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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vorlage eines modernen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen nach dem Beschluss des Landtags „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“ (Drucksache 7/6003) In seiner 87. Sitzung am 15. Juli 2022 fasste der Landtag den Beschluss „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“ – Drucksache 7/6003. Darin wird die Landesregierung erneut – nach einem gleichlautenden Beschluss bereits aus der zurückliegenden 6. Wahlperiode – aufgefordert, ein zeitgemäßes Gesetz zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen zu erarbeiten. Daneben wurde die Landesregierung aufgefordert, eine kritische Aufgabenanalyse und eine Bewertung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen durchzuführen und dem zuständigen Ausschuss bis zum I. Quartal 2023 darüber zu berichten. Auf die Kleine Anfrage 7/4639 des Abgeordneten Zippel über den Verbleib des Berichts antwortete die Landesregierung am 8. Juni 2023, der Landtagsbeschluss werde in seiner Gesamtheit bearbeitet und es lägen im I. Quartal 2023 noch nicht alle Berichtsdaten vor – vergleiche Drucksache 7/8181. Der zuständige Ausschuss hat auch ein halbes Jahr nach Ablauf der im Landtagsbeschluss gesetzten Frist noch keine Informationen erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand bzw. die Zeitschiene zur Erarbeitung des mit den oben genannten Beschlüssen eingeforderten „Thüringer Gesundheitsgesetzes“? 2. Wann plant die Landesregierung, dem zuständigen Ausschuss des Landtags einen Bericht nach Nummer II.1 des Beschlusses „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“ – Drucksache 7/6003 – vorzulegen? 3. Ist als wesentlicher Eckpunkt des Gesetzentwurfs die Etablierung eines Landesgesundheitsamts oder einer vergleichbaren Einrichtung vorgesehen? 4. Welche Personen, Vereine, Verbände und weiteren Akteure wurden und werden zu welchem Zeitpunkt in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen?

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