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Robert-Martin Montag

FDP 03.11.2023 Sitzungen 7/121

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Danke schön, Frau Präsidentin, danke für den Dispens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Ralf, ich bin sehr für politischen Wettbewerb, das Konkurrieren von Ideen, um am Ende zu einer Lösung zu kommen, die besser ist als das, was man hat. Das ist ja quasi das politische Engineering, was man in einer komplexen Gesellschaft, in einer komplexen Welt tun sollte, wenn man gute Politik machen will. Aber die Grundlage muss schon etwas sein, worüber es sich tatsächlich zu reden lohnt. Und da, muss ich sagen, sehe ich nicht die Grundlage beim rot-rot-grünen Entwurf. Ich bin wirklich… (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Es verwundert uns nicht!) Ja, das glaube ich auch. Aber es gibt unterschiedliche Gründe, warum man möglicherweise darüber verwundert ist. Normalerweise – und das ist auch völlig legitim – schauen wir ganz unterschiedlich auf die Welt, vielleicht weniger im Fachbereich „Gesundheit“, da kommen wir auch immer wieder zu Lösungen, auch zu guten Lösungen. In anderen Bereichen ist das nicht so. Aber die Grundlage ist, immer einen qualitativen Anspruch zu haben, ein Problem tatsächlich auch lösen zu wollen. Und das, was die Koalition hier vorlegt, ist wirklich untauglich und – ich sage mal – hat mit einer respektvollen Auseinandersetzung nichts zu tun. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Denn Sie geben vor, etwas lösen zu wollen, was Sie dann explizit nicht lösen. Ich will das mal nur ganz vorsichtig formulieren. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was?) Ja, Sie müssen zuhören. Ein bisschen abwarten müssen Sie, das ist auch ein Spannungsbogen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hat doch gar nichts gesagt!) Ich will Sie auch mitnehmen und nicht unterwegs verlieren. Deswegen versuche ich das sukzessive. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Dann bringen Sie doch endlich mal Fakten!) Ich komme gleich dazu, deswegen gedulden Sie sich, liebe Frau Kollegin, das hilft dann auch beim Verstehen. Sie führen immer wieder die Coronapandemie im Munde, um Strukturen erneuern, verbessern zu wollen oder Sie sprechen davon, dass Sie vieles nicht machen konnten, weil Corona eben die Strukturen überlastet hatte. Wir haben doch gerade in der Coronapandemie gesehen, dass wir strukturell ein Problem im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben. Wir hatten eine unzureichende Krisenplanung. Wir hatten hochkomplexe Koordinationsaufgaben und damit verbundene Probleme. Wir haben wesentliche Aufgaben in der Pandemie nur lösen können, weil es Leute gemacht haben, die dafür nicht verantwortlich sind, nämlich beispielsweise die Kassenärztliche Vereinigung und auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst konnte seinen eigenen Aufgaben nicht gerecht werden, und auch die Strukturen nicht. Wir diskutieren ja immer wieder darüber, warum die Auslegungen von landesweit gültigen Verordnungen so unterschiedlich geraten sind. Ein erheblicher Grund dafür war, dass die Rechtsauslegung eben nicht koordiniert und für alle einheitlich erfolgt ist, sondern alle regional auf sich allein gestellt waren. Jetzt könnte man als Konsequenz daraus sagen, auch um die permanente Verwirrung der Leute draußen im ÖGD, aber auch der Bürgerinnen und Bürger in einem solchen Fall demnächst zu vermeiden, dass man hier aus Corona lernt und den ÖGD ertüchtigt und eine Möglichkeit schafft, dass er diese Aufgaben, die er zur Bewältigung braucht, auch leisten kann. (Beifall Gruppe der FDP) Aber was Sie machen, ist, dass beispielsweise gemäß § 24 des Gesetzentwurfs