Robert-Martin Montag
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)
Nein, ich habe nur 48 Sekunden, im Anschluss.
(Unruhe DIE LINKE)
Ihr sagt, wir haben nichts zur Prävention drin. Wir haben dazu in § 6 einen ganzen Abschnitt zur Prävention und Gesundheitsförderung. Also lest doch die Sachen, bevor ihr euch hier vorn hinstellt und Dinge erzählt, von denen ihr erkennbar, scheinbar keine Ahnung habt. Bitte, jetzt können Sie Ihre Frage stellen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch nicht dein Ernst!)
