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Christoph Zippel

CDU 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Maßregelvollzug“ begleitet uns jetzt schon eine ganze Weile und Sie sehen ja am Alter des Antrags, dass dieser auch schon einige Monate hier im Hohen Haus unterwegs ist. Die Problemlagen waren drängend, sie sind es weiterhin. Vielleicht grundsätzlich einmal: Zur ganzen Entwicklung des Maßregelvollzugs hätte es vielleicht nicht geschadet, in § 61 Strafgesetzbuch zu schauen, wenn man eben alle Entscheidungen über den Thüringer Maßregelvollzug rückblickend sich so anschaut. Denn dort steht: Die Maßregel der Besserung und Sicherung trifft auch auf diesen Sachverhalt zu, mit einem einfachen Satz, nämlich: Verbessern und sichern diese Maßnahmen den Thüringer Maßregelvollzug, wäre Rot-Rot-Grün zu dem Schluss gekommen, dass alles, was wir hier erlebt haben beim Thema „Re-Verstaatlichung“, das eben nicht tut. Die Vorbereitung der Landesregierung auf die ReVerstaatlichung war rückblickend vollkommen unzureichend, was auch der Thüringer Rechnungshof feststellte. Es gab fehlende Vorbereitung, fehlende Zielsetzung und fehlende Entscheidungsgrundlagen. Es fehlt schlichtweg an allem, was relevant ist. Zielangaben und Alternativplan wurden erst erstellt, als der Rechnungshof es forderte, und auch erst zwei Monate vor der geplanten Umsetzung. Diese Irrfahrt – denn als Plan darf man es gar nicht bezeichnen – führte von Anfang an zu einer absehbaren Situation zwischen Skylla und Charybdis. Und als man dann im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nicht mehr weiterwusste, half der persönlich bekannte und ehemalige Berliner Staatssekretär weiter. Das Ergebnis: enorme Kostensteigerung beim Maßregelvollzug, die in den Haushalt 2023 einkalkuliert werden mussten, zusätzliche Personalstellen, zusätzliche Beratungskosten und natürlich die Unsicherheit für die Arbeitsplätze der Mitarbeiter in den Vollzugsanstalten. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Un- fug!) Nun sind im Ökumenischen Hainich Klinikum Mühlhausen und der Helios Fachklinik in Hildburghausen unumkehrbare Fakten geschaffen worden. Viele Strukturen brachen zum 01.01. dieses Jahres weg. Dienstpläne und Abrechnungen funktionieren nicht mehr, Experten müssen mit ungelerntem Personal ersetzt werden, es fehlt an Material – alles Dinge, die einem gesagt werden, wenn man dort hingeht und wenn man die Ohren offenhält. Statt einer schlanken Verwaltungsstruktur gibt es mit dem Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie einen Wasserkopf von mehr als zwanzig Personen, die nur selten in der Einrichtung, dafür aber mit einem Entscheidungsmonopol ausgestattet sind. Selbstständig arbeitende Mitarbeiter werden so in ihrer Kompetenz beschnitten und ihre Motivation nachweislich gebrochen. Personal geht teilweise schon in Vorleistung, um notwendige Dinge zu beschaffen, von denen die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und des Personals abhängen. Ein unhaltbarer Zustand. Ob Probleme mit den Fahrzeugen, dem Personal oder der Beschaffung, diese Re-Verstaatlichung ist krachend gescheitert und hat sich zum Sicherheitsrisiko für Thüringen entwickelt. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Woran machen Sie das fest?) Die wichtigste und vorrangige Aufgabe des Maßregelvollzugs, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, kann so nicht vollumfänglich erfüllt werden. Jahrelang hatte die Landesregierung Zeit, diese Re-Verstaatlichung vorzubereiten und hat in ihrer Selbstherrlichkeit – anders kann man das tatsächlich nicht bezeichnen – Risiken und Probleme, die durch die Praktiker, aber auch hier im Parlament durch die CDU-Fraktion kontinuierlich vorgetragen wurden, schlichtweg ignoriert. So, wie die momentane Situation im Thüringer Maßregelvollzug ist, kann es nicht bleiben und darf es nicht weitergehen. Es braucht eine ehrliche Debatte um diese Missstände und keine Beschönigungen von Frau Werner im Ausschuss. Summa summarum liefert nicht nur der Bericht des Rechnungshofs, sondern auch die Praxis ein vernichtendes Urteil für die Umsetzung der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs. Wir als CDUFraktion sind überzeugt, dass die niedersächsische Lösung die beste Variante dargestellt hätte. Natürlich sind wir uns bewusst, dass es keine Re-ReVerstaatlichung geben wird. Deshalb gilt es jetzt, alles daranzusetzen, die Situation zu stabilisieren und zu verbessern – ja, ich muss sagen, zu retten. Erst dann kann über eine fortschreitende Re-Verstaatlichung weiter diskutiert werden. Es braucht aber auch eine Aufarbeitung und die Verantwortungsübernahme für die Fehler, die bei der Re-Verstaatlichung begangen wurden. Wir müssen klären, welche Entscheidungen zu diesen Zuständen geführt haben und auch, wer sie getroffen hat. Der Rechnungshof konstatierte, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung war inhaltlich und methodisch unzureichend. Das Ministerium muss Verantwortung zeigen und sich die eklatanten Fehler eingestehen. Um die Missstände aufzuklären, ist ebenfalls ein Besuch der Strafvollzugskommission nötig. Nun gilt es, endlich anzupacken. Wir wollen wissen, auf welche Grundlage und mit welchem Zeitplan die Entscheidung zur Re-Verstaatlichung getroffen wurde, in welchen Schritten, unter welcher Leitung der Vorgang angegangen wurde, welche Gutachter und Berater beteiligt waren, ob intern oder extern, und vor allem in welchem Umfang diese honoriert wurden, ob die Stellenbesetzung für die Leitung des Thüringer Zentrums für Forensische Psychiatrie ausgeschrieben und im Rahmen der Bestenauslese besetzt wurde. Zu guter Letzt wollen wir wissen, wie der Wasserkopf des Thüringer Zentrums für Forensische Psychiatrie sich an der Praxis orientieren kann. Erst, wenn das alles erfolgt ist und ein hiebund stichfester Plan für die Re-Verstaatlichung bzw. für die weiter voranschreitende Re-Verstaatlichung vorliegt, können wir entsprechend fortfahren. Wenn wir Maßnahmen evaluieren und über den weiteren Verlauf und das beste Vorgehen entscheiden – dazu benötigt es eine Grundlage, um nicht in die gleiche Misere zu stolpern. Andernfalls wird weiterhin die Sicherheit der Mitarbeiter, Patienten und der Bevölkerung riskiert. Und das darf so nicht weiter sein. Deswegen unser Antrag und deswegen das Thema heute hier im Plenum. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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