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Stefan Schard

CDU 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Wenn etwas nicht funktioniert, dann muss umgesteuert werden. Das ist auch Aufgabe von Politik, meine Damen und Herren, und das ist Aufgabe von Regierung. Gerade in der Migrationspolitik funktioniert vieles nicht. Ich warne an dieser Stelle auch davor, dass die Hoffnungen der Menschen auf dringend notwendige Veränderungen nicht enttäuscht werden. Auf dem Spiel stehen sowohl der soziale als auch gesellschaftliche Frieden, das Vertrauen in das Funktionieren unseres Staats und nicht zuletzt auch das Vertrauen in eine funktionierende Demokratie, in der Gesetze angewandt und durchgesetzt werden. Auch das ist natürlich die Vorgabe für den Bund-Länder-Gipfel am Montag, auf dem es meiner Ansicht nach zu dringenden Ergebnissen kommen sollte und auch muss. Um die weitergehende Überlastung in den Kommunen zu verhindern und das Migrationschaos zu beenden, muss der Zustrom der Menschen begrenzt, Ordnung hergestellt und auch Rückführungen müssen dringend durchgesetzt werden. Die Kommunen haben da in den vergangenen Monaten im Bereich „Migration“ Herausragendes geleistet und sind weiter vor immense Herausforderungen gestellt. Es gibt kaum noch freie Unterbringungsmöglichkeiten oder Schulplätze und verfügbaren Wohnraum in den Städten, in den Gemeinden geschweige denn auch kurzfristig zur Verfügung stehende Integrationsmaßnahmen. Weiter steigende Zugangszahlen sind schlichtweg nicht mehr zu bewältigen. Wenn das Land auch in Zukunft seinen humanitären Verpflichtungen nachkommen will, muss insbesondere die irreguläre Migration begrenzt und beendet werden. Dafür, meine Damen und Herren, dass es Grenzen in der Aufnahmekapazität gibt, was in der Vergangenheit und zum Teil auch heute immer wieder negiert wird, ist am Beispiel Thüringens augenscheinlich und offenkundig. Eben weil in jüngster Vergangenheit keine Kapazitäten mehr zur Verfügung standen, musste sich Thüringen vorübergehend aus dem Verteilsystem des Bundes abmelden. Ich weiß immer noch nicht, ob Hermsdorf und Eisenberg an das EASY-System angeschlossen sind. Und was mit den Menschen passiert, die jetzt in die vollen EAEs verteilt werden sollen, das weiß man auch noch nicht. Meine Damen und Herren, das, was ich gerade beschrieben habe, ist gerade ein Einverständnis dafür, dass es natürlich Grenzen von Aufnahmemöglichkeiten gibt. Die Kommunen können auch nicht dauerhaft dafür herhalten, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben seit langer Zeit nicht gemacht und die Kapazität an eigenen Plätzen seit Monaten nicht ausgebaut hat, so wie wir das hier seit Langem gefordert haben. (Beifall CDU) Es ist eine Farce – und das kommt noch hinzu – gegenüber den Kommunen, wenn von der Landesregierung aufgestellte Standards nur in den Einrichtungen der Kommunen und nicht in den Einrichtungen des Freistaats gelten. Wenn Thüringen dann noch durch eigene Landesaufnahmeprogramme die Lage verschärft, die Kommunen zusätzlich belastet und natürlich damit auch Anreize für Missbrauch setzt, wird die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht. Meine Damen und Herren, es muss dabei bleiben, dass die Außenpolitik vom und im Bund betrieben wird und eben nicht durch den Freistaat Thüringen. Selbst wer in den vergangenen Wochen und Monaten die Migrationspolitik des Freistaats Thüringen lediglich am Rande beobachtet hat, dem offenbarten sich permanente Überforderung sowie auch andauernde Realitätsverweigerung. Wenn Deutschland und auch Thüringen in Zukunft ihren humanitären Verpflichtungen gerecht werden können sollen, dann muss die Migrationspolitik schnell und nachdrücklich auf aktuelle Zustände angepasst werden. Die Zuwanderung muss sinnvoll geordnet, sinnvoll gesteuert werden und auch an den EU-Außengrenzen muss dafür gesorgt werden, dass nicht jeder, der nach Europa kommen will und mitunter auch kein Recht auf Aufnahme hat, auch nach Europa kommen kann. