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Plenarprotokoll 7/121

03.11.2023 · 313 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (35)CDU (31)FDP (28)AfD (20)GRÜNE (7)SPD (6)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Abgeordneter Daniel Reinhardt hat heute Geburtstag, die besten Wünsche von uns allen – alles Gute. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Weltzien betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Mitteldorf, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Frosch und Herr Minister Maier. Die Hinweise zur Tagesordnung – zur Tagesordnung wurden für heute folgende Übereinkünfte erzielt: Für die Tagesordnungspunkte 49 a und 49 b wurde die Festlegung getroffen, diese in der heutigen Sitzung auf jeden Fall aufzurufen. Vor dem Hintergrund, dass damit zwei Gesetzentwürfe jeweils in erster Beratung verhandelt werden sollen, gehe ich davon aus, dass niemand widerspricht, die beiden als erste Tagesordnungspunkte aufzurufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 30, 33, 36, 37, 38 und 40 sollen nach der Mittagspause erneut aufgerufen werden. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 42 fortgesetzt. Im Anschluss an die Bekanntgabe der Wahlergebnisse soll der Tagesordnungspunkt 4 a aufgerufen werden. Danach sollen die Tagesordnungspunkte 22 und 84 gemeinsam aufgerufen werden. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 4 a ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8997, zu Tagesordnungspunkt 22 eine korrigierte zweite Neufassung des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7120. Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Bemerkungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich auf Tagesordnungspunkt 49 in den Teilen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8556 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8922 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP gewünscht? Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gesetzentwurf zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, dass wir jetzt darüber reden, ist, glaube ich, etwas, was vor allen Dingen Rot-Rot-Grün selbst überrascht, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein!) denn Sie haben es ja seit 2016 nicht hinbekommen, etwas vorzulegen. Die FDP tut das und wir haben allen Grund, hier tätig zu werden. Denn die Rechtsgrundlage, auf der es basiert, stammt im Prinzip noch aus Zeiten der DDR. Thüringen ist das letzte Bundesland, das kein eigenes Gesetz, keine eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat, sondern das Ganze bisher nur auf Verordnungswege organisiert hat. Wir wissen aber nicht zuletzt durch die Coronapandemie, dass das Aufgabenspektrum des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durch die Entwicklung in Wissenschaft, in Medizin und Technik, den digitalen Wandel und auch die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung immer wieder verändert, komplexer wurde, dass sich die Strukturen aber vor allen Dingen in Thüringen nicht verändert haben. Das ist ein Problem. Wir wollen das ändern. Dass es so lange gedauert hat und es die kleinste Oppositionsgruppe hier vorgelegt hat, ist eigentlich ein Armutszeugnis für Rot-Rot-Grün. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will Ihnen das auch begründen. Denn seit dem Jahr 2016 gibt es einen Beschluss in diesem Haus, dass die Landesregierung etwas vorzulegen hat. Das war ein Auftrag aus diesem Haus. Passiert ist nichts. Der Beschluss, etwas vorzulegen, ist erneuert worden, ich meine, damals auf Antrag der CDU im Jahr 2022, und zwar noch im Jahr 2022. Passiert ist aber nichts. Jetzt ziehen die Koalitionsfraktionen mit einem Entwurf nach, auf den ich nachher noch mal eingehen werde, der aus unserer Sicht im höchsten Maße untauglich ist, (Beifall Gruppe der FDP) auch nur ansatzweise tatsächlich das einzulösen, was Sie selbst immer gefordert haben, nämlich die Strukturen des ÖGD vom 20. Jahrhundert ins 21. Jahrhundert zu holen, vor allen Dingen in Anbetracht der Herausforderungen, die der ÖGD in der Coronapandemie bewältigen musste. Aber darauf gehe ich nachher noch mal ein. Unser Gesetzentwurf zum Öffentlichen Gesundheitsdienst will die Gesundheitsämter vor Ort entlasten und so zu einer Verbesserung in Qualität und Leistung führen, im Arbeiten selbst, nämlich bei denjenigen, die im ÖGD tätig sind, aber auch bei unseren Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die ja spüren müssen, dass tatsächlich eine Qualitätsverbesserung in der Leistung bei ihnen ankommt. (Beifall Gruppe der FDP) Wie wollen wir das machen? Wir wollen die Bündelung der Zuständigkeiten in einem Thüringer Landeszentrum, weil das notwendig ist, weil die Aufgaben so breit sind, dass sie vor Ort in den kommunalen Gesundheitsämtern gar nicht mehr erledigt werden können. Darauf komme ich gleich noch mal. Wir wollen entbürokratisieren. Eine ganz zentrale Forderung. Frau Ministerin Taubert hat schon wieder ein leichtes Zucken im linken Auge, wenn man von Entbürokratisierung spricht. Das verstehe ich. Sie führen es im Munde, wir tun es. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist eben der Unterschied zwischen einer klugen Opposition und einer etwas langsamen Landesregierung. Wir brauchen auch die Synergieeffekte, die wir nutzen wollen. Wir brauchen die Optimierung von Arbeitsabläufen. Ich hoffe, Frau Ministerin Taubert bleibt ruhig, wenn ich jetzt noch sage, wir wollen eben auch die Digitalisierung bei den Gesundheitsämtern voranbringen und tatsächlich die Möglichkeiten der KI nutzen, um die Gesundheitsämter von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben zu entlasten. (Beifall Gruppe der FDP) Wir brauchen aber auch einheitliche Vorgaben bei Bescheiden, Rechtssicherheit bei landesweit einheitlichen Verordnungen, Entlastungen der Gesundheitsämter, beispielsweise von Gesundheitsberichterstattung. Wir brauchen das Einbinden wissenschaftlicher Expertise und Koordination, beispielsweise hinsichtlich biologischer Lagen, Virenlagen, bei Kampfstoffen und Bioterrorismus. Das sind alles Aufgaben des ÖGD, auch in Thüringen. Wir wollen die Entlastung von Meldepflichten, beispielsweise bei der Übermittlung der Meldedaten von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken durch das Kammerwesen. (Beifall Gruppe der FDP) Das heißt, wir tun das, was immer gefordert wird, es besser machen – weniger anstrengend bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität und Leistungsfähigkeit. Das ist ein Entwurf, auf dessen Diskussion ich mich sehr freue. Auf den Entwurf der Koalition gehe ich dann gleich ein. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Wird die Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Plötner, Sie haben das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich jetzt noch nicht direkt auf die Rede reagieren, weil ich den eigenen, guten, modernen Gesetzentwurf für einen Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen einbringe. Von den Koalitionsfraktionen erst mal auch die besten Genesungswünsche an die Kolleginnen und Kollegen, die heute leider erkrankt sind. Ich glaube, da wird noch mal deutlich, wie wichtig Gesundheit und auch der Gesundheitsschutz der Menschen auch in Thüringen sind. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Schwerpunkte sind auch bei unserem Gesetzentwurf die Erfahrungen aus der Coronapandemie, wo sicherlich viel geleistet und aufopferungsvoll gearbeitet worden ist, aber dennoch nicht alles zusammenlief, wie man sich das gewünscht hätte. Da ist es zwingend notwendig, Strukturen zusammenzufassen, zu verbessern, damit man wirklich geschlossen auch zum Beispiel auf pandemische Lagen reagieren kann und Gesundheitsschutz wirklich in einem Guss betreibt. Was wir mit unserem Gesetzentwurf auch tun, ist, wirklich alle Gruppen in den Blick zu nehmen. Wir wissen leider, dass es auch oft am Geldbeutel hängt, Gesundheitsschutz genießen zu können, und dass bei Weitem nicht alle Gruppen immer gut versorgt sind und alle Zugang zur medizinischen Versorgung haben, wie wir uns das wünschen. Deswegen sind Kooperationen vor Ort wichtig, also dass wir die weiter etablieren, und zum Beispiel auch im Bereich der Suchtprävention und allgemein im Bereich des Gesundheitsschutzes viel besser, viel stärker werden und dort auch vor Ort enger zusammenrücken. Was ich auch schon auch angesprochen habe, ist einerseits die Prävention. Die muss natürlich auch durch gutes Personal koordiniert werden und erfolgen. Auch da gibt es gute Vorschläge in unserem Gesetzentwurf, wie es gelingen kann, gute Personalkonzepte zu entwickeln, die dann auch vor Ort ziehen, und da wollen wir eben die Gesundheitsbehörden mit diesen Aufgaben entlasten, dass das dort auch koordiniert landesweit vollzogen wird, um dort auch einen guten Personalstand zu haben, um die kommunalen Gesundheitsämter zu ertüchtigen. Ich freue mich jetzt sehr auf die Aussprache, weil es wirklich auch zu dem anderen Gesetzentwurf einiges zu sagen gibt. Dann bin ich aber auch zuversichtlich, dass es uns gelingen kann, die Gesetzentwürfe gemeinsam in dem Ausschuss würdig zu beraten, um dann wieder im Plenum einen beschlussreifen Gesetzentwurf zu haben, der dann den Gesundheitsdienst in Thüringen in das 21. Jahrhundert überführt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegen bisher nur zwei Wortmeldungen vor. Deshalb hat zunächst Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Gut, ich habe 10 Minuten. Dann hole ich mir noch mal den Gesetzentwurf.

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Die Zeit ist noch gestoppt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Also, wenn man im Thema steht, braucht man keinen Zettel!)

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Danke schön, Frau Präsidentin, danke für den Dispens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Ralf, ich bin sehr für politischen Wettbewerb, das Konkurrieren von Ideen, um am Ende zu einer Lösung zu kommen, die besser ist als das, was man hat. Das ist ja quasi das politische Engineering, was man in einer komplexen Gesellschaft, in einer komplexen Welt tun sollte, wenn man gute Politik machen will. Aber die Grundlage muss schon etwas sein, worüber es sich tatsächlich zu reden lohnt. Und da, muss ich sagen, sehe ich nicht die Grundlage beim rot-rot-grünen Entwurf. Ich bin wirklich… (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Es verwundert uns nicht!) Ja, das glaube ich auch. Aber es gibt unterschiedliche Gründe, warum man möglicherweise darüber verwundert ist. Normalerweise – und das ist auch völlig legitim – schauen wir ganz unterschiedlich auf die Welt, vielleicht weniger im Fachbereich „Gesundheit“, da kommen wir auch immer wieder zu Lösungen, auch zu guten Lösungen. In anderen Bereichen ist das nicht so. Aber die Grundlage ist, immer einen qualitativen Anspruch zu haben, ein Problem tatsächlich auch lösen zu wollen. Und das, was die Koalition hier vorlegt, ist wirklich untauglich und – ich sage mal – hat mit einer respektvollen Auseinandersetzung nichts zu tun. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Denn Sie geben vor, etwas lösen zu wollen, was Sie dann explizit nicht lösen. Ich will das mal nur ganz vorsichtig formulieren. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was?) Ja, Sie müssen zuhören. Ein bisschen abwarten müssen Sie, das ist auch ein Spannungsbogen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hat doch gar nichts gesagt!) Ich will Sie auch mitnehmen und nicht unterwegs verlieren. Deswegen versuche ich das sukzessive. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Dann bringen Sie doch endlich mal Fakten!) Ich komme gleich dazu, deswegen gedulden Sie sich, liebe Frau Kollegin, das hilft dann auch beim Verstehen. Sie führen immer wieder die Coronapandemie im Munde, um Strukturen erneuern, verbessern zu wollen oder Sie sprechen davon, dass Sie vieles nicht machen konnten, weil Corona eben die Strukturen überlastet hatte. Wir haben doch gerade in der Coronapandemie gesehen, dass wir strukturell ein Problem im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben. Wir hatten eine unzureichende Krisenplanung. Wir hatten hochkomplexe Koordinationsaufgaben und damit verbundene Probleme. Wir haben wesentliche Aufgaben in der Pandemie nur lösen können, weil es Leute gemacht haben, die dafür nicht verantwortlich sind, nämlich beispielsweise die Kassenärztliche Vereinigung und auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst konnte seinen eigenen Aufgaben nicht gerecht werden, und auch die Strukturen nicht. Wir diskutieren ja immer wieder darüber, warum die Auslegungen von landesweit gültigen Verordnungen so unterschiedlich geraten sind. Ein erheblicher Grund dafür war, dass die Rechtsauslegung eben nicht koordiniert und für alle einheitlich erfolgt ist, sondern alle regional auf sich allein gestellt waren. Jetzt könnte man als Konsequenz daraus sagen, auch um die permanente Verwirrung der Leute draußen im ÖGD, aber auch der Bürgerinnen und Bürger in einem solchen Fall demnächst zu vermeiden, dass man hier aus Corona lernt und den ÖGD ertüchtigt und eine Möglichkeit schafft, dass er diese Aufgaben, die er zur Bewältigung braucht, auch leisten kann. (Beifall Gruppe der FDP) Aber was Sie machen, ist, dass beispielsweise gemäß § 24 des Gesetzentwurfs die obere Gesundheitsbehörde die Bewältigung der Pandemie vollständig auf andere Stellen übertragen kann. Dabei ist das aber die originäre Aufgabe des ÖGD. Ich will das mal vorlesen: Gemäß § 4 Abs. 5 sollten KV und KZV die Arbeit des ÖGD unterstützen, soweit das für die originäre Aufgabenerfüllung erforderlich ist. KV und KZV können aber nicht nach Belieben zu einer Aufgabenerfüllung verpflichtet werden, denn KV und KZV haben nämlich nach SGB V völlig andere gesetzliche Aufgaben. Das heißt, daraus folgt entweder, dass Sie den ÖGD ertüchtigen, was Sie ja immer vorgeben, tun zu wollen, oder aber dass Sie zukünftig Mittel an KV und KZV zum Aufbau von Strukturen geben, damit sie im Falle einer Pandemie die Aufgaben auch erledigen können, die Sie ihnen jetzt gesetzlich übertragen. Das hat auch nichts damit zu tun, den ÖGD in seiner Struktur voranzubringen, sondern das ist ein ÖGD-Übertragungsgesetz, nämlich auf die, die Ihnen in der Coronapandemie ohnehin mit ihrer Arbeit den Hintern gerettet haben. (Beifall Gruppe der FDP) Gemäß § 3 Abs. 4 Ihres Gesetzentwurfs können die unteren Gesundheitsbehörden ihre Aufgaben wiederum auf Dritte übertragen, anstatt diese Aufgaben eigenständig erfüllen zu können. Noch mal: Ihr Entwurf enthält genau für dieses Problem, was Sie hiermit manifestiert fortschreiben, keinerlei Lösung, obwohl Sie seit drei Jahren das Gegenteil behaupten, tun zu wollen. Ihr Gesetzentwurf ist untauglich, den ÖGD in irgendeiner Art und Weise voranzubringen. (Beifall Gruppe der FDP) Sie ziehen keine Lehren aus der Pandemie. Das Erste, worüber man sich Gedanken machen müsste, ist, wie ich den Befund, dass Personal fehlt, dass der ÖGD aufgrund von strukturellen Schwächen nicht in der Lage ist, seine ganze Aufgabenbreite wahrnehmen zu können, also wie ich ihn ertüchtige, von Bürokratie entlaste, das Arbeiten derer, die für die öffentliche Gesundheit per Gesetz zuständig sind, tatsächlich leichter mache. Ihr Entwurf enthält dafür nicht eine einzige substanzielle Lösung. Ich sage Ihnen eines: Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man sieht, wie dieser Entwurf zustande kommt. Wenn man sich mal die Struktur anguckt, ist das nicht nur mit der heißen Nadel gestrickt, sondern Sie haben alles darin verrührt, was irgendwie in einem ÖGD vielleicht möglicherweise Relevanz besitzen könnte. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Beschluss der GMK!) (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ganz- heitlich!) Ganzheitlich, ja, ja. Da sollte man aber besser kopieren, als nur mit Copy-and-paste die unterschiedlichen Absätze hier durcheinanderzubringen. Und noch einmal: Sie wollen eine Mittelbehörde – also das ist auch gegenüber dem ÖGD respektvoll. Denn wenn Sie der Meinung sind, dass das auch medizinische Fragen betrifft, haben wir in diesem Land eine gute Tradition, nämlich dass wir das so politikunabhängig wie möglich organisieren. Deswegen haben wir beispielsweise die Selbstverwaltung. Deswegen sind medizinische Entscheidungen keine durch Politik vorzugebenden und zu administrierenden Entscheidungen, sondern wir haben die Unabhängigkeit von Ärztinnen und Ärzten zu wahren, auch derer im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie tun das nicht. Auch das ist ein Problem. Ich freue mich sehr auf die anstehende Debatte. Aber ich bitte auch, wenigstens im politischen Wettbewerb dafür zu sorgen, dass die Grundlagen für eine potenzielle gemeinsame Lösung dargelegt werden und dort hinkommen, wo sie hingehören, nämlich in einen Entwurf, der Thüringen wirklich substanziell und strukturell voranbringt. Bei Ihrem bin ich äußerst skeptisch. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Lieber Herr Montag, Sie haben sich hier kräftig aufgeregt, aber allzu viel Kritik an unserem Gesetzentwurf konnte ich Ihren Worten jetzt nicht entnehmen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich versuche es mal mit etwas Sachlichkeit. Ich freue mich, dass wir heute endlich – das stimmt, es hat lange gedauert – über zwei Gesetzentwürfe zum Öffentlichen Gesundheitsdienst sprechen und das auf den Weg bringen. Ja, es stimmt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wurde aber nicht nur in Thüringen in den letzten Jahren, Jahrzehnten stiefkindlich behandelt. Das war schon vor der Coronapandemie bekannt. Man muss aber auch mal feststellen, dass die Gesundheitsämter unter Corona gerade auch in Thüringen eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Das war unter diesen ganzen Umständen oft nicht einfach. Das muss an der Stelle auch mal betont werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Natürlich kann man viele Dinge kritisieren. Ich habe auch viel kritisiert. Aber selbst die Ampel in Berlin hat das erkannt, im Koalitionsvertrag reagiert und betont, dass der Gesundheitsdienst gestärkt werden muss. Schon 2020 wurde in Berlin beschlossen, dass bis 2026 4 Milliarden Euro vom Bund für den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung stehen. Der Teil des Geldes, der für Thüringen zur Verfügung steht, den wollen wir gut für die Baustellen anlegen, die ich eben schon ein bisschen angerissen habe. Wir wollen die Anforderungen an einen modernen und zukunftsorientierten Gesundheitsdienst mit dem von uns hier vorgelegten Gesetzentwurf auf eine rechtssichere gesetzliche Basis stellen. Die FDP hat einen eigenen Gesetzentwurf eingereicht. Beiden Initiativen liegt die Überzeugung zugrunde, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitswesens ist. Inhaltlich liegen uns beide Gesetzentwürfe vor. Wir müssen darüber reden und uns damit auseinandersetzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir da eine gute Lösung hinbekommen, auch noch in dieser Legislatur. Wir wollen den ÖGD als dritte Säule des Gesundheitswesens wieder so ausstatten, dass er seinen vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, der Prävention, der Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung bestens nachkommen kann. Denn in den vergangenen Jahrzehnten sind die Strukturen starr geblieben. Doch nur gute Strukturen können bei Veränderung bestehen. Sie müssen mit der Zeit gehen, sich an die Erfordernisse anpassen. Nur dann können die vielfältigen Aufgaben in guten wie in schlechten Zeiten bewältigt werden. Mit der Reform des ÖGD müssen wir vorankommen, um für zukünftige Krisen und Bedrohungen gewappnet zu sein. Weitere Epidemien und Pandemien wie Corona sind absehbar. Die weltweit zerstörten Ökosysteme und der Klimawandel werden als Ursachen gern verdrängt, sind aber die Konsequenz des menschlichen Umgangs mit der Natur. Und weil wir darum wissen, muss das neue ÖGD-Gesetz so aufgestellt sein, dass dieses wichtige Organ unserer Gesellschaft besonders gut für die Aufgaben der kommenden Jahre gerüstet ist. Wir wollen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst multiprofessionell, interdisziplinär und vernetzt arbeiten kann. Dazu braucht es neue und effizient arbeitende Strukturen, moderne und digitalisierte Verwaltung und die gut bezahlte Fachlichkeit mit Anbindung an die Wissenschaft. Die Arbeit darf nicht durch finanz- und verwaltungspolitische Schranken ausgebremst werden. Dafür müssen wir im Schulterschluss zusammen auf der Landes- und auf der Kommunalebene arbeiten. Unser Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Drucksache 7/8922 greift das auf und beinhaltet im Wesentlichen klare Aufgabenzuweisung auf der Ebene der unteren Gesundheitsbehörden. Diese werden darin auch genauer zugeordnet und besser beschrieben. Neue Aufgabenzuweisungen werden auf der Ebene der oberen Landesbehörde etabliert und der Öffentliche Gesundheitsdienst soll in moderne und digitale Strukturen eingebettet werden. Damit können die auch vom Bund bereitgestellten Gelder in die Neuaufstellung eines leistungsfähigen ÖGD fließen, in dem die Orientierung am Gemeinwohl und gesundheitliche Chancengleichheit an erster Stelle stehen. Damit soll auch in Thüringen der ÖGD aus der Stiefkindecke herauskommen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und, wie gesagt, ich bin davon überzeugt, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Liebscher das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen auf der Tribüne, gestatten Sie mir, dass ich Ihnen stellvertretend für unsere erkrankte Gesundheitspolitikerin Dr. Klisch kurz vorstelle, was aus unserer Sicht die Highlights des eigenen Gesetzentwurfs für ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind. Thüringen ist das letzte Bundesland ohne ein eigenes Gesetz für den ÖGD. Als SPD-Fraktion ging es uns aber von Anfang an um weitaus mehr, als einfach nur die bisherigen Aufgaben und Befugnisse nach über 30 Jahren endlich in ein Gesetz zu gießen. Stattdessen formulieren wir mit dem Gesetz ein neues, zeitgemäßes Verständnis von der Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, das gemeinhin unter der Überschrift „Public Health“ zusammengefasst wird. Die Gesundheitsämter werden künftig ihre Schwerpunkte nicht nur in der Kontrolle, Verwaltung und Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften setzen, sondern als regional vernetzte Akteure im Gesundheitswesen auftreten. Sie werden dabei eine gesamtgesellschaftliche Perspektive einnehmen und die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Gesundheitschancen gerade von vulnerablen Gruppen in den Blick nehmen. Genau zu diesem Zweck werden Gesundheitsämter künftig gemeinsam mit lokalen Partnern, lokale oder regionale Gesundheitskonferenzen einrichten, so, wie es die Landesgesundheitskonferenz mit ihren vielen Partnern bisher auf Landesebene tut. Wenn die Gesundheitsämter mit ihren Partnern Ziele und Schwerpunktsetzungen für Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung formulieren, dann entsteht daraus ein neues gemeinsames Bewusstsein für die gesundheitlichen Herausforderungen, aber auch Lösungsmöglichkeiten in einer Kommune. Meine Damen und Herren, uns ist besonders das Folgende wichtig: Wir wollen, dass die Gesundheitsämter bei dieser proaktiven und partnerschaftlichen Arbeit vor allem Kindergärten, Schulen und Betriebe sowie Wohnquartiere und Stadtteile in den Blick nehmen, denn dort werden die allgemeinen Gesundheitsbedingungen und das individuelle Gesundheitsverhalten entscheidend geprägt. Ich weiß von meiner Kollegin Cornelia Klisch, dass sie das Potenzial in diesem Bereich für riesengroß hält. Dazu gehört auch ein Öffentlicher Gesundheitsdienst, der sich ganz bewusst dem Ziel verschreibt, neben der sozial bedingten auch eine umweltbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen sichtbar zu machen und möglichst abzubauen. Nicht zuletzt werden die Gesundheitsämter künftig viel stärker die vielfältigen Folgen der Klimaerhitzung adressieren, von denen wir jetzt schon wissen, dass dadurch massive Beeinträchtigungen der individuellen und öffentlichen Gesundheit drohen. Unter anderem sollen die unteren Gesundheitsbehörden künftig die Einführung von kommunalen Hitzeaktionsund Klimaplänen fördern und die gesundheitsbezogene Berichterstattung mit umweltbezogenen Faktoren verknüpfen – ein echter Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen Verständnis von Public Health. Kurz gesagt: Wir wollen, dass aus einem strukturierten Austausch der Gesundheitsämter mit einem bunten Mix aus lokalen Akteuren ein neues gemeinsames Bewusstsein für Gesundheitsprobleme, Gesundheitsziele und Gesundheitskooperation entsteht. Am Ende werden übrigens nicht nur die Bewohner davon profitieren, sondern auch Kostenträger wie die Krankenkassen oder die privaten Krankenversicherungen. Noch ein Punkt ist uns wichtig: Mit seinem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hatte der Bund mit vielen Millionen Euro dafür gesorgt, dass die Thüringer Gesundheitsämter viele dringend benötigte Fachkräfte einstellen konnten. Damit haben wir eine wichtige Grundlage für die Krisenfestigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gelegt. Jetzt muss es darum gehen, diese finanzielle und personelle Stärkung zu verstetigen. Wie auch immer wir in den Beratungen auf die einzelnen Regelungen schauen werden, in einem Punkt sind wir uns sicher einig: Wir wollen den Öffentlichen Gesundheitsdienst effektiv stärken, damit er in der Lage ist, die vielen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Mit einem klugen Thüringer Gesundheitsdienstgesetz können wir den ÖGD genau dazu befähigen. Deshalb sind wir zuversichtlich, gemeinsam werden wir ein ÖGD-Gesetz auf den Weg bringen, dass den Öffentlichen Gesundheitsdienst fit für die Zukunft macht und ganz neue Möglichkeiten für eine aktive Gesundheitspolitik in den Kommunen eröffnet. Für die SPD-Fraktion empfehle ich deshalb, beide Gesetzesentwürfe an den Gesundheitsausschuss zu überweisen. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Christoph Zippel CDU

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fühle mich bei diesem ganzen Tagesordnungspunkt so ein klein wenig an ein altes Bild erinnert, man kann es auch als Gag bezeichnen: Da wartet man stundenlang auf einen Zug, mit dem man an ein Ziel gelangen möchte, und dann kommen plötzlich zwei auf einmal. Hier ist es genauso der Fall: Wir warten seit Jahren auf ein ÖGD-Gesetz und dann haben wir plötzlich zwei. Aber statt des ICEs, auf den wir gewartet haben, kommen zwei wartungsbedürftige Regionalbahnen; das will ich gleich etwas ausführen. Ich freue mich natürlich, dass wir so hoffentlich zu einem ÖGD-Gesetz kommen, die alte Verordnung wird überarbeitet und in ein Gesetz umgewandelt, was zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist, in die Richtung öffentliche Gesundheit. Wir verbinden damit auch alle die Hoffnung für einen höheren Gesundheitsschutz. Auf diese Weise wird nicht nur eine Verbesserung unserer Versorgung möglich, sondern es wird auch eine Lücke in unserer Gesetzgebung geschlossen. Ich hoffe, dass die Regierungsfraktionen und die einreichende Gruppe der FDP bei all dem Lob und der überschwänglichen Stimmung nicht anfangen, sich auf die Schulter zu klopfen, denn dafür ist es dann doch noch etwas zu früh. (Beifall CDU) Das zwiespältige Gefühl, das ich schon anfangs erwähnt habe, hat nämlich seine Gründe: die fast acht Jahre, die es gedauert hat, bis nun Gesetzentwürfe vorliegen. Einige sagen vielleicht zwar, besser spät als nie, aber andere würden behaupten, dass diese Entwürfe vielleicht eher schlecht als recht sind. In den vergangenen acht Jahren hieß es – und da möchte ich insbesondere auf die regierungstragenden Fraktionen eingehen – von RotRot-Grün immer, wenn das ÖGD-Gesetz kommt, dann machen wir alles neu. Aber wo genau? Kollege Montag ist schon darauf eingegangen. Wo finde ich in diesem Gesetzentwurf die Innovation und die Verbesserung? Ich finde nur sicherlich notwendige Überarbeitungen. Sie wollen das, was schon lange in der Verordnung kritisiert wurde, verbessern, ohne das Gesetz besser zu machen. Aber das Gesetz hätte einer grundsätzlichen Überarbeitung, insbesondere mit den Stakeholdern des ÖGD, durchaus bedurft. Das macht man übrigens auch im Anhörungsverfahren, wenn die Landesregierung ein Gesetz einbringt, aber das ist ja schon längst nicht mehr üblich. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ha- ben wir das nicht erst gestern gemacht?) Das ÖGD-Gesetz erinnert mich in diesem Atemzug an das Thüringer Krebsregistergesetz aus dem letzten Plenum: wieder eine Lücke in der Gesetzgebung von Thüringen, wieder etliche Landtagsbeschlüsse über Jahre hinweg, wieder jahrelang nichts passiert. Und es ist nicht einmal die Landesregierung, die es einbringt. Stattdessen übernehmen eine Parlamentarische Gruppe und die regierungstragenden Fraktionen hier die Arbeit der Regierung. Dass Fraktionen die Arbeit der Regierung übernehmen, ist inzwischen bei Weitem kein Einzelfall mehr. Dieser Entwurf ähnelt den meisten Gesetzentwürfen, die seit dem 01.01. dieses Jahres eingebracht wurden. Rot-Rot-Grün hat allein zwölf von 29 Gesetzentwürfen vorgeschlagen, das entspricht 41 Prozent. Die Regierung hat nur acht Entwürfe eingebracht. Das entspricht 28 Prozent. Ich weiß nicht, wo Rot-Rot-Grün das Regierungshandwerk gelernt hat, denn in der Regel sind es nicht die Fraktionen, die den Großteil der Gesetzentwürfe einbringen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war bei der CDU so, bei euch!) Es sollte eine Regierung sein, deren Verwaltungsapparat den Sachverstand für diese Aufgabe hat. Und das insbesondere erwartet der Steuerzahler von der Regierung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Unter Herrn Ramelow allerdings läuft es – wie zu erwarten war – anders. Die Minderheitsregierung überlässt die inhaltliche Arbeit den Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen, (Unruhe DIE LINKE) denn andernfalls müsste die Regierung ja klären, wer zuständig ist, und das Justizministerium müsste auch noch das Gesetz prüfen. Die Regierung hat eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie muss sich einig und geschlossen präsentieren und den Entwurf verantwortungsvoll einbringen. Aber die Regierung fühlt sich dieser Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen. (Beifall CDU) Dadurch können Sie Folgendes machen: Sie können weiterhin Verantwortung vermeiden und alles auf Entwürfe schieben, die aus der Mitte des Parlaments stammen und auf die Sie natürlich keinen Einfluss haben. Wir als CDU-Fraktion sind entschieden gegen diese absurde Vorgehensweise und fordern hier die Regierung auf, wieder zu einem geordneten Gesetzgebungsverfahren zurückzukehren. (Beifall CDU) Wir sind bereit, den Prozess – und da möchte ich auf diese Gesetzeshilfe zurückkommen – in diesem Fall natürlich auch konstruktiv und lösungsorientiert zu unterstützen. Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Die Anhörung im Ausschuss wird hier so wichtig sein wie selten zuvor, denn wir brauchen dringend ein neues ÖGD-Gesetz – seit acht Jahren schon. Ich hoffe, wir kriegen die beiden klapprigen Regionalbahnen vielleicht mindestens zu einem Intercity ausgebaut, denn wir brauchen – und da will ich auch noch mal zur FDP gucken, das wissen Sie selbst, an manchen Stellen muss noch nachgeschärft werden – vielleicht nicht ganz so halbgare Entwürfe, die noch einen deutlichen Änderungsbedarf haben, sondern wir brauchen eine weitreichende und langtragende Lösung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, wenn sich die Landesregierung schon einen schlanken Fuß macht. Es wäre schön, wenn die Regierung tatsächlich auch mal das machen würde, was sie soll. Das Parlament hat dazu eigentlich hinreichend Stellung bezogen und deswegen hoffe ich, dass diese Initiativen aus der Mitte des Parlaments dann auch entsprechend zu guten Lösungen kommen, denn die Landesregierung hat sich ja hier der Arbeit verweigert. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ha- be allein acht Gesetzentwürfe der Landesregierung auf der Tagesordnung gezählt!)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, bereits im Jahr 2016 bekam die Landesregierung einen Landtagsbeschluss vorgelegt, nach dem sie ein modernes Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst erarbeiten sollte. Nichts geschah. Der Gesetzentwurf der AfD zu dem überfälligen ÖGD-Gesetz wurde 2020 erwartungsgemäß abgelehnt – lieber kein Gesetz als eines von der AfD. (Beifall AfD) Nun sind drei weitere Jahre verstrichen. Jetzt liegt uns ein Gesetzentwurf der FDP und obendrein einer der regierungstragenden Fraktionen vor – oder der Landesregierung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst war bisher bekannt durch Personalmangel, unterbezahlte Ärzte und Mitarbeiter, anachronistische Kommunikationshardware und unzureichende untergesetzliche Normensetzungen. Dann kam Corona. Der ÖGD rückte in den öffentlichen Fokus und hat in dieser Zeit seine Unschuld verloren. (Beifall AfD) Die Gesundheitsämter haben sich während der staatlich propagierten drei Jahre andauernden Coronakrise an der politisch gewollten Virusbekämpfung mit unangemessenen Maßnahmen und zum Schaden der Bürger beteiligt. Der Gesetzentwurf der FDP beinhaltet wesentliche strukturelle Neuordnungen. Durch Schaffung einer neuen Behörde mit Personal- und Kostenaufwuchs sollen mittels Zentralisierung die Gesundheitsämter entlastet werden. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, wissenschaftliche Expertise und Koordination sollen ambitioniert umgesetzt werden. Die entscheidende Frage, welche Aufgaben der ÖGD in Zukunft übernehmen soll, wird nicht gestellt. Der Vorschlag, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker von Meldepflichten zu entlasten, ist zu begrüßen. Die Weigerung der Altparteien, die schädlichen Auswirkungen der Coronamaßnahmen wenigstens zu reflektieren, führt dazu, dass in diesem Gesetzentwurf der ÖGD weitreichende Befugnisse erhalten soll, wie zum Beispiel die öffentliche Impfaufklärung sowie die Ermittlung von Impflücken in der Bevölkerung und Durchführung von Schutzimpfungen. Die Durchführung von Schutzimpfungen obliegt jedoch der ambulanten Medizin. Haus- und Kinderärzte kennen ihre Patienten am besten, können diese individuell beraten und impfen, und das Wichtigste: Es besteht ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis. Das kann der ÖGD nicht bieten. (Beifall AfD) Dieser Gesetzentwurf setzt auf die internationalen Gesundheitsvorschriften und medizinischen Leitlinien, die in der Coronakrise zum Ausschluss alternativer medizinischer Behandlungsoptionen geführt haben. Das geplante neue Thüringer Landeszentrum Gesundheit soll eine wissenschaftlich und medizinisch agierende Behörde mit weitreichenden Definitions- und Durchsetzungskompetenzen werden. Die zugesicherte Einhaltung des Datenschutzes ist vor diesem Hintergrund und dem Wunsch nach weitreichender digitaler Vernetzung und Einsatz von KI mehr als fraglich. Die Stärkung des ÖGD als Schaltstelle für die öffentliche Gesundheit, der im Sinne der Vorgaben des Robert Koch-Instituts handelt und dementsprechend die Bevölkerung einseitig informiert, ist unter den gegebenen Voraussetzungen wie politischer Szientismus, Durchsetzung der Interessen der Pharmaindustrie und von NGOs und Missachtung der Grundrechte abzulehnen. Daher lehnen wir auch diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall AfD) Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün begründet sich aufgrund der sich verändernden Anforderungen und neuer Technologien sowie der defizitären rechtlichen Grundlage, die insbesondere während der Coronapandemie zum Vorschein kam und zur Einschränkung der Handlungs- und Reaktionsfähigkeit führte. Es muss also erst eine Krise kommen, damit ein seit sieben Jahren ausstehendes Gesetz in Angriff genommen wird. Auch dieser Gesetzentwurf gibt dem ÖGD weitreichende Befugnisse. Die unteren Gesundheitsbehörden sollen zum Beispiel durch Information und Beratung an einer flächendeckenden Verbesserung der Durchimpfungsraten der Bevölkerung mitwirken und Impfungen nach Empfehlungen des RKI, falls erforderlich, auch selbst in Fällen, in denen es aus Gründen des Bevölkerungsschutzes geboten ist, durchführen. „Bevölkerungsschutz“ ist ein dehnbarer Begriff und kann sich sehr schnell zur staatlichen Übergriffigkeit verändern. Es wird daran geforscht und es ist beabsichtigt, zukünftig alle Schutzimpfungen auf Basis der mRNA-Technologie durchzuführen. Diese Technologie ist weiterhin unausgereift. Es gibt immer noch keine prospektive, randomisierte, doppelblinde Langzeitstudie, welche die Wirkung und Sicherheit belegt. Die Erfahrungen mit der Coronagentherapie hat das Vertrauen der Bürger in die Impfungen, in die gesundheitspolitischen Maßnahmen, in die Gesundheitspolitiker, in die gesamte Regierung und auch in die Gesundheitsämter erschüttert. (Beifall AfD) Wenn dann noch Deutschland dem WHO-Pandemievertrag 2024 zustimmen sollte, liegen unsere Grundrechte in den Händen einer nicht demokratisch gewählten Institution, die sich über Pharmaindustrie, Privatiers und Geschäftsleute finanziert. Dann sinkt die Akzeptanz zur Politik und ihren Institutionen wie dem ÖGD weiter. Im Gesetzentwurf fehlt in § 7 bei der Krankheitsprävention der Bevölkerungsschutz gegenüber der möglichen Gesundheitsgefährdung durch flächendeckend errichtete 5G-Sendemasten mit Mobilfunkstrahlung, durch den Infraschall der Windräder oder durch Klimamanipulation mit Chemikalien in der Atmosphäre, zum Beispiel die Ausbringung von Gasen mit Schwebeteilchen, Aerosol, in die Atmosphäre, um das Sonnenlicht zu streuen, damit eine geringere Sonneneinstrahlung auf die Erdoberfläche trifft – Quelle: Umweltbundesamt. Solange die Maßnahmen des ÖGD im Rahmen der Coronakrise nicht aufgearbeitet sind und das Vertrauen der Bevölkerung nicht wiedergewonnen wurde, ist der Inhalt dieses Gesetzentwurfs nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke. Bitte schön.

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Ralf Plötner Die Linke

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, hier wurde so viel Zeug gesagt, dass man das durchaus noch mal richtigstellen und vielleicht ein paar erklärende Worte sagen muss. (Beifall DIE LINKE) Gerade für die Besucherinnen und Besucher hier oben: Der Thüringer Landtag, die Legislative, beschließt die Gesetze. Wir sind hier das Hohe Haus, wir haben das zu verantworten und eben nicht die Landesregierung. (Beifall DIE LINKE) Na klar, die Landesregierung macht auch Gesetzesvorschläge, weil vieles auch immer im Fluss ist, angepasst werden muss. Deswegen hat mich das wirklich sehr irritiert, was Kollege Zippel gesagt hat. Das ist auch richtig und wichtig, dass hier Gesetze vorgelegt werden. Die Koalitionsfraktionen befinden sich in einer Koalition, und das eben auch mit der Landesregierung. Gesetze, die wir hier als Fraktionen und Koalition einbringen, sind immer eng mit der Landesregierung abgestimmt. Deswegen ist das aus einem Guss, wie Rot-Rot-Grün hier handelt. (Beifall DIE LINKE) Da braucht man sich nicht an diesen merkwürdigen Zuständigkeitsfragen orientieren. Die PDS-Fraktion hatte bereits in der 3. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf für einen Öffentlichen Gesundheitsdienst eingebracht. Liebe CDU, daran habt ihr auch nicht mitarbeiten wollen, irgendwas auf den Tisch gelegt und ihr habt ein Vierteljahrhundert nicht auf die Kette bekommen, dort irgendwas mal hinzulegen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) also bitte den Ball flach halten, was die Anwürfe angeht, hier angeblich nichts zu tun. Wir haben bei aller Kritik richtigerweise gesagt bekommen, dass die unteren Gesundheitsbehörden in der pandemischen Phase Menschenmögliches getan haben, aber wir haben auch Lehren daraus gezogen; es muss hier noch Nachbesserungen geben. Herr Dr. Lauerwald, für die mRNA-Technologie sind Nobelpreise vergeben worden und Sie diffamieren wieder neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Gedanke, dass auch die unteren Gesundheitsbehörden bei Impfkampagnen mitwirken können, ist natürlich auch aus der Pandemie heraus entstanden. Was haben wir uns gestritten, wie wir Leute, die sich impfen lassen wollten, weil sie davon überzeugt sind, dass das ein guter Schutz für sich und andere ist, dazu bringen können, dass sie dann diese Impfung bekommen. Deswegen ist es total richtig, auch die unteren Gesundheitsbehörden dort mit einzubinden. Deswegen dieser konkrete Vorschlag, was das angeht. Da werbe ich doch sehr um Zustimmung und auch wirklich dafür, dass wir uns dann dort auf einen guten Weg begeben. Der technologische Wandel wurde auch oft beschrieben. Auch das berücksichtigt das Gesetz, dass man den Stand der Technik auch in den unteren Gesundheitsbehörden zur Verfügung hat, dass man zum Beispiel auch die künstliche Intelligenz mit bedenkt und dann eine gute Grundlage dafür schaffen muss, wie man die sinnvoll einsetzt, weil auch künstliche Intelligenz helfen kann, die Menschen in Gesundheitssachen mit zu schützen; gerade im Präventionsbereich kann ich mir da viele sinnvolle Dinge vorstellen. Das berücksichtigt auch das Gesetz der Koalitionsfraktionen. Ich komme jetzt gern mal zu dem der FDP-Gruppe, zu dem Sie selber inhaltlich nicht tief ausgeführt haben. Sie haben sich leider nur polemisch etwas allgemein an der Situation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes abgearbeitet. Was wirklich verwundert, ist, dass Sie diese obere Landesbehörde neu schaffen wollen. Das ist eben der Unterschied zu Entbürokratisierung. Das ist Bürokratisierung, was Sie da vorhaben. (Beifall DIE LINKE) Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die bestehenden Strukturen besser zusammenrücken, besser gebündelt werden, um Synergieeffekte zu erzielen. Das ist eben nicht nur Erkenntnis hier im Hohen Haus gewesen, es gibt zum Beispiel auch eine Petition an den Thüringer Landtag, (Beifall DIE LINKE) die ganz konkret die Bitte hat, dass sich diese Dinge verbessern. Aus eigenem Erfahren, vielleicht auch leidvollem Erfahren, wird dort Verbesserungsbedarf angezeigt. Sie stellen sich auch vor, dass das 250.000 Euro kosten könnte und das war es dann. Aber wie naiv ist denn das? Natürlich braucht so eine zusätzliche Behörde dann auch einen Personalaufbau, wir würden Doppel- und Parallelstrukturen schaffen. Das ist alles andere als eine effektive Verwaltung und die möchten wir doch bitte schön bei der oberen und unteren Gesundheitsbehörde anstreben. Deswegen ist dieser Gedanke, den Sie hier aufgeführt haben, zurückzuweisen und vor allen Dingen die Mehrkosten für dieses Landeszentrum für Gesundheit – klingt zwar schick, aber das wird es dann wirklich nicht sein. Aber ich freue mich tatsächlich auch auf die Stellungnahmen und die Diskussionen im Ausschuss. Die Personalbindungsstrategie möchte ich auch noch mal unterstreichen, weil das über viele Jahre und Jahrzehnte auch ein Problem in Thüringen ist. Viele kennen das sicherlich auch vor Ort aus eigenen Erfahrungen, dass die Gesundheitsämter eben nicht mit dem vollen Personalstamm, den sie im Personalstellenplan eigentlich vorgesehen haben, arbeiten und wirken können. Deswegen ist es wichtig, dass wir dort in der Situation, wo Arbeits- und Fachkräfte so gefragt sind, die unteren Gesundheitsbehörden mit guten Konzepten in die Lage versetzen, Personal zu binden, dass wir uns durch individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten als öffentliche Arbeitgeber so attraktiv darstellen, dass wir erfolgreich eine Personalbindungsstrategie umsetzen können. Das ist etwas, was dann eben in dieser Bündelung erfolgen und vor Ort entlasten soll, damit sich die Gesundheitsbehörden auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. Das ist die gemeinwohlorientierte und vor allen Dingen nicht kommerzielle Gesundheitsförderung, die könnte dann in weit aus höherem Maße erfolgen. Sie hatten es auch vorhin angesprochen, was die Gesundheitsberichterstattung angeht. Das ist ein total sinnvolles Instrument, was jetzt zum Teil schon erfolgt. Das ist das, was ich auch bei der Einbringung sagte. Wir schreiben jetzt Dinge gesetzlich fest, die vor Ort zum Teil schon gut laufen. Gerade im Bereich der Vorsorge, der Vorbeugung, auch was Krisenintervention, Suchtprävention, psychiatrische, psychologische Versorgung angeht, da ist es total wichtig, dass es Jahresberichte gibt, die sollten dann immer auch nur die neuesten Entwicklungen in Betracht nehmen. Aber auf Grundlage dieser Berichte und dieser Kenntnisse und Analysen wird dann vor Ort die Gesundheitspolitik der öffentlichen Gesundheitsdienste ausgerichtet. Deswegen lassen Sie mich gern noch mal unterstreichen, dass auch diese Berichte einen wichtigen Stellenwert haben und dementsprechend auch im Gesetz eingefügt worden sind und dort Eingang gefunden haben. Was in Ihrem Gesetzentwurf wirklich auch verwundert, ist, dass der Präventionsgedanke so weggelassen wird. Er spielt wirklich nicht die Rolle, die er spielen sollte. Wir reden viel über Fachkräftebedarf im medizinischen Versorgungsbereich. Wir haben das zu Recht auch oft als Thema hier, denn alle wollen im Krankenhaus gut versorgt werden, alle wollen eine gute Pflege erfahren. Was auch eine kleine Antwort darauf ist, dem zu begegnen, ist, dass wir vorbeugen, dass Menschen eben nicht krank werden, dass Menschen nicht pflegebedürftig werden oder zumindest nicht so schwer oder gewisse Dinge abgeschwächt, hinausgezögert werden. Da vertun wir uns im Moment meines Erachtens als Gesellschaft noch sehr viel. Wir könnten da wirklich viel besser in der Prävention vorangehen, um Menschen wirklich vor Erkrankungen zu schützen. Da sollen die unteren Gesundheitsbehörden eine ganz zentrale Rolle spielen. Das ist auch eine nachhaltige Stärkung. Wenn das dann idealerweise vor Ort noch mit den Heilungs- und Therapiechancen und ‑ möglichkeiten, die es dann gibt, verbunden wird und man dort zu einer besseren Kooperation kommt, ist viel geholfen. Und ja, wir bekommen das so hin, dass der Gesundheitsdienst auch ins 21. Jahrhundert rückt. Noch ein Punkt, der hier auch zur Sprache kam, der aber auch noch mal einer Nennung bedarf, gerade weil hier oben auch so viele junge Leute sitzen und uns zuhören und dass ihre Generation und die nachfolgenden, glaube ich, mehr beschäftigen wird, als man sich das heutzutage manchmal wünscht, ist wirklich der Klimawandel. Wir brauchen Hitzeaktionspläne vor Ort. Wir müssen auch über Beschattung vor Ort sprechen. Da müssen Gesundheitsbehörden eingebunden werden. Ich würde mich wirklich freuen, wenn – in Nordthüringen gibt es ja gute Beispiele – andere dem folgen, dass das Schule macht, dass man kostenfreie Zugänge zu öffentlichem Trinkwasser im öffentlichen Raum hat. (Beifall DIE LINKE) Auch das ist eine Frage der Prävention. Wenn wir in Hitzesommern ständig über 30 Grad haben, kippen uns die Leute reihenweise um. Ich glaube, da könnte man noch Antworten im öffentlichen Raum auf so was finden. Auch das ist mit diesem Gesetz möglich. Deswegen werbe ich wirklich sehr dafür, dass wir gemeinsam konstruktiv im Ausschuss damit umgehen, damit uns das gelingt, was bisher in mehreren Jahrzehnten leider noch nicht gelungen ist. Aber wir sind zuversichtlich, dass wir das hinbekommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Für die Gruppe der FDP hat Herr Abgeordneter Montag noch mal um das Wort gebeten.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Frau Präsidentin, noch mal zu dem, was eben gesagt worden ist. Christoph Zippel hat recht: Das ist eine Aufgabe gewesen, die eigentlich durch die Landesregierung zu erledigen gewesen ist. Und man merkt es dem Gesetzentwurf von euch an: Ihr habt alles, was euch eingefallen ist, da reingekippt. Das ganze Ding hat keine Systematik. Es fehlt die Ressortabstimmung, die notwendig ist, um gute Gesetze zu machen, zwischen Justiz und Gesundheit. Und es fehlt vor allen Dingen die Anhörung der Betroffenen, die nämlich dazwischenkommt. Was ihr macht, ich weiß es nicht, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber ihr habt das gemacht, die Ressortabstimmung! Alle Achtung!) ihr kennt euer eigenes Gesetz nicht. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ihr seid die Einzigen, die eine Behörde schaffen, und zwar die Mittelbehörde, die auch noch Teil der oberen Behörde ist, des Landesamts für Verbraucherschutz. Das macht überhaupt keinen Sinn. Es ist wichtig, dass so etwas unabhängig ist. Denn hättet ihr unseren Gesetzentwurf in § 4 mal gelesen, wir haben es nämlich leicht gemacht. Wir haben ein Mantelgesetz formuliert, um ein Landeszentrum für Gesundheit zu schaffen. So macht man das, wenn man Ahnung von Gesetzessystematik hat. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Denk mal an deinen Blutdruck, Mensch!)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Plötner?

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Nein, ich habe nur 48 Sekunden, im Anschluss. (Unruhe DIE LINKE) Ihr sagt, wir haben nichts zur Prävention drin. Wir haben dazu in § 6 einen ganzen Abschnitt zur Prävention und Gesundheitsförderung. Also lest doch die Sachen, bevor ihr euch hier vorn hinstellt und Dinge erzählt, von denen ihr erkennbar, scheinbar keine Ahnung habt. Bitte, jetzt können Sie Ihre Frage stellen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist doch nicht dein Ernst!)

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Doch. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das, was ihr hier erzählt, ist doch kein ernsthafter Beitrag mehr! Du meinst das doch nicht ernst, was du hier machst!)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Herr Abgeordneter Plötner, Sie dürfen Ihre Zwischenfrage stellen. Bitte. (Unruhe DIE LINKE) Herr Abgeordneter Plötner hat das Wort für eine Zwischenfrage. Bitte schön.

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Ralf Plötner Die Linke

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin und Herr Kollege Montag, für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben gesagt, dass gute Gesetze immer eine Ressortabstimmung bräuchten. Hat denn das Gesetz der Gruppe der FDP eine Ressortabstimmung erfahren? (Beifall DIE LINKE)

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Überhaupt nicht, weil wir einfach wissen, was wir tun, und weil wir uns nicht in uns streiten müssen so wie ihr. Warum hat es denn seit 2016 gedauert? Weil ihr euch nicht geeinigt habt, weil nämlich das ursächliche Problem ist, dass das Innenministerium die Zuständigkeit aus dem Landesverwaltungsamt nicht abgeben wollte. Das ist noch nicht einmal die Schuld des Gesundheitsministeriums. Ihr einigt euch auf nichts mehr in dieser Koalition. Deswegen macht ihr so eine Flickschusterei. Das ist der Grund, warum es nicht vorwärtsgeht in diesem Land. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ja, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte noch mal auf die Bemerkung von Herrn Plötner eingehen, was den Medizinnobelpreis betrifft. Wir alle wissen, dass Barack Obama den Friedensnobelpreis erhielt, nachdem er kurz im Amt war, und dass er in der Folge mehrere Kriege vom Zaun gebrochen hat – Punkt 1 zum Nobelpreis. Und das Karolinska-Institut in Schweden, was jetzt den Nobelpreis an die zwei Wissenschaftler vergeben hat, wird nicht unerheblich von der Pharmaindustrie gesponsert. Das sollte uns doch zu denken geben. (Beifall AfD) (Heiterkeit DIE LINKE)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann für die Landesregierung Frau Ministerin Werner. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Heike Werner

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst mal will ich kurz auf Herrn Zippel eingehen, weil mich das doch etwas irritiert hat. Natürlich, eine Landesregierung bringt auch gern Gesetzentwürfe ein. Und da, wo es notwendig ist, wo sie die Aufgabe übertragen bekommt, findet das natürlich auch statt. Aber, das Ministerium hat auch viele andere Aufgaben. Wir sind für den Vollzug ... (Unruhe CDU) Ja, Herr Zippel, Sie haben es ja scheinbar nicht verstanden. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Immer die gleichen Ausreden!) Herr Zippel, nein. Warten Sie doch erst mal ab. Die Ministerien sind auch für Vollzug zuständig; auch für Aufsicht. Das sind Aufgaben, die vordergründig Aufgaben eines Ministeriums sind. Das sind die Aufgaben, die wir hier gemeinsam in den Regierungen bewältigen. Dazu gehört sicherlich auch, Gesetzentwürfe zu schreiben, wo es, wie gesagt, wichtig, notwendig ist. Aber ich lege sehr großen Wert auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Parlament. Ich glaube, dass das Parlament eben aufgrund der guten Verortung … (Unruhe im Hause)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Frau Ministerin, Entschuldigung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte doch ein bisschen mehr um Aufmerksamkeit und Ruhe. Wenn Sie Gespräche führen, dann doch bitte außerhalb des Plenarsaals. (Beifall DIE LINKE)

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Heike Werner

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Weil es Herr Zippel jetzt vielleicht nicht gehört hat, noch mal: Ministerien sind in allererster Linie für Vollzug, Verwaltung, Aufsicht verantwortlich. Dann können wir auch Gesetzentwürfe schreiben. Aber ich bin sehr froh, dass Gesetzentwürfe nicht nur eine Arbeit der Regierungen sind, sondern dass diese Gesetzentwürfe in den Landesparlamenten diskutiert werden, dass es Anhörungen gibt, dass die Erfahrungen der Abgeordneten mit einfließen. Ich glaube, dass das eine sehr gute Arbeitsteilung ist. Man sollte also anhand der Zahl von Gesetzentwürfen, die eingebracht werden, nicht die eigenen Fähigkeiten an der Stelle diskreditieren. Ich möchte mich gern noch mal zu den beiden Gesetzentwürfen äußern und will mich wirklich auch bedanken, dass beide Gesetzentwürfe eingebracht wurden, einige Beurteilungen dazu, weil die auch jetzt hier schon im Raum stehen, aus meiner, aber auch aus Sicht des Hauses mit einbringen und daran erinnern, dass auch das Ministerium für Gesundheit Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist. Insofern ist natürlich auch das Landesministerium hier ein wichtiger Akteur. Ich glaube, dass unsere Einschätzungen an der Stelle als oberste Landesbehörde einiges beitragen können. Ich will an der Stelle noch mal sagen, dass ich natürlich auch nicht froh darüber bin, dass es so lange gedauert hat, bis wir jetzt diese beiden Gesetzentwürfe haben. Das Land selber, die Landesregierung hätte gern auch schnellstmöglich einen Gesetzentwurf eingebracht. Jetzt sind Sie uns zuvorgekommen. Aber ich will auch sagen, warum das zum Teil so lange gedauert hat: Wir haben uns als Landesregierung die Aufgabe gestellt, zunächst den Öffentlichen Gesundheitsdienst vor Ort in seinen Aufgaben zu stärken. Das heißt, wir haben beispielsweise, weil eben das größte Problem des Öffentlichen Gesundheitsdienstes das Thema der Fachkräfte, der Fachärztinnen und ‑ ärzte gewesen ist, zuallererst die Zulagen auf den Weg gebracht, damit tatsächlich im Öffentlichen Gesundheitsdienst mehr Menschen eingestellt werden können und die Arbeit im ÖGD einfach attraktiver wird. Zur Attraktivität des Gesundheitsdienstes, damit sich Ärztinnen und Ärzte dafür entscheiden, gehört auch, dass die entsprechenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Deswegen war ein wichtiges Ziel die Beteiligung an der Akademie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir haben uns hier sehr intensiv auch eingebracht. Es wird uns vom Öffentlichen Gesundheitsdienst auch bestätigt, dass das dazu beigetragen hat, dass es gute Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten jetzt auch konkret in Thüringen gibt, dass dadurch auch mehr Fachkräfte gewonnen werden konnten. Ein weiteres Thema, damit die Arbeit für die Fachkräfte vor Ort gut gelingen kann, ist der ganze Bereich der Digitalisierung. Wir haben eine eigene Arbeitsgruppe, handeln ganz aktiv gemeinsam mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Vervollkommnung oder Verbesserung und Installierung der digitalen Fragen in dem Bereich, und sind da ein ganzes Stück vorangekommen. Wie gesagt, das ist eine wichtige Aufgabe, die Ministerien zuvorderst obliegt, nämlich hier den unteren Öffentlichen Gesundheitsdienst mit zu unterstützen. Das haben wir, denke ich, auch sehr tatkräftig vollziehen können. Ich begrüße, dass beide Gesetzentwürfe die Notwendigkeit einer oberen Gesundheitsbehörde eint, welche eine koordinierende und steuernde Rolle im Gesamtgefüge einnehmen soll. Da sind wir uns einig. Ich kann, wie der Entwurf der Koalition vorsieht, im Interesse von Synergieeffekten und von Bürokratieabbau, Herr Montag, nur empfehlen, das bereits zu meinem Geschäftsbereich gehörende Landesamt, das für Verbraucherschutz zuständig ist, als Basis zu nutzen und dort Personal und Aufgaben so zusammenzuführen, dass Parallelstrukturen vermieden werden. Der Vorschlag der FDP, einfach ein zusätzliches Landesamt aufzubauen, das nur den Themenbereich „Gesundheit“ abdeckt, kann ich in dem Zusammenhang und aus Erfahrungen der Pandemie nur ablehnen, weil dies zu unverhältnismäßigen Mehrkosten durch Doppelstrukturen führen würde. Mitnichten würden sich die Kosten danach nämlich nur auf einen Präsidentenposten beschränken, denn die Lenkungs- und Steuerungsfunktionen der obersten Landesbehörde fallen doch nicht weg, sondern bleiben beim Ministerium bestehen und müssen dort durch zusätzliches Personal dann erledigt werden. Zumal der obersten Landesbehörde nach dem FDP-Entwurf gleichzeitig auch noch neue Aufgaben übertragen werden sollen. Einmal soll die Gesamtkonzeption einer Personalbedarfsplanung des Landeszentrums für Gesundheit durch die oberste Landesbehörde in Form einer fortlaufenden anpassenden Rechtsverordnung zu den einzelnen Gesundheitsämtern verbindlich vorgeschrieben werden. Zum anderen soll die oberste Landesbehörde dafür sorgen, dass die Gesundheitsämter die technische Ausstattung erhalten. Das geht mit der Überführung der Referate von der obersten Landesbehörde in ein Landeszentrum nicht zusammen, denn irgendwer muss tun, was im Gesetz als Aufgabe vorgegeben ist. Sie merken sicherlich, dass, wenn Sie, die FDP, den Personalbestand und einen Teil der Aufgaben in das Landeszentrum überführen, dennoch der Bedarf auf Ebene der obersten Landesbehörde erhalten bleibt und auch wieder personell untersetzt werden muss. Davon abgesehen werden auch Bundesgesetze durch das Ministerium ausgeführt, die ebenfalls funktional in diesen Referaten liegen und den entsprechenden personellen Unterbau benötigen. Ich kann nicht erkennen, wie Sie damit Arbeitsabläufe reduzieren wollen und Redundanzen reduziert werden können. Mit Ihrem Gesetzentwurf wird das Gegenteil leider eher der Fall sein. Aus diesem Grund meine einträgliche Bitte, keine zusätzliche obere Landesbehörde zu schaffen mit Personal, Präsident und Ausstattung, sondern das bereits vorhandene Landesamt für Verbraucherschutz dafür zu nutzen, wie es der Koalitionsentwurf vorsieht. Allein wenn, wie von der FDP beabsichtigt, der Dienstsitz der neuen Landesbehörde in Erfurt wäre, sind durch den dafür erforderlich werdenden Umzug des Landeslabors von Bad Langensalza nach Erfurt Kosten in Millionenhöhe zu erwarten, die es zu vermeiden gilt. Ohnehin ist entsprechend der vom Kabinett bereits beschlossene Aufgaben- und Personalübergang aus dem Landesverwaltungsamt in eine zentrale Bündelungsbehörde im Geschäftsbereich des TMASGFF unter Erweiterung der bereits vorhandenen Behördenstruktur des Landesamts für Verbraucherschutz, welche sich aus den bestehenden fachlichen Zusammenhängen orientiert, zielführender und auch in Planung.

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Montag?

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Heike Werner

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Ja, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Ministerin für die Gestattung der Zwischenfrage. Sie haben ja nun erhebliche Kritik an unserem Vorschlag geübt, all das, was bereits heute mit dem ÖGD zu tun hat, in eine Struktur zu bringen, das sogenannte …

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Heike Werner

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

In eine neue Struktur zu bringen, das ist meine Kritik.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

In eine neue Struktur. Medizin braucht Unabhängigkeit. Das habe ich vorhin erklärt, und zwar Politikunabhängigkeit. Meine Frage ist, warum Sie das kritisieren, was ausnahmslos alle Bundesländer als Struktur im Öffentlichen Gesundheitsdienst vorsehen – nur nicht Thüringen. Was ist also an dem, was andere tun, schlecht, was Sie besser machen wollen?

