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Markus Saller

FREIE WÄHLER 10.07.2025 Sitzungen 19/55

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über einen Antrag, der für die öffentliche Hand, insbesondere für unsere kleinen Kommunen, aber auch für unsere mittelständischen Unternehmen und für unsere Handwerksbetriebe in Bayern von ganz zentraler Bedeutung ist. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER bringt heute gemeinsam mit der CSU den Antrag ein, um bei der dringend anstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien die kleinen und mittleren Auftraggeber, also diejenigen, die letztendlich Ausschreibungen durchführen, deutlich zu stärken und die Vergabeverfahren europaweit zu vereinfachen. Meine Damen und Herren, warum ist das notwendig? – Die aktuelle Ausgestaltung des Vergaberechts ist nicht mehr zeitgemäß. Seit 1994 sind die EU-Schwellenwerte, also die Auftragswerte, ab denen europaweit ausgeschrieben werden muss, faktisch unverändert gleichgeblieben. Gleichzeitig – und das wissen Sie alle, Sie sind auch Mandatsträger in Ihren Gemeinden oder auch in Ihren Kreistagen – sind die Preise für Bau- und Dienstleistungen in der Zeit natürlich erheblich gestiegen. Ich nenne nur ein Beispiel dafür: Der Preisindex für den Straßenbau hat sich seit 1994, also seit der Zeit, da die Schwellenwerte gelten, fast verdoppelt. Der EU-Schwellenwert ist aber gleichgeblieben und liegt nach wie vor bei etwa 5,5 Millionen Euro. Es ist natürlich klar, dass damit letztendlich immer mehr Vorhaben diesen Schwellenwert überschreiten. Was bedeutet das für unsere Kommunen? – Sie müssen die komplizierten und aufwendigen europäischen Ausschreibungsregeln anwenden. Diese Regeln überfordern unsere Kommunen ganz oft. Die Verfahren sind, wie gesagt, langwierig. Sie sind bürokratisch. Hinzu kommt, dass der Wettbewerb, den man eigentlich erzeugen wollte – indem man sagt, man möchte die Dienstleistungsfreiheit in Europa stärken –, in dieser Form gar nicht eingetreten ist; denn, meine Damen und Herren, immer weniger Unternehmen bewerben sich auf entsprechende Ausschreibungen. Ich weiß das selber von Handwerksbetrieben. Wenn man herumfragt und jemand schon eine europäische Ausschreibung sieht, dann sagt er: Da lasse ich lieber gleich die Finger davon. Erstens weiß ich nicht, ob ich zum Zuge komme, zweitens weiß ich nicht, ob sie nicht noch wiederholt werden muss, weil Fehler gemacht werden, und drittens ist mir das viel zu aufwendig, mich zu beteiligen. Das kann ich mit meinem Mitarbeiterstab gar nicht mehr machen. – Diejenigen Unternehmen, die bei solchen Ausschreibungen den Zuschlag erhalten, sind häufig ortsfremd und liefern auch nicht immer die Qualität, die man sich erhofft hat. Für den Ausschreibenden entsteht dann natürlich, wenn es um Mängelbeseitigung geht, die nächste Katastrophe in langen Anfahrtszeiten, komplizierten Regelungen, Baustellenstopp und am Ende Klageverfahren mit ungewissem Ausgang. Wir wissen selber: Die heimischen Firmen, die sich bewerben, liefern in der Regel auch gute Qualität ab, weil sie ganz einfach auch einen Ruf zu verlieren haben. Auch der Europäische Rechnungshof hat schon Jahr 2023 festgestellt, dass die Zahl der Angebote bei den Ausschreibungen sinkt. Meine Damen und Herren, damit ist das große Ziel, das man mit der letzten Reform der Vergaberegeln in 2014 verbunden hat, verfehlt worden. Wir im Freistaat haben, denke ich, unsere Hausaufgaben gemacht. Ich schaue Walter Nussel an. Mit unseren Modernisierungsgesetzen haben wir die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich so weit angehoben, wie es im Rechtsrahmen letztendlich zulässig ist. Damit ist Landesrecht aber auch ausgeschöpft, meine Damen und Herren. Jetzt ist Europa am Zug. Der Freistaat Bayern hat schon 2022 mit Erfolg eine Initiative im Bundesrat zur Anhebung der EU-Schwellenwerte eingebracht. Der Bundesrat hat sie beschlossen. Auch der Bayerische Landtag hat im Februar dieses Jahres eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen des EU-Konsultationsverfahrens abgegeben, mit breiter Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg. SPD und GRÜNE haben diese ausdrücklich mitgetragen. Wir denken aber, wir müssen noch einen Schritt weitergehen. Was fordern wir konkret? Erstens, meine Damen und Herren, eine marktgerechte Erhöhung der EU-Schwellenwerte. Die Schwellenwerte müssen künftig nicht nur an Wechselkurse, sondern inflationsbereinigt angepasst werden, und zwar am besten jährlich; sonst ergeben diese Schwellenwerte keinen Sinn. Zweitens. Wir brauchen einen eigenen Schwellenwert für Planungsleistungen. Es ergibt keinen Sinn und ist nicht nachvollziehbar, dass wir bei Ausschreibung von Planungsleistungen eine Wertgrenze von 220.000 Euro haben, ab der europaweit ausgeschrieben werden muss, während es bei Bauleistungen erst die bereits zuvor erwähnten 5,5 Millionen Euro sind. Diese Regelung trifft unsere Ingenieurbüros und unsere Planer hart, und sie ist in der Sache nicht gerechtfertigt. Drittens – darum geht es in diesem Antrag ganz entscheidend –: Wir brauchen eine neue Kategorie für kleine und mittlere Auftraggeber. Diese sollen künftig ganz oder weitgehend von den komplexen EU-Vergaberegeln befreit werden. Viele Kommunen haben weder das Fachpersonal noch die Ressourcen, um die EU-Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Deswegen ist in diesem Fall ein vereinfachtes Verfahren dringend geboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen für Bürokratieabbau und eine Stärkung des regionalen Mittelstands. Vergaberecht darf kein Selbstzweck sein, sondern muss durch funktionierende Projekte, regionale Wertschöpfung und effiziente Verfahren den Menschen dienen. Unsere Kommunen und Mittelständler, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir das Vergaberecht praxistauglich gestalten. Deshalb ist es höchste Zeit, dass Europa auf die realen Herausforderungen vor Ort reagiert. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag für eine faire, einfache und mittelstandsfreundliche Vergabepraxis.

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