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dafür sind wir definitiv nicht zuständig!) Im Bundesrat bzw. am Montag im Bund-LänderGipfel werden wir das ja sehen, Herr Dittes. Die aktuellen Berichte von einer Vielzahl abgelehnter Asylbewerber in dieser Woche, die in der Vergangenheit teilweise bis zu acht Mal in Deutschland eingereist sind und jedes Mal einen neuen Antrag mit der Folge gestellt haben, dass ihnen neue Leistungen bewilligt werden mussten, sprechen nicht gerade für einen durchsetzungsfähigen Staat, der diesem Missbrauch Einhalt gebietet und Einhalt gebieten will. Es sind natürlich solche Berichte, die das Vertrauen in die Politik und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik beeinträchtigen und zuweilen auch zerstören. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch etwas sagen. Wenn man im zuständigen Ausschuss nach solchen Zahlen fragt, dann liegen keine statistischen Erhebungen vor, aber in anderen Bundesländern gibt es komischerweise diese Zahlen. Auch das sind natürlich Umstände, die für sich sprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Recht auf Asyl ist nicht automatisch ein Recht auf Zuwanderung und wie ich hier immer wieder wahrnehme, scheinen das manche zu verwechseln. Der Staat hat gerade die Pflicht, das eine vom anderen zu unterscheiden und entsprechend darauf zu reagieren. Die Signale, meine Damen und Herren, dass nahezu jeder, der hierherkommt, dann auch bleiben kann, auch das sind Umstände, die die Menschen auf diese wackligen Boote, auf diese Seelenverkäufer locken. Es sind zwar nicht die einzigen Auslöser dafür, aber mitunter sind es auch gerade diese Signale, die zu den unmenschlichen Dramen im Mittelmeer führen. Wenn die offenkundige Perspektive besteht, dass man hierbleiben kann, auch wenn man keinen Anspruch darauf hat, dann machen sich natürlich viel mehr Menschen auf den Weg, dann am Ende auch über Schleuser diese Plätze auf den wackligen Booten zu kaufen und bedauerlicherweise für solche Bilder zu sorgen, die wir hier immer entgegennehmen müssen. Meine Damen und Herren, es ist nicht damit getan, an nur einer Stellschraube zu drehen. Nein, in der Lage, in der wir uns befinden, ist eine Vielzahl an Maßnahmen erforderlich und sinnvoll. Wir fordern an dieser Stelle die Landesregierung auf, die eigenen Landesaufnahmeprogramme zu beenden und dadurch die Belastung in den Kommunen nicht weiter zu erhöhen und den Kommunen natürlich auch die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, damit diese Überlastung abgefedert werden kann. Gerade der Familiennachzug über diese eigenen Aufnahmeprogramme – auch das ist offenkundig – bedeutet künftig eine stärkere Belastung in den Kommunen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es geht um Familiennachzug, Artikel 6 Grundgesetz!) Herr Dittes, es sind auch keine Einzelfälle, in denen kurzfristig und gezielt nach Thüringen gezogen wird, sei es manchmal auch durch Scheinanmeldung, um eben Angehörige nachzuholen. Und nachdem das dann umgesetzt ist, findet vielfach auch wieder ein Umzug in andere Bundesländer statt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist das denn?) Das mag Ihnen nicht gefallen, aber solidarisch mit anderen Bundesländern ist das nicht. Und wenn Sie das alles anzweifeln, meine Damen und Herren, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nennen Sie doch mal Zahlen, nennen Sie doch mal Fakten!) dann empfehle ich Ihnen mal Gespräche mit Ausländer- und Sozialämtern.

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