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Heike Werner

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Sie irren an der Stelle, Sie können sich das gern noch mal anschauen. Die Strukturen die Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind wirklich sehr verschieden. Was Sie verkennen, ist, dass es den Öffentlichen Gesundheitsdienst gibt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst speist sich aus den obersten Gesundheitsbehörden, die beim Land liegen, aus den unteren Gesundheitsbehörden, die bei den Kommunen liegen, und je nachdem wie Länder aufgestellt sind – ich komme auch gleich noch mal zu einem Problem, das sich auch in Ihrem Gesetzentwurf wiederfindet, zum Beispiel, ob es übertragene Wirkungskreises gibt usw. –, entsprechend dieser Strukturen müssen sich dann die Strukturen auch anpassen. Ihre Struktur bietet dafür keine Lösung, sondern unsere. Dass man beim Landesamt für Verbraucherschutz ansiedelt, wo ja schon Teile des ÖGD im Übrigen umgesetzt werden, ist eine, die eben keine zusätzliche neue Struktur aufbaut, sondern an vorhandenen Strukturen, die es in vielen anderen Bundesländern auch ähnlich gibt, anzudocken. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es ist sehr wohltuend, mal einen kompetenten Redebeitrag hören zu können!) Ich will noch mal daran erinnern, ich hatte es gerade gesagt, dass sich beim TLV viele Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bereich „Medizinprodukte, Laborkapazitäten“ usw. finden und es wäre einfach ganz gegen den Sinn der FDP, hier an der Stelle neue Strukturen aufzubauen. Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen. Abgesehen von den organisatorischen Vorhaben beider Gesetzentwürfe bin ich der Meinung, dass der Entwurf der koalitionstragenden Fraktionen den ÖGD in Thüringen wesentlich mehr stärkt, als es der Entwurf der FDP vorsieht. Denn Rot-Rot-Grün legt ein wirklich modernes Gesetz vor, dass die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes an den Maßstäben des Leitbilds für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie den Lehren aus der Coronapandemie orientiert, klar differenziert und unter Festschreibung von Kompetenzen regelt. Ich will das noch mal deutlich sagen: Es gibt ein Leitbild für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, das auf Bundesebene gemeinsam mit den Landesministerien erarbeitet wurde, gemeinsam mit dem ÖGD und das ist eben kein Sammelsurium von Aufgaben, wie Sie es beschrieben haben, sondern genau das, was einen modernen Gesundheitsdienst ausmacht. Deswegen bin ich froh, dass sich der Gesetzentwurf der Koalition genau an diesem Leitbild orientiert. Besonders hervorheben möchte ich die Qualität und den Umfang der Regelungen zur Bedeutung der Gesundheitsberichterstattung für den Schutz der Gesundheit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Gesetzentwurf wird die Kommunikation der verschiedensten Gesundheitsakteure untereinander verstärkt und es werden Synergieeffekte geschaffen, es werden Arbeitsabläufe optimiert und es werden Redundanzen reduziert. Insbesondere vor dem Hintergrund der Coronapandemie wurden konkrete Regelungen zur Pandemieplanung oder zur Vorbereitung der unteren Gesundheitsbehörden auf Krisensituationen im Entwurf eingefügt, die eine klare Kompetenzverteilung vornehmen. Ganz anders hier der FDP-Entwurf, der nach § 1 Abs. 4 die Einrichtung einer Geschäftsstelle Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz vorsieht, wobei unklar bleibt, was damit gemeint ist und welche Aufgaben diese insbesondere in Abgrenzung zum interministeriellen Arbeitsstab und bestehenden Regelungen zum Thüringer Brand- und Katastrophenschutz haben soll. Es handelt sich hier um primäre Aufgaben des TMIK und des Landesverwaltungsamts. Der Entwurf der FDP lässt offen, ob diese Aufgaben ganz oder teilweise auf das Landeszentrum übergehen sollen. Jedenfalls bedarf es dafür zusätzlichen Fachpersonals, was entweder zu Mehrkosten führt oder aus dem TMIK und dem Landesverwaltungsamt überzuleiten wäre. Ein wesentlicher Kritikpunkt meines Hauses an dem Entwurf der FDP ist die offenkundige Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 3 Abs. 6. Danach muss das Ministerium nach der vom Landesamt erstellten Gesamtkonzeption eine Rechtsverordnung über die bedarfsgerechte Personalausstattung und vorzuhaltende Qualifikation erlassen, die für die Gesundheitsämter verbindlich sind. Es soll also ungeachtet einer vorherigen Prüfung zur Erforderlichkeit einer rechtlichen Verpflichtung eine Verordnung ergehen, die den Landkreisen und kreisfreien Städten detailliert die Anzahl und fachliche Qualifikation des Personals vorgibt. Auch im übertragenen Wirkungskreis bleibt aber die Sach- und Personalausstattung hingegen Aufgabe des eigenen Wirkungskreises und ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Was von Ihnen hier vorgeschlagen wird, verbietet sich also. Aber immerhin möchte ich Ihnen zugutehalten, dass Sie grundsätzlich den Personalbedarf im Öffentlichen Gesundheitsdienst als ein Problem erkannt haben, wenngleich Sie hierfür leider keine Lösung anbieten. Die koalitionstragenden Fraktionen haben sich hierzu weitreichende und verfassungskonforme Gedanken gemacht. Beispielsweise soll mit einem übergreifenden Personalgewinnungs-, Personalbindungs- und Personalentwicklungskonzept der Öffentliche Gesundheitsdienst als Arbeitgeber attraktiver werden, indem es den multiprofessionellen Ansatz hervorhebt. Außerdem soll durch weitreichende Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Quereinstieg stärker gefördert werden. In modernen Zeiten wurde die Digitalisierung der Gesundheitsbehörden ausführlich bedacht, um den ÖGD auch in diesem Zusammenhang auf zukunftsfeste Strukturen zu stellen. Hier lässt der FDP-Entwurf leider auch Fragen offen. Ähnlich wie bei dem Personalbedarf haben Sie die Digitalisierung zwar als grundsätzliche Notwendigkeit erkannt, aber Sie bieten auch hier keine Lösungen an. Natürlich müssen die Gesundheitsbehörden des Landes aber mit moderner Technik arbeiten. Nicht weil das schick ist, sondern weil es die Prozesse eben vereinfacht. Die Koalition sieht deshalb auch vor, hier so wenig Schnittstellenprobleme wie möglich entstehen zu lassen, und die Interoperabilität zu gewährleisten, indem das Land eine solche Software entwickelt, damit die 22 Gesundheitsämter eingebunden werden können. Eng mit dieser Digitalisierung ist natürlich auch der Datenschutz verknüpft. Hierauf geht der Entwurf der SPD, Linken und Grünen detailliert ein. Im Entwurf der FDP wird dieser Punkt hingegen vollkommen vernachlässigt, obwohl die medizinischen Daten der Menschen hochsensibel und besonders schützenswert sind. Es müssen daher wirksame Vorkehrungen gegen Missbrauch, ausdifferenzierte Vorschriften zum Umgang mit Daten, aber auch Bußgeldvorschriften geschaffen werden, wie es der Entwurf von Rot-Rot-Grün vorsieht. Zuletzt, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich in eigener Sache noch etwas ausführen. Mein Haus hat auf Bundesebene mit den anderen Bundesländern an einem Leitbild für den ÖGD gearbeitet, in dem die wichtigsten Punkte festgehalten werden. Ein von meinem Haus in Auftrag gegebenes Gutachten führte zu einer umfangreichen Bewertung des Ist-Zustands noch vor der Coronapandemie. Eine erste Eigeninitiative meines Hauses für einen Gesetzentwurf wurde ab 2019 von einem der schwersten Infektionsgeschehen überschattet, das uns über Jahre beschäftigt hat und auch – diese zum Teil bitteren – Erfahrungen sollen nun in ein Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einfließen. Ich bin mir der einschlägigen Beschlüsse des Landtags sehr bewusst, in denen die Landesregierung aufgefordert wurde, einen entsprechenden Referentenentwurf zu erarbeiten, und mein Haus hat unmittelbar nach Abebben der Pandemielage ohnehin eigeninitiativ noch unter dem Einfluss der in der Pandemie gemachten Erfahrungen stehend ebenfalls intensiv an einer modernen ÖGD-Gesetzgebung gearbeitet. Bevor wir diesen Entwurf vorlegen konnten, sind uns die Parlamentarische Gruppe der FDP und die koalitionstragenden Fraktionen zuvorgekommen und ich bin zumindest sehr froh, dass dadurch der Bedeutung einer gesetzlichen Regelung für den ÖGD in Thüringen Rechnung getragen wird. Ich bitte auch um Verständnis dafür, dass Qualität ihre Zeit braucht, beispielsweise schon allein durch die Vielzahl betroffener Zuständigkeiten im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Allein in meinem Ressort sind dies acht von zehn Referaten in der Gesundheitsabteilung, vier von fünf Abteilungen des TMASGFF im jeweils nachgeordneten Bereich. Dass Qualität ihre Zeit braucht, sieht man im Übrigen auch an dem Gesetzentwurf der FDP, die sich besser noch etwas mehr Zeit genommen und den Referentenentwurf abgewartet hätte. Sehr geehrte Damen und Herren, unabhängig vom Farbenspiel sollte oberstes Ziel von uns allen sein, den Öffentlichen Gesundheitsdienst gerade nach den Jahren der Pandemie zu stärken und zukunftsfest zu machen. Im Interesse eines zukunftsgerichteten, stabilen und leistungsstarken Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen kann ich Ihnen nur empfehlen, auf den Gesetzentwurf der koalitionstragenden Fraktionen zu vertrauen, und den FDP-Entwurf als guten Denkanstoß, im Ergebnis aber als zu kurz gedacht und oberflächlich zu erkennen und somit abzulehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Frau Ministerin, es gibt noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zippel. Möchten Sie die beantworten? Bitte, Herr Abgeordneter Zippel.

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Christoph Zippel CDU

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin. Nur eine Nachfrage: Sie hatten gerade noch einmal betont gehabt, wie knapp Ihr Haus davor war, quasi ein eigenes ÖGD-Gesetz vorzulegen. Mich würde jetzt nur kurz interessieren, warum jetzt keine Absprache zwischen Ihnen und den regierungstragenden Fraktionen stattgefunden hat und warum die regierungstragenden Fraktionen dann offensichtlich die Notwendigkeit gesehen hatten, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, wenn Sie doch so knapp davor gewesen sind. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Na, wir haben gestritten und wir reden auch miteinander!)

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Heike Werner

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Ich schätze – das habe ich ganz am Anfang gesagt – die Kompetenz der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen sehr, die haben einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, und an den können wir uns sehr gern anbinden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Vielen Dank. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung – zunächst die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Bitte, Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

An den Gesundheitsausschuss. Danke.

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Birgit Pommer

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Weitere liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist der Ausschussüberweisung stattgegeben. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist der Fall, ich gehe davon aus, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Stimmenhaltungen? Kann ich nicht sehen. Damit ist dieser Ausschussüberweisung stattgegeben. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung zu diesem Gesetzentwurf? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6785 dazu: Stärkung des Handwerks und der Höheren Berufsausbildung – Kostenfreiheit der Meisterausbildung und der Höheren Berufsbildung sowie Ausweitung, Entbürokratisierung und Anhebung der Gründungsprämie Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 7/7234 Wird das Wort zur Begründung zum Antrag gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP, Sie haben das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuhörer, Zuschauer auf der Tribüne, ein Willkommen an die Jugend, es geht auch um eure Zukunft! Leider ist kein Vertreter des Wirtschaftsministeriums da, es geht nämlich gerade um das Handwerk. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er ist da!) Entschuldigung, ich habe Sie auf der falschen Seite gesucht. Es geht nämlich um das Handwerk. Ich will damit beginnen, was uns alles wichtig ist, aber trotzdem noch mal hier ausdrücklich sagen, dass das Handwerk Rückgrat der gesamten Thüringer Wirtschaft und auch unseres Lebens ist. Denn ohne Handwerk ist vieles schlechterdings nicht denk- und nicht machbar sowie nicht zu reparieren und damit auch nicht zukunftsfähig. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE) Mit Stand zum 30. Juni 2023 – dann anerkennen Sie es auch mal; das können Sie ja mit den Handwerkern diskutieren, Herr Dittes, als Vertreter der Linken – gibt es im Freistaat Thüringen ca. 30.000 Handwerksbetriebe. Das sind leider zum Vergleich des Vorjahres 162 weniger. Im Handwerk gibt es zurzeit ca. 148.000 Beschäftigte, leider 1.500 weniger Beschäftigte innerhalb eines Jahres. Positiv ist die Zahl der Lehrlinge, die ist um 254 angestiegen. Ein leichter Schimmer der Hoffnung, aber deutlich zu wenig, um die Lücken zu schließen, die bereits in der Fachkräftesituation des Handwerks vorrangig sind. Wir beklagen nach wie vor eine zu hohe Übertrittsquote aus den Schulen an die Universitäten. Es ist immer noch zu wenig Bereitschaft da, sich tatsächlich für den Lehrberuf eines Handwerkers oder auch eines Gewerbetreibenden zu entscheiden. Das hat auch damit zu tun, dass wir an den Universitäten Bachelor und Master anbieten, also einen vollständigen Berufsabschluss. Wenn die Karriere im Handwerk gewählt wird und am Ende eine Meisterprüfung steht, dann ist die mit sehr hohen Kosten verbunden. An der Universität ist abgesehen vom persönlichen Lebensumstand die Erlangung eines entsprechenden akademischen Grades nahezu kostenfrei. Das gilt aber nicht für das Handwerk. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Denken Sie mal an die Studenten!) Die Ablegung einer Meisterprüfung kostet mehrere Tausend Euro, mal abgesehen von der Zeit, die das bedarf. Das ist eine große finanzielle Belastung. Deshalb unsere Forderungen: Bei der Gewährung der Meisterprüfung sind auch Meisterabschlüsse aus anderen Bundesländern oder anderer Meisterschulen außerhalb von Thüringen zu berücksichtigen, sofern der entsprechende Meisterschüler seinen Hauptwohnsitz oder seine Sozialversicherungstätigkeit in Thüringen hat. Wir schlagen vor, den Meisterbonus, wie in anderen Ländern inzwischen auch schon passiert – ich werde später dazu noch ausführen –, auf 4.000 Euro deutlich zu erhöhen und sich auch dafür einzusetzen, dass diese 4.000 Euro bundeseinheitlich zu gewähren sind, und (Beifall Gruppe der FDP) diese Richtlinie nicht nur jährlich, sondern für mehrere Jahre fortzuschreiben, verlässlich zu machen, damit in der Planung von jungen Menschen – wie hier oben auf der Tribüne – der Meisterbrief als Zukunftsvision tatsächlich greifbar ist und bleibt, eine Meistergründungsprämie zu gewähren – die ist zurzeit auf 7.500 Euro festgelegt – und diese auf 15.000 Euro zu verdoppeln. Ich denke, das ist eingedenk der Situation, die wir vorfinden, und auch der großen Herausforderung im Handwerk, in den nächsten Jahren Nachfolge für Handwerksbetriebe zu generieren, nur sachgerecht. Eine Kleinigkeit ist, die Gewährung nicht an den 10.08. des Jahres 2021, sondern – wie versprochen – auf den 1. Januar 2021 zu setzen. Und eine ganz wichtige Forderung ist, die Grundförderung der Meistergründungsprämie unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs des Meisterzeugnisses zu gewähren. Hier stehen zurzeit drei Jahre. Das ist aber sachfremd, weil viele ihre Meisterprüfung doch relativ zeitnah nach Absolvieren der Gesellenzeit machen. Es dauert aber oftmals deutlich länger als die drei Jahre, bis der Betrieb übernommen wird. Das ist ja auch eine Phase, wo Altmeister und übernehmender Meister parallel arbeiten. Es ist nur zu begrüßen, dass beide Erfahrungshorizonte, Jung und Alt, auch in den technischen Bereichen miteinander wirken. Deshalb ist die Frist von drei Jahren viel zu kurz. Wir würden das entfristen, damit es immer attraktiv bleibt, den Betrieb zu übernehmen, und damit auch kein Druck in dieses Gefüge der bestehenden Betriebe kommt, hier nicht miteinander arbeiten zu können. Weiter fordern wir, eine Kulanzregelung für die Aufstiegsförderung für die Übergangsphase betroffener Betriebe aufgrund der Richtlinienänderung zur Meistergründungsprämie zu erarbeiten, also sprich Leute, die jetzt vor vier Jahren die Meisterprüfung abgelegt haben, auch hier zu berücksichtigen, eine Aufstiegsförderung losgelöst von der bisherigen genannten Grundförderung zu beantragen. Letztlich werden wir uns freuen, das alles mit Ihnen im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu diskutieren. Vielen Dank, dass Sie mir Ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke.

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Andreas Schubert Die Linke

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Hohen Haus und an den Bildschirmen, vor allen Dingen werte Beschäftigte in den Thüringer Handwerksbetrieben, liebe Handwerkerinnen und Handwerker! Herr Kemmerich, mich würde es ja wirklich überraschen, wenn es mal gelingt, mit Ihnen etwas im Ausschuss zu diskutieren. Die Erfahrung in dieser Legislaturperiode ist doch sehr übersichtlich, was die Diskussion von Inhalten mit Ihnen im Ausschuss anbelangt – auch mangels Anwesenheit. Im Jahr 2020 ist es im Ergebnis einer Anhörung in Thüringen endlich gelungen, den Meisterbonus und die Meistergründungsprämie ab dem Jahr 2021 einzuführen. Es ist gut und richtig, dass die FDP dies in ihrem Antrag als positive Entwicklung würdigt. Das war es aber auch mit den begrüßenswerten Inhalten in diesem Antrag, der in großen Teilen längst von der Realität überholt ist – und das wissen Sie, Herr Kemmerich – und im Rest reine Schaufensterrhetorik enthält, mit der die mangelnde Substanz übertüncht werden soll. Was bedeuten die aktuellen Regelungen für die Menschen, die sich in Thüringen für eine Meisterausbildung entscheiden? Die Meistergründungsprämie in Höhe von 5.000 Euro kann seit 2021 bei der Gründung oder Übernahme eines bestehenden Betriebs im Handwerk beantragt werden. Weitere 2.500 Euro werden ausgezahlt, wenn innerhalb der ersten drei Jahre Ausbildungs- und Arbeitsplätze entstehen. Auch der Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro kann bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung Anreize schaffen, um sich weiterzuqualifizieren. Die Richtlinie wurde schon im laufenden Jahr, am 1. Januar, angepasst. Nun ist es möglich, auch denjenigen Meisterprüfungsabsolventen die Meisterprämie und den Meisterbonus auszuzahlen, die aus triftigem Grund die Prüfung außerhalb Thüringens abgelegt haben, obwohl diese Meisterlehrgänge auch in Thüringen angeboten werden. Erneut novelliert wird die Richtlinie – und das ist das, was ich sage, was in Ihrem Antrag von der Realität überholt ist, das hat das Wirtschaftsministerium nicht zuletzt in der öffentlichen Haushaltsdiskussion im letzten Monat angekündigt – zum 1. Januar nächsten Jahres, wenn endlich die rückwärtige Begrenzung aufgehoben werden soll, was eine substanzielle Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten zur Folge haben wird, so wie es der Gesetzgeber ursprünglich von Anfang an vorgesehen hatte. Und auch die Fortbildungsabsolventen nach DQR 6 und DQR 7 – das sind die IHK-Berufsbilder – sind inzwischen erfasst. Sie erinnern sich bestimmt, dass im August dieses Jahres der Wirtschaftsminister gemeinsam mit der Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt und der Vizepräsidentin Frau Boos-John dort die ersten Meisterboni überreicht hat. Die Zahlen der seit 2021 ausgereichten Meisterboni im Handwerk sprechen für sich. 2021 konnten 173, im Jahr 2022 sogar 181 Menschen von 478 bestandenen Meisterprüfungen ausgereicht werden. Ab diesem Jahr prämiert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erstmals die erfolgreich bestandene Meisterfortbildung in den grünen Berufen. Da gibt es eine ganze Reihe, die dazugekommen ist. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wofür denn?) Das ist gut und richtig. Im Unterschied von 500 bis 1.000 Euro, je nach Berufsbild, gibt es je nachdem, welche Fortbildungsstufe dort erreicht wird, Bachelor Professional zum Beispiel, inzwischen diese Prämie. Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern ist Thüringen gut aufgestellt und wird sich im kommenden Jahr – ich hatte es angesprochen – mit der neuen Richtlinie noch bessern. Das würdigen im Übrigen auch die Handwerkskammern. Suchen Sie doch mal das Gespräch, bevor Ihnen als FDP nichts anderes mehr einfällt, als zu kritisieren, dass der Meisterbonus bundesweit nicht einheitlich geregelt ist. Gleichzeitig werden hier eine Vervierfachung des Meisterbonus und eine Verdopplung der Meistergründungsprämie in einem Überbietungswettbewerb vorgeschlagen. Aber wie, Herr Kemmerich, verbindet sich das eigentlich mit den FDP-Vorschlägen, die Sie hier seit Jahren wiederholt vortragen, dass der Landeshaushalt 1 Milliarde Euro zu groß ist? Sie haben doch gestern Abend noch von diesem Pult die Überschrift des Rechnungshofs „Einnahmen begrenzen die Ausgaben“ vorgelesen. Wo ist denn Ihr Deckungsvorschlag für die Vervierfachung des Meisterbonus und für die Verdopplung der Meistergründungsprämie? (Beifall DIE LINKE) Sie machen nur Schaufenster und liefern nichts. (Unruhe Gruppe der FDP) Die Aufstockung würde jedoch die aktuellen Probleme in der Nachwuchsgewinnung im Thüringer Handwerk nicht annähernd lösen. Und das wissen Sie auch, wenn Sie mit Handwerkern reden. Übrigens habe ich auch eine solche Forderung, Anhebung auf 4.000 Euro, im Rahmen der Diskussionen und Gespräche zum parlamentarischen Abend des Handwerks nicht gehört, auch nicht an anderer Stelle. Im Gegenteil, schon bei der Anhörung 2020 hat die AG der Handwerkskammern darauf hingewiesen, dass eine kostenfreie Meisterausbildung nicht notwendig sei, weil die Kosten weitgehend durch die Aufstiegs-BAföG-Regelung gedeckt ist. Priorität 1 im Handwerk hat vielmehr eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der aktuellen Regelungen zur Meistergründungsprämie und zum Meisterbonus. Und zu behaupten, dass die Studierendenquote die Hauptursache für den Fachkräftemangel bei den Azubis im Handwerk sei, ist eine Verweigerung der demografischen Realität. Statt immer wieder über die vermeintlichen Überakademisierungstendenzen zu lamentieren, müssen wir über Anreize für das Sammeln von Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern in Handwerksberufen, zum Beispiel bei den Tagen in der Produktion – hieß früher übrigens mal polytechnischer Unterricht –, und auch eine Praktikumsvergütung nachdenken. Dem Fachkräftemangel muss von uns mit einem ganzen Portfolio an Maßnahmen begegnet werden. Auch in den Haushaltsdiskussionen wollen wir als Koalitionsfraktionen dazu einen weiteren Vorschlag einbringen. Anreize sind gut, reichen aber nicht aus, um allein damit entscheidende Verbesserungen zu erzielen. Wir müssen deshalb über eine zielgenaue Ausrichtung von auch neuen Maßnahmen im Fachausschuss diskutieren, wo wir dann auch gespannt auf den Deckungsvorschlag der FDP für Ihre Maßnahmen warten, Herr Kemmerich. Versuchen Sie doch wenigstens, ein Stück weit Glaubwürdigkeit zu erhalten, was Sie in dieser Legislaturperiode schon zu ganz großen Teilen verspielt haben. Alle erinnern sich bestimmt hier noch in diesem Bundesland an Ihre Ankündigung aus dem Frühjahr 2020, wo Sie auf einer Regierungspressekonferenz angekündigt haben, dass die FDP einen Antrag zur Auflösung des Landtags stellt. Davon haben wir hier nie etwas gehört und gesehen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Frau Präsidentin!) Was wir brauchen, sind junge Menschen, die Lust haben, eine Ausbildung im Handwerk zu beginnen und für sich eine langfristige Perspektive in diesem Beruf sehen. Das ist eine wachsende Herausforderung, auch mit Blick auf die aktuelle Situation.

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Birgit Pommer

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Montag?

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Andreas Schubert Die Linke

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Ich bin gleich zu Ende mit meinem Text, Frau Präsidentin, dann würde ich die Zwischenfrage zulassen.

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Birgit Pommer

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Gern. Herr Montag, am Ende.

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Andreas Schubert Die Linke

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Was wir brauchen, sind junge Menschen, die Lust haben, eine Ausbildung im Handwerk zu beginnen, die sich eine langfristige Perspektive in diesem Beruf vorstellen können. Und das ist eine wachsende Herausforderung auch mit Blick auf die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt und auch mit Blick auf die Besonderheiten der Generation Z. Nur dann gewinnen wir langfristig auch Menschen, die sich für eine Meisterausbildung und die Gründung von Handwerksbetrieben in Thüringen entscheiden. Das wollen wir als Koalition auf jeden Fall erreichen, denn Handwerk ist eine der wesentlichen Säulen, das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und jetzt gern, Herr Montag, Ihre Zwischenfrage.

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Robert-Martin Montag FDP

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Vielen Dank. Es ist ja ein Stück weit rhetorisches Talent, das muss ich Ihnen lassen, vom Handwerksthema zur Frage der Neuwahl und Auflösung des Thüringer Landtags zu kommen und dahin gehend auch noch mal meine Frage, Herr Schubert. Ist es Ihnen denn noch erinnerlich, ob es möglicherweise Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Fraktion, vielleicht zwei, gewesen sind, die angekündigt haben, einem Antrag nicht zuzustimmen, wenn er von der FDP kommt? Könnte es auch sein, dass es vielleicht weitere Abgeordnete in diesem Landtag gibt, die genau das ebenso angekündigt hatten für sich und somit ein Antrag gar nicht notwendig war, weil keine Mehrheit bzw. dieser zurückgezogen worden ist?

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Andreas Schubert Die Linke

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Herr Montag, was mir erinnerlich ist, ist, dass wir hier über einen Antrag der FDP reden, der sich mit der mangelhaften und immer weiter sinkenden Glaubwürdigkeit der FDP nicht besonders gut erklären lässt. Und darauf habe ich hingewiesen, wie sich die Glaubwürdigkeit schon von Anfang an in dieser Legislaturperiode mit Blick auf Ihre Gruppe, die ja im Ergebnis dieser nicht erfolgten Neuwahl entstanden ist, tatsächlich immer weiter verringert hat. Was mir tatsächlich auch erinnerlich ist, ist, dass die FDP damals im Jahr 2021 signalisiert hat, dass sie der Auflösung des Landtags nicht zustimmen will. Und danach waren Sie keine Fraktion mehr, sondern nur noch eine Gruppe, das ist mir erinnerlich. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Rhetori- sches Talent!)

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Birgit Pommer

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Für die Fraktion der CDU erhält jetzt Herr Abgeordneter Henkel das Wort.

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Martin Henkel CDU

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, gerade für die Zuschauer ist es vielleicht interessant, so eine Debatte hier im Thüringer Landtag mal zu beobachten. Sie sehen ja, wie es hier läuft, das spiegelt die Realität. Da kommt die FDP mit einem sehr vernünftigen Antrag aus der Opposition und will eine Grundlage zu einer Diskussion anstoßen und dann wird dieser Antrag in einer wirklich polemischen Weise vonseiten der Regierungsfraktionen niedergemacht. Das ist eben schade und keine Grundlage für eine vernünftige Zusammenarbeit. (Beifall Gruppe der FDP) Und dennoch versuchen wir als Opposition, die Dinge weiterzubringen. Deshalb sage ich jetzt, wir als CDU werden … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich sage nur: Tischvorlage – gestern Abend zum Beispiel!) Ach, die stellvertretende Landtagspräsidentin ruft dazwischen, auch das spiegelt einiges wider, wie Grüne mit den demokratischen Gepflogenheiten umgehen. Aber lassen Sie mich … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dass Sie das nicht verstehen, wundert mich nicht!) Ja, ja, das Niederschreien von politisch anderen Meinungen, das beherrschen Sie gut, aber das ist gut, dass die Zuschauer das auch sehen und zur Kenntnis nehmen können. Jetzt würde ich aber gern zum Thema sprechen, denn wir haben ja eigentlich das Handwerk auf unserer Tagesordnung stehen. Ich weiß, Handwerk, das ist ein Thema, was Ihnen nicht sonderlich liegt und die Handwerker, die arbeitenden Menschen sind Ihnen vielleicht auch nicht so nahe. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Polemik! Eigentor!) Aber auch Ihnen müsste klar sein, dass sich der Fachkräftemangel in Thüringen in einer Deutlichkeit zeigt, wie wir ihn noch nicht erlebt haben. Denn es fehlen nämlich nicht nur Ingenieure und Akademiker, sondern insbesondere auch Handwerker. Jeder, der schon mal auf einen Termin für einen Handwerker warten musste, der weiß, wovon wir reden. Und das, obwohl die großen Herausforderungen der Zeit doch in einer starken Abhängigkeit vom Handwerk stehen. Nehmen wir mal das Thema „Energiewende“, das Lieblingsthema der Grünen. Wir sind eben nicht die Politiker, die die Energiewende beschließen, und auch nicht die Energiemanager, die darüber diskutieren. Das sind nicht diejenigen, die Solarmodule installieren, die die Speicher und Wärmepumpen einbauen, die die Heizung wechseln müssen, die die Fassaden und Dächer sanieren. Das sind nämlich die Handwerker. Um die geht es heute und über die wollen wir heute sprechen. (Beifall CDU) Und da ist es besorgniserregend, wenn die OECD vermeldet, dass der Anteil junger Erwachsener mit einer klassischen Berufsausbildung in Deutschland stark zurückgegangen ist. Im vergangenen Jahr konnten 38 Prozent der 25- bis 34-Jährigen noch einen Berufsschulabschluss vorweisen. 2015 waren es noch 51 Prozent. Es bleibt festzustellen, dass das Handwerk trotz der wichtigen Rolle an gesellschaftlicher Wahrnehmung und Wertschätzung gerade bei jungen Leuten leider verliert. Insofern kann man dem ersten Teil der Überschrift des Antrags der FDP „Mehr Anerkennung für das Handwerk“ nur zustimmen. Und unsere Zustimmung zum Antrag gilt nicht allein der Überschrift. Gerade was die Meisterförderung angeht, einer der inhaltlichen Schwerpunkte des Antrags, haben wir als CDU ganz ähnliche Positionen. Wir haben im Übrigen im letzten Haushalt schon dafür gesorgt, dass hierfür Mittel zur Verfügung stehen, und sind auch froh, dass die Richtlinie vom Ministerium jetzt so umgesetzt wurde, wie es auch unsere Intention war. Diese Intentionen finden sich auch im Plenarantrag „Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern“, den wir als CDU gestellt haben. Ich denke, es lohnt sich, beides gemeinsam im Ausschuss zu beraten. Die Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss möchte ich damit noch mal bekräftigen und gehe mal weiter auf die inhaltlichen Dinge des FDP-Antrags ein. Im Bereich der Feststellungen gehen wir auch völlig mit den dort genannten Punkten überein. Auch die Forderungen sind erst mal sinnvoll. An einigen Stellen würden wir die Schwerpunkte aber anders setzen. Das haben wir in unserem Antrag auch getan. Lassen Sie mich einige Punkte aus dem Forderungsteil, also Ziffer II des Antrags, besonders ansprechen. Unter Ziffer 1 haben wir die Forderung, auch Meisterabschlüsse in anderen Bundesländern zu fördern, wenn die Betroffenen hier in Thüringen leben oder arbeiten. Dabei ist aber darauf zu achten, dass es nicht zu Überschneidungen oder Lücken kommt. Manche Bundesländer fördern nach Wohnort, andere nach Ort des Abschlusses. Hier wäre es eigentlich wünschenswert, wenn es eine Regelung zwischen den Bundesländern gäbe oder der Bund auch hier aktiv werden könnte. Solange das nicht zu erwarten ist, ist es klug, das hier in Thüringen in einer vernünftigen Art und Weise unbürokratisch zu regeln. Schauen wir weiter. Die Forderung 2 ist die Erhöhung des Meisterbonus auf 4.000 Euro. Damit haben wir grundsätzlich auch erst mal gar kein Problem. Es muss aber finanziert werden. Und deshalb war unser Ansatz etwas anders. Denn der FDPVorschlag würde den Bonus nur für diejenigen erhöhen, die ihn bisher auch erhalten. Wir hatten ja zum Antragsstellungszeitpunkt die Situation, dass eben gewisse Leistungen nicht gezahlt wurden, zum Beispiel an die Meister aus den grünen Berufen oder an die Industriemeister. Mittlerweile hat die Landesregierung hier nachgezogen. Die Ersten sind auch schon in den Genuss dieser Förderung gekommen. Das war auch unsere Intention gewesen, wie ich eben schon ausgeführt habe. Im Zusammenhang scheint auch die Forderung aus dem Alternativantrag der AfD zu stehen, den Meister komplett kostenlos zu machen. Das wäre definitiv sinnvoll und wünschenswert, ist aber eben auch zu teuer. Nach aktueller Lesart würde das im Thüringer Haushalt nicht machbar sein. Und schaue ich in die anderen Bundesländer, so ist mir kein anderes Bundesland bekannt, welches das bisher tut. Allerdings hat Bayern das angekündigt. Nun muss man sagen, Bayern ist natürlich auch ein Bundesland, was sehr gut regiert wird, was finanziell gut ausgestattet dasteht. Da kann man solche Dinge auch tun. Ich würde mir das auch für Thüringen wünschen. Und die Euphorie, die Andreas Schubert vorhin hier verteilt hat, der gesagt hat, Thüringen wäre sehr gut aufgestellt, kann ich leider nicht teilen. Lieber Andreas, lies dir mal beispielsweise das Gutachten zum Vergabegesetz durch, welches ja nun, Gott sei Dank, heute geändert werden wird. Da sagt die große Mehrheit der Auftraggeber, aber auch die Auftragnehmer sagen, die Thüringer Bürokratie und gerade das Vergabegesetz seien im Vergleich zu anderen Bundesländern und den Regelungen des Bundes deutlich überreguliert und bringen Nachteile mit sich. Ich glaube, das haben wir in vielen Bereichen und da sollten wir mal genau hinschauen und es angehen. Grundsätzlich ist die Idee, die Meisterausbildung kostenfrei zu machen, eine gute Sache. Die Bayern werden es tun. Ich würde mir wünschen, dass Thüringen irgendwann auch in die Lage versetzt wird, über solche soliden Finanzen zu verfügen, dass wir das auch machen können. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie haben doch gerade die Grunderwerbsteuer gesenkt!) Jetzt schaue ich weiter auf den Antrag der FDP. Die sagt, die Richtlinie soll so geschrieben werden, dass sie auch über mehrere Jahre uneingeschränkt angewendet werden kann. Auch das ist richtig. Auch das findet unsere Unterstützung. Kommen wir weiter zu den Forderungen rund um die Meistergründungsprämie. Auch das ist ein gutes Instrument, dem fehlt es allerdings noch an Zugänglichkeit. Basierend auf Rückmeldungen aus dem Handwerk sind wir jedoch nicht der Auffassung, dass die Höhe der Gründungsprämie aktuell das große Problem ist, sondern vor allem die Zugänglichkeit. Deshalb sehen wir die Forderung, die die AfD aufmacht, die hier eine höhere Summe benennt, auch mit etwas Skepsis. Das eigentliche Problem ist wohl die starke Begrenzung der Richtlinie einerseits durch den Stichtag 10.08. und andererseits durch die Begrenzung auf drei Jahre nach Abschluss. Die AfD spricht hier im Alternativantrag auch das Thema „Nachfolge“ an. Damit hat sie recht, denn Nachfolge ist mit Blick auf den Altersdurchschnitt der Thüringer Arbeitnehmerschaft heute mindestens so wichtig wie Neugründung. Andererseits sollte man aber anerkennen, die Meistergründungsprämie ist auch bisher schon für Übernahmen zugänglich. Doch gerade beim Thema „Übernahmen“ kann die Dreijahresfrist wieder eine Rolle spielen. Wer nach dem Meisterabschluss noch weiter im Betrieb bleibt und noch mal mitarbeitet, um irgendwann zu übernehmen, der bekommt nämlich wegen dieser Dreijahresfrist ein Problem. Aus unserer Sicht gibt es keinen logischen Grund, warum nicht ein Meister, der auch eine Zeit lang noch in dem Betrieb als normaler Angestellter gearbeitet hat und den Betrieb dann übernimmt, auch in den Genuss der Prämie kommen sollte. Insgesamt sehen wir im Antrag der FDP sehr gute Ansätze und werben deshalb für die Überweisung an den Ausschuss. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die FDP fordert in ihrem Antrag Verbesserungen beim Meisterbonus und bei der Meistergründungsprämie. Beide wurden von Rot-Rot-Grün im Jahr 2021 eingeführt. Mit diesen Maßnahmen haben wir für junge Menschen einen Anreiz geschaffen, sich für Handwerksberufe zu begeistern und eine weitere Qualifizierung in Erwägung zu ziehen. Dabei kann man die Bedeutung des Handwerks für uns alle nicht genug hervorheben. Handwerkerinnen und Handwerker sind zum Beispiel für die Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels für uns alle unverzichtbar. Sie bauen und sanieren Gebäude, auch energetisch, sie installieren Solaranlagen und sind bei der Errichtung von Windkraftanlagen dabei. Sie reparieren und warten Fahrräder, Pkws und Lkws, sie leisten auch einen Beitrag zur gesunden Ernährung der Menschen und sind in vielen weiteren Bereichen tätig. Im Antrag der FDP sind die Zahlen genannt. Die etwa 30.000 Betriebe in Thüringen haben ca. 150.000 Beschäftigte und mehr als 7.000 Auszubildende. Auf die zurückgehenden Betriebszahlen und die zurückgehende Zahl der Beschäftigten hat Herr Kemmerich hingewiesen, allerdings ohne einen Hinweis darauf, wo möglicherweise die Ursachen liegen könnten. Gleichwohl fehlen auch im Handwerk Fachkräfte. Die Koalition hat sich die Bekämpfung dieses Fachkräftemangels auf die Fahnen geschrieben. Gemeinsam mit den Wirtschaftsund Sozialpartnern, den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, der Bundesagentur für Arbeit und der LIGA hat die Landesregierung die Fachkräftestrategie für Thüringen vereinbart. Dabei geht es unter anderem darum, die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen und Jugendliche und Betriebe besser zusammenzubringen. Auch die verstärkte Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland ist ein wichtiges Thema. Wir hatten diesen Teil im Rahmen des parlamentarischen Abends bereits einmal diskutiert. Diese Maßnahmen werden auch dem Handwerk in Thüringen zugutekommen. Es gibt aber auch Gründe dafür, warum eine Ausbildung im Handwerk nach wie vor nicht so attraktiv ist, wie sie sein sollte oder könnte. Die Bezahlung während der Ausbildung weist eine erhebliche Spanne auf. Auch scheint die sehr geringe Tarifbindung ein Problem darzustellen. Ebenso stellen veränderte Lebensmodelle eine Herausforderung dar. Der Klassiker einer geregelten 40-Stunden-Woche bei fünf Arbeitstagen löst sich zunehmend auf. Bei vielen jungen Menschen gilt eher der Ansatz „ich arbeite, um zu leben“, aber nicht mehr „ich lebe, um zu arbeiten“. Auch dieser Veränderung hat sich die Arbeitgeberwelt zu stellen. Diese Veränderungen sind nur mittelbar von der Regierung oder dem Parlament zu beeinflussen. Aber zurück zum Meisterbonus und zur Meistergründungsprämie. Der Antrag der FDP ist vom Dezember letzten Jahres. Neuere Entwicklungen sind daher nicht berücksichtigt. Zwischenzeitlich haben wir im zuständigen Ausschuss einen Bericht der Landesregierung zur Überarbeitung der Richtlinie erhalten. Diese läuft am 31. Dezember dieses Jahres aus. Darüber sollten wir im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft weiterdiskutieren. Wir werden den Antrag der FDP gern an den Ausschuss mit überweisen. Den Alternativantrag der AfD werden wir allerdings ablehnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Thrum das Wort.

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Uwe Thrum AfD

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, lieber Zuschauer, nachdem die Zukunft des Thüringer Handwerks im Mittelpunkt der heutigen Diskussion steht, möchte ich noch mal Grundlegendes darstellen und einordnen. Das Handwerk blickt besorgt in die Zukunft. Erst vor wenigen Tagen hat der Präsident der Ostthüringer Handwerkskammer darauf hingewiesen, dass die Krise nicht überwunden ist und die Konjunkturdaten auf eine Verfestigung der kritischen Situation hindeuten. Es ist auch nicht verwunderlich, denn die Wirtschaft wird ja mit ständig neuen Risiken, Problemen und Gängeleien konfrontiert. Denken wir dabei an die Zerschlagung der Lieferketten durch die Coronamaßnahmen, die Inflation durch zügellose Geldmengenausweitung, die selbstvernichtende Energiepolitik mit explodierenden Preisen, die Sanktionen gegenüber Handelspartnern, mit denen wir uns nur selbst schaden, eine Steuerund Abgabenlast, mit der wir traurige Weltspitze sind, ein System, das im Allgemeinen die Fleißigen bestraft, und eine Regierung, die mit wahnwitzigen Klimavorschriften das produzierende Gewerbe in den Ruin treiben möchte und die freie Wirtschaftskultur knechtet. (Beifall AfD) Alles in allem eben eine ökosozialistische Politik im Land und im Bund, mit der die Grundlagen unseres Wohlstands systematisch zerstört werden sollen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie haben da irgendetwas nicht verstanden!) Das alles führt dazu, dass es für Unternehmer immer schwieriger wird, einen Betrieb zu gründen, ihren Betrieb fortzuführen, aber auch einen Nachfolger zu finden. Hier setzen wir an, wir wollen die Gründungsprämie entsprechend angemessen auf 20.000 Euro erhöhen und auch auf Industrie und Handel ausweiten und wir wollen, dass die Ungleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung ein für alle Mal beendet wird, indem die Kostenfreiheit der Meisterausbildung und der Höheren Berufsbildung in Industrie und Handel auch durchgesetzt wird. (Beifall AfD) Schätzungen zufolge fehlen in Thüringen bis 2030 etwa 300.000 Fachkräfte mit Berufsabschluss, aber nur 46.000 mit akademischem Abschluss. Die Zahlen zeigen ein klares Bild, nämlich dass wir komplett in die verkehrte Richtung steuern. Ich habe das gestern entsprechend schon mal deutlich gemacht: Seit 1995 hat sich die Zahl der Auszubildenden in der beruflichen Ausbildung von 58.000 auf nur noch 25.000 pro Jahr halbiert, währenddessen sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der Hochschulabsolventen verfünffacht hat. Es braucht also ein Umdenken. Wir setzen eben hier mit der kostenfreien Meisterausbildung an. Die bisherige Förderung der Meisterausbildung in Thüringen wie der Meisterbonus von 1.000 Euro oder auch die Meisterprämie für den jeweils Jahrgangsbesten in Höhe von 1.000 Euro bieten nicht genügend Anreize, weil die ganze Sache zu spät greift. Viele junge Menschen können es sich nicht leisten, in Vorkasse zu gehen und die Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren in Höhe von bis zu 10.000 Euro vorzuschießen. Das muss aufhören. Unabhängig vom Geldbeutel muss eine Qualifikation zum Meister, Polier, Techniker, Fachwirt möglich sein. Die Ausweitung der bestehenden Prämien in Thüringen auf Industrie und Handel begrüßen wir. Es ist ein kleiner Lichtblick, der aber nicht ausreicht, um Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit für alle herzustellen. (Beifall AfD) In Bayern ist man mittlerweile bereit, unserer AfDProgrammatik zu folgen. Herr Henkel hat das entsprechend schon beschrieben. Man will ab 2024 mit der kostenlosen Meisterausbildung starten. Auf deren Initiative hat der Bundesrat auch im März per Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, die Meisterausbildung deutschlandweit kostenlos zu gestalten. Ich glaube, das Wirtschaftsministerium kann uns heute dazu auch die Thüringer Positionierung hier sicherlich noch mal erläutern. Wir können uns definitiv hier in Thüringen kein weiteres Zögern leisten. Die Regierung muss begreifen, dass in der Qualifikation und in der Motivation der eigenen Fachkräfte unser größtes Potenzial liegt. Bis es eine einheitliche Bundesregelung gibt, wollen wir hier die Finanzierung über ein nicht zurückzahlbares Darlehen nach bestandener Prüfung und Arbeitsaufnahme sicherstellen. Wir rechnen mit Kosten von etwa 10 Millionen Euro im Jahr. Der vorliegende FDP-Antrag geht uns nicht weit genug, eine Erhöhung des Bonus reicht nicht aus. Wenn wir es einmal machen, Herr Kemmerich, dann wollen wir es auch richtigmachen. Deshalb soll auch aus unserer Sicht die Gründungsprämie auf 20.000 Euro angehoben werden und für alle Höheren Berufsgruppen zugänglich sein. Ich bin Tischlermeister, ich weiß, was bei Neugründungen auch in anderen Bereichen des Handwerks ausgegeben werden muss, und 20.000 Euro sind ja auch nur der Tropfen auf den heißen Stein oder die Stecknadel im Heuhaufen. (Unruhe DIE LINKE) Es ist vernünftig, dass die Richtlinie zur Ausreichung der Gründungsprämie überarbeitet wurde und ab 01.01. dann auch hier zur Anwendung kommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wir beantragen die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Kemmerich das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebes Publikum auf der Tribüne und sicherlich viele Handwerker und die, die es werden möchten, die zuhören und zuschauen, vor ca. zwölf Monaten, also am 1. Dezember 2022, haben wir tatsächlich diesen Antrag auf mehr Anerkennung im Handwerk eingereicht, unter anderem zur Anpassung des Meisterbonus auf 4.000 Euro und um die Tatbestände um die Meistergründungsprämie zeitgemäß und modern anzupassen. Ja, Sie sehen, es hat gewirkt, das Thüringer Wirtschaftsministerium hat die Richtlinien zumindest mal überdacht und angepackt und hat in Teilen dieses Gedankengut auch aufgegriffen. Aber – kein Wunder, hier steht ein Oppositionspolitiker vor Ihnen – das greift uns zu kurz. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will auch gern begründen, warum. Im Jahr 2022 ist die Meistergründungsprämie laut Auskunft des Wirtschaftsministeriums 46-mal in Anspruch genommen worden. Tausende von Handwerksbetrieben warten auf Nachfolge und brauchen den Übergang in die nächste Generation, Tausende in den nächsten Jahren. Im Jahr 2023 waren es 48. Und da gehe ich als Unternehmer, Politiker und Mensch hin und frage mich: Warum sind das denn so wenige? Es kann verschiedene Gründe haben. Das ist einmal Bürokratie, das kann damit zusammenhängen, dass die Beträge nicht ausreichend sind. Unser Ansatz ist eben, dass die meisten Meister weitaus später als nach drei Jahren nach ihrer Meisterausbildung überhaupt erst an die Betriebsübernahme denken und sie dann auch tatsächlich realisieren. Deshalb unser Antrag: Weitet den Zeitraum aus, weitet die Höhe aus. Klar, man kann Überbietungswettbewerb machen und sagen, am liebsten 50.000 Euro, aber bleiben wir mal mit der Kirche im berühmten Dorf und erhöhen es auf 15.000 Euro, da tatsächlich Gründungen einen gewissen hohen Aufwand erfahren. Aber ich glaube, der Hauptschlüssel ist, zu sagen, der eigentliche Prüfungszeitraum muss losgelöst werden. Deshalb hier unsere klare Forderung: Weitet diesen Zeitpunkt aus! (Beifall Gruppe der FDP) Ich komme zum Meisterbonus. Ich will da gar nicht auf die Linken-Vorredner eingehen, aber in Richtung der Grünen: Wir haben weniger als 500 Meisterabsolventen zurzeit in Thüringen, die von der Prämie bedachtbar sind. Ich glaube, ausgezahlt haben wir deutlich weniger unter 200. Machen wir mal das Gedankenspiel, 500-mal die 1.000 Euro bis jetzt ausgezahlt zu haben und vervierfachen das, dann kommen wir auf einen Betrag von 2 Millionen Euro. Und Herr Müller, die 1,5 Millionen finden wir x-fach in dem aufgeblähten Haushalt. Ich verspreche Ihnen nicht nur einen Änderungsantrag, sondern ausreichende. Aber ich verspreche den Handwerkern draußen, dass wir uns weiter dafür einsetzen, diese 4.000 Euro durchzusetzen, weil es nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Meisterprüfungsgebühren ist und deshalb eine kleine Kompensation darstellt und von uns eine lang gehegte Anerkennung der Bemühungen von jungen Menschen, die sich dem Handwerksberuf so widmen, dass sie eine Meisterausbildung absolvieren, ist. Deshalb: Unser Einsatz bleibt dort bestehen und ich freue mich über die Unterstützung vonseiten der CDU. Es ist nur richtig und wichtig, dass wir hier auch flächendeckend konkurrenzfähig bleiben. Bayern wurde schon genannt, die da sehr nach vorn preschen, Hannover, also Niedersachen als Nachbarland, hat die 4.000 Euro auch schon längst eingepreist. Wir hinken da also hinterher. In Sachsen werden 2.000 Euro gezahlt, Bayern ist genannt worden und in Nordrhein-Westfalen sind wir bei 2.500 Euro. Ich habe jetzt noch 1 Minute Zeit. Mir ist da eine Äußerung aufgefallen – da sitzen ja auch ein paar junge Menschen auf der Tribüne, deshalb will ich das jetzt sagen, auch wenn es ein bisschen sachfremd ist –, und zwar die Negation von Leistungsbereitschaft in unserer Gesellschaft. Es ist die völlig falsche Idee zu sagen, wir kommen mit weniger Arbeit durch diese Krise und das nächste Jahrhundert. Es ist nur eine richtige Antwort zu sagen, wir müssen alle wieder mehr arbeiten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagt der, der …! Das geht gar nicht!) Es kann nicht sein, dass wir darüber nachdenken, dass Donnerstag irgendwie eine Woche endet, dass die IG Metall fordert, 32 Stunden bei vollem Lohnausgleich. In Deutschland arbeiten wir jetzt schon durchschnittlich 150 Jahresstunden weniger als das europäische Ausland. Da brauchen wir uns nicht wundern, dass wir hinterherhinken. Und da kann es auch nicht sein, dass wir einen Fachkräftebedarf dadurch produzieren, dass wir immer weniger arbeiten und ein Prinzip von Work-Life-Balance machen, das die Arbeit nicht in den Vordergrund stellt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich sage nur: bezahlte Arbeit!) Es ist hier gesagt worden: Wir leben nicht, um zu arbeiten, wir arbeiten, um zu leben. (Beifall Gruppe der FDP) Die Arbeit gehört mit zum Leben und damit sollte die 40-Stunden-Woche auch wieder Pflicht sein. Ich halte das für wichtig. Und als Beispiel zur Frage der Geisteshaltung und zur Leistungsbereitschaft dieser Gesellschaft: Das geht weiter, indem man negiert, dass man sitzen bleiben kann in der Schule, dass wir Bundesjugendspiele machen ohne Maßband und Stoppuhr und in Unterklassen des Fußballs den jungen Menschen die Ergebnisse nicht mehr aufschreiben. All das gehört auch zur Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb sagen wir: Anerkennung für die, die sich anstrengen, ist der Meisterbonus, ist eine Meistergründungsprämie. Damit schließe ich und freue mich über eine Diskussion im Ausschuss und hoffentlich auch auf das Zeichen an das Handwerk, dass der Bonus gewährt wird. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

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Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Lehmann, danach habe ich Herrn Abgeordneten Möller gesehen.

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Diana Lehmann SPD

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kemmerich, ich kann Sie an einer Stelle beruhigen: Die Richtlinie zur Meistergründungsprämie wird derzeit im Ministerium überarbeitet. Das hat das Ministerium auch schon mehrfach im Ausschuss mitgeteilt. Ich kann Sie aber auch beruhigen, es liegt nicht an Ihnen, sondern es liegt daran, dass wir in der Koalition und im Ausschuss nicht erst seit dem letzten Jahr, sondern schon seit zehn Jahren in diesem Kontext über diese Frage reden, wie wir das Handwerk in Thüringen unterstützen können. Ich will an der Stelle einmal mit einer Mär aufräumen: So zu tun, als stünden nicht alle Fraktionen dieses Hauses hinter dem Handwerk in Thüringen, ist wirklich absurd. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das will ich auch sagen: Dass eine Fraktion nicht immer aus der Perspektive des Handwerks darüber nachdenken würde, was das bedeutet – aber das führt tatsächlich, glaube ich, vom Beratungsgegenstand zu weit weg. Herr Schubert hat mit seinen Ausführungen schon sehr deutlich gemacht – darauf will ich jetzt gar nicht mehr im Detail eingehen –, dass der Vergleich mit Sachsen für Thüringen nur bedingt taugt, weil wir viel mehr Maßnahmen zur Förderung des Handwerks als die Sachsen haben und man sich nicht auf diese eine Maßnahme fokussieren kann. Auch wir – das haben die Kollegen schon gesagt – sind bereit, das im Ausschuss weiterzudiskutieren. Aber ich finde, dass man schon über eine Sache auch noch mal grundlegend nachdenken muss. Herr Kemmerich hat das jetzt in einem Nebensatz so ein bisschen abgetan. Es gibt Fraktionen in diesem Haus, die in jeder, wirklich jeder Haushaltsdebatte und auch in sonst jeder Debatte, wo es nur irgendwie hinpasst, darauf hinweisen, dass die Landesregierung und die Koalition vermeintlich zu viel Geld ausgeben, dass wir Geld verschwenden, dass man nicht mehr weiß, wohin damit, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Zu Recht!) die immer wieder sagen, es muss gekürzt werden. Dann erwarte ich aber auch in so einer Debatte hier, dass es konkrete Vorschläge dazu gibt, wie Sie das finanzieren wollen. Wir sind jetzt mitten in der Haushaltsberatung. Wir sind kurz vorm Beschluss des Haushalts. Aber ich will das mal an der Stelle sagen: Ich finde es unredlich, weil auch diese Maßnahme schlicht und ergreifend mehr Geld kostet. Und weil Herr Kemmerich am Ende seiner Rede noch mal auf einen Punkt verwiesen hat, nämlich auf die Frage der vermeintlichen Leistungsbereitschaft junger Menschen – auch wenn die jungen Leute gerade aufstehen und gehen –: Es gibt eine aktuelle Studie. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Grup- pe der FDP) Herr Henkel hat vorhin angemahnt, dass man sich im Parlament nicht niederbrüllen soll. Schön wäre es, wenn man sich gegenseitig zuhört.

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Birgit Pommer

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Mäßigen Sie sich bitte. Frau Lehmann hat das Wort.

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Diana Lehmann SPD

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Es gibt eine aktuelle Studie. Die zeigt auf, dass 79 Prozent der 14- bis 27-Jährigen über sich selbst sagen, sie sind ehrgeizig und leistungsorientiert. Ich wünsche mir, dass wir junge Menschen ernst nehmen, dass wir sagen, wenn sie andere Anforderungen an die Arbeitswelt haben, dass wir das ernst nehmen, dass wir uns ernsthafte Gedanken darum machen, wie wir damit umgehen und wie wir die erfüllen können. Denn das wird die Voraussetzung dafür sein, dass wir noch Fachkräfte finden, und zwar sowohl im Handwerk als auch in der Industrie als auch in der Sozialwirtschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ach, Entschuldigung, Herr Abgeordneter Möller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön. (Zwischenruf aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Müller, mit Ü!) Müller! Ja, ja! Herr Müller mit „ü“. Bitte schön.

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Olaf Müller GRÜNE

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eben schon mal gesagt, ich werde zur nächsten Plenarsitzung den Namen meiner Frau annehmen, um die Verwirrung dann zu komplettieren, aber ich möchte ganz gern noch mal mit ein paar Sätzen auf Herrn Kemmerich eingehen. Also die Zwischenrufe von Herrn Kemmerich sind die haushaltspolitische Bankrotterklärung. Wenn jemand sagt, dass eine Rücklage, die ja schon eingenommen ist, keine Einnahme ist, dann ist es ungefähr, als wenn Sie ein Sparbuch haben, auf das Sie seit fünf Jahren eingezahlt haben und das Geld steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung, weil, das ist ja nicht auf dem Tisch liegend. Also, Herr Kemmerich, befassen Sie sich bitte einmal inhaltlich mit dem Haushalt und schreiben Sie mir oder uns einen Änderungsantrag für diese Forderung, die Sie aufgestellt haben (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und kommen Sie nicht in Gespräche rein: Das Haushaltsvolumen ist 1 Milliarde zu hoch, das kürzen Sie jetzt bitte raus. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das Sparbuch auch, wenn Sie es halbieren!) Vorschläge hören wir von Ihnen nie. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ich werde nicht aufhören, das zu sagen!) So, und jetzt noch einmal zur Familienverträglichkeit von Ausbildung, Beruf, Arbeitswelt, wenn Sie sich hier hinstellen und den jungen Leuten und auch den angehenden Meisterinnen und Meistern eine Leistungsbereitschaft absprechen: Ich erlebe es fast jeden Tag bei mir in der Firma mit 35 Kolleginnen und Kollegen, dass die Themen „Familienfreundlichkeit“, „Arbeitszeit“, „Jahresarbeitszeitmodelle“ ganz herausragende Themen sind. Dem dürfen wir uns als Unternehmerinnen und Unternehmer auch für die Zukunft nicht verstellen. Offensichtlich sind Sie in dieser Welt nicht mehr zu Hause, sondern sprechen nur noch vom Hörensagen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Schubert, bitte.

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Andreas Schubert Die Linke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kemmerich, auch mich hat Ihre Wortmeldung noch mal nach vorn getrieben. Es ist tatsächlich unfassbar und es macht einen wirklich nur wütend, wie Sie hier immer wieder Postulate vorgeben, für die Sie selber offensichtlich überhaupt nicht einstehen wollen. Was glauben Sie denn, welches Vorbild Sie für Leistungsbereitschaft geben, wenn wir hier im Hohen Haus eine Anhörung machen, zum Beispiel zu so einem wichtigen Thema wie dem Vergabegesetz, und Sie sind während der gesamten Anhörung tatsächlich nur 5 Minuten im Raum anwesend? (Beifall DIE LINKE) Welches Beispiel geben Sie denn für Leistungsbereitschaft? Und dann sage ich Ihnen noch was. Es ist am Ende wirklich hanebüchen, dass es gerade Ihre Gruppe ist, die immer wieder das Sonntagsöffnungsverbot hier in unserem Bundesland zur Disposition stellen will, gerade auch im Handel. Es ist doch bekannt, dass die Menschen in Thüringen am längsten arbeiten und im Medianeinkommen die geringsten Einkünfte haben. Unsere Menschen hier im Land sind viel einsatzbereiter als in anderen Bundesländern und das muss doch auch honoriert werden. Sie negieren das ständig mit diesen pauschalen Attitüden, die Sie uns hier vortragen. Es ist wirklich hanebüchen. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat Herr Staatssekretär Feller für die Landesregierung das Wort. Und ich bitte darum, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: La- denöffnungsgesetz!) dass dann Herr Staatssekretär Feller jetzt auch tatsächlich das Wort hat und Ruhe im Raum herrscht, (Unruhe Gruppe der FDP) denn natürlich, Herr Abgeordneter Kemmerich, es sind Zwischenrufe zugelassen, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie arbeiten ja nicht mal wochentags!) aber keine Zwiegespräche. Herr Staatssekretär, bitte.

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Feller

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream, das ist eine engagierte Debatte über das Handwerk in Thüringen, und das ist es zu Recht. Das Handwerk ist eine Macht, es ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, dieser Gesellschaft und es sind viele Beispiele dafür genannt worden, warum das Handwerk so wichtig ist und an welchen Stellen wir Handwerkerinnen und Handwerker dringend benötigen. Daran gibt es keinen Zweifel. (Beifall Gruppe der FDP) Und ich sehe auch keinen Zweifel daran, dass alle Fraktionen des Thüringer Landtags diese wichtige Rolle des Handwerks würdigen. Nur, Herr Kemmerich, Sie erzählen zwei Geschichten im Lande – auch hier in diesem Hohen Haus – mit der Begründung zu Ihrem Antrag und beide sind falsch. Die erste Geschichte ist, dass der Mangel an Auszubildenden im Handwerk und der Mangel an Meisterinnen und Meistern im Handwerk irgendetwas mit Akademisierung – die AfD nennt es sogar Überakademisierung, manchmal hört man von Ihnen auch Akademisierungswahn – zu tun hätte. Das ist schlicht falsch. Der Grund, warum wir in diesem Land zu wenig Azubis haben, hängt einzig und allein daran, dass vor 16, 17, 18 Jahren in diesem Land weniger Kinder geboren wurden, als wir heute Bedarf an Ausbildungskräften haben. Das ist der Grund. Der zweite Grund ist, dass es uns nicht gelungen ist, in dieser Zeit (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Die Quote der Studierenden in diesen Jahren …!) – Sie dürfen gleich! – dieses Defizit damit auszugleichen, dass wir geregelte Zuwanderung aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland haben, die diese Lücken, die wir demografiebedingt in unserem Land haben, füllen können. Das ist der Grund dafür, warum wir an dieser Stelle zu wenige Auszubildende haben. Sie, die Sie eine Partei sind, die gelegentlich das Adjektiv „freiheitlich“ in den Mund nimmt, sollte die Freiheit der Berufswahl hoch schätzen. Jeder Jugendliche, jeder junge Mensch hat das Recht, sich zu entscheiden, ob er Facharbeiter in der Industrie, ob er Handwerker oder ob er Student werden, eine Ausbildung machen will. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das stellen wir doch nicht infrage!)

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Diana Lehmann

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Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kemmerich?

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Feller

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Ja, bitte.

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Diana Lehmann

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Herr Kemmerich, bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Herzlichen Dank. Herr Feller, Sie reflektieren gerade zur Geburtenrate vor 16 Jahren. Wenn wir den Vergleich der Übertrittsquote von der Schule an die Universität oder in die Handwerksberufe vor 15, 16 oder auch meinethalben 20 Jahren – ich kenne eine von dem Jahr 2002 – ziehen, dann ist ein deutlicher Anstieg des Übergangs von Schule zur Universität zu verzeichnen. Kennen Sie die Statistik, teilen Sie die Statistik, oder wie beurteilen Sie die Zahlen aus dem Jahr 2002? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja ein komischer Leistungsgedanke!)

