Johannes Meier
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der final vorliegende Gesetzentwurf für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz ist für uns tatsächlich in vielen Punkten akzeptabel. Wir haben das auch schon zum Ausdruck gebracht. Der Schutz des Sonntags wird weiterhin gewährleistet. Bayern hält neben dem Saarland als einziges großes Bundesland an strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest, was wir wirklich sehr begrüßen. Es gibt aber auch Punkte – gerade hinsichtlich dieser personallosen digitalen Kleinstsupermärkte –, die wir sehr kritisch betrachten. Diese Kleinstsupermärkte wurden ursprünglich ins Leben gerufen, um die Nahversorgung auf dem Land zu sichern – dort, wo die klassischen Supermärkte nicht wirtschaftlich arbeiten können und sich auch nicht niederlassen würden. Sie sollten aber auch nicht mehr und nicht weniger können. Das Ziel war nie, eine neue Konkurrenz zu den bestehenden personalgeführten Geschäften in Städten und Gemeinden zu etablieren. Herr Kollege Huber, Sie haben es im Ausschuss bereits betont und auch vorhin anklingen lassen, dass es im Gesetzentwurf drei zentrale Ziele gibt: mehr Freiheit für die Kommunen und Bürger, weniger Bürokratie und der Schutz bewährter Werte wie zum Beispiel Sonntage oder Öffnungszeiten. Auch diesen Zielen stimmen wir uneingeschränkt zu. Ich möchte dennoch folgende für uns, die AfD-Fraktion, wichtige Kriterien einbringen: Schutz der Arbeitnehmer vor einem möglichen Arbeitsplatzverlust und Erhalt der kleinen stationären Einzelhändler. Der Entwurf ist im Kern richtig, birgt aber trotzdem die Gefahr, dass gerade die großen Supermarktketten aufgrund ihrer Marktmacht und der finanziellen Schlagkraft die ohnehin schon in knappen Teilen vertretenen kleinen Einzelhändler verdrängen, was dann zu Schließungen vor Ort oder dem Arbeitsplatzverlust führen kann. Wir möchten diese konkreten Folgen durch eine Befristung des Gesetzes und eine verpflichtende Evaluierung abmildern. Ebenso wurde gesagt, dass dieses Gesetz ein moderater Ausgleich, eine gute Abwägung zwischen dem Konsumverhalten der heutigen Zeit und den Bedürfnissen von Familien und Arbeitnehmern sei. Das Ladenschlussgesetz sei ein Arbeitnehmerschutzgesetz und kein Instrument, um betriebswirtschaftliche Sicherheiten von Unternehmen zu garantieren. Doch erlauben Sie mir die Frage: Was nützt denn der Arbeitnehmerschutz, wenn auch der letzte kleine Laden im Dorf final schließen muss, weil ihn die Konkurrenz – wir kennen sie alle, Aldi, Lidl, Edeka und Co. – wirtschaftlich ausbluten lässt? Arbeitnehmerschutz ohne Arbeitsplatz hat am Ende tatsächlich nur noch wenig Sinn. Ein weiterer Punkt – Sie haben ihn angesprochen – ist die geplante Flächenerweiterung für digitale Kleinstsupermärkte und den geplanten Hybridbetrieb auf 150 m². Es ist richtig, wir halten 100 m² für vollkommen ausreichend. Im Ausschuss hat Herr Dr. Götz auch ausgeführt, dass sich damit die Versorgung deutlich sicherstellen lässt und wirtschaftlich gearbeitet werden kann. Das war auch die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage von uns. Es gibt auch Anbieter, die mit weitaus weniger als 50 m² durchaus wirtschaftlich arbeiten, und zwar für eine – so wie auch angedacht – Versorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum. Das muss dieses Gesetz gewährleisten, und mehr soll es gar nicht. Diese digitalen Kleinstsupermärkte möchten wir nicht zur verdeckten Konkurrenz für personalgeführte Geschäfte entwickelt haben. Wir dürfen wirklich nicht vergessen: Traditionelle, personalgeführte Läden sichern Arbeitsplätze und den Wohlstand, gerade in unseren ländlichen Regionen. Deswegen plädieren wir für eine strikte Zweckbindung dieser Märkte eben für die Grund- und Nahversorgung, aber nicht für den Verkauf eines breiteren oder eventuell noch tieferen Sortimentes. Deswegen ist für uns ganz wichtig, dass evaluiert und geprüft wird, nicht nur für die Kleinstsupermärkte, sondern für den gesamten Sektor. Wir müssen genau wissen, wie sich das Gesetz auf den Wettbewerb, auf den Verbraucher, auf den Jugendschutz, auf den Arbeitsschutz und auch final auf die Nahversorgung auswirkt. So können wir rechtzeitig nachsteuern, falls das erforderlich wird. Deswegen sagen wir: Planungssicherheit ja, aber nicht auf Kosten unumkehrbarer Fehlentwicklungen. Abschließend betone ich: Die AfD-Fraktion unterstützt die Grundintention des Gesetzentwurfs. Da jedoch unsere essenziellen Änderungsanträge keine Berücksichtigung gefunden haben, werden wir uns bei der heutigen Abstimmung enthalten. Wir sagen im Kern Ja zur Stärkung und Versorgung unserer ländlichen Regionen und zur Flexibilität der Kommunen, aber wir sagen ganz klar Nein zu einem Freifahrtschein für Entwicklungen, die am Ende langfristig den stationären personalgeführten Einzelhandel schwächen und Arbeitsplätze gefährden könnten. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
