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Corinna Herold

AfD 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion stellt viele berechtigte und sinnvolle Fragen, umso mehr ist es zu bedauern, dass die Landesregierung von ihrem Recht auf einen Sofortbericht ausdrücklich keinen Gebrauch macht. Über Ihre Motive, verehrte Frau Ministerin, vermögen wir nur zu spekulieren. Es kommen unter anderem Aufschieberitis, mangelnde Vorbereitung, kein Interesse am Thema oder der Wunsch nach Nichtöffentlichkeit bei der Behandlung dieser für die Landesregierung wenig ruhmreichen und heiklen Angelegenheit infrage. Der Ursprungsantrag der CDU stammt vom 7. Dezember 2022. Sowohl die Neufassung des Antrags als auch sein Vorgänger feiern also nächsten Monat in der Warteschleife ihren ersten Geburtstag. Das wirft in meinen Augen ein bezeichnendes Licht auf die Arbeitsweise des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was hat das mit der Warteschleife zu tun? Gar nichts!) Das hat allerhand mit der Warteschleife zu tun, Herr Kollege Blechschmidt, denn in der Warteschleife hängen noch viele andere Dinge, unter anderem die Umsetzung der Unterstützung der Niederlassungen. Die hängt seit zwei Jahren und passiert ist seitdem nichts. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall AfD) Es hängen sinnvolle und nützliche Maßnahmen zur Unterstützung der Förderung des medizinischen Nachwuchses in der Warteschleife. Das Einzige, wo das Ministerium wirklich in hektischem, blindwütigem, unkontrolliertem Arbeitseifer ausgebrochen war, das war die politisch inszenierte Coronakrise. Da hat es nicht an Personal und nicht an Nachdruck gemangelt, sich schädliche Maßnahmen auszudenken, die umzusetzen und zu überwachen – (Beifall AfD) anders als bei dieser sinnvollen Angelegenheit und bei vielen anderen im Gesundheitswesen und in der Thüringer Gesundheitspolitik, wo ganz viele wichtige und für die Versorgung der Bevölkerung notwendige Maßnahmen einfach nicht angegangen werden, auf Eis liegen oder in irgendeinem Schreibtisch verschimmeln. Der Maßregelvollzug in Thüringen war 2002 von der damals amtierenden CDU-Regierung privatisiert worden. Folgt man jetzt den verschiedenen Verlautbarungen in den Medien, hat es dann mit dem weiteren Verlauf auch keine grundsätzlichen Probleme gegeben. Aufgrund jüngerer Gerichtsurteile zu staatlichen Durchgriffsrechten auf die unmittelbaren Persönlichkeitsrechte der Untergebrachten hätte hier und da eine Korrektur erfolgen können oder müssen, um die staatliche Kontrolle und die Letztverantwortung für die Untergebrachten zu sichern. Nach der Wiederverstaatlichung war hier und da zu lesen, dass die privaten Betreiber ihrer Pflichterfüllung zur Zufriedenheit ihrer Auftraggeber nachgekommen waren. Insgesamt ist es also fragwürdig und unbedingt aufzuklären, warum und zu welchem Ende dieser teure und umständliche Prozess der Wiederverstaatlichung überhaupt in Gang gesetzt werden musste, mit welchen Fehlern und Mängeln er behaftet war und welche weiteren Fehler und Mängel und Schäden für die, die es angeht, aus diesem Vorgehen noch erwachsen werden. Möglicherweise wurden hier auch in beträchtlichem Umfang Steuermittel in den Sand gesetzt – das sind wir ja nun schon gewohnt von Rot-Rot-Grün –, die anderweitig viel besser verwendet worden wären. Das und vieles anderes gilt es aufzuklären. Daher unterstützen wir diesen Antrag und werden der Ausschussüberweisung auf jeden Fall zustimmen, um dort in aller Breite und Gründlichkeit diese Angelegenheit zu debattieren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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