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Feller

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Ja, selbstverständlich kenne ich diese Statistik und die hat gute Gründe. Der eine Aspekt dabei ist, dass wir tatsächlich manche Berufe, die in der Vergangenheit – also 2002 – noch reine Ausbildungsberufe waren, akademisiert haben. Das ist im Bereich der nicht medizinischen Gesundheitsberufe beispielsweise so: Physiotherapie, Hebammen usw. Das ist eine Entwicklung, die es in ganz Europa und auch in ganz Deutschland zu Recht gibt, weil diese Berufe inzwischen so hohe Ansprüche haben, dass eine akademische Ausbildung gerechtfertigt ist. Das hat aber nichts mit Handwerk zu tun. Der zweite Aspekt, auf den ich hingewiesen habe, ist: Wir haben in all diesen Bereichen Bedarf. Wir haben Bedarf an Informatikern, wir haben Bedarf an Maschinenbauern, an Elektrotechnikern – an allen akademischen Berufen. Es ist nicht so, dass wir in irgendeinem Bereich dieser Gesellschaft keine Bedarfe haben. Deswegen macht es keinen Sinn, das gegeneinander auszuspielen. Wir haben zu wenig Akademikerinnen und Akademiker, wir haben zu wenig Facharbeiter und wir haben zu wenig junge Leute im Handwerk. Das ist die Folge einer demografischen Entwicklung und eine Folge der nicht hinreichend gelungenen Zuwanderung nach Thüringen und nach Deutschland insgesamt. Lassen Sie mich noch eine zweite Sache ansprechen, die Sie auch in Ihrem Antrag immer wieder als Begründung deutlich machen, nämlich dass es etwas damit zu tun hätte, dass es mangelnde Wertschätzung oder mangelnde Unterstützung seitens der Landesregierung für die Handwerkerinnen und Handwerker in Thüringen gibt. Das ist einfach nicht wahr! Herr Minister Tiefensee und ich selbst sind bei vielen, zahlreichen Veranstaltungen im Land und immer mit denselben Themen: Wir werben beispielsweise bei dem Tag der offenen Tür in der Handwerkskammer für den Handwerksberuf, wir stellen die Attraktivität dieser Berufe dar, wir unterstützen die Kammern bei der Ansprache von jungen Menschen, einen Handwerksberuf zu ergreifen. Wir sind bei Gesellenabschlussveranstaltungen, bei Meisterabschlussveranstaltungen dabei. Der Minister selbst hat den ersten Meisterbonus überreicht, um deutlich zu machen und immer wieder deutlich zu machen, welche Anerkennung und welchen Respekt wir dem Handwerk für diese Leistungen zollen und an welchen Stellen wir sie unterstützen. Zu diesen Unterstützungsmaßnahmen, die Sie ja als unzureichend bemängeln, will ich ein paar ausführen: Wir haben die Aufstiegsausbildungsförderung – also das BAföG – bei den Handwerksberufen auf Bundesebene deutlich ausgeweitet durch mehrere Novellierungen in der letzten Zeit. Wir, Thüringen, sprechen uns im Bundesrat eindeutig dafür aus, dass wir die Meisterausbildung kostenfrei gestalten sollen. Das ist aber ein Thema, das im Bund bearbeitet werden muss. Und wenn ich mich richtig erinnere, sind Sie als FDP Teil der Bundesregierung, ich habe aber im Koalitionsvertrag des Bundes jedenfalls keine Forderung von Ihnen in diese Richtung lesen können. Was wir sonst machen, ist vielerlei Unterstützung: Wir fördern Einzelprojekte im Handwerk, wir fördern Handwerksmessebeteiligung, wir haben Meisterprämie, Meisterbonus und diese Dinge vor zwei Jahren eingeführt. Wir haben inzwischen aus den Erfahrungen und aus den Gesprächen mit den Handwerkskammern Verbesserungen durchgeführt. Wir sind selbstverständlich offen für weitere Verbesserungen, ob das jetzt eine Erhöhung ist oder ob das im Prozess/im Verfahren Verbesserungen sind. Das können wir gern im Ausschuss intensiv diskutieren. Wir haben praktische Landesleistungswettbewerbe der Handwerkerjugend, die wir fördern, um genau diesen Leistungsaspekt und die Leistungsbereitschaft zu fördern und die Besten dann auch auszuzeichnen und anzuerkennen. All das passiert – unglaublich viele Unterstützungsmaßnahmen, unglaublich viele Maßnahmen, Veranstaltungen, wo wir genau das tun, was notwendig ist, nämlich für die Attraktivität dieses Berufs zu werben.

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Diana Lehmann

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Herr Staatssekretär, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Thrum?

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Feller

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Ja, bitte.

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Uwe Thrum AfD

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Herr Staatssekretär, Sie beschreiben den Fachkräftemangel mit der nicht genügenden Zuwanderung nach Thüringen. Nun kamen im vergangenen Jahr etwa 40.000 Migranten hier zu uns und in diesem Jahr wird die Zahl ähnlich sein. Wie hoch müsste denn die Zahl an Migranten jährlich sein, damit wir unseren Fachkräftebedarf hier decken können? (Heiterkeit AfD)

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Feller

Mehr Anerkennung für das Handwerk – Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben – Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern

Wenn Sie jetzt eine Migrationsdebatte führen wollen, können Sie das tun. An der Stelle geht es aber darum, dass wir Fachkräfteeinwanderung brauchen. Sie wissen, die Bundesregierung hat unter SPD-Führung in diesem Jahr das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, und darum geht es tatsächlich. (Unruhe AfD) Die Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg zu uns geflohen sind – und das ist der größte Anteil derer, die Sie jetzt mit dieser Zahl beschreiben –, sind aus einer konkreten Kriegssituation geflohen und suchen bei uns Schutz, und den haben sie bei uns auch verdient. Trotzdem – das sage ich auch – sind die Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit, der Arbeitsagenturen natürlich darauf gerichtet, denjenigen, die nicht unmittelbar danach in die Ukraine zurückkehren wollen, auch eine berufliche Perspektive in Deutschland zu bieten und sie bei uns in das Ausbildungs-, in das Bildungssystem zu integrieren. Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen, auf was es aus meiner Sicht ankommt. Das eine ist tatsächlich, dass wir die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Abschlüssen sicherstellen. Das haben wir getan. Die Bundesregierung hat in dem deutschen Qualifikationsrahmen, im europäischen Qualifikationsrahmen dafür gesorgt, dass die berufsbildenden Abschlüsse und die akademischen Abschlüsse andersartig, aber gleichwertig sind. Das ist die Anerkennung, die man an der Stelle geben muss. Das Zweite ist tatsächlich, dass wir dafür sorgen müssen, dass sowohl die akademische Ausbildung und die Bildung insgesamt, aber auch die Ausbildung und Weiterbildung in den beruflichen Ausbildungsgängen kostenfrei ist. Da gibt es eine Initiative Thüringens im Bundesrat, dafür zu sorgen. Wie gesagt, die Bundesregierung kann das umsetzen. Aber das sind die beiden wesentlichen Aspekte. Ansonsten ist es tatsächlich an den Betrieben, an denjenigen, die dort in der Meisterausbildung und in der Auszubildendenausbildung tätig sind, die Berufsbilder so attraktiv zu schaffen, dass man junge Menschen dafür gewinnt. Wir haben – das muss man feststellen – eine Veränderung in den letzten 10, 15 Jahren erlebt, weg von einem Markt, wo sich um jeden Ausbildungsplatz 10, 12, 15 junge Menschen beworben haben und die Unternehmen aussuchen konnten, hin zu einem Markt, in dem es nur noch wenige Bewerbungen, manchmal keine Bewerbungen gibt. An der Stelle geht es einfach darum, in diesem Wettbewerb um unterschiedliche Berufe den eigenen attraktiv zu machen. Ansonsten bin ich gern offen und bereit, über jede Erhöhung von Meisterbonus und Meisterprämie im Ausschuss zu beraten, aber in der Tat – darauf ist schon hingewiesen worden – muss dann auch gesagt werden, wie das finanziert werden soll, und dazu sind Sie dann aufgefordert. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

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Frau Ministerin Werner hat sich jetzt noch mal für die Landesregierung zu Wort gemeldet.

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Heike Werner

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Herzlichen Dank und wirklich auch nur sehr kurz. Ich wollte nur Herrn Kemmerich, weil er das Thema der Ausbildung vor 16 Jahren angesprochen hat, an dieser Stelle noch mal ansprechen. Es gab einfach keine Ausbildungsplätze und deswegen sind viele junge Leute ausgewichen auf eine Hochschulausbildung, weil man dort zumindest BAföG bekommen hat. Das ist ein Grund, warum wir hier einen Mangel haben. Wir haben natürlich die Unternehmen unterstützt, mehr Ausbildungsplätze aufzubauen, gerade auch Kleinst- und kleine und mittelständische Unternehmen dabei auch zu unterstützen. Herr Kemmerich hört leider nicht zu, deswegen werde ich ihm das nachher noch mal persönlich sagen wollen. Das Zweite, was die Zuwanderung angeht: Entgegen der demografischen Laufrichtung wurde in Thüringen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgebaut. Das heißt, wir haben zwar einen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials in Thüringen gehabt, aber durch Zuwanderung und insbesondere auch durch die Migration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt konnten wir jetzt noch diesen demografischen Wandel verhindern. Wir haben sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgebaut und ich bin sehr froh, dass es so viele Menschen aus dem Ausland gibt, die bereit sind, uns hier in Thüringen zu unterstützen, um beispielsweise Wohlstand zu erhalten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Aust, bitte. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Jetzt keine Hetze!)

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René Aust AfD

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Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte noch mal das aufnehmen, was mein Kollege Thrum hier gerade angebracht hat, nämlich die Behauptung, dass der Geburtenrückgang dafür verantwortlich sei, dass wir zu wenig Fachkräfte haben. Das stimmt einfach nicht, wenn wir uns diverse Statistiken in diesem Land einmal ansehen. Wir haben allein in Thüringen etwa 1.000 bis 1.500 Schüler, die jedes Jahr ohne Berufsabschluss die Schule verlassen. Wir haben in diesem Land im vergangenen Jahr etwa 228.000 junge Leute, die sich auf Ausbildungen bewerben, aber keinen Ausbildungsplatz bekommen, die dann im sogenannten Übergangsbereich versteckt werden, wo sie lernen, wie man Bewerbungen schreibt, wo sie mit anderen Worten ihre Zeit verplempern. Wir haben 2 Millionen junge Leute im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, die mittlerweile überhaupt keine Berufsausbildung mehr in Thüringen haben. Eine Kleine Anfrage von mir ergab, dass es etwa 30.000 junge Leute sind. Der Grund, warum wir Fachkräftemangel haben, ist nicht, weil wir zu wenig junge Leute haben, sondern weil auch Sie und Ihre Landesregierung die Bildungspolitik nicht im Griff haben und die jungen Leute nicht auf das Berufsleben vorbereiten. (Beifall AfD) Deswegen ist doch die Forderung meiner Partei, meiner Fraktion hier vollkommen und auch in den bildungspolitischen Aspekten gerechtfertigt, dass wir unsere eigenen jungen Leute fitmachen müssen für den Arbeitsmarkt und nicht auf Einwanderung setzen. Wir müssen unsere eigenen Potenziale nutzen. Und wenn wir nächstes Jahr endlich eine ordentliche Landesregierung bekommen, dann werden wir genau das auch können. Vielen herzlichen Dank. (Zwischenruf Abg. Henfling und Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!)

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Diana Lehmann

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Gibt es weitere Redewünsche? 38 Sekunden hätten Sie noch, Herr Abgeordneter. Dann Herr Abgeordneter Wolf, bitte.

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Torsten Wolf Die Linke

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Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Aust, ich weiß nicht, ob Sie gestern Abend noch da waren. Es ist gestern Abend hier intensiv auf Grundlage von zwei Anträgen diskutiert worden. Berufsorientierungsstrategie: Das hat diese Landesregierung wie fast nichts anderes durchgeführt. Es gibt dazu eine KMK-abgestimmte Strategie. Zweitens: In unserem Schulgesetz steht ausdrücklich das, was die Schulen heutzutage schon machen: Tage im Praktikum. Kollege Schubert ist da darauf eingegangen. Das, was Sie gerade hier formuliert haben, ist schlicht falsch. (Beifall DIE LINKE) Sie verbreiten hier Lügen am Pult und ich würde Sie auffordern, sich einfach auch mal mit Ihren Kollegen zu unterhalten. Ich weiß nicht, ob da ein bisschen mehr Ahnung vorhanden ist, aber zumindest können die Ihnen sagen, wo Sie mal nachgucken können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

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Jetzt hat sich Herr Abgeordneter Aust noch einmal zu Wort gemeldet.

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René Aust AfD

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Ich möchte daran erinnern, dass Sie mittlerweile in diesem Land seit gut sieben Jahren die Landesregierung stellen. Und wenn Sie nach sieben Jahren – nach acht Jahren – erst dazu in der Lage sind, ein solch integriertes Ausbildungskonzept vorzulegen, wie Sie es hier gerade und gestern Abend … Bitte? (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Neun Jahre!) Neun Jahre! Ja, bei Ihnen geht die Zeit im Flug rum. Wenn Sie es erst nach neun Jahren schaffen, ein solches Konzept hier vorzulegen, dann bestätigt das all das, was ich gerade eben hier vorgetragen habe, nämlich dass Sie neun Jahre lang die Zeit der jungen Leute und des Bildungssystems verschwendet haben. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE)

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Diana Lehmann

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Ich kann jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten oder der Landesregierung erkennen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Anträge. Zum Antrag der FDP in Drucksache 7/6785 habe ich den Wunsch nach einer Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vernommen. Weitere Überweisungswünsche habe ich nicht gehört. Dann stimmen wir ab. Wer für diese Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktionen der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind keine. Gibt es Enthaltungen? Ebenfalls keine. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen. Und wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/7234. Auch hier habe ich ebenfalls den Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vernommen. Wer sich dieser Ausschussüberweisung anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt für heute und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6804 - Neufassung Ist die Begründung des Antrags gewünscht? Die ist nicht gewünscht. Dann beginnen wir mit der Aussprache. Zunächst hat Herr Abgeordneter Dietrich für die AfD-Fraktion das Wort.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer in nah und fern, die Elektromobilität ist mit etlichen negativen Auswirkungen verbunden. Diese werden von den Befürwortern gern verschwiegen. Dazu zählt der intensive Rohstoffabbau, welcher verwüstete Landschaften hinterlässt, vornehmlich in anderen Erdteilen, aber die liegen außerhalb des grünen Horizonts. Lithium kommt aus Südamerika, Kobalt aus Afrika und seltene Metalle und seltene Erden aus Asien. Nebenbei macht uns die Elektromobilität also auch noch abhängiger von Rohstoffimporten. Eine andere Folge ist die erzwungene Transformation der Automobilindustrie, welche in Thüringen zu einem großen Teil aus Zulieferern besteht. Betroffen sind etwa 600 Unternehmen mit 66.000 Beschäftigten. Kürzlich erschien eine Meldung, dass viele dieser Unternehmen Investitionen herauszögern. Das aber nicht nur wegen der gestiegenen Kosten bei Einkauf, Lohn und Energie, sondern auch wegen der ungewissen zukünftigen Entwicklung. Abwanderung oder Insolvenz von Firmen aus Thüringen und Deutschland sind die Folge. Die Wertschöpfung in der E-Mobilität erfolgt jedenfalls in Asien, nicht hier vor Ort. Daran ändert auch die Ansiedlung von CATL in Arnstadt nichts. Eine andere Konsequenz des Ausbaus der Elektromobilität ist der immens steigende Stromverbrauch durch E-Autos. Der steigende Strombedarf trifft auf eine ohnehin angespannte Situation. Man möchte E-Autos fahren, steigt aber aus der Kernkraft aus und füllt die Lücke mit Kohlestrom und Kernkraft aus der Nachbarschaft. Das kommt heraus, wenn man nicht die Physik, sondern die Doppelmoral zur Grundlage der Entscheidung erhebt. Der Ausbau der Elektromobilität ist nicht nur umweltschädlich, er erhöht auch die Gefahr eines Blackouts. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bullshit!) Kein Bullshit! Gucken Sie sich mal an, wie sich die Netzeingriffe in den letzten zehn Jahren entwickelt haben, exorbitant, exponentiell, vor allem, wenn die Ampel fordert, dass in Deutschland zukünftig 15 Millionen E-Autos fahren sollen. E-Busse und andere E-Gefährte sind dabei nicht mal mit eingerechnet. Zwangsläufig wird die Abhängigkeit von Stromimporten steigen, zusätzlich zu den ohnehin schon gestiegenen Importen. Wir hatten es erst gestern im Zuge der Abwicklung der Kernkraft in Deutschland. E-Mobilität trifft auf mangelnde Kraftwerkskapazitäten, aber vor allem auf ein nicht ausreichend aufgebautes Netz, und zwar in allen Ebenen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was Sie gern verhindern, diesen Ausbau!) Die vorhandenen Ladesäulen sind in erheblichem Maße nicht eichrechtskonform, siehe Drucksache 7/6386. Bei den Schnellladepunkten in Thüringen sind ganze 60 Prozent nicht eichrechtskonform. Laden bedeutet zusätzlich eine hohe Belastung des Netzes. Laden viele Fahrzeuge gleichzeitig, kann dies an seine Grenzen kommen. Die Elektromobilität trägt also auch noch zur Destabilisierung des Stromnetzes bei. Fragen Sie einmal bei den Stadtwerken Ihres Vertrauens nach. Die haben schon Sorgenfalten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir auch!) Eine Ertüchtigung des Netzes führt erneut zu hohen Kosten und immensem Rohstoffverbrauch. Nachhaltigkeit ist etwas ganz anderes. Die Netzentgelte kennen jedoch nur eine Richtung: nach oben. Dazu gab es heute erst einen Beitrag bei MDR Aktuell. Um die Probleme wissen auch die Ampel und die Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund hat man die Drosselung für E-Autos in einer entsprechenden Regulierung festgeschrieben und ihr einen wohlklingenden Begriff gegeben: Spitzenglättung. Im Grunde ist das nichts anderes als eine gesetzlich zementierte Energierationierung. Die Elektromobilität ist alles andere als ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb. Nein, es ist Planwirtschaft, welche sich nur durch massive Subventionen, also durch Steuergelder erhält. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wollen wir darüber reden, wie die Planwirtschaft … funktioniert hat!?) So fördert der Freistaat Thüringen den Ausbau der Elektromobilität mit mehreren Programmen: E-Mobil Invest, Cargobike Invest, Elektromobilität Thüringen sowie Modellprojekt Elektrobussysteme, Klima Invest. Auf Bundesebene gibt es weitere zig Programme: Investitionsprämie für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge, Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge, Zuschuss zum Laden in den Kommunen und in den Betrieben, Förderrichtlinien für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Für 2020 gilt für rein elektrische Liefer- und andere Nutzfahrzeuge eine Sonderabschreibung von 50 Prozent. Ich fasse zusammen: Kaufen, Fahren und Laden sind somit hoch subventionierte Prozesse. Abermillionen Euro fließen so in eine Mobilitätsreform, deren nicht vorhandene Wirtschaftlichkeit durch hart erarbeitete Steuergelder kompensiert werden muss. Das ist Planwirtschaft in Reinkultur, also finanziert durch Steuergelder. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fertig?) Noch nicht ganz. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade!) Allein schon die Tatsache, dass die E-Mobilität im öffentlichen Personen- und Nahverkehr gefördert wird, zeigt, dass ein minimaler Umbau in diesem Bereich schon mehrere Millionen kostet. Eine Anfrage der Kollegin Hoffmann hat ergeben, dass das Ministerium nicht weiß, wann dieser Prozess abgeschlossen ist und wie viel er kostet. Ja, die als Verkehrswende deklarierte Transformation ist schlicht eine teure Utopie und ein ideologischer Kampf gegen den Verbrenner und die individuelle Mobilität. Wir fordern die Landesregierung daher auf, erstens jegliche finanzielle, steuerliche und gesetzliche Förderung und Subventionierung des Ausbaus der Elektromobilität auf Landesebene einzustellen, und zweitens, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass jegliche finanzielle, steuerliche und gesetzliche Förderung und Subvention des Ausbaus der Elektromobilität eingestellt wird, drittens, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass bei der Frage der Mobilität ein Technologiemix ausdrücklich ohne Ausschluss des Verbrennungsmotors angestrebt und dabei keine Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionierung und Bevorteilung einzelner Technologiearten vorgenommen wird. Auf diese Weise wird nicht nur der schon ausreichend gebeutelte Steuerzahler entlastet, sondern auch das Stromnetz. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen, ich habe nichts gegen Elektromobilität, aber wenn einer ein Elektroauto nutzt, muss er auch selber dafür bezahlen und sich das nicht auf Kosten der Allgemeinheit bezahlen lassen. So ist es. (Beifall AfD) Eine kluge Energie- und Industriepolitik muss sich entscheiden, ob sie weiter an der verfehlten sogenannten Mobilitätswende festhält, Energiearmut befördert, die Wahrscheinlichkeit von Stromnetzzusammenbrüchen erhöht, Technologieoffenheit und den freien Markt weiter außer Kraft setzt oder endlich vernünftig wird und zu einer rationalen Energieund Wirtschaftspolitik zurückkehrt. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, herzlich willkommen auf der Tribüne des Thüringer Landtags und liebe Zuhörer und Zuschauer an diversen Möglichkeiten, diesen Debatten doch noch zu folgen, eines vornweg: Der Antrag der AfD zeigt eines ganz deutlich, die AfD und Rot-Rot-Grün sind, wenn auch aus unterschiedlichen Perspektiven, Technologieverhinderer. Die AfD will hier an dieser Stelle eine dieser Technologien verbieten, das werde ich gleich noch im Einzelnen erläutern. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nehmen Sie mal zur Kenntnis, dass wir im Bundestag eine Koalition bilden!) Ähnlich geht es Ihnen ja auch, Herr Müller, wenn Sie sich immer nur einseitig auf Technologien fokussieren und die Technologieoffenheit, die wir gern propagieren, außen vor lassen. (Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Sind die FDP im Bund und Land dieselbe Partei?) Erst mal stehe ich hier und rede für die FDP in Thüringen. Ich glaube, das ist unsere Aufgabe und das erwarten auch die Thüringer Wähler und die Sympathisanten, die wir draußen haben. Wir machen hier in Thüringen Politik für Thüringen. Schön, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, das noch mal ausdrücklich zu sagen. Gern diskutieren wir und ich teile ja auch in Teilen die Fakten, die Sie genannt haben. Ich sage auch das noch mal ganz deutlich, bevor hier wieder die Empörungswelle hochgeht: Damit übernehmen wir keine Position der AfD, aber wir benennen die Fakten, und Fakten zu nennen, ist in diesem Land immer noch erlaubt und in keiner Weise radikal oder quer oder ich weiß nicht was. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Herr Kem- merich, Sie erzählen da vorn, was Sie wollen, egal ob es Fakten sind oder nicht!) Herr Möller, gedulden Sie sich und hören Sie meinen Ausführungen zu. Tatsächlich ist die einseitige Fokussierung auf Elektromobilität in diesem Land völlig falsch. Wir kommen natürlich auch schnell zu dem Punkt, Herr Stengele wird es gleich wieder sagen: Atomkraft ist tot, wir haben genug Strom in Deutschland, wenn er auch aus Frankreich kommt, wenn er aus dem Atommeiler kommt, dann ist es ja egal, damit fährt auch das Elektrofahrrad, aber genau das ist ja nicht die Lösung. Jetzt komme ich zu dem Antrag der AfD, so viel Redezeit haben wir ja nicht. Die Technologiefeindlichkeit drückt sich dadurch aus, dass Sie zum Beispiel schreiben, wahrscheinlich ist Ihnen da irgendwie das Blut ein bisschen durchgegangen: (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagt die Partei, die E-Fuel gut findet!) „jegliche finanzielle, steuerliche und gesetzliche Förderung […] einzustellen“ – jegliche, und zwar nicht nur finanziell und nicht nur steuerlich, sondern auch die gesetzliche. Diese Technologie ist auch ein Schlüssel zum Gelingen einer umweltfreundlicheren und moderneren Mobilität, moderneren Möglichkeit, Wärme und Energie zu gewinnen, nur nicht die Einzige. Und davor die Augen zu verschließen zeigt, dass Sie doch einen sehr beschränkten Fokus haben. Ich habe es Ihnen schon häufig gesagt: Wenn wir über die Energiewende und über die Gestaltung eines modernen Energiemarkdesigns in diesem Land reden, dann gehört die Gewinnung von Schiefergas genauso dazu. Das lehnen Sie ab. Mir hat noch keiner erklären können, warum. Sie stimmen genauso dafür, dass wir das Schiefergas aus Amerika verbrauchen, wir gewinnen Schiefergas aus den niederländischen und dänischen Vorräten, aber Schiefergas aus Deutschland lehnen Sie ab. Also, Punkt 3 Ihrer Forderungen, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen: Das sind immer so die verbalen Rundumschläge. Ich verweise nur auf die umfangreichen Tätigkeiten, insofern komme ich darauf zurück, dass wir die FDP im Bund durchaus auch mal wertschätzen und verteidigen. Volker Wissing macht da einen guten Job. (Beifall Gruppe der FDP) Er hat sich bei der Europäischen Gemeinschaft dafür eingesetzt, dass das Verbrenner-Aus eben nicht gekommen ist und kämpft auch an allen Fronten dafür, dass genau die Technologieoffenheit bei der Gesamtbetrachtung von Mobilität ein zukunftsfähiges Fenster bleibt, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das zerstört die Autoindustrie!) und nicht, weder durch Ihren Ansatz, Mobilitätsalternativen teilweise zu verbieten, und erst recht nicht durch Ihren Ansatz, Mobilität einseitig zu gestalten, verengt wird. Wir sind offen, damit sich jeder so bewegen kann, wie er das kann, und zwar je nach Wegstrecke und geeigneter Art der Mobilität. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Gleichmann das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher hier im Landtag und auch am Livestream, nachdem wir gestern eine unnötige Beschäftigung mit dem Thema „Atomkraft“ hatten, folgt nun der nächste Blackout in Form eines AfDAntrags zum Thema „Blackout“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist schon sehr interessant – das ist ja ein Antrag aus dem Dezember letzten Jahres –, wie Sie jetzt alles auf E-Mobilität fokussiert haben. Ursprünglich war Ihr Antrag ja eher das Angstmachen vor einem Blackout. Dieses Angstmachen vor diesem Stromausfall ist Ihnen ja nicht eigen, sondern ist Ihrer Klientel, vor allem der rechtsextremen Prepperszene eigen, die damit viel, viel Geld verdient, indem sie eben den Menschen Angst einjagt und das Geschäft mit der Angst macht. Sie machen das politische Geschäft mit der Angst, das muss man anerkennen, aber natürlich muss man dem etwas entgegensetzen. Sie haben letztes Jahr im Dezember 2022 gesagt: Wir überstehen den Winter nicht, die Leute werden frieren, die Leute werden einen flächendeckenden Stromausfall haben. Und was ist passiert? Nichts ist passiert, sondern es ist alles so stabil gelaufen wie nie zuvor. Das Stromnetz ist so stabil wie nie zuvor. Wir hatten statistisch gesehen im Jahr 2022 einen Ausfall von 10,2 Minuten. Das ist im Vergleich zu 2006, da waren es 21,53 Minuten, eine deutliche Reduzierung. Man sieht, dass wir obwohl der Zubau an erneuerbaren Energien seit 2006 in Deutschland enorm war, auch wenn er nicht genügend war, eine Netzstabilität erreicht haben, die wir zuvor mit der Technologie aus dem letzten Jahrtausend, die sie immer propagieren, nie hatten. Insoweit stimmt an Ihrer Argumentation einfach nichts. Sie machen den Menschen Angst mit einem Blackout, den es so nicht geben wird. (Beifall DIE LINKE, SPD) Auch die Bundesnetzagentur hat gestern veröffentlicht, dass die Gasversorgung für den Winter sichergestellt ist. Das an dieser Stelle auch noch mal, um dort etwas vorzusorgen. Lediglich ein Szenario würde negativ ausfallen, wenn es einen langhaltenden Winter mit sehr viel Niedrigtemperaturen gäbe. Wenn Russland auch Südosteuropa die Gaslieferungen komplett streichen würde, dann wäre es so, dass Deutschland zu Gaslieferungen im Ausgleichssystem verpflichtet wäre. Aber auch das könnte geleistet werden, da müsste man aber noch mal über Einsparungen reden, so, wie das im letzten Jahr war. Aber auch da ist die Versorgung sicher. Ein Blackout entbehrt jeglicher historischen und auch faktischen Basis, wie eben dargelegt. Insofern bleibt es eben bei politischer Angst. Dass die CDU da auch manchmal aufspringt, habe ich letztes Jahr bei mir im Wahlkreis leidvoll erleben müssen. Der Bürgermeister von Stadtroda hatte zu einer Veranstaltung gemeinsam mit dem Stadtwerkechef eingeladen. Der, der dort am meisten Stimmung gemacht und gesagt hat, wir müssen jetzt ganz viel Diesel kaufen, damit wir über den Sommer kommen, war ein ehemaliger Landtagsabgeordneter Ihrer Partei. Auch andere haben versucht, die Angst der AfD zu verstärken und zu übernehmen. Das hat für sehr viel Unruhe bei den Menschen vor Ort gesorgt. Ich glaube, das ist der falsche Weg, um irgendwelche politischen Ziele durchzusetzen. Noch ein paar Fakten, weil Sie ja auch immer sagen, außerhalb von Deutschland ist alles besser: Gerade bei der Netzstabilität, ich habe ja eben die Ausfallzeit von Deutschland genannt, sind wir in Europa Spitzenreiter. Wir haben das stabilste Netz in Europa. (Beifall SPD) Wir haben eines der stabilsten Netze weltweit. Stabiler ist nur noch das Netz in Südkorea. Die Nationen, die sehr viel Wert auf Kernkraft legen, unter anderem Frankreich oder Österreich, liegen bei doppelten Ausfallzeiten, von den USA gar nicht zu reden, die eine 150-fache Ausfallzeit im Jahr bei Strom haben. Insofern gehört auch das ins Reich der Lüge. Aber zur Elektromobilität, auch da haben Sie viel gesagt: Zum einen ist es ja nicht so, dass es im Bereich der Mobilität keine Technologieoffenheit, wie das die FDP vor allen Dingen als Kampfbegriff immer mit sich führt, gibt, sondern es gibt verschiedenste Varianten von Antriebstechnologien. Allerdings haben sich die, die diese Technologie nutzen und vor allem auch die, die diese Technologien weiterentwickeln, angeschaut, wie der Effizienzgrad von verschiedensten Antriebstechnologien ist. Da ist es so, dass man mit dem Benziner deutlich kürzer mit der gleichen Energie kommt wie mit einem batterieelektrischen Auto. Mit einer Kilowattstrom Strom kommt man mit einem normalen Auto der aktuellen Klasse etwa 5 Kilometer weit, mit einer Kilowattstunde im Bereich „Wasserstoff“ kommt man 2 Kilometer weit und mit einer Kilowattstunde Benzin kommt man umgerechnet 1,8 Kilometer weit. Die batterieelektrische Mobilität ist nun mal am effizientesten. Sie haben natürlich auch Dinge angesprochen, die negativ sind. Das ist vor allen Dingen der Abbau von Rohstoffen, die für diese Batterien notwendig sind, das ist richtig. Da wäre es sinnvoll, auch bei den europäischen Gesetzen noch mal nachzuschärfen und deutlich zu machen, dass wir ein Lieferkettengesetz brauchen, was von der Grundlage bis hin zum Endprodukt alles bewertet und solche Dinge wie die nun gar nicht mehr so deutliche Kinderarbeit in den Minen, die vor Jahren noch stattgefunden hat, ausschließt. Da sind wir aber auch als Endverbraucher gefordert, Produkte in ihrem Lebenszyklus zu kaufen, die von dieser Arbeit frei sind. Weiterhin ist es wichtig, dass wir uns dem Thema „Batterierecycling“ annehmen. Das haben wir jetzt eigentlich in der ersten Generation. Die ersten batterieelektrischen Autos gehen in den Zeitraum, in dem die Lebenszeit der Akkus zur Neige geht, also 10 bis 15 Jahre. Viele von denen bekommen auch eine zweite Nutzungszeit in stationären Speichern. Da brauchen die nicht mehr diese volle Ladekapazität, sondern da reichen vielleicht auch 70 Prozent. Aber irgendwann müssen die natürlich auch recycelt werden und da ist es wichtig, dass wir technologiefreundlich sind und versuchen, diese Technologie hier nach Thüringen zu holen – und die haben wir ja. Die haben wir mit dem Fraunhofer Institut in der Außenstelle Arnstadt, aber auch in Hermsdorf, mit der Forschungseinrichtung in Jena, die sich genau damit beschäftigen, wie man quasi effizient aus den verschiedensten Batterien, die auch in großen Mengen anfallen werden, Lithium und andere seltene Erden zurückgewinnen kann. Wenn man das richtigmacht, kann man bis zu 95 Prozent der Rohstoffe wiedergewinnen und wiedereinsetzen, in eine Kreislaufwirtschaft geben und auch vermeiden, dass es zu weiteren Umweltausbeutungen außerhalb von Europa kommt. Ganz spannend ist immer – das haben wir gestern in der Debatte gehabt –, die AfD sagt immer, die ganze Welt steigt nicht aus der Atomkraft aus und Deutschland macht da einen Einzelgang. Das ist eine Argumentation, die kann man teilen. Aber hier in dem Bereich „Elektromobilität“ machen Sie es genau anders herum. Sie haben in der Begründung Ihres Beschlusses schön aufgelistet, wie viele Förderprogramme es gibt, dass Europa sich darauf festgelegt hat, Elektromobilität als Schlüsseltechnologie für die Mobilität zu fördern und zu unterstützen, dass es weltweit dort entsprechende Umstellungen gibt. Und jetzt hier wollen Sie wieder den Einzelweg und Richtung Verbrenner gehen. Das ist in der Argumentation sehr inkonsistent und schadet übrigens auch der deutschen Industrie, die Sie ja genannt haben. Die ist hinterher in dem Bereich, das mussten wir feststellen. Zu lange waren die Lobbyisten der Ölindustrie zu stark in Deutschland und haben dazu geführt, dass die deutschen Autobauer sich sehr spät auf den Weg gemacht haben, Elektromobilität umzusetzen. Da waren andere schneller, das muss man einfach sagen. Nun ist es eben wichtig, dass wir deutlich machen, dass wir eine Transformation einleiten wollen. Das macht die Landesregierung, machen auch die regierungstragenden Fraktionen mit einem Transformationsfonds, mit einem Transformationskonzept, um die Zukunft der Thüringer Industrie auch so auszurichten, dass sie die Arbeitsplätze erhalten kann, und das nicht im Bereich der Vergangenheitstechnologien, die Sie immer propagieren, sondern der Zukunftstechnologien, die wir hier in Thüringen auch haben. Insofern ist es, anstatt sich ständig hier über irgendwelche – Herr Minister hat es gestern gesagt – toten Pferde zu unterhalten und diese weiterzureiten, wichtiger zu sagen, was wir in Thüringen tun können, um unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und am Ende auch die Menschen zu unterstützen. Dabei ist deutlich zu machen: Wir brauchen den Ausbau erneuerbarer Energien, wir brauchen den Ausbau intelligenter Stromnetze, das heißt nicht unbedingt, dass wir ein Riesenverteilnetz neu brauchen, sondern wir brauchen die intelligente Steuerung dieser Netze und wir brauchen die Unterstützung der Mobilitätswende, die eben nicht unbedingt in der individuellen Mobilität in der Zukunft verankert ist, sondern vor allen Dingen auch im öffentlichen Personennahverkehr, im Schienenpersonennahverkehr und im intermodalen Verkehrssystem. Gerade im ländlichen Raum ist es eben wichtig, Lösungen für den letzten Kilometer zu finden. Darum sollten wir uns kümmern und nicht um irgendwelche Scheindebatten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Für die Fraktion der CDU erhält Herr Abgeordneter Henkel das Wort.

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Martin Henkel CDU

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer am Livestream und auf der Tribüne, wir haben hier den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Namen „Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvention der Elektromobilität“. Der Titel des Antrags klingt eigentlich vielversprechend und ich habe mich dann drangemacht, als er vor Monaten hier eingegangen war, und habe gesagt: Na mal gucken, was sie dazu schreiben. Denn die Zielstellung, einen Blackout zu verhindern oder Strompreise niedrig zu halten, nicht künstlich in die Höhe zu treiben, das ist auch unsere Zielstellung. Wir haben vonseiten der CDU eine ganze Reihe von Anträgen genau zu diesem Thema in den letzten Monaten auch hier im Landtag platziert und diskutiert. Nur muss ich leider ganz ehrlich sagen, zum Inhalt Ihres Antrags finden sich dann bis auf zwei Sätze ausschließlich nur Hinweise darauf, wie man die Förderung zum Thema „Elektromobilität und regenerative, alternative Antriebe“ konsequent abschaffen will. Das geht uns natürlich deutlich zu weit, denn es braucht natürlich einen gesunden Mix, und wir werden auch zukünftig neue Technologien brauchen. Neue Technologien funktionieren immer nur, wenn es auch eine Förderung und einen gewissen Anreiz zumindest zu Beginn gibt. Aber lassen Sie mich dennoch was zum Thema „Blackout und Strompreise“ sagen, denn das war ja heute auch Thema gewesen. Das wurde von den anderen Rednern thematisiert und wir haben es ja gestern mit unserem Antrag zum Thema „Kernkraft“ auch hier thematisiert. Wir sind als Christdemokraten davon überzeugt, dass es für die Preisentwicklung, für die Wirtschaftsfähigkeit unseres Standorts, für die Wettbewerbsfähigkeit, aber auch für die Netzstabilität ausgesprochen klug und wichtig gewesen wäre, die verbleibenden Kernkraftwerke weiterlaufen zu lassen. Die Bundesregierung, die Ampel, ist hier ohne Sinn und Verstand aus der Technologie ausgestiegen, ohne Alternativen zu haben. Das war ein großer Fehler. Schauen wir zurück: Als vor Jahren in Deutschland die Entscheidung getroffen wurde, aus der Kernkraft auszusteigen, war das eine Entscheidung, die großen, sehr großen gesellschaftlichen Konsens genossen hat. Im Bundestag haben alle Fraktionen diesem Antrag zugestimmt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das haben wir gestern schon erklärt, warum!) Es waren nur wenige Abgeordnete, die dagegengestimmt haben. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Weil es kein Konzept gab!) Im Übrigen, Herr Gleichmann, waren es Abgeordnete der Linken gewesen, die damals gegen den Ausstieg aus der Kernkraft gestimmt haben. Andere Länder in der Welt haben es damals genauso getan, haben ihre Entscheidung aber korrigiert, haben gesagt, wir bleiben bei der Kernkraft, wir setzen auf Kernkraft als Zukunftstechnologie, wir brauchen Kernkraft. Deutschland hat gesagt, wir steigen trotzdem aus und kam dann auf die irrwitzige Idee, einige Jahre später auch noch zu sagen, wir steigen gleichzeitig aus der Kohle aus. Dass das nicht funktionieren konnte, war eigentlich klar. Es hat nur unter einer Prämisse funktioniert: Man hat ein Riesennetz von Gaskraftwerken aufgebaut, hat sich sehr günstig Gas vor allem aus Russland beschafft und damit überhaupt die Netzwerke stabil halten können. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Aber es war doch Ihre Partei!) Denn Strom aus Wind und Sonne ist nicht immer verfügbar und diese Gleichung – natürlich – geht nur so lange auf, solange genügend Gas zur Verfügung steht und zu günstigen Preisen. Wenn ich aber merke, dass das nicht mehr der Fall ist, dann muss ich meine politischen Entscheidungen korrigieren. Darauf kommt es an. Und die jetzige Bundesregierung – die Ampel – hat genau das nicht getan. Sie war vor der totalen Situation, dass Gas als Energieträger nicht in notwendigem Maße zur Verfügung stand, und das auch nur noch zu exorbitanten Preisen, und hat dennoch gesagt, aus rein ideologischen Gründen halten wir an dem sofortigen Ausstieg aus der Kernkraft fest. Das war ein riesiger Fehler. Stattdessen verbrennen Sie lieber weiterhin schmutzige Kohle, um daraus Energie zu erzeugen (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Warum füh- ren wir die Debatte von gestern heute noch mal? Das ist doch Quatsch! – Es ist gefährlich und es ist dreckig, und das wollen wir nicht!) Das ist kein Quatsch, das ist die Realität. Sie kaufen und importieren vor allem Atomstrom aus dem Ausland. Das machen Sie, Atomstrom und Kohlestrom aus dem Ausland importieren und in Deutschland mehr Kohle verbrennen. Das ist die Realität. Und wissen Sie, Herr Gleichmann, Sie haben vorhin gesagt, wir reiten ein totes Pferd. Ich glaube, das tote Pferd reiten Sie. Und dann haben Sie noch etwas anderes gesagt, Sie haben einen Vergleich gemacht. Die Netzstabilität in Deutschland haben Sie mit der in den Vereinigten Staaten beispielsweise oder in anderen Ländern verglichen. Ganz klar, Deutschland ist ein Industrieland und eines unserer wesentlichen Standortfaktoren war, dass wir eine extrem hohe Netzstabilität hatten. Das ist wichtig für ganz, ganz viele Industriezweige. Ich weiß nicht, ob Sie es nicht verstehen. Dann müssen Sie aber mit den Leuten reden, die sich damit auskennen. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Wir haben doch die Netzstabilität!) Ja, das verändert sich aber gerade, das verändert sich im ganz hohen Maße. Es hat noch nie so viel Eingriffe in das Netz der Bundesrepublik Deutschland gegeben wie aktuell. Die Netzstabilität ist ein ganz großes Problem. Das können Sie nicht einfach verneinen. Wissen Sie, wir hatten Netzstabilität. Das war ein gesundes Pferd, genau wie unsere Wirtschaft in Deutschland ein gesundes Pferd war; das reiten Sie aber gerade mit Ihrer Politik und vor allem reitet es die Ampel mit ihrer Politik tot. (Beifall CDU) Das ist die Realität in diesem Land. Lassen Sie mich noch etwas zur zweiten Wortgruppe des Titels des AfD-Antrags „Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben“ sagen. Auch da schließt sich hier der Kreis, auch da haben wir als Christdemokraten Anträge hier in diesen Landtag eingebracht. Wir haben ganz konkrete Vorschläge gemacht, wir haben gesagt: Alle Stromquellen, die verfügbar sind, ans Netz – natürlich auch die Kernenergie. Das haben wir schon vor einem Jahr gesagt, bevor die letzten Kraftwerke ausgeschaltet wurden. Wir haben gesagt, die CO -Be2 preisung könnte auf ein europäisches Mindestmaß gesenkt werden. Genauso könnte die Bundesregierung die (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Genau das Gegenteil fordern Sie zurzeit! So ein Quatsch, Herr Henkel!) Energiesteuer genauso wie die Mehrwertsteuer ebenfalls auf europäisches Mindestmaß senken, was sie nicht tut. Sie hätte am Merit-Order-Prinzip schon längst schrauben können, welches die Strompreise in die Höhe treibt und den Betreibern von regenerativen Erzeugungsanlagen nämlich Milliardengewinne in die Tasche spült. Das machen Sie nicht, denn Sie machen nämlich Klientelpolitik. All das sind Dinge, die nicht passiert sind. Wir werden anfälliger, wir sind angewiesen auf Stromlieferungen vom Ausland in einem Maße, wie wir es noch nicht hatten, und kaufen von dort im Übrigen – wie schon eben gesagt – (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Das stimmt doch auch nicht!) Kernenergie und Strom aus Kohle. Das kann wohl kaum der richtige Weg sein. Doch lassen Sie mich jetzt noch ganz kurz auf den eigentlichen Antrag der AfD eingehen. Ich muss mir gar nicht viel Zeit nehmen, denn was Sie machen, ist auch der falsche Weg. Zum einen sagen Sie richtigerweise, wir brauchen natürlich einen Mix, wir können uns nicht nur auf E-Mobilität konzentrieren. Da geben wir Ihnen völlig recht. Wir sagen auch, wir brauchen einen Mix, wir brauchen verschiedene Technologien. Und für uns ist auch eines klar: Der Verbrennungsmotor und der moderne Dieselmotor werden auch eine Rolle spielen. Und verschließen wir mal nicht die Augen vor dem, was woanders in der Welt passiert: Schauen Sie doch mal in andere Länder, schauen Sie beispielsweise auf den indischen Kontinent, nach Afrika, in die Vereinigten Staaten! (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Chi- na!) China ist ein anderes Beispiel. Klug ist immer, die ganze Welt zu betrachten und dann Entscheidungen zu treffen. (Beifall CDU) (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da lachen die Grünen wieder. Wissen Sie, die Grünen sind so unterwegs, die beschimpfen immer die anderen. Ich glaube, wenn ein Grüner auf der Autobahn unterwegs ist und es kommen ständig andere Autos entgegen, dann schimpft er, dass die anderen alle irre sind, aber der Frage, dass er selbst der energiepolitische Geisterfahrer ist, stellt er sich leider nicht. Das ist Ihr Problem. (Beifall CDU, AfD) Jetzt würde ich aber gern noch mal was zum Inhalt des Antrags der AfD sagen, weil Ihr Ansatz, zu sagen, wir fördern nicht mehr, falsch ist, weil wir glauben, es braucht auch einen Anreiz für neue Technologien, ob das nun E-Fuels sind, ob das Wasserstoff ist, ob das elektrische Autos sind, man braucht die komplette Bandbreite. Neue Technologien funktionieren immer nur, wenn es auch gewisse Anreize gibt, deshalb ist es falsch und auch technologiefeindlich, zu sagen, wir streichen das komplett. Das ist auch der Grund, warum wir Ihrem Antrag eben nicht zustimmen können. Ich danke trotzdem für die angeregte Diskussion und freue mich auf einen weiteren guten Verlauf hier im Plenum. Danke schön. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Hoffmann, Sie haben 30 Sekunden.

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Hoffmann AfD

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Vielen Dank, Frau Präsidentin. All die Forderungen, die Herr Henkel gerade aufgezählt hat, Abschaffung oder zumindest Aussetzung der Merit-OrderRegel, Senkung der Steuern auf Energie, all das fordern wir seit Jahren. Das wird hier alles abgelehnt, weil es von der AfD kommt. Ich finde, es ist wirklich Heuchelei, sich hier hinzustellen und zu sagen, wir von der CDU machen das. Wir fordern das seit Jahren, werden dafür geprügelt, und jetzt fällt Ihnen plötzlich ein, weil wir hier eine Energiekrise haben: Ach, das müssten wir auch mal fordern. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten kann ich nicht erkennen. Dann erhält für die Landesregierung Herr Minister Stengele das Wort.

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Stengele

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade die Nachricht erhalten, Herr Dietrich, dass Ihr Auto, das Sie gerade mit dem Strom des Landtags laden, während Ihrer Rede vollständig geladen war. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe hier kein Flackern am Licht gesehen oder Ähnliches. Auch wenn Herr Kemmerich mich aufgefordert hat, zu sagen, dass die Atomkraft ein totes Pferd ist, das man nicht mehr reiten kann, werde ich heute natürlich nicht sagen, dass die Atomkraft ein totes Pferd ist, das man nicht mehr reiten kann, weil ich ja gestern schon gesagt habe, dass die Atomkraft ein totes Pferd ist, das man nicht mehr reiten kann. (Heiterkeit DIE LINKE) Trotzdem würde ich gern post mortem einen Satz hinzufügen, der mir gestern entfallen war: Wäre die damalige Bundesregierung unter Angela Merkel nicht in den Ausstieg aus dem Ausstieg eingestiegen, wären wir heute wahrscheinlich schon ein Land, das mit dem damaligen Hochfahren der Solar- und Windenergie komplett regenerativ versorgt werden könnte. Ich zitiere aus der gestrigen Pressemitteilung der Bundesnetzagentur: „Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in einem normal kalten Winter mittlerweile als gering ein. Die Versorgungssituation hat sich gegenüber dem vergangenen Winter wesentlich verbessert. Einerseits konnten die Einspeisemöglichkeiten aus LNG-Anlagen erweitert und die ausbleibenden Gasflüsse aus Russland durch Gaslieferungen aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien kompensiert werden. Auch liegen die Füllstände der Gasspeicher derzeit bei 99,65 Prozent.“ Das sind gute Nachrichten, sie sind auch der umsichtigen Handlungsweise des Wirtschaftsministeriums zu verdanken. Lassen Sie mich an der Stelle sagen – Herr Kemmerich ist jetzt nicht da –: Dass Sie angesichts der Umfrageergebnisse der FDP im Land von 4 Prozent, im Bund von 4 Prozent (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was ist das für ein unverschämtes Argument? Gucken Sie mal auf sich und Ihre kleine Partei!) natürlich in Panik geraten, ist total verständlich, aber, die Fakten manipulierende, stets beleidigende Rhetorik der AfD zu übernehmen, ist eine strategische Entscheidung, die ich für grundfalsch halte. Ich glaube, Sie spielen ein Spiel, das Sie nach meiner Meinung nicht beherrschen können. Dass Sie dabei immer wieder den Klima- und Wirtschaftsminister beleidigend angreifen, wird nicht funktionieren. Bündnis 90 ist ganz stabil in den Umfragen im Bund, außerdem hat uns Robert Habeck durch den härtesten Winter der vergangenen Jahrzehnte gebracht. Er hat dafür gesorgt, dass in ausgesprochen hoher Geschwindigkeit LNG-Terminals gebaut wurden. Das daraus entstandene Wort vom „Deutschlandtempo“ hat meiner Erinnerung nach auch Christian Lindner inzwischen mehrfach verwendet. Bei Solar betrug im ersten Halbjahr 2023 der Zubau 481.650 PV-Anlagen bzw. 6.270 Megawatt. Auch beim Wind nimmt es jetzt endlich gerade massiv Fahrt auf. Deutschlandweit wurden im ersten Halbjahr 364 Anlagen mit einer Leistung von 1.569 Megawatt zugebaut. Übrigens geht es auch in Thüringen voran. Fast 900 Windenergieanlagen, knapp 63.000 PV-Anlagen und etwa 400 Biomasseanlagen trugen in den ersten beiden Quartalen zwischen 60 und 70 Prozent an der hiesigen Stromerzeugung bei. Bis September 2023 konnten fünf Verfahren mit zwölf Anlagen genehmigt werden, die zusätzlich etwa 60 Megawatt Leistung hinzufügen werden. Insgesamt gibt es 38 laufende Anträge ...

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Diana Lehmann

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Herr Minister Stengele, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hoffmann?

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Stengele

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Ja.

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Hoffmann AfD

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Vielen Dank, Herr Minister. Trifft es zu, dass vieles von dem Flüssiggas, was hier anlandet, aus dem Frackingverfahren in anderen Ländern gewonnen wurde und dort Umweltschäden hervorruft? Trifft es zu, dass das Lithium für die E-Auto-Batterien auch eine Menge Umweltschäden hervorruft, und trifft es zu, dass Kobalt auch durch Kinderarbeit in Afrika gewonnen wird? (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Stengele

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Was zutrifft, ist, dass im Februar 2022 Russland in einem barbarischen Akt die Ukraine überfallen hat, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) dass Russland schon seit August 2021 die Gaslieferungen an die Bundesrepublik zurückgefahren hat. Damals hätte man schon wissen können, dass dieses politische Spiel, diese Kriegsvorbereitungen da waren. Und es ist dieser Bundesregierung sehr schnell und sehr konsequent gelungen, dass wir uns mit schmerzhaften Kompromissen – und das brauchen Sie uns Grünen nicht erzählen, wie schmerzhaft diese Kompromisse sind – so schnell von der politischen und ökonomischen Abhängigkeit von Russland befreien konnten. Dafür sollten wir alle dankbar sein. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie weichen der Frage aus!) (Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Keine Ant- wort!) Wir haben also jetzt in Thüringen Anträge für 161 Anlagen mit 939 Megawatt in der Pipeline. Das geht auch ein bisschen an die FDP, ein bisschen an die CDU, natürlich vollständig an die AfD: Wenn Sie aufhören würden, Widerstand gegen den Ausbau der Erneuerbaren zu organisieren, könnte es erheblich schneller gehen. (Beifall SPD) Außerdem hat Robert Habeck einmal mehr durch seine klare und kluge Haltung zur furchtbaren Situation in Gaza und dem Antisemitismus in Deutschland das Ansehen Deutschlands im In- und Ausland und bei den Juden und Jüdinnen in aller Welt erhöht. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Zum Thema, Herr Minister!) Das ist im Übrigen auch für die deutsche Wirtschaft nicht zu überschätzen. Ich spreche so zum Thema, wie ich es für richtig halte. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wenn er über Antisemitismus spricht, sagen Sie, er soll aufhören zu reden! Auch spannend, Herr Montag! Wirklich spannend!) (Unruhe Gruppe der FDP) Ich wiederhole gern den letzten Satz: Das ist im Übrigen auch für die deutsche Wirtschaft nicht zu überschätzen. Ansonsten zitiere ich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung aus dem September: „Die AfD ist nirgends extremer und konsistenter in ihrer Radikalität als in der Klima- und Umweltpolitik. Sowohl bei den Bundestagswahlen 2021 als bei den anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Hessen und in Bayern spricht sich die AfD gegen jegliche Maßnahme zum Schutz von Klima und Umwelt aus.“ Der gesamte Antrag der AfD ist in einem für den Bestand der Thüringer Wirtschaft und den Wohlstand der Thüringerinnen und Thüringer äußerst gefährlichen Geist geschrieben. Es lohnt nicht, ja, wäre kontraproduktiv, auf all die abstrusen Einzelheiten einzugehen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Ich kann zwar weiteren Redebedarf erkennen, allerdings haben die wenigsten der Abgeordneten noch Redezeit. Ich frage trotzdem der Form halber noch mal, ob es noch Wortmeldungen gibt. Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache zu diesem Antrag. Ich habe bisher keinen Wunsch nach Ausschussüberweisung vernommen.

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Denny Jankowski AfD

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Ausschussüberweisung bitte an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.

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Diana Lehmann

Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvenon der Elektromobilität ti

Okay. Dann gibt es zwei Wünsche nach Ausschussüberweisung, über die wir abstimmen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann stimmen wir ab über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/6804 in der Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 16 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6815 - Neufassung Ist das Wort zur Begründung gewünscht? Gibt es aus der CDU-Fraktion den Wunsch zur Begründung des Antrags? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und zunächst erhält Herr Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Maßregelvollzug“ begleitet uns jetzt schon eine ganze Weile und Sie sehen ja am Alter des Antrags, dass dieser auch schon einige Monate hier im Hohen Haus unterwegs ist. Die Problemlagen waren drängend, sie sind es weiterhin. Vielleicht grundsätzlich einmal: Zur ganzen Entwicklung des Maßregelvollzugs hätte es vielleicht nicht geschadet, in § 61 Strafgesetzbuch zu schauen, wenn man eben alle Entscheidungen über den Thüringer Maßregelvollzug rückblickend sich so anschaut. Denn dort steht: Die Maßregel der Besserung und Sicherung trifft auch auf diesen Sachverhalt zu, mit einem einfachen Satz, nämlich: Verbessern und sichern diese Maßnahmen den Thüringer Maßregelvollzug, wäre Rot-Rot-Grün zu dem Schluss gekommen, dass alles, was wir hier erlebt haben beim Thema „Re-Verstaatlichung“, das eben nicht tut. Die Vorbereitung der Landesregierung auf die ReVerstaatlichung war rückblickend vollkommen unzureichend, was auch der Thüringer Rechnungshof feststellte. Es gab fehlende Vorbereitung, fehlende Zielsetzung und fehlende Entscheidungsgrundlagen. Es fehlt schlichtweg an allem, was relevant ist. Zielangaben und Alternativplan wurden erst erstellt, als der Rechnungshof es forderte, und auch erst zwei Monate vor der geplanten Umsetzung. Diese Irrfahrt – denn als Plan darf man es gar nicht bezeichnen – führte von Anfang an zu einer absehbaren Situation zwischen Skylla und Charybdis. Und als man dann im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nicht mehr weiterwusste, half der persönlich bekannte und ehemalige Berliner Staatssekretär weiter. Das Ergebnis: enorme Kostensteigerung beim Maßregelvollzug, die in den Haushalt 2023 einkalkuliert werden mussten, zusätzliche Personalstellen, zusätzliche Beratungskosten und natürlich die Unsicherheit für die Arbeitsplätze der Mitarbeiter in den Vollzugsanstalten. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Un- fug!) Nun sind im Ökumenischen Hainich Klinikum Mühlhausen und der Helios Fachklinik in Hildburghausen unumkehrbare Fakten geschaffen worden. Viele Strukturen brachen zum 01.01. dieses Jahres weg. Dienstpläne und Abrechnungen funktionieren nicht mehr, Experten müssen mit ungelerntem Personal ersetzt werden, es fehlt an Material – alles Dinge, die einem gesagt werden, wenn man dort hingeht und wenn man die Ohren offenhält. Statt einer schlanken Verwaltungsstruktur gibt es mit dem Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie einen Wasserkopf von mehr als zwanzig Personen, die nur selten in der Einrichtung, dafür aber mit einem Entscheidungsmonopol ausgestattet sind. Selbstständig arbeitende Mitarbeiter werden so in ihrer Kompetenz beschnitten und ihre Motivation nachweislich gebrochen. Personal geht teilweise schon in Vorleistung, um notwendige Dinge zu beschaffen, von denen die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und des Personals abhängen. Ein unhaltbarer Zustand. Ob Probleme mit den Fahrzeugen, dem Personal oder der Beschaffung, diese Re-Verstaatlichung ist krachend gescheitert und hat sich zum Sicherheitsrisiko für Thüringen entwickelt. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Woran machen Sie das fest?) Die wichtigste und vorrangige Aufgabe des Maßregelvollzugs, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, kann so nicht vollumfänglich erfüllt werden. Jahrelang hatte die Landesregierung Zeit, diese Re-Verstaatlichung vorzubereiten und hat in ihrer Selbstherrlichkeit – anders kann man das tatsächlich nicht bezeichnen – Risiken und Probleme, die durch die Praktiker, aber auch hier im Parlament durch die CDU-Fraktion kontinuierlich vorgetragen wurden, schlichtweg ignoriert. So, wie die momentane Situation im Thüringer Maßregelvollzug ist, kann es nicht bleiben und darf es nicht weitergehen. Es braucht eine ehrliche Debatte um diese Missstände und keine Beschönigungen von Frau Werner im Ausschuss. Summa summarum liefert nicht nur der Bericht des Rechnungshofs, sondern auch die Praxis ein vernichtendes Urteil für die Umsetzung der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs. Wir als CDUFraktion sind überzeugt, dass die niedersächsische Lösung die beste Variante dargestellt hätte. Natürlich sind wir uns bewusst, dass es keine Re-ReVerstaatlichung geben wird. Deshalb gilt es jetzt, alles daranzusetzen, die Situation zu stabilisieren und zu verbessern – ja, ich muss sagen, zu retten. Erst dann kann über eine fortschreitende Re-Verstaatlichung weiter diskutiert werden. Es braucht aber auch eine Aufarbeitung und die Verantwortungsübernahme für die Fehler, die bei der Re-Verstaatlichung begangen wurden. Wir müssen klären, welche Entscheidungen zu diesen Zuständen geführt haben und auch, wer sie getroffen hat. Der Rechnungshof konstatierte, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung war inhaltlich und methodisch unzureichend. Das Ministerium muss Verantwortung zeigen und sich die eklatanten Fehler eingestehen. Um die Missstände aufzuklären, ist ebenfalls ein Besuch der Strafvollzugskommission nötig. Nun gilt es, endlich anzupacken. Wir wollen wissen, auf welche Grundlage und mit welchem Zeitplan die Entscheidung zur Re-Verstaatlichung getroffen wurde, in welchen Schritten, unter welcher Leitung der Vorgang angegangen wurde, welche Gutachter und Berater beteiligt waren, ob intern oder extern, und vor allem in welchem Umfang diese honoriert wurden, ob die Stellenbesetzung für die Leitung des Thüringer Zentrums für Forensische Psychiatrie ausgeschrieben und im Rahmen der Bestenauslese besetzt wurde. Zu guter Letzt wollen wir wissen, wie der Wasserkopf des Thüringer Zentrums für Forensische Psychiatrie sich an der Praxis orientieren kann. Erst, wenn das alles erfolgt ist und ein hiebund stichfester Plan für die Re-Verstaatlichung bzw. für die weiter voranschreitende Re-Verstaatlichung vorliegt, können wir entsprechend fortfahren. Wenn wir Maßnahmen evaluieren und über den weiteren Verlauf und das beste Vorgehen entscheiden – dazu benötigt es eine Grundlage, um nicht in die gleiche Misere zu stolpern. Andernfalls wird weiterhin die Sicherheit der Mitarbeiter, Patienten und der Bevölkerung riskiert. Und das darf so nicht weiter sein. Deswegen unser Antrag und deswegen das Thema heute hier im Plenum. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Als Nächste hat Abgeordnete Herold für die AfDFraktion das Wort.

