Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier über die Bayerische Verfassung. Diese Bayerische Verfassung ist am 8. Dezember 1946 verabschiedet worden. In der Präambel heißt es: "Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner […] Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung." Erste Feststellung: Was ich bis jetzt gehört habe, ist eigentlich bestürzend. Die Bayerische Verfassung ist kein Gegenstand von Parteiengezänk, ist kein Gegenstand von irgendwelchen Spekulationen, wer das denn sein könnte, sondern die Bayerische Verfassung ist die Grund-DNA dieses Freistaates. (Beifall bei der SPD) Deswegen ist zu überlegen, ob die Voraussetzung, die die Verfassungsväter, insbesondere Wilhelm Hoegner, und -mütter 1946 mit der Altersgrenze eingezogen haben, noch zeitgemäß ist. Es sind einige Argumente genannt worden, von sittlicher Reife bzw. von Erfahrung auf der einen Seite. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch feststellen, dass dieses Land an Erfahrung, aber auch an politischer Bildung dazugewonnen hat. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Nicht bei allen!) Leider Gottes nicht so wie gewünscht. Es gibt schon wieder Ränder, rechte Ränder, die die Sorgen der Väter unserer Verfassung als berechtigt erscheinen lassen. (Beifall bei der SPD – Widerspruch des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Wir haben in diesem Zusammenhang natürlich Mindestgrenzen, und zwar auch schon mit 25 beim Schöffenamt. Erstaunlicherweise ist es in dieser Situation in Bayern nach der Landkreisordnung möglich, schon mit 18 zum Bürgermeister gewählt zu werden. Wo sind da Ihre Argumente? Was ist ein Bürgermeister? Ist das jetzt etwas Kleineres als jemand, der Verantwortung für das ganze Land trägt? (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Schon!) Ich glaube nicht, wenn wir das in dem Zusammenhang sehen. Jedenfalls ist es ein Argument, das nicht dazu zwingt, das auf 40 Jahre festzusetzen. Kollege Dietrich, Sie haben ein paar Beispiele genannt, Beispiele von Menschen, die Sie aus Ihrer Sicht als gescheitert bezeichnen, die unter 40 ins Amt gekommen sind. Es gibt noch mehr: in Finnland, in Montenegro, in Chile, in Neuseeland – 38 Jahre, 35 Jahre, 36 Jahre. Mir ist nicht bekannt, dass diese Länder aufgrund dieser Situation in irgendeiner Art und Weise mehr Not leiden, als es andere tun. Es geht einfach um die Frage, die sich Willy Brandt 1969 gestellt hat: "Mehr Demokratie wagen!" Wenn wir die Altersgrenze nach unten setzen, ist es doch nicht so, dass wir automatisch eine jüngere Person haben. Es ist die Wahlfreiheit dieses Landtags, der den Ministerpräsidenten wählt, es ist die Wahlfreiheit einer Bevölkerung, die politisch interessiert ist und kritisch die politischen Angebote der Parteien überprüft. Daraus geht das Ganze doch hervor. Wenn wir da eine Grenze von 40 Jahren ziehen, halte ich das angesichts der Entwicklung tatsächlich nicht mehr für zeitgemäß. Eines ist auch klar: Eine Verfassungsänderung ist von den Müttern und Vätern unserer Verfassung so strukturiert worden, dass wir als Landtag nicht das letzte Wort haben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Es braucht eine Zweidrittelmehrheit, und eine Verfassungsänderung ist dann nur im Rahmen einer Volksabstimmung möglich, mit jedem wahlberechtigten Bayern, mit jeder wahlberechtigten Bayerin. Dann ist der Lackmustest erbracht, ob das gewünscht wird oder nicht. Lassen Sie insoweit doch die Bayern entscheiden, mit der Zweidrittelmehrheit, und dann werden wir in diesem Zusammenhang sehen, ob sich das tatsächlich bewährt oder ob es nicht von vorneherein wegen Altersgrenzen ausgeschlossen bleibt. Wir werden uns positiv zu diesem Vorschlag verhalten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schuberl, das war wieder ein recht missglückter Rundumschlag über alles Mögliche, nur nicht über das, was auf der Tagesordnung steht. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Ich habe der gesamten Ausführung kein einziges stichhaltiges Argument entnehmen können, weshalb wir über die Altersgrenze von 40 Jahren reden. Sie haben über alles Mögliche andere geredet, nur nicht darüber, was Sie eigentlich beantragt haben. Ein Millionen teures Unterfangen, nämlich mit einer Volksabstimmung die Bayerische Verfassung zu ändern, nur um letztlich solchen parteipolitischen Blödsinn vollführen zu können, ist dieses Hohen Hauses wirklich unwürdig. Deshalb kann ich nur sagen: Das ist eine Initiative, nur um hier ein bisschen Klamauk veranstalten zu können, ohne dass irgendein konkreter Anlass besteht. Es ist Ihnen offensichtlich auch in Ihren eigenen Reihen der GRÜNEN keine einzige Person eingefallen, von der Sie sagen können: Das ist ein Unter-40-Jähriger, der für das Amt geeignet ist. – Keine einzige. Es fällt niemandem in diesem Hohen Haus irgendjemand von den GRÜNEN ein, der unter 40 und für diese Aufgabe geeignet ist, (Zurufe) wahrscheinlich bei den Über-40-Jährigen auch nicht. (Heiterkeit bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir das ganz schnell ablehnen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Aussprache ist geschlossen. Die AfD-Fraktion hat beantragt, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 51 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung in Erster Lesung abzulehnen. Ich lasse nun hierüber abstimmen. Wer den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/7243 in Erster Lesung ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag der AfD abgelehnt. Dementsprechend schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Nein. Damit ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die jetzt folgenden Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl einer Vizepräsidentin und Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen einer Vizepräsidentin und einer Schriftführerin im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Christin Gmelch als Kandidatin vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich wird, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 11:21 bis 11:25 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD hat Frau Abgeordnete Elena Roon als Kandidatin vorgeschlagen. Eine Aussprache findet nicht statt. Bitte nehmen Sie den gelben Stimmzettel zur Hand. Das Prozedere ist bekannt. Der Wahlvorgang dauert zwei Minuten. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 11:26 bis 11:28 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Die Wahl ist damit beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Wenn Sie bitte wieder Ihre Plätze einnehmen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) (Drs. 19/5953) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drs. 19/6328), Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drs. 19/6360), Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/6685 mit 19/6687), Änderungsantrag der CSU-Fraktion und von Abgeordneten der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/7124), Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion (Drs. 19/7125) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 19/6328 namentliche Abstimmung beantragt hat. – Ich eröffne nun die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Thomas Huber für die CSU-Fraktion.
