Diana Lehmann
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten jetzt das Vergabegesetz. Ich kann zu den Änderungsanträgen auch gleich noch was sagen, das ist kein Problem, die Unruhe ist unberechtigt. Wir beraten jetzt das Vergabegesetz und eines vielleicht vorweg: Ich bin wirklich ausgesprochen froh, dass es uns gelungen ist, in diesem Fall einen Kompromiss unter Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus zu erringen. Ich bin an der Stelle tatsächlich sowohl der CDU als auch der Koalition für die Verhandlungsbereitschaft, insbesondere in den letzten sechs Wochen, sehr dankbar, weil das die Grundlage dafür ist, dass wir heute einen gemeinsamen Vorschlag haben, mit dem beide Seiten nicht an allen Stellen zufrieden sind, aber an dem für beide Seiten auch gute Dinge vorkommen. Ich will etwas machen, was ich ansonsten nicht so oft mache, ich will an der Stelle tatsächlich auch noch mal unseren Referentinnen und Referenten danken: Robert Nagel, Katharina Wischmeyer, Antje Niebur und Sebastian Spiegel.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Ohne die Arbeit im Hintergrund und die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen hätten wir es in der kurzen Zeit tatsächlich nicht schaffen können, das hier zu einen. Für uns als Sozialdemokraten ist klar, mit öffentlichen Aufträgen dürfen keine Armutslöhne finanziert werden. Das ist auch der Grundgedanke, der uns bei der Beratung um das Vergabegesetz immer umgetrieben hat. Wir sind in die Debatte gegangen mit noch einem anderen Wunsch, nämlich einer deutlichen Ausweitung des Vergabegesetzes auf die kommunale Ebene, auf sonstige öffentliche Aufträge, Auftraggeber, auch mit einer Anhebung des Mindestlohns, einer Ausweitung der Sanktionen auch mit einem eigenen Gesetzentwurf, den wir im Rahmen der Einigung dann zurückgezogen haben. Ich will an der Stelle aber sagen, dass wir heute Ergebnisse haben. Ich will mit denen starten, mit denen ich zufrieden bin: Wir haben nicht nur eine Anhebung des vergabespezifischen Mindestlohns im Gesetz, sondern auch eine Dynamisierung, die quasi dazu führt, dass immer, wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, auch der vergabespezifische Mindestlohn ansteigt. Wir haben eine Ausweitung des Vergabegesetzes und der Vergaben auf alle Hochschulen und ihre Einrichtungen. Wir haben die Nachunternehmerhaftung und auch die Sanktionsmöglichkeiten beibehalten. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich eine zentrale Forderung, weil sich ein Gesetz, das keine Sanktionsmöglichkeiten hat, auch ad absurdum führt.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zum Beispiel eine einheitliche Vergabeplattform, die mit einer gewissen Übergangsfrist über die nächsten Jahre etabliert werden soll. Wir haben die Möglichkeit zur Direktvergabe auf 7.000 Euro angehoben. Wir haben aber auch eine deutliche Anhebung der Auftragswertgrenzen. Das führt zu Einschränkungen des Vergabegesetzes. Das ist der Teil, mit dem ich auch nicht so zufrieden bin; ein ganz kleines bisschen tut der schon weh. Trotzdem bin ich froh, dass es diesen Kompromiss zwischen CDU und der Koalition gibt, weil aus meiner Sicht zwei Dinge besonders wichtig sind: Zum einen wissen wir mit Blick auf das Lohnniveau in Thüringen, dass es deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Das heißt, der vergabespezifische Mindestlohn hat an der Stelle eine Bedeutung. Und auch die Regelung zur Tariftreue im Gesetz ist relevant und notwendig. Deswegen werden wir zum Beispiel den Änderungsantrag, den die FDP vorgelegt hat, ablehnen.
(Beifall DIE LINKE)
Auf eine andere Sache will ich noch mal verweisen. Wir haben im Gesetzentwurf und auch in der Vorlage, die wir jetzt haben, Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgenommen. Mir ist aber auch eine Sache noch mal wichtig: Es gibt einen Unterschied zwischen Bürokratieabbau und Standardabbau, und das Vergabegesetz schreibt aus guten Gründen Standards vor, nämlich die Standards, dass wir sagen, dass Vergaben nur dann wirksam sein sollen, wenn sie auch mit guter Arbeit und guter Entlohnung für die Kolleginnen und Kollegen verbunden sind. Das ist ein Anspruch, den wir meiner Meinung nach verfolgen müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Es gibt einen Änderungsantrag der CDU, der einen Bezugsfehler in der Beschlussempfehlung korrigiert. Dem werden wir zustimmen. Danke an dieser Stelle für die Beratung und Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
