thueringer-landtag.de ↗

Stefan Schard

CDU 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

ein Teil des Problems, dass Sie sich ständig die Welt anders ausmalen, als sie wirklich ist. Und, das sage ich Ihnen auch, ohne einen realistischen Blick, ohne eine differenzierte Betrachtungsweise kommen Sie einer Entspannung dieser gesamten Lage keinen Schritt näher, sondern Sie entfernen sich immer mehr davon. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie verkaufen das als Wissen, aber das haben Sie einfach nicht!) Das Ganze wird Ihnen dann, wenn wir so weitermachen, auch um die Ohren fliegen. Das ist das Problem. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, Menschen mit geringer Bleibeperspektive gar nicht erst auf die Kommunen zu verteilen. Denn auch das würde helfen, den Städten und Kreisen Luft zu verschaffen. Abgelehnte Asylbewerber müssen natürlich konsequent und schnellstmöglich abgeschoben werden. Ausgesprochene Duldungen, meine Damen und Herren, müssen natürlich auch permanent auf ihre fortdauernde Begründung geprüft werden. Um das Abschiebemanagement neu zu ordnen, wird die Landesregierung außerdem aufgefordert, eine zentrale Ausländerbehörde aufzubauen, in deren Zuständigkeit (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber das Landesamt lehnen Sie doch ab!) dann auch Rückführungszentren errichtet und betrieben werden, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht und natürlich effektiver abgeschoben werden können. In den Landeseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften – jetzt komme ich auf den Antrag der FDP mit zu sprechen – soll konsequent das Sachleistungsprinzip umgesetzt werden, damit Anreize für ungerechtfertigte Migration auch auf dieser Ebene abgebaut werden. Hierzu soll eine Guthabenkarte ausgegeben werden, womit dann Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs bargeldlos erworben werden können. Überweisungen von dieser Bezahlkarte sowie Zahlungen ins Ausland sollen damit natürlich nicht möglich sein, denn dadurch werden auch weitere Zahlungen an Schlepper erschwert und die Schlepper- und Schleuserkriminalität eingedämmt. Eine Einführung einer solchen Bezahlkarte wäre eine konsequente Weiterentwicklung des Sachleistungsprinzips. Eine Integration in die Gesellschaft von begründeten Aufenthalten würde dadurch auch nicht erschwert. Die Bundesländer sind für den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig. Das ist klar. Um einen Flickenteppich zu vermeiden, sollten auch verschiedene Regelungen vermieden werden, sodass eine einheitliche Kartenlösung im Bundesgebiet, in allen Bundesländern eingesetzt wird. Diese Forderung – auch das muss Bestandteil dieser Änderung, dieser Vorschläge sein – ist aus unserer Sicht elementar. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um einen Wettbewerb der Einschränkungen und willkürlichen Maßnahmen. Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, mit dieser Krise fertigzuwerden, ohne diese Gesellschaft auf allen Ebenen zu überfordern. Ein Laufenlassen, wie es in der Vergangenheit passiert ist, das ist staatspolitisch nicht zu verantworten und bedarf einer dringenden Korrektur. Im Bund werden, wie gesagt, deshalb auch schon solche Gespräche geführt. Und Thüringen muss dann eben beim Bund auch darauf hinwirken, dass die Zuwanderung besser gesteuert wird. Die Angleichung von Sozialsystemen und ‑ leistungen auf einen europäischen Standard ist dabei genauso elementar wie die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer um die Staaten Moldau, Georgien, Armenien, Indien, Algerien, Tunesien und Marokko – denn aus diesen Ländern werden kaum Asylanträge positiv beschieden –, was dann Rückführungen effizienter und auch umsetzbarer machen würde. Die bisherige Weigerung, meine Damen und Herren der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen und Parteien, hat in diesem Punkt genauso wenig mit einem vertretbaren Realitätsbewusstsein zu tun – das höre ich hier immer wieder – wie die Zusatzerklärung Thüringens bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz und der dortigen Ablehnung der Verlagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen oder auch die Auffassung, dass alle, die drei Jahre hier sind, dann auch bleiben können sollen, egal über welchen Weg sie hier eingereist sind. Es mag nicht dem Weltbild einzelner politischer Vertreter entsprechen, das mag nicht so sein, aber nicht alle, die hierherkommen, können auch das Fachkräfteproblem lösen. Das ist von Herrn Kemmerich auch angesprochen worden. Auch das ist realistisch. Die Einwanderung findet vielfach – und das muss man an dieser Stelle auch so sagen – nicht in den Arbeitsmarkt statt, sondern in großem Umfang in die Sozialsysteme. Das ist so, auch wenn Sie es vielleicht oder mit Sicherheit an dieser Stelle nicht so wahrhaben wollen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber dafür gibt es doch auch Ursachen und das muss auch nicht so bleiben!) Herr Dittes, gerade die hohe Zahl derjenigen, die sich nach Jahren des Aufenthalts eben noch in diesem Hilfebezug befinden, denke ich, zeigen das ausdrücklich. Derzeit machen wir es der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte beinahe schwerer als den Menschen, die irregulär in unser Land kommen. Das ist ein Zustand, der weder logisch noch sinnvoll und erst recht nicht im Interesse dieses Landes und auch nicht im Interesse von Thüringen ist. Ich will zum Schluss kommen, meine Damen und Herren. Wer diese Krise lösen will, wer in Zukunft auch noch auf funktionierende Sozialsysteme bauen will und wer in Zukunft auch noch denen helfen können will, die wirklich Hilfe nötig haben, der verweigert sich in dieser Situation nicht den erforderlichen Maßnahmen, sondern ist zu den dringend gebotenen Änderungen bereit. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Bitte, Herr Schubert.

Alle Reden von Stefan Schard Protokoll ↗