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Robert-Martin Montag

FDP 03.11.2023 Sitzungen 7/121

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

In eine neue Struktur. Medizin braucht Unabhängigkeit. Das habe ich vorhin erklärt, und zwar Politikunabhängigkeit. Meine Frage ist, warum Sie das kritisieren, was ausnahmslos alle Bundesländer als Struktur im Öffentlichen Gesundheitsdienst vorsehen – nur nicht Thüringen. Was ist also an dem, was andere tun, schlecht, was Sie besser machen wollen?

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