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Corinna Herold AfD

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion stellt viele berechtigte und sinnvolle Fragen, umso mehr ist es zu bedauern, dass die Landesregierung von ihrem Recht auf einen Sofortbericht ausdrücklich keinen Gebrauch macht. Über Ihre Motive, verehrte Frau Ministerin, vermögen wir nur zu spekulieren. Es kommen unter anderem Aufschieberitis, mangelnde Vorbereitung, kein Interesse am Thema oder der Wunsch nach Nichtöffentlichkeit bei der Behandlung dieser für die Landesregierung wenig ruhmreichen und heiklen Angelegenheit infrage. Der Ursprungsantrag der CDU stammt vom 7. Dezember 2022. Sowohl die Neufassung des Antrags als auch sein Vorgänger feiern also nächsten Monat in der Warteschleife ihren ersten Geburtstag. Das wirft in meinen Augen ein bezeichnendes Licht auf die Arbeitsweise des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was hat das mit der Warteschleife zu tun? Gar nichts!) Das hat allerhand mit der Warteschleife zu tun, Herr Kollege Blechschmidt, denn in der Warteschleife hängen noch viele andere Dinge, unter anderem die Umsetzung der Unterstützung der Niederlassungen. Die hängt seit zwei Jahren und passiert ist seitdem nichts. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall AfD) Es hängen sinnvolle und nützliche Maßnahmen zur Unterstützung der Förderung des medizinischen Nachwuchses in der Warteschleife. Das Einzige, wo das Ministerium wirklich in hektischem, blindwütigem, unkontrolliertem Arbeitseifer ausgebrochen war, das war die politisch inszenierte Coronakrise. Da hat es nicht an Personal und nicht an Nachdruck gemangelt, sich schädliche Maßnahmen auszudenken, die umzusetzen und zu überwachen – (Beifall AfD) anders als bei dieser sinnvollen Angelegenheit und bei vielen anderen im Gesundheitswesen und in der Thüringer Gesundheitspolitik, wo ganz viele wichtige und für die Versorgung der Bevölkerung notwendige Maßnahmen einfach nicht angegangen werden, auf Eis liegen oder in irgendeinem Schreibtisch verschimmeln. Der Maßregelvollzug in Thüringen war 2002 von der damals amtierenden CDU-Regierung privatisiert worden. Folgt man jetzt den verschiedenen Verlautbarungen in den Medien, hat es dann mit dem weiteren Verlauf auch keine grundsätzlichen Probleme gegeben. Aufgrund jüngerer Gerichtsurteile zu staatlichen Durchgriffsrechten auf die unmittelbaren Persönlichkeitsrechte der Untergebrachten hätte hier und da eine Korrektur erfolgen können oder müssen, um die staatliche Kontrolle und die Letztverantwortung für die Untergebrachten zu sichern. Nach der Wiederverstaatlichung war hier und da zu lesen, dass die privaten Betreiber ihrer Pflichterfüllung zur Zufriedenheit ihrer Auftraggeber nachgekommen waren. Insgesamt ist es also fragwürdig und unbedingt aufzuklären, warum und zu welchem Ende dieser teure und umständliche Prozess der Wiederverstaatlichung überhaupt in Gang gesetzt werden musste, mit welchen Fehlern und Mängeln er behaftet war und welche weiteren Fehler und Mängel und Schäden für die, die es angeht, aus diesem Vorgehen noch erwachsen werden. Möglicherweise wurden hier auch in beträchtlichem Umfang Steuermittel in den Sand gesetzt – das sind wir ja nun schon gewohnt von Rot-Rot-Grün –, die anderweitig viel besser verwendet worden wären. Das und vieles anderes gilt es aufzuklären. Daher unterstützen wir diesen Antrag und werden der Ausschussüberweisung auf jeden Fall zustimmen, um dort in aller Breite und Gründlichkeit diese Angelegenheit zu debattieren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Anwesende, beim Maßregelvollzug in Thüringen, um vielleicht noch mal bisschen zur Erhellung beizutragen, geht es darum, dass Menschen, die in Haft müssen und eine psychische Erkrankung haben und deswegen medizinisch versorgt werden müssen, logischerweise dann auch untergebracht werden müssen. Ich hoffe mal, dass das in Ihrer aller Leben bisher noch nicht so die große Rolle gespielt hat. Deswegen erwähne ich das hier noch mal zu Beginn, damit auch allen klar ist, worüber wir jetzt überhaupt reden. Die CDU-Fraktion hatte in ihrem Ursprungsantrag gefordert, dass die Re-Verstaatlichung, die jetzt begonnen hat, umgehend rückgängig gemacht werden soll, und ist mittlerweile aber – ich glaube oder ich hoffe zumindest, ein Stück weit mit mehr Erkenntnis – dazu übergegangen, eine kritische Evaluation einzufordern. Es ist von meiner Seite aus erst mal zu begrüßen, dass Sie von diesem Kurs abgewichen sind, das gänzlich zu verhindern oder sofort rückgängig zu machen, und mehr Anerkennung und Verständnis für einen Maßregelvollzug in staatlicher Hand haben. Auch als Koalitionsfraktionen sind wir zutiefst davon überzeugt, dass der Weg der Re-Verstaatlichung bisher erfolgreich war und auch in Zukunft erfolgreich sein wird, weil endlich ein verfassungsrechtlicher Normalzustand hergestellt wird, und eben auch erfolgreich, weil keine Profitinteressen über das Wohl der Inhaftierten und der zu Versorgenden und auch der Beschäftigten in den Maßregelvollzügen gehen und weil der Maßregelvollzug in öffentlicher Hand auch entgegen der Behauptung der CDU-Fraktion eben doch für die Steuerzahlenden günstig ist. Es gibt Berechnungen, dass sich jährliche Einsparungen auf 3 bis 4 Prozent belaufen könnten. Das sind immerhin 640.000 Euro in Thüringen. Ich habe auch noch mal eine kleine Grafik mitgebracht, wo man das, glaube ich, wunderbar erkennen kann. Also ist 2002 die Privatisierung des Maßregelvollzugs erfolgt. Das ist – Stand letztes Jahr – mehr als eine Vervierfachung der Kosten für den Freistaat Thüringen und deswegen auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und für uns alle. Deswegen ist dieses fiskalische Argument, was die CDU einst einbrachte, warum man diesen Weg überhaupt tun sollte, ich glaube, krachend gescheitert und sollte uns alle dazu aufrufen, dass wir den Weg der Re-Verstaatlichung gehen. Es gibt da auch den CDU-Hinweis, dass es jetzt bundesverfassungsrechtlich nicht ausgeurteilt ist, dass man das zwingend in staatlicher Hand haben muss. Es ist aber eben auch nicht verboten, das zu tun, und es gibt natürlich keine Grundsatzentscheidung, dass man das irgendwie privatisieren sollte. Deswegen, glaube ich, ist das wirklich ein Scheinargument. Wir müssen wirklich vorsichtig damit umgehen, wenn Maßregelvollzug von Konzernen geführt wird, die Unternehmen sind, die sich am DAX befinden. Dann, glaube ich, müssen wir das wirklich mit hoher Vorsicht betrachten und richtigerweise die Landesregierung unterstützen, dass wir den Weg der Re-Verstaatlichung weitergehen. Kollege Zippel hat auch noch mal den Blick nach Niedersachsen geworfen. Da möchte ich mal ganz kurz zitieren aus einer Landtagsdebatte vom 17. Dezember 2019. Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann sagte damals: Der von der CDU-FDP-Vorgängerregierung veranlasste Verkauf von acht der zehn Maßregelvollzugskliniken des Landes sei im Nachhinein kein großer Erfolg gewesen, denn in den privat geführten Einrichtungen habe sich die Lage wirklich teilweise verschlechtert. – Eine Frage der Kapazitäten, die mussten damals auch ausgeweitet werden mit Containern und Modulen, das war Anlass der Debatte zu dem Zeitpunkt und hat auch noch mal in Niedersachsen deutlich gemacht, dass es auch dort der falsche Weg ist, wie in Thüringen die Privatisierung der falsche Weg war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass auch die Behauptung hier wieder aufgemacht worden ist, dass die Beschäftigten irgendwie im Unklaren gewesen seien – ich denke, die Ministerin wird sicherlich auch noch dazu Ausführungen machen. Aber es wurde eben ein Transformationsprozess frühzeitig begonnen. Es wurden Verhandlungen aufgenommen und auch eine Projektgruppe eigens für die Re-Verstaatlichung und Re-Organisation des staatlichen Maßregelvollzugs eingerichtet und natürlich auch die Interessen der Beschäftigten ständig beachtet. Auch die Betriebsräte in den betroffenen Maßregelvollzugskliniken begrüßen den Weg einer Re-Verstaatlichung. Deswegen kann man, glaube ich, nicht davon sprechen, dass hier eine hohe Unsicherheit besteht, sondern wirklich hier auch ein gemeinsames Agieren, diesen Transformationsprozess in Zeiten des Wandels in diesem Bereich dann auch zu vollziehen. Als Zwischenfazit können wir heute natürlich sagen: Es zeichnet sich eine erfolgreiche Umsetzung der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs ab, entgegen der Behauptungen, die hier mehrfach im Raum gestanden haben. Deswegen werden wir weiterhin unterstützen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen, denn er ist effektiver und er ist gemeinwohlorientierter und letztendlich tatsächlich auch für uns alle kostensparender. Deswegen sollten wir das fortsetzen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist heute kein guter Tag für das Gesundheitsministerium, es ist ein Antrag, ein Gesetzentwurf nach dem anderen, wo deutlich wird, dass Sie Ihren Job nicht bis zum Ende erledigen, wenn Sie ihn überhaupt erledigen. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Sie können eines nach dem anderen machen, wir machen alles parallel! Also mal nachdenken!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ja, mit Hun- derten Mitarbeitern!) Sorry, wir sind vier Abgeordnete, jetzt werfen Sie uns doch bitte nicht vor, dass wir Ihnen ständig Anträge und komplexe Gesetzentwürfe hier in den Landtag spülen. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das wäre Ihre Aufgabe als Ministerin!) Das wird ja langsam lustig. Wenn Sie keine Lust mehr haben, dann treten Sie von Ihrem Amt zurück! (Beifall AfD) Dass ich mich jetzt hier rechtfertigen muss, dass die Opposition Anträge stellt oder Gesetzentwürfe einbringt, das ist ja wohl doch ein bisschen … Aber vielleicht hilft ja einfach noch mal ein Blick zurück in die Vorgänge um die Re-Verstaatlichung. Ich werfe Ihnen doch nicht vor, dass das kein komplexes Unterfangen ist. Herr Dittes, wollen Sie anstatt meiner hier die Rede für die FDP halten (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Gern!) oder meinen Sie vielleicht, dass die notwendige Aufmerksamkeit darin liegt, mir zuzuhören? Es zwingt Sie ja niemand. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Das Angebot würden wir annehmen!) Dann ist ja gut. 2002 wurde der Maßregelvollzug privatisiert, 2012 kam das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Maßregelvollzug. Das Ministerium stellt fest, dass die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung in Thüringen geändert werden muss. 2016 wurden die Beleihungsverträge gekündigt, zwei dieser Verträge zum 31.12.2021. Für die Zeit ab 01.01.2022 war der Maßregelvollzug also für zwei Träger neu zu regeln. Das Problem, dass es handlungsnotwendig ist, war seit 2016 bekannt. Das möchte ich hier feststellen. Ich möchte weiterhin feststellen, dass das Ministerium für 2019 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung avisiert hat, die Ende 2020 aber nicht umgesetzt war. Bereits Anfang 2021 wies der Landesrechnungshof im Rahmen seiner regulären Prüfungstätigkeit das Ministerium auf Mängel in seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hin. Was forderte er damals? Unmittelbar ein Projektmanagement zu entwickeln, dass eine klare Strategie mit Zielangaben und Alternativplanungen für den Fall einer Übergangslösung beinhaltet, und ein Projektcontrolling aufzubauen, das unter anderem eine Zeit- und Maßnahmenplanung und eine Nachbetrachtung, auf gut Deutsch eine Evaluierung, enthalten soll. Das ist zumindest in der Umsetzung eine starke Kritik am Vorgehen. Auch das möchte ich – Sie schütteln den Kopf – ohne Emotion feststellen. Projektmanagement kann das Ministerium scheinbar nicht, zumindest, wenn es nach dem Landesrechnungshof geht. Anfang 2022 – und damit nach Ende der Beleihungsverträge – steht keine gänzlich tragfähige Lösung zur Verfügung, was uns wieder dazu führt, dass die Befürchtungen des Landesrechnungshofs eingetreten sind. Der Punkt erinnert mich an weitere Fragestellungen, die scheinbar nicht in der Prioritätenliste des Ministeriums ordnungsgemäß … (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Was ist denn Ihre Priorität? Das würde ich gern wissen!) Unsere Priorität sehen Sie mit jedem Gesetzentwurf, den wir vorlegen. Ich verstehe die Kritik daran nicht, dass sich die Opposition hier einbringt, kritisch mit Ihnen diskutiert. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ich verstehe die Kritik nicht, dass wir die fachlich besseren Gesetze machen, obwohl Sie es nicht hinkriegen, weil wir mit den Fachleuten draußen diskutieren. Wir bekommen Gesetzentwürfe innerhalb von zwei Monaten hin, bei denen Sie sieben Jahre brauchen. Dass Ihnen Ihre Zwischenrufe nicht peinlich sind! Ihr Zwischenruf ist eine Kritik an Ihrer eigenen Arbeit.

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Herr Abgeordneter Montag, bei allem Respekt und auch bei der emotionalen Rede hier im Haus, ich bitte um ein kleines bisschen Mäßigung der Sprache. Das wäre dem Haus angemessen. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Was? Was hat er denn jetzt gesagt?) Ich möchte es nicht wiederholen.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Ich breche die Rede hier ab und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) (Unruhe im Hause)

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Herr Abgeordneter Montag, ich habe die Sitzungsleitung, ich möchte ungern wiederholen, was Sie gesagt haben, weil es nicht zu meinem Wortschatz gehört. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das fachlich bessere Gesetz!) Entschuldigen Sie, hier ist etwas anderes angekommen. Ich glaube, Herr Zippel kann Ihnen sagen, was. Das tut mir leid, Herr Montag, ich entschuldige mich dafür, aber es ist hier hinten tatsächlich etwas anderes angekommen. Jetzt haben wir zumindest wieder ein bisschen Ruhe hier im Hause, das ist ja auch nicht schlecht. Ich rufe als Nächste Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, heute wird hier sehr emotional diskutiert, auch beim Thema „Maßregelvollzug“, das uns schon sehr lange beschäftigt. Es steht auch schon sehr lange auf der Tagesordnung. Es ist auch notwendig, dass wir heute darüber reden. Herr Plötner hat es gut dargestellt, warum es wichtig ist, dass der Maßregelvollzug wieder verstaatlicht wird, nicht zuletzt auch wegen der Kostengründe ist das notwendig. Aber wenn man mal überlegt, das war 2002, als der Maßregelvollzug unter CDU-Regierung damals privatisiert wurde. Genau genommen wurden drei Einrichtungen an private und gemeinnützige Träger verkauft und mit sehr, sehr langen Beleihungsverträgen ausgestattet. Das war damals nicht ungewöhnlich, aber Thüringen war ganz vorn dabei. Damals ging eine Welle durch ganz Deutschland. In vielen Bundesländern wurde der Maßregelvollzug aus dem staatlichen Betrieb in die Privatwirtschaft abgegeben. Schon als zweites Bundesland schaffte der Freistaat damals die Umwandlung. Inzwischen ist klar, dass es nicht nur von Vorteil war, sich als Land aus der Zuständigkeit zurückzuziehen. Das wurde heute schon mehrfach betont, warum es so war und auch warum das nicht so gut war. Grundsätzlich ist die Aufgabe vom Maßregelvollzug nämlich nicht privatisierbar, sondern nur die Durchführung kann abgegeben werden. Denn der Staat bleibt in der Verantwortung, gibt aber die Erfüllung dieser Verantwortung an Private ab. Das klingt schwierig, ist es auch, wie sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte rausstellte. Ich gehe mal davon aus, dass die damalige Privatisierung zu einer effizienteren und kostengünstigeren Erledigung der Aufgaben führen sollte – was Herr Plötner vorhin gesagt hatte, dass es nicht so war. Es hat sich nämlich über Jahre nicht so rausgestellt. Wir sind jetzt mitten in dem Prozess der Reprivatisierung des Maßregelvollzugs in Thüringen. Tragisch ist schon, dass das Land jetzt zurückkaufen muss, was es einst verkaufte. Auch die Querelen um die Erhaltung des Zeitplans hätten sicherlich nicht sein müssen. Das hat schon zu Unsicherheiten in der Belegschaft geführt. Das Gesundheitsministerium hatte es dann inzwischen auf einem guten Weg, und das zeigt sich auch bei einer Anfrage aus Stadtroda. Dort regt sich nämlich großes Interesse, vor 2030 in die Obhut des Landes zurückkehren zu können, obwohl zugegebenermaßen der Umzug der Einrichtungen Mühlhausen und Hildburghausen unter den Landesschirm etwas holprig vonstattenging. Um noch einmal auf den Antrag zurückzukommen, über den wir heute debattieren: Inzwischen sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, in Ihrer Neufassung Ihres Antrags davon abgerückt, die Re-Verstaatlichung wieder zu reprivatisieren. Es hört sich ein bisschen nach Kuddelmuddel an und das ist es auch. Was das bei den im Maßregelvollzug beschäftigten Menschen auslösen würde, das können Sie sich sicherlich alle sehr gut vorstellen. Aber Sie bleiben auch in der Neufassung Ihres Antrags dabei, Mängel in der Vorbereitung der Re-Verstaatlichung im Antrag zu beklagen, bleiben aber da sehr vage. Vielleicht bringt die heutige Debatte etwas mehr ans Licht. Ihr Antrag unterstellt Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Re-Verstaatlichung. Außerdem wird die Stellenbesetzung für das neue forensische Zentrum kritisch hinterfragt. Und Sie unterstellen dem Verfahren enorme Risiken. Deshalb soll der Prozess mit der Beauftragung zahlreicher Prüfaufträge und Berichtsersuchen an die Landesregierung hinterfragt werden. Der Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe – Punkt! Es geht um die Vollstreckung von Urteilen, die von Strafgerichten gegen psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter ausgesprochen werden. Die Durchführung des Maßregelvollzugs erfolgt in den psychiatrischen Krankenhäusern. Dieser Maßregelvollzug ist eben wie der Strafvollzug nun mal Landesangelegenheit. Da dürfen wir jetzt getrost noch etwas Geduld haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann erhält Frau Ministerin Werner für die Landesregierung das Wort.

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Heike Werner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst ganz kurz eine Rückmeldung an Herrn Montag, damit wir uns auch nicht missverstehen. Jetzt ist er leider nicht da, aber ich will es hier an dieser Stelle trotzdem sagen und es dann noch mal persönlich besprechen. Ich schätze Herrn Montag sehr, als jemand der engagiert ist im Bereich der Gesundheit, des Gesundheitssystems, da er sehr viele Ideen hat und trotz der Kleinheit der Gruppe versucht, auch entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen. Das gelingt mal mehr, mal weniger gut. Aber die Initiative schätze ich sehr. Worauf es mir noch mal ankam: Heute bei dem Tagesordnungspunkt und auch an anderer Stelle wird jedes Mal gesagt: Frau Werner, hierhin müssen Sie die Prioritäten lenken. – Wenn es danach gehen würde, müsste jedes Gesetz, jeder Antrag Priorität eins sein. Dem stimme ich voll und ganz zu. Ich kann es mir gar nicht erlauben, Dinge eins nach dem anderen zu machen, sondern die müssen natürlich parallel behandelt werden, aber dann kann man nicht sagen, das eine wird nicht prioritär behandelt. Alle Dinge sind bei uns in der Priorität ganz weit oben und wir können es uns, wie gesagt, nicht erlauben, hier Abstriche davon zu machen. Das ist mir an dieser Stelle noch mal wichtig, deutlich zu machen. Ich habe das bei dem anderen Tagesordnungspunkt schon gemacht. Wir können nicht nur politische Initiativen umsetzen, wir machen das aber, weil es uns wichtig ist, wenn es hier im Landtag beschlossen wurde. Aber wir haben Verwaltung zu leisten, wir haben Vollzug zu leisten, wir haben Aufsicht zu leisten. Es ist extrem komplex in vielen Dingen und das macht sich genau hier beim Maßregelvollzug noch einmal fest. Jetzt noch mal an die Gruppe der FDP: Sie schimpfen sich doch immer als die Wirtschaftspartei. Ihnen müsste klar sein, wie schwierig das ist, so ganz komplexe Dinge, Entflechtungen von Unternehmen voranzubringen, wie viele Dinge dort auch beachtet werden müssen. Das sind keine Sachen, die von heute auf morgen umgesetzt werden können. Das sind umfangreiche Diskussionen, die stattfinden, da sind Anwältinnen und Anwälte, die gemeinsam versuchen, die besten Lösungen zu erarbeiten. Das ist uns wichtig gewesen, die beste Lösung nicht nur für den Maßregelvollzug, sondern natürlich auch für die betroffenen Träger des Maßregelvollzugs. Ich glaube, dass wir zu guten Lösungen gekommen sind. Aber gute Lösungen brauchen Vertrauen, die brauchen Zeit und auch Verständnis für einander. (Beifall DIE LINKE) Ich bin jetzt auch froh, dass die CDU ihren Antrag neu gefasst hat. Dem Ziel, dass der Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffektiv erhalten bleiben soll, kann ich ganz ausnahmslos zustimmen. Gleichzeitig wird mit der Neufassung des Antrags auch die Einleitung einer kritischen Prüfung und Evaluation der Re-Verstaatlichung gefordert. Mit dem Antrag wird auch gefordert, zu berichten, wie die Stellenbesetzungen für das Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie umgesetzt wurden. Diese Nachfrage ist sicherlich auf den Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Stellenbesetzung zurückzuführen und ich will sie deshalb auch nicht unbeantwortet lassen. Die Leitung des TZFP wurde erstmals im September 2021 öffentlich ausgeschrieben. Keine Bewerberin und kein Bewerber erfüllte das Anforderungsprofil, sodass das Auswahlverfahren ergebnislos beendet werden musste. Die Stelle wurde im März 2022 erneut ausgeschrieben und die Ausschreibung intern im Intranet des TMASGFF, im Intranet des Freistaats Thüringen sowie extern auf der Homepage des TMASGFF, im gemeinsamen Stellenportal der Landesverwaltung bei der ThAFF, auf „Bund.de“ sowie bei der Agentur für Arbeit veröffentlicht. Die Stelle konnte im Ergebnis dieses Auswahlverfahrens mit der bestgeeigneten Bewerberin besetzt werden. In Bezug auf die zukünftige Personalstruktur des TZFP verweise ich auf den Landeshaushaltsplan 2023, Einzelplan 08, wonach 22 Stellen mit Besoldungsstufen von A8 – mittlerer Dienst – bis A16 – höherer Dienst – geplant sind. In Ihrer Begründung zum Antrag bezieht sich die Fraktion der CDU zum einen auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs von 2022, der die Vorbereitung der Re-Verstaatlichung als völlig unzureichend zusammenfassend eingeschätzt hat. Nach meiner sowie auch der fachlichen Einschätzung erscheinen aber die gewählten Überschriften im betreffenden Teil des Berichts durchaus tendenziös und führen in der Folge offenbar leicht zu einer falschen Interpretation der Prüfergebnisse wie zum Beispiel im vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU. Beim genauen Lesen des Berichts des Thüringer Rechnungshofs fällt auf, dass ausschließlich die Ausführungen unter TZ. VIII.3 Derartiges, und zwar ausschließlich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, enthalten. Ein Adaptieren dieser Einschätzung auf den Bereich der Vorbereitung, wie im vorliegenden Fall erfolgt, Herr Zippel, ist nicht seriös. Zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung selbst hat mein Haus wiederholt und ausführlich dargelegt, dass aufgrund der Komplexität der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten, das heißt bei der Planung, nach Abschluss der Maßnahme als abschließende Erfolgskontrolle sowie als begleitende Erfolgskontrolle während der Durchführung der Maßnahme, durchgeführt werden. Lassen Sie mich daher an dieser Stelle kurz auf den im Sommer 2022 in meinem Haus durchgeführten Wirtschaftlichkeitsvergleich der Re-Verstaatlichung gegenüber dem Fortführen der Beleihung eingehen. Dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgte auf der Grundlage der Absätze 2 und 3 des § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, nach denen die Form der Aufgabenerfüllung zu wählen ist, die sich als die wirtschaftlichste darstellt. Auch wenn wir natürlich vor allem inhaltliche Gründe hatten, geht es aber auch darum, die wirtschaftlichsten darzustellen. Es wurde für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Variante der Re-Verstaatlichung in der Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Variante einer Fortführung der Beleihungsverhältnisse, wie sie bis zum 30. Juni 2022 für die Maßregelvollzugseinrichtungen in Mühlhausen und Hildburghausen bestanden, verglichen. Als Ergebnis der angewandten Kapitalwertmethode konnte festgehalten werden, dass die Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs im Jahr 2023 zu deutlich höheren Ausgaben als die Fortführung der Beleihung führt. Die Ursachen hierfür sind offensichtlich, zum Beispiel der Rückerwerb von Liegenschaften und Einrichtungen. Aber bereits mit Ablauf des dritten Jahres kann der Zeitpunkt erreicht sein, zu dem die Re-Verstaatlichung insgesamt wirtschaftlicher ist als ein Fortführen der Beleihungen. Insbesondere möchte ich hier noch mal auf den Wegfall des kalkulatorischen Gewinns hinweisen, auf die Selbstkosten der Träger in Höhe von 3 bzw. 4 Prozent zum Ausgleich des unternehmerischen Risikos. Also man muss da mal sagen, es gab hier einen jährlich zugesicherten Gewinn/Profit mit unseren Steuergeldern. Allein im Haushaltsjahr 2022 entstanden dadurch Aufwendungen in Höhe von 1,27 Millionen Euro. Diese Ausgaben fallen infolge der Re-Verstaatlichung definitiv weg und entlasten somit auch den Haushalt des Freistaats. Darüber hinaus ist wiederholt – beispielsweise zuletzt in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans 2024 – aufgefallen, dass vor allem seitens der Fraktion der CDU davon ausgegangen wird, dass es sich bei der Verwaltungseinheit des TZFP mit seinen aktuell kalkulierten 22 Personalstellen um zusätzliche Stellen im Vergleich zu dem vormals privat geführten Maßregelvollzug handelt. An dieser Stelle muss ich dem wiederholt und energisch widersprechen. Sowohl dem ÖHK in Mühlhausen wurden und dem Helios Hildburghausen werden allgemeine Personalkosten – hierbei handelt es sich unter anderem um anteilige Kosten der Geschäftsführung und der Konzernleitung, des Personalbereichs der Verwaltung, des Personals der Pflegedienstleitung usw. – erstattet. Das einfache Kumulieren dieser Kosten ergibt einen Wert von über 22 Personalstellen. Also zum Bericht des Rechnungshofs: Auch der Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass keine Zielerreichungskontrolle möglich ist, wurde durch das TMASGFF permanent widersprochen. Hierzu darf an dieser Stelle unterstellt und damit vorausgesetzt werden, dass die Finanz- und Personalziele darauf ausgerichtet sind, dass es mit der ReVerstaatlichung des Maßregelvollzugs zu keinen Kostensteigerungen kommen soll, sowohl bei der Personalstruktur als auch das Verhältnis Personal und Patientinnen und Patienten betreffend, sich die daraus resultierenden Kosten im Vergleich zu den bisherigen ausgereichten Mitteln an den Einrichtungen des Maßregelvollzugs zumindest nicht erhöhen. Eventuelle Zielkonflikte werden im Rahmen der oben genannten begleitenden Erfolgskontrollen natürlich aufgegriffen. Zusammenfassend kann ich in Bezug auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs nur bedauern, dass die wiederholt durch mein Haus zum Entwurf des Textbeitrags zum Jahresbericht gemachten Ausführungen und Erläuterungen weitestgehend keine Berücksichtigung fanden. Letztlich ist Ihnen allen bekannt, dass der Prozess der ReVerstaatlichung für die Maßregelvollzugseinrichtung am Standort in Mühlhausen zum 31. Dezember 2022/1. Januar 2023 vollzogen wurde. Für den Standort in Hildburghausen liegt seitens des bisherigen Trägers das grundsätzliche Bekenntnis zu einer zügigen Rückübertragung des Maßregelvollzugsbetriebs vor, die Verhandlungen – wie gesagt – laufen. Auch die im Antrag angesprochene deutlich höhere Kalkulation in der Haushaltsplanung 2023 ist übrigens nicht erkennbar. Die Erhöhung stellt zum einen ausschließlich die üblichen Kostensteigerungen – also Tariferhöhungen und Sachkosten, Energiekostenerhöhungen – dar und schließt nunmehr die tatsächlichen Personalkosten der einzelnen Einrichtungen des Maßregelvollzugs ein.

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Frau Ministerin Werner, ich unterbreche Sie ungern. Frau Abgeordnete Hoffmann, wenn Sie Ihr Telefonat draußen fortsetzen würden, wäre es wunderbar.

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Heike Werner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank. Der Forderung, dem zuständigen Ausschuss bis Ende des Jahres 2023 zu berichten, werde ich natürlich gern nachkommen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass der Re-Verstaatlichungsprozess für die Maßregelvollzugseinrichtung in Stadtroda zeitnah und hier auf ausdrücklichen Wunsch des bisherigen Betreibers beginnen soll. Ich halte dies für eine gute Nachricht, die letztlich einen weiteren Beleg dafür liefert, wie richtig der von der Landesregierung eingeschlagene Weg war, ist und bleibt. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Zippel.

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Christoph Zippel CDU

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal auf einige Dinge eingehen, die gesagt worden sind. Ich glaube, über den Weg, wie wir auch zu dieser Situation gekommen sind, dass wir den Maßregelvollzug re-verstaatlichen mussten, darüber kann man diskutieren, da kommen wir ja auch in verfassungsrechtliche Debatten rein. Also, da gab es ja die verschiedensten Einschätzungen dazu, aber der Weg ist halt gegangen worden. Wir haben aber immer gesagt: Wenn er gegangen werden muss, wenn die Situation so ist, dann soll er auch sauber, richtig, verlässlich, planbar und finanziell stabil geführt werden. Ich will nur auch mal zu den Ausführungen von Kollege Plötner einige Fragen in den Raum stellen, die mir bis heute nicht beantwortet worden sind. Erstens: Ist denn die Situation in Thüringen jetzt besser, als sie vorher war? Denn Sie sprechen immer davon, dass jetzt alles so super ist. Es würde auch alles fantastisch funktionieren. Ist die Situation jetzt besser, als sie vorher war? Zweitens muss man sich die Frage stellen: Sind die Einrichtungen jetzt sicherer, als sie es vorher waren? Wenn ich mir die Berichte aus den Einrichtungen anhöre, muss ich da auch ein Nein dranmachen. Die dritte Frage ist: Werden die Insassen jetzt medizinisch besser betreut als vorher? Entschuldigung, aber auch da kriegen wir aus den Einrichtungen klare Rückkopplungen, dass das ebenfalls nicht der Fall ist. Dann muss man sich abschließend die Frage stellen: Sind die im Haushalt eingestellten Mittel, die die bisherigen Kosten für den Maßregelvollzug hier übersteigen – Frau Ministerin hat es gerade mit den üblichen Kostensteigerungen zu erklären versucht, das ist aber eine ganz schöne Größenordnung –, ausreichend oder vielleicht sogar zu viel? Aber das ist bis heute nicht klar, ob diese Finanzierung so funktioniert. Wir wissen nur eins: Die Kosten steigen uns über den Kopf und alle Punkte, alle Fragen, die man sich stellen muss mit dem Vergleich, wie es vorher war und wie es jetzt ist, können wir alle nur mit Nein beantworten. Da muss man sich doch die Frage stellen – wenn ich auch auf ein Ministerium baue, dass vielleicht mal etwas Selbstreflexionskraft da ist –: Haben wir wirklich alles richtiggemacht? (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Da kann ich Ihnen nur eins sagen: Nein, das haben Sie nicht. Das hat der Landesrechnungshof vorher schon bemängelt, das haben wir schon bemängelt, und es wird nicht richtiger, nur weil Sie hier erzählen, wie toll alles ist, und weil Sie nicht mit den Leuten vor Ort reden. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weil Sie es bis zum Ende verhindern wollen!) Und wenn Sie jetzt noch das Beispiel anbringen, dass der dritte Maßregelvollzug jetzt sich doch freut, endlich re-verstaatlicht zu werden, dann müssen Sie sich mal erkundigen, wie das so ist. Die haben einfach Panik, weil die wissen, wie schlecht das gelaufen ist. Sie wollen jetzt einfach raus aus der Situation. Deswegen wollen die jetzt schnellstmöglich in Verhandlungen mit dem Ministerium kommen, damit es denen nicht genauso wie den beiden Vorgängern geht. Darüber müssen Sie noch mal nachdenken, Frau Ministerin. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Jetzt hat sich noch mal Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

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Ralf Plötner Die Linke

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Danke schön, Frau Präsidentin. Ich will noch mal die kurze Zeit nutzen, es waren ja auch Fragen aufgeworfen, klar, die sollte man auch beantworten. Ich habe es vorhin auch noch mal aufgezeigt, was die Kostenentwicklung angeht. 2001 waren es 11,7 Millionen Euro, die der Maßregelvollzug den Freistaat Thüringen gekostet hat. 2021 waren es 49 Millionen Euro. Wirklich mehr als eine Vervierfachung der Kosten, die da entstanden sind, eben auf Grundlage der Privatisierung und nicht jetzt eben auf Grundlage des Prozesses der Re-Verstaatlichung. Bei einem Maßregelvollzug ist es bisher gelungen, da sind wir noch nicht mal mit einem Jahr voll, beim anderen laufen die Verhandlungen und – dann haben wir auch alle hier gehört – ein dritter hat ein hohes Interesse daran, rasch wieder in die staatliche Hand und Obhut zu kommen. Wir sind schwer davon überzeugt, dass es der bessere Weg ist, das wirklich in öffentlicher Hand voll zu haben und die Privatisierung eben dort nicht zuzulassen. Wir müssen den Prozess auch weiter kritisch begleiten. Das wissen Sie doch, dass wir das als Linke auch gern tun und tun werden. Aber die Beschäftigten waren wirklich auch ständig mit eingebunden und – ich hatte es vorhin schon gesagt – in überwiegender Mehrheit begrüßen die diesen Prozess und deswegen auch das hohe Interesse, das gemeinsam auch zu vollziehen. Begleiten Sie es gern kritisch weiter, das ist natürlich vollkommen in Ordnung, aber mit sachlichen Argumenten. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache. Ist die Überweisung des Antrags an den Ausschuss gewünscht? (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja!) Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gewünscht, nehme ich an. Ja? (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt und Abg. Henkel, CDU: Ja!) Gut. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD, die Gruppe der FDP und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Ausschussüberweisung zugestimmt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Aus den Reihen der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen wurde mir zugetragen, dass es den Wunsch gibt, mit Blick auf die relativ lange Redezeit beim nächsten Tagesordnungspunkt jetzt in die Mittagspause zu gehen. Das heißt, wir unterbrechen die Sitzung bis 13.15 Uhr. Während der Mittagspause tagt der Untersuchungsausschuss 7/3 in Raum F 004. Wir sehen uns dann, wie gesagt, 13.15 Uhr hier mit den Wahlen wieder.

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Henry Worm

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

So, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe die Mittagspause ein paar Minuten verlängert, weil der Untersuchungsausschuss 7/3 noch tagt. Aber ich denke, wir sollten jetzt mit der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 30, 33, 36, 67, 38 und 40 auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8956 Diese Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Thomas Gröger vorgeschlagen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8961/8962 Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Die Fraktion der AfD hat für die erste Wahlwiederholung als Mitglied Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann und als Vertreter eines Mitglieds Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8963/8964 Gewählt ist auch hier, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung als Mitglied Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann und als Vertreter eines Mitglieds Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für die erste Wahlwiederholung als Mitglied Herrn Abgeordneten Olaf Kießling und als stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen. Aussprache ist auch hier nicht gewünscht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8960 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Torsten Czuppon vorgeschlagen. Aussprache ist auch hier nicht gewünscht. Somit kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf neun Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Voigtschmidt, Frau Abgeordnete Wahl und Herr Abgeordneter Urbach eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Franziska Baum FDP

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, RobertMartin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

So, ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen auf Ich weise darauf hin, dass die Fragenstellerin bzw. der Fragensteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – das Ganze nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner in Drucksache 7/8944. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Rissereignisse durch Wölfe in Thüringen Im Rahmen der Bundespressekonferenz am 12. Oktober 2023 hat Bundesumweltministerin Lemke ihre Strategie für die vereinfachte Entnahme von Problemwölfen angekündigt. Dieser aus unserer Sicht unzureichende und praxisferne Vorschlag und die Konsequenzen, welche die Landesregierung hieraus gegebenenfalls zieht, wurden durch die FDP in der letzten Sitzung des Umweltausschusses thematisiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rissereignisse durch Wölfe gab es in Thüringen seit dem Jahr 2019 – bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort und Anzahl der getöteten/verletzten Nutztiere –? 2. Welche Herdenschutzmaßnahmen waren bei den von Rissereignissen betroffenen Herden zum Zeitpunkt des Risses bereits implementiert und wurden gegebenenfalls überwunden? 3. Wie viele Wölfe wurden in Thüringen bereits entnommen und lassen sich diese den in Frage 1 genannten Rissereignissen zuordnen? 4. Sieht die Landesregierung durch die zunehmende Populationsdichte des Wolfs eine zunehmende Gefährdungslage für die Thüringer Weidewirtschaft, und ist der Vorschlag des Umweltministeriums aus Sicht der Landesregierung geeignet, dieser Gefährdungslage Herr zu werden?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Vogel.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie, Herr Bergner, mir zunächst eine Vorbemerkung. In der aktuellen Debatte um den Umgang mit sogenannten Problemwölfen wird teilweise nicht berücksichtigt, wie es überhaupt zur Entstehung von Problemwölfen kommt. Wölfe lernen an nicht oder unzureichend geschützten Weidetieren, dass diese eine leichte Beute darstellen. Gegebenenfalls erlernen sie daran auch das Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen. Ein optimaler Herdenschutz nach den Empfehlungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema „Wolf“, DBBW, kann die Entstehung von Problemwölfen verhindern. Der Freistaat Thüringen setzt daher auf die umfassende Förderung von optimalen Herdenschutzmaßnahmen sowie deren Mehraufwand. Dies ermöglicht eine konfliktarme Koexistenz von Mensch und Wolf in Thüringen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen: Zu Frage 1: Im Jahr 2019 wurden 200 Nutztiere in den Landkreisen Gotha, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und im Wartburgkreis getötet und 12 verletzt. Die Zahlen sind alle auch im Internet veröffentlicht. Im Jahre 2020 wurden 65 Nutztiere in den Landkreisen Eichsfeld, Gotha, Ilm-Kreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis und im Wartburgkreis getötet und 26 verletzt. Im Jahr 2021 wurden 10 Nutztiere im Landkreis Gotha getötet. Im Jahr 2022 wurden 61 Nutztiere in den Landkreisen Gotha, IlmKreis, Nordhausen, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis getötet und 11 verletzt. Bisher wurden im Jahr 2023 16 Nutztiere in den Landkreisen Altenburger Land, Gotha, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis getötet und ein Tier verletzt. Die Schadensereignisse – ich habe schon darauf hingewiesen – sind auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht. Zu Frage 2: In den meisten Fällen, in welchen Nutztiere gerissen wurden, handelte es sich um erstmalige Übergriffe, bei welchen der optimale Herdenschutz noch nicht oder nicht vollständig vorhanden war. In Thüringen trat bisher nur ein Wolf auf, der wiederholt optimale Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere geschädigt hat. Dabei handelte es sich um die mittlerweile verstorbene sogenannte Ohrdrufer Wölfin. Zu Frage 3: Das Entnahmeverfahren für die Ohrdrufer Wölfin, für das das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Genehmigung beantragt und erhalten hatte, konnte aufgrund einer dagegen eingereichten Klage nicht umgesetzt werden. Zu Frage 4: Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es in Thüringen nur wenige Wölfe. Die Wolfspopulation stieg seit 2019 langsam an und befindet sich seit 2021 auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau. Selbst bei einem stärkeren Wachstum der Population wäre die Weidewirtschaft in Thüringen durch den Wolf nicht gefährdet, da nachweislich wirksame Herdenschutzmaßnahmen existieren. Diese werden in Thüringen ebenso wie die damit in Zusammenhang stehenden laufenden Kosten zu 100 Prozent gefördert. Die Erfahrungen aus Thüringen zeigen, dass optimaler Herdenschutz funktioniert und Weidetiere zuverlässig geschützt werden können. Die Weidetierhaltung wird nicht durch den Wolf gefährdet, sie wird durch die viel zu schlechten finanziellen Rahmenbedingungen der Weidetierhalter gefährdet. Der Vorschlag der Bundesumweltministerin wird derzeit noch geprüft und zwischen Bund und Ländern für die Beschlussfassung auf der nächsten Umweltministerkonferenz, die Ende November stattfindet, konkretisiert. Eine abschließende Bewertung des Vorschlags kann erst nach dessen Prüfung erfolgen. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch Abgeordneten Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es ist ja doch eine erhebliche Anzahl von Nutztieren, die durch Wölfe hier ums Leben gekommen ist. Wie bewerten Sie, Herr Staatssekretär, aus Sicht der Landesregierung das Tierwohl dieser ums Leben gekommenen Nutztiere, denn die Art und Weise ums Leben zu kommen, ist nicht sehr angenehm, nehme ich an? Die zweite Frage: Welche Schritte unternehmen Sie, um in Thüringen zu einem fachlich fundierten Monitoring von Wölfen zu kommen?

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Dr. Vogel

Fragestunde

Zu Frage 1: Das Tierwohl ist natürlich immer ein Belang, der entsprechend zu berücksichtigen ist. Selbstverständlich ist jedes Ereignis, das mit einem Wolfsriss zusammenhängt, ein Schadensereignis, welches natürlich entsprechend zu bewerten ist. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung um umfassenden Schutz auch der Weidetiere bemüht, fördert den optimalen Herdenschutz zu 100 Prozent, und es zeigt sich, dass es dort, wo der optimale Herdenschutz auch angewendet wird, in der Regel mit ganz wenigen Ausnahmen nicht zu Wolfsrissen kommt. Das ist aus unserer Sicht nach wie vor die Methodik, die entsprechende Ereignisse auf ein Minimum reduziert. Zu Frage 2, dem Monitoring: Es findet über das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs ein umfassendes dauerhaftes Monitoring des Wolfs statt, mit dem die Wolfspopulationen hier in Thüringen dauerhaft beobachtet und erfasst werden. Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die nächste Mündliche Anfrage in Drucksache 7/8946 …

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Herr Präsident! Ich hätte noch eine Frage gehabt.

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Henry Worm

Fragestunde

Herr Staatssekretär, dann darf ich Sie noch mal bitten.

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Danke, Herr Staatssekretär, dass Sie vorgekommen sind. Kurze Frage bezüglich der Wolfsrisse, gerade was jetzt die Schafherden betrifft: Sicherlich ist der Landesregierung das Problem der Verlammung bekannt, also wenn der Wolf einmal in der Herde war, dass es dann schwierig ist, dass die Schafe dort wieder Nachwuchs bekommen. Inwiefern ist denn Zahlenmaterial zu der Situation der Verlammung bekannt und wie unterstützt die Landesregierung in diesem Fall dann die Schafshalter und die Eigentümer?

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Dr. Vogel

Fragestunde

Also, ich kann jetzt keine konkreten Zahlen sagen, in welchen Fällen es tatsächlich zu einer Verlammung gekommen ist. In welchem Umfang es zu einer Verlammung gekommen ist, da kann ich hier momentan keine konkreten Zahlen benennen. Soweit entsprechende Daten bekannt sind, werden sie mit erfasst. Im Übrigen werden die Rissereignisse kompensiert, die Verlammung fällt nicht darunter.

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Wenn ich noch mal nachfragen darf: Wir waren jetzt beim Bauernverband gewesen und bei den Landfrauen. Da wurde genau dieses Thema angesprochen. Es dauert bis zu vier Jahre, bevor die wieder trächtig werden etc. Sie sagten gerade, das wird nicht erfasst und es gibt auch keine Hilfen, habe ich es richtig verstanden?

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Dr. Vogel

Fragestunde

Soweit entsprechende Daten bekannt sind, werden sie aufgenommen. Sie werden nicht systematisch erfasst, aber wenn im Rahmen der Rissbegutachtung entsprechende Annahmen gemacht werden, werden die natürlich auch mit aufgenommen, aber eine Entschädigung dafür gibt es nicht.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Baum in Drucksache 7/8946. Bitte.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Computeralgebra-Systeme an Thüringer Schulen In Thüringen werden seit dem Jahr 1999 an einigen und seit dem Schuljahr 2011/2012 ab den Klassen 9 und 10 an allen weiterführenden Schulen Computeralgebra-Systeme verbindlich im Mathematikunterricht eingesetzt. Ich kürze Computeralgebra-Systeme folgend mit CAS ab. Die Anschaffung der Geräte ist mit Kosten für die Schülerinnen und Schüler verbunden, da die CAS nicht unter die Lernmittelfreiheit fallen. Lehrkräfte erhalten hingegen Zugang zu digitalen Apps der CAS auf den durch den DigitalPakt geförderten Endgeräten. Für die Auswahl des CAS ist die Schulkonferenz nach Empfehlung durch die Fachschaft Mathematik-Naturwissenschaft, für die Beschaffung der Schulträger verantwortlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche CAS werden derzeit an den Schulen in Thüringen genutzt, wobei wie viele Schulen einen Zugang zu einer CAS-Software für Lehrkräfte haben? 2. Welche Vorschriften für Schülerinnen und Schüler gibt es für den Erwerb der CAS-Rechner, aus denen sich welche Kosten ergeben? 3. Auf welcher Basis entscheidet die Schulkonferenz unter Zugrundelegung der Empfehlungen der Fachschaften, die auf welcher Grundlage getroffen werden, über ein geeignetes CAS? 4. Wurde die Nutzung physischer CAS vor dem Hintergrund der Softwarelösungen für Lehrkräfte auch für Schülerinnen und Schüler überprüft?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp. Bitte.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Ich schicke voraus, dass ich auch die Abkürzung CAS benutze. Mir wurde gesagt, man darf auch „Cas“ sagen, aber das klingt jetzt noch schlimmer als C-A-S. Zu Frage 1: Eine beratende Abstimmung in Fragen des Softwaregebrauchs von Schulen zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und den sachaufwandstragenden Schulträgern hat sich bewährt. Bereits Anfang 2022 erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des TMBJS und der kommunalen Spitzenverbände die Kurzempfehlung CAS-App für Lehrkräfte. Das Ziel der Kurzempfehlung ist, allen Beteiligten das Verfahren zur Bereitstellung von Computeralgebra-Systemen auf digitalen Endgeräten für Lehrkräfte übersichtlich darzustellen. Da steht die einfache und schnelle Bereitstellung von Informationen zum Verfahren im Vordergrund. Zudem wird eine Übersicht über die an Thüringer Schulen gebräuchliche CAS gegeben. Die Vorteile von OpenSource-Software werden an dieser Stelle deutlich hervorgehoben. Die Entscheidung für ein spezielles CAS wird an den Schulen vor Ort getroffen. Ein entsprechendes Verfahren wird in der Antwort zu Frage 3 gleich skizziert. Vom TMBJS wird keine Statistik geführt, welche Thüringer Schule sich für welche Art von CAS-Lösung entschieden hat. Zu Frage 2: Die Arbeit mit CAS im Fachunterricht ist in den Thüringer Lehrplänen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife für das Fach Mathematik ab der Klassenstufe 9 verbindlich vorgegeben. Für Mathematiklehrkräfte ist die Ausstattung mit entsprechendem CAS für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Mathematikunterrichts, insbesondere in der gymnasialen Oberstufe, zwingend erforderlich. Die Bereitstellung von CAS als kostenfreie Softwareapplikation für digitale Endgeräte für Lehrkräfte wird als geeignet angesehen. Für die Verwendung der CAS im Prüfungszusammenhang wird auf die Hinweise und Schwerpunkte zu den zentralen schriftlichen Prüfungen in Thüringen verwiesen. Diese prüfungsrelevanten Hinweise werden jeweils zu Beginn eines Schuljahres vom TMBJS an die Schulen versandt und auf der Homepage des TMBJS veröffentlicht. Für die BLF gelten für die Verwendung von CASHandhelds und CAS-Softwarelösungen folgende Hinweise – ich zitiere hier –: „Bei Verwendung eines CAS-Handhelds ist zu gewährleisten, dass die Teilnehmenden nicht auf nachträglich hinzugefügte Dateien oder Funktionen/Programme zurückgreifen können. Dies gilt ebenso bei der Verwendung einer Softwarelösung an einem PC oder Notebook.“ Für die Abiturprüfung wird ausgeführt – wiederum ein Zitat –: „Hilfsmittel [...] ein Computeralgebrasystem, welches im Unterricht verwendet wurde (ohne im Nachhinein zusätzliche ergänzte Dateien oder Funktionen/Programme)“. Klarstellend ist das Urteil vom 15. Februar 2012 des Verwaltungsgerichts Gera zur Kostenerstattung erworbener CASRechner für Schülerinnen und Schüler. Weder aus Artikel 24 Abs. 3 der Thüringer Verfassung noch aus der Lernmittelfreiheit nach § 44 des Thüringer Schulgesetzes folgt ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen CAS-fähigen Taschenrechner. Darüber hinaus gibt es keine Vorschriften, die den Erwerb von CAS-Rechnern für Schülerinnen und Schüler regeln. Zu Frage 3: An der Schule hat die Schulkonferenz auf Empfehlung der Fachschaft Mathematik-Naturwissenschaft im Hinblick auf die speziellen Erfordernisse im Fachunterricht ein CAS auszuwählen. Der zuständige Schulträger ist nach § 38 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes rechtzeitig über die Tagesordnung der Sitzung der Schulkonferenz zu informieren und kann durch Beauftragte an der entsprechenden Beratung teilnehmen. Das durch die Schulkonferenz ausgewählte Produkt ist das favorisierte CAS für den Mathematikunterricht an der Schule und berücksichtigt insbesondere die jeweiligen pädagogischen und didaktischen Voraussetzungen. Zu Frage 4: Soweit die Lehrkräfte den Bedarf an einer Bereitstellung einer CAS anzeigen, ist zunächst zu prüfen, ob ein entsprechendes CAS in Form einer Softwareapplikation oder eines Handheldgeräts für die leihweise Zurverfügungstellung bereitsteht. Falls dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit, dass die Schulleitung beim Schulträger die entsprechende Softwareapplikation bzw. die Lizenz des CAS für die vorhandenen digitalen Endgeräte für Lehrkräfte aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 beantragt. Der Schulträger stellt nach Möglichkeit das in der Schule favorisierte CAS zur Verfügung, vorzugsweise als kostenfreie Softwareapplikation für die über den DigitalPakt Schule beschafften digitalen Endgeräte für Lehrkräfte. Über die für die Schülerinnen und Schüler zu nutzenden CAS-Lösungen entscheidet die Schulkonferenz nach dem in der Antwort zur vorangegangenen Frage beschriebenen Verfahren. Die im TMBJS zuständigen Fachreferate, Abteilung 2 und 3, haben die aktuelle Entwicklung zum Thema im Auge und prüfen fortlaufend mögliche Empfehlungen. Als aktuelles Beispiel sei auf die Veröffentlichung „Individualisierung von Lernprozessen durch den Einsatz digitaler Endgeräte“ verwiesen. Auf Seite 8 dieser Veröffentlichung werden unter anderem die Vorteile der CAS-Applikation gegenüber dem CAS Handheld erwähnt. Danke schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es eine Nachfrage? Bitte, Frau Abgeordnete.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank auch noch mal für die Hinweise dazu, wo wir die Information finden können. Ich habe jetzt Seite 8, die Sie gerade zitierten, nicht gelesen. Aber empfehlen Sie dort auch explizit freie – Sie hatten ja auf den Open-Source-Nutzungsgedanken hingewiesen – oder geben Sie Hinweise auf freie Lizenzen, die zur Verfügung stehen, die teilweise kostenfrei sind? Und eine zweite Frage: Das heißt, für die Abiturprüfung oder auch für die BLF, wo das CAS genutzt werden sollen, gibt es keine thüringenweit einheitliche Vorgabe, welche Programme genutzt werden dürfen, weil die Prüfungsmodi haben etc.?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Zum Letzteren: Soweit ich sehe, gibt es keine thüringenweiten Vorgaben. Und zur Frage 1 müsste ich selbst noch einmal nachschlagen und Ihnen das dann zuschicken, was dort wörtlich steht.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage in Drucksache 7/8947 wird gestellt durch Frau Abgeordnete König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön, Herr Präsident. Antisemitische und israelfeindliche Vorfälle seit dem 7. Oktober 2023 in Thüringen Am 7. Oktober 2023 kam es zu einem massiven Terrorangriff der Hamas und des PalästinensischIslamischen Jihads gegen Israel, bei dem mindestens 1.400 insbesondere jüdische Menschen ermordet wurden, mehr als 4.000 verletzt und weitere mehr als 200 Menschen von der Hamas in den Gaza-Streifen als Geiseln entführt wurden. Die terroristisch-islamistische Hamas vergewaltigte, folterte und mordete. Der 7. Oktober 2023 kennzeichnet den größten Massenmord an Jüdinnen und Juden seit dem Ende der Shoa. Seit dem 7. Oktober 2023 kommt es auch in Deutschland aus mehreren gesellschaftlichen Gruppierungen zu antisemitischen und/oder israelfeindlichen Straftaten. Jüdinnen und Juden sind auch in Deutschland zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt. Ein Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin war zum Glück nicht erfolgreich. Auch in Thüringen fanden in mehreren Städten als Zeichen der Solidarität mit der israelischen Bevölkerung bereits Kundgebungen statt. Vor einigen Rathäusern, vor dem Landtag und vor der Staatskanzlei wurde beispielsweise als solidarisches Zeichen die israelische Flagge gehisst. Nach Kenntnis der Fragestellerin wurde die Flagge in mehreren Städten entwendet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche antisemitischen und/oder israelfeindlichen Vorfälle wurden seit dem 7. Oktober 2023 in Thüringen registriert – bitte einzeln nach Datum, Delikt, Kurzbeschreibung des Sachverhalts und Kommune auflisten –? 2. Wurden der Landesregierung seit dem 7. Oktober 2023 über die in Frage 1 genannten Straftaten hinaus weitere antisemitische und/oder israelfeindliche Vorkommnisse in Thüringen bekannt, wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob es seit dem 7. Oktober 2023 in Thüringen zu Unterstützungsaktivitäten für die Hamas oder den Palästinensisch-Islamischen Jihad kam, wenn ja, in welcher Art und Weise traten diese auf?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 bis 3 zusammen beantworten werde: Im Folgenden werden die im Freistaat Thüringen bekannt gewordenen Straftaten mit Bezug zum aktuellen Nahostkonflikt mit Stand 26.10.2023, 12.00 Uhr, getrennt nach betroffenen Phänomenbereichen dargestellt. Im Interesse einer vollständigen Lagedarstellung werden nicht nur antisemitische oder antiisraelische Straftaten, sondern alle Delikte im Begründungszusammenhang aufgelistet. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage und der Aktualität der Ereignisse handelt es sich in Teilen um eine vorläufige Einstufung im Sinne des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Politisch motivierten Kriminalität. Auf die Vorläufigkeit der nachfolgenden Angaben wird ausdrücklich hingewiesen. Zu den einzelnen Delikten: Im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität ausländische Ideo‑ logien- wurden folgende Straftaten registriert: Am 09.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch, also Sachbeschädigung. Es handelt sich um folgenden Sachverhalt: Mit einem schwarzen Stift wurde der Schriftzug „Hamas“ auf das Klingelschild des Vereins Kulturbrücke Palästina Thüringen e. V. geschrieben. Am 12.10.2023 ein Delikt nach § 242 Strafgesetzbuch, also Diebstahl: Es wurde eine Flagge des Staates Israel, welche an einem Fahnenmast vor dem Rathaus Jena gehisst war, entwendet. Am 14.10.2023 wurde die Fahne Israels zunächst vom Fahnenmast des Erfurter Rathauses herabgelassen und anschließend entwendet – ein Delikt nach § 242 Strafgesetzbuch. Am 14.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: Auf einem Hinweisschild des Vereins Kulturbrücke Palästina e. V. in Weimar wurde der Vereinsname durchgestrichen und der Name der radikal-islamischen Vereinigung Hamas aufgebracht. Es handelt sich hierbei um einen Neuanfall zum 09.10.2023. Es geht weiter am 18.10.2023: Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch. Im Rahmen der Voraufsicht zu einer pro-israelischen Versammlungslage wurde am Haus der Republik in Weimar ein diffamierender Schriftzug in arabischer Sprache über eine Größe von 40 cm mal 100 cm festgestellt, welcher mit einem schwarzen Permanentmarker aufgebracht wurde. Das wurde als Sachbeschädigung nach § 303 erfasst. Am 19.10.2023 ein Delikt nach § 242 Strafgesetzbuch: Es wurde erneut eine Flagge des Staats Israel, welche an einem Fahnenmast vor dem Rathaus Jena gehisst war, entwendet. Am 21.10.2023 war wieder ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch zu verzeichnen. Hier wurde mittels Schablone und schwarzer Sprühfarbe die Parole „Free Palestine“ in den Maßen 90 cm mal 43 cm an der Fassade eines Gebäudes der Bauhaus-Universität angebracht. Hinsichtlich der vorgenannten Diebstähle von israelischen Flaggen wird derzeit geprüft, ob eine Strafbarkeit gemäß § 104 Strafgesetzbuch, also die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten, ob so ein Delikt vorliegt. Im Phänomenbereich Politische motivierte Kriminalität ‑ sonstige Zuordnungen- wurden folgende Straftaten registriert: Am 08.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: Es wurden die Kabelbinder eines auf das jüdische Kulturerbe, jüdisches Ritualbad Mikwe in Erfurt verweisenden Informationsbanners zerschnitten und zwei Aufkleber, unter anderem „Thüringen Terror“ und das Wappen des FC Rot-Weiß-Erfurt, aufgeklebt. Am 09.10.2023 ein Delikt nach § 185 Strafgesetzbuch: Der Redner einer Versammlung auf dem Jenaer Holzmarkt wurde durch das Zeigen des Mittelfingers beleidigt. Am 13.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: Auf der rückseitigen Umfriedungsmauer der Synagoge in Mühlhausen wurde eine derzeit nicht definierbare Buchstabenkombination aufgebracht. Am 16.10.2023 ebenfalls ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: Im jüdischen Ritualbad Mikwe in Erfurt wurde mit einem weißen Lackstift der Name des Fußballvereins Rot-Weiß Erfurt aufgebracht. Weitere unleserliche Schriftzüge befanden sich in unmittelbarer Nähe. Und schließlich kam es am 17.10.2023 zu einer weiteren Sachbeschädigung. Hier wurde mit einem schwarzen Edding an der Moschee in Weimar ein Schriftzug bestehend aus zwei Wörtern angebracht. Das erste Wort könnte „Terror“ heißen, das zweite Wort ist unleserlich. Ich komme zum Phänomenbereich motivierte Kriminalität ‑ rechts-. Hier wurden folgende Straftaten registriert: Am 15.10.2023 ein Delikt nach § 86a Strafgesetzbuch: Auf dem Tisch einer Sitzgruppe in der Promenade in Apolda wurden insgesamt 47 Hakenkreuze und die Aufschriften „Fuck Islam“ und „Sieg Heil“ festgestellt. In der Parkanlage wurde in einiger Entfernung noch auf einem Tisch einer weiteren Sitzgruppe ein Hakenkreuz und an einem Mülleimer die Aufschrift „Fuck Islam“ festgestellt. Am 15.10.2023 ein Delikt nach § 130 Strafgesetzbuch: Auf Facebook postete eine Person aus Erfurt eine Abbildung mit Parolen wie „Es wird Zeit für einen weltweiten Krieg der anständigen Menschen, gegen all die jüdischen Lügen!“ Am 16.10.2023 ein Delikt nach § 223 Strafgesetzbuch: In einem Zug zwischen Weimar und Erfurt gerieten zwei Personen in einen Streit, in dessen Verlauf der Tatverdächtigte den Geschädigten fremdenfeindlich beleidigte. In der weiteren Folge kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, durch die beide Personen leicht verletzt wurden. Am 19.10.2023 ein Delikt nach § 86a Strafgesetzbuch: Während einer Pro-Palästina-Versammlung auf dem Angerdreieck in Erfurt skandierte eine weibliche Person in Richtung des Aufzugs den Hitlergruß, rief „Heil Hitler“ sowie „Arbeit macht frei“. Am 02.10.2023 ein Delikt nach § 130 Strafgesetzbuch: Auf dem Gelände des Petersbergs in Nordhausen wurden mit schwarzer Sprühfarbe diverse Schriftzüge gesprüht, unter anderem „Islam lebe hoch“, „Wir verlieren“ versehen mit einem Hakenkreuz und „Israel“, „Heil Hitler, Rushia“, „ich ficke den Islam“, „Heil Hitler“, „Fuck den Islam“ und mehrere Hakenkreuze usw. usf. Am 20.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch. Vier Aufsteller der Dauerfotoausstellung auf dem Rathausplatz in Weimar wurden wahrscheinlich mit einem Stein beschädigt und hierdurch ein Sachschaden in Höhe von 500 Euro verursacht. Am 21.10.2023 ein Delikt nach § 130 Strafgesetzbuch. In der Weimarer Innenstadt wurde der Schriftzug „Alle Juden lügen“ an einer Litfaßsäule angebracht und somit die dort befindlichen Plakate mit Bildern von vermissten bzw. entführten Israelis beschädigt. Am 22.10.2023 ein Delikt nach § 130 Strafgesetzbuch: Am Erfurter Anger wurde eine männliche Person festgestellt, welche sich gezielt in einen Veranstaltungsraum begab, ein ausgelegtes Transparent bespuckte und volksverhetzende Aussagen tätigte. Am 25.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: In der Weimarer Innenstadt wurde eine Zeugentafel einer Dauerfotoausstellung durch Kratzer in einem Ausmaß von ca. 10 cm mal 10 cm beschädigt und hierdurch ein Sachschaden in Höhe von 100 Euro verursacht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Erstmal herzlichen Dank für die Auflistung der Vorfälle. Ich hätte eine Rückfrage, und zwar: Unter PMK ‑ ausländische- hatten Sie aufgelistet am 18.10. nach § 303 StGB am Haus der Republik in Weimar ein diffamierender Schriftzug in Arabisch. Können Sie mir sagen, was dort stand, entweder in Arabisch oder in Deutsch, ist mir egal, oder können Sie es mir nachreichen?

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Götze

Fragestunde

Ich müsste es Ihnen in der Tat nachreichen. Die Information liegt mir nicht vor.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Okay. Danke schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Zu welchem dieser von Ihnen dargestellten Straftaten gibt es momentan schon polizeiliche Feststellungen von Tatverdächtigen?

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Götze

Fragestunde

Die Frage würde ich Ihnen auch schriftlich beantworten müssen. Die Informationen liegen mir hier jetzt nicht vor.

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Henry Worm

Fragestunde

Eine zweite Nachfrage?

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Dann würde ich das gern noch nutzen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, weil ich den Wortlaut der Mündlichen Anfrage nicht vorliegen habe. Gab es im Phänomenbereich ‑ links- keine Straftaten oder war das nicht gefragt?

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Götze

Fragestunde

Es war nicht gefragt. Ich habe die Darstellung etwas weiter gefasst, mir ist jetzt nicht bekannt, dass wir da Straftaten zu verzeichnen hatten. Aber ich hatte eingangs ja gesagt, das es eine vorläufige Übersicht mit Stand 26.10. ist. Es kann sein, dass derartige Straftaten zu verzeichnen waren, aber in dem Redebeitrag keinen Niederschlag gefunden haben.

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Henry Worm

Fragestunde

Herr Staatssekretär, es gibt noch eine zweite Nachfrage der Fragestellerin.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, dass die Mündliche Frage die Frage beinhaltete, welche antisemitischen und/oder israelfeindlichen Vorfälle registriert wurden, mit der Bitte, diese ohne eine, wie von der AfD unterstellt, Eingrenzung nach PMK-Kategorien darzustellen?

