Robert-Martin Montag
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)
Frau Präsidentin, noch mal zu dem, was eben gesagt worden ist. Christoph Zippel hat recht: Das ist eine Aufgabe gewesen, die eigentlich durch die Landesregierung zu erledigen gewesen ist. Und man merkt es dem Gesetzentwurf von euch an: Ihr habt alles, was euch eingefallen ist, da reingekippt. Das ganze Ding hat keine Systematik. Es fehlt die Ressortabstimmung, die notwendig ist, um gute Gesetze zu machen, zwischen Justiz und Gesundheit. Und es fehlt vor allen Dingen die Anhörung der Betroffenen, die nämlich dazwischenkommt. Was ihr macht, ich weiß es nicht,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber ihr
habt das gemacht, die Ressortabstimmung! Alle Achtung!) ihr kennt euer eigenes Gesetz nicht.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ihr seid die Einzigen, die eine Behörde schaffen, und zwar die Mittelbehörde, die auch noch Teil der oberen Behörde ist, des Landesamts für Verbraucherschutz. Das macht überhaupt keinen Sinn. Es ist wichtig, dass so etwas unabhängig ist. Denn hättet ihr unseren Gesetzentwurf in § 4 mal gelesen, wir haben es nämlich leicht gemacht. Wir haben ein Mantelgesetz formuliert, um ein Landeszentrum für Gesundheit zu schaffen. So macht man das, wenn man Ahnung von Gesetzessystematik hat.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Denk
mal an deinen Blutdruck, Mensch!)
