Heike Werner
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst mal will ich kurz auf Herrn Zippel eingehen, weil mich das doch etwas irritiert hat. Natürlich, eine Landesregierung bringt auch gern Gesetzentwürfe ein. Und da, wo es notwendig ist, wo sie die Aufgabe übertragen bekommt, findet das natürlich auch statt. Aber, das Ministerium hat auch viele andere Aufgaben. Wir sind für den Vollzug ...
(Unruhe CDU)
Ja, Herr Zippel, Sie haben es ja scheinbar nicht verstanden.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Immer die
gleichen Ausreden!) Herr Zippel, nein. Warten Sie doch erst mal ab. Die Ministerien sind auch für Vollzug zuständig; auch für Aufsicht. Das sind Aufgaben, die vordergründig Aufgaben eines Ministeriums sind. Das sind die Aufgaben, die wir hier gemeinsam in den Regierungen bewältigen. Dazu gehört sicherlich auch, Gesetzentwürfe zu schreiben, wo es, wie gesagt, wichtig, notwendig ist. Aber ich lege sehr großen Wert auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Parlament. Ich glaube, dass das Parlament eben aufgrund der guten Verortung …
(Unruhe im Hause)