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Götze

Fragestunde

Da Sie die Frage selbst gestellt haben, ist das sicher zutreffend. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass ich die Antwort trotzdem etwas weiter gefasst habe.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bilay in Drucksache 7/8948. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht – nachgefragt zu möglichen Ermittlungen gegenüber Journalistinnen und Journalisten Bereits zur letzten Landtagssitzung habe ich gefragt, in wie vielen Fällen gegen Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte der Thüringer Polizei oder gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt wurde (siehe Protokoll der letzten Sitzung). Ausgangspunkt ist dabei die Vermutung, dass bestimmte Ermittlungen gegen Polizistinnen und Polizisten aufgrund von Medienberichterstattungen begonnen wurden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass auch Journalistinnen und Journalisten in den Fokus der Ermittlungen geraten, was mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit bedenklich wäre. In der Landtagssitzung am 15. September 2023 wurden 32 Verfahren genannt, jedoch konnte durch die Landesregierung noch nicht abschließend geklärt werden, ob und inwieweit auch Journalistinnen und Journalisten Gegenstand von Ermittlungen geworden sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Angaben kann die Landesregierung über die Verteilung der genannten 32 Ermittlungsverfahren ausgehend von der Ermittlungsführung auf die Behörden im nachgeordneten Bereich machen – bitte nach Dienststelle und Anzahl –? 2. Inwieweit waren bei den von der Landesregierung genannten 32 Ermittlungsverfahren konkrete Medienberichterstattungen der Auslöser für die Aufnahme von Ermittlungsverfahren, wobei der Anfangsverdacht einer Straftat wie begründet wird? 3. In wie vielen der genannten 32 Fälle von Ermittlungsverfahren sind Journalistinnen und Journalisten als Verdächtige von Straftaten oder als mögliche Zeuginnen und Zeugen Teil der Ermittlungsverfahren? 4. Wie bewertet die Landesregierung die möglichen nachgefragten Ermittlungsverfahren, bei denen unter Umständen auch Journalistinnen und Journalisten Gegenstand von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Geheimnisverrats sind, im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit – bitte begründen –?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Auch hier antwortet das Innenministerium für die Landesregierung, Herr Staatssekretär Götze. Bitte.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich wie folgt bzw. möchte zur letzten Frage, die am 13. bzw. 15. September in Drucksache 7/8690 gestellt wurde, nachberichten. Zu Frage 1: Die Sachbearbeitung der aktuell noch in Bearbeitung befindlichen Ermittlungsverfahren erfolgt ausschließlich bei der Landespolizeidirektion, Sachbereich Interne Ermittlungen. Eingebunden sind hierbei alle Staatsanwaltschaften im Freistaat Thüringen. Antwort zu Frage 2: Bei den meisten der oben genannten 32 Ermittlungsverfahren handelt es sich um noch laufende Verfahren, zu denen unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung von weiteren Angaben abgesehen wird. Ich kann im Sinne der Fragestellung mitteilen, dass vier Ermittlungsverfahren aufgrund von Presseanfragen, drei Ermittlungsverfahren aufgrund von Presseartikeln und zwei Ermittlungsverfahren aufgrund direkter Anfragen von Journalistinnen bzw. Journalisten bei Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamten eingeleitet wurden. In jedem Fall erfolgte nach Begründung eines möglichen Anfangsverdachts die unmittelbare Vorlage der Akten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zwecks Bestätigung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der entsprechende Anfangsverdacht begründete sich jeweils aufgrund der jeweilig gezielten Anfragen der Journalistinnen bzw. Journalisten nach bestimmten, nicht allgemein bekannten Sachverhalten bzw. der entsprechenden Berichterstattung über solche Sachverhalte. Antwort zu Frage 3: In keinem der 32 Ermittlungsverfahren werden Journalistinnen oder Journalisten aktuell als Beschuldigte geführt. In den zu Frage 2 aufgeführten neun Ermittlungsverfahren werden die Journalistinnen und Journalisten als Zeugen in den polizeilichen Systemen geführt. Mit Stand 30. Oktober 2023 erfolgten zu diesen Ermittlungsverfahren aber noch keine aktiven strafprozessualen Maßnahmen wie zum Beispiel Zeugenvernehmungen im Zusammenhang mit den Journalistinnen und Journalisten. Antwort zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 3 bereits dargelegt, sind Journalistinnen und Journalisten nicht Gegenstand der benannten 32 Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b Strafgesetzbuch. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es eine Nachfrage? Bitte, Herr Bilay.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank für die Antwort. Es ist ja doch erstaunlich, dass neun Journalisten anrufen und Fragen haben und dann wird ein Verfahren eröffnet. Aber ich habe noch mal eine konkrete Nachfrage zu Frage 1. Die Frage lautete ja, ob gesagt werden kann, wie sich die Ermittlungsverfahren auf die einzelnen Behörden im nachgeordneten Bereich verteilen. Da ist jetzt nur gesagt worden, innerhalb der LPD, aber gemeint waren Dienststellen. Kann das heute noch nachgeliefert werden? Wenn nicht, müssten wir gucken, ob man das vielleicht konkret noch mal auf eine Art und Weise, vielleicht in einer Kleinen Anfrage, konkreter machen kann.

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Götze

Fragestunde

Das verteilt sich nicht auf Dienststellen, sondern die Ermittlungen werden zentral im Bereich „IE“ geführt.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Wir machen noch mal eine andere Anfrage. Ich glaube, wir reden gerade aneinander vorbei.

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Götze

Fragestunde

Alles klar. Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Weltzien in Drucksache 7/8949. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Philipp Weltzien Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Auskömmliche Finanzierung der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in den Thüringer Kommunen Am 12. Oktober 2023 teilte das Jugendamt der Stadt Suhl nach meiner Kenntnis mit, dass die offenen Forderungen aus der Kostenerstattung gemäß § 89d SGB VIII für die Monate April bis Juni 2023 noch nicht beglichen wurden. Gemäß Aussage des Jugendamts habe das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Nachfrage darauf verwiesen, dass diesem keine Mittel mehr dafür im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stünden, da diese vollumfänglich ausgeschöpft seien. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Mittel sind in welcher Höhe aus dem Einzelplan 04 Kapitel 04 31 Titel 633 84 bisher im Jahr 2023 abgeflossen? 2. Wie hoch waren die Restmittel im oben genannten Haushaltstitel zum Stichtag 1. Oktober 2023? 3. Welche offenen Rechnungen aus dem ersten Halbjahr liegen dem zuständigen Ministerium für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vor – bitte nach Kommunen aufschlüsseln –? 4. Wie stellt das zuständige Ministerium sicher – insbesondere unter Angabe, wann mit einer Auszahlung der Mittel zu rechnen ist –, dass die notwendigen Mittel für die Zeit bis Ende des Jahres 2023 zur Verfügung stehen?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatsekretär Prof. Dr. Speitkamp.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2023 wurden bisher 16.306.117 Euro ausgegeben. Zu Frage 2: Im oben genannten Haushaltstitel waren zum Stichtag 1. Oktober 2023 keine Rechtsmittel vorhanden. Zu Frage 3: Es liegen keine offenen Rechnungen aus dem 1. Halbjahr vor. Zu Frage 4: Zur notwendigen Kostenerstattung des tatsächlich vorhandenen Mehrbedarfs im Jahr 2023 wurde ein entsprechender Üpl-Antrag beim TFM gestellt und genehmigt. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 8,9 Millionen Euro werden entsprechend der eingehenden Rechnungen ausgezahlt. Danke schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

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Philipp Weltzien Die Linke

Fragestunde

Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe eine Frage zur Beantwortung der Frage 3. Wenn Sie sagen, es liegen keine offenen Rechnungen aus dem 1. Halbjahr 2023 vor, warum hat die Stadt Suhl dann noch eine offene Rechnung gegenüber dem TMBJS?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Die Frage war: Warum die Stadt Suhl offene Rechnungen hat? Die Stadt Suhl hat keine offenen Rechnungen.

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Philipp Weltzien Die Linke

Fragestunde

Ich kann das präzisieren. Also, wenn ich gerade beantwortet bekomme, dass es keine offenen Rechnungen aus dem 1. Halbjahr in den Thüringer Kommunen gegenüber dem TMBJS in diesem Bereich gibt, die Stadt Suhl aber aus dem 1. Halbjahr für die Monate April bis Juni bis dato noch keine Zahlung erhalten hat, dann zählt das aus meiner Sicht zum 1. Halbjahr. Deswegen ist das auf jeden Fall schon mal mindestens eine offene Rechnung. Deswegen die Nachfrage: Wie viele andere Kommunen betrifft das immer noch?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Sie reden vom Stichtag 12. Oktober, an dem offenbar die Rechnung noch offen war. Mittlerweile haben wir aber vom TFM sozusagen die überplanmäßigen Ausgaben bewilligt bekommen und entsprechend ausgezahlt. Ich hatte eben gesagt, dass im Jahr 2023 16 Millionen Euro ausgezahlt worden sind. Darunter waren 12 Millionen, die regulär im Haushalt eingestellt waren, und bereits knapp 4 Millionen aus dem nachträglich bewilligten Geld, sodass sich das vermutlich genau überschnitten hat mit dem Geld, was wir Ende Oktober bewilligt bekommen haben. Im Laufe des Oktobers, den Tag habe ich nicht im Kopf, wurden alle Rechnungen beglichen, die noch offen waren.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank.

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Philipp Weltzien Die Linke

Fragestunde

Ich werde das noch in Erfahrung bringen. Danke schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Gut, dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Kemmerich in Drucksache 7/8955, die niemand stellen möchte. Dann schieben wir das mal hintenan – oder? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Frau Meißner stellt sie!) Nein, Herr Abgeordneter Bergner stellt die Mündliche Anfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank auch für die kollegiale Hilfe. Unterstützung Thüringer Tourismusziele Die Förderung des Tourismussektors ist nicht nur eine Investition in die Wirtschaft, sondern auch ein Weg, die kulturelle Vielfalt und das historische Erbe Thüringens auf nationaler und internationaler Ebene zu präsentieren. Eine moderne und effiziente touristische Infrastruktur kann die Lebensqualität der Anwohner erhöhen und gleichzeitig als Katalysator für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplatzschaffung dienen. Der Erhalt von wichtigen Ausflugszielen und die Schaffung neuer Besuchermagnete sind unerlässlich, um ein breiteres Publikum anzusprechen und um die Nachhaltigkeit des Tourismussektors zu gewährleisten, indem sie stetig wiederkehrende Einkommensquellen generieren. Investitionen in den Tourismus haben oft einen Multiplikatoreffekt, da sie auch Branchen wie Gastronomie, Handel und Verkehr positiv beeinflussen. In Zeiten des steigenden Wettbewerbs ist es für Thüringen unerlässlich, proaktiv in diesen Sektor zu investieren, um seine Position als attraktives Reiseziel zu festigen und auszubauen. Im Einzelplan 07 des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – Kapitel 07 02 Titel 633 72 – wurde in diesem Jahr die Gemeinde Bad Tabarz für die Entwicklung des Inselsbergplateaus mit 749.599,29 Euro unterstützt, wobei der Titel 893 72 als Deckungsquelle diente. Kollege Kemmerich fragt die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen wurden rund um die Entwicklung des Inselsbergplateaus durchgeführt – bitte einzeln mit entsprechendem Kostenanteil aufschlüsseln –? 2. Welche Maßnahmen und Projekte wurden seit Beginn dieser Wahlperiode aus den Titeln 633 72, 883 72 und 893 72 des Kapitels 07 02 finanziell unterstützt? 3. Aus welchen Gründen fließen die Mittel aus den Titeln 893 72 und 883 72 nicht bzw. nicht vollständig ab, weshalb es unter anderem zur Reduzierung des Ansatzes um 50 Prozent in Titel 893 72 im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 gekommen ist – bitte Gründe und Hürden benennen –? 4. Welches Ministerium fördert in welchen Titeln den Tourismussektor in Thüringen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu steigern?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller.

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Feller

Fragestunde

Sehr geehrte Abgeordneter, vielen Dank für die Übermittlung der Fragen von Herrn Abgeordneten Kemmerich, die ich gern beantworte. Frage 1: Die Gemeinde Bad Tabarz ist eine von drei Anliegergemeinden des Inselsbergs. Das Plateau liegt teilweise auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Tabarz. Zusammen mit BrotterodeTrusetal und Waltershausen bildet die Gemeinde inzwischen eine Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Bebauungsplans. Zudem übernimmt sie in Abstimmung mit den genannten kommunalen Gebietskörperschaften einzelne Planungs- und Entwicklungsaufgaben für das Bergplateau. Um die Entwicklungsplanung für das Areal voranbringen zu können, hat die Gemeinde eine Zuwendung als Projektförderung für verschiedene Maßnahmen beantragt, die mit dieser Gebietsentwicklung zusammenhängen. Mit Zuwendungsbescheid vom 21.12.2021 wurde der Gemeinde Bad Tabarz eine Zuwendung zur Projektfinanzierung als Vollfinanzierung gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 1,09 Millionen Euro. Die tatsächliche Förderhöhe kann erst im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung nach Abschluss des Vorhabens ermittelt werden. Die Zuwendung dient insbesondere der Finanzierung von Sachverständigenkosten und Planungsleistungen, die mit der Entwicklung des Inselsbergplateaus verbunden sind. Aus ihr konnte zudem der Ankauf eines ca. 6.000 Quadratmeter großen Grundstücks an der Nordostseite des Plateaus durch die Gemeinde von einem privaten Eigentümer finanziert werden. Dieses ist mit einem Gebäude bebaut, das ursprünglich für Gastgewerbe genutzt wurde, seit Längerem jedoch leer steht und verfällt. Finanziert wurde des Weiteren ein Mobilitätskonzept, das verschiedene Varianten zur künftigen Erschließung des Plateaus aufzeigt sowie eine erste Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine neu einzurichtende Erlebniswelt. Frage 2: Seit Beginn dieser Wahlperiode wurden aus den Titeln 633 72, 883 72 und 893 72 des Kapitels 07 02 insgesamt 41 Maßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Gestatten Sie mir aufgrund des Umfangs eine Übersicht der Maßnahmen und Projekte zu Protokoll zu geben. Frage 3: Die in den Titeln 833 und 893 in der Titelgruppe 72 des Kapitels 07 02 veranschlagten Mittel dienen der Unterstützung von kommunalen Gebietskörperschaften bei den Investitionsvorhaben neben oder außerhalb bestehender Förderangebote. Die Ansätze wurden geschaffen, da es insbesondere in der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gelegentlich zu Fällen kam, in denen vorbereitende und begleitende Maßnahmen aufgrund der Fördervorgaben im bundesweit einheitlich Koordinierungsrahmen nicht förderfähig waren. Die in Titel 883 veranschlagten Haushaltsmittel dienten zu dem vorrangig für Investitionsmaßnahmen zur Einführung digitaler Hilfsmittel und Services, insbesondere bei Touristeninformationen. Gerade im Bereich der Touristeninformationen konnten in den zurückliegenden fünf Jahren mehrere Investitionsvorhaben unterstützt werden. Hier ist der Bedarf inzwischen zurückgegangen. Die Thüringer Tourismusgesellschaft hat dazu parallel ein Netzwerk „Touristinformation der Zukunft“ geschaffen. Die dort zusammengetragenen Erfahrungen fließen in die geplante Neukonzeption eines aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 2024 ein. Die Mittelanmeldung im Haushaltsentwurf 2024 ist daher auch eine Reaktion auf die Erkenntnisse zum Mittelabfluss in den zurückliegenden Haushaltsjahren und Ergebnis einer Bedarfsplanung. Die in Titel 893 angemeldeten Mittel sind abhängig von besonders bedeutsamen regionalen Entwicklungsmaßnahmen. Auch hier dienen die Mittel der Begleitung von Vorhaben, die im Wesentlichen aus anderen Förderprogrammen unterstützt werden. Solche Vorhaben sind zeitlich nicht immer präzise planbar, zumal das Land nur als Zuwendungsgeber und nicht als Projektträger auftritt. Derzeit absehbar werden die Haushaltsmittel weiterhin für die Entwicklung der Inselsbergregion und des Rennsteigs genutzt werden können. Frage 4: Der Tourismussektor wird durch das dafür gemäß Zuständigkeitsbeschluss der Landesregierung zuständige Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gefördert. Mittel stehen in den Titeln der Titelgruppe 72 in Kapitel 07 02 des Einzelplans 07 zur Verfügung. In den Haushaltsansätzen anderer Ressorts der Landesregierung ist Tourismus nicht als eigenständiger Ausgabenzweck ausgewiesen. Das schließt nicht aus, dass Aufgaben für Zuwendungen im Aufgabenbereich anderer Ressorts auch positive Auswirkungen auf den Tourismus haben, etwa Finanzierungen im Bereich „Kultur“, zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie Investitionen in den Naturschutz und die Verkehrsinfrastruktur. Eine vorrangige Förderung des Tourismussektors liegt diesen Ausgaben jedoch nicht zugrunde. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt keine Nachfragen. Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Meißner in Drucksache 7/8965. Bitte.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Arbeit der Thüringer Fachberatungsstelle „allerdings“ Am 4. Oktober 2023 veröffentlichte die Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ einen Bericht über den Fachtag der Thüringer Fachberatungsstelle „allerdings“. Der Artikel vermittelte den Eindruck, dass nicht Gewalt, sondern die Möglichkeiten zur legalen Arbeit für Prostituierte, Probleme mit den Finanzämtern und der Wunsch nach legalem Aufenthaltstitel im Mittelpunkt der Arbeit mit den 340 Beratungsfällen stünden, welche die Beratungsstelle seit Januar 2022 wahrnahm. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Probleme betrachtet die Landesregierung als vordergründig hinsichtlich der Prostitution in Thüringen? 2. Inwieweit spielt der Schutz der Prostituierten vor Gewalt und Zwangsprostitution eine Rolle in der Arbeit der Fachberatungsstelle „allerdings“? 3. In wie vielen der 340 Beratungsfälle konnte die Beratung der Fachberatungsstelle helfen, Prostituierte vor Gewalt zu schützen oder eine Zwangsprostitution zu verhindern? 4. In wie vielen der 340 Beratungsfälle spielten Fragen der allgemeinen unternehmerischen bzw. wirtschaftlichen Beratung eine Rolle, beispielsweise der Umgang mit den Arbeits- und Finanzämtern, Arbeitsmöglichkeiten im Thüringer Sexgewerbe, Anmeldung für ein Gewerbe?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zunächst gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Meißner, Sie stellen in der Einleitung Ihrer Mündlichen Anfrage zur Fachberatungsstelle „allerdings“ fest, dass ein am 4. Oktober dieses Jahres erschienener Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ den Eindruck vermittele, dass nicht Gewalt, sondern die Möglichkeit zur legalen Arbeit für Prostituierte, Probleme mit den Finanzämtern und der Wunsch nach legalem Aufenthaltstitel im Mittelpunkt der Arbeit der Beratungsstelle stünden. Dieser Eindruck ist durchaus richtig, denn die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die zu „allerdings“ finden, sind häufig von struktureller Gewalt – also Diskriminierung – und weniger von physischer Gewalt betroffen. Wer sich die Internetseite von „allerdings“ anschaut, sieht, „allerdings“ ist eine Fachberatungsstelle für Menschen, die erotische und sexuelle Dienstleistungen anbieten. Inhalte sind rechtliche und finanzielle, medizinische und soziale Fragen und, wenn gewünscht, eine Ausstiegsberatung. Die Beratung erfolgt kostenfrei und unabhängig davon, ob der Sexarbeit weiter nachgegangen wird. Sie ist anonym und auf Wunsch mehrsprachig und kann auch von Angehörigen und Freundinnen in Anspruch genommen werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt freiwillig und auf Initiative der Klientinnen. „Allerdings“ informiert und berät zur Sexarbeit und zu allen anderen Themen, bei denen die Klientel Unterstützung braucht. Bei der Beratung wird eine Förderung von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe sowie auch die Stärkung der Rechte der Sexarbeiterinnen verfolgt. „Allerdings“ wurde am 02.11.2022 nach § 1 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Prostitutionsschutzgesetzes als Fachberatungsstelle im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Prostitutionsschutzgesetz anerkannt. Die Einzelfragen möchte ich wie folgt beantworten: Zu 1: Zunächst ist anzumerken, dass nach § 1 Satz 1 Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution das Nachgehen der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern verboten ist. Ferner erfolgt gegenwärtig auf Bundesebene – es handelt sich um ein Bundesgesetz – eine Evaluation des Prostitutionsschutzgesetzes. Probleme im Zusammenhang mit dem Vollzug des Prostitutionsschutzgesetzes sind im für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales aktuell nicht bekannt. Die im Artikel aufgezählten Probleme betreffen weniger das Prostituiertenschutzgesetz als praktische Probleme allgemeiner Natur, insbesondere die Bewältigung von Behördengängen im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen Arbeit betreffend, insbesondere auch bei Personen mit Migrationshintergrund. Zu 2: Die Fachberatungsstelle „allerdings“ trifft häufig auf Menschen in der Sexarbeit, die psychische Gewalt erfahren, beispielsweise durch Zwangsouting im eigenen Land, Angst vor Zwangsouting und Verlust der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse. Zwang durch physische Gewalt ist der Fachberatungsstelle bislang nicht begegnet. Die Vorbeugung von Gewalt in der Sexarbeit und Zwangsprostitution spielt eine nicht unwesentliche Rolle in der Arbeit der Fachberatungsstelle „allerdings“, die durch Information und Gespräche mit Sexarbeitenden vorbeugend und beratend unterstützt, runde Tische von Sexarbeitenden für Sexarbeitende im geschützten Rahmen organisiert und Seminare mit den Themen, die die Menschen bewegen, durchführt. Zu 3: Die Fachberatungsstelle hat insgesamt fünf Menschen beraten und begleitet, die sich einen Umstieg/Neuanfang gewünscht haben. Alle fünf Menschen sind unserer Kenntnis nach in die Sexarbeit zurückgekehrt. Eine konkrete Zahl bezüglich der Vorbeugung oder des indirekten Schutzes vor psychischer oder physischer Gewalt ist der Fachberatungsstelle nicht bekannt. Die Ratsuchenden sind nicht verpflichtet, sich zurückzumelden, nachdem sie, egal, aus welchem Grund, die Beratung in Anspruch genommen haben. Zu 4: Das sind Fragen, wie beispielsweise eine Steuernummer überhaupt zu bekommen ist. Diese werden in einem von zehn Fällen in Verbindung mit anderen Fragen gestellt. Zu Arbeitsmöglichkeiten im Thüringer Sexgewerbe werden Fragen in einem von 30 Fällen gestellt. Diese beziehen sich meistens auf Sperrgebiete und die Angst, an einem möglicherweise illegalen Ort zu arbeiten. Da Prostituierte keine Gewerbeanmeldung benötigen, gibt es selten Fragen zu Gewerbeanmeldungen. Diese Fragen werden in Verbindung mit Informationen, die den Ratsuchenden teilweise in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern gegeben werden, gestellt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es eine Nachfrage? Die gibt es. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Inwieweit gibt es andere Fachberatungsstellen, die diese Beratung, die hier genannt wurde, auch übernehmen können?

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Heike Werner

Fragestunde

Meines Erachtens gibt es keine weiteren Beratungsstellen.

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Henry Worm

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage. Bitte.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Wie viele der Beratungen fanden denn in diesem Jahr statt? Die Zahl 340 bezog sich ja auf den Zeitraum ab Januar 2022. Wie viele davon waren im Jahr 2023?

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Heike Werner

Fragestunde

Die Antwort würde ich Ihnen nachreichen. Ich weiß, dass das zumindest zugenommen hat. Aber die konkrete Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. König in Drucksache 7/8967. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vorlage eines modernen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen nach dem Beschluss des Landtags „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“ (Drucksache 7/6003) In seiner 87. Sitzung am 15. Juli 2022 fasste der Landtag den Beschluss „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“ – Drucksache 7/6003. Darin wird die Landesregierung erneut – nach einem gleichlautenden Beschluss bereits aus der zurückliegenden 6. Wahlperiode – aufgefordert, ein zeitgemäßes Gesetz zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen zu erarbeiten. Daneben wurde die Landesregierung aufgefordert, eine kritische Aufgabenanalyse und eine Bewertung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen durchzuführen und dem zuständigen Ausschuss bis zum I. Quartal 2023 darüber zu berichten. Auf die Kleine Anfrage 7/4639 des Abgeordneten Zippel über den Verbleib des Berichts antwortete die Landesregierung am 8. Juni 2023, der Landtagsbeschluss werde in seiner Gesamtheit bearbeitet und es lägen im I. Quartal 2023 noch nicht alle Berichtsdaten vor – vergleiche Drucksache 7/8181. Der zuständige Ausschuss hat auch ein halbes Jahr nach Ablauf der im Landtagsbeschluss gesetzten Frist noch keine Informationen erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand bzw. die Zeitschiene zur Erarbeitung des mit den oben genannten Beschlüssen eingeforderten „Thüringer Gesundheitsgesetzes“? 2. Wann plant die Landesregierung, dem zuständigen Ausschuss des Landtags einen Bericht nach Nummer II.1 des Beschlusses „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“ – Drucksache 7/6003 – vorzulegen? 3. Ist als wesentlicher Eckpunkt des Gesetzentwurfs die Etablierung eines Landesgesundheitsamts oder einer vergleichbaren Einrichtung vorgesehen? 4. Welche Personen, Vereine, Verbände und weiteren Akteure wurden und werden zu welchem Zeitpunkt in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Auch hier antwortet das Sozialministerium. Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten König wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Zunächst wird davon ausgegangen, dass mit dem in Frage 1 genannten Thüringer Gesundheitsgesetz das Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst gemeint ist. Gemäß dem Landtagsbeschluss wurde ein Referentenentwurf eines Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes nebst Begründung erarbeitet, der das Studium eines internen Arbeitsentwurfs erreichte. Dieser Gesetzentwurf befand sich seit einigen Wochen in der fachlichen Abstimmung innerhalb des TMASGFF. Zwischenzeitlich hat die Parlamentarische Gruppe der FDP einen Gesetzentwurf – Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen – in die parlamentarische Debatte eingebracht. Aufgrund dessen hat sich der Diskussionsprozess um den Erlass und Inhalt eines Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes in den Thüringer Landtag verlagert. Mit Datum 25.10.23 haben auch die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Thüringer Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgelegt. Somit ist der Entwurf der Landesregierung mit notwendiger Meinungsbildung, externer Anhörung und Kabinettsbefassung überholt und nicht zielführend. Vielmehr sollte nun gemeinsam innerhalb des parlamentarischen Verfahrens ein qualifizierter Gesetzentwurf zur Beschlussfassung kommen. Zu Frage 2: Der Bericht liegt im Entwurf vor und befindet sich in der hausinternen Abstimmung. Zu Frage 3: Da mit den vorliegenden Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtags der Gesetzentwurf der Landesregierung als erledigt betrachtet werden muss, hat sich die Frage an die Landesregierung meines Erachtens erübrigt. Ich möchte aber noch mal darauf hinweisen, was ich heute Vormittag schon gesagt habe: Natürlich sehen auch wir die Notwendigkeit einer oberen Gesundheitsbehörde, welche eine koordinierende Steuerung im Gesamtgefüge einnimmt. Wir würden empfehlen, dass zu meinem Geschäftsbereich gehörende Landesamt für Verbraucherschutz als Basis zu nutzen und dort das Personal und die Aufgaben zusammenzuführen. Wir brauchen keine kleine Sonderbehörde, sondern wir sollten – das haben wir in der Pandemie gemerkt – sehen, dass wir die vorhandenen Ressourcen zusammenführen. Ich will noch mal daran erinnern, dass im Landesamt für Verbraucherschutz ja auch schon bestimmte Referate tätig sind, die für beispielsweise Pandemieprävention und Vorsorge wichtig sind. Also ich nehme mal die Veterinärabteilung des TLV, wo es um mögliche Zoonosen geht, es geht um Infektionskrankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragen werden können. Aber es gibt auch eine enge fachliche Bindung zum Bereich der Medizinprodukte und der Laborkapazitäten des TLV. Zu Frage 4: Der Gesetzentwurf befindet sich in der Verantwortung des Landtags. Dieser entscheidet im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über die erforderlichen Beteiligungen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es eine Nachfrage? Die gibt es. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Ja, vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Antwort, dass momentan die Landesregierung von der beabsichtigten Einbringung eines Thüringer Gesundheitsgesetzes Abstand genommen hat, weil es Gesetzentwürfe der FDP und der rot-rot-grünen Minderheitskoalition gibt. Deshalb meine Nachfrage: Warum hat die Landesregierung für den Prozess in Bezug auf den Gesetzentwurf so viel Zeit gebraucht, sodass die Situation überhaupt entstanden ist, und wie bewertet die Landesregierung, dass nun die Fraktionen das Thüringer Gesundheitsgesetz einbringen und nicht die Thüringer Landesregierung? Das ist die erste Nachfrage.

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Heike Werner

Fragestunde

Ja, ich habe, denke ich, heute Vormittag schon sehr ausführlich im Landtag dazu Stellung genommen und möchte es natürlich gern auch noch mal tun. Wir haben in der letzten Legislatur schon mit der Arbeit für ein Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst begonnen. Es gab entsprechend zwei Evaluierungen. Wir haben auch gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und ‑ ministern der anderen Länder an einem Leitbild für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gearbeitet, der auch Voraussetzung für die Umsetzung eines Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst hier in Thüringen ist. Das ist Numero 1. Numero 2: Diese Dinge dann umzusetzen, haben Zeit in Anspruch genommen. Die wurden durch die Pandemie an der Stelle – ich will mal sagen – ausgebremst, weil natürlich all die Akteure im Ministerium – das habe ich hier aber schon ein paarmal geschildert – mit Pandemiebewältigung zu tun hatten. Ich habe hier auch schon einmal erzählt, es gibt bei mir im Ministerium Kollegen, die in der Zeit im dreistelligen Bereich Überstunden aufbauen mussten. Insofern war es, weil Sie das auch immer ansprechen, dass nicht nur die oberste Gesundheitsbehörde, sondern auch die unteren Gesundheitsbehörden mit einbezogen werden müssen, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in Zeiten der Pandemie nicht zuzumuten, sich an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zu beteiligen. Insofern hat dies seine Zeit gedauert. Ich glaube aber, dass wir, auch wenn sicherlich eine gewisse Dringlichkeit bestand, jetzt in einer Situation sind, auch die Erfahrungen aus der Pandemie mit in die Diskussion um einen Gesetzentwurf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einbeziehen zu können. Insofern können die Erfahrungen aus der Pandemie hier gewinnbringend noch mit eingebracht werden. Was die zweite Frage angeht: Ich bin sehr froh, dass es auch vonseiten des Parlaments hier intensive Arbeit gegeben hat. Das zeigt, wie wichtig allen der Öffentliche Gesundheitsdienst ist. Das war nicht immer so. Insofern kann ich das nur positiv begleiten und bewerten.

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Henry Worm

Fragestunde

Ich weiß jetzt nicht, ob das schon zwei Fragen waren.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Zwei in einer waren das.

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Henry Worm

Fragestunde

Dann kann jemand anders gern fragen, aber für den Fragesteller ist die Fragemöglichkeit erschöpft. Dann schließe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt, die Fragestunde, weise noch mal darauf hin, dass nicht beantwortete Zusatzfragen zu den Mündlichen Anfragen genau wie die verbleibenden Mündlichen Anfragen innerhalb von einer Woche ab heute durch die Landesregierung zu beantworten sind. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 30, 33, 36, 37, 38 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8956 Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 38 Jastimmen, 34 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: So viel zum Thema: Ihr stimmt nicht mit der AfD!) Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Dietrich, zu Ihrer Wahl. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Jawohl, ich nehme die Wahl an!) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8961/8962 Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8963/8964 Unter a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Und nachdem der Wahlvorschlag auch hier in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, zum Beispiel im Ältestenrat, möglich. Unter b) Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 37 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Und auch hier, nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Unter b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag, nachdem er in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, zum Beispiel im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8960 Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Und auch hier gilt: Nachdem der Wahlvorschlag in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 a Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7451 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/8988 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8997 Neufassung dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9010 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9012 ZWEITE BERATUNG Ich weise darauf hin, dass der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 4 b zurückgezogen wurde. Das Wort erhält jetzt Herr Abgeordneter Henkel aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für die Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Martin Henkel CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer vor den Bildschirmen, auf der Tribüne, der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7451 „Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht“. Durch Beschluss des Landtags in seiner 105. Sitzung vom 17. März 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 19. April, in seiner 39. Sitzung am 24. Mai, in seiner 40. Sitzung am 1. Juni, in seiner 42. Sitzung am 6. September und in seiner 43. Sitzung am 25. Oktober und ebenfalls in der 44. Sitzung am 1. November 2023 beraten. Zum Gesetzentwurf wurden ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Grundlage des Antrags ist auch ein Gutachten aus der Evaluierung des Ministeriums zum Thüringer Vergabegesetz. Da gibt es einige Kernpunkte, die hier aufgenommen wurden, die ich kurz nennen möchte. Das sind der Abbau unnötiger Bürokratie, die konsequente Verschlankung des Gesetzes, die Erhöhung der Anwendungsgrenzen, die vergabefreien Kriterien zu prüfen und die weitere Digitalisierung. Das waren die Intentionen, die sich in dem Gesetz wiederfinden. Ihnen ist heute noch ein weiterer Änderungsantrag zugegangen, der gerade verteilt wird, der umfasst allerdings lediglich einen Verweis, eine Zahl, ein Verweis im Gesetz, der sich bei der Aufzählung geändert hat. Inhaltlich bleibt die Gesetzesvorlage, die heute diskutiert werden soll, gleich. Damit möchte ich schließen und möchte noch mal betonen, dass der Ausschuss die Annahme empfiehlt. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Lehmann, Fraktion der SPD, das Wort.

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Diana Lehmann SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten jetzt das Vergabegesetz. Ich kann zu den Änderungsanträgen auch gleich noch was sagen, das ist kein Problem, die Unruhe ist unberechtigt. Wir beraten jetzt das Vergabegesetz und eines vielleicht vorweg: Ich bin wirklich ausgesprochen froh, dass es uns gelungen ist, in diesem Fall einen Kompromiss unter Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus zu erringen. Ich bin an der Stelle tatsächlich sowohl der CDU als auch der Koalition für die Verhandlungsbereitschaft, insbesondere in den letzten sechs Wochen, sehr dankbar, weil das die Grundlage dafür ist, dass wir heute einen gemeinsamen Vorschlag haben, mit dem beide Seiten nicht an allen Stellen zufrieden sind, aber an dem für beide Seiten auch gute Dinge vorkommen. Ich will etwas machen, was ich ansonsten nicht so oft mache, ich will an der Stelle tatsächlich auch noch mal unseren Referentinnen und Referenten danken: Robert Nagel, Katharina Wischmeyer, Antje Niebur und Sebastian Spiegel. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ohne die Arbeit im Hintergrund und die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen hätten wir es in der kurzen Zeit tatsächlich nicht schaffen können, das hier zu einen. Für uns als Sozialdemokraten ist klar, mit öffentlichen Aufträgen dürfen keine Armutslöhne finanziert werden. Das ist auch der Grundgedanke, der uns bei der Beratung um das Vergabegesetz immer umgetrieben hat. Wir sind in die Debatte gegangen mit noch einem anderen Wunsch, nämlich einer deutlichen Ausweitung des Vergabegesetzes auf die kommunale Ebene, auf sonstige öffentliche Aufträge, Auftraggeber, auch mit einer Anhebung des Mindestlohns, einer Ausweitung der Sanktionen auch mit einem eigenen Gesetzentwurf, den wir im Rahmen der Einigung dann zurückgezogen haben. Ich will an der Stelle aber sagen, dass wir heute Ergebnisse haben. Ich will mit denen starten, mit denen ich zufrieden bin: Wir haben nicht nur eine Anhebung des vergabespezifischen Mindestlohns im Gesetz, sondern auch eine Dynamisierung, die quasi dazu führt, dass immer, wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, auch der vergabespezifische Mindestlohn ansteigt. Wir haben eine Ausweitung des Vergabegesetzes und der Vergaben auf alle Hochschulen und ihre Einrichtungen. Wir haben die Nachunternehmerhaftung und auch die Sanktionsmöglichkeiten beibehalten. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich eine zentrale Forderung, weil sich ein Gesetz, das keine Sanktionsmöglichkeiten hat, auch ad absurdum führt. (Beifall DIE LINKE) Wir haben eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zum Beispiel eine einheitliche Vergabeplattform, die mit einer gewissen Übergangsfrist über die nächsten Jahre etabliert werden soll. Wir haben die Möglichkeit zur Direktvergabe auf 7.000 Euro angehoben. Wir haben aber auch eine deutliche Anhebung der Auftragswertgrenzen. Das führt zu Einschränkungen des Vergabegesetzes. Das ist der Teil, mit dem ich auch nicht so zufrieden bin; ein ganz kleines bisschen tut der schon weh. Trotzdem bin ich froh, dass es diesen Kompromiss zwischen CDU und der Koalition gibt, weil aus meiner Sicht zwei Dinge besonders wichtig sind: Zum einen wissen wir mit Blick auf das Lohnniveau in Thüringen, dass es deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Das heißt, der vergabespezifische Mindestlohn hat an der Stelle eine Bedeutung. Und auch die Regelung zur Tariftreue im Gesetz ist relevant und notwendig. Deswegen werden wir zum Beispiel den Änderungsantrag, den die FDP vorgelegt hat, ablehnen. (Beifall DIE LINKE) Auf eine andere Sache will ich noch mal verweisen. Wir haben im Gesetzentwurf und auch in der Vorlage, die wir jetzt haben, Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgenommen. Mir ist aber auch eine Sache noch mal wichtig: Es gibt einen Unterschied zwischen Bürokratieabbau und Standardabbau, und das Vergabegesetz schreibt aus guten Gründen Standards vor, nämlich die Standards, dass wir sagen, dass Vergaben nur dann wirksam sein sollen, wenn sie auch mit guter Arbeit und guter Entlohnung für die Kolleginnen und Kollegen verbunden sind. Das ist ein Anspruch, den wir meiner Meinung nach verfolgen müssen. (Beifall DIE LINKE) Es gibt einen Änderungsantrag der CDU, der einen Bezugsfehler in der Beschlussempfehlung korrigiert. Dem werden wir zustimmen. Danke an dieser Stelle für die Beratung und Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Aust, Fraktion der AfD, das Wort.

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René Aust AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis zur vergangenen Woche konnte man doch die Hoffnung haben, dass die CDU hier in dieser Frage des Vergabegesetzes noch ein bisschen mehr Mut aufbringt. Dann haben Sie sich leider jetzt doch auf einen mutlosen Kompromiss mit Rot-Rot-Grün eingelassen, und das, nachdem Herr Voigt doch fünf Jahre lang so sehr – jedenfalls in der Öffentlichkeit – dafür gekämpft hat, dieses Vergabegesetz loszuwerden und abzuschaffen. Insofern als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Wir hatten es in der Ausschusssitzung auch mit den Evaluierungen der Auswirkungen dieses Vergabegesetzes zu tun. Da muss man schon sagen, dass das eine oder andere, was vor mittlerweile über vier Jahren befürchtet worden ist, auch eingetreten ist. Mal ein Beispiel, was die ökologischen Kriterien bei der Vergabe betreffen: Da wurde davor gewarnt, dass die Beschaffungsstellen überhaupt nicht dazu in der Lage sind, tatsächlich hier zu prüfen, und dass es am Ende des Tages, selbst wenn es geprüft wird, doch nur dazu führt, dass wir rechtsunsichere Vergaben haben. Uns wird zurückgemeldet, dass genau das, wovor gewarnt worden ist, am Ende des Tages auch eingetreten ist. Deswegen fordern wir – und das wäre bei dieser Änderung auch notwendig gewesen –, die ökologischen Kriterien aus diesem Vergabegesetz zu entfernen und abzuschaffen. Zweitens: Nun könnte man auf die Idee kommen und sagen, na ja, immerhin gibt es doch auch den Vergabemindestlohn. Der sollte sich bewährt haben. Aber auch das ist nicht der Fall. In der Realität ist dieses Gesetz, das, was hier auch vorliegt, längst überholt. Zusammen mit dieser neuen Art und Weise, den vergabespezifischen Mindestlohn zu berechnen, käme man im nächsten Jahr auf 14 Euro. Und Sie schreiben in Ihrer Vorlage: Unterfällt die ausgeschriebene Leistung keinem als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, dann soll künftig dieser neue vergabespezifische Mindestlohn in der neuen Art und Weise, wie er berechnet wird, angelegt werden müssen. Nun ist das aber nicht so. Denn wenn kein repräsentativ festgestellter Tarifvertrag festgestellt werden kann, dann gilt zunächst einmal ein branchenspezifischer Mindestlohn. Nun vergleichen wir die 14 Euro, die Sie anlegen – de facto anlegen in Ihrer gemeinsamen Vorlage hier heute –, mit dem, was tatsächlich an branchenspezifischen Mindestlohn in den relevanten Bereichen schon aufgerufen wird. Bei Gerüstbauern sind es ab 2024 13,95 Euro, bei Dachdeckern sind es aktuell 14,80 Euro, bei Elektro ab 1. Januar 13,95 Euro, bei Sicherheitskräften ab 1. Januar 14,50 Euro. Bei Glas- und Fassadenreinigung geht die Spannbreite von 13,50 Euro bis 16,70 Euro. Bei Zeitarbeitern gelten noch bis 2024 13,50 Euro, die danach auch angehoben werden. Mit anderen Worten: Sie machen den Unternehmen Bürokratie, ohne dass es irgendeinen positiven Effekt auf die meisten Arbeiter haben wird. Auch deswegen ist dieses Gesetz, so wie Sie es hier heute vorlegen, überflüssig und wir werden dem nicht zustimmen. (Beifall AfD) Nun möchte ich noch mal auf das zurückkommen, was ich eingangs gesagt habe. Herr Voigt hat vor fünf Jahren hier gestanden und darüber gesprochen, dass dieses Vergabegesetz Bürokratiewust, Bürokratiewahn sei, das man überhaupt nicht einführen dürfe, weil es der Thüringer Wirtschaft schaden würde und eben auch dem öffentlichen Auftragswesen. Dass Sie sich heute in der Art und Weise daran beteiligen, das fortzusetzen, nachdem Sie in den vergangenen fünf Jahren so große Töne gespuckt hatten, das werden Sie im kommenden Wahlkampf erklären müssen, dass Ihnen der Mut fehlte, gemeinsam mit uns und der FDP eine deutlich stärkere Reform bzw. die Abschaffung des Vergabegesetzes hier durchzusetzen, dass Sie mehr Angst davor hatten, was Berlin darüber sagt, als dass Sie zu der Thüringer Wirtschaft hier gestanden hätten. Das ist das, was Sie in den kommenden Monaten den Leuten im Wahlkampf erklären müssen. Ich sage Ihnen, das werden Sie nicht erklären können. Wir werden diese Vorlage ablehnen und stimmen im Übrigen den Vorlagen der FDP zu. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Olaf Müller GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der Landtag hat die Landesregierung im Februar 2022 aufgefordert, das Vergabegesetz einer vorfristigen Evaluation zu unterziehen. Zu diesem Zeitpunkt war das Gesetz drei Jahre in der Praxis erprobt worden. Es hatte sich aber schon gezeigt, dass es Änderungsbedarf gab. Die Überprüfung sollte insbesondere die Schwellenwerte, die Höhe des Vergabemindestlohns und den Anwendungsbereich des Gesetzes umfassen. Ziel war eine Vereinfachung und Verschlankung des Vergabeverfahrens. Das sollte unter anderem durch eine stärkere Digitalisierung und die Endbürokratisierung des Verfahrens erreicht werden. Das Gutachten sprach sich unter anderem dafür aus, auf Regelungen zu verzichten, die für das Verfahren bereits an anderer Stelle verbindliche Festlegungen trafen. Der vergabespezifische Mindestlohn sollte beibehalten und das Verfahren durch die Nutzung digitaler Verfahren weiter vereinfacht werden. Es sollten Formblätter so weit wie möglich entfallen und die Anwendungswertgrenzen angehoben werden. Diesen Forderungen sind wir, so weit wie es in einem noch recht langwierigen Verhandlungsprozess möglich ist, nachgekommen. So sind wir übereingekommen, den vergabespezifischen Mindestlohn auf mindestens 1,50 Euro über dem jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Die Anwendungswertgrenzen werden angehoben. Der Vorrang für Open-Source-Lösungen bei der Beschaffung von IT-Produkten wird festgeschrieben. Das Vergabeverfahren kann so weit wie möglich per E-Mail abgewickelt werden und staatliche und kommunale Auftraggeber haben sicherzustellen, dass ihre Vergaben auf der digitalen Vergabeplattform des Landes oder auf dem Bekanntmachungsservice des Bundes verzeichnet sind. Es wird so ein Beitrag zur Endbürokratisierung des gesamten Verfahrens geleistet. Besonders wichtig war uns aber auch, dass soziale Kriterien weiterhin auf allen Stufen des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden können. So können Auftraggeber neben dem Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer auch die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen oder die Beschäftigung von Auszubildenden, Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen in das Verfahren mit einbeziehen. Gleiches gilt auch für umweltbezogene Aspekte wie die Verwendung von Produkten aus recycelten Materialien oder ressourcenschonend hergestellten Produkten oder von Produkten und Materialien mit Umweltgütezeichen. Sehr geehrte Damen und Herren, nicht alles, was lange währt, wird richtig gut, aber wir haben einen Kompromiss und ein solcher Kompromiss stellt in der Regel niemanden wirklich zufrieden. Wir haben nicht alles erreicht, was wir angestrebt haben, etwa die Einbeziehung der kommunalen Ebene in die im Gesetz verankerten Anforderungen. Aber die Tatsache, dass es nun einen Kompromiss gibt, zeigt, dass die demokratischen Parteien in Verhandlungen zu gemeinsamen Lösungen in vielen Sachthemen kommen können. Nehmen wir es als Beispiel für weitere Gesetzgebungsverfahren und die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich auf Herrn Abgeordneten Kemmerich, Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, liebe Betroffene, durch Bürokratie Belastete und durch Bürokratie fast Erwürgte, wir leben in durchaus schwierigen Zeiten, die Wirtschaft lahmt und die Auftragslage vieler Unternehmen im Handwerk, gerade im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist durchaus bedrohlich. Der private Wohnungsbau ist zum Erliegen gekommen und die öffentliche Hand tut sich schwer mit dem Erstellen von Richtlinien und der Vergabe von Aufträgen im selbigen. In dem Zusammenhang reden wir jetzt über eine Veränderung im Thüringer Vergabegesetz. Eine Modernisierung und Verschlankung, die wir begrüßen. Aber trifft das tatsächlich auf diesen Entwurf zu? In meinen Augen ein klares Nein. (Beifall Gruppe der FDP) Nicht nur wir kritisieren hier jetzt diesen hier vorliegenden Entwurf, auch die IHK macht es, und zwar sehr eindeutig in ihrer gebührenden Zurückhaltung, aber ich denke in der Wortwahl doch sehr treffend. (Beifall Gruppe der FDP) Ja, was wäre eigentlich mit der Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes? Es wäre nicht nur mutig, sondern auch gegeben, denn wir fallen ja nicht auf null zurück, sondern wir fallen auf den Standard zurück, den der Bundesgesetzgeber vorschreibt. Das ist ganz bestimmt kein schlechter. Aber der Mut fehlt oder politische Weitsicht oder es treibt weiter die Ideologie. Kommen wir zu dem, was jetzt gerade gefeiert worden ist, den sogenannten vergabespezifischen Mindestlohn, also 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn, der vorsprechende Kollege hat ja mal einen Strauß aufgemacht, was tatsächlich Sache ist, und eine volle Seite behandelt dieses Thema in diesem Entwurf. Es sind über 60 Zeilen eng geschriebener Text. Wenn das keine Bürokratie ist – ich weiß ja nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Wir haben ein umfangreiches System in Deutschland, das die Gesetzlichkeiten überprüft, seien es die tariflich gesetzten in der Lohnfindung oder leider auch gesetzlichen. Dazu bedarf es keiner weiteren Regelung. Das ist unnütze Bürokratie, die keinem nützt außer denjenigen, die das zu verwalten haben. Sie schadet den Unternehmen, sie nützt nicht den Arbeitnehmern, nein, sie behindert nur die öffentliche Vergabe. Deshalb ist das Ziel, Bürokratie abzubauen, auch in großen Teilen nicht erreicht. Kommen wir mal zu dem einen oder anderen Irrsinn, ich weiß nicht – der eine oder andere kennt den Film „Asterix erobert Rom“ und die schöne Szene, wo man die Formulare im Haus selber besorgen kann. Lesen Sie sich mal § 8 – Verfahrensanforderungen – durch. Bieter sind verpflichtet, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie sich den Dingen, die sie gerade machen, unterwerfen. Diese Erklärung gibt das Ministerium vor. Das wäre so, als wenn jeder Teilnehmer vor dem Betreten seines Autos an eine Behörde erst einen Zettel übermittelt und sagt: Jawohl, ich werde mich an die StVO halten. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist das, was Sie wollen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jemand, der an dem Bieterverfahren hier teilnimmt, sich natürlich diesen Vorschriften auch unterwirft, die auch sanktioniert werden, mit Recht. Das stelle ich auch nicht in Abrede. Aber hier dann wieder noch ein Zettelchen auszufüllen, was eh wahrscheinlich keiner kontrolliert, außer dass das da ist, ist Unsinn. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern machen wir mit diesem Gesetz leider nichts besser, sondern vieles bleibt gleich schlecht, und wir werden das Ziel nicht erreichen, was uns allen notwendig ist, einerseits die Wirtschaft zu stärken, andererseits die öffentliche Vergabe zu vereinfachen. Auch die Sozialkriterien bleiben ja Teil des Verfahrens. Sie werden nicht im laufenden Verfahren abgefragt oder im Nachgang überprüft, sondern sie werden weiter vorangestellt, all das trotz vieler Empfehlungen, einer langen Anhörung, die wir gelesen haben, die wir uns noch haben vorlesen lassen oder auf Nachfragen noch mal haben erklären lassen, wo die Vertreter von Wirtschaft – ich weiß noch die sehr mahnenden Worte von Frau Colette Boos-John, stellvertretende IHK-Präsidentin und erfolgreiche Bauunternehmerin, die in verschiedenen Bundesländern dieses schönen Landes Aufträge abwickelt, die sagt, seinesgleichen wie in Thüringen findet sich nirgendwo. Insofern zurück auf Anfang: Wir werden im Wahlkampf weiter dafür kämpfen, dass wir dieses unsinnige Gesetz wirklich verschlanken bis abschaffen, um die Vergabe in Thüringen im Sinne aller Beteiligten moderner zu gestalten. Moderner heißt heute weniger Bürokratie, mehr auf Digitalisierung setzen und vor allen Dingen eins: Traut den Unternehmern doch mal zu, dass sie ihre Mitarbeiter vernünftig behandeln! (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Machen sie aber nicht!) Traut den Unternehmern zu, dass sie ökologische Standards von sich heraus bedienen! (Beifall Gruppe der FDP) Traut den Unternehmern das zu, dass sie und ihre Kollegen nicht euch dafür brauchen, um vorzuschreiben, was verwendet wird. Das können die. Und dieses Lachen hier im Saal, damit es die Zuschauer draußen nur wissen: Das Lachen und Zwischenrufe kommen hier von der linken Seite. Die trauen den Unternehmern nichts zu, ich mache das. Insofern werden wir dieses Gesetz ablehnen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Herr Abgeordneter Schubert das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Hohen Haus und an den Bildschirmen, insbesondere aber lieber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in den Unternehmen, die sich erfolgreich um Landesaufträge bewerben, es geht nämlich um die Zukunft Ihrer Arbeitsbedingungen ab dem 1. Januar nächsten Jahres. Bevor ich in meinen Text einsteige, Herr Kemmerich, kann ich es mir nicht verkneifen, weil Sie mit Filmanalogien gearbeitet haben, Ihnen zumindest auch eine zu erzählen: Wenn Sie hier am Rednerpult stehen, kommt es mir immer so vor wie in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. (Beifall DIE LINKE) Sie sind das Duracell-Häschen der neoliberalen Thinktanks, die immer das Gleiche aufsagen: alle Gesetze abschaffen, die Arbeitnehmerinnen schützen wie das Ladenöffnungsgesetz, das Vergabegesetz. Das ist ein Konzept, das ist völlig aus der Zeit gefallen und ich glaube nicht, dass Sie damit nächstes Jahr groß reüssieren werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verpflichtung der Politik, für fairen Wettbewerb zu sorgen, gerade auch bei Aufträgen, die mit Steuergeld bezahlt werden, war für Die Linke eine Grundmotivation für die Einführung des Thüringer Vergabegesetzes Ende 2019 genauso wie für dessen Fortentwicklung jetzt nach vier Jahren Praxiserfahrung. Der Markt allein regelt nur Angebot und Nachfrage. Die Politik setzt Rahmenbedingungen für soziale und ökologische Standards, und die sind dringend notwendig, wenn man nicht einer radikalen Marktlogik neoliberaler Akteure folgen will. Das will aber die FDP. Dies belegen übrigens auch Wortmeldungen im Rahmen der Anhörung. Die Zuschrift, zum Beispiel der Gewerkschaft EVG, hat die Konsequenzen von getroffenen Vergabeentscheidungen, die in der Vergangenheit einen Betreiberwechsel bei Mobilitätsanbietern herbeigeführt haben, beleuchtet. In der Zuschrift der EVG heißt es – ich zitiere –: „Die in den vergangenen Jahrzehnten durch Fehlen dieser Vorgaben ausgelösten materiellen Aufwände, menschlichen Verlusterfahrungen sowie die entstandenen psychischen, teilweise traumatischen Belastungen und bis ins Existenzielle hinein gehenden Ängste und Befürchtungen – wohlgemerkt sämtlich und einzig ausgelöst durch politisch und neoliberal-ideologisch geprägte Strategien und Vorgehensweisen – sind kaum zu ermessen und zeigen mit allem Nachdruck auf, dass auf eine solche verbindliche Vorgabe nicht verzichtet werden kann und darf.“ So weit das Zitat aus der Zuschrift der EVG. All die Sonntagsreden, die wir hier schon oft zu einer besseren Bezahlung, zu mehr Tarifbindung und guter Arbeit insgesamt gehört haben, sind nichts, aber auch gar nichts wert, wenn das Land als Auftraggeber dies nicht zur Bedingung für die Auftragsvergabe seiner Aufträge macht. Dies trifft genauso auf die dringend notwendige Transformation von Produkten und Dienstleistungen hin zu einer Klimaneutralität zu, möglichst ohne CO -Fußabdruck, 2 eben mit mehr Energieeffizienz, Ressourcenschonung, mit einer Berücksichtigung des Lebenszyklus von Produkten bis hin zur Kreislaufwirtschaft und einer regionalen Lieferkette. Wer, wenn nicht die öffentliche Hand, sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und bei diesen Fragen steuernd in den Markt eingreifen? Am Ende wird sich dies insgesamt positiv auf den Wirtschaftsstandort Thüringen auswirken, weil er an Attraktivität gewinnt, nicht nur bei den so begehrten Fachkräften, sondern auch bei Firmen, die auf Nachhaltigkeit setzen, also Firmen, die zukunftssichere Geschäftsmodelle verfolgen. Das Gegenteil davon ist eine Niedriglohnstrategie mit wenig Tarifbindung. Damit sind die CDU-geführten Landesregierungen aber gescheitert, konnte kein neues Wirtschaftswachstum generiert werden, weil wir eben in Thüringen mit den niedrigsten Löhnen bundesweit nicht an Attraktivität gewinnen. Was haben wir nun als Kompromiss vorzuweisen? Wie immer bei Kompromissen ist es ein Ergebnis mit Licht und Schatten, aber mit der klaren Botschaft, das Thüringer Vergabegesetz wird nicht geschliffen, sondern weiterentwickelt. Das ist das Ergebnis eines mehrwöchigen Verhandlungsprozesses zwischen der Koalition und der CDU nach den Anhörungen zu beiden Gesetzentwürfen, die nach einem Gutachten des Wirtschaftsministeriums hier zur Diskussion gestellt wurden. Soziale und ökologische Standards sind wie bisher Anwendungsgrundlage für Ausschreibungen und Vergaben. Beispiele für solche Parameter bleiben im Gesetz verankert genauso wie die pflichtige Tariftreue mit einem repräsentativen Mindestlohn bzw. die Anwendung eines vergabespezifischen Mindestlohns; dessen Dynamisierung wird jetzt neu geregelt. 1,50 Euro über dem bundesweiten Mindestlohn bedeutet mit Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. Januar des kommenden Jahres 13,91 Euro und ab 2025 14,32 Euro pro Stunde für Aufträge des Landes einschließlich der Universitäten und all ihrer Einrichtungen. Hier wären wir als Koalition gern mutiger gewesen – die Vorrednerinnen haben es schon erwähnt –, denn wenn es gute Gründe für einen vergabespezifischen Mindestlohn in Thüringen gibt, und den gibt es ganz offensichtlich – das ist ja selbst im Gutachten des Wirtschaftsministeriums nachzulesen –, dann stellt sich sofort die Frage, warum dies nicht für alle Aufträge des Landes einschließlich der Landesgesellschaften, der Körperschaften und Stiftungen gelten soll. Auch die kommunale Ebene ist für uns weiterhin ein Ziel für die pflichtige Anwendung der Tariftreue, denn hier werden große Auftragsvolumina generiert, die ebenfalls für den Arbeitsalltag vieler Thüringerinnen und Thüringer die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen verbessern könnten. Auch benannte Anzuhörende von Ihnen, liebe CDU-Fraktion, wie der Verband kommunaler Unternehmen, der VKU, hätten sich dies nach einer Übergangszeit für die Umstellung der Arbeitsprozesse gut vorstellen können. Damit würden wir für gerechte Löhne nicht nur bei öffentlichen Aufträgen auf Landesebene, sondern eben auch auf der kommunalen Ebene sorgen und Lohndumping verhindern. Auch die sogenannte Nachunternehmerhaftung bleibt erhalten, meint, auch Subunternehmen – Herr Kemmerich, vielleicht haben Sie es nicht verstanden – müssen die Vergabekriterien erfüllen, ansonsten drohen bei Verstößen Sanktionen. Die Anwendungswertgrenzen werden im Gegenzug um 50 Prozent erhöht. Auch mit Blick auf die Preisentwicklung ist dies zwar nicht abwegig, aber in dieser Höhe auch Bestandteil des Kompromisses. Wer diesen Kompromiss tatsächlich umfänglich bewerten möchte, ist aufgerufen, den jetzigen Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes mit der zweiten Vorschlagsvariante der CDU und dem Gesetzentwurf der Koalition, also den Gesetzentwürfen, die in der Anhörung waren, zu vergleichen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist und bleibt eine der wenigen wirkungsvollen Stellschrauben, um wichtige Entwicklungsziele, gute Arbeit und mehr Nachhaltigkeit beim Ressourcen- und Energieeinsatz voranzutreiben, um den Markt zu steuern. Da kommt einem der Änderungsantrag der FDP wirklich nur wie ein kranker Scherz vor. Gegen das Gutachten, gegen die Anhörung wird jetzt auf reiner neoliberaler Ideologieschiene wieder gegen den vergabespezifischen Mindestlohn polemisiert, den Sie abschaffen wollen genauso wie das ganze Gesetz. Es versteht sich fast von selbst, dass wir diesen Änderungsantrag ablehnen werden. Die Linke wird heute dem Kompromiss, der sich im CDU-Gesetzentwurf findet, zustimmen, weil er für uns ein verantwortbares Ergebnis repräsentiert, übrigens auch als Beleg, dass Demokraten auch bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen in unserem Land Kompromisse finden können, in Verantwortung vor der Zukunft des Landes und seiner Einwohnerinnen und Einwohner. Bestandteil für diesen Kompromiss ist für uns die Sicherung von guter Arbeit und die Entwicklung hin zu Klimaneutralität, für ein solidarisches Thüringen, was wir als Koalition auch weiterhin demokratisch, sozial und ökologisch gestalten wollen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen Dank, Herr Kollege Schubert. Bevor ich zum nächsten Aufruf komme, folgender Hinweis – auch wenn ich merke, dass es eigentlich allgemein bekannt sein müsste, aber trotzdem noch einmal der Ordnung halber –: Im Plenarsaal verteilt und elektronisch bereitgestellt wurden der Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8997 in einer Neufassung und ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9010. Und jetzt erteile ich für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Henkel das Wort.

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Martin Henkel CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, viele Vorredner haben jetzt gesprochen. Vieles wurde gesagt. Das Wichtigste wurde aber nicht gesagt: Was heute passiert, ist in gewisser Form historisch. (Beifall CDU) Denn in diesem Landtag wurden seit Jahren keine Gesetze mehr beschlossen, um die Bürokratie zurückzudrängen, die das Leben der Menschen einfacher machen. Das passiert heute, das ist wichtig. (Beifall CDU) Und das reiht sich in das ein, was wir im letzten Landtag gemacht haben. Auch da ist etwas Historisches passiert. Die CDU ist hergegangen und hat einen Antrag gestellt, um die Steuer zu senken. Auch das hat es seit Jahren nicht mehr gegeben. Auch das war historisch, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU) Was ich aber sehr bedauere, ist die Art und Weise, wie damit von den anderen Fraktionen umgegangen wird. Im letzten Plenum haben wir uns von RotRot-Grün verprügeln lassen müssen, weil wir als CDU einen Gesetzentwurf eingebracht haben, dem dann auch die FDP und die AfD zugestimmt haben. Dieses Mal sind es die AfD und die FDP, die sagen, ihr seid aber gar nicht toll drauf, CDU, weil, ihr macht da was zusammen mit Rot-Rot-Grün. Wissen Sie, mir ist das relativ egal, was die anderen Parteien zu dem Thema sagen oder wie sie uns kritisieren. Wichtig ist, dass wir gute Politik machen, Sachpolitik, die bei den Menschen ankommt und die den Menschen dient. Darum geht es nämlich. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Fangt erst mal damit an!) Und um ehrlich zu sein: Was vor einigen Jahren hier beim Vergabegesetz geschaffen wurde, das war ein Bürokratiemonster. Das hat selbst die Evaluierung des Ministeriums hervorgebracht. Herr Möller sagte: Ha, haben Sie schon mal Kontakt damit gehabt? Ich kann es Ihnen sagen. Ich war Bürgermeister, 13 Jahre Bürgermeister in meiner Heimatstadt. Wahrscheinlich bin ich einer der Wenigen hier in diesem Plenum, die überhaupt wissen, was Vergabegesetz in der praktischen Anwendung bedeutet. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ja, so ist es. Wer war denn von Ihnen in kommunaler Verantwortung? Na ja. Und deshalb ist es mir wichtig, zu betonen, dass das, was wir verhandelt haben, eine richtig gute Sache ist,

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Entschuldigung, Herr Kollege.

