Lutz Liebscher
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen auf der Tribüne, gestatten Sie mir, dass ich Ihnen stellvertretend für unsere erkrankte Gesundheitspolitikerin Dr. Klisch kurz vorstelle, was aus unserer Sicht die Highlights des eigenen Gesetzentwurfs für ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind. Thüringen ist das letzte Bundesland ohne ein eigenes Gesetz für den ÖGD. Als SPD-Fraktion ging es uns aber von Anfang an um weitaus mehr, als einfach nur die bisherigen Aufgaben und Befugnisse nach über 30 Jahren endlich in ein Gesetz zu gießen. Stattdessen formulieren wir mit dem Gesetz ein neues, zeitgemäßes Verständnis von der Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, das gemeinhin unter der Überschrift „Public Health“ zusammengefasst wird. Die Gesundheitsämter werden künftig ihre Schwerpunkte nicht nur in der Kontrolle, Verwaltung und Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften setzen, sondern als regional vernetzte Akteure im Gesundheitswesen auftreten. Sie werden dabei eine gesamtgesellschaftliche Perspektive einnehmen und die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Gesundheitschancen gerade von vulnerablen Gruppen in den Blick nehmen. Genau zu diesem Zweck werden Gesundheitsämter künftig gemeinsam mit lokalen Partnern, lokale oder regionale Gesundheitskonferenzen einrichten, so, wie es die Landesgesundheitskonferenz mit ihren vielen Partnern bisher auf Landesebene tut. Wenn die Gesundheitsämter mit ihren Partnern Ziele und Schwerpunktsetzungen für Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung formulieren, dann entsteht daraus ein neues gemeinsames Bewusstsein für die gesundheitlichen Herausforderungen, aber auch Lösungsmöglichkeiten in einer Kommune. Meine Damen und Herren, uns ist besonders das Folgende wichtig: Wir wollen, dass die Gesundheitsämter bei dieser proaktiven und partnerschaftlichen Arbeit vor allem Kindergärten, Schulen und Betriebe sowie Wohnquartiere und Stadtteile in den Blick nehmen, denn dort werden die allgemeinen Gesundheitsbedingungen und das individuelle Gesundheitsverhalten entscheidend geprägt. Ich weiß von meiner Kollegin Cornelia Klisch, dass sie das Potenzial in diesem Bereich für riesengroß hält. Dazu gehört auch ein Öffentlicher Gesundheitsdienst, der sich ganz bewusst dem Ziel verschreibt, neben der sozial bedingten auch eine umweltbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen sichtbar zu machen und möglichst abzubauen. Nicht zuletzt werden die Gesundheitsämter künftig viel stärker die vielfältigen Folgen der Klimaerhitzung adressieren, von denen wir jetzt schon wissen, dass dadurch massive Beeinträchtigungen der individuellen und öffentlichen Gesundheit drohen. Unter anderem sollen die unteren Gesundheitsbehörden künftig die Einführung von kommunalen Hitzeaktionsund Klimaplänen fördern und die gesundheitsbezogene Berichterstattung mit umweltbezogenen Faktoren verknüpfen – ein echter Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen Verständnis von Public Health. Kurz gesagt: Wir wollen, dass aus einem strukturierten Austausch der Gesundheitsämter mit einem bunten Mix aus lokalen Akteuren ein neues gemeinsames Bewusstsein für Gesundheitsprobleme, Gesundheitsziele und Gesundheitskooperation entsteht. Am Ende werden übrigens nicht nur die Bewohner davon profitieren, sondern auch Kostenträger wie die Krankenkassen oder die privaten Krankenversicherungen. Noch ein Punkt ist uns wichtig: Mit seinem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hatte der Bund mit vielen Millionen Euro dafür gesorgt, dass die Thüringer Gesundheitsämter viele dringend benötigte Fachkräfte einstellen konnten. Damit haben wir eine wichtige Grundlage für die Krisenfestigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gelegt. Jetzt muss es darum gehen, diese finanzielle und personelle Stärkung zu verstetigen. Wie auch immer wir in den Beratungen auf die einzelnen Regelungen schauen werden, in einem Punkt sind wir uns sicher einig: Wir wollen den Öffentlichen Gesundheitsdienst effektiv stärken, damit er in der Lage ist, die vielen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Mit einem klugen Thüringer Gesundheitsdienstgesetz können wir den ÖGD genau dazu befähigen. Deshalb sind wir zuversichtlich, gemeinsam werden wir ein ÖGD-Gesetz auf den Weg bringen, dass den Öffentlichen Gesundheitsdienst fit für die Zukunft macht und ganz neue Möglichkeiten für eine aktive Gesundheitspolitik in den Kommunen eröffnet. Für die SPD-Fraktion empfehle ich deshalb, beide Gesetzesentwürfe an den Gesundheitsausschuss zu überweisen. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
