Babette Pfefferlein
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)
Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Lieber Herr Montag, Sie haben sich hier kräftig aufgeregt, aber allzu viel Kritik an unserem Gesetzentwurf konnte ich Ihren Worten jetzt nicht entnehmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich versuche es mal mit etwas Sachlichkeit. Ich freue mich, dass wir heute endlich – das stimmt, es hat lange gedauert – über zwei Gesetzentwürfe zum Öffentlichen Gesundheitsdienst sprechen und das auf den Weg bringen. Ja, es stimmt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wurde aber nicht nur in Thüringen in den letzten Jahren, Jahrzehnten stiefkindlich behandelt. Das war schon vor der Coronapandemie bekannt. Man muss aber auch mal feststellen, dass die Gesundheitsämter unter Corona gerade auch in Thüringen eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Das war unter diesen ganzen Umständen oft nicht einfach. Das muss an der Stelle auch mal betont werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Natürlich kann man viele Dinge kritisieren. Ich habe auch viel kritisiert. Aber selbst die Ampel in Berlin hat das erkannt, im Koalitionsvertrag reagiert und betont, dass der Gesundheitsdienst gestärkt werden muss. Schon 2020 wurde in Berlin beschlossen, dass bis 2026 4 Milliarden Euro vom Bund für den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung stehen. Der Teil des Geldes, der für Thüringen zur Verfügung steht, den wollen wir gut für die Baustellen anlegen, die ich eben schon ein bisschen angerissen habe. Wir wollen die Anforderungen an einen modernen und zukunftsorientierten Gesundheitsdienst mit dem von uns hier vorgelegten Gesetzentwurf auf eine rechtssichere gesetzliche Basis stellen. Die FDP hat einen eigenen Gesetzentwurf eingereicht. Beiden Initiativen liegt die Überzeugung zugrunde, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitswesens ist. Inhaltlich liegen uns beide Gesetzentwürfe vor. Wir müssen darüber reden und uns damit auseinandersetzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir da eine gute Lösung hinbekommen, auch noch in dieser Legislatur. Wir wollen den ÖGD als dritte Säule des Gesundheitswesens wieder so ausstatten, dass er seinen vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, der Prävention, der Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung bestens nachkommen kann. Denn in den vergangenen Jahrzehnten sind die Strukturen starr geblieben. Doch nur gute Strukturen können bei Veränderung bestehen. Sie müssen mit der Zeit gehen, sich an die Erfordernisse anpassen. Nur dann können die vielfältigen Aufgaben in guten wie in schlechten Zeiten bewältigt werden. Mit der Reform des ÖGD müssen wir vorankommen, um für zukünftige Krisen und Bedrohungen gewappnet zu sein. Weitere Epidemien und Pandemien wie Corona sind absehbar. Die weltweit zerstörten Ökosysteme und der Klimawandel werden als Ursachen gern verdrängt, sind aber die Konsequenz des menschlichen Umgangs mit der Natur. Und weil wir darum wissen, muss das neue ÖGD-Gesetz so aufgestellt sein, dass dieses wichtige Organ unserer Gesellschaft besonders gut für die Aufgaben der kommenden Jahre gerüstet ist. Wir wollen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst multiprofessionell, interdisziplinär und vernetzt arbeiten kann. Dazu braucht es neue und effizient arbeitende Strukturen, moderne und digitalisierte Verwaltung und die gut bezahlte Fachlichkeit mit Anbindung an die Wissenschaft. Die Arbeit darf nicht durch finanz- und verwaltungspolitische Schranken ausgebremst werden. Dafür müssen wir im Schulterschluss zusammen auf der Landes- und auf der Kommunalebene arbeiten. Unser Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Drucksache 7/8922 greift das auf und beinhaltet im Wesentlichen klare Aufgabenzuweisung auf der Ebene der unteren Gesundheitsbehörden. Diese werden darin auch genauer zugeordnet und besser beschrieben. Neue Aufgabenzuweisungen werden auf der Ebene der oberen Landesbehörde etabliert und der Öffentliche Gesundheitsdienst soll in moderne und digitale Strukturen eingebettet werden. Damit können die auch vom Bund bereitgestellten Gelder in die Neuaufstellung eines leistungsfähigen ÖGD fließen, in dem die Orientierung am Gemeinwohl und gesundheitliche Chancengleichheit an erster Stelle stehen. Damit soll auch in Thüringen der ÖGD aus der Stiefkindecke herauskommen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und, wie gesagt, ich bin davon überzeugt, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