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Martin Henkel CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

weil wir an den richtigen Stellschrauben gedreht haben und darum geht es.

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Meine Damen und Herren, Abgeordneter Henkel hat jetzt das Wort.

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Martin Henkel CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Ich möchte jetzt auch gar nicht weiter die Finger in die Wunde legen. Wichtig ist, dass wir hierhergehen und ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Bürokratie zurückgedrängt wird. Das ist nämlich wichtig. Schauen wir eine aktuelle bundesweite Statistik an. Die sagt: Von Mitte 2021 bis Mitte 2022 beliefen sich die Kosten für Bürokratie in Deutschland auf sage und schreibe 17 Milliarden Euro. Die Unternehmen berichten davon, dass 7 Prozent ihres Umsatzes für den bürokratischen Mehraufwand draufgehen. Das sind die Realitäten in Deutschland. Es wird immer wieder von Bürokratieabbau gesprochen, es passiert aber nichts. Die Realität ist eine andere. Es gibt immer mehr Bürokratie, immer mehr Vorgaben, immer mehr Kontrollpflichten. Damit muss doch endlich mal Schluss sein. Bürokratieabbau und schlanker Staat, das ist kein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit. In Deutschland hat die Bürokratie ein Ausmaß erreicht, welches die Leistungsfähigkeit des Staats, der Bürger und der Wirtschaft mittlerweile massiv gefährdet. Ich möchte dazu ein Zitat eines Gießereibesitzers bringen. Der sagt: Bürokratie ist der größte Fachkräftedieb, den wir im Moment haben. – Das ist auch so. Durch neue Regeln werden immer mehr Fachkräfte gebunden, die eben nicht zum Wirtschaftswachstum beitragen können. Und noch irrer ist, dass der Staat in den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt tritt, weil er immer mehr Leute einstellen muss, welche die Bürokratie kontrollieren. Auch das ist der falsche Weg. So kann es nicht weitergehen. Richtig ist, dass wir hier in Thüringen viele Dinge nicht regeln können, weil sie von Bundesebene oder von europäischer Ebene kommen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, echt jetzt?) Im Unterschwellenbereich des Vergabegesetzes haben wir aber die Möglichkeit, dies zu tun. Mit dem heute vorliegenden Entwurf zur Änderung des Vergabegesetzes wollen wir diese Chance nutzen, um Bürokratie abzubauen und um Verfahren zu erleichtern. Wir setzen ein klares Zeichen, dass bei Bürokratie nicht nur die eine Richtung „immer mehr“ zu beschreiten ist, sondern dass es auch geht, Bürokratie abzubauen, wenn man es denn nur will. Darauf kommt es an. Das ist ein erster Schritt, den wir gehen. Hauptziel der Änderung ist, dass wir Vereinfachung für die Vergabestellen, aber auch für die Bewerber schaffen, und dass wir dennoch die Rechtssicherheit in den Verfahren bewahren. Darauf kommt es an, sehr geehrte Damen und Herren. Das tun wir. Die Dinge wurden ja genannt. Ich möchte auch noch mal kurz darauf abstellen. In § 1 Abs. 1 werden die Anwendungsgrenzen des Gesetzes erhöht. 50 Prozent höhere Anwendungsgrenzen bedeutet, dass viele Vergaben gar nicht mehr in das Thüringer Vergabegesetz fallen. Das ist schon mal ein wesentlicher Fortschritt. In § 1 Abs. 2 geht es weiter. Da werden die Mindestgrenzen für einzelne Vergabearten vorgegeben. Zukünftig kann das Ministerium – Frau Staatssekretärin ist da – die Grenze auch noch nach oben korrigieren. Das haben Sie während der Coronapandemie gemacht. Die Möglichkeit sollen Sie beibehalten, weil wir damit gute Erfahrungen gemacht haben. Gehen Sie verantwortlich damit um und gehen Sie den Weg mit uns gemeinsam. Wissen Sie, was bei dem Gesetz auch wichtig ist? Wichtig ist für uns, dass wir Rechtssicherheit haben und dass die Änderungen sehr schnell kommen. Da signalisiert das Ministerium, dass die Änderungen zum 01.01. in Kraft treten können. Was haben wir denn davon, wenn wir hier mit Brachialgewalt irgendetwas durchsetzen, was letztlich dann nicht umgesetzt wird? Wichtig ist doch, dass es umgesetzt wird, dass die Erleichterungen für Unternehmen und für die öffentliche Hand möglichst schnell eintreten. Diese werden wohl zum 01.01. eintreten. Das ist ein ganz wesentlicher Erfolg. (Beifall CDU) Dann schauen wir auf die Mindestgrenzen. Auch diese sind bei Direktaufträgen von früher 5.000 Euro auf jetzt 7.000 Euro deutlich erhöht worden, im Baubereich freihändige Vergaben mit deutlicher Erhöhung, bisher 50.000 Euro, jetzt auf 250.000 Euro angehoben, wenn erst die Regeln greifen. Das sind doch alles Lösungen, die wir aus unserer Sicht sehr gut finden. In § 3 geht es weiter: digitale Veröffentlichungen. Hier wird dafür gesorgt, dass alle Veröffentlichungen auf der Plattform des Bundes bzw. des Landes sichtbar sind. Hier beschweren sich auch regelmäßig die Firmen und sagen, es gibt zu viele Plattformen. Wir haben jetzt gesagt: Auch wenn jemand, wenn eine Stadt eine Plattform x, y heute schon benutzt, ist es wichtig, dass es eine Verlinkung auf die zentrale Plattform des Landes und des Bundes gibt, sodass die Firma hergehen kann und nicht sieben oder acht Vergabeplattformen durchgucken muss, sondern auf die eine zentrale schaut und dort die Ausschreibung findet und sich darauf bewerben kann. Auch das ist ein guter Schritt, den wir hier gegangen sind. Kommen wir zurück zu einem weiteren Punkt unserer Reform, das ist die Abschaffung der Formblätter. Hier haben wir gesagt, wir müssen nicht das, was sowieso Gesetzeslage ist, noch mal definieren – Beispiel ILU-Normen. Die gelten sowieso. Da muss man zukünftig nicht noch mal sagen, dass man das in x Formblättern – insgesamt war das in 16 Seiten definiert. Unser Vorschlag war gewesen, dass man das in einem Satz machen kann: Ich erkläre, dass mir die Bestimmungen des Vergabegesetzes, insbesondere §§ 6, 7, 10, 12, 13, bekannt sind und ich die daraus resultierenden Anforderungen einhalten werde. – Das ist völlig ausreichend. Damit kann man 16 Seiten Formblätter ersetzen. Der Vergleich von Herrn Kemmerich, den du eben mit dem Auto gemacht hast, das ist alles schön und gut. Ja, man muss noch erklären, dass man in der Lage ist, das Auto zu fahren, dass man die Regeln einhält. Aber das, was wir bisher hatten, wäre im Vergleich zum Autofahrer, der hätte erklären müssen, dass er weiß, wie der Blinker geht, dass er weiß, dass er am Stoppschild anhalten muss, dass er nicht über eine rote Ampel fährt, und, und, und. Das ist also alles weg – aus 16 Seiten einen Satz gemacht, das ist, glaube ich, schon eine ganz starke Sache. Insgesamt sind wir mit unserem Gesetz auf einem guten Weg. Ich habe vernommen, dass Frau Lehmann nicht ganz zufrieden ist. Das macht mich vielleicht wieder ein Stück zufriedener. Nehmen Sie mir das etwa übel? Entscheidend ist, wie ich sagte, was rauskommt. Wir haben einen Vorteil für Städte, Gemeinden und Landkreise, für den Freistaat, für die Wirtschaft. Das Bauen für die öffentliche Hand wird, denken wir, günstiger werden, weil es einen stärkeren Wettbewerb gibt, wenn sich wieder mehr Firmen bewerben. Vor allem werden sich regionale Firmen, kleinere Firmen bewerben. Es bringt ja nichts, wenn sich nur noch große Firmen, die national und international agieren, mit großen Rechtsabteilungen beteiligen und die eigene Wirtschaft außen vor bleibt. Mit dem, was wir jetzt angeschoben haben, stärken wir die heimische Wirtschaft. Deshalb sagen wir: Unser Gesetzentwurf ist gut für die Wirtschaft, der ist gut für die Menschen in unserem Land und er macht das Leben wieder ein Stück einfacher. Wir werben für Ihre Zustimmung. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen Dank, Herr Kollege Henkel. Aus den Reihen der Abgeordneten ergibt sich gerade noch eine Wortmeldung. Bitte schön.

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René Aust AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Abgeordneter Henkel, ich möchte nur noch mal ganz kurz darauf reagieren und ein Missverständnis ausräumen. Wir kritisieren überhaupt nicht, dass die CDU mit Rot-Rot-Grün zusammenarbeitet. Das wundert uns schon lange nicht mehr. Das, was wir kritisieren, ist, dass Sie seit Jahren versprechen, dass Sie mit der AfD und FDP hier mehr hätten machen können, Sie sich aber heute für den Weg des geringsten Widerstands entschieden haben. Das ist das, was wir kritisieren und auch berechtigterweise. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, CDU)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Danke, Herr Aust. (Unruhe DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, für die Diskussion hier im Hause gibt es eine Stelle, die ist hier vorn, und wenn Sie die nicht nutzen wollen, gehen Sie bitte draußen einen Kaffee trinken. Diese Zwiegespräche habe ich versucht zu unterbinden. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt weiter keine Gespräche und Gesprächswünsche mehr. Frau Staatssekretärin Dr. Böhler, Sie haben das Pult.

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Dr. Böhler

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute ist ein guter Tag, ein guter Tag für die Demokratie, ein guter Tag für Thüringen. Es liegt dem Plenum ein neues Thüringer Vergabegesetz im Entwurf vor. Darauf haben sich die drei die Regierung tragenden Fraktionen mit der CDU verständigt, also ein Gesetz, das die Handschrift die Mehrheit der Fraktionen des Thüringer Landtags trägt. Das ist ein Erfolg, der nicht selbstverständlich war, sondern nur zustande kommen konnte, weil die beteiligten Fraktionen zu Kompromissen bereit waren. Danke hierfür. Bereits Willy Brandt erklärte 1966 in einem Interview mit dem „Spiegel“: „Das Wesen der Demokratie ist der Kompromiss.“ Und bei einem guten Kompromiss entsteht etwas Neues, eine Politik, die unterschiedliche Interessen zusammenführt. So werden mit dem Gesetz die Ziele verfolgt, die im Gutachten unserer Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes benannt und auch vom Thüringer Normenkontrollrat im Sommer dieses Jahres empfohlen wurden. Ich möchte hier auf einige zentrale Punkte eingehen, die den Handlungsempfehlungen des Gutachtens folgen, denen der Normenkontrollrat weitestgehend zustimmte. Erstens: Eine Verschlankung – und ja, es ist eine Verschlankung und es ist eine Entbürokratisierung – erfolgt beispielsweise durch den Wegfall redundanter Normen. Zweitens: Der vergabespezifische Mindestlohn, so hatten es uns die Evaluatoren aufgegeben, sollte in den strategischen Fokus genommen werden. In der Evaluation wurde der vergabespezifische Mindestlohn von Auftraggebern und Auftragnehmern gleichermaßen empfohlen. Die Höhe soll – das wurde schon gesagt – mindestens 1,50 Euro über dem bundesgesetzlich festgelegten Mindestlohn liegen. Drittens – Herr Henkel hatte darauf hingewiesen –: Es erfolgt eine Erhöhung der Anwendungswertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 20.000 auf 30.000 bzw. bei Bauaufträgen von 50.000 auf 75.000 Euro. Gleichzeitig wurde die Wertgrenze für den Direktauftrag von 1.000 auf 7.000 Euro erhöht. Mit der Erhöhung der Wertgrenzen können viele kleine Aufträge zukünftig leichter, unbürokratischer und viel schneller vergeben werden. Schließlich wird auch mit der Kodifizierung einer möglichen E-Mail-Kommunikation unterhalb der EU-Schwellenwerte eine Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungspraxis eröffnet. Im Ergebnis liegt dem Thüringer ein Vergabegesetz vor, das dem Zeitgeist entspricht und einen Beitrag zur Entbürokratisierung leistet. Das Wichtigste ist, dieses Gesetz ist kein Selbstzweck. Ich bin davon überzeugt, dass das Gesetz all denjenigen in Thüringen guttun wird, die Vergabeverfahren durchführen. Das neue Vergabegesetz wird auch der Thüringer Wirtschaft guttun, weil so gerade auch kleine Unternehmen wieder eine Chance haben, sich dem Wettbewerb zu stellen. Es ist also auch gut für die Thüringer Wirtschaft, ein guter Tag für sie heute. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit können wir, da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, zur Abstimmung schreiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8997 – Neufassung – ab. Wer ist dafür? Die Parlamentarische Gruppe der FDP ist dafür. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Jetzt muss ich noch mal bei der AfD nachfragen. Bei Enthaltungen meldet sich gerade nur die CDU. (Zuruf Abg. Aust und Abg. Cotta, AfD: Wir haben zugestimmt!) Sie haben zugestimmt, das hatte ich nicht gesehen. Danke. Dann war es Zustimmung von der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Das hatte ich nicht gesehen, Entschuldigung. Damit haben wir das geklärt. Damit ist der Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP abgelehnt. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9010 ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und von Teilen der AfD-Fraktion, jetzt von allen der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in Drucksache 7/8988 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmungen über die Änderungsanträge ab. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Ich frage der Ordnung halber nach: Enthaltungen? Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen jetzt ab, meine Damen und Herren, über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7451 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Wiederum – es ist ein Abstimmungsmarathon – die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind wiederum die Stimmen der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Erwartungsgemäß die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Danke schön. Jetzt frage ich: Wer ist dagegen? Das sind dann ebenfalls wieder erwartungsgemäß die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, jetzt bitte ich an dieser Stelle die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer für eine kurze Beratung nach vorn. Meine Damen und Herren, wir sind noch in einer kleinen Unterbrechung, ich mache aber darauf aufmerksam, wir machen jetzt weiter mit dem Tagesordnungspunkt 17, dass auch die jeweiligen zuständigen Fachsprecher in der Lage sind, rechtzeitig hier im Raum zu sein. Wir machen 16.00 Uhr weiter. Meine Damen und Herren, jetzt haben es beide Uhren auf 16.00 Uhr geschafft, die hier steht schon auf 16.01 Uhr – das finde ich immer etwas kurios, aber damit mache ich meine Androhung war: Wir werden weiterarbeiten. Ich rufe – und bitte bei aller Scherzhaftigkeit doch wieder um etwas Ruhe – auf TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6825 - Neufassung dazu: Fach- und Arbeitskräftesicherung – Mobilisierung der eigenen Ressourcen statt Masseneinwanderung Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 7/7235 dazu: Der Arbeitskräfte- und Fachkräfteentwicklung im Freistaat Thüringen durch Schaffung guter Arbeit für alle gezielt begegnen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7854 dazu: Zukunftsinitiative Thüringen: Demografie und Fachkräftemangel innovativ begegnen Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8282 Das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU ist nicht erwünscht. Wird das Wort zur Begründung zum Alternativantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Nein. Wird das Wort zur Begründung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Bitte schön, Frau Kollegin.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer hier im Raum und am Livestream, ich freue mich sehr, dass wir endlich in diesem Plenum zum Antrag „Heimat für Fachkräfte [...]“ kommen, und ich freue mich auch, weil diese Woche Montag der 62. Jahrestag des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei begangen wurde, ein Jahrestag, der für viele nicht nur die eigene Familiengeschichte prägt, sondern der auch darauf verweist, wie langjährig die Erfahrungen in Deutschland, in Ost und West, mit dem Thema „Migration“ und dem deutschen Arbeitsmarkt sind. Deswegen stelle ich voran, ich bin es wirklich leid, dass wir die gleichen unwürdigen Debatten führen müssen wie unsere Eltern- und unsere Großelterngeneration. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen endlich über gute Arbeit für alle reden, statt immer wieder über eine rassifizierte Unterwanderung des deutschen Arbeitsmarkts. Lassen Sie mich zunächst noch auf die Prognosen der Fachkräftestudie 2035 der Thüringer Landesregierung eingehen. Die Bevölkerung wird bis 2035 von gegenwärtig 2,5 auf 1,9 Millionen absinken und gleichzeitig sinkt der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung. Vielen Arbeitsangeboten stehen also in den nächsten Jahren immer weniger Arbeits- und Fachkräfte gegenüber. Das ist nicht neu, aber es immer noch aktuell und es ist auch jetzt schon handlungsleitend für unsere Thüringer Landesregierung. Dabei ist es einerseits erfreulich, dass in Thüringen bereits jetzt eine sehr hohe Erwerbsbeteiligung von 77,9 Prozent vorherrscht und dass der Anteil von erwerbstätigen Frauen mit 65,5 Prozent ebenfalls auf einem hohen Niveau und auf einem Spitzenplatz bundesweit liegt. Andererseits steht Thüringen eben auch vor der Aufgabe, den immer weiter steigenden Arbeits- und Fachkräftebedarf zu decken und dabei nicht allein auf inländische Potenziale zurückzugreifen. Mit unserem Alternativantrag der rot-rot-grünen Koalition „Der Arbeitsund Fachkräfteentwicklung im Freistaat Thüringen durch Schaffung guter Arbeit für alle gezielt begegnen“ werden wir Maßnahmen vornehmen, die zu einer menschenfreundlichen und zu einer zukunftsfähigen Arbeitskultur beitragen. Gute Arbeit wird hierbei die Richtschnur sein, an der sich die einzelnen Maßnahmen ausrichten. Denn für eine nachhaltige Arbeit zur Fachkräftegewinnung muss allen Menschen in Thüringen ein gleichwertiger Zugang zu guter Arbeit, nicht nur zu irgendeiner Arbeit, ermöglicht werden. (Beifall DIE LINKE) Dieser Antrag betont also das Recht nicht nur auf Arbeit, sondern auf gute Arbeit, denn nur dadurch wird die Attraktivität des Standorts Thüringen gestärkt und nur dadurch werden Arbeitnehmerinnen langfristig an den Freistaat Thüringen gebunden. Hier geht es nicht nur um die Schaffung guter Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, es geht auch um die Erhöhung der Tarifbindung und die Verbesserung der Begleitstrukturen zur Aus- und Weiterbildung innerhalb der Betriebe. Und es geht darum, die durch die Fachkräftestrategie 2021 bis 2025 der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung etablierten Maßnahmen konsequent umzusetzen und alle zuständigen Stellen des Landes einzubeziehen und – das sage ich natürlich vor der Haushaltsdebatte, die wir aktuell für 2024 führen – auch dafür zu sorgen, dass die erfolgreichen Landesarbeitsmarktprogramme weitergeführt werden. Ein gezielter sowie praxis- und arbeitsplatzbezogener Unterricht in den Schulen kann ebenfalls dazu beitragen, die Attraktivität von Ausbildungsberufen zu steigern und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Außerdem wollen wir die Vorhaben „Faire Mobilität“ sowie „Faire Integration“ strukturell erhalten. (Beifall DIE LINKE) Die Aktivierung bereits vorhandener Potenziale wie der Verbesserung der Arbeitsmarktintegration auch von Studienabbrecherinnen, der Förderung von Langzeitarbeitslosen sowie die Verbesserung der Nachqualifizierung von Personen, die bereits arbeiten, aber ohne Abschluss sind, wird durch eine Förderung von Zuwanderung und deren Unterstützung bei allen im Zusammenhang stehenden Belangen ergänzt. Ich verweise hier wie so häufig auf die Handlungsempfehlungen aus dem Maßnahmenkatalog der Enquetekommission „Rassismus“ aus der letzten Legislatur. (Beifall DIE LINKE) Über die Bundesebene wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Visaverfahren schneller durchgeführt und vor allem die Visagebühren für Bürgerinnen von Drittstaaten reduziert werden. Das alles nur als Darstellung von verschiedenen Maßnahmen, denn der Freistaat Thüringen kann bei der Fach- und Arbeitskräftegewinnung und -bindung nur langfristig dann erfolgreich sein, wenn er gute Arbeit für alle ermöglicht und dazu eine sozial nachhaltige Strategie verfolgt, die Menschen nicht aus-, sondern einschließt. Über den dafür nötigen Struktur- und vor allem Spurwechsel haben wir bereits mehrfach ausgeführt und ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Jetzt noch die Frage: Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP gewünscht? Herr Kollege Montag, wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP gewünscht? (Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nein!) Nein. Danke schön. Nur darauf wollte ich eine Antwort. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache und erteile Abgeordnetem Aust für die AfD-Fraktion das Wort.

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René Aust AfD

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der demografische Wandel – seit Mitte der 90er-Jahre muss er dafür herhalten, für allermögliches Politikversagen wird er als Ausrede genommen. Dabei gibt es tatsächlich eine dramatische Auswirkung des demografischen Wandels, das ist nämlich dort, wo im ländlichen Raum Bevölkerung verloren geht, dort geht auch Kultur verloren. Jene, die Dialekte sprechen, jene, die Traditionen, Sitten und Gebräuche der ländlichen Gebiete aufrechterhalten. Das ist tatsächlich etwas Beklagenswertes am demografischen Wandel. (Beifall AfD) Aber der demografische Wandel kann nicht herangezogen werden, um den akuten Fachkräftemangel – jedenfalls in einzelnen Bereichen – zu erklären. Denn wir haben in diesem Land nicht zu wenig Leute, wir haben auch nicht zu wenig junge Leute, das, was wir haben, ist eine schlechte Bildungspolitik. Die jungen Leute werden nicht im ausreichenden Maße für die Aufgaben auf dem Arbeitsmarkt ausgebildet. (Beifall AfD) Ich möchte Ihnen dazu einige Zahlen, Daten und Fakten nennen, dass nicht der Geburtenrückgang dafür verantwortlich ist. Im Jahr 2013 hatte etwa jeder zehnte Schulabgänger keinen Schulabschluss, im Jahre 2023 war es ebenso. Wir konnten vor einigen Wochen und Monaten lesen, dass ebenfalls jeder Zehnte ohne Schulabschluss die Schule verlässt. Meine Damen und Herren, in diesem Bereich haben Sie nichts erreicht, obwohl Sie sich die Bildungspolitik angeblich so sehr auf die Fahne geschrieben haben. Diese schlechte Bildungspolitik ist dafür verantwortlich, dass Fachkräftelücken gerissen werden. (Beifall AfD) Und das können wir auch an anderen Zahlen, Daten und Fakten ablesen. Wir haben 228.000 junge Leute, die sich um Ausbildungsplätze bewerben, die aber bundesweit dann keinen Ausbildungsplatz bekommen, weil sie entweder nicht ausbildungsfähig sind oder weil ihnen in ihrer Region keine Ausbildungsplätze in einem so ausreichenden Maße zur Verfügung stehen, dass auch alle versorgt werden können. In Thüringen betrifft das 6.000 junge Leute, die in den Übergangsbereich abgeschoben werden. 2 Millionen junge Leute in diesem Fall und auf diesem Weg und bei diesem Versagen der Bildungspolitik, 2 Millionen junge Leute im Alter zwischen 20 und 34 Jahren haben deshalb heute in Deutschland keine Berufsausbildung. Etwa 30.000 davon in Thüringen, wie eine Kleine Anfrage von mir ergeben hat. Meine Damen und Herren, das ist der Punkt, warum wir Fachkräftemangel haben: Sie versagen in dem wichtigen Bereich, junge Leute auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Das ist der entscheidende Punkt. Ich möchte mal noch ein anderes Beispiel nennen, bevor ich auch noch zu anderen Aspekten komme. Ich möchte aber noch einen Moment bei der Bildungspolitik bleiben. Beispiel Technisches Werken: Das steht in den Schulplänen, aber es gibt keinen oder kaum einen Bereich des Unterrichts, wo so viel Unterrichtsausfall zu beklagen ist, wie im Bereich „Technisches Werken“. Warum werden dadurch junge Leute betrogen? Weil junge Leute sehr unterschiedlich in ihren Talenten und Fähigkeiten sind, manche sind abstrakt und mathematisch begabt und manche brauchen das Stück Holz in den Händen, manche brauchen das Stück Metall in den Händen. Diese jungen Leute müssen in ihren Talenten gefördert werden, die brauchen diesen Werkunterricht, die brauchen das Technische Werken. Dass Sie es seit Jahren nicht hinbekommen, einen anständigen Unterricht in diesem Bereich hinzubekommen, ist ebenfalls ein Betrug an diesen jungen Menschen, die wir dann hinterher im Handwerksbereich dringend bräuchten. (Beifall AfD) Das ist einer der ganz wesentlichen Punkte, weswegen wir in der Bildungspolitik auch immer wieder darauf drängen, genau diese Aspekte sehr viel stärker in den Vordergrund zu stellen, weil wir wollen, dass die eigenen jungen Leute ihr Potenzial ausbilden können und dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, statt auf Masseneinwanderung zu setzen. Damit sind wir beim Thema „Migration“ – aber nicht bei dem Thema, das wir üblicherweise hier besprechen, sondern einmal die andere Seite. Deutschland ist heute ein Fachkräfteauswanderungsland. 200.000 bis 300.000 Fachkräfte verlassen jedes Jahr die Bundesrepublik Deutschland, darunter Ärzte, Handwerker, Ingenieure und Techniker. Das hat zum einen damit zu tun, dass wir mittlerweile nach Belgien die höchste Steuerlast der Welt für Alleinstehende haben, also jene Gruppe, die ganz besonders mobil sind und die wenig oder weniger gebunden sind, als jene, die bereits eine Familie gegründet haben. Da müssen wir ebenfalls ran. Wir müssen Steuersenkungen auf breiter Ebene ermöglichen, damit es sich lohnt, hier in Deutschland zu bleiben, damit es sich lohnt, nach Deutschland zurückzukommen, damit es sich lohnt, in Deutschland zu arbeiten. Und dann haben wir auch keinen Fachkräftemangel in diesem Land zu beklagen – deswegen Steuersenkungen auf breiter Front, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Helmut Schmidt hat es 2016 bei „maischberger“ optimal zusammengefasst: Wenn die Wirtschaft Fachkräfte braucht, dann sollen sie die jungen Leute gefälligst anständig ausbilden. Ein Irrweg der Geschichte ist es, Masseneinwanderung von kulturfremden Zivilisationen bei uns zuzulassen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So hat Helmut Schmidt das nicht gemeint! Sie sind ganz groß darin, Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen!) Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein anderes Zitat, auch wenn es Ihnen nicht passt, Helmut Schmidt hat es schon vor einigen Jahrzehnten gesagt: Wer auf Masseneinwanderung setzt, der löst in diesem Land kein Problem, sondern der schafft zusätzliche dicke Probleme. Deswegen setzen wir auf die eigenen jungen Leute: Ihr seid unsere Zukunft, und darum werden wir uns nächstes Jahr nach der Landtagswahl auch kümmern. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Danke, Herr Aust. Ich rufe Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion auf.

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Diana Lehmann SPD

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will eins vorweg sagen: Ich bin froh, dass wir uns heute mit diesem Thema beschäftigen, weil es nicht nur zentral für den Wirtschaftsstandort, sondern auch wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land und auch wesentlich dafür ist, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da ist es einfach erforderlich, darüber zu sprechen, wie wir es schaffen, dass Menschen Arbeit haben, und Arbeit haben, von der sie tatsächlich auch gut leben können. Ich will aber auch sagen, dass mich die Debatte, wie sie nicht nur hier im Parlament, sondern auch gesellschaftlich gerade geführt wird, mit Sorge erfüllt, weil gerade die negativen Debatten, die wir zu Geflüchteten hören, ein starkes Gefühl davon vermitteln, dass Menschen hier nicht gewollt, sondern eine Last sind, die Menschen in allererster Linie das Gefühl gibt, hier nicht herzugehören, und auch nicht vermittelt, dass sie ein Recht und einen Anspruch darauf haben, hier zu sein. Dies finde ich extrem schwierig und ich glaube, es ist unsere Verantwortung, zu zeigen, dass Menschen, die hier leben, hier willkommen sind, und ihnen auch Wege aufzuzeigen, wie sie hier im Arbeitsmarkt ankommen können, wenn sie in der Lage sind, genau das zu tun, weil es die Voraussetzung dafür ist, hier gut ankommen zu können. Gleichzeitig darf sich nicht die Frage stellen, dass die Person, die Schutz braucht, auch wenn sie nicht arbeiten kann, hier natürlich trotzdem Schutz bekommen wird. Zum Zweiten, finde ich, erlebt man in der Diskussion immer wieder, dass man den Eindruck hat, es gäbe einen Königsweg – an der einen Stelle wird dann gesagt, diese Maßnahme löst das Problem der Fachkräftesicherung. Ich finde, man erlebt das auch häufiger in der Frage der Migration. Auch die Frage der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland allein wird das Problem, das wir am Arbeitsmarkt haben und das sich in den nächsten Jahren hier aufgrund der demografischen Entwicklung im Osten noch mal stärker als im Westen abzeichnet, allein nicht lösen können – das zeigen alle Studien, das zeigt auch der Blick in die Statistik –, zumal man einfach eine Sache sagen muss, dass wir insbesondere das – und das müssen wir auch kritisch mit Blick auf unsere Unternehmen nicht nur in Thüringen sagen –, was dort jahrelang nicht angefasst wurde, nicht in kurzer Zeit werden aufheben können. Die Verantwortung für die Situation, in der wir jetzt sind, trägt eben nicht Politik allein, sondern die trägt auch die Wirtschaft in Thüringen dafür, wie sie sich eben über Jahre hinweg bestimmten Entwicklungen gegenüber nicht offen gezeigt hat. Ich will insbesondere auf Unterschiede eingehen, die ich zwischen unserem Antrag, also dem Antrag der Koalition, und dem Antrag der CDU wahrgenommen habe. Die CDU hat einen sehr starken Fokus auf die Perspektive von Unternehmen und von Betrieben gelegt und sagt, was wir an Maßnahmen ergreifen müssen, mit denen wir Unternehmen unterstützen können, damit sie Fachkräfte integrieren können, wie auch immer. Bei uns ist der Fokus eher auf den Menschen, nämlich zu sagen, wie wir es eigentlich schaffen, Menschen zu unterstützen, den Weg in den Arbeitsmarkt zu gehen. Das ist was, wo wir insbesondere in Ostdeutschland und auch hier in Thüringen Erfahrungen aus den 90er- und 2000er-Jahren haben, also einer Zeit, in der wir schon mal mit einer relativ hohen Arbeitslosigkeit konfrontiert waren und auch mit insbesondere damals jungen Menschen, die eben Schwierigkeiten hatten, den Weg in den Arbeitsmarkt zu finden. Ich will einige der Maßnahmen – kurz zumindest – ansprechen, die aus unserer Sicht geeignet sind, genau mit dem Problem umzugehen. Das eine ist eine dauerhafte Sicherung der Projekte „Faire Mobilität“ und „Faire Integration“. Zum anderen brauchen wir für zum Beispiel Menschen, die ihr Studium abbrechen, Perspektiven und Wege in eine Ausbildung, in eine berufliche Ausbildung möglicherweise, und perspektivisch auch in den Arbeitsmarkt. Uns ist die Umsetzung der Maßnahmen der Enquete „Rassismus“ wichtig, an der wir in der letzten Legislatur sehr intensiv gearbeitet haben, aber auch die Stärkung der Qualifizierungsmöglichkeiten junger Menschen ausländischer Herkunft. Das sind nur einige Beispiele, die wir in dem Antrag aufgegriffen haben. Ich freue mich darauf, dass wir den Antrag im Ausschuss weiterdiskutieren können, sowohl den als auch den der CDU. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. Ich rufe Herrn Abgeordneten Bühl für die CDU-Fraktion auf.

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Andreas Bühl CDU

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich freue mich, dass wir um die doch schon fortgeschrittene Stunde am Freitag auch noch Besucher haben. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es ist 16.00 Uhr!) Es wird schon dunkel draußen. Nichtsdestotrotz sprechen wir jetzt über ein sehr wichtiges Thema. Ich glaube, die Problembeschreibung ist hier bei allen Fraktionen angekommen, dass Thüringen mit Blick auf 2030 und auch darüber hinaus einen massiven Bedarf an Arbeitskräften, an Fachkräften hat, aufgrund der demografischen Situation, des demografischen Wandels, der älter werdenden Bevölkerung, derjenigen, die verdient in den Ruhestand gehen und die wir ersetzen müssen, damit das Land leistungsfähig bleibt, damit Wohlstand im Land erhalten werden kann. Bis 2030 werden 344.000 Menschen gebraucht. Das macht deutlich, was für eine riesige Aufgabe vor uns liegt, wenn wir wollen, dass Wohlstand, dass Wirtschaft, dass Leben in Thüringen weiter möglich ist, so wie wir es bisher kennen. Die Anträge, die heute vorliegen, zeigen, dass es in der Problembeschreibung vielleicht Übereinstimmungen gibt, aber in der Lösung deutlich unterschiedliche Einschätzungen. Wir haben eben schon den Beitrag von der AfD gehört, die davon ausgeht, dass man das rein mit Menschen, die bereits im Land sind, mit Qualifizierungen möglich machen kann. Ich glaube, das ist ein Teil, den wir machen müssen und den wir auch nicht außen vor lassen dürfen. Aber es wäre zu kurz gesprungen, zu sagen, damit können wir die Herausforderung, die vor uns liegt, lösen. Wir müssen das Ganze ein ganzes Stück breiter betrachten. Deshalb ist unser Antrag auch breiter gefasst, nämlich mit drei Säulen, die wir als Lösung dieses wichtigen Problems sehen und die wir auch gemeinsam hier für Thüringen angehen müssen. Das ist zum einen die Fragestellung: Die Menschen, die aktuell vielleicht nicht ausreichend qualifiziert sind, die die Schule ohne Abschluss verlassen, dass wir dort entsprechend Anreize setzen, dass wir dort entsprechend aktiv werden. Denn es kann nicht sein, dass praktisch jeder Zehnte in Thüringen die Schule ohne Abschluss verlässt. Das ist ein Zustand, der ist einfach nicht hinnehmbar. Es ist wichtig, das zu ändern, genauso wie natürlich auch die Qualifizierung und die Hinführung zu Wirtschaft und zu Handwerk zum Beispiel. Deswegen ist uns auch die Frage des Meisterbonus, die Frage von Meisterprämie – das haben wir heute auch schon besprochen – hier ein ganz wichtiges Anliegen genauso wie der Tag in der Praxis, der als Anreizmöglichkeit für junge Menschen als Möglichkeit, Einblick zu nehmen in die Wirtschaft, wichtig ist, um diese Fachkräfte für die Wirtschaft gewinnen zu können. Aber, ich will sagen, das ist ein Punkt, der nicht ausschließlich dafür sorgen kann, dass unsere Fachkräftethematik gelöst wird. Wir brauchen noch eine weitere Säule. Die nächste Säule, die wir dafür sehen, ist, dass wir mit weniger Mitarbeitern die gleiche Wertschöpfung in unserer Wirtschaft erzielen müssen. Das ist in unterschiedlichen Wirtschaftsfeldern unterschiedlich möglich. Aber wenn ich mir zum Beispiel mal die Produktion am Erfurter Kreuz anschaue, dort ist es schon so, dass vieles automatisierter funktioniert. Ich bin mir sicher, dass mit Automatisierung und Digitalisierung viele Prozesse in unserer Wirtschaft, aber auch in unserer Verwaltung ein ganzes Stückchen effizienter gestaltet werden können, um mit weniger Mitarbeitern die gleiche Wertschöpfung und damit den gleichen Wohlstand im Land zu erhalten. Auch für die Wirtschaft bzw. für den Bereich der Verwaltung ist es eine wesentliche Frage. Denn wenn das Land zum Schluss bis 2030 deutlich kleiner wird, dann wird sich für uns die Frage der Strukturen und der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung stellen. Dann müssen wir Vorgänge digitaler gestalten, um zum Beispiel Regelanträge, die man vielleicht online und digital machen kann, ohne dass viele Bearbeiter dransitzen, dass wir solche Prozesse dann eben anstoßen, um auch Effizienz hier zu gewinnen. Auch das wird zum Schluss nicht ausreichen, dass wir die riesige Fachkräftethematik, die wir mit Blick auf 2030 zu lösen haben, lösen können. Deswegen braucht es eine dritte Säule, eine Säule, die die AfD nicht sieht, die im Antrag von Rot-Rot-Grün aber auch – sagen wir mal aus unserer Sicht – missinterpretiert wird, nämlich die Fragestellung: Wie gewinnen wir Fachkräfte, befähigte Fachkräfte aus dem Ausland? Für uns ist das eine ganz wesentliche Frage, die es auch anzugehen gilt. Aber wir sehen das nicht aus der Sicht – und das wird ja dann auch der Folgeantrag, den wir im nächsten Tagesordnungspunkt noch haben, zeigen –, wir sehen es nicht aus der Möglichkeit des Reservoirs der Asylbewerber, die nach Thüringen kommen, hieraus dann entsprechende Fachkräfte zu machen. Denn ich glaube, das ist ein riesiger Aufwand, der sich auch mit Blick auf 2015 zeigt, der schwer zum Erfolg führt, weil zum Schluss eben das, was wir für unsere Wirtschaft, was wir für das Gelingen des Staats brauchen und das, was, ohne dass wir es uns bewusst mit auswählen können, zu uns kommt, wird so nicht übereinander zu bringen sein. Deswegen sind wir für eine gezielte Anwerbung von Menschen, die wir auch hier für Thüringen, für das Land brauchen und die hier auch die Arbeit machen wollen, die dringend zu tun ist. Deswegen sind wir für eine Anwerbung von Fachkräften und dann auch eine Anerkennung von Abschlüssen. Und da hätte man im Land schon viel mehr tun können und das wissen wir alle von den Beispielen, die uns geschildert werden, wie lange die Verfahren im Landesverwaltungsamt dauern, um zum Beispiel Arbeitsabschlüsse anzuerkennen. Ich habe allein zwei Fälle bei mir im Wahlkreis aus den letzten drei Wochen, wo ein Zahnarzt aus Bosnien eingestellt werden sollte, der schon ewig auf seine Anerkennung vom Landesverwaltungsamt wartet und der sich im Zweifel jetzt nach anderen Bundesländern umschaut, um das Ganze zum Beispiel in Bayern zu machen, weil ihm dort gesagt wird, dass es deutlich schneller geht. Ein zweites Beispiel ist eine Apothekerin aus Serbien, die auch hierherkommen wollte und über zwei Jahre gebraucht hat, ehe die Anerkennung durch war, zum Schluss nur mit großem Einsatz des Apothekers, der sie unbedingt haben wollte, auch im Land gehalten wurde, der sie bezahlt hat, obwohl sie eigentlich den Abschluss dafür nicht hatte. Das sind Beispiele, die zeigen, es gibt große Motivation aus der Wirtschaft, Menschen zu uns zu holen, die hier auch arbeiten wollen und auch arbeiten sollen, aber die das Land, die die Verwaltung des Landes eben daran hindert. Das ist was, was wir ganz dringend angehen müssen, und das sind Bedarfe, die wir decken müssen, und vor allen Dingen müssen wir auch schauen, wie wir Menschen qualifizieren, die zu uns kommen wollen, damit sie hier arbeiten können. Deswegen sind wir auch sehr offen gegenüber der Idee einer German Professional School. Die haben wir im Haushalt auch unterstützt. Dieser Antrag, der vorliegt, ist ja ursprünglich auch mal ein Haushaltsantrag gewesen. Man muss sich mal bewusst machen, wie lange dieser Antrag hier schon liegt. Wir haben zwischenzeitlich auch eine Neufassung dieses Antrags; allerdings wurde er ursprünglich für den Haushalt geschrieben, dort war die German Professional School als Punkt vorgesehen. Zwischenzeitlich wissen wir, dass die Förderung des Bundes, die uns versprochen wurde, nicht gekommen ist, auch deswegen, weil man versucht hat, die German Professional School in Thüringen umzuinterpretieren. Der Bund sieht es auch so, dass Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, bewusst angeworben, hier qualifiziert werden sollen. Die Landesregierung hat versucht, das auf die Flüchtlinge umzumünzen. Das halten wir auch nicht für richtig, denn da sind wir wieder bei dem Punkt, den ich eben angesprochen habe: Wir müssen gezielt für uns nach Menschen werben und suchen, die wir für die Bedarfe des Landes brauchen. Und da scheint uns der Bund zumindest in diesem Punkt auch recht zu geben. Zum Schluss also drei Säulen, die es braucht, um den Fachkräftebedarf im Land mit Blick auf 2030 zu decken. Das ist eine riesige Aufgabe, die vor uns liegt. Wir sehen, Menschen werden älter, damit steigen auch zum Beispiel Bedarfe für Pflege, da steigen Bedarfe in Gesundheitsversorgung. Auf der anderen Seite fehlen sie in der Wirtschaft, in der Verwaltung. Das heißt, wir müssen das angehen, deswegen sind wir auch dafür, die Anträge heute hier an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen, um dort dann weiterzudiskutieren und nicht nur Anträge zu verabschieden, sondern zum Schluss auch konkrete Maßnahmen umzusetzen. Wir haben das im letzten Landeshaushalt schon mit Anträgen begleitet und werden das auch in Zukunft tun. Von daher freue ich mich dann auf die Diskussion im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Ich rufe jetzt Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir haben heute hier vier Anträge für ein wirklich wichtiges Thema liegen, es wurde ja schon von den Vorrednerinnen angesprochen. Der Aufschlag war der Antrag von der CDU „Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern“. Es wurde schon viel gesagt, aber eine Sache können wir wirklich nicht verleugnen, dass auf uns ein riesengroßes Problem zukommt, denn in Thüringen werden bis 2035 386.000 Menschen in Rente gehen. Und wir haben leider nicht so viele Jugendreserven, die da nachrücken. Übersetzt heißt das, auf 100 Personen, die in Rente gehen, kommen noch 50 Arbeitsfachkräfte hinzu. Und das können wir einfach nicht kompensieren. Im Durchschnitt stehen in Deutschland dafür 70 Menschen bereit, in Baden-Württemberg sind es sogar 80. Sie sehen also, nirgends in Deutschland ist es so niedrig wie hier. Versetzen wir uns in das Jahr 2035 und nehmen wir mal an, dass 100 Menschen in den wohlverdienten Ruhestand gehen – was da theoretisch leer bleibt in den Supermärkten, in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen, im Automobilwerk usw. Es ist eine nicht schöne Vorstellung, aber wir wissen es schon lange, dass das so kommen könnte. Deshalb müssen wir gute Anreize schaffen. Das ist natürlich nicht so einfach zu beantworten und das ist auch ein riesengroßes Problem. Und wenn wir den oben beschriebenen Arbeitskräftemangel abpuffern wollen, dann müssen wir jedes erdenkliche Potenzial nutzen, umwerben, hegen und pflegen, was wir für unser Bundesland bekommen können. Dafür müssen wir allen Menschen, die sich für Thüringen, für den Arbeitsmarkt interessieren, gute Angebote machen. Dazu gehören eben gute Aus- und Weiterbildungsangebote, die allen dafür infrage kommenden Personen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Ja, ich gebe Ihnen recht, Herr Bühl, die Anerkennungsverfahren in Thüringen könnten an der einen oder anderen Stelle schneller gehen. Aber das reicht eben auch nicht. Wir müssen auch gute Antworten auf Verdienstmöglichkeiten geben und wir müssen den Menschen, die hierherkommen, die auf der Flucht vor Krieg, Seuchen sind, gute Bedingungen anbieten, dass sie sich auf unseren Arbeitsmarkt konzentrieren können, und auch gute Angebote schaffen. Diese ganzen Sachen müssen wir noch weiter diskutieren. Darauf werden wir hier heute keine Antworten finden. Das habe ich jetzt auch gemerkt. Aber ich finde es gut, dass wir uns dieser Debatte stellen, auch gemeinsam, und nach Lösungen suchen, denn wir sind es einfach den Kindern und Jugendlichen, die hier in unserem Land wohnen, schuldig, zu sagen, dass wir gute Möglichkeiten bieten, gute Perspektiven in jede Richtung, und dass es auch Spaß macht, in unserem schönen Bundesland zu arbeiten und sich hier weiterzuentwickeln. Deshalb danke ich allen, die sich hier an den Anträgen beteiligt haben, und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Für die Gruppe der FDP rufe ich jetzt Abgeordneten Kemmerich auf.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und sicherlich auch noch ein paar Interessierte an den entsprechenden Möglichkeiten, hier teilzunehmen, Fachkräftemangel, demografischer Wandel – das sind ja schon seit langer Zeit durchaus Mega-Themen. Ich kann mich noch an die Zeit vor ungefähr zehn Jahren erinnern, als auch da wieder von der Seite hier links von mir noch Ausbildungszwangsabgaben gefordert wurden. Da tobte schon sehr erkennbar der War for Talents um die besten Leute, denn wer eben vor 16, 18 Jahren nicht geboren worden ist – wir hatten es heute schon mal –, konnte nun mal keine Lehre beginnen. Insofern ist das Problem eigentlich seit Langem bekannt und umso verwunderlicher ist es, dass wir jetzt alle beklagen und es anpacken – in meinen Augen teilweise viel zu spät. Ich wiederhole es gern noch mal: Ich glaube, wir müssen auch an die Gesellschaft wieder andere Leistungsparameter stellen. Da ist eben nicht die Antwort – das führt eben auch zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels –: Verkürzung der Arbeitszeit. Fehler. Selbst Frau Nahles, inzwischen Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, hat inzwischen gesagt, die Rente mit 63 ist ein Irrweg. Als sie mal losgetreten wurde, rechnete man mit 1,5 Millionen Menschen, die die Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Nach meinen Kenntnissen sind es jetzt weit über 2,1 Millionen Menschen. Rente mit 63 heißt, talentierte Menschen mit einem großen Wissensschatz haben die Arbeitswelt verlassen und diese Menschen haben wir überwiegend nicht ersetzen können. Insofern haben wir viele Probleme hausgemacht. Und jetzt müssen wir halt sehen, wie wir da wieder anpacken können. Deshalb glaube ich, wir müssen mehr, wir müssen digitaler arbeiten und an alle die, die immer meinen, man müsste zum Arbeiten anwesend sein: Nein, müssen wir nicht, man muss was leisten, es muss was rauskommen. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was? Ich habe es nicht verstanden!) Tja, sehen Sie mal, Herr Dittes, können Sie noch viel bei mir lernen. Da fangen wir mal bei unserem Lieblingsthema an, da sind wir gerade bei Ihnen, deshalb müssen wir eben auch an die öffentliche Verwaltung rangehen. Ich habe viele Bürgermeister und Verantwortliche im öffentlichen Bereich, die sich dafür feiern: Toll, wir haben dieses Jahr 50 neue Lehrlinge eingestellt. Ich fordere Sie gern mal auf: Kommen Sie mit mir zu 50 Gewerbebetrieben, 50 Handwerksbetrieben, die keinen Lehrling haben. Und die, die keinen Lehrling haben, zahlen die Steuern, mit denen wir gerade hier versuchen, Politik zu machen. Die verdienen unsere Unterstützung und die weitere Unterstützung der öffentlichen Hand. Ich wiederhole es gern: Da sind Riesenpotenziale dabei im öffentlichen Bereich, 18.000 Menschen – jedenfalls nach Auskunft des Thüringer Beamtenbundes –, die in der nächsten Zeit in den Ruhestand gehen. Also haben wir die Riesenchance, auch die Kritik des Rechnungshofs aufzunehmen, endlich eine Aufgabenkritik zu machen und den Bereich „öffentliche Verwaltung“ neu, schlanker sowie digitaler zu organisieren und damit für die Beschäftigten der öffentlichen Hand und für die Kunden, also die Bürger, serviceorientierter und leichter erreichbar zu gestalten. Das wäre eine Riesenaufgabe, mit der wir ein großes Problem der Fachkräfte für Thüringen schon mal mildern könnten – nur mildern könnten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir sprachen – Kollege Bühl hat es gerade gesagt – über die Frage, wie wir die Leute, die Menschen, die zurzeit hier in Thüringen sind, in Arbeit bringen können. Wir haben eine Unterbeschäftigung – konnten wir die Tage noch hören – von 84.000 Menschen. Davon sind nicht alle nicht arbeitsfähig. Da müssen wir sehen, welche Talente die haben, wie wir die an den Arbeitsmarkt heranführen. Und ob da ein vergabespezifischer Mindestlohn von 14 Euro oder auch der Mindestlohn von 12 Euro sinnvoll ist – alles ist besser, als zu Hause zu hocken und Geld zu bekommen. Wir müssen den Anspruch stellen: Brauchen die Leute, die jetzt hier sind, wirklich für jede Tätigkeit in Thüringen B2? Ist es noch sinnvoll – die Bundesregierung hat sich ja durchgerungen, die Möglichkeit, Arbeit aufzunehmen, von neun Monaten auf sechs Monate zu reduzieren. Das ist mir immer noch viel zu lang. Wer arbeiten kann, muss vom ersten Tag an machen dürfen und auch können. Wir müssen es auch abverlangen. Wenn jemand aus unserem Sozialetat Geld erhält, dann müssen sie auch in Arbeit gehen und deshalb ist die Frage: Wer entscheidet das besser? Ich glaube, immer noch der Unternehmer, der sagt: Ich kann den-/diejenige für die Erbringung meiner Dienstleistungen, meiner handwerklichen Dienstleistungen und anderen Dienstleistungen brauchen, dann soll er auch bitte bei uns anfangen. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern gibt es eine Menge, was wir von Thüringen aus machen können. Und als Schlusswort muss ich auf Frau Karawanskij zurückkommen, die Anfang der Woche gesagt hat, der Bevölkerungsrückgang wäre eine Chance für den Arbeitsmarkt. Der Bevölkerungsrückgang ist eine Last für uns als Volkswirtschaft, denn wenn immer weniger Leute zur Verfügung stehen, um das zu erreichen, was wir heute unser Bruttosozialprodukt in Thüringen nennen, dann ist es ein schlechter Weg für Thüringen. Deshalb sollten wir alles tun, um dieses Bruttosozialprodukt tatsächlich zu steigern, ohne den bekannten Song zu zitieren. Da ist es so, dass wir mit den Leuten, die wir haben, einfach effektiver umgehen und mehr für die gute Sache machen müssen, nämlich für die Erlangung von Wohlstand und Fortschritt und damit für die Zukunft für Thüringen. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Für die Fraktion Die Linke hat sich Frau Abgeordnete Güngör zu Wort gemeldet.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Einbringung bin ich schon auf mehrere Einzelmaßnahmen unseres Alternativantrags eingegangen. Deswegen würde ich jetzt noch mal zwei grundlegende blinde Flecken betonen wollen, die wir beim Antrag der CDU-Fraktion sehen. Der erste ist ganz offensichtlich, weil wir aktuell in Thüringen und auch in Gesamtdeutschland ein grundlegendes Problem hinsichtlich des Umgangs mit Migrantinnen und geflüchteten Menschen haben. Herr Bühl, Sie hatten das, glaube ich, als Missverständnis formuliert. Ich würde es wirklich eher als eine Frage der Haltung formulieren, denn einerseits zu sagen, wir brauchen Fachkräfte, wir wollen eine gezielte Anwerbung, und andererseits zu verkennen, dass diejenigen, die aus einem Asylanspruch nach Deutschland gekommen sind, auch Arbeitsund Fachkräfte sind und darstellen können, zeigt schon, dass es eine Gegenüberstellung ist, bei der mal wieder rechte Narrative insofern bedient werden, als wir eine Zweiklassenkategorisierung machen in diejenigen, die wegen Asyl hierherkommen, und diejenigen, die wir aktiv wegen unseres Arbeitsmarkts und seiner Bedarfe angeworben haben. Das ist Punkt 1, der problematisch daran ist. Und Punkt 2, der problematisch ist: Es wird irgendwie immer ganz gern mal vergessen, das ist weiterhin auch eine simple Nutzen-Argumentation von Menschen. Also wir wollen nur diejenigen, die uns auf irgendeine Art und Weise nützen. So eine Art des Nutzen-Alltagsrassismus wird vor allem dazu führen, dass sich viele Menschen hier in Thüringen eben kein Leben vorstellen können und sich hier kein Leben mit ihren Familien aufbauen werden. Deswegen glaube ich, dass unser Alternativantrag hier sehr deutlich jeden einzelnen Menschen mit seinen oder ihren Potenzialen in den Mittelpunkt stellt. Der zweite blinde Fleck Ihres Antrags – Forderung der CDU-Fraktion nach einer pauschalen Absage der Landesregierung an eine Viertagewoche oder Vorschläge für eine steuerfreie Anerkennung von Mehrarbeit: Das sind alles antiquierte Ideen, die die Ursachen des Arbeits- und Fachkräftebedarfs verkennen. In die Richtung war jetzt auch, ich sage mal, üblicherweise Herr Kemmerich unterwegs, der über die Erhöhung des Renteneintrittsalters philosophiert hat. Ich fand es schön, Sie haben gesagt – ich habe es mir mitgeschrieben –, wir müssen mehr arbeiten. Vielleicht nehmen Sie das doch mal für Ihre eigene Parlamentarische Gruppe ganz ernst, was Sie da gesagt haben, statt immer nur veraltete Forderungen zu wiederholen, die keine Lösung darstellen. Denn wenn wir uns angucken, worin das Problem begründet liegt: Es sind schlechte Arbeitsbedingungen, es ist Mehrarbeit, es sind prekäre Arbeitsbedingungen statt guter Arbeit. Beschäftigte gehen eben dann aus Ihren Jobs raus, wenn die Arbeitsüberlastung zu hoch ist, wenn die Personalschlüssel unzureichend sind, wenn immer alles auf Kante genäht ist und es heißt: Mist, jetzt geht es in den Herbst und Winter, wenn die Kollegin/der Kollege ausfällt. Wie viel anstrengender wird dann heute mein Arbeitstag? Das sind alles Probleme, mit denen man seinem Job im Fall der Fälle den Rücken kehrt und eben auch Thüringen den Rücken kehrt. Deswegen wollen wir genau hier ansetzen, dass Menschen gut und gern hier arbeiten und hier leben und hier leben bleiben wollen. Und gute Arbeit wird dabei der Goldstandard sein, an dem sich die zukünftige Bewältigung des Arbeits- und Fachkräftemangels misst. Denn gute Arbeit bedeutet eben, gern zu meiner Arbeitsstelle zu gehen, nicht nur als Humankapital angesehen zu werden oder als Verschiebemasse benutzt zu werden, sondern als konkretes Individuum mit vielfältigen Biografien und Talenten. Und gute Arbeit bedeutet eben auch, dass ich durch meine Arbeit gut leben kann, also dass wir unsere Tarifbindung erhöhen müssen, dass ich einen gerechten Lohn für meine Arbeit erhalte, anstatt einen immer noch größeren Niedriglohnsektor, den wir in Thüringen leider historisch bedingt haben, weiter auszubauen. In dem Sinne freue ich mich auf die Debatte in den Ausschüssen. Ich glaube, es ist bisher noch keine Ausschussüberweisung beantragt worden, deswegen würde ich das doch zumindest für die Anträge von CDU, Rot-Rot-Grün und der Gruppe der FDP an den zuständigen Arbeitsausschuss vornehmen wollen. Den Antrag der AfD, der vor diversen Rassismen nur so strotzt, werden wir natürlich ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Vielen Dank, Frau Kollegin Güngör. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin Werner, bitte schön.

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Heike Werner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, welche Auswirkung der demografische Wandel auf unsere Fachkräfteentwicklung hat, das ist hier in vielen Teilen schon dargestellt worden. Es gab schon viele Zahlen. Ich will vielleicht eine Zahl nennen, die, wie ich finde, sehr beeindruckend und auch noch mal viel nachvollziehbarer für viele Menschen ist, warum die Probleme doch recht groß sind und wir denen begegnen müssen. Wir werden bis 2035 20 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung verlieren – 20 Prozent weniger Menschen, die erwerbstätig sein werden – und gleichzeitig wird der Anteil derjenigen, die über 66 sind, die also älter werden, die entsprechende Betreuung, Unterstützung usw. brauchen, steigen. Diese 20 Prozent weniger an erwerbstätiger Bevölkerung werden sich natürlich in allen Bereichen auswirken. Das tut es zum Teil jetzt schon, aber es wird auf jeden Fall prekärer werden. Das wird in der Industrie, im Handwerk eine Rolle spielen, natürlich auch im Bereich der Dienstleistungen, bei Gesundheit und Pflege, aber auch in der öffentlichen Verwaltung. Es ist also eine Dramatik, der wir uns stellen. Um noch mal eine andere Zahl zu nennen, unsere neue Fachkräftestudie: Nach den Projektionen, die dort vorgenommen wurden, würden bis 2035 rund 140.000 Arbeitsplätze wegen fehlender Arbeitskräfte nicht mehr besetzt werden können – 140.000, das zeigt, dass es ein Risiko für unser Land ist, auch für die Produktivität unserer Wirtschaft. Jetzt ist es natürlich nicht so, dass wir uns damit nicht beschäftigt hätten, sondern wir arbeiten seit vielen Jahren an der Fachkräftestrategie. Mit verschiedensten Maßnahmen, die auch immer wieder angepasst werden, begegnen wir dem Problem. Dass das bis jetzt ganz gut gelungen ist, habe ich heute Vormittag auch schon mal dargestellt. Die Zahl der sozialpflichtig Beschäftigten in Thüringen ist gestiegen. (Beifall DIE LINKE) Wir haben eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten deutschlandweit. Wir haben einen hohen Anteil der Erwerbstätigen bei den Frauen – da sind wir an zweiter Stelle –, einen hohen Anteil älterer Erwerbstätiger. Insofern sind diese Potenziale weitgehend ausgeschöpft. Und wenn man sich auch die niedrige Teilzeitquote im Vergleich zu anderen Bundesländern anschaut, kann man fast von Vollbeschäftigung reden. Wie gesagt, ich will nicht darüber hinwegtäuschen, dass es hier auch immer noch Parameter im endogenen Potenzial gibt, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Es gibt eine Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung. Dort sind die betroffenen Ministerien hier aus dem Land beteiligt, aber natürlich auch die Kammern, die Gewerkschaften, die Sozialpartner, die Bundesagentur für Arbeit usw. Gemeinsam verständigen wir uns auf Maßnahmen, die wir gemeinsam umsetzen. Anstehend und aufgrund der derzeitigen Fachkräftestudie gibt es eine neue Workshop-Reihe genau in dieser Allianz, die sich noch mal explizit mit dem Thema „endogene, exogene und Digitalisierungspotenziale“, wie es zu Recht schon angesprochen wurde, beschäftigen wird, um gemeinsam weitere Maßnahmen zu entwickeln und die derzeit bestehenden anzupassen. Ja, es gibt natürlich nicht ausgeschöpfte, brachliegende Potenziale – das wurde schon angesprochen –: Studienzweiflerinnen, Studienabbrecherinnen, aber auch Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss und Menschen mit Behinderungen, die wir unbedingt in den Arbeitsmarkt integrieren wollen, genauso wie anerkannte und geduldete Geflüchtete, die immer noch großes Potenzial für den Arbeitsmarkt sind. Wir werden uns aber trotzdem damit auseinandersetzen müssen, dass auch die Ausschöpfung der endogenen Potenziale nicht ausreichen wird. Deswegen müssen wir gezielt ausländische Arbeits- und Fachkräfte sowie potenzielle Auszubildende anwerben. Und wenn ich sage „wir“, dann meine ich auch „wir“, weil das nur gemeinsam geht. Das kann Politik allein nicht leisten, sondern dafür braucht es auch eine gelebte Willkommenskultur. Es gibt natürlich auch noch andere Fragen zu beantworten, das wurde hier auch schon von Frau Güngör, aber auch von Frau Lehmann angesprochen, natürlich geht es auch um soziale Fragen wie faire Entlohnung, sichere Beschäftigung, gute Arbeitsrahmenbedingungen. Wenn Unternehmen ihre Fach- und Arbeitskräfte halten wollen, dann müssen sie sich dem auch stellen. Herr Kemmerich, Sie haben es angesprochen: die Frage der Rente mit 63. Fragen Sie mal die Beschäftigten, warum sie das in Anspruch genommen haben. Wir wissen es unter anderem aus dem DGB-Index Gute Arbeit. Die Verdichtung von Arbeit, der immer größere Druck, den es gibt, führt dazu, dass Menschen sagen: Ich traue mir nicht mehr zu, bis zur Rente im Arbeitsleben zu bleiben. Das sind die Gründe, warum Menschen gehen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dazu gehören eben auch die Arbeitszeiten. Wir wissen, dass Menschen auch ihre Familie, ihre Kinder, ihre älteren Angehörigen gern betreuen, für sie da sein wollen. Insofern müssen wir mit klugen Antworten kommen. Einfach nur zu sagen, einfach mehr arbeiten – das reicht nicht aus. Es gilt, auch andere Modelle mit in den Blick zu nehmen. (Beifall DIE LINKE) Das Thema der Tarifbindung wurde schon angesprochen. Wir kommen aus dem Niedriglohnbereich und wir sind immer noch im Niedriglohnbereich. Wenn wir uns beispielsweise den Landkreis Sonneberg anschauen, haben wir zwar in Sonneberg eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten thüringenweit, aber wir haben in Sonneberg die meisten Menschen, die davon profitiert haben, dass der Mindestlohn in Deutschland angehoben wurde. Das zeigt noch mal, wie prekär Arbeit hier in Thüringen immer noch bezahlt wird. Auch hier braucht es Veränderungen. Ich würde gern noch ein paar Worte zu den Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Fachkräftesicherung sagen wollen. Wir haben uns in der Ettersburger Erklärung als Kabinett noch mal dazu verständigt, welche Herausforderungen nicht nur bewältigt werden müssen, sondern dass Fachkräftesicherung auch ein Schwerpunkt der weiteren Arbeit sein soll. Ich habe die Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung angesprochen. Die bearbeiten derzeit unter anderem das Thema der Fachkräftezuwanderung und Fachkräfteanwerbung ganz konkret. Und noch mal in Richtung der AfD: Es geht immer darum, endogene Potenziale zu heben. Das tun wir seit Jahren. Aber wir werden ohne Fachkräftezuwanderung und ‑ anwerbung sowie Arbeitskräftezuwanderung und ‑ anwerbung die Herausforderungen nicht bewältigen können. Ich habe noch nie von jemandem, mit dem ich mich unterhalten habe, gehört, dass er beispielsweise aufgrund von Rot-RotGrün das Land verlassen hat – ganz im Gegenteil, wir haben ja auch hier positives Wanderungssaldo. Aber es gibt viele Menschen, die sagen: Wenn die AfD hier mehr Macht gewinnt, dann werden wir gehen. (Beifall DIE LINKE) Und das ist ein wirkliches Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. (Beifall DIE LINKE) Wir haben sehr viel getan im Bereich der Ausbildung. Das Onlineportal „Deine Ausbildung in Thüringen“ will ich hier an der Stelle nennen, das es seit 2022 gibt. Die neu gewonnenen Praxiskoordinatorinnen, die beispielsweise für Berufsfelderprobung Schülerinnen und Schüler und Unternehmen gewinnen und vor allem auch zusammenbringen wollen. Wir haben den Bereich der Weiterbildung weiter gestärkt, indem beispielsweise Thüringer Weiterbildungsagenturen 2022 zunächst in Südwestthüringen gestartet sind. Das wollen wir bis Ende des Jahres auf alle Planungsregionen und Arbeitsagenturbezirke ausweiten, weil wir eben im Blick haben, dass wir eine Struktur von Kleinstund mittelständischen Unternehmen haben, und die brauchen Unterstützung bei der Weiterbildung. Diese Weiterbildungsagenturen geben uns die Möglichkeit, Unternehmen an der Stelle aus einer Hand zu unterstützen und eben Bürokratie und Verwaltungsaufwand gering zu halten. Dazu gehören auch Dinge wie Weiterbildungsschecks, Anpassungsqualifizierung, Weiterbildungsrichtlinie – alles Dinge, die über die Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie aus dem ESF finanziert werden. Ich will das Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ ansprechen und hier noch mal ganz kurz darauf eingehen, warum es wichtig ist, dass wir eben vor allem auch die Geflüchteten, die Menschen, die hier leben, mit in den Blick nehmen. Zum einen ist es einfach eine humanitäre Aufgabe, der wir uns stellen müssen und dazu gehört, dass sich Menschen eben auch in Arbeit integrieren, teilhaben können. Wir wissen, dass das für viele Menschen momentan noch nicht möglich ist, weil Gesetze dem entgegenstehen. Ich will aber auch sagen, dass es sich rumspricht, wenn wir hier mit den Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, nicht gut umgehen. Die Communitys sind an dieser Stelle sehr stark und auch deswegen ist es eigentlich in unserem eigenen Interesse, hier so viele Menschen wie möglich zu gewinnen. Was das Thema der Anerkennung angeht: Ja, das ist ein Problem, und das ist auch kein einfaches Problem, aber die Apothekerkammer – ich weiß nicht, wer das angesprochen hat, ich glaube, Frau Pfefferlein – hat sich mit einem Brief an die Regierung gewandt, in dem sie sich dafür bedankt hat, dass die Prozesse jetzt so gut laufen, dass wir hier die Prozesse vereinfacht haben. (Beifall DIE LINKE) Das war ein mühsamer Prozess, das gebe ich zu, aber dieser ist gelungen und dafür auch noch mal allen Beteiligten einen ganz, ganz herzlichen Dank. Wichtig ist natürlich auch das Thema der Digitalisierung. Herr Kemmerich, da kann ich Ihnen absolut recht geben. Wir müssen alle Wege nutzen und das Projekt „Zentrum Digitale Transformation Thüringen (ZeTT)“, das auch aus dem ESF-Bundesprogramm kofinanziert wird, gibt eben Beschäftigten, aber auch Unternehmen die Möglichkeit, den digitalen und strukturellen Wandel bewältigen zu können. Wir haben innovative Qualifizierungskonzepte erarbeitet. Es ließen sich weitere Dinge aufzählen: die Pflege-Azubi-Richtlinie beispielsweise, unsere Modellprojekte in Vietnam, die wir weiter ausweiten wollen. Ich werde mit dem Ministerpräsidenten hierfür jetzt im November wieder in Hanoi und Da Nang werben. Wir haben Kooperationen mit lateinamerikanischen Ländern aufgenommen, ein Projekt mit El Salvador steht beispielsweise im Raum. Ich denke, hierzu können wir wirklich vieles im Ausschuss dann in den Beratungen auch erzählen. Ich hoffe nur, dass die Beratungen dazu führen, dass auch die Mittel, die es dafür im Haushalt braucht, sichergestellt werden. Ich will noch mal daran erinnern, dass leider beim letzten Mal die VEs für die ThAFF wie auch immer rausgefallen sind. Ich hoffe, das passiert diesmal nicht und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit können wir zu den Abstimmungen schreiten. Wir kommen zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der CDU. Ich habe vernommen, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden ist. Nicht? (Zuruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Nein, Aus- schuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit!) Okay, dann habe ich Sie falsch verstanden. Also, Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Weitere Ausschüsse? Herr Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Also ich hatte Überweisung an den Wirtschaftsausschuss beantragt. Das haben Sie schon ganz richtig verstanden.

