Anna Stolz
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprachtests mit anschließender Förderung im Vorschulalter sind ein entscheidender Schlüssel zu mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Chancengleichheit. Es wundert also nicht, dass diese seit wenigen Monaten in aller Munde sind. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission empfiehlt die Einführung ebenso wie der Aktionsrat Bildung oder die Bundesbildungsministerin. Fast alle Bundesländer reden aktuell darüber. Während diese noch reden, hat Bayern schon längst gehandelt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Vor über einem Jahr haben wir die Einführung verbindlicher Sprachtests mit verbindlicher Förderung im Zuge der PISA-Offensive Bayern beschlossen, und – das zeichnet Bayern besonders aus – wir haben sie nicht nur beschlossen, sondern wir haben sie jetzt auch schon umgesetzt; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können nicht warten, wir können nicht zaudern, wenn es darum geht, den Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Die erste Runde der Sprachtests wurde eben durchgeführt und es liegen nun die vorläufigen Ergebnisse vor. Rund 42.000 Kinder wurden getestet. Bei rund 24.000 davon wurde ein Sprachförderbedarf festgestellt, und zwar – und das ist wichtig – ein solch gravierender Sprachförderbedarf, dass diese Kinder dem Unterricht in der Schule nicht folgen könnten, und das darf nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ja, die Vorbereitung und die Durchführung waren ein Kraftakt; aber den haben wir gemeinsam gemeistert, und deswegen sage ich an dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle, die hierzu beigetragen haben: die Schulleitungen, die Lehrkräfte, die Verwaltungsangestellten, das Kitapersonal, die Kommunen und vor allem auch die Eltern. Herzlichen Dank für dieses großartige Zusammenwirken! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Es hat bei der Durchführung an der einen oder anderen Stelle geruckelt; aber das ist doch normal, meine Damen und Herren, wenn man etwas neu einführt. Deswegen sind wir jetzt auch schon in einer Optimierungsphase. Ich lade gerade zu Feedback-Runden ein. Ein erster großer Austausch hat letzte Woche stattgefunden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Dringlichkeitsanträge kritisieren im Wesentlichen, dass die zwei unterschiedlichen Testverfahren – in den Kitas mit Sismik/Seldak und in den Schulen mit BaSiS – zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Ja, die beiden Testverfahren führen zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen, das stimmt; aber das liegt daran, dass sie erstens eine unterschiedliche Zielsetzung haben, dass sie zweitens ein unterschiedliches Verfahren haben, dass drittens unterschiedliche Folgen an sie geknüpft sind, dass viertens unsere Kinder aber auch beides brauchen. Somit liegt hier gerade kein Widerspruch vor. Ganz im Gegenteil: Darin liegt die Stärke, und das möchte ich gerne kurz erläutern. Während bei Sismik/Seldak die Kinder über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, ist BaSiS hingegen ein 30-minütiges digitales Testverfahren. Während bei Sismik/Seldak neben der Sprache zum Beispiel auch überprüft wird, ob ein Kind sich traut zu sprechen und ob es einen vielseitigen Wortschatz besitzt, zielt BaSiS darauf ab, ob ein Kind die deutsche Sprache so ausreichend sprechen und verstehen kann, dass es dem Unterricht in der Schule auch folgen kann. Während an Sismik und an Seldak eine Empfehlung für eine Sprachförderung geknüpft ist, ist an BaSiS eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung geknüpft, dass die Kinder danach eine staatlich geförderte Kita und den Vorkurs Deutsch besuchen. Beim einen geht es also um ein Können bzw. Sollen und beim anderen um ein Müssen, und das ist ein Rechtseingriff, meine Damen und Herren. Ein Rechtseingriff braucht eine Rechtsgrundlage, und die war mit dem Verfahren Sismik/Seldak bislang nicht gegeben. Das können wir auch nicht über die Kitas machen. Es steht jetzt der Vorschlag drin: Macht das über die Kitas. – Das geht nicht; denn Rechtspflichten können nur von staatlichen Behörden durchgesetzt werden, und Kitas in Bayern sind nicht in staatlicher Trägerschaft. Das ist also schlicht nicht machbar, was Sie da vorschlagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Jetzt können Sie natürlich noch fragen, ob eine solche Rechtspflicht überhaupt erforderlich ist. Eine Rechtspflicht, die gegebenenfalls mit Zwang, im Rahmen eines OWi-Verfahrens, gegen die Eltern durchsetzbar ist, ist ein scharfes Schwert; aber sie ist jedenfalls in Einzelfällen erforderlich; denn wenn wir uns ehrlich machen – und das machen wir, und das müssen wir auch –, dann sehen wir, dass nicht alle Eltern der einfachen Empfehlung folgen, ihre Kinder in eine Sprachförderung zu bringen. Genau diese Kinder bleiben auf der Strecke. Meine Damen und Herren, das sage ich ganz deutlich: Das ist nicht mein Anspruch; denn gerade diese Kinder brauchen unsere Unterstützung ganz besonders, und die erhalten sie jetzt, notfalls auch mit Zwang gegenüber den Eltern. Wir lassen die Kinder hier nicht alleine. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheidend ist am Ende natürlich – das ist heute mehrfach angesprochen worden –, dass wir allen Kindern mit Sprachförderbedarf auch ein Angebot machen können – egal ob der Förderbedarf jetzt über Sismik/Seldak oder über BaSiS festgestellt wurde. Das ist das Entscheidende, und da sage ich: Ja, das können wir. – Dazu habe ich schon in diesem Schuljahr weitere 600 Kurse eingerichtet, und wir werden im nächsten Schuljahr bei Bedarf noch mehr anbieten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß natürlich auch: Es ist nicht bequem, dass wir zweimal testen; aber es muss uns doch die Zeit und auch die Ressourcen wert sein, dass wir unsere Kinder ganz genau und vor allem auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Wir sollten deshalb das doppelte Testen als eine Chance sehen, als ein Angebot, das wir den Kindern machen, und wir sollten keinesfalls Kita- und Schulpersonal in der Form vergleichen, wer es besser kann; denn die Antwort lautet doch: Jeder kann es in seinem Bereich am besten, und das Beste für unsere Kinder ist, wenn beide mit ihren Kompetenzen Hand in Hand gehen – für unsere Kinder, die genau das verdient haben. Deswegen lehnen wir die Anträge ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
