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René Aust

AfD 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis zur vergangenen Woche konnte man doch die Hoffnung haben, dass die CDU hier in dieser Frage des Vergabegesetzes noch ein bisschen mehr Mut aufbringt. Dann haben Sie sich leider jetzt doch auf einen mutlosen Kompromiss mit Rot-Rot-Grün eingelassen, und das, nachdem Herr Voigt doch fünf Jahre lang so sehr – jedenfalls in der Öffentlichkeit – dafür gekämpft hat, dieses Vergabegesetz loszuwerden und abzuschaffen. Insofern als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Wir hatten es in der Ausschusssitzung auch mit den Evaluierungen der Auswirkungen dieses Vergabegesetzes zu tun. Da muss man schon sagen, dass das eine oder andere, was vor mittlerweile über vier Jahren befürchtet worden ist, auch eingetreten ist. Mal ein Beispiel, was die ökologischen Kriterien bei der Vergabe betreffen: Da wurde davor gewarnt, dass die Beschaffungsstellen überhaupt nicht dazu in der Lage sind, tatsächlich hier zu prüfen, und dass es am Ende des Tages, selbst wenn es geprüft wird, doch nur dazu führt, dass wir rechtsunsichere Vergaben haben. Uns wird zurückgemeldet, dass genau das, wovor gewarnt worden ist, am Ende des Tages auch eingetreten ist. Deswegen fordern wir – und das wäre bei dieser Änderung auch notwendig gewesen –, die ökologischen Kriterien aus diesem Vergabegesetz zu entfernen und abzuschaffen. Zweitens: Nun könnte man auf die Idee kommen und sagen, na ja, immerhin gibt es doch auch den Vergabemindestlohn. Der sollte sich bewährt haben. Aber auch das ist nicht der Fall. In der Realität ist dieses Gesetz, das, was hier auch vorliegt, längst überholt. Zusammen mit dieser neuen Art und Weise, den vergabespezifischen Mindestlohn zu berechnen, käme man im nächsten Jahr auf 14 Euro. Und Sie schreiben in Ihrer Vorlage: Unterfällt die ausgeschriebene Leistung keinem als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, dann soll künftig dieser neue vergabespezifische Mindestlohn in der neuen Art und Weise, wie er berechnet wird, angelegt werden müssen. Nun ist das aber nicht so. Denn wenn kein repräsentativ festgestellter Tarifvertrag festgestellt werden kann, dann gilt zunächst einmal ein branchenspezifischer Mindestlohn. Nun vergleichen wir die 14 Euro, die Sie anlegen – de facto anlegen in Ihrer gemeinsamen Vorlage hier heute –, mit dem, was tatsächlich an branchenspezifischen Mindestlohn in den relevanten Bereichen schon aufgerufen wird. Bei Gerüstbauern sind es ab 2024 13,95 Euro, bei Dachdeckern sind es aktuell 14,80 Euro, bei Elektro ab 1. Januar 13,95 Euro, bei Sicherheitskräften ab 1. Januar 14,50 Euro. Bei Glas- und Fassadenreinigung geht die Spannbreite von 13,50 Euro bis 16,70 Euro. Bei Zeitarbeitern gelten noch bis 2024 13,50 Euro, die danach auch angehoben werden. Mit anderen Worten: Sie machen den Unternehmen Bürokratie, ohne dass es irgendeinen positiven Effekt auf die meisten Arbeiter haben wird. Auch deswegen ist dieses Gesetz, so wie Sie es hier heute vorlegen, überflüssig und wir werden dem nicht zustimmen. (Beifall AfD) Nun möchte ich noch mal auf das zurückkommen, was ich eingangs gesagt habe. Herr Voigt hat vor fünf Jahren hier gestanden und darüber gesprochen, dass dieses Vergabegesetz Bürokratiewust, Bürokratiewahn sei, das man überhaupt nicht einführen dürfe, weil es der Thüringer Wirtschaft schaden würde und eben auch dem öffentlichen Auftragswesen. Dass Sie sich heute in der Art und Weise daran beteiligen, das fortzusetzen, nachdem Sie in den vergangenen fünf Jahren so große Töne gespuckt hatten, das werden Sie im kommenden Wahlkampf erklären müssen, dass Ihnen der Mut fehlte, gemeinsam mit uns und der FDP eine deutlich stärkere Reform bzw. die Abschaffung des Vergabegesetzes hier durchzusetzen, dass Sie mehr Angst davor hatten, was Berlin darüber sagt, als dass Sie zu der Thüringer Wirtschaft hier gestanden hätten. Das ist das, was Sie in den kommenden Monaten den Leuten im Wahlkampf erklären müssen. Ich sage Ihnen, das werden Sie nicht erklären können. Wir werden diese Vorlage ablehnen und stimmen im Übrigen den Vorlagen der FDP zu. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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