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Gut, dann stimmen wir zunächst ab über die Überweisung. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Herr Bergner, bei uns auch Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit!) Ich komme noch zu Ihrem Antrag. Wir arbeiten die Anträge nacheinander ab, sonst machen wir hier ein großes Chaos. Ich habe also gesagt: Wir sind jetzt bei dem Antrag der Fraktion der CDU. Beantragt ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, CDU-Fraktion, AfDFraktion. Linke? Ja oder Nein? (Zuruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja!) Doch. Also auch die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, also alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Erwartungsgemäß auch keine. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Ich frage jetzt nach der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Weiter nichts? Gegenstimmen? Es geht um die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Also keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Dann ist auch der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung stattgegeben. Danke schön. Jetzt müssen wir uns noch über die Federführung verständigen. Ich schaue mal in Richtung der antragstellenden Fraktion: Federführung? Also, es ist Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein, Arbeit!) Das kann ja beantragt werden, aber jetzt ist erst einmal die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt und das frage ich jetzt ab. Dann werden wir sehen, ob es dafür eine Mehrheit gibt. Wer dieser Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Damit ist dieser Federführung nicht zugestimmt. Damit bliebe jetzt noch der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung übrig, aber auch das frage ich ab. Wer der Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Gegenstimmen? Das sind die Gegenstimmen der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Enthaltungen wären jetzt gefragt. Wie bitte? (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Wir haben da- fürgestimmt!) Sie haben dafürgestimmt? Das habe ich dann tatsächlich übersehen. Das sei mir um diese Zeit verziehen. Wie auch immer, jedenfalls liegt damit die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wir stimmen weiter ab und kommen jetzt zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der AfD – so wie ich es gesagt habe, nacheinander. Ich habe vernommen, es ist Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit!) Also beide Ausschüsse wiederum. Dann frage ich jetzt: Wer der Überweisung des Alternativantrags der Fraktion der AfD an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller übrigen Fraktionen und Gruppen des Hauses. Damit ist dieser Überweisung nicht stattgegeben. Ich frage, wer der Überweisung des Alternativantrags der Fraktion der AfD an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Wiederum die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist auch dieser Überweisung nicht zugestimmt. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/7235. Wer ist dafür? Das ist die AfD-Fraktion.

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André Blechschmidt Die Linke

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Herr Präsident, darf ich?

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Ja, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Vorhin haben wir die Alternativanträge nicht abgestimmt. Nach meinem Verständnis normalerweise richtig, denn es kann ja passieren, dass der Antrag, wenn er zurückkommt, keine Mehrheit hat und dann steht der Alternativantrag noch zur Abstimmung, formal gesehen. Demzufolge halte ich eine Abstimmung zum Alternativantrag jetzt für nicht gegeben.

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Bergner

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern

Herr Kollege Blechschmidt, ich bedanke mich für den Hinweis. Geben Sie mir 2 Minuten Zeit, eine Rücksprache zu nehmen. Meine Damen und Herren, ich habe Sie umsonst die Arme heben lassen. Kollege Blechschmidt hat recht. Ich habe einen Fehler gemacht. Das wäre dann praktisch im Nachgang, im Ergebnis der Ausschussberatung. Damit kommen wir zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. (Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Den haben wir überwiesen!) Nein, beantragt ist es. Herr Blechschmidt, Sie schaffen es schon gelegentlich, bei mir auch Fehler zu finden. Sie schaffen es auch, mich durcheinanderzubringen. Aber diesmal liegen Sie falsch. Es ist die Überweisung sowohl an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt, wenn ich das richtig vernommen habe. Ich frage zuerst die Überweisung des Alternativantrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion wurde also der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zugestimmt. Jetzt fragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind also die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Und jetzt die Enthaltungen? Enthaltungen der AfD. Gegenstimmen? Gegenstimmen von CDU und FDP. Damit ist also auch diese Überweisung beschlossen. Jetzt müssten wir uns noch über die Federführung verständigen. Ich nehme an, Sie wollen die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung haben. Wer also der Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind – nicht erwartungsgemäß – die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Damit ist also auch diese Federführung so beschlossen. Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir weiter zur Abstimmung zum Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Es ist ebenfalls Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Auch Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung? (Zuruf aus dem Hause: Ja!) Dann frage ich zunächst die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer der Überweisung des Alternativantrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, aus der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion ist das so beschlossen. Jetzt kommen wir zur Überweisung des Alternativantrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltungen der AfD-Fraktion ist also auch diese Überweisung beschlossen. Jetzt frage ich, ob sich die Gruppe der FDP bei der Federführung den übrigen Anträgen anschließen will, was sicherlich fachlich sinnvoll wäre, wenn es einmal so beschlossen ist. Dann lasse ich noch abstimmen über die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von Teilen der AfDFraktion, der Gruppe der FDP, der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? CDU-Fraktion. Enthaltungen? Hierfür wären jetzt noch welche übrig gewesen. Das ist egal, weil auch diese Federführung damit beschlossen ist. Meine Damen und Herren, damit haben wir uns jetzt durch diesen Marathon durchgequält und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich komme zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 22 und 84 . Wir haben jetzt hier im Plenarsaal verteilt und elektronisch bereitgestellt zu Tagesordnungspunkt 22 die 3. Neufassung des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7120 und einen Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9008; zu Tagesordnungspunkt 84 einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9011. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Anträgen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die Parlamentarische Gruppe der FDP: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9011 zu Ihrem Antrag? Das ist soeben bejaht worden. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zulässig. Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7120 - 3. Neufassung dazu: Migrationschaos beenden – Zusätzliche Überlastung der Kommunen verhindern: Thüringer Landesaufnahmeprogramme stoppen Alternativantrag der Frakon der CDU ti - Drucksache 7/9008 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8826 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9011 Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU gewünscht? Bitte schön, Herr Kollege Schard.

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Meine Damen und Herren, wir haben in der Aktuellen Stunde von verschiedenen Blickwinkeln schon über Migration gesprochen. Es ist festzustellen, dass die aktuelle Migration unser Land auf allen Ebenen überfordert (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nur, weil Sie überfordert sind, sind nicht alle überfordert!) und die alarmierenden Rufe der Kommunen bisher ungehört verhallt sind. Die Unzufriedenheit in der Gesellschaft hat das Potenzial, das Fundament unserer Demokratie mindestens zu beeinträchtigen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: So ein Quatsch!) Dieses Einfach-so-laufen-lassen ist natürlich keine Alternative und auch kein verantwortungsvolles Rezept, um gegen die Krise anzukämpfen bzw. der Krise zu begegnen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was denken Sie eigentlich?) Die Politik – Herr Dittes – ist auf allen Ebenen in der Pflicht, die Situation realistisch zu bewerten und dann natürlich auch zu handeln. Thüringen hat einen großen Beitrag geleistet, Deutschland hat einen großen Beitrag geleistet, Herausragendes geleistet und steht natürlich auch weiter zu seinen humanitären Verpflichtungen. Aber es ist falsch, die Augen vor den Folgen einer in den Ausmaßen nicht mehr zu bewältigenden Migration zu verschließen. Sämtliches Vertrauen in das Flüchtlingsmanagement der Landesregierung ist nach meinem Gespür aufgebraucht. Der Sinn, meine Damen und Herren, einer humanitären Flüchtlings- und Asylpolitik besteht darin, denen zu helfen, die tatsächlich verfolgt sind. Das allein genommen ist schon eine riesige Herkulesaufgabe für Staat und natürlich auch die gesamte Gesellschaft. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist eine politische Bewertung!) Die Aushöhlung dieses Prinzips, meine Damen und Herren, überfordert Deutschland, auch Thüringen und insbesondere die Kommunen, wie man das täglich auch sehen und hören kann. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das stellt doch das Bundesamt fest!) Deutschland ist insgesamt – und damit auch Thüringen – damit bisher fertig geworden. Aber es muss seine Zuwanderungspraxis und sein Asylrecht auf die aktuellen Situationen einstellen. Es muss den Zugang begrenzen, es muss regeln und steuern, um in Zukunft besser damit fertigzuwerden. Dazu gehört natürlich auch, die eigenen Landesaufnahmeprogramme in Thüringen zu beenden. Es ist auch notwendig, die Lage an vielen Stellen zu verändern, um dieser Herausforderung gerecht und mit dieser Krise fertigzuwerden. Dazu dient unser Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Dazu dient Ihr Antrag definitiv nicht! Sie haben einfach keine Ahnung! Sie haben die Studien nicht gelesen!)

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Bergner

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Ich frage der guten Ordnung halber, ob auch die Begründung zu dem Alternativantrag der Fraktion der CDU gewünscht wird? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich, ob das Wort zur Begründung zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP gewünscht wird. Ich sehe durch Bewegung von Kollegen Kemmerich nach vorn, das ist der Fall.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Sehr verehrter Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen und liebe Interessierte, in unserem Antrag greifen wir eine breite Debatte und auch ein breites Gefühl in der Bevölkerung auf, dass eine zentrale Frage, die die Lebenssachverhalte vieler Menschen in verschiedensten Formen betrifft, als ungelöst, als teilweise nicht mehr hinnehmbar empfunden wird. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir re- den über Fakten, nicht über Gefühle!) Trotzdem vorweggeschickt, und so haben wir unseren Antrag formuliert, möchte ich noch mal ausdrücklich betonen: Das Recht auf Asyl ist und bleibt ein zentrales Grundrecht unseres Wertesystems. (Beifall Gruppe der FDP) Für einen Rechtsstaat ist es genauso elementar, Schutzbedürftigen Hilfe zu leisten. Aber damit, glaube ich, gehen die Sachen schon wieder auseinander. Die Frage ist: Wo leisten wir Hilfe? Ich nehme mal die zentrale Frage auf: Zurzeit sind viele Menschen von Krieg, Hunger, Umweltkatastrophen, vielerlei Dingen bedroht und das geht in die dreistellige Millionenzahl. Wir werden die Probleme dieser Welt nicht auf deutschem und nicht auf europäischem Boden lösen können. Das ist der Eindruck, den Sie teilweise zu erwecken versuchen. Es wird nicht funktionieren. Deshalb sind wir alle aufgefordert, die Anstrengungen darauf zu richten, auch vor Ort zu helfen. Es ist zwar fast eine Binse, aber trotzdem eine starke Wahrheit. Jeder Euro, den wir in die Krisengebiete selbst investieren, um dort konkrete Hilfe zu leisten, auch unter Einbindung oder in Zusammenarbeit mit den weltweiten Hilfswerken wie dem UNHCR; jeder Euro ist dort viel besser investiert, als wenn wir hier Systeme hochfahren, die nicht nur an ihre Grenzen, sondern längst über die Grenzen hinaus gekommen sind. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Halleluja, ist das weltfremd, was Sie hier erzählen!) Zum Thema „Arbeitsmigration“ sind die Mittel des Asylrechts – zurück zu Punkt 1 – eben untauglich, das merken wir gerade. Arbeitsmigration muss auf völlig andere Art und Weise organisiert werden. Da gibt es die Beispiele aus Kanada, aus Australien, aus vielerlei Ländern, aber auch in Europa, Schweden, Dänemark. All das sollten wir zum Anlass nehmen, wirklich zu hinterfragen, ohne sich gegenseitig vorzuhalten, es falsch zu sehen. Es ist scheinbar falsch, wie wir es gerade machen. Das zeigt uns die Reaktion der Bevölkerung, das zeigen auch die Umfrageergebnisse. Insofern sind weitreichende Systemkorrekturen notwendig. Eine Korrektur ist eben auch, die europäischen Grenzen tatsächlich sicher und gegen den unberechtigten Zutritt zu stärken; notfalls – das wird mir in der Diskussion ja vorgeworfen – auch mit Gewalt. Bei dem Begriff „Gewalt“ möchte ich nur jeden daran erinnern, was passiert, wenn ich ohne entsprechendes Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika Einlass begehre. Da wird mir erst relativ bestimmt und entspannt gesagt: Bitte nehmen Sie denselben Flieger, in dem Sie gekommen sind, und fliegen zurück. Wenn ich das nicht wahrnehmen sollte, dann kommen auch sicherlich ein paar nette Herren oder Damen und sagen: Dann werden wir Sie begleiten. Den Rest brauche ich jetzt nicht weiterzuentwickeln. Das ist ein völlig legitimes Recht eines jeden Staats, zu sagen: Ich kontrolliere meine Grenzen und wer sie unberechtigt übertritt, den weise ich auch zurück. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben das Völkerrecht nicht verstanden, Herr Kemmerich! Das ist Ihr Problem!) Schließlich und letztlich ist auch eine zentrale Forderung: Unberechtigt ist jeder, der keine Rechte hat, einfach reinzugehen. Jeder der behauptet, er ist Asylberechtigter, das ist aus sich heraus nicht richtig. Deshalb schlagen wir vor, diese Asylfrage außerhalb der europäischen Grenzen zu klären, damit wir mehr Kontrolle über das Geschehen haben und wirklich denjenigen helfen können, die hilfebedürftig sind. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht es ja nicht besser!) Letztlich ist auch eine Diskussion, die auch von der Vorsitzenden der Grünen, von Ricarda Lang, und von Herrn Kretschmann aus Baden-Württemberg geführt wird: Sachleistungen statt Bargeld. Wir müssen die möglichen Pull-Effekte herunterdimmen, die in Deutschland vorherrschen und es erkennbar attraktiver machen, nach Deutschland zu kommen als in jedes andere europäische Land. Das ist eben eine durchaus sehr großzügige Ausstattung. Last, but not least ist es auch die Frage, wie wir den Zugang in den Arbeitsmarkt organisieren. Von den Flüchtlingen aus der Ukraine arbeiten in Deutschland – konnten wir die Tage noch sehen – unter 20 Prozent. Aus anderen Staaten sind es weit über 50 Prozent, bei denen wohl noch der Zugang zum Arbeitsmarkt organisiert wird. Also ist es gar nicht so fernliegend und irgendwie unmenschlich, da zu sagen, wir müssen die Asylsysteme straffen, und einfach nicht nur im Sinne derjenigen, die bei uns als Flüchtling untergekommen sind, sondern im Sinne der gefühlten Gerechtigkeit aller in Deutschland auf die Situation schauen und Menschen sagen: Werden die alle gleichbehandelt? Ist mein Engagement für die Gesellschaft, ist mein Engagement in die Arbeitswelt allein gleich viel wert wie das Engagement derjenigen, die das eben nicht so sehr tun? Deshalb sage ich noch mal ausdrücklich: Jeder, der arbeiten kann, sollte dies auch im Rahmen seiner Möglichkeiten tun. Ob man das nun Arbeitspflicht oder tatsächlich die Gegenleistung für das Entgegenkommen der Gesellschaft nennt, ist unterm Strich egal, aber wichtig ist, dass sich jeder so einbringt, wie er das kann. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Ich rufe Herrn Abgeordneten Schard für die CDU-Fraktion auf.

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, dass es hinsichtlich der Migration nicht so weitergehen kann, ist mittlerweile auch in der Bundesregierung angekommen. Für so manche Feststellung und auch die Benennung von dringenden Handlungsnotwendigkeiten, die teilweise mittlerweile von Regierungsparteien im Bund angesprochen und diskutiert werden, bin ich hier vor Monaten, vor Wochen, zum Teil auch heute, beschimpft und betitelt worden. Die Feststellung, dass es so nicht weitergehen kann, weil die Gesellschaft und auch Thüringen am Rande der Leistungsfähigkeit angekommen sind, das dürfte jedem, der den Bezug zur Realität nicht ganz verloren hat, durchaus einleuchten. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir schaffen das!) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja, aber was denken Sie denn?) Ja, Herr Dittes, das ist so, auch wenn es Ihnen nicht passt. Und wenn Sie mal in die SPD-Fraktion im Bund schauen, dann merken Sie natürlich, welche Diskussionen dort geführt werden müssen.

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Bergner

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schubert?

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Ich habe ja noch gar nicht angefangen. Am Ende, bitte.

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Bergner

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Am Ende.

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Wenn etwas nicht funktioniert, dann muss umgesteuert werden. Das ist auch Aufgabe von Politik, meine Damen und Herren, und das ist Aufgabe von Regierung. Gerade in der Migrationspolitik funktioniert vieles nicht. Ich warne an dieser Stelle auch davor, dass die Hoffnungen der Menschen auf dringend notwendige Veränderungen nicht enttäuscht werden. Auf dem Spiel stehen sowohl der soziale als auch gesellschaftliche Frieden, das Vertrauen in das Funktionieren unseres Staats und nicht zuletzt auch das Vertrauen in eine funktionierende Demokratie, in der Gesetze angewandt und durchgesetzt werden. Auch das ist natürlich die Vorgabe für den Bund-Länder-Gipfel am Montag, auf dem es meiner Ansicht nach zu dringenden Ergebnissen kommen sollte und auch muss. Um die weitergehende Überlastung in den Kommunen zu verhindern und das Migrationschaos zu beenden, muss der Zustrom der Menschen begrenzt, Ordnung hergestellt und auch Rückführungen müssen dringend durchgesetzt werden. Die Kommunen haben da in den vergangenen Monaten im Bereich „Migration“ Herausragendes geleistet und sind weiter vor immense Herausforderungen gestellt. Es gibt kaum noch freie Unterbringungsmöglichkeiten oder Schulplätze und verfügbaren Wohnraum in den Städten, in den Gemeinden geschweige denn auch kurzfristig zur Verfügung stehende Integrationsmaßnahmen. Weiter steigende Zugangszahlen sind schlichtweg nicht mehr zu bewältigen. Wenn das Land auch in Zukunft seinen humanitären Verpflichtungen nachkommen will, muss insbesondere die irreguläre Migration begrenzt und beendet werden. Dafür, meine Damen und Herren, dass es Grenzen in der Aufnahmekapazität gibt, was in der Vergangenheit und zum Teil auch heute immer wieder negiert wird, ist am Beispiel Thüringens augenscheinlich und offenkundig. Eben weil in jüngster Vergangenheit keine Kapazitäten mehr zur Verfügung standen, musste sich Thüringen vorübergehend aus dem Verteilsystem des Bundes abmelden. Ich weiß immer noch nicht, ob Hermsdorf und Eisenberg an das EASY-System angeschlossen sind. Und was mit den Menschen passiert, die jetzt in die vollen EAEs verteilt werden sollen, das weiß man auch noch nicht. Meine Damen und Herren, das, was ich gerade beschrieben habe, ist gerade ein Einverständnis dafür, dass es natürlich Grenzen von Aufnahmemöglichkeiten gibt. Die Kommunen können auch nicht dauerhaft dafür herhalten, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben seit langer Zeit nicht gemacht und die Kapazität an eigenen Plätzen seit Monaten nicht ausgebaut hat, so wie wir das hier seit Langem gefordert haben. (Beifall CDU) Es ist eine Farce – und das kommt noch hinzu – gegenüber den Kommunen, wenn von der Landesregierung aufgestellte Standards nur in den Einrichtungen der Kommunen und nicht in den Einrichtungen des Freistaats gelten. Wenn Thüringen dann noch durch eigene Landesaufnahmeprogramme die Lage verschärft, die Kommunen zusätzlich belastet und natürlich damit auch Anreize für Missbrauch setzt, wird die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht. Meine Damen und Herren, es muss dabei bleiben, dass die Außenpolitik vom und im Bund betrieben wird und eben nicht durch den Freistaat Thüringen. Selbst wer in den vergangenen Wochen und Monaten die Migrationspolitik des Freistaats Thüringen lediglich am Rande beobachtet hat, dem offenbarten sich permanente Überforderung sowie auch andauernde Realitätsverweigerung. Wenn Deutschland und auch Thüringen in Zukunft ihren humanitären Verpflichtungen gerecht werden können sollen, dann muss die Migrationspolitik schnell und nachdrücklich auf aktuelle Zustände angepasst werden. Die Zuwanderung muss sinnvoll geordnet, sinnvoll gesteuert werden und auch an den EU-Außengrenzen muss dafür gesorgt werden, dass nicht jeder, der nach Europa kommen will und mitunter auch kein Recht auf Aufnahme hat, auch nach Europa kommen kann. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dafür sind wir definitiv nicht zuständig!) Im Bundesrat bzw. am Montag im Bund-LänderGipfel werden wir das ja sehen, Herr Dittes. Die aktuellen Berichte von einer Vielzahl abgelehnter Asylbewerber in dieser Woche, die in der Vergangenheit teilweise bis zu acht Mal in Deutschland eingereist sind und jedes Mal einen neuen Antrag mit der Folge gestellt haben, dass ihnen neue Leistungen bewilligt werden mussten, sprechen nicht gerade für einen durchsetzungsfähigen Staat, der diesem Missbrauch Einhalt gebietet und Einhalt gebieten will. Es sind natürlich solche Berichte, die das Vertrauen in die Politik und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik beeinträchtigen und zuweilen auch zerstören. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch etwas sagen. Wenn man im zuständigen Ausschuss nach solchen Zahlen fragt, dann liegen keine statistischen Erhebungen vor, aber in anderen Bundesländern gibt es komischerweise diese Zahlen. Auch das sind natürlich Umstände, die für sich sprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Recht auf Asyl ist nicht automatisch ein Recht auf Zuwanderung und wie ich hier immer wieder wahrnehme, scheinen das manche zu verwechseln. Der Staat hat gerade die Pflicht, das eine vom anderen zu unterscheiden und entsprechend darauf zu reagieren. Die Signale, meine Damen und Herren, dass nahezu jeder, der hierherkommt, dann auch bleiben kann, auch das sind Umstände, die die Menschen auf diese wackligen Boote, auf diese Seelenverkäufer locken. Es sind zwar nicht die einzigen Auslöser dafür, aber mitunter sind es auch gerade diese Signale, die zu den unmenschlichen Dramen im Mittelmeer führen. Wenn die offenkundige Perspektive besteht, dass man hierbleiben kann, auch wenn man keinen Anspruch darauf hat, dann machen sich natürlich viel mehr Menschen auf den Weg, dann am Ende auch über Schleuser diese Plätze auf den wackligen Booten zu kaufen und bedauerlicherweise für solche Bilder zu sorgen, die wir hier immer entgegennehmen müssen. Meine Damen und Herren, es ist nicht damit getan, an nur einer Stellschraube zu drehen. Nein, in der Lage, in der wir uns befinden, ist eine Vielzahl an Maßnahmen erforderlich und sinnvoll. Wir fordern an dieser Stelle die Landesregierung auf, die eigenen Landesaufnahmeprogramme zu beenden und dadurch die Belastung in den Kommunen nicht weiter zu erhöhen und den Kommunen natürlich auch die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, damit diese Überlastung abgefedert werden kann. Gerade der Familiennachzug über diese eigenen Aufnahmeprogramme – auch das ist offenkundig – bedeutet künftig eine stärkere Belastung in den Kommunen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es geht um Familiennachzug, Artikel 6 Grundgesetz!) Herr Dittes, es sind auch keine Einzelfälle, in denen kurzfristig und gezielt nach Thüringen gezogen wird, sei es manchmal auch durch Scheinanmeldung, um eben Angehörige nachzuholen. Und nachdem das dann umgesetzt ist, findet vielfach auch wieder ein Umzug in andere Bundesländer statt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist das denn?) Das mag Ihnen nicht gefallen, aber solidarisch mit anderen Bundesländern ist das nicht. Und wenn Sie das alles anzweifeln, meine Damen und Herren, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nennen Sie doch mal Zahlen, nennen Sie doch mal Fakten!) dann empfehle ich Ihnen mal Gespräche mit Ausländer- und Sozialämtern.

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Bergner

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Herr Kollege Schard, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dittes?

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Wollen wir das nicht am Ende machen, Herr Dittes? Ich weiß nicht, wie viel Zeit ich brauche. Wir machen das am Ende.

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Steffen Dittes Die Linke

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Ganz kurze Frage, die passt auch gerade dazu,

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Bitte.

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Steffen Dittes Die Linke

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

denn Sie hatten gerade gesagt, dass Sie Kenntnis darüber haben, dass sich Menschen in Thüringen anmelden, um Familiennachzug durchzuführen, und dann wieder verziehen. Können Sie mir eine Quelle bzw. Zahlen nennen, die das, was Sie hier gerade dargestellt haben, bestätigen?

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Die Quelle sage ich Ihnen mit Sicherheit nicht, bei den Zahlen müssen wir mal schauen. (Heiterkeit DIE LINKE) Ich werde, wissen Sie – ja, ja –, Sie können sich auch vorstellen, warum man solche Quellen nicht nennt. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nen- nen Sie eine Zahl!) Sie können mir jetzt glauben, ob die seriös sind oder nicht. Wissen Sie, Sie sind vollkommen realitätsentrückt, was diese Fragen angeht. Sie wollen die Realität einfach nicht wahrhaben. Das ist das Problem. Und es ist (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Moment mal – jetzt hat erst mal Kollege Schard das Wort.

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

ein Teil des Problems, dass Sie sich ständig die Welt anders ausmalen, als sie wirklich ist. Und, das sage ich Ihnen auch, ohne einen realistischen Blick, ohne eine differenzierte Betrachtungsweise kommen Sie einer Entspannung dieser gesamten Lage keinen Schritt näher, sondern Sie entfernen sich immer mehr davon. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie verkaufen das als Wissen, aber das haben Sie einfach nicht!) Das Ganze wird Ihnen dann, wenn wir so weitermachen, auch um die Ohren fliegen. Das ist das Problem. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, Menschen mit geringer Bleibeperspektive gar nicht erst auf die Kommunen zu verteilen. Denn auch das würde helfen, den Städten und Kreisen Luft zu verschaffen. Abgelehnte Asylbewerber müssen natürlich konsequent und schnellstmöglich abgeschoben werden. Ausgesprochene Duldungen, meine Damen und Herren, müssen natürlich auch permanent auf ihre fortdauernde Begründung geprüft werden. Um das Abschiebemanagement neu zu ordnen, wird die Landesregierung außerdem aufgefordert, eine zentrale Ausländerbehörde aufzubauen, in deren Zuständigkeit (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber das Landesamt lehnen Sie doch ab!) dann auch Rückführungszentren errichtet und betrieben werden, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht und natürlich effektiver abgeschoben werden können. In den Landeseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften – jetzt komme ich auf den Antrag der FDP mit zu sprechen – soll konsequent das Sachleistungsprinzip umgesetzt werden, damit Anreize für ungerechtfertigte Migration auch auf dieser Ebene abgebaut werden. Hierzu soll eine Guthabenkarte ausgegeben werden, womit dann Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs bargeldlos erworben werden können. Überweisungen von dieser Bezahlkarte sowie Zahlungen ins Ausland sollen damit natürlich nicht möglich sein, denn dadurch werden auch weitere Zahlungen an Schlepper erschwert und die Schlepper- und Schleuserkriminalität eingedämmt. Eine Einführung einer solchen Bezahlkarte wäre eine konsequente Weiterentwicklung des Sachleistungsprinzips. Eine Integration in die Gesellschaft von begründeten Aufenthalten würde dadurch auch nicht erschwert. Die Bundesländer sind für den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig. Das ist klar. Um einen Flickenteppich zu vermeiden, sollten auch verschiedene Regelungen vermieden werden, sodass eine einheitliche Kartenlösung im Bundesgebiet, in allen Bundesländern eingesetzt wird. Diese Forderung – auch das muss Bestandteil dieser Änderung, dieser Vorschläge sein – ist aus unserer Sicht elementar. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um einen Wettbewerb der Einschränkungen und willkürlichen Maßnahmen. Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, mit dieser Krise fertigzuwerden, ohne diese Gesellschaft auf allen Ebenen zu überfordern. Ein Laufenlassen, wie es in der Vergangenheit passiert ist, das ist staatspolitisch nicht zu verantworten und bedarf einer dringenden Korrektur. Im Bund werden, wie gesagt, deshalb auch schon solche Gespräche geführt. Und Thüringen muss dann eben beim Bund auch darauf hinwirken, dass die Zuwanderung besser gesteuert wird. Die Angleichung von Sozialsystemen und ‑ leistungen auf einen europäischen Standard ist dabei genauso elementar wie die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer um die Staaten Moldau, Georgien, Armenien, Indien, Algerien, Tunesien und Marokko – denn aus diesen Ländern werden kaum Asylanträge positiv beschieden –, was dann Rückführungen effizienter und auch umsetzbarer machen würde. Die bisherige Weigerung, meine Damen und Herren der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen und Parteien, hat in diesem Punkt genauso wenig mit einem vertretbaren Realitätsbewusstsein zu tun – das höre ich hier immer wieder – wie die Zusatzerklärung Thüringens bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz und der dortigen Ablehnung der Verlagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen oder auch die Auffassung, dass alle, die drei Jahre hier sind, dann auch bleiben können sollen, egal über welchen Weg sie hier eingereist sind. Es mag nicht dem Weltbild einzelner politischer Vertreter entsprechen, das mag nicht so sein, aber nicht alle, die hierherkommen, können auch das Fachkräfteproblem lösen. Das ist von Herrn Kemmerich auch angesprochen worden. Auch das ist realistisch. Die Einwanderung findet vielfach – und das muss man an dieser Stelle auch so sagen – nicht in den Arbeitsmarkt statt, sondern in großem Umfang in die Sozialsysteme. Das ist so, auch wenn Sie es vielleicht oder mit Sicherheit an dieser Stelle nicht so wahrhaben wollen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber dafür gibt es doch auch Ursachen und das muss auch nicht so bleiben!) Herr Dittes, gerade die hohe Zahl derjenigen, die sich nach Jahren des Aufenthalts eben noch in diesem Hilfebezug befinden, denke ich, zeigen das ausdrücklich. Derzeit machen wir es der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte beinahe schwerer als den Menschen, die irregulär in unser Land kommen. Das ist ein Zustand, der weder logisch noch sinnvoll und erst recht nicht im Interesse dieses Landes und auch nicht im Interesse von Thüringen ist. Ich will zum Schluss kommen, meine Damen und Herren. Wer diese Krise lösen will, wer in Zukunft auch noch auf funktionierende Sozialsysteme bauen will und wer in Zukunft auch noch denen helfen können will, die wirklich Hilfe nötig haben, der verweigert sich in dieser Situation nicht den erforderlichen Maßnahmen, sondern ist zu den dringend gebotenen Änderungen bereit. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Bitte, Herr Schubert.

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Bergner

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Ja, Herr Schubert, Ihre Frage.

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Andreas Schubert Die Linke

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Schard, ich hatte eine Nachfrage. Sie haben von den verschiedenen Stellschrauben gesprochen, die Sie drehen wollen. Geben Sie mir recht, dass eine der wichtigsten, wenn nicht sogar die wichtigste Stellschraube die Bekämpfung von Fluchtursachen sein müsste? Und wenn das so ist: Welche Gedanken haben Sie sich in diese Richtung gemacht? Hat die CDU auch Vorschläge zur Bekämpfung von Fluchtursachen und können Sie uns darüber erzählen?

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Stefan Schard CDU

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Herr Schubert, es geht – und das habe ich gesagt – um eine Vielzahl von Maßnahmen, die ergriffen werden müssen. Da gehören Fluchtursachen natürlich mit dazu. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht sagen, dass das das Wichtigste ist, sondern es ist ein Punkt, der in diesem Bereich mit reinspielt. Wichtig ist, zu akzeptieren, dass nicht jeder, der kommen will, auch kommen kann. Das hilft nicht weiter. Ich kenne natürlich die Linie Ihrer Partei und auch die Äußerung Ihrer ehemaligen Vorsitzenden, Bundesvorsitzenden Frau Hennig-Wellsow, die aus Thüringen kommt. Die Vorstellung der offenen Grenzen, dass kommen kann, wer kommen will, ist gescheitert. Das sehen wir jeden Tag in unserem Land. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Schard. Ich rufe Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

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Madeleine Henfling GRÜNE

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir führen hier die gleiche Diskussion, aus meiner Perspektive rechts in diesem Hause, genauso ziellos, wie wir das schon am Mittwoch gemacht haben, weil Ihre Vorschläge schlicht und ergreifend keines unserer Probleme lösen, die wir auf dem Tisch liegen haben. Aber ich habe ja ein bisschen mehr Zeit, dann kann ich auch noch mal deutlicher ausführen, was ich damit meine. Der Antrag der CDU hat sich von einem Antrag zum Landesaufnahmeprogramm Afghanistan zu einem Antrag über alles und nichts gewandelt. Sie haben, glaube ich, schon in Ihrem Ursprungsantrag vergessen, warum wir unter anderem ein Landesaufnahmeprogramm Afghanistan haben. Sie haben vergessen, dass seit mehr als 30 Jahren Millionen Afghaninnen wegen bewaffneter Konflikte auf der Flucht sind, und Sie haben vergessen, dass Afghanistan nicht sicher ist. Das ist spätestens seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 unübersehbar. Während des Afghanistan-Einsatzes hat die Bundeswehr mit Menschen in Afghanistan kooperiert, unter anderem auch mit Menschen, die mit verschiedenen Bundesministerien gearbeitet haben. Aufgrund ihres engagierten Einsatzes für Frieden und Demokratie werden sie nun von den Taliban bedroht und verfolgt, sodass sie unseren Schutz benötigen. Das sind die sogenannten Ortskräfte und besonders schutzwürdige Personen. Diese erhalten Aufnahmezusagen und befristete Aufenthaltserlaubnisse. Auf diesem Weg wurden im Jahr 2021, als es auch noch möglich war, in Thüringen 281 Afghaninnen aufgenommen. 281 im Jahr 2021. Seitdem haben wir zwei aufgenommen. Zwei! Und das liegt nicht am Landesaufnahmeprogramm, sondern das liegt daran, dass man aus Afghanistan nicht mehr rauskommt. Sie stellen sich jetzt hier hin und da knüpfen wir bei dem an, was Katharina König-Preuss – Katharina, alles gut, ja, und wenn es 200 wären, wäre es immer noch keine Zahl, über die es hier wirklich ernsthaft zu streiten gilt. Das ist das, was ich wirklich unterirdisch finde. Katharina König-Preuss hat das am Mittwoch auch noch mal deutlich gesagt, worüber wir hier eigentlich reden. Wir haben das jetzt noch auf das Landesaufnahmeprogramm Syrien erweitert. Da haben wir von Januar bis September 640 Visa erteilt. Das ist aber nur die Erteilung der Visa. Das heißt nicht, dass 640 Leute tatsächlich schon hier sind. Wir reden von Familiennachzug. Darauf hat Steffen Dittes vorhin noch mal hingewiesen: Wir reden also davon, dass Menschen ihre Familien, das, was Sie alle auch machen würden, wenn Sie in so einer Situation wären, aus Syrien und Afghanistan rausholen. Sie würden es genauso machen. Sie stellen sich hierhin und tun so, als wären Sie die besseren Menschen, weil Sie einen Pass haben, der auf dieser Welt viel mehr wert ist als der von jemandem aus Afghanistan oder Syrien. Da haben Sie Glück gehabt! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben einfach Glück gehabt, im richtigen Land geboren zu sein. Es ist unfassbar überheblich, wie Sie über andere Menschen reden, die ihr Leben riskieren. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Lassen Sie uns tauschen! Sie gehen nach Afghanistan und dafür darf einer kommen!) Herr Kemmerich hat ja schon angekündigt, er macht es selber. Ich bin gespannt. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann würde ich Sie als Erstes abschieben!) Sie reden hier über Menschen, die ihr Leben riskieren, die in einem verdammten klapprigen Boot über das Mittelmeer fahren, in einer menschenverachtenden Art und Weise, als wären das alles Menschen, die zu Hause in ihrem Heimatland sitzen und denken: Ach Mensch, habe ich heute mal Langeweile, in Deutschland, habe ich gehört, kriege ich 300 Euro auf die Hand, dann fahre ich einfach mal mit einem kaputten Boot über das Mittelmeer. Merken Sie eigentlich, was Sie sagen, wenn Sie so was sagen? Merken Sie eigentlich, wie absurd das ist, was Sie da sagen? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt kommen wir mal zu der Frage der Überforderung. Man kann Überforderung herbeireden und man kann wirklich überfordert sein. Mein Gefühl in den letzten Monaten ist, dass vor allen Dingen bestimmte politische Kräfte daran interessiert sind, Überforderungen herbeizureden, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil sie nämlich ganz genau wissen, wie politisch effektiv es ist, der Bevölkerung einzureden, dass sie überfordert sind. (Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Erzählen Sie das mal den Kommunen! Das ist absoluter Bullshit!) (Unruhe CDU) Das hat die AfD während der Coronapandemie auch schon gemacht, nämlich von permanenter Überforderung der Bevölkerung zu sprechen. Genau das Gleiche tun Sie auch. Es liegt nämlich nicht daran, dass Menschen zu uns kommen, dass wir bestimmte Sachen nicht auf die Kette kriegen, sondern es liegt unter anderem daran, dass wir darauf nicht vorbereitet sind, dass wir strukturell auf diese Aufgabe nicht vorbereitet sind. Wir haben an vielen Stellen in der Frage eine dysfunktionale Verwaltung, die bestimmte Sachen nicht hinbekommt, wo wir einfach zu langsam sind und uns nicht daran gewöhnt haben, dass Migration eine Daueraufgabe ist, die wir auch personell, die wir auch finanziell in den Verwaltungen abbilden müssen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wer regiert denn das Land?) Und wenn man sich Ihren Antrag mal ganz genau anguckt, dann ist das doch ein politisches Armutszeugnis, was Sie hier auf den Tisch gelegt haben. Sie wollen, dass der Landtag feststellt, dass wir nichts hinbekommen. Was ist denn das für ein politischer Anspruch? Sie haben da keinen einzigen wirklich sinnvollen Vorschlag, den man hier umsetzen könnte, wo am Ende für die Kommunen, für das Land, für die Verwaltung und für die Menschen in Thüringen irgendetwas besser wäre und auch nicht für die Geflüchteten – für die wird es am schlimmsten bei dem, was Sie da reingeschrieben haben. Das ist genau das Problem, was ich damit habe. Ich diskutiere sehr gern mit Ihnen über Migrationspolitik, aber können wir vielleicht mal anfangen, so darüber zu diskutieren, dass man nicht permanent das Gefühl hat, dass es eigentlich, auch gerade von der CDU und von der FDP, ein reiner Abwehrkampf gegen das Thema an sich ist, gegen Geflüchtete an sich ist, gegen Migrantinnen und Migranten an sich ist? Können wir anfangen, darüber zu diskutieren, was wir hier bei uns vor Ort tun müssen, um das Problem tatsächlich zu begreifen und anzupacken? Da helfen Ihre polemischen und populistischen Vorschläge überhaupt nichts. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Jetzt sage ich noch drei Sätze, weil ich davon ausgehe, dass die Ministerin uns bestimmt nachher sehr lange und sehr ausführlich erklären wird, was diese Landesregierung schon alles gemacht hat in den letzten Monaten, deswegen spare ich mir das. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Es wird eine kurze Rede!) Nein, das wird keine kurze Rede, da muss ich Sie enttäuschen, aber Sie haben es ja so gewollt und es ist schon spät. Aber ich will noch mal ein paar Sätze zu dem Antrag, den die FDP hier vorgelegt hat, sagen. Sie wollen ja das Thema „Geldkarten“ noch einmal aufrufen. Das finde ich grundsätzlich keine schlechte Idee, wenn es darum geht, tatsächlich die Selbstbestimmung der Geflüchteten mit so einer Geldkarte auch umzusetzen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das ist, finde ich, die entscheidende Frage dabei. Wenn es nur wieder darum geht, so wie vor vielen Jahren auch schon mal in Thüringen – denn das hatten wir nämlich alles schon mal –, Geflüchtete zu gängeln und sie in ihrer Freiheit einzuschränken, zu entscheiden, was sie kaufen wollen und was nicht, dann bin ich nicht dafür. Denn das ist weder eine Verwaltungserleichterung, noch ist es in irgendeiner Art und Weise menschenwürdig. Sie haben die Diskussion im Bundestag mitbekommen, weil das vorhin hier so einfach locker-flockig gesagt wurde: Dann können sie sich Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs kaufen. Jetzt erinnern Sie sich mal, im Bundestag hatten wir eine Diskussion um die Mehrwertsteuerabsenkung. Dann hat der Bundestag in der Debatte darüber gesprochen, was denn eigentlich die Mehrwertsteuersenkung betreffen würde. Was sind denn zum Beispiel Lebensmittel? Da würden zum Beispiel Babynahrung oder bestimmte Lebensmittel nicht darunterfallen. Ich bin gespannt, wie Sie diese Diskussion tatsächlich weiterdrehen, sodass Sie das umsetzen, was Sie hier behaupten. Das ist nämlich aus meiner Sicht nicht so einfach möglich, wie Sie das hier reinschreiben. Wir können über eine Geldkarte reden, wenn es darum geht, tatsächlich Verwaltung zu entlasten bei beispielsweise Bargeldauszahlung. Wenn also Menschen eine Geldkarte bekommen, mit der sie selbstbestimmt das Geld, was ihnen zur Verfügung gestellt wird, auch ausgeben können, bin ich sofort dabei. Dann könnten wir eventuell auch darüber reden, ob Geflüchtete nicht endlich alle einfach ein Girokonto bekommen. EU-rechtlich gesehen ist das möglich, das könnten wir machen. Dann hätten wir eventuell das Problem, dass einige das nicht selber wahrnehmen, das wäre wieder ein Problem, aber das sind die Rahmenbedingungen, unter denen man, wie ich finde, das tatsächlich diskutieren kann. Zurück zum Sachleistungsprinzip oder mehr Sachleistungsprinzip, wie das Herr Schard vorhin gesagt hat, heißt im Umkehrschluss mehr Verwaltungsaufwand, viel mehr Verwaltungsaufwand. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Fragen Sie mal die Verwaltung, denn wir hatten ein viel stärkeres Sachleistungsprinzip noch vor vielen Jahren für Geflüchtete in Thüringen. Fragen Sie mal die Verwaltung, was das für einen Aufwand bedeutet, wenn man dieses Sachleistungsprinzip, was Sie hier einfach mal so locker-flockig reinwerfen, genauso wieder umsetzt. Das heißt mehr Belastung für die Verwaltung. Punkt! Da werden Sie nicht drum herumkommen, wenn Sie das kontrollieren wollen, wenn Sie gucken wollen, dass alle auch das bekommen, was sie wollen. Also, über Geldkarte diskutieren, wenn wir das Selbstbestimmungsrecht von Geflüchteten in den Vordergrund stellen, bin ich gern dabei, und Verwaltung damit entlasten, gar kein Problem. Allerdings ist das nicht so richtig das, was in Ihrem Antrag drinsteht. Darüber können wir tatsächlich sinnvoll diskutieren. Das tut die Migrationsministerin übrigens auch schon und hat sie auch schon angekündigt, dass wir genau über diese Sache in Ruhe diskutieren können. Das ist aus meiner Sicht überhaupt gar kein Problem. Die anderen Vorschläge, die unter anderem von der CDU dann auch wieder in den FDP-Antrag irgendwie reingewichtelt werden – keine Ahnung, was das soll, aber das wissen wahrscheinlich nur Sie –, die betreffen uns entweder nicht als Thüringen oder sie sind aus meiner Sicht menschenverachtend oder sie sind überhaupt nicht geeignet, um tatsächlich unsere strukturellen Probleme hier vor Ort zu lösen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich rufe Herrn Abgeordneten Kemmerich für die Gruppe der FDP auf.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, willkommen auch den Vertretern der Presse und natürlich auch den vielen interessierten Zuhörern/Zuschauern, die die Möglichkeiten wahrnehmen, hier teilzunehmen, natürlich ist das eine Betrachtung von beiden Seiten und man kann nicht das eine ansprechen, ohne das andere zu diskutieren. Da ist einerseits die Situation in Thüringen, wo wir merken, dass wir mit dem, was teilweise tatsächlich nicht zu beeinflussen ist, überfordert sind. Das braucht man nicht lange zu diskutieren und kleinzureden, da muss jeder nur mal vor Ort zu den Leuten gehen – ob es die Verwaltungen sind oder auch die Wahrnehmung von Menschen ist, die Kinder in der Schule haben, Stichwort „Turnhallen“, auch die Situation am Erfurter Anger ist da zu nennen. Viele Dinge mögen auch sicherlich überbewertet werden, aber wenn das Bauchgefühl da ist, das Störgefühl da ist, können wir als verantwortliche Politiker nicht einfach darüber hinweggehen. Das hat aber auch – deshalb diskutieren wir das auch – mit unserer Einstellung und Haltung zu tun. Wie gehen wir eben mit europäischen Außengrenzen um? Wie gehen wir damit um, wie auch ein Teil der Kollegen von uns jeweils in Berlin regiert? Da merken wir auch eine veränderte Situation. Das sind Diskussionen, die auch von den Mitgliedern der Ampel diskutiert werden, die die Vertreter der CDU äußern, dass ja dort ein Umdenken stattgefunden hat. Es gibt Äußerungen von Bundeskanzler Scholz, die sehr in die Richtung dessen gehen, was wir gerade diskutieren. Ich habe es eben schon mal gesagt, auch Vertreter der Grünen werden inzwischen so zitiert. Von den Linken habe ich noch nichts gehört, die sagen ja auf ihren Parteitagen noch: Wir sind die Einzigen, die eine humanitäre Flüchtlingspolitik machen. – Ich weiß nicht, inwieweit ein Überlaufen der Erstaufnahmeeinrichtungen humanitär ist, oder auch das – darauf komme ich gleich noch mal zurück –, was Frau Henfling hier gesagt hat. Also, die Migrationspolitik in der wahrgenommenen Weise, in der durchgeführten Weise ist gerade gescheitert. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie sa- gen, es ist eine Wahrnehmung!) Ich habe das eben schon mal ausgeführt: Das hat auch damit zu tun, wie wir das nach wie vor meinen, lösen zu müssen, nämlich mit dem Asylbegriff, der uns allen, glaube ich, gemein ist, aber in der Situation auf dieser Welt eben überhaupt nicht mehr zustande kommt. Die Situation der Krisenherde in großen Teilen von Afrika, in großen Teilen der Welt ist eben nicht mit der Krisensituation in der Ukraine zu vergleichen. Den Flüchtlingen aus der Ukraine können wir nur auf europäischem und dann auch auf deutschem Boden helfen, aber den Rest der Krisenherde werden wir nicht bewältigen können. Deshalb noch mal ganz ausdrücklich: Da können Sie die Bilder bewegen, wie Sie wollen. Ja, wir müssen eines gewährleisten und deshalb ist es so wichtig, dass wir die europäischen Außengrenzen schützen, und zwar auch im Sinne derjenigen schützen, die sich auf den Weg machen: Wir müssen doch verhindern, dass die Menschen auf die Nussschalen klettern. Wir müssen verhindern, dass Menschen damit ein Geschäft machen, diesen Leuten zu sagen: Gib mir 5.000, 10.000 Dollar, Euro oder was auch immer und ich versichere dir eine angeblich sichere Passage nach Europa. – Das ist doch das Modell, was da läuft. (Beifall Gruppe der FDP) Und das unterstützen wir noch und da wollen wir ein klares Bekenntnis aller haben, zu sagen, die Seenotrettung, wie wir sie zurzeit machen – schlimmerweise immer noch unterstützt mit deutschem Steuergeld –, ist nicht hinnehmbar. Klar müssen wir die Leute vor dem Ertrinken retten – keine Frage. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das heißt Seenotrettung!) Es ist aber humaner, dann zu sagen, wir bringen sie an den Ablandepunkt zurück. Wenn das permanent passieren würde – siehe Australien –, fährt keiner mehr los auf der Nussschale und begibt sich eben nicht mehr in die Gefahr, dass das zum lebensgefährlichen Experiment verkommt. Das muss beendet werden. Und wenn wir darüber hinaus noch zum Thema „Arbeitsmigration“ das klare Signal senden: Nimm diese 5.000 bis 10.000 Dollar, investiere sie in dich selbst, das machen die Familien doch, und zwar nicht in die Bewegung der Flucht, sondern in die Qualifikation, die deutsche oder eine europäische Sprache zu lernen, eine Fertigkeit zu erlernen, die wir in Europa brauchen. Dann investieren die Menschen in sich selbst und dann können wir außerhalb der europäischen Grenzen Asylverfahren besprechen und natürlich auch die Frage der Arbeitsmigration. Und diejenigen, die die Sprache und die Fähigkeiten mitbringen, laden wir herzlich ein, das mit zu lösen, was wir auch haben, nämlich eine Fachkräftesituation. So kommen wir dem Problem vielleicht ein Stück näher, das ist Teil unserer Forderung. Die Zeit verrinnt ja. Ich will dann noch mal auf die Frage der Bezahlkarten eingehen. Wir wissen, wie weit die Situation eingeschätzt wird aufgrund der Gewährung der Leistungen nach Asylbewerbergesetz in bar. Das Geld wird ins Ausland transferiert. Wir wissen nicht, wie viel und wie oft das vorkommt. Es gibt immer wieder die Situation, dass Menschen, die dann auch ihren Ausweis nicht mehr haben, von Schlepperbanden gesagt bekommen: Du kriegst deinen Ausweis wieder, wenn du mir dafür Geld gibst. Das macht der mit dem Geld, was sie ihm vorher gegeben haben. Das sind doch Geschäftsmodelle, die laufen. Da müssen wir doch nicht die Augen davor verschließen. Deshalb, auch da ist die Geldkarte wichtig, guthabenbasiert. Wir können auch nicht den Gästen unseres Landes uneingeschränkte Freiheit geben, dass sie hier kaufen können, was sie wollen. (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Sagt die Freiheitspartei!) Ja, das ist harter Tobak für den einen oder anderen, aber die Waren des täglichen Bedarfs sind die Waren des täglichen Bedarfs und nicht darüber hinaus. Wir haben die Möglichkeit, dass jeder hier Arbeit leistet und sich dann durch die Arbeit auch meinetwegen die weiteren Dinge gewähren kann. Es bleibt genug liegen, und wenn es nur Blätter hier vor der Tür sind oder wenn es Koffer in Frankfurt sind. Das sind Beispiele, die wollen Sie alle nicht hören, aber das ist tagtägliche Praxis. Und wenn wir nicht aufpassen, dann entgleitet uns die Zustimmung der Bevölkerung zu dem, was wir als Integration von Menschen zurzeit behaupten. Das ist mir, das ist uns ein ganz wichtiger Aspekt, dass wir den Konsens in der Gesellschaft wiederherstellen, wie wir die Probleme lösen. Kontrolle über das Geschehen außerhalb der Grenzen, damit wir Kontrolle innerhalb der Grenzen von Deutschland bekommen, damit die Leute vor Ort auch wieder das Gefühl haben, es ist kontrolliert und für mich eine sichere Situation, wie mein Leben, das Leben meiner Kinder, wie das Leben meiner Großeltern oder meiner Eltern gestaltet wird. All das ist das, wenn Sie draußen laufen, was zurzeit infrage gestellt wird. Vieles, was wir hier aufgeschrieben haben, was wir da umsetzen wollen und müssen in unseren Augen, das brauche ich alles nicht vorlesen. Aber die Leute wollen eines draußen hören, dass wir das ernst nehmen, was man draußen spürt und an uns als Aufforderung stellt, denn dafür sind wir gewählt, um deren Probleme zu lösen. Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Begeg- nen Sie doch mal den Gefühlen mit Fakten!)

