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Oskar Atzinger

AfD 10.07.2025 Sitzungen 19/55

Geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! "Nemo sine vitiis nascitur" – niemand wird ohne Fehler geboren, so auch das Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. (Zuruf der Abgeordneten Stephanie Schuhknecht (GRÜNE)) Spät, vielleicht zu spät, versucht die Bayerische Staatsregierung, die Probleme zu entschärfen, die durch die Mutter aller Probleme entstanden sind. Alle sollen beim Schuleintritt vergleichbare Bildungschancen erhalten und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, damit Kinder, die nicht oder nur schlecht Deutsch sprechen, nicht länger den Lernerfolg der einheimischen Schüler behindern. Bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes offenbaren sich Schwierigkeiten, die ein Nachjustieren erfordern. Nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen, sondern auch zahlreiche Erfahrungen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen bestätigen, dass Defizite in der deutschen Sprache eine zentrale Hürde für den späteren Schulerfolg darstellen. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass Sprachtests durchgeführt werden. Sie sind ein notwendiges Instrument, um Kinder zu identifizieren, die gezielte Förderung benötigen. Im Interesse einer funktionierenden Gesellschaft und um das Leistungsniveau in unseren Schulen zu halten, ist es notwendig, dass alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft über gute Deutschkenntnisse verfügen, bevor sie eingeschult werden. Aber eine Idee mit der richtigen Zielsetzung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei der konkreten Umsetzung erhebliche Mängel gibt. An vielen Stellen mangelt es an Ressourcen. Die Durchführung der Sprachtests wird oft vom pädagogischen Zusatzpersonal organisiert, das nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung steht. Wir befürworten es daher, das System der Sprachstandserhebungen zu überdenken und in der Regel nur Kinder zu testen, die keine Kindertageseinrichtung besuchen; denn deren Personal ist grundsätzlich ausreichend qualifiziert, einen Sprachförderbedarf festzustellen. Auch verpflichtende Förderung ist anscheinend mancherorts nur unzureichend gewährleistet. Es reicht nicht aus, die Notwendigkeit festzustellen, sondern man braucht auch klar strukturierte Angebote, die dem tatsächlichen Bedarf individuell Rechnung tragen. Die Möglichkeit, generell alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelkindergärten von verpflichtenden Testungen zu befreien, lehnen wir ab; denn dies hieße, nicht nur für Kinder mit körperlichen und geistigen, sondern auch für die mit sprachlichen und sozialen Beeinträchtigungen Ausnahmen machen zu können. Wichtig ist uns: Wenn bei einem Kind Förderbedarf festgestellt wird, so müssen Sprachfördermaßnahmen konsequent umgesetzt werden, notfalls auch gegen den Willen der Eltern; denn Sprachkompetenz ist eine Schlüsselfähigkeit. Das kausale Problem aber wird ausgeblendet: die immer weiter steigende Zahl der Kinder mit Förderbedarf. In der Regel sind das Kinder mit Migrationshintergrund. Es rächt sich, dass Deutschland das weltweit einzige Einwanderungsland ist, das sich seine Zuwanderer nicht aussucht. Die Kritik der SPD ist zum Teil berechtigt, jedoch zu pauschal. Die AfD-Fraktion wird sich daher bei diesem Antrag enthalten. Vernünftiger wäre es aus unserer Sicht gewesen, diesen Antrag im Ausschuss nach dem Bericht des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der nächsten Woche zum konkreten Stand der Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen zu behandeln, wie es ursprünglich vorgesehen war. Den im Wolkenkuckucksheim angesiedelten nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN lehnen wir ab; denn Kinder sollen auch schon im Vorschulalter an den Leistungsgedanken herangeführt werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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