Roswitha Toso
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Diskriminierung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Das ist für uns als Regierungskoalition aus FREIEN WÄHLERN und CSU völlig klar. Das sagen wir nicht nur, sondern wir handeln auch danach. Gerade deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf auch ab – nicht, weil uns das Thema unwichtig wäre, sondern weil wir überzeugt sind, dass dieses Gesetz nicht der richtige Weg ist. Es stellen sich schon die Fragen, was notwendig ist, was verhältnismäßig ist, was wirklich der Sache dient. Wir haben in Bayern bereits einen klaren rechtlichen Rahmen: unsere Bayerische Verfassung, das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie alle verbieten die Diskriminierung und bieten einen funktionierenden Rechtsweg. Auch die Staatshaftung ist mit effektiven Sanktionsmöglichkeiten geregelt, die sich aus Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB ergeben. Es gibt also keine Regelungslücke, die dieser Gesetzentwurf schließen müsste. Gleichzeitig existieren zahlreiche Beratungsstellen in Bayern, auch mit mobiler, regionaler und digitaler Reichweite. Diese Angebote sollten wir stärken, gerade weil viele betroffene Bürgerinnen zögern, den Rechtsweg zu gehen. Niederschwellige Beratung ist doch viel wirksamer. Stattdessen sehen wir in diesem Gesetzentwurf neue bürokratische Strukturen, neue Berichtspflichten und einen neuen, erheblichen Kostenaufwand. Allein die geplante Landesantidiskriminierungsstelle mit 7 Außenstellen und 37 neuen Planstellen würde laut eigenen Angaben rund 10 Millionen Euro kosten. Gleichzeitig läuft das Förderprogramm respekt*land aus, das bislang viele bestehende Beratungsangebote finanziert hat. Es wäre doch viel klüger, bestehende, funktionierende Strukturen zu sichern, als neue Behörden zu schaffen. Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Vermutungsregelung in Artikel 8. Sie dreht das Prinzip der Beweisführung um und verlagert die Last auf die Behörden. Das kann dazu führen, dass Entscheidungen aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen künftig zögerlicher getroffen werden. Das schafft Unsicherheit und nicht Schutz. Auch das Verbandsklagerecht überzeugt uns nicht; denn jeder Mensch hat heute bereits das Recht, sich mit Beschwerde und Klage gegen Diskriminierung zu wehren. Dabei kann er auf Hilfe und Beratung zählen. Wir sehen hier keinen praktischen Mehrwert, sondern eine neue, eine weitere juristische Aufblähung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Ersten Lesung hieß es vonseiten der GRÜNEN, wir würden die Betroffenen alleinlassen oder gar den öffentlichen Dienst pauschal ausnehmen. Dies weise ich entschieden zurück. Niemand stellt infrage, dass es Diskriminierung gibt. Aber der Staat muss nicht auf jede gesellschaftliche Herausforderung mit einem eigenen Gesetz, einem neuen Amt oder einer zusätzlichen Klageform reagieren. Wir setzen auf Vertrauen in die bestehenden Strukturen, auf gezielte Förderung und auf eine Politik mit Maß und Mitte. Diskriminierung bekämpfen wir nicht durch Misstrauenskultur, sondern durch Bildung, Haltung und eine gute Verwaltung. Deshalb sagen wir Nein zu diesem Gesetzentwurf. Wir sagen Ja zu klaren Regeln und funktionierender Hilfe und Ja zu einem starken gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