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Als Nächste erhält Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Herzlichen Dank. Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuschauende auf der Tribüne und auch diejenigen am Livestream! (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sind gerade alle weggegangen!) Kompetenz per Zwischenruf hat sich gerade bemerkbar gemacht, alias Inkompetenz, aber das ist ja nichts Neues bei der AfD. Sie haben die ganze Zeit davon gesprochen, dass Chaos, dass Unordnung herrscht, dass Ordnung wiederhergestellt werden müsste und Ähnliches mehr. Ich will mal ganz kurz, bevor ich zum Inhaltlichen komme, eines sagen: Das, was die CDU heute hier fabriziert hat, ist absolutes Chaos. Denn es gibt einen Antrag vom Januar 2023, in dem geht es um das Landesaufnahmeprogramm Afghanistan, das die CDU beenden will. Wir haben gestern in den Postfächern eine Neufassung und heute die nächste Neufassung gehabt. Dann gab es vor einer Stunde einen Alternativantrag zum eigenen eingebrachten Antrag vom 18. Januar 2023, und dann gab es noch vor, weiß ich nicht, gefühlt 20 Minuten einen weiteren Alternativantrag der CDU zum Antrag der FDP. Wenn Sie von Chaos reden, das Sie beenden wollen, fangen Sie vielleicht mal bei den Formalien an (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und wie Sie hier im Landtag agieren. Vor allem, wenn es um das Thema „Migration“ geht und Sie das wirklich ehrlich debattieren wollen, dann bringen Sie nicht innerhalb von zwei Stunden drei unterschiedliche Anträge ein, wo Sie selber nicht mehr wissen, was jetzt eigentlich die Neufassung, was der Alternativantrag und was der Änderungsantrag ist, die teils inhaltlich deckungsgleich sind. Das ist, glaube ich, dem Thema absolut nicht angemessen. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Viele Wege führen nach Rom!) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die Wege nach Rom wollen Sie ja blockieren!) Es wird in einem der Anträge der CDU darauf verwiesen, dass in Thüringen in diesem Jahr 40.000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen wurden und ca. 6.100 Menschen, die einen Asylantrag laufen haben. Damit wird anhand der Zahlen erklärt, dass wir überfordert wären. Was Sie nicht machen – und ich finde das fatal, da schließe ich mich Kollegin Henfling an –, ist, mal darauf hinzuweisen: Woher kommt das eigentlich alles, was ist eigentlich passiert, was ist Ursache, was ist Grund? Wir haben einen verbrecherischen Angriffskrieg Putins seit letztem Jahr in der Ukraine. Deswegen kommen Menschen aus der Ukraine: 40.000 in diesem Jahr und – wenn ich es richtig im Kopf habe – auch ca. dieselbe Anzahl von Ukrainerinnen im letzten Jahr, die hier in Thüringen Sicherheit suchen und Sicherheit gefunden haben – zum Glück. Im letzten Jahr kamen darüber hinaus ca. 6.000 Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, und in diesem Jahr bisher ca. 6.100 Menschen. Und Sie reden von Überforderung bei der Zahl von 6.100. Auch da schließe ich mich meiner Kollegin Henfling an: Wenn man in der Öffentlichkeit seit Monaten, wenn man ehrlich ist, sogar seit Jahren – beginnend mit der rassistischen AfD und dann aufgesprungen CDU, als Nächstes aufgesprungen FDP, als Nächstes aufgesprungen leider Teile der SPD, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Der Innenmi- nister!) als Nächstes aufgesprungen leider Teile der Grünen, zumindest auf Bundesebene –, als Einziges im Themenfeld „Migration“ noch hört, dass die Kommunen überfordert wären, dass die Gesellschaft überfordert wäre, dass man damit nicht mehr zurechtkommen würde, und das die Erzählung der politischen Verantwortungsträger in diesem Land ist, dann ist klar, dass irgendwann die Gesellschaft sagt: Ja, wenn die das sagen, wird das ja wohl auch so sein. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau!) Jetzt steht dem aber eines entgegen: Es gibt eine aktuelle Studie – wenn ich es richtig im Kopf habe – aus August dieses Jahres vom Mediendienst „Integration“. Sie haben bundesweit alle Kommunen angeschrieben – alle Pressestellen – und haben die gefragt: Wie ist es denn, seid ihr überfordert oder seid ihr nicht überfordert? Und etwas mehr als 600 Kommunen haben geantwortet. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die anderen waren überfordert!) Wissen Sie, Ihre rassistischen Zwischenrufe, mit denen Sie versuchen, Ihre rassistische Erzählung zu stärken, können Sie lassen. Wenn es Sie interessieren würde, was das Ergebnis der Studie ist, würden Sie zuhören. Aber es interessiert Sie nicht, weil Sie so in Ihrem Rassismus verfangen sind, dass Sie an jeder Stelle versuchen, diesen im Parlament irgendwo unterzubringen und deutlich zu machen. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sagen Sie uns mal, warum!) Das Ergebnis dieser Studie ist: 60 Prozent der befragten Kommunen beschreiben die Lage als herausfordernd, aber machbar. Wenn man dann tiefer reinschaut – auch das ergibt sich aus dieser Studie –, sieht man, dass es dann noch Differenzen gibt, je nachdem, wen man fragt: Die politischen Verantwortungsträger – also die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen – sind nämlich diejenigen, die sagen: Ja, wir sind überfordert. Diejenigen, die in dem Bereich arbeiten – die Fachkräfte in den Ausländerbehörden –, sind die, die im viel geringeren Anteil sagen: Wir sind überfordert. Da merkt man, inwieweit sich die gesellschaftlich seit Monaten aufputschende rassistische Debatte eben beginnt zu verfangen. Und ich halte es für notwendig, dass wir uns dem entgegenstellen und (Beifall DIE LINKE) wir nicht noch auf diese rassistische Debatte aufspringen, sondern uns mit pragmatischen Lösungen den Herausforderungen stellen. Pragmatische Lösungen sind zum Beispiel: (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Abschiebun- gen!) Es braucht in Deutschland massive Investitionen in den Wohnungsbau – in den sozialen Wohnungsbau, aber auch in weiteren Wohnungsbau. (Beifall DIE LINKE) Das hat übrigens erst mal nichts mit Geflüchteten zu tun, sondern das hat etwas damit zu tun, dass der Wohnungsbau in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten massiv vernachlässigt wurde – 700.000 Sozialwohnungen fehlen aktuell. Die Präsidentin vom VdK sagt sogar, 5 Millionen bräuchten wir an Sozialwohnungen zusätzlich in Deutschland, um alle, die ein Anrecht haben, auch entsprechend unterzubringen. Und da reden Sie über 6.100 Menschen, die hier einen Asylantrag in Thüringen stellen, und sagen, Sie sind überfordert, wir schaffen das nicht, abschieben, anstelle das Problem, die Ursache zu erkennen, und das bedeutet massive Investitionen in die soziale Infrastruktur, nicht nur in Thüringen, sondern in Deutschland. Das heißt, Bundesmittel, Landesmittel müssen zusammengepackt werden und es muss nicht nur im Wohnungsbau, sondern auch im Bereich der Kindergärten, im Bereich der Schulen, aber auch im Bereich der Beratungsstellen für Menschen, die hierher nach Deutschland fliehen, investiert werden, das heißt sowohl Investitionen in den Bau als auch Investitionen in Menschen, die wir brauchen, um die Integration hier vor Ort zu gewährleisten und durchzuführen. All das taucht in Ihren Anträgen und in Ihren Ergänzungen, Änderungs-, Alternativ- und Neufassungsanträgen an keiner Stelle auf. Sie versuchen nämlich nicht, an die Probleme heranzugehen, die nichts mit den Geflüchteten zu tun haben, sondern Sie versuchen, die Probleme auf dem Rücken der Geflüchteten auszutragen und damit Handlungsfähigkeit zu suggerieren, die Sie nicht haben, außer dass Sie sich damit eben dieser rassistischen Stimmungsmache hingeben. Ich will noch einen anderen Punkt sagen. Diese rassistische Debatte ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass in der Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag der Länder – heute stattgefunden – kein Angebot von der Arbeitgeberseite unterbreitet wurde mit der Begründung, die Kommunen seien aufgrund der Geflüchteten gerade finanziell so stark belastet, dass man kein Angebot an die Arbeitnehmerseite machen könnte. Man warte jetzt die Ministerpräsidentenkonferenz am Montag ab, und was sich dort sozusagen als Ergebnis dann herausstelle, je nachdem würde man dann im Nachgang vielleicht ein Angebot machen. Das heißt, die Interessen der Beschäftigten werden gegen die Interessen der Geflüchteten, gegen eine humanitäre Flüchtlingspolitik ausgespielt. An der Stelle sind wir mittlerweile schon in Deutschland. Und derjenige, der das gesagt hat, ist der Verhandlungsführer für die Länder, der SPD-Finanzsenator aus Hamburg. Ich glaube, an der Stelle kann man wirklich sagen, es ist beschämend, was hier mittlerweile in diesem Land vor sich geht. (Beifall DIE LINKE) Ich weiß, dass die AfD nicht damit zurechtkommt, wenn man auch eigene Strukturen kritisiert. Ich finde ja, das ist etwas Herausragendes in linken Strukturen, dass man da kritisiert, wo zu kritisieren ist und darüber in die Debatte geht und versucht, sich im Konstruktiven gegenseitig immer weiter nach vorn zu bringen. Das ist etwas, was unter anderem auch Rot-Rot-Grün auszeichnet im Gegensatz zu dem weiteren Teil hier des Plenarsaals, insbesondere rechts außen. Sie reden darüber, dass ganz viele Menschen kein Anrecht hätten, hier in Deutschland zu sein. Die bereinigte Schutzquote im Jahr 2022 betrug laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flucht 72,3 Prozent. Die aktuell bereinigte Schutzquote bis September 2023 beträgt wieder 70 Prozent. Das heißt, Sie müssen auch mal klarmachen, worüber Sie reden und was Sie nach außen suggerieren, die hätten hier alle kein Anrecht zu sein, die hätten hier alle keinen Anspruch zu bleiben. Dem ist eben genau nicht so. Die absolute Mehrheit hat das Anrecht hierzubleiben, die absolute Mehrheit bekommt in Asylverfahren die Anerkennung zugesprochen. Und um das dann auch hinzubekommen, brauchen wir eben diese Investitionen, brauchen wir die Unterstützung. Noch mal: Sie reden an keiner Stelle darüber, wie die Kommunen unterstützt werden sollen, Sie reden nur darüber, dass die Geflüchteten abgeschoben werden sollen, abgeschoben werden müssten, als ob das die Kommunen an irgendeiner Stelle wirklich real entlasten würde, und das vor dem Hintergrund, es geht nicht nur um Geflüchtete, es geht generell um die Investitionen in die sozialen Infrastrukturen. Neben Wohnen geht es im Übrigen auch um Integration, geht es auch um Beratung für Geflüchtete, geht es auch um Sprachkurse und geht es auch darum, die Arbeit zu erleichtern, das heißt, dass eben Arbeitsmöglichkeiten für Geflüchtete gegeben werden, anstelle wie aktuell mit Arbeitsverboten zu agieren. (Beifall DIE LINKE) Was man feststellen muss: Auf Bundesebene findet in den Bereichen eine massive Kürzung im Bundeshaushalt statt. Allein im kommenden Jahr ist davon auszugehen, dass 30 Prozent weniger für die Beratungsarbeit für Geflüchtete zur Verfügung gestellt wird, das heißt, wir werden im Integrationsbereich an ganz vielen Stellen massiv Probleme bekommen. Ebenso werden wir Probleme bekommen im Bereich der Unterstützung für traumatisierte Geflüchtete, die ein Bleiberecht haben. Sie reden die ganze Zeit von humanitärer Unterbringung und humanitärem Asylrecht – ich lese es an keiner Stelle in Ihren Anträgen, an keiner Stelle. Vielleicht sollten Sie mal überlegen, inwieweit das, was Sie nach außen hier vorn am Pult versuchen darzustellen, sich auch in Ihren Anträgen wiederfindet. Es findet sich nämlich nicht wieder. Und auch zum Antrag der FDP, Bargeld für Geflüchtete sozusagen abzuschaffen und dafür auf Karte zu gehen – die CDU geht ja noch einen Schritt weiter und argumentiert in Teilen sogar wieder mit den alten Sachleistungen. Sie legen ja sonst so viel Wert auf das, was die Kommunen sagen: Der Städtetag hat sich ganz klar dagegen ausgesprochen. Der Städtetag hat gesagt: Keine Sachleistungen, weil es eine absolute Belastung – zusätzliche Belastung – der Kommunen und der Verwaltung und überhaupt nicht zu stemmen wäre. Ebenso sagt der Städtetag, dass auch eine Karte, mit der nur noch bestimmte Sachen möglich sind, nur wenn sie sozusagen die Freiheit beinhaltet, zu entscheiden, wo ich wann was damit bezahle und einkaufe, wirklich eine Entlastung darstellen würde. Das gibt es übrigens schon als Möglichkeit. Dafür braucht es keinen Beschluss bei der MPK, dafür braucht es keine Änderungsanträge, Neufassungen und Alternativanträge, weil das schon mit dem Basiskonto möglich ist, wozu die Sparkassen verpflichtet sind, das für Menschen, die in Deutschland, in Europa ihren Wohnsitz haben, umzusetzen und einzuführen, das gibt es schon. Und an der Stelle: Diese Theorie vom Push- und Pullfaktor, die hier wieder in den Raum gestellt wurde: Meine Güte, lesen Sie mal Studien, und zwar Studien von Leuten, die sich teils seit Jahrzehnten mit dem Themenfeld „Migration“ befassen, die unter anderem in Oxford entsprechend lehren oder auch an anderen Universitäten. Sie können wie die AfD behaupten, das seien ja alles Linke und das wäre ja alles Quatsch, was die erzählen würden, aber ich will auf einen, den man nun wirklich nicht als irgendwie der Linken nahe verdächtigen kann, verweisen, nämlich auf Hein de Haas. Das ist der international anerkannteste Migrationsforscher, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Kennt keine Sau!) ein Soziologe. Er hat jüngst ein Buch herausgegeben – das ist, glaube ich, vor zwei oder drei Wochen auf Deutsch erschienen –, wo es unter anderem um die Mythen geht im Themenbereich „Migration“. Er sagt – ich will jetzt nur zwei Sätze dazu verlesen –: Die Maßnahmen, mit denen die Zuwanderung eingeschränkt werden soll, sind zum Scheitern verurteilt, weil sie von einem falschen Verständnis der Migration ausgehen. Weil Politiker einseitig nur darauf schauen, wie viele Menschen ins Land kommen, sehen sie nicht, wie sich ihre Entscheidungen auf Rückströme und die Zirkulation auswirken. Die Daten zeigen, dass der politische Wunsch nach einer Begrenzung mit der Zirkulation und der Rückkehr der Arbeitsmigration unvereinbar ist. – Lesen Sie doch mal Studien, nehmen Sie doch mal Experten und (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Expertinnen ernst und hören Sie auf, auf einer selbst erzeugten Stimmungsmache innerhalb der Gesellschaft sich dann draufzusetzen, hier vorn hinzustellen und zu sagen: Ja, die Gesellschaft kommt nicht mehr zurecht. Das stimmt nicht! Große Teile der Gesellschaft kommen weiterhin damit zurecht, große Teile der Gesellschaft leisten seit Jahren Unglaubliches, um im Bereich der Migration und Integration zu unterstützen – ehrenamtlich und dann aber ebenso auch im Bereich der Ausländerbehörden beispielsweise. Und als Letztes zum Thema „Landesaufnahmeprogramme abschaffen“: Das werden wir nicht machen! Solange wir hier eine Einflussmöglichkeit haben, werden diese Landesaufnahmeprogramme bleiben, nicht nur, weil wir Familiennachzug für ein Grundrecht halten, wir jedem Menschen wünschen, seine Familie bei sich zu haben – vorausgesetzt, er oder sie will das auch –, weil Familie Integration erleichtert und weil Familiennachzug noch ein anderer sehr positiver Punkt ist. Und da bringe ich Ihnen jetzt – Sie sagen ja, wir sollen mal mit den Leuten in den Landkreisen, in den Ausländerbehörden usw. reden. Das haben wir gemacht. Wir waren im August in mehreren Landkreisen unterwegs, auch in Landkreisen, die einen Landrat von der CDU haben, haben auch mit CDU-Dezernenten und -Landräten usw. gesprochen. Ich bringe Ihnen ein schönes Beispiel: Es gibt mehrere Ärzte aus Syrien, die nach Thüringen gezogen sind – schon vor mehreren Jahren –, die hier in Thüringen in Kliniken als Ärzte arbeiten. Sie sind nach Thüringen gezogen, weil Thüringen das Landesaufnahmeprogramm Syrien hat, weil sie ihre Familie hierherholen konnten, und deswegen sind sie und bleiben sie hier in Thüringen und sind an Thüringer Kliniken dazu da und setzen sich dafür ein, um unter anderem auch Sie und Ihre Verwandten, Ihre Bekannten, Ihre Freundinnen und Kolleginnen medizinisch zu behandeln. Diejenigen, die überhaupt in der Lage sind, das Landesaufnahmeprogramm Syrien oder auch Landesaufnahmeprogramm Afghanistan zu erfüllen, die Voraussetzungen dafür zu stemmen – man muss nämlich für fünf Jahre alles finanzieren –, sind diejenigen, die als die sogenannten Fachkräfte von Ihnen eigentlich gewollt sind. Wenn Sie die unterstützen wollen, dann sorgen Sie dafür, dass sie ihre Familien hierherbringen können. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen noch, wahrscheinlich von den Älteren, weiß, wer Hermann Josef Abs gewesen ist. Hermann Josef Abs war ein Chef der Deutschen Bank in den Nachkriegsjahren 70er, 80er, 90er. Der war sehr bekannt. Talkshows gab es damals noch nicht, aber Hermann Josef Abs war eine Marke. Der hat mal gesagt: Ich hätte so gern im 18. Jahrhundert gelebt. Und auf die Frage, warum, hat er gesagt: Da gab es so wunderschönes Porzellan. Warum erzähle ich Ihnen das? Weil Hermann Josef Abs als Banker, Magnat selbstverständlich davon ausgegangen ist, dass er, hätte er im 18. Jahrhundert gelebt, jemand gewesen wäre, der Zugang zu diesem Porzellan gehabt hätte. Das war aber im 18. Jahrhundert nicht allen vergönnt, auch nicht in unseren wunderbaren deutschen Landen. Deswegen – das wurde hier auch schon mal gesagt –, wir haben alle, die wir hier sitzen, einen wertvollen deutschen Pass. Wir haben es nicht nötig, darüber nachzudenken, wohin wir gehen wollten oder wohin wir gehen könnten, wenn wir mal flüchten müssten. Wir meckern herum – das ist auch unser gutes Recht – an allem, was wir in unserem Land gern anders oder besser hätten, aber wir haben weder Hunger noch Durst und wir haben in der Regel auch ein Obdach. Wir haben einen gesetzlichen Anspruch darauf und wir leben eigentlich recht gut in unserem Thüringen, und das betonen wir auch immer gern, weil es hier so schön ist. Da gibt es nun Menschen in der Welt, die aus den verschiedensten Gründen Schutz brauchen, und zwei der wichtigsten Gründe sind natürlich Krieg und Verfolgung. Die Zahl der eigentlichen Asylbewerber außerhalb der Kriegsflüchtenden, die in den letzten Jahren eben aus der Ukraine massiv auch in Thüringen Schutz gesucht haben, ist eigentlich nicht so groß. Die 6.000 – Kollegin König-Preuss hat es schon gesagt – ist eine Zahl, die wir in Thüringen sehr gut aufnehmen, sehr gut integrieren, auch sehr gut brauchen können, wenn sie länger hierbleiben, wenn sie dann arbeiten und sich hier wohlfühlen können, dann helfen die uns auch in vielen Bereichen, wo wir sie brauchen können. Jetzt haben wir noch ukrainische Flüchtende, oft Flüchtlingsfamilien, die hierhergekommen sind und eigentlich ganz schnell wieder nach Hause wollten. Ich habe hier mal ein Erlebnis gehabt, ein Integrationskurs war hier als Besuchergruppe zu Gast. Das werde ich nie vergessen, es waren zwei junge Frauen mit ihren Kindern, die gesagt haben: Wir wissen nicht, was wir machen sollen, die müssten jetzt hier in Thüringen in die Schule, aber zu Hause sind die in Mathematik ein Jahr weiter, und jetzt überlegen wir, ob es nicht besser wäre, dass wir weiter den Digitalunterricht zu Hause mitmachen, und das können wir aber nicht gleichzeitig, wenn die hier in die Schule gehen, und hier machen die einen viel schlechteren Abschluss. Ist es denn eigentlich überhaupt das Richtige, wenn wir dann eines Tages in die Ukraine zurückkönnen, wo wir eigentlich hinwollen? Nur mal so, um Ihnen zu beschreiben, welche Menschen das sind. Das sind nicht welche, die einfach nur hierherkommen, um irgendwie Geld abzuzocken. Das sind Menschen, die sich Sorgen um ihre Familien und die Kinder machen und die auch ihren Lebensstandard, den sie in der Ukraine hatten, mit dem vergleichen, was sie hier vorfinden, und da ist nicht alles so supertoll, viel besser, außer dass hier natürlich – und das ist natürlich in dem Falle entscheidend, weil es nicht mehr lebendbedrohend ist – keine Bomben fliegen und man auch sicher sein kann, dass das Haus noch eine ganze Weile stehen bleibt. Jetzt kommen wir und sagen: Das sind aber ein bisschen viele, und da haben wir planerisch auch nicht alles getan, was wir hätten machen müssen, das ist unbenommen, da müssen wir auch uns selber kritisieren und gucken, was wir hätten anders machen sollen. Das ist jetzt wirklich ein bisschen viel, jetzt wird es ein bisschen ärgerlich, jetzt wird es ein bisschen streng, jetzt müssten wir Leute, die eigentlich Schutz brauchen – und das haben wir im Grundgesetz verbürgt, aus Erfahrungen, die viele auch nicht mehr kennen, was man ihnen auch gönnen soll, dass sie es nicht kennen –, etwas schlechter behandeln, nämlich möglichst so schlecht, dass sie bei uns keinen Schutz mehr suchen. Das ist eine moralisch sehr schwierige Position, das möchte ich hier noch mal abstrakt oder auch relativ konkret feststellen. Darüber reden wir gar nicht. Jetzt ist dann das Ziel, damit wir quasi diese Leute abschrecken, dass wir in einen Unterbietungswettbewerb eintreten, dass wir die Standards absenken, damit Leute sagen: Na ja, also Thüringen, wir haben zwar immer gewusst, dort ist es schön, haben wir immer gehört, nein, aber ist es doch nicht, also gerade für uns nicht, wenn wir als Flüchtende hierherkommen oder auch als Kriegsflüchtlinge, die mögen uns nicht, wir bleiben besser weg. Was erreichen wir denn eigentlich damit? Dass wir unser Image verlieren, was wir uns in den letzten Jahren mühsam aufgebaut haben, und dass wir mittel- und langfristig im Übrigen auch unseren Wirtschaftsstandort gefährden, wenn wir sagen: Wir wollen euch nicht, wir können es uns nicht leisten, euch Schutz zu gewähren. Wir müssten sehr viel mehr Anstrengungen gemeinsam unternehmen und nicht gegeneinander arbeiten, und jetzt versuchen, mit Pseudoanfassern das Problem zu lösen. Weil wir ja auch landesrechtlich nur bestimmte wenige Zuständigkeiten haben, machen Sie es sich sehr einfach und sagen: Wir nehmen jetzt zwei Sachen raus, nämlich die Landesaufnahmeprogramme, und wir müssen die Abschiebungen verstärken. Bei den Landesaufnahmeprogrammen haben Sie die Zahl von Kollegin Henfling schon gehört, es sind genau zwei noch aufgenommen worden mit dem Landesaufnahmeprogramm Afghanistan. Ich will auch noch mal darauf hinweisen, es war ein besonderes Anliegen, die Ortskräfte in Afghanistan, die in den letzten zehn Jahren dort wirklich auch dafür gesorgt haben, sich an dem Versuch zu beteiligen, unsere Leute unterstützt, beschützt haben, für unsere Leute gedolmetscht haben, dass wir die nicht da allein hängen lassen. Und wenn Sie sich vielleicht noch erinnern wollen und ein bisschen Menschlichkeit noch übrig geblieben ist, dann erinnern Sie sich vielleicht an die Szenen am Flughafen in Kabul, als binnen kürzester Zeit der Einsatz der ausländischen Kräfte in Afghanistan beendet wurde und die Menschen mit ihren Familien nicht mehr rausgekommen sind. Da blieben ganz viele Ortskräfte zurück, deren Leib und Leben bedroht sind, und gerade für die haben wir dieses Aufnahmeprogramm gemacht. Da kommen viel zu wenige, weil man aus Afghanistan nicht mehr rauskommt. Jetzt zu behaupten, wenn wir das in den Antrag schreiben und auch das andere Aufnahmeprogramm noch beseitigen, dann haben wir hier die Thüringen Kommunen entlastet, das ist schon ziemlich krass. Ähnlich verhält es sich mit den Abschiebungen – das haben wir auch schon tausendmal erklärt –: Die Zahl derjenigen, die hier wirklich abgeschoben werden können, ist nicht so groß, dass da eine riesengroße Entlastung eintreffen würde. Also Sie betreiben hier ein gewisses Schattenboxen und nehmen Punkte in Ihre Anträge auf, die das, was Sie dem Volk versprechen, nämlich Leute, die Schutz suchen/brauchen, so abzuschrecken, dass die nicht mehr kommen. Das ist der eigentliche moralische oder unmoralische Anspruch, nur mit dem könnten Sie eigentlich punkten, das trauen Sie sich nicht, dazu sind wir landesrechtlich auch gar nicht zuständig. Und da nehmen Sie zwei Sachen raus, die Sie sich nicht trauen. Jetzt kommt das Allerschönste, und deswegen sind auch Ihre Anträge immer weiter mit weiteren Lieblingspunkten angewachsen, weil Sie jetzt nun auch schon, wie Sie es gestern gemacht haben, überlegt haben: Da ist ja noch die AfD, mit der zusammen können wir das jetzt machen. Da hätten wir theoretisch eine Mehrheit gegen die Koalitionsfraktionen und da können wir doch jetzt mal alles durchbringen. Jetzt ist Ihnen schon viel erzählt worden über die AfD, was Sie aber alles nicht interessiert. Aber gerade, weil wir die meisten Schwierigkeiten oder Herausforderungen wegen der großen Anzahl der ukrainischen Kriegsflüchtlinge haben: Ist Ihnen eigentlich klar, dass Ihre Partner, Ihre Sparringspartner von der AfD, mit denen Sie heute uns hier niederzwingen wollen, die Putinversteher sind, (Heiterkeit AfD) diejenigen, die also Putin verteidigen und bei denen es bundesweit Untersuchungen zu Sympathie- und Finanztransaktionen gibt, dieser Putin, der diesen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt? Und jetzt wollen Sie mit den Putinverstehern zusammen die Zahl der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine eindämmen? Das muss man sich moralisch auch erst mal richtig geben wollen. Was machen Sie da eigentlich? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist mir nicht so richtig klar. Ich weiß nicht, Sie haben immer noch das C im Namen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Christlich Demokratischen Union. Wir hatten als Sozialdemokraten mit Ihnen auch immer mal Koalitionen, es war nicht alles schlecht, es war aber auch ein bisschen christlicher als heute oder – ich würde mal sagen – sehr viel christlicher. Dass Sie jetzt Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit denen zusammen wieder zurückschieben wollen, die Versteher dieses Kriegs sind, das finde ich das Allerkrasseste heute Abend und das beschert uns hier die vierte und fünfte und die sechste Neufassung. Überlegen Sie noch mal, was Sie da tun! Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten Herr Möller für die AfD.

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Stefan Möller AfD

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, ich habe mich über die Antragsflut, die heute kam, natürlich auch eine ganze Zeit lang ziemlich gewundert, und so ein bisschen hat es mich an Ihre Anträge zur Kernkraft erinnert. Das, was Sie in den letzten zehn, 15 Jahren im Bund verbockt haben, dazu halten Sie jetzt Schaukämpfe hier im Thüringer Landtag dagegen ab, um sozusagen das Gegenteil auszustrahlen. Kurz vor einer Wahl ist das aus meiner Sicht ziemlich durchschaubar. (Beifall AfD) Wenn ich mir jetzt Ihre Anträge so angucke, muss ich sagen, das waren so die Erkenntnisse der AfDFraktion im Thüringer Landtag im Jahr 2015, bei manchen dauert es länger. (Beifall AfD) Ich muss sagen, das, was Sie aufschreiben, ist für mich und meine Fraktion auch zum Teil nicht – das können wir eigentlich nicht mittragen. Wenn ich beispielsweise bei Ihrem Antrag – diesem Alternativantrag, muss ich ja dazu sagen – Ihre Lobhudelei am Anfang lese: „Der Landtag stellt fest, dass die Kommunen angesichts der hohen Zahl Geflüchteter aus der Ukraine sowie der Asylmigration bei der Aufnahme Herausragendes leisten […].“ Diese Auffassung teile ich nicht. Ich teile die Auffassung nicht, weil auch die Kommunen sich mitschuldig gemacht haben an der Migrationskrise, und zwar in sehr, sehr starkem Umfang, weil sie nämlich auch in den letzten Jahren ausschließlich aufs Geld geschielt, Geld gefordert haben, aber nicht wirklich im Blick gehabt haben, was diese Krise in der Gesamtgesellschaft auslöst. Das, was Sie jetzt gerade anhand von Hamas-Demonstrationen beispielsweise merken, das haben die Kommunen, die kommunalen Spitzenvertreter genauso wie Sie und alle anderen hier im Haus auch alle trefflich ignorieren können. Insofern kann ich dieses Lob nicht teilen. (Beifall AfD) Dass die Kommunen an ihre Belastungsgrenze kommen und die Aufnahmekapazitäten nahezu erschöpft sind, ja, die Feststellung hätte schon vor sechs, sieben Jahren erfolgen müssen – viel zu spät. So etwas jetzt in so einen Text reinzuschreiben, hat im Grunde einen sehr, sehr bitteren Beigeschmack, zumal wenn man weiß, welche Partei das Ganze federführend im Bund mit zu verantworten hat. Mir geht es gar nicht darum, im Detail auf den ganzen Rest einzugehen. Sie haben allerdings auch ein paar Punkte drin, die richtig sind, die auf Fehlanreize abzielen, aber all das ist angesichts des Stadiums, in dem sich unser Land mittlerweile befindet, viel zu kurz gesprungen. Wir hatten seit 2015 10 Millionen Menschen, die nach Deutschland gekommen sind – 10 Millionen. Das müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Auf einer Pressekonferenz der Bundesregierung wurde, ich glaube, am Montag war es, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Und wie viele sind gegangen?) auf die Frage, wie viele Zuwanderer es denn noch benötige, geantwortet, bis in die frühen 2030er-Jahre weitere 7 Millionen. Meine Damen und Herren, das sind Wahnsinnige. Wer in der jetzigen Situation noch 7 Millionen weitere Einwanderung fördern möchte, der hat den Schuss nicht gehört. Der will offensichtlich, dass dieses Land komplett in einem großen Knall auseinanderfliegt. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, da reicht Ihr Antrag nicht. Da reichen Ihr Antrag und Ihre Maßnahmen einfach nicht. Das, was wir nicht erst seit jetzt, sondern im Grunde genommen seit 2015 erleben, dafür war das Grundrecht auf Asyl historisch nie konzipiert. Und das ist völlig unstreitig. Niemand hat an solche Menschenmassen gedacht. 20 Millionen zwischen 2014 bis – was weiß ich – 2034. Das ist doch unvorstellbar! Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Und dann regt man sich noch darüber auf, wenn jemand von Bevölkerungsaustausch oder von Ersatzmigration spricht. Ich weiß, warum. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Pfui, Teufel!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Weil Sie Rassisten sind!) Es wäre Aufgabe von Ihnen gewesen, Ihrer eigenen Bundeskanzlerin in die Parade zu fahren, als sie das Verfassungsrecht gebrochen hat, als sie nämlich das Grundrecht auf Asyl missachtet hat, als sie auch sämtliche Demokratiegrundrechte in die Tonne geklopft hat. Das haben Sie leider nicht gemacht. Man konnte übrigens in unserem Rechtsstaat nicht mal dagegen klagen, es wurde ja versucht. Eigentlich müssten Sie viel weitergehen mit Ihrem Antrag, eigentlich müssten Sie sich dafür starkmachen, dass das bisherige Individualgrundrecht auf Asyl aus Artikel 16 Grundgesetz in eine Institutionsgarantie abgewandelt wird, also dass man nicht mehr von dem Individualgrundrecht spricht. Im Übrigen: Dieses Grundrecht ist eh mittlerweile zur Farce geworden, weil der Schutzbereich dieses Grundrechts noch genau auf ca. 1 Prozent der Leute zutrifft, die hier als Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Maximal 1 Prozent dieser Menschen wird von diesem Grundrecht überhaupt noch erfasst. Warum ist das so? Das ist so, weil das Europäische Unionsrecht mittlerweile längst das Grundgesetz in seiner Rechtsbedeutung überlagert hat. Das Grundgesetz wirkt nicht mehr, es ist das Unionsrecht, das Dublin-Abkommen beispielsweise, die Dublin-Verordnung, die regelt letztlich die Einwanderung und, meine Damen und Herren, das trotz des bekannten Demokratiedefizits der Europäischen Union und trotzdem es nicht mal korrekt vollzogen wird. Das heißt, wir erleben eine Rechtslage, die die Verfassung, das Grundgesetz außer Kraft setzt oder aushebelt. Und nicht mal dieses Recht – dieses Europäische Unionsrecht – wird ordnungsgemäß vollzogen. Davon lese ich nichts in Ihrem Antrag. (Beifall AfD) Das ist nicht in Ordnung, muss ich sagen. Wenn ich dann schaue, was sonst noch so in den letzten Wochen und Monaten passiert ist: Ausweitung des Familiennachzugs, erleichterter Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, Erhöhung des Bürgergeldes und jetzt wurde auch noch die geplante Einführung der Kindergrundsicherung diskutiert. Das alles sind weitere Fehlanreize, die bei Weitem das aushebeln, was Sie in Ihren Anträgen gerade aufgeschrieben haben. Ich meine, klar, das, was Sie aufschreiben, gilt für die ersten anderthalb Jahre, da hat das eine gewisse Relevanz und es hält vielleicht den einen oder anderen ab, aber jeder mit einem bisschen Durchhaltewillen weiß doch, spätestens nach anderthalb Jahren kommt der Rechtskreiswechsel und dann fließt das Geld – leistungslos. Wie das tatsächlich aussieht, das sehen Sie auch an den Statistiken der Bürgergeldempfänger, wer das Bürgergeld bezieht. Aber das sind alles letztlich Faktoren, die diese gesamte Situation mit hervorrufen und um die sich Ihr Antrag leider nicht schert. Das Chancenaufenthaltsrecht – wir haben das hier in Thüringen auch im Ausschuss diskutiert – wird krass missbraucht. Die Landesregierung hat letztlich auch im Ausschuss zugegeben, dass unter diese Regelung selbst die Leute fallen, die bezüglich ihrer Identität betrogen haben, selbst sie erhalten Chancenaufenthaltsrecht, meine Damen und Herren. Davon lese ich auch nichts in Ihren Anträgen. All das sind leider weitere Fehlanreize. Jetzt haben wir heute von Frau Henfling gehört, dass sie am liebsten noch jedem Geflüchteten ein Girokonto bereitstellen will. Ich meine, das ist toll: Uns bleiben die Girokonten zusammengekündigt, dafür bekommen dann irgendwelche Ausländer Girokonten, das ist schon interessant. Und vor allem ist auch interessant: Jeder Deutsche, der ein Konto eröffnen möchte, muss eine Legitimationsprüfung über sich ergehen lassen. Da bin ich mal gespannt, wie Sie das bei den Leuten machen, die ihre Pässe weggeschmissen haben, wie Sie da die Legitimationsprüfung hinkriegen. Ich bin mir sicher, Sie kriegen das hin, aber das hat mit Rechtsstaat alles nichts mehr zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Frau Henfling hat gesagt, dieser Staat ist dysfunktional, aber nicht überfordert. Das ist wirklich genial – dysfunktional und nicht überfordert. Wer mit wachen Augen durch die Gesellschaft sieht, müsste es erkennen, und wer das nicht tut, wie Frau Henfling, der braucht nur seine Ministerin angucken und sieht, wer überfordert ist, also hier funktioniert nichts mehr. (Beifall AfD) Im Migrationsausschuss kann die Ministerin, kann die Landesregierung nicht sagen, wer zu uns kommt, warum die zu uns kommen, wie die zu uns kommen, wie wir die aufnehmen sollen in die Erstaufnahmeeinrichtungen, wann die Leute wohin aus den Erstaufnahmeeinrichtungen rauskommen. Sie hat keine Statistik. Für jeden relevanten Fakt sagt sie: Da führen wir keine Statistik. Dann wollen Sie mir sagen, dass hier niemand überfordert ist? Das ist doch lächerlich. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht ist es auch Ihre eigene Inkompetenz, die richtigen Fragen zu stellen!) Hier müsste sich viel mehr ändern als das, was in Ihren Anträgen steht. Insofern kann ich einfach nur sagen: Wenn wir das heute mittragen, dann tun wir es in der Erkenntnis, dass es ein erster winziger Schritt auf dem richtigen Weg ist, dass es im Grunde genommen ja auch nur das ist, was wir schon seit fast zehn Jahren fordern, insofern können wir jetzt nicht anders abstimmen, aber dass es mittlerweile eigentlich nicht mehr der aktuelle Stand ist und die Forderungen eigentlich viel weitergehen müssten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Aus den Reihen der Abgeordneten jetzt Herr Kemmerich. 2 Minuten 40 Sekunden.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn es schon fortgeschrittene Zeit ist, aber ein paar Bemerkungen sind mir noch wichtig zu meinem Vorredner. Statistik ist immer die Betrachtung der Wirklichkeit aus dem eigenen Blickwinkel. Aber wenn Sie hier von dieser Millionenzuwanderung sprechen, dann ist die überwiegend aus dem europäischen Ausland. Legen wir mal den Blick auf das Jahr 2021, also ohne Ukraine: 746.000 Menschen sind aus Deutschland fort- und 1,1 Millionen zugezogen; der Saldo sind 400.000 Menschen. Die illegale Migration – und das ist das Thema, um das es geht – betrug 180.000. Das ist das, was wir hier auch diskutieren. Da kommen jedes Jahr – und die Schutzquote, die Sie zitiert haben, Frau König-Preuss – beträgt eben nur knapp 50 Prozent. Das sind Jahr für Jahr 100.000 Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten in überwiegendem Maße, das ist die bereinigte Schutzquote, das können wir alle nachlesen. Aber die Schutzquote von den Asylanträgen, die auch ohne Prüfung abgelehnt werden, weil unvollständig, warum auch immer, das sind 50 Prozent. Dieses Problem wächst Jahr für Jahr an. Natürlich hat die Situation in der Ukraine dieses Problem verschärft. Aber wer uns hier unterstellt, dass wir diese Leute nicht weiter willkommen heißen und ihnen Schutz gewähren, der redet einfach falsches Zeugnis, und das ist nicht hinzunehmen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und zu behaupten, es gäbe Institutionen in Deutschland, die nicht von Überforderungen reden, da weiß ich nicht, welche Publikationen Sie verfolgen. Landkreistag, Städtebund, ob regional oder national, sagen: Wir sind überfordert. Ich möchte nicht wissen, wie viele Landräte und Stadtoberhäupter von verschiedenen Städten mit allen Parteibüchern, nur keinem linken Parteibuch ich gehört, gesehen habe und habe zitieren hören, die Grünen, SPD, CDU, wir: Sie sind überfordert vor Ort. Das müssen wir doch ernst nehmen und die geben wieder, was die Leute vor Ort empfinden. Also wir sind überfordert. Eine letzte Bemerkung: Jetzt zurzeit, Herr Abgeordneter Ramelow, ich halte es nicht für dienlich, auch wenn die Reise vielleicht länger geplant war, am 6. November ist die MPK zu diesem wichtigen Thema, Sie weilen dann in Vietnam. Ich weiß nicht, wer uns da in Thüringen vertritt und auch diesen permanenten Widerspruch auflöst. Sind wir nun für sichere Herkunftsländer? Sind wir für eine Lösung der Probleme im Sinne, wie wir auch in der Ampel regieren, wie SPD, gerade Bundeskanzler Scholz, wie sich Teile der Grünen nun auch äußern, diese Probleme anzugehen? Oder überlassen wir das dem Streit zwischen Linkspartei und Grünen, die hier mit Protokollnotizen sämtliche Beschlüsse negieren seit Mai dieses Jahres? Oder setzen wir uns dafür ein, dass im Sinne aller, im Sinne von 80 Prozent der Bevölkerung von Deutschland die Probleme endlich angegangen werden? Herr Ministerpräsident, Sie sind nicht dabei. Danke schön.

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Madeleine Henfling

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Ihre Redezeit ist abgelaufen. Jetzt hat sich noch Abgeordnete Katharina KönigPreuss zu Wort gemeldet. Bitte schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Im Gegensatz zum gerade vortragenden Herrn (Heiterkeit DIE LINKE) lese ich immerhin Studien – Mediendienst „Integration“ – ich kann Ihnen das gern auch gleich auf den Tisch legen –, Forschungsgruppe „Migrationspolitik“ der Universität Hildesheim, November 2023 – sehr aktuell. Die sagen übrigens auch, was die Kommunen brauchen, um sich der Herausforderung stellen zu können. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Mehr Flücht- linge!) Ich will mal auf zwei Punkte verweisen, was die Kommunen sagen, was sie brauchen. Das eine ist eine bessere Finanzierung, das andere ist Unterstützung bei der Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten mit Wohnraum, Vereinfachungen bei gesetzlichen Vorschriften, stärkere Verantwortung von Bund und Land für Unterkünfte, aber auch eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Sie ignorieren das eben. Sie ignorieren die Studien, Sie ignorieren die ganz konkreten Vorschläge, die von denjenigen kommen, die es umsetzen, und gehen nur und einzig und allein mal wieder auf das Wort mit „A“, was Sie vermutlich alle im Schlaf immer vor sich hin beten und womit Sie am Morgen aufwachen. Eine letzte Sache noch, weil das auch die FDP so forciert und so positiv findet, dieses Kartensystem, mit dem am Ende kontrolliert wird, was die Leute mit dem Geld machen und wo es Einschränkungen geben soll: Ich wäre als Freiheitspartei wirklich vorsichtig, so etwas an einer Stelle zu schaffen und mit zu fordern. Denn wenn es an einer Stelle durchgeht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch in anderen Bereichen, bei anderen Menschen, die Sozialleistungen erhalten,

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Ihre Redezeit ist abgelaufen, Frau König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

so agiert wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Denstädt zu Wort gemeldet.

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Denstädt

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Interessierte, wir haben es jetzt bereits mehrfach gehört, die diversen hier verhandelten Anträge schließen an an eine bundesweite Diskussion zum aktuellen Ankunftsgeschehen und zur Frage nach den Möglichkeiten der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen. Wir haben bereits am Mittwoch in der Aktuellen Stunde wesentliche Beiträge und Positionierungen der im Landtag vertretenen Fraktionen vernommen und Minister Hoff hat für die Landesregierung die grundlegenden Leitlinien ihres diesbezüglichen Handelns dargelegt. Die einzelnen Positionen unterscheiden sich offenbar sowohl in der Darstellung der aktuellen Situation als auch in den vorgeschlagenen Bewältigungsstrategien. Ich glaube, wir alle wissen, dass wir in der aktuellen Situation, insbesondere in den Erstaufnahmeeinrichtungen und auch in den kommunalen Unterbringungen momentan in allen Bundesländern vor besonderen Herausforderungen stehen. Anders, als es jedoch die Opposition momentan darstellt, sind – wie in Thüringen – in allen Bundesländern die Aufnahmekapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen faktisch ausgereizt, weil die Überstellung in die Kommunen stockt. Letzteres scheint auf verschiedene Faktoren zurückzuführen zu sein. Ich möchte hier nur einige nennen. Das vergleichsweise hohe Ankunftsgeschehen, welches seit eineinhalb Jahren durch den Ukraine-Krieg noch verstärkt wird, ist ein Faktor. Hinzu kommen mindestens die Frage nach fehlendem sozialen Wohnraum in den Kommunen, zudem aber auch die Forderungen der Kommunen nach einer höheren Anerkennung der von ihnen erbrachten gesamtgesellschaftlichen Leistungen im Migrationsbereich. Darüber hinaus herrscht schließlich auch eine politisch aufgeheizte Stimmung, die Landrätinnen und Landräte nach meinem Dafürhalten davon abschrecken kann, noch bestehende Unterbringungskapazitäten zu aktivieren. Ich glaube, dass diese Stimmung an vielen Stellen auch durch die politischen Scheindebatten angeheizt wird, die nicht auf eine echte Bewältigung der Herausforderungen abzielen, sondern auf einen schnellen politischen Effekt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wie stark sich auch herausragende Akteure vermeintlich werteorientierter Politik auf das Funktionieren des populistischen Arguments verlassen, wurde uns allen jüngst am Beispiel der Diskussion um Zahnersatzbehandlungen deutlich vor Augen geführt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein anderes Beispiel liegt vor, wenn man die Menschen glauben lässt, die aktuelle Situation würde wesentlich durch ein Bekenntnis zu einer wesentlichen Steigerung der Abschiebungen gelöst. Liebe Vertreterinnen und Vertreter der CDU, wir haben doch im Ausschuss hinlänglich über Duldungsgründe gesprochen, die einer Abschiebung im Wege stehen. Zudem kann ich Ihnen auch gern noch einmal erklären, wie Abschiebungen in Thüringen funktionieren und dass diese zuallererst von den Kommunen angemeldet werden müssen. (Unruhe CDU) Schließlich kann ich Ihnen auch erklären, dass selbst die Bundesregierung zur vorgelegten Änderung des geltenden Abschieberechts von einer nur etwa fünfprozentigen Steigerung der Abschiebezahlen ausgeht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gegenüber den aktuell schrillen Tönen schlage ich vor, dass wir in der politischen Auseinandersetzung zu diesen Themen, die konkrete Menschen und ihre konkreten Schicksale betreffen, redlich bleiben. Statt alternative Fakten zur Stimmungsmache zu nutzen und Placebos als Heilmittel feilzubieten, sind die tatsächlichen aktuellen Herausforderungen zu benennen und ihnen ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln einer dem Wohl der Menschen in Thüringen dienenden politischen und administrativen Praxis zu begegnen. Dies schließt ausdrücklich die hier schutzsuchenden Menschen mit ein. Dafür steht die Landesregierung, dafür steht mein Haus und dafür stehe ich auch ganz persönlich. Dazu gehört für mich natürlich auch, was die FDP als erste zwei Anstriche ihres Antrags formuliert: „das Recht auf Asyl als zentrales Grundrecht eines werteorientierten Rechtsstaats“ und „dass es für einen Rechtsstaat elementar ist, die humanitären Verpflichtungen gegenüber Schutzbedürftigen […] zu erfüllen“. Ich bin mir sicher, dass nicht nur die Landesregierung, sondern auch der allergrößte Teil der kommunalen Familie nach wie vor zu genau diesen grundgesetzlich garantierten Formulierungen steht. Deswegen kann ich mich dem Wunsch der CDU anschließen, festzustellen, dass die Kommunen bei der Aufnahme der Geflüchteten in Zeiten hoher Belastung Herausragendes geleistet haben und immer noch leisten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch aus meiner Sicht unabweisbar, dass die kommunalen Aufgabenträger bislang immense Anstrengungen unternommen haben, um das hohe Ankunftsgeschehen pragmatisch zu managen und dabei eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung für die Geflüchteten sicherzustellen. Ich bitte Sie an dieser Stelle, in der jetzigen Situation nicht von diesem Kurs abzuweichen. Die Landesregierung unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Bewältigung dieser Aufgabe, der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten, bestmöglich, vor allem in finanzieller Hinsicht. In einem ersten Schritt wurde die Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz, ThürFlüKEVO, an die Erfordernisse der aktuellen Lage der Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine angepasst. Das Land hatte die Möglichkeit einer Spitzkostenabrechnung und der Zahlung von Pauschalen für die Unterbringung durch private Dritte ermöglicht. Zudem wurden die dem Freistaat vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Mehraufwendungen im Kontext der Unterbringung und Versorgung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in Höhe von 49,5 Millionen Euro in voller Höhe an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht. In einem weiteren Schritt wurden unter anderem die Regelungen zur sogenannten Unterbringungspauschale der ThürFlüKEVO weiterentwickelt. So wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 im Hinblick auf eine Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte auf die Kapazitäten und nicht mehr auf die tatsächliche Belegung abgestellt sowie die pauschale Erstattung insgesamt deutlich erhöht. Dies wird zu einer weiteren deutlichen finanziellen Entlastung der Kommunen führen. Darüber hinaus haben die Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2023 mit dem sogenannten Rechtskreiswechslergesetz finanzielle Erstattungen von Mehrkosten nach dem II., IX. und XII. Sozialgesetzbuch erhalten. Zudem werden öffentliche und private Wohnungsunternehmen mit der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie zur Herrichtung von derzeit ungenutztem Wohnraum zur prioritären Unterbringung von Rechtskreiswechslern mit insgesamt 12,5 Millionen Euro gefördert. Diese Förderung dient somit mittelbar der Entlastung der Kommunen bei der Bereitstellung von Wohnraum. Die Landesregierung wird auch weiterhin geeignete Wege beschreiten, um die kommunalen Aufgabenträger bei der Bewältigung der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu unterstützen. Sehr geehrte Damen und Herren, die diversen Anträge von CDU und FDP gehen über die genannten Fragestellungen hinaus. Ich will versuchen, diesen Überschuss hier auch noch einmal aus Sicht der Landesregierung einzuordnen. Zu den wieder aufgewärmten Forderungen, in Landeseinrichtungen einen längeren Aufenthalt für die Menschen mit sogenannter geringer Bleibeperspektive sicherzustellen, kann ich auf das eben schon Gesagte zu Duldung etc. verweisen. Eine solche Praxis würde im Übrigen zu Orten der Hoffnungslosigkeit führen, an denen Menschen trotz sogenannter geringer Bleibeperspektive mangels faktischer Weiterleitung und Rückführungsmöglichkeiten auf Dauer bleiben müssten. Lieber Herr Schard, liebe Frau Meißner, erklären Sie das dann dem Stadtrat oder dem Oberbürgermeister von Suhl? Herr Voigt, Sie dann dem Landrat des Saale-Holzland-Kreises? (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja, gern!) Glauben Sie wirklich, wegen einer solchen Abschreckungsmaßnahme kommen weniger Geflüchtete nach Thüringen? Ich verweise hier auf die Geltung des Königsteiner Schlüssels, wonach Thüringen 2,63 Prozent aller im sogenannten EASY-System erfassten Geflüchteten in Deutschland aufzunehmen hat. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus soll mit dem Antrag der CDU die Landesregierung aufgefordert werden, das vom Kabinett am 31. August 2021 beschlossene Landesaufnahmeprogramm wieder zu beenden, um die Kommunen nicht zusätzlich zu überfordern. Wir haben das jetzt bereits zweimal gehört, einmal von Kollegin Henfling und einmal von Kollegin Katharina KönigPreuss, ich wiederhole es aber noch mal: Mit dem Abzug der NATO-Truppen im Mai 2021 begannen die Taliban ihre Offensive in Afghanistan. Infolge der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 befindet sich eine Vielzahl von Menschen innerhalb und außerhalb Afghanistans auf der Flucht. Viele sind in Sorge um Leben und Leib und fürchten sich vor Rachemaßnahmen – und das auch zu Recht – und Repressalien durch die militant-islamistischen Taliban. Der Bund hat Maßnahmen ergriffen, um insbesondere deutsche Staatsangehörige, afghanische Ortskräfte oder auch Personen, die sich in der Vergangenheit für ein friedliches, demokratisches und rechtsstaatliches Afghanistan eingesetzt haben, aus Afghanistan auszufliegen und in Sicherheit zu bringen. Aus humanitären Gründen sollten aber neben den akuten Rettungsaktionen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um so auf der Flucht befindlichen Menschen die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat daher zusätzlich ein humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige afghanische Staatsangehörige aufgesetzt. Hiervon werden auch Afghaninnen und Afghanen umfasst, die sich aufgrund ihres Einsatzes für Frauen- und Menschenrechte oder infolge ihrer Tätigkeit in den Bereichen „Justiz“, „Politik“, „Medien“, „Bildung“, „Kultur“, „Sport“ oder „Wissenschaft“ besonders exponiert haben und deshalb individuell gefährdet sind. Die entsprechende Bundesaufnahmeordnung nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes ist vor dem Hintergrund der anhaltenden dramatischen Lage in Afghanistan zu begrüßen. Diese Aufnahmen sind jedoch erst ein Dreivierteljahr nach Auflage des Bundesaufnahmeprogramms angelaufen und umfassen lediglich Aufnahmen direkt aus Afghanistan. Vor diesem Hintergrund war es aus der Sicht der Landesregierung angezeigt, dass die Länder eigene Initiativen ergreifen, um geflüchteten Menschen Zuflucht und Schutz in Deutschland zu bieten. Dementsprechend hat das Thüringer Kabinett in seiner Sitzung am 31. August 2021 eine Landesaufnahmeordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, beschlossen. Ziel dieses Landesaufnahmeprogramms ist es, dass in Thüringen lebende Afghaninnen und Afghanen, die über ein gefestigtes Aufenthaltsrecht verfügen, unter bestimmten Voraussetzungen ihre engen Familienangehörigen nach Thüringen holen können. Grundvoraussetzung für eine Einbeziehung in das Thüringer Landesaufnahmeprogramm ist es, dass für jede einreisewillige Person eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Lebensunterhalt der aufzunehmenden Familienangehörigen mit Ausnahme der Gesundheitskosten gedeckt ist und keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Auch werden für Aufnahmen im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms keine kommunalen Unterbringungskapazitäten in Anspruch genommen, vielmehr bringen die in Thüringen lebenden Verwandten die anderen Aufgenommenen selbstständig in Wohnraum unter. Voraussetzung für eine Aufnahme in Thüringen ist zudem ein Einreisevisum, welches durch die nachzugsberechtigten Familienangehörigen beantragt werden muss. Im Rahmen des Visumverfahrens findet auch eine umfangreiche Sicherheitsprüfung statt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion der CDU führte zur Begründung ihres ursprünglichen Antrags unter anderem aus, dass sich die Innenministerkonferenz darauf verständigt habe, keine Landesaufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes aufzulegen. Dem muss ich entschieden widersprechen. Vielmehr wurden im Rahmen der 218. Sitzung der IMK vom 30.11. bis 02.12. vergangenen Jahres die Kriterien und Anforderungen an Landesaufnahmeprogramme im Sinne der Wahrung der Bundeseinheitlichkeit weiter ausdifferenziert. Unter Wahrung der von Bund und Ländern abgestimmten Anforderungen an das Landesaufnahmeprogramm hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat sein nach § 23 Abs. 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes notwendiges Einvernehmen zum Thüringer Landesaufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge inzwischen erteilt. Mein Haus hat die entsprechende Anordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, am 4. November 2022 erlassen. Ich denke, es war und ist ein Akt der Menschlichkeit, in dieser Weise die anhaltend dramatische Situation in Afghanistan und die damit unmittelbar zusammenhängenden Schicksale der Menschen zu thematisieren. Für die in Thüringen lebenden Afghaninnen und Afghanen, die um ihre nahen Angehörigen bangen, ist dies vielleicht ein letzter Strohhalm. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darin kann ich auch keine Überforderung der Kommunen, mit der die CDU argumentiert, erkennen: zum einen, weil es hier nur um Menschen geht, die bereits in Thüringen Bezugspersonen haben, die finanziell für die Aufzunehmenden bürgen; zum Zweiten, weil die Zahl der tatsächlich auf diesem Weg zu erwartenden Personen sich sehr in Grenzen hält. Auch das haben wir schon gehört. Seit Inkrafttreten der Aufnahmeanordnung haben die Ausländerbehörden tatsächlich erst 34 Vorabzustimmungen erklärt und es erfolgten lediglich zwei Einreisen – zwei. Insofern frage ich Sie, sehr geehrter Herr Voigt, sehr geehrter Herr Schard: Ist diese Debatte tatsächlich problem- und lösungsorientiert oder wird hier auf dem Rücken der Schwächsten etwas anderes ausgetragen, und bindet die Debatte nicht zu sehr die Kräfte, die wir benötigen, um die tatsächlichen Herausforderungen zu lösen? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die gleichen Fragen stellen sich im Übrigen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch bei der Kernforderung des FDP-Antrags, sofern sich dieser als innovativer Vorschlag zur Lösung wesentlicher Schwierigkeiten der Asylpolitik geriert und in der Neufassung des CDU-Antrags nunmehr aufgegriffen wird.

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schard?

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Denstädt

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Am Ende meiner Ausführungen. Dazu ist aus meiner Sicht Folgendes zu sagen: Die Leistungsgewährung nach Verteilung aus den kommunalen Gebietskörperschaften liegt in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen die Aufgaben der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im übertragenen Wirkungskreis aus. Sie, also die Kommunen, entscheiden nach Maßgabe der bundesgesetzlichen Vorgabe im Asylbewerberleistungsgesetz über die Art der Leistungserbringung. Länderspezifische Regelungen zur Art und Weise der Leistungsgewährung gibt es in Thüringen nicht. In der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Oktober 2023 haben die Länder den Beschluss gefasst, die Bundesregierung aufzufordern, in enger Abstimmung mit den Ländern zeitnah die Voraussetzungen zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte zu schaffen und dabei die Umsetzbarkeit in den Kommunen sicherzustellen.

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Malsch?

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Denstädt

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Auch am Ende meiner Ausführungen.

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Madeleine Henfling

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Auch am Ende.

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Denstädt

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Dazu sollen die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen, auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden. Da es notwendige Ausgebedaten geben kann, die nicht mit der Bezahlkarte abgedeckt werden können, sollte geprüft werden, ob die Option eröffnet werden kann, über einen klar begrenzten Teil des Leistungsansatzes auch bar als Taschengeld verfügen zu können. Sofern der Bund den Ländern ein Bezahlkartensystem zur Verfügung stellt, könnte dies die Verwaltungsabläufe in Erst- und Gemeinschaftsunterkünften erleichtern. Derartige Karten könnten den Empfängern mehr Eigenständigkeit im Umgang mit Leistungen geben. Diese Prüfung auf Bundesebene sollte meines Erachtens noch abgewartet werden. Eine davon unabhängige Thüringer Initiative zur Einführung von Bezahlkarten im Freistaat wäre vor dem Hintergrund der erwähnten Evaluierung und der avisierten bundeseinheitlichen Vorgehensweise nicht zielführend. Zu berücksichtigen ist zudem, dass nach der bundesgesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 3 Satz 5 Asylbewerberleistungsgesetz der notwendige persönliche Bedarf bei einer Unterbringung in Wohnungen durch Geldleistungen zu decken ist. Insoweit wäre zu bedenken, dass nach der Einführung der Bezahlkarte nach der derzeitigen Rechtslage, gleichwohl in derzeitig rechtlich geregelten Fallkonstellationen, Geldleistungen vorzunehmen wären. Ob das parallele Vorhalten der Systeme zur Leistungsgewährung in Form von Geldleistungen und in Form von unbaren Abrechnungen mittels Bezahlkarte zu weniger Verwaltungsaufwand führen würde, bedarf ebenfalls der Prüfung. Darüber hinaus sehe ich als Migrations- und Justizministerin den vollständigen Verzicht auf Geldleistungen sehr kritisch, weil es beispielsweise das Bezahlen auf Wochenmärkten, beim Schulbasar oder bei Gemeindefesten so ziemlich unmöglich machen dürfte, und es natürlich wesentlicher Teil der Integration ist, um Teilhabe zu haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgrund des erheblichen Eingriffs in die persönliche Lebensgestaltung habe ich insofern momentan jedenfalls rechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Erwartungen, die durch die Äußerungen wie im FDP-Antrag geweckt werden. Es muss jedenfalls ein Mindestmaß der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet ein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann es auch ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Freiheit der Betroffenen nennen, vielleicht findet sich ja eine Fraktion oder Gruppe im Landtag, die solche Stichworte für sich als wichtig erachtet, und dass sie sich sehr gern in die aktuelle Debatte der Bezahlkarte mit einbringt, gern im Ausschuss. Für entsprechende Gespräche stehe ich Ihnen da sehr gern zur Verfügung. Da wir den Antrag der Gruppe der FDP hier auf Ihren Wunsch hin nunmehr auch im Zusammenhang mit der Frage der Belastung der Kommunen verhandeln, will ich Ihnen jedoch auch Folgendes nicht vorenthalten: Im Oktober initiierte das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Länderumfrage zum Thema „Sachleistungsprinzip“. Im Rahmen dessen wurden die kommunalen Gebietskörperschaften unter anderem gefragt, welche Risiken und Nachteile sie mit einer Bezahlkarte verbunden sehen. In Thüringen brachten 14 Landkreise und kreisfreie Städte betreffende Bedenken vor. So wird beispielsweise eine weitere Belastung der Aufgabenwahrnehmung durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand, unter anderem im Zusammenhang mit Ausgabe, Auflagen, Sperren und gegebenenfalls Neuausstellung der Karten und für Aufklärung, Unterstützung sowie gegebenenfalls für die Ausschreibung und Vertragsverhandlung, befürchtet. Seitens der kommunalen Gebietskörperschaften wird auch auf den finanziellen Mehraufwand hingewiesen, etwa für die Einbeziehung der Finanzdienstleister. Vor allem sollten die Kommunen nicht erneut in die Rolle versetzt werden, mit örtlichen Einzelhändlern eigenständige Regeln treffen zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei den Wertgutscheinen der Fall war. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen, gerade die vermeintlich einfachen Vorschläge in der Migrationspolitik müssen sehr genau in alle Richtungen abgewogen werden. Und noch einmal: Ich stehe für ein gemeinsames Suchen nach guten und sinnvollen Möglichkeiten zur Verfügung, aber nicht für Debatten, die vor allem dem schnellen politischen Effekt in einer bereits aufgeheizten Stimmung dienen sollen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

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Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt arbeiten wir noch die Fragen ab. Erst Herr Schard und dann Herr Malsch.

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Stefan Schard CDU

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Frau Ministerin, danke für die Möglichkeit dieser Nachfrage. Jetzt haben Sie mich auch mehrfach persönlich angesprochen. Ich will Sie fragen: Glauben Sie, dass die Lage in Thüringen in Bezug auf die Erstaufnahmeeinrichtungen, auf die Gemeinschaftsunterkünfte, auf die Lage in den Kommunen unproblematisch ist, und falls nein, was haben Sie als Ministerin während Ihrer bisherigen Amtszeit dagegen unternommen? Danke schön.

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Madeleine Henfling

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Frau Ministerin.

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Denstädt

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Herr Schard, ich verweise auf die Ausführungen. (Heiterkeit CDU) Ich würde es jetzt nicht noch mal vortragen und stehe natürlich dann sehr gern, so denn eine Ausschussüberweisung kommt, für Rückfragen zur Verfügung.

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Madeleine Henfling

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Herr Malsch.

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Marcus Malsch CDU

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Ich habe eine Frage an die Justizministerin. Stimmen Sie mir zu, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl laut Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ von gestern mit 1.506 untergebrachten Menschen über die geltende brandschutzrechtliche Kapazitätsgrenze überbelegt ist und damit der Freistaat Thüringen selbst gegen baurechtliche, feuerpolizeiliche und hygienerechtliche Vorschriften, welche gegenüber jedem anderen Beherbergungsbetrieb in Thüringen gelten, verstößt?

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Madeleine Henfling

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Frau Ministerin.

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Denstädt

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Ich würde tatsächlich schriftlich dazu nachberichten. (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Nein!) (Heiterkeit CDU)

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Madeleine Henfling

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Herr Malsch, noch eine Zwischenfrage?

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Marcus Malsch CDU

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Das war eine einfache Frage.

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Madeleine Henfling

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Ich glaube, das müssen Sie nicht kommentieren, Herr Malsch. Es ist gut, alle haben die Frage verstanden. Sie war nicht besonders einfach, sie war vor allen Dingen lang. Wir haben das verstanden und die Ministerin hat gerade eine Antwort darauf gegeben. (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Das zeigt die Grenzen dieser Frau! Das zeigt die Grenzen des Ministeriums!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das stimmt einfach nicht, das waren gestern … und heute …!) (Unruhe DIE LINKE, CDU) Ich habe nichts kommentiert, ich habe Ihnen noch mal dargelegt, dass eine Frage okay ist, aber dass die darauffolgende Antwort auch nicht von einem Abgeordneten noch mal kommentiert werden muss. So viel zum Thema „Kommentieren“. Sie haben vor allen Dingen die Sitzungsleitung nicht zu kommentieren. Jetzt kommen wir allerdings zur Abstimmung, wenn ich das richtig sehe. Ist Ausschussüberweisung beantragt für einen der Anträge? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt direkt zur Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass die CDU-Fraktion ihre 3. Neufassung zurückzieht? Deswegen sage ich es noch mal, weil es bisher nicht gesagt wurde. Gut. Dann stimmen wir jetzt zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU ab, und zwar erst über den Antrag und dann über den Alternativantrag. Herr Bühl, bitte schön.

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Andreas Bühl CDU

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Ich würde namentliche Abstimmung für unseren Antrag beantragen.

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Madeleine Henfling

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Okay. Warten Sie bitte mal alle und bleiben mal ganz kurz sitzen. Das heißt, wir stimmen nur noch über den Alternativantrag ab. Ist das richtig? Denn wenn Sie die 3. Neufassung zurückziehen, bleibt der Alternativantrag übrig und wir stimmen nur noch über den Alternativantrag ab; nur, falls das für irgendjemanden wichtig ist. Die Abstimmung, zu der wir die namentliche Abstimmung machen, ist der Alternativantrag der CDU zu Drucksache 7/7120. Ich würde die Schriftführerinnen bitten, mit den Urnen nach vorn zu kommen. Bitte versichern Sie sich, dass Sie Ihre Stimmkarten haben, dass Sie nur eine Stimmkarte haben. Dann eröffne ich die namentliche Abstimmung und bitte, meine Stimmkarten vorzubringen. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann bitte ich um Auszählung. Wir haben ein Ergebnis: Wir haben 65 abgegebene Stimmen, 31 Jastimmen, 34 Neinstimmen, keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP kommen. Zunächst würde ich über den Änderungsantrag der CDU in Drucksache 7/9011 abstimmen. Den haben alle vorliegen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wenn wir uns an das halten, was wir hier auf dem Papier stehen haben, dann ist der Änderungsantrag abgelehnt. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Gruppe der FDP in Drucksache 7/8826. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Jetzt alle noch mal ganz kurz hierbleiben, weil wir noch was machen müssen. Ich schließe erst mal diesen Tagesordnungspunkt. Wir müssen erneut Tagesordnungspunkt 4 a aufrufen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7451 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/8988 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8997 Neufassung dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9010 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9012 ZWEITE BERATUNG Hintergrund ist, dass bei der Vorbereitung der Ausfertigung des vorhin beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes aufgrund des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7451 aufgefallen ist, dass ein Änderungsbefehl zu Unklarheiten bei den Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern führen könnte. Betroffen ist der Änderungsbefehl zu Nummer 23 der Beschlussempfehlung, die ein Inkrafttreten regeln soll. Um diese Unklarheit zu heilen, haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren Änderungsantrag eingereicht, der als Drucksache 7/9012 verteilt und elektronisch bereitgestellt wurde. Wird hierzu noch mal die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir jetzt noch mal über diesen Änderungsantrag abstimmen, der Ihnen allen auf den Tisch gelegt wurde, den Sie auch alle gesehen haben müssten. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Änderungsantrag dann entsprechend angenommen. Habe ich was vergessen? Moment. Wir müssen noch mal über die Beschlussempfehlung abstimmen und über den Gesetzentwurf und dann über die Schlussabstimmung. Also dann stimmen wir jetzt noch mal ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in Drucksache 7/8988 unter der Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Von der FDPGruppe. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen jetzt noch mal ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7451 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nein!) Bitte? Gibt es Enthaltungen? Von der FDP-Gruppe. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Jetzt kommen wir noch mal zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen, außer – Stimmen Sie mit, Frau Herold, oder stehen Sie da nur? Es ist schwer für mich zu ersehen. (Zuruf Abg. Herold, AfD) Okay, dann sind das jetzt alle Fraktionen. Und die Herren dahinten? Stimmen Sie mit? (Zwischenruf aus dem Hause) Okay. Gut, dann machen wir das. Also dafür stimmen die Fraktion der Linken, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU und die Abgeordneten Mühlmann und Gröger. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restliche Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

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