Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 bis 3 zusammen beantworten werde: Im Folgenden werden die im Freistaat Thüringen bekannt gewordenen Straftaten mit Bezug zum aktuellen Nahostkonflikt mit Stand 26.10.2023, 12.00 Uhr, getrennt nach betroffenen Phänomenbereichen dargestellt. Im Interesse einer vollständigen Lagedarstellung werden nicht nur antisemitische oder antiisraelische Straftaten, sondern alle Delikte im Begründungszusammenhang aufgelistet. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage und der Aktualität der Ereignisse handelt es sich in Teilen um eine vorläufige Einstufung im Sinne des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Politisch motivierten Kriminalität. Auf die Vorläufigkeit der nachfolgenden Angaben wird ausdrücklich hingewiesen. Zu den einzelnen Delikten: Im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität ausländische Ideo‑ logien- wurden folgende Straftaten registriert: Am 09.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch, also Sachbeschädigung. Es handelt sich um folgenden Sachverhalt: Mit einem schwarzen Stift wurde der Schriftzug „Hamas“ auf das Klingelschild des Vereins Kulturbrücke Palästina Thüringen e. V. geschrieben. Am 12.10.2023 ein Delikt nach § 242 Strafgesetzbuch, also Diebstahl: Es wurde eine Flagge des Staates Israel, welche an einem Fahnenmast vor dem Rathaus Jena gehisst war, entwendet. Am 14.10.2023 wurde die Fahne Israels zunächst vom Fahnenmast des Erfurter Rathauses herabgelassen und anschließend entwendet – ein Delikt nach § 242 Strafgesetzbuch. Am 14.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: Auf einem Hinweisschild des Vereins Kulturbrücke Palästina e. V. in Weimar wurde der Vereinsname durchgestrichen und der Name der radikal-islamischen Vereinigung Hamas aufgebracht. Es handelt sich hierbei um einen Neuanfall zum 09.10.2023. Es geht weiter am 18.10.2023: Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch. Im Rahmen der Voraufsicht zu einer pro-israelischen Versammlungslage wurde am Haus der Republik in Weimar ein diffamierender Schriftzug in arabischer Sprache über eine Größe von 40 cm mal 100 cm festgestellt, welcher mit einem schwarzen Permanentmarker aufgebracht wurde. Das wurde als Sachbeschädigung nach § 303 erfasst. Am 19.10.2023 ein Delikt nach § 242 Strafgesetzbuch: Es wurde erneut eine Flagge des Staats Israel, welche an einem Fahnenmast vor dem Rathaus Jena gehisst war, entwendet. Am 21.10.2023 war wieder ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch zu verzeichnen. Hier wurde mittels Schablone und schwarzer Sprühfarbe die Parole „Free Palestine“ in den Maßen 90 cm mal 43 cm an der Fassade eines Gebäudes der Bauhaus-Universität angebracht. Hinsichtlich der vorgenannten Diebstähle von israelischen Flaggen wird derzeit geprüft, ob eine Strafbarkeit gemäß § 104 Strafgesetzbuch, also die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten, ob so ein Delikt vorliegt. Im Phänomenbereich Politische motivierte Kriminalität ‑ sonstige Zuordnungen- wurden folgende Straftaten registriert: Am 08.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: Es wurden die Kabelbinder eines auf das jüdische Kulturerbe, jüdisches Ritualbad Mikwe in Erfurt verweisenden Informationsbanners zerschnitten und zwei Aufkleber, unter anderem „Thüringen Terror“ und das Wappen des FC Rot-Weiß-Erfurt, aufgeklebt. Am 09.10.2023 ein Delikt nach § 185 Strafgesetzbuch: Der Redner einer Versammlung auf dem Jenaer Holzmarkt wurde durch das Zeigen des Mittelfingers beleidigt. Am 13.