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Feller

03.11.2023 Sitzungen 7/121

Fragestunde

Sehr geehrte Abgeordneter, vielen Dank für die Übermittlung der Fragen von Herrn Abgeordneten Kemmerich, die ich gern beantworte. Frage 1: Die Gemeinde Bad Tabarz ist eine von drei Anliegergemeinden des Inselsbergs. Das Plateau liegt teilweise auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Tabarz. Zusammen mit BrotterodeTrusetal und Waltershausen bildet die Gemeinde inzwischen eine Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Bebauungsplans. Zudem übernimmt sie in Abstimmung mit den genannten kommunalen Gebietskörperschaften einzelne Planungs- und Entwicklungsaufgaben für das Bergplateau. Um die Entwicklungsplanung für das Areal voranbringen zu können, hat die Gemeinde eine Zuwendung als Projektförderung für verschiedene Maßnahmen beantragt, die mit dieser Gebietsentwicklung zusammenhängen. Mit Zuwendungsbescheid vom 21.12.2021 wurde der Gemeinde Bad Tabarz eine Zuwendung zur Projektfinanzierung als Vollfinanzierung gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 1,09 Millionen Euro. Die tatsächliche Förderhöhe kann erst im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung nach Abschluss des Vorhabens ermittelt werden. Die Zuwendung dient insbesondere der Finanzierung von Sachverständigenkosten und Planungsleistungen, die mit der Entwicklung des Inselsbergplateaus verbunden sind. Aus ihr konnte zudem der Ankauf eines ca. 6.000 Quadratmeter großen Grundstücks an der Nordostseite des Plateaus durch die Gemeinde von einem privaten Eigentümer finanziert werden. Dieses ist mit einem Gebäude bebaut, das ursprünglich für Gastgewerbe genutzt wurde, seit Längerem jedoch leer steht und verfällt. Finanziert wurde des Weiteren ein Mobilitätskonzept, das verschiedene Varianten zur künftigen Erschließung des Plateaus aufzeigt sowie eine erste Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine neu einzurichtende Erlebniswelt. Frage 2: Seit Beginn dieser Wahlperiode wurden aus den Titeln 633 72, 883 72 und 893 72 des Kapitels 07 02 insgesamt 41 Maßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Gestatten Sie mir aufgrund des Umfangs eine Übersicht der Maßnahmen und Projekte zu Protokoll zu geben. Frage 3: Die in den Titeln 833 und 893 in der Titelgruppe 72 des Kapitels 07 02 veranschlagten Mittel dienen der Unterstützung von kommunalen Gebietskörperschaften bei den Investitionsvorhaben neben oder außerhalb bestehender Förderangebote. Die Ansätze wurden geschaffen, da es insbesondere in der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gelegentlich zu Fällen kam, in denen vorbereitende und begleitende Maßnahmen aufgrund der Fördervorgaben im bundesweit einheitlich Koordinierungsrahmen nicht förderfähig waren. Die in Titel 883 veranschlagten Haushaltsmittel dienten zu dem vorrangig für Investitionsmaßnahmen zur Einführung digitaler Hilfsmittel und Services, insbesondere bei Touristeninformationen. Gerade im Bereich der Touristeninformationen konnten in den zurückliegenden fünf Jahren mehrere Investitionsvorhaben unterstützt werden. Hier ist der Bedarf inzwischen zurückgegangen. Die Thüringer Tourismusgesellschaft hat dazu parallel ein Netzwerk „Touristinformation der Zukunft“ geschaffen. Die dort zusammengetragenen Erfahrungen fließen in die geplante Neukonzeption eines aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 2024 ein. Die Mittelanmeldung im Haushaltsentwurf 2024 ist daher auch eine Reaktion auf die Erkenntnisse zum Mittelabfluss in den zurückliegenden Haushaltsjahren und Ergebnis einer Bedarfsplanung. Die in Titel 893 angemeldeten Mittel sind abhängig von besonders bedeutsamen regionalen Entwicklungsmaßnahmen. Auch hier dienen die Mittel der Begleitung von Vorhaben, die im Wesentlichen aus anderen Förderprogrammen unterstützt werden. Solche Vorhaben sind zeitlich nicht immer präzise planbar, zumal das Land nur als Zuwendungsgeber und nicht als Projektträger auftritt. Derzeit absehbar werden die Haushaltsmittel weiterhin für die Entwicklung der Inselsbergregion und des Rennsteigs genutzt werden können. Frage 4: Der Tourismussektor wird durch das dafür gemäß Zuständigkeitsbeschluss der Landesregierung zuständige Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gefördert. Mittel stehen in den Titeln der Titelgruppe 72 in Kapitel 07 02 des Einzelplans 07 zur Verfügung. In den Haushaltsansätzen anderer Ressorts der Landesregierung ist Tourismus nicht als eigenständiger Ausgabenzweck ausgewiesen. Das schließt nicht aus, dass Aufgaben für Zuwendungen im Aufgabenbereich anderer Ressorts auch positive Auswirkungen auf den Tourismus haben, etwa Finanzierungen im Bereich „Kultur“, zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie Investitionen in den Naturschutz und die Verkehrsinfrastruktur. Eine vorrangige Förderung des Tourismussektors liegt diesen Ausgaben jedoch nicht zugrunde. Vielen Dank.

Protokoll ↗