Olaf Müller
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der Landtag hat die Landesregierung im Februar 2022 aufgefordert, das Vergabegesetz einer vorfristigen Evaluation zu unterziehen. Zu diesem Zeitpunkt war das Gesetz drei Jahre in der Praxis erprobt worden. Es hatte sich aber schon gezeigt, dass es Änderungsbedarf gab. Die Überprüfung sollte insbesondere die Schwellenwerte, die Höhe des Vergabemindestlohns und den Anwendungsbereich des Gesetzes umfassen. Ziel war eine Vereinfachung und Verschlankung des Vergabeverfahrens. Das sollte unter anderem durch eine stärkere Digitalisierung und die Endbürokratisierung des Verfahrens erreicht werden. Das Gutachten sprach sich unter anderem dafür aus, auf Regelungen zu verzichten, die für das Verfahren bereits an anderer Stelle verbindliche Festlegungen trafen. Der vergabespezifische Mindestlohn sollte beibehalten und das Verfahren durch die Nutzung digitaler Verfahren weiter vereinfacht werden. Es sollten Formblätter so weit wie möglich entfallen und die Anwendungswertgrenzen angehoben werden. Diesen Forderungen sind wir, so weit wie es in einem noch recht langwierigen Verhandlungsprozess möglich ist, nachgekommen. So sind wir übereingekommen, den vergabespezifischen Mindestlohn auf mindestens 1,50 Euro über dem jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Die Anwendungswertgrenzen werden angehoben. Der Vorrang für Open-Source-Lösungen bei der Beschaffung von IT-Produkten wird festgeschrieben. Das Vergabeverfahren kann so weit wie möglich per E-Mail abgewickelt werden und staatliche und kommunale Auftraggeber haben sicherzustellen, dass ihre Vergaben auf der digitalen Vergabeplattform des Landes oder auf dem Bekanntmachungsservice des Bundes verzeichnet sind. Es wird so ein Beitrag zur Endbürokratisierung des gesamten Verfahrens geleistet. Besonders wichtig war uns aber auch, dass soziale Kriterien weiterhin auf allen Stufen des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden können. So können Auftraggeber neben dem Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer auch die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen oder die Beschäftigung von Auszubildenden, Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen in das Verfahren mit einbeziehen. Gleiches gilt auch für umweltbezogene Aspekte wie die Verwendung von Produkten aus recycelten Materialien oder ressourcenschonend hergestellten Produkten oder von Produkten und Materialien mit Umweltgütezeichen. Sehr geehrte Damen und Herren, nicht alles, was lange währt, wird richtig gut, aber wir haben einen Kompromiss und ein solcher Kompromiss stellt in der Regel niemanden wirklich zufrieden. Wir haben nicht alles erreicht, was wir angestrebt haben, etwa die Einbeziehung der kommunalen Ebene in die im Gesetz verankerten Anforderungen. Aber die Tatsache, dass es nun einen Kompromiss gibt, zeigt, dass die demokratischen Parteien in Verhandlungen zu gemeinsamen Lösungen in vielen Sachthemen kommen können. Nehmen wir es als Beispiel für weitere Gesetzgebungsverfahren und die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
