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Felix Locke

FREIE WÄHLER 10.07.2025 Sitzungen 19/55

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das beste Gesetz ist eigentlich das Gesetz, das man nicht braucht. Es gab in den vergangenen Jahrzehnten keinen zwingenden Handlungsbedarf seitens der Bayerischen Staatsregierung, ein eigenes Ladenschlussgesetz auf den Weg zu bringen. Wir konnten bis jetzt mit der gesetzlichen Regelung des Bundes von 1956 in der Fassung von 2003 gut leben. Aber die Zeiten ändern sich, und die Digitalisierung hat ihren Einzug auch in das Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat Bayern und auch in der Nahversorgung gehalten. Deswegen war es uns als FREIE WÄHLER zusammen mit unserem Regierungspartner CSU ein großes Anliegen und ein großes Versprechen, nachdem sich diese Koalition wieder gefunden hat, mit einem eigenen Bayerischen Ladenschlussgesetz Klarheit zu schaffen. Das Gesetz sollte so angepasst werden, dass Tradition bewahrt wird und die Moderne, die Gegenwart und die Zukunft, ebenfalls integriert werden. Es sollte ein Gesetz sein, das die Bürgerinnen und Bürger dort abholt, wo sie stehen, das aber auch die Feiertage, den Sonntag und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so weit schützt, dass es keine zu großen Einschnitte in deren Rechte gibt. Das Gesetz ist der große Kompromiss einer breiten gesellschaftlichen Diskussion. Das zeigen übrigens auch die Änderungsanträge. Schauen wir uns diese mal genauer an: Es gibt Änderungsanträge der Opposition, in denen gefordert wird, dass wir mehr machen sollen, als im Gesetz steht. Es gibt aber auch Änderungsanträge der Opposition, in denen gefordert wird, dass wir weniger machen sollen und eigentlich weniger erlauben sollen, als wir jetzt in diesem Entwurf finden. Genau das kennzeichnet meiner Meinung nach ein gutes Gesetz der bürgerlichen Mitte, dass wir genau diesen Kompromiss aus beiden Extremen – die einen wollen mehr, und die anderen wollen weniger – in unserem Gesetzentwurf schon im ersten Aufschlag gefunden haben. Ein großer Dank geht an alle Beteiligten, die Ministerin und die Fachsprecher der Regierungsfraktionen, für diesen gelungenen ersten Aufschlag, der mit kleinen Änderungen heute final beschlossen werden kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Was bleibt? – Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, des Sonntags und des Feiertags bleibt weitgehend bestehen. Das war ganz wichtig. Was ändert sich? – Es ändert sich, wie schon erwähnt, dass wir mit den verkaufsoffenen Abenden die Innenstädte wieder beleben können. Wir reden immer vom Aussterben der Innenstädte, besonders im ländlichen Raum. Jetzt gibt es ein Instrument für die Kommunen, mit dem sie ohne große Bürokratie zur Attraktivitätssteigerung und Belebung der Marktplätze im ländlichen Raum beitragen können, indem wir bis zu acht verkaufsoffene Nächte erlauben. Der Dreh- und Angelpunkt und das Herz dieses Gesetzentwurfs sind natürlich die digitalen Kleinstsupermärkte. Der Gesetzentwurf schafft klare Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen: Wir stehen zum ländlichen Raum, wir unterstützen den ländlichen Raum mit einem guten Gesetz, aber wir wahren auch den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem wir digitale Kleinstsupermärkte mit einer Flächenbegrenzung von 150 m² erlauben. Wir haben im Vorfeld viel diskutiert: Warum nicht 100 oder 300 m²? Auch bei dieser Frage haben wir meiner Meinung nach einen gesellschaftlichen Kompromiss gefunden aus Schutz des Wettbewerbs und einer notwendigen Größe, damit die Nahversorgung am Ende gelingen kann. Digitale Kleinstsupermärkte werden mit diesem Gesetz das Leben vor Ort, besonders im ländlichen Raum, massiv verbessern und unterstützen. Das ist eine aktive Arbeit der Staatsregierung zum Erhalt des ländlichen Raums und für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Dafür schaffen wir heute die Rahmenbedingungen. Damit gelingt es uns, dass die Menschen am Land nicht abgehängt werden, sondern dass wir ihnen aktiv, auch mit modernen Technologien der Digitalisierung in den Supermärkten das Leben vor Ort erleichtern können. Auch unsere Tourismusgebiete profitieren von unseren Gesetzesänderungen: 40 Sonn- und Feiertage wären jetzt für den Verkauf offen. Auch das ist ein wichtiger Bestandteil für unseren Freistaat und stellt eine wichtige Rahmenbedingung dar, um die Attraktivität der touristischen Gebiete zu steigern und vor Ort mehr Flexibilität zu ermöglichen. Das Schöne an dem Gesetz ist: Es kostet uns kein Geld. Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, die extrem unbürokratisch sind. Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, die die Menschen mitnehmen, und benötigt keine zusätzliche Verwaltung vor Ort, keine zusätzlichen Stellen, um irgendwelche Rahmenbedingungen zu prüfen oder Anträge zu bearbeiten. Nein, mit diesem Gesetz schaffen wir eine extreme Entbürokratisierung auch für die Städte und die Gemeinden. Es muss nämlich nur noch angezeigt werden. Bei den verkaufsoffenen Sonntagen wird der Anlassbezug per se erst einmal im Gesetz geregelt. Das schafft Erleichterungen vor Ort. Das ist eine spürbare Entschleunigung und hilft den Menschen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Für uns ist ein Gesetz dann gut, wenn es nicht ideologisch ist, wenn es lösungsorientiert ist und wenn es in der Praxis einfach umsetzbar ist. Deswegen freue ich mich jetzt, dass ab 01.08.2025 – sollten wir zu dem Gesetzentwurf mehrheitlich positiv votieren – viele Menschen vor Ort spürbar konsumieren können. Ich wünsche auch unseren Unternehmerinnen und Unternehmern viele positive Umsätze. Mit diesem Bayerischen Ladenschlussgesetz setzen wir neue Maßstäbe mit Muße, Maß und Mitte. – Vielen lieben Dank, und ich freue mich auf breite Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Barbara Fuchs für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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