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Babette Pfefferlein

GRÜNE 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, heute wird hier sehr emotional diskutiert, auch beim Thema „Maßregelvollzug“, das uns schon sehr lange beschäftigt. Es steht auch schon sehr lange auf der Tagesordnung. Es ist auch notwendig, dass wir heute darüber reden. Herr Plötner hat es gut dargestellt, warum es wichtig ist, dass der Maßregelvollzug wieder verstaatlicht wird, nicht zuletzt auch wegen der Kostengründe ist das notwendig. Aber wenn man mal überlegt, das war 2002, als der Maßregelvollzug unter CDU-Regierung damals privatisiert wurde. Genau genommen wurden drei Einrichtungen an private und gemeinnützige Träger verkauft und mit sehr, sehr langen Beleihungsverträgen ausgestattet. Das war damals nicht ungewöhnlich, aber Thüringen war ganz vorn dabei. Damals ging eine Welle durch ganz Deutschland. In vielen Bundesländern wurde der Maßregelvollzug aus dem staatlichen Betrieb in die Privatwirtschaft abgegeben. Schon als zweites Bundesland schaffte der Freistaat damals die Umwandlung. Inzwischen ist klar, dass es nicht nur von Vorteil war, sich als Land aus der Zuständigkeit zurückzuziehen. Das wurde heute schon mehrfach betont, warum es so war und auch warum das nicht so gut war. Grundsätzlich ist die Aufgabe vom Maßregelvollzug nämlich nicht privatisierbar, sondern nur die Durchführung kann abgegeben werden. Denn der Staat bleibt in der Verantwortung, gibt aber die Erfüllung dieser Verantwortung an Private ab. Das klingt schwierig, ist es auch, wie sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte rausstellte. Ich gehe mal davon aus, dass die damalige Privatisierung zu einer effizienteren und kostengünstigeren Erledigung der Aufgaben führen sollte – was Herr Plötner vorhin gesagt hatte, dass es nicht so war. Es hat sich nämlich über Jahre nicht so rausgestellt. Wir sind jetzt mitten in dem Prozess der Reprivatisierung des Maßregelvollzugs in Thüringen. Tragisch ist schon, dass das Land jetzt zurückkaufen muss, was es einst verkaufte. Auch die Querelen um die Erhaltung des Zeitplans hätten sicherlich nicht sein müssen. Das hat schon zu Unsicherheiten in der Belegschaft geführt. Das Gesundheitsministerium hatte es dann inzwischen auf einem guten Weg, und das zeigt sich auch bei einer Anfrage aus Stadtroda. Dort regt sich nämlich großes Interesse, vor 2030 in die Obhut des Landes zurückkehren zu können, obwohl zugegebenermaßen der Umzug der Einrichtungen Mühlhausen und Hildburghausen unter den Landesschirm etwas holprig vonstattenging. Um noch einmal auf den Antrag zurückzukommen, über den wir heute debattieren: Inzwischen sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, in Ihrer Neufassung Ihres Antrags davon abgerückt, die Re-Verstaatlichung wieder zu reprivatisieren. Es hört sich ein bisschen nach Kuddelmuddel an und das ist es auch. Was das bei den im Maßregelvollzug beschäftigten Menschen auslösen würde, das können Sie sich sicherlich alle sehr gut vorstellen. Aber Sie bleiben auch in der Neufassung Ihres Antrags dabei, Mängel in der Vorbereitung der Re-Verstaatlichung im Antrag zu beklagen, bleiben aber da sehr vage. Vielleicht bringt die heutige Debatte etwas mehr ans Licht. Ihr Antrag unterstellt Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Re-Verstaatlichung. Außerdem wird die Stellenbesetzung für das neue forensische Zentrum kritisch hinterfragt. Und Sie unterstellen dem Verfahren enorme Risiken. Deshalb soll der Prozess mit der Beauftragung zahlreicher Prüfaufträge und Berichtsersuchen an die Landesregierung hinterfragt werden. Der Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe – Punkt! Es geht um die Vollstreckung von Urteilen, die von Strafgerichten gegen psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter ausgesprochen werden. Die Durchführung des Maßregelvollzugs erfolgt in den psychiatrischen Krankenhäusern. Dieser Maßregelvollzug ist eben wie der Strafvollzug nun mal Landesangelegenheit. Da dürfen wir jetzt getrost noch etwas Geduld haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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