Heike Werner
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)
Ich schätze – das habe ich ganz am Anfang gesagt – die Kompetenz der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen sehr, die haben einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, und an den können wir uns sehr gern anbinden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
