eingehen. Wir sind der festen Überzeugung: Antidiskriminierung ist oberste Staatsräson. Darum stehen die Verfassungen in der Normenpyramide an der Spitze. Jede weitere Regelung hat sich an ihnen zu orientieren und muss ihnen genügen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wo soll also der Regelungsgehalt bzw. die absolute Regelungsnotwendigkeit Ihres Gesetzesentwurfs liegen? Sie sehen mich ratlos. Bei Verstößen im Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es Disziplinarmaßnahmen oder arbeitsrechtliche Sanktionen bereits nach jetziger Rechtslage. Zudem gibt es ein effektives Sanktionssystem, zum Beispiel durch die Staatshaftung in Form der Amtshaftungsansprüche; denn selbstverständlich stellen diskriminierende Handlungen Amtspflichtverletzungen dar, die in Schadensersatzansprüchen münden. Im Bereich des Arbeitslebens gilt selbstverständlich auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz genauso wie im zivilrechtlichen Verkehr einer Behörde, die dort wie ein ganz normaler Bürger behandelt wird. Es gibt auch ganz klare Regelungen, denen auch die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes unterworfen sind. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs wird behauptet – ich gehe jetzt doch auf Ihren Gesetzentwurf ein –, die Richtlinien der EU zur Antidiskriminierung seien nicht umgesetzt worden. Glaubt wirklich irgendjemand hier im Raum, dass dann, wenn 15 Jahre Deutschland oder Bayern die Richtlinien nicht umsetzen würde, nicht schon längst ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden wäre? Jeder, der realistisch denkt, weiß, dass das längst der Fall gewesen wäre. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Warum ist dies nicht der Fall gewesen? – Weil es diese Regelungslücke schlicht nicht gibt. Zur Eindämmung rassistischer und antisemitischer Übergriffe bedarf es Ihres Gesetzentwurfs nicht, weil solche Übergriffe bereits heute untersagt sind. Sie werden mit aller Macht verfolgt. Ich erinnere daran: Es gibt bei uns sogar einen Beauftragten für jüdisches Leben und nicht nur für jüdische Vergangenheit. Wir halten nichts davon, parallele Rechtsstrukturen aufzusetzen, wie Sie das wollen. Sie wollen einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau, eine Antidiskriminierungsstelle, die Anerkennung von – das ist teilweise schon schwer nachzuvollziehen – Antidiskriminierungsverbänden, die ein Verbandsklagerecht haben sollen. Jetzt muss ich Ihnen schon sagen: Wenn ich als Diskriminierter meine Rechte nicht selber geltend machen will, dann trete ich sie an einen Verband ab, der sie für mich geltend macht. Auch dafür braucht man Ihren Gesetzentwurf nicht. Und, das halte ich für das Allerunverständlichste: Sie wollen mit Artikel 8 eine Vermutungsregelung einführen, das heißt: eine Beweislastumkehr. Wenn jemand behauptet, ein Beamter oder eine Beamtin habe ihn oder sie diskriminiert, dann muss der arme Beamte oder die arme Beamtin nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Allein die Praktikabilität dieses Unterfangens ist nicht gegeben. Jeder, der nur ein bisschen pragmatisch denkt, weiß, dass das ein riesiges Bürokratiemonster wird, das aber im Endeffekt geradezu kontraproduktiv ist. Ich kann heute, wenn ich mich diskriminiert fühle, entsprechende Verfahren einleiten. Ich kann sogar gegen jeden Staatsakt klagen. Diese Klage beurteilt dann ein unabhängiges Gericht. Es gibt also alle Möglichkeiten. Es wird also auch niemand schlechter behandelt, weil er ein Mann ist. Sie tun so, als gäbe es das Gleichbehandlungsgesetz nicht. Wir sind der Ansicht, dass sich unsere Verwaltung und unser öffentlicher Dienst in seinem hoheitlichen Bereich sowohl an das Grundgesetz als auch an die Verfassung des Freistaates Bayern halten. Ihres Gesetzentwurfs bedarf es nicht. Bei Verstößen wird geahndet. Das muss mit aller Konsequenz auch so sein. Dann gibt es auch im Bundesrecht eine entsprechende Antidiskriminierungsstelle, an die sich jeder oder jede wenden kann. Ich weiß nicht, wo ein Anwenderbereich für Ihren Gesetzentwurf wäre. Ich möchte Sie jetzt eigentlich nicht mit Montesquieu langweilen. Er sagte aber: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." (Toni Schuberl (GRÜNE): Trotzdem habt ihr das Bundeswehrgesetz beschlossen! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Das war nötig!) In dem Zusammenhang drängt sich diese Aussage von Montesquieu absolut auf. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil er keine Besserstellung für die Menschen in unserem Land bringt, sondern nur ein Mehr an Bürokratie. Der Gesetzentwurf zeugt von einem extremen Misstrauen gegenüber unserer Verwaltung. Wir werden alles tun, damit Diskriminierung mehr und mehr der Vergangenheit angehört. Wir wissen, dass unsere Verfassung wirklich alle Menschen in diesem Lande schützt. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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