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Christoph Zippel

CDU 03.11.2023 Sitzungen 7/121

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fühle mich bei diesem ganzen Tagesordnungspunkt so ein klein wenig an ein altes Bild erinnert, man kann es auch als Gag bezeichnen: Da wartet man stundenlang auf einen Zug, mit dem man an ein Ziel gelangen möchte, und dann kommen plötzlich zwei auf einmal. Hier ist es genauso der Fall: Wir warten seit Jahren auf ein ÖGD-Gesetz und dann haben wir plötzlich zwei. Aber statt des ICEs, auf den wir gewartet haben, kommen zwei wartungsbedürftige Regionalbahnen; das will ich gleich etwas ausführen. Ich freue mich natürlich, dass wir so hoffentlich zu einem ÖGD-Gesetz kommen, die alte Verordnung wird überarbeitet und in ein Gesetz umgewandelt, was zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist, in die Richtung öffentliche Gesundheit. Wir verbinden damit auch alle die Hoffnung für einen höheren Gesundheitsschutz. Auf diese Weise wird nicht nur eine Verbesserung unserer Versorgung möglich, sondern es wird auch eine Lücke in unserer Gesetzgebung geschlossen. Ich hoffe, dass die Regierungsfraktionen und die einreichende Gruppe der FDP bei all dem Lob und der überschwänglichen Stimmung nicht anfangen, sich auf die Schulter zu klopfen, denn dafür ist es dann doch noch etwas zu früh. (Beifall CDU) Das zwiespältige Gefühl, das ich schon anfangs erwähnt habe, hat nämlich seine Gründe: die fast acht Jahre, die es gedauert hat, bis nun Gesetzentwürfe vorliegen. Einige sagen vielleicht zwar, besser spät als nie, aber andere würden behaupten, dass diese Entwürfe vielleicht eher schlecht als recht sind. In den vergangenen acht Jahren hieß es – und da möchte ich insbesondere auf die regierungstragenden Fraktionen eingehen – von RotRot-Grün immer, wenn das ÖGD-Gesetz kommt, dann machen wir alles neu. Aber wo genau? Kollege Montag ist schon darauf eingegangen. Wo finde ich in diesem Gesetzentwurf die Innovation und die Verbesserung? Ich finde nur sicherlich notwendige Überarbeitungen. Sie wollen das, was schon lange in der Verordnung kritisiert wurde, verbessern, ohne das Gesetz besser zu machen. Aber das Gesetz hätte einer grundsätzlichen Überarbeitung, insbesondere mit den Stakeholdern des ÖGD, durchaus bedurft. Das macht man übrigens auch im Anhörungsverfahren, wenn die Landesregierung ein Gesetz einbringt, aber das ist ja schon längst nicht mehr üblich. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ha- ben wir das nicht erst gestern gemacht?) Das ÖGD-Gesetz erinnert mich in diesem Atemzug an das Thüringer Krebsregistergesetz aus dem letzten Plenum: wieder eine Lücke in der Gesetzgebung von Thüringen, wieder etliche Landtagsbeschlüsse über Jahre hinweg, wieder jahrelang nichts passiert. Und es ist nicht einmal die Landesregierung, die es einbringt. Stattdessen übernehmen eine Parlamentarische Gruppe und die regierungstragenden Fraktionen hier die Arbeit der Regierung. Dass Fraktionen die Arbeit der Regierung übernehmen, ist inzwischen bei Weitem kein Einzelfall mehr. Dieser Entwurf ähnelt den meisten Gesetzentwürfen, die seit dem 01.01. dieses Jahres eingebracht wurden. Rot-Rot-Grün hat allein zwölf von 29 Gesetzentwürfen vorgeschlagen, das entspricht 41 Prozent. Die Regierung hat nur acht Entwürfe eingebracht. Das entspricht 28 Prozent. Ich weiß nicht, wo Rot-Rot-Grün das Regierungshandwerk gelernt hat, denn in der Regel sind es nicht die Fraktionen, die den Großteil der Gesetzentwürfe einbringen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war bei der CDU so, bei euch!) Es sollte eine Regierung sein, deren Verwaltungsapparat den Sachverstand für diese Aufgabe hat. Und das insbesondere erwartet der Steuerzahler von der Regierung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Unter Herrn Ramelow allerdings läuft es – wie zu erwarten war – anders. Die Minderheitsregierung überlässt die inhaltliche Arbeit den Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen, (Unruhe DIE LINKE) denn andernfalls müsste die Regierung ja klären, wer zuständig ist, und das Justizministerium müsste auch noch das Gesetz prüfen. Die Regierung hat eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie muss sich einig und geschlossen präsentieren und den Entwurf verantwortungsvoll einbringen. Aber die Regierung fühlt sich dieser Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen. (Beifall CDU) Dadurch können Sie Folgendes machen: Sie können weiterhin Verantwortung vermeiden und alles auf Entwürfe schieben, die aus der Mitte des Parlaments stammen und auf die Sie natürlich keinen Einfluss haben. Wir als CDU-Fraktion sind entschieden gegen diese absurde Vorgehensweise und fordern hier die Regierung auf, wieder zu einem geordneten Gesetzgebungsverfahren zurückzukehren. (Beifall CDU) Wir sind bereit, den Prozess – und da möchte ich auf diese Gesetzeshilfe zurückkommen – in diesem Fall natürlich auch konstruktiv und lösungsorientiert zu unterstützen. Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Die Anhörung im Ausschuss wird hier so wichtig sein wie selten zuvor, denn wir brauchen dringend ein neues ÖGD-Gesetz – seit acht Jahren schon. Ich hoffe, wir kriegen die beiden klapprigen Regionalbahnen vielleicht mindestens zu einem Intercity ausgebaut, denn wir brauchen – und da will ich auch noch mal zur FDP gucken, das wissen Sie selbst, an manchen Stellen muss noch nachgeschärft werden – vielleicht nicht ganz so halbgare Entwürfe, die noch einen deutlichen Änderungsbedarf haben, sondern wir brauchen eine weitreichende und langtragende Lösung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, wenn sich die Landesregierung schon einen schlanken Fuß macht. Es wäre schön, wenn die Regierung tatsächlich auch mal das machen würde, was sie soll. Das Parlament hat dazu eigentlich hinreichend Stellung bezogen und deswegen hoffe ich, dass diese Initiativen aus der Mitte des Parlaments dann auch entsprechend zu guten Lösungen kommen, denn die Landesregierung hat sich ja hier der Arbeit verweigert. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ha- be allein acht Gesetzentwürfe der Landesregierung auf der Tagesordnung gezählt!)

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