die obere Gesundheitsbehörde die Bewältigung der Pandemie vollständig auf andere Stellen übertragen kann. Dabei ist das aber die originäre Aufgabe des ÖGD. Ich will das mal vorlesen: Gemäß § 4 Abs. 5 sollten KV und KZV die Arbeit des ÖGD unterstützen, soweit das für die originäre Aufgabenerfüllung erforderlich ist. KV und KZV können aber nicht nach Belieben zu einer Aufgabenerfüllung verpflichtet werden, denn KV und KZV haben nämlich nach SGB V völlig andere gesetzliche Aufgaben. Das heißt, daraus folgt entweder, dass Sie den ÖGD ertüchtigen, was Sie ja immer vorgeben, tun zu wollen, oder aber dass Sie zukünftig Mittel an KV und KZV zum Aufbau von Strukturen geben, damit sie im Falle einer Pandemie die Aufgaben auch erledigen können, die Sie ihnen jetzt gesetzlich übertragen. Das hat auch nichts damit zu tun, den ÖGD in seiner Struktur voranzubringen, sondern das ist ein ÖGD-Übertragungsgesetz, nämlich auf die, die Ihnen in der Coronapandemie ohnehin mit ihrer Arbeit den Hintern gerettet haben. (Beifall Gruppe der FDP) Gemäß § 3 Abs. 4 Ihres Gesetzentwurfs können die unteren Gesundheitsbehörden ihre Aufgaben wiederum auf Dritte übertragen, anstatt diese Aufgaben eigenständig erfüllen zu können. Noch mal: Ihr Entwurf enthält genau für dieses Problem, was Sie hiermit manifestiert fortschreiben, keinerlei Lösung, obwohl Sie seit drei Jahren das Gegenteil behaupten, tun zu wollen. Ihr Gesetzentwurf ist untauglich, den ÖGD in irgendeiner Art und Weise voranzubringen. (Beifall Gruppe der FDP) Sie ziehen keine Lehren aus der Pandemie. Das Erste, worüber man sich Gedanken machen müsste, ist, wie ich den Befund, dass Personal fehlt, dass der ÖGD aufgrund von strukturellen Schwächen nicht in der Lage ist, seine ganze Aufgabenbreite wahrnehmen zu können, also wie ich ihn ertüchtige, von Bürokratie entlaste, das Arbeiten derer, die für die öffentliche Gesundheit per Gesetz zuständig sind, tatsächlich leichter mache. Ihr Entwurf enthält dafür nicht eine einzige substanzielle Lösung. Ich sage Ihnen eines: Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man sieht, wie dieser Entwurf zustande kommt. Wenn man sich mal die Struktur anguckt, ist das nicht nur mit der heißen Nadel gestrickt, sondern Sie haben alles darin verrührt, was irgendwie in einem ÖGD vielleicht möglicherweise Relevanz besitzen könnte. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Beschluss der GMK!) (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ganz- heitlich!) Ganzheitlich, ja, ja. Da sollte man aber besser kopieren, als nur mit Copy-and-paste die unterschiedlichen Absätze hier durcheinanderzubringen. Und noch einmal: Sie wollen eine Mittelbehörde – also das ist auch gegenüber dem ÖGD respektvoll. Denn wenn Sie der Meinung sind, dass das auch medizinische Fragen betrifft, haben wir in diesem Land eine gute Tradition, nämlich dass wir das so politikunabhängig wie möglich organisieren. Deswegen haben wir beispielsweise die Selbstverwaltung. Deswegen sind medizinische Entscheidungen keine durch Politik vorzugebenden und zu administrierenden Entscheidungen, sondern wir haben die Unabhängigkeit von Ärztinnen und Ärzten zu wahren, auch derer im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie tun das nicht. Auch das ist ein Problem. Ich freue mich sehr auf die anstehende Debatte. Aber ich bitte auch, wenigstens im politischen Wettbewerb dafür zu sorgen, dass die Grundlagen für eine potenzielle gemeinsame Lösung dargelegt werden und dort hinkommen, wo sie hingehören, nämlich in einen Entwurf, der Thüringen wirklich substanziell und strukturell voranbringt. Bei Ihrem bin ich äußerst skeptisch. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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