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Martin Henkel

CDU 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer vor den Bildschirmen, auf der Tribüne, der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7451 „Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht“. Durch Beschluss des Landtags in seiner 105. Sitzung vom 17. März 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 19. April, in seiner 39. Sitzung am 24. Mai, in seiner 40. Sitzung am 1. Juni, in seiner 42. Sitzung am 6. September und in seiner 43. Sitzung am 25. Oktober und ebenfalls in der 44. Sitzung am 1. November 2023 beraten. Zum Gesetzentwurf wurden ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Grundlage des Antrags ist auch ein Gutachten aus der Evaluierung des Ministeriums zum Thüringer Vergabegesetz. Da gibt es einige Kernpunkte, die hier aufgenommen wurden, die ich kurz nennen möchte. Das sind der Abbau unnötiger Bürokratie, die konsequente Verschlankung des Gesetzes, die Erhöhung der Anwendungsgrenzen, die vergabefreien Kriterien zu prüfen und die weitere Digitalisierung. Das waren die Intentionen, die sich in dem Gesetz wiederfinden. Ihnen ist heute noch ein weiterer Änderungsantrag zugegangen, der gerade verteilt wird, der umfasst allerdings lediglich einen Verweis, eine Zahl, ein Verweis im Gesetz, der sich bei der Aufzählung geändert hat. Inhaltlich bleibt die Gesetzesvorlage, die heute diskutiert werden soll, gleich. Damit möchte ich schließen und möchte noch mal betonen, dass der Ausschuss die Annahme empfiehlt. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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