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: Auf der rückseitigen Umfriedungsmauer der Synagoge in Mühlhausen wurde eine derzeit nicht definierbare Buchstabenkombination aufgebracht. Am 16.10.2023 ebenfalls ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: Im jüdischen Ritualbad Mikwe in Erfurt wurde mit einem weißen Lackstift der Name des Fußballvereins Rot-Weiß Erfurt aufgebracht. Weitere unleserliche Schriftzüge befanden sich in unmittelbarer Nähe. Und schließlich kam es am 17.10.2023 zu einer weiteren Sachbeschädigung. Hier wurde mit einem schwarzen Edding an der Moschee in Weimar ein Schriftzug bestehend aus zwei Wörtern angebracht. Das erste Wort könnte „Terror“ heißen, das zweite Wort ist unleserlich. Ich komme zum Phänomenbereich motivierte Kriminalität ‑ rechts-. Hier wurden folgende Straftaten registriert: Am 15.10.2023 ein Delikt nach § 86a Strafgesetzbuch: Auf dem Tisch einer Sitzgruppe in der Promenade in Apolda wurden insgesamt 47 Hakenkreuze und die Aufschriften „Fuck Islam“ und „Sieg Heil“ festgestellt. In der Parkanlage wurde in einiger Entfernung noch auf einem Tisch einer weiteren Sitzgruppe ein Hakenkreuz und an einem Mülleimer die Aufschrift „Fuck Islam“ festgestellt. Am 15.10.2023 ein Delikt nach § 130 Strafgesetzbuch: Auf Facebook postete eine Person aus Erfurt eine Abbildung mit Parolen wie „Es wird Zeit für einen weltweiten Krieg der anständigen Menschen, gegen all die jüdischen Lügen!“ Am 16.10.2023 ein Delikt nach § 223 Strafgesetzbuch: In einem Zug zwischen Weimar und Erfurt gerieten zwei Personen in einen Streit, in dessen Verlauf der Tatverdächtigte den Geschädigten fremdenfeindlich beleidigte. In der weiteren Folge kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, durch die beide Personen leicht verletzt wurden. Am 19.10.2023 ein Delikt nach § 86a Strafgesetzbuch: Während einer Pro-Palästina-Versammlung auf dem Angerdreieck in Erfurt skandierte eine weibliche Person in Richtung des Aufzugs den Hitlergruß, rief „Heil Hitler“ sowie „Arbeit macht frei“. Am 02.10.2023 ein Delikt nach § 130 Strafgesetzbuch: Auf dem Gelände des Petersbergs in Nordhausen wurden mit schwarzer Sprühfarbe diverse Schriftzüge gesprüht, unter anderem „Islam lebe hoch“, „Wir verlieren“ versehen mit einem Hakenkreuz und „Israel“, „Heil Hitler, Rushia“, „ich ficke den Islam“, „Heil Hitler“, „Fuck den Islam“ und mehrere Hakenkreuze usw. usf. Am 20.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch. Vier Aufsteller der Dauerfotoausstellung auf dem Rathausplatz in Weimar wurden wahrscheinlich mit einem Stein beschädigt und hierdurch ein Sachschaden in Höhe von 500 Euro verursacht. Am 21.10.2023 ein Delikt nach § 130 Strafgesetzbuch. In der Weimarer Innenstadt wurde der Schriftzug „Alle Juden lügen“ an einer Litfaßsäule angebracht und somit die dort befindlichen Plakate mit Bildern von vermissten bzw. entführten Israelis beschädigt. Am 22.10.2023 ein Delikt nach § 130 Strafgesetzbuch: Am Erfurter Anger wurde eine männliche Person festgestellt, welche sich gezielt in einen Veranstaltungsraum begab, ein ausgelegtes Transparent bespuckte und volksverhetzende Aussagen tätigte. Am 25.10.2023 ein Delikt nach § 303 Strafgesetzbuch: In der Weimarer Innenstadt wurde eine Zeugentafel einer Dauerfotoausstellung durch Kratzer in einem Ausmaß von ca. 10 cm mal 10 cm beschädigt und hierdurch ein Sachschaden in Höhe von 100 Euro verursacht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
