Robert-Martin Montag
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gesetzentwurf zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, dass wir jetzt darüber reden, ist, glaube ich, etwas, was vor allen Dingen Rot-Rot-Grün selbst überrascht,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Nein!) denn Sie haben es ja seit 2016 nicht hinbekommen, etwas vorzulegen. Die FDP tut das und wir haben allen Grund, hier tätig zu werden. Denn die Rechtsgrundlage, auf der es basiert, stammt im Prinzip noch aus Zeiten der DDR. Thüringen ist das letzte Bundesland, das kein eigenes Gesetz, keine eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat, sondern das Ganze bisher nur auf Verordnungswege organisiert hat. Wir wissen aber nicht zuletzt durch die Coronapandemie, dass das Aufgabenspektrum des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durch die Entwicklung in Wissenschaft, in Medizin und Technik, den digitalen Wandel und auch die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung immer wieder verändert, komplexer wurde, dass sich die Strukturen aber vor allen Dingen in Thüringen nicht verändert haben. Das ist ein Problem. Wir wollen das ändern. Dass es so lange gedauert hat und es die kleinste Oppositionsgruppe hier vorgelegt hat, ist eigentlich ein Armutszeugnis für Rot-Rot-Grün.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will Ihnen das auch begründen. Denn seit dem Jahr 2016 gibt es einen Beschluss in diesem Haus, dass die Landesregierung etwas vorzulegen hat. Das war ein Auftrag aus diesem Haus. Passiert ist nichts. Der Beschluss, etwas vorzulegen, ist erneuert worden, ich meine, damals auf Antrag der CDU im Jahr 2022, und zwar noch im Jahr 2022. Passiert ist aber nichts. Jetzt ziehen die Koalitionsfraktionen mit einem Entwurf nach, auf den ich nachher noch mal eingehen werde, der aus unserer Sicht im höchsten Maße untauglich ist,
(Beifall Gruppe der FDP)
auch nur ansatzweise tatsächlich das einzulösen, was Sie selbst immer gefordert haben, nämlich die Strukturen des ÖGD vom 20. Jahrhundert ins 21. Jahrhundert zu holen, vor allen Dingen in Anbetracht der Herausforderungen, die der ÖGD in der Coronapandemie bewältigen musste. Aber darauf gehe ich nachher noch mal ein. Unser Gesetzentwurf zum Öffentlichen Gesundheitsdienst will die Gesundheitsämter vor Ort entlasten und so zu einer Verbesserung in Qualität und Leistung führen, im Arbeiten selbst, nämlich bei denjenigen, die im ÖGD tätig sind, aber auch bei unseren Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die ja spüren müssen, dass tatsächlich eine Qualitätsverbesserung in der Leistung bei ihnen ankommt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wie wollen wir das machen? Wir wollen die Bündelung der Zuständigkeiten in einem Thüringer Landeszentrum, weil das notwendig ist, weil die Aufgaben so breit sind, dass sie vor Ort in den kommunalen Gesundheitsämtern gar nicht mehr erledigt werden können. Darauf komme ich gleich noch mal. Wir wollen entbürokratisieren. Eine ganz zentrale Forderung. Frau Ministerin Taubert hat schon wieder ein leichtes Zucken im linken Auge, wenn man von Entbürokratisierung spricht. Das verstehe ich. Sie führen es im Munde, wir tun es.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist eben der Unterschied zwischen einer klugen Opposition und einer etwas langsamen Landesregierung. Wir brauchen auch die Synergieeffekte, die wir nutzen wollen. Wir brauchen die Optimierung von Arbeitsabläufen. Ich hoffe, Frau Ministerin Taubert bleibt ruhig, wenn ich jetzt noch sage, wir wollen eben auch die Digitalisierung bei den Gesundheitsämtern voranbringen und tatsächlich die Möglichkeiten der KI nutzen, um die Gesundheitsämter von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir brauchen aber auch einheitliche Vorgaben bei Bescheiden, Rechtssicherheit bei landesweit einheitlichen Verordnungen, Entlastungen der Gesundheitsämter, beispielsweise von Gesundheitsberichterstattung. Wir brauchen das Einbinden wissenschaftlicher Expertise und Koordination, beispielsweise hinsichtlich biologischer Lagen, Virenlagen, bei Kampfstoffen und Bioterrorismus. Das sind alles Aufgaben des ÖGD, auch in Thüringen. Wir wollen die Entlastung von Meldepflichten, beispielsweise bei der Übermittlung der Meldedaten von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken durch das Kammerwesen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das heißt, wir tun das, was immer gefordert wird, es besser machen – weniger anstrengend bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität und Leistungsfähigkeit. Das ist ein Entwurf, auf dessen Diskussion ich mich sehr freue. Auf den Entwurf der Koalition gehe ich dann gleich ein. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
