Heike Werner
Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst ganz kurz eine Rückmeldung an Herrn Montag, damit wir uns auch nicht missverstehen. Jetzt ist er leider nicht da, aber ich will es hier an dieser Stelle trotzdem sagen und es dann noch mal persönlich besprechen. Ich schätze Herrn Montag sehr, als jemand der engagiert ist im Bereich der Gesundheit, des Gesundheitssystems, da er sehr viele Ideen hat und trotz der Kleinheit der Gruppe versucht, auch entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen. Das gelingt mal mehr, mal weniger gut. Aber die Initiative schätze ich sehr. Worauf es mir noch mal ankam: Heute bei dem Tagesordnungspunkt und auch an anderer Stelle wird jedes Mal gesagt: Frau Werner, hierhin müssen Sie die Prioritäten lenken. – Wenn es danach gehen würde, müsste jedes Gesetz, jeder Antrag Priorität eins sein. Dem stimme ich voll und ganz zu. Ich kann es mir gar nicht erlauben, Dinge eins nach dem anderen zu machen, sondern die müssen natürlich parallel behandelt werden, aber dann kann man nicht sagen, das eine wird nicht prioritär behandelt. Alle Dinge sind bei uns in der Priorität ganz weit oben und wir können es uns, wie gesagt, nicht erlauben, hier Abstriche davon zu machen. Das ist mir an dieser Stelle noch mal wichtig, deutlich zu machen. Ich habe das bei dem anderen Tagesordnungspunkt schon gemacht. Wir können nicht nur politische Initiativen umsetzen, wir machen das aber, weil es uns wichtig ist, wenn es hier im Landtag beschlossen wurde. Aber wir haben Verwaltung zu leisten, wir haben Vollzug zu leisten, wir haben Aufsicht zu leisten. Es ist extrem komplex in vielen Dingen und das macht sich genau hier beim Maßregelvollzug noch einmal fest. Jetzt noch mal an die Gruppe der FDP: Sie schimpfen sich doch immer als die Wirtschaftspartei. Ihnen müsste klar sein, wie schwierig das ist, so ganz komplexe Dinge, Entflechtungen von Unternehmen voranzubringen, wie viele Dinge dort auch beachtet werden müssen. Das sind keine Sachen, die von heute auf morgen umgesetzt werden können. Das sind umfangreiche Diskussionen, die stattfinden, da sind Anwältinnen und Anwälte, die gemeinsam versuchen, die besten Lösungen zu erarbeiten. Das ist uns wichtig gewesen, die beste Lösung nicht nur für den Maßregelvollzug, sondern natürlich auch für die betroffenen Träger des Maßregelvollzugs. Ich glaube, dass wir zu guten Lösungen gekommen sind. Aber gute Lösungen brauchen Vertrauen, die brauchen Zeit und auch Verständnis für einander.
(Beifall DIE LINKE)
Ich bin jetzt auch froh, dass die CDU ihren Antrag neu gefasst hat. Dem Ziel, dass der Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffektiv erhalten bleiben soll, kann ich ganz ausnahmslos zustimmen. Gleichzeitig wird mit der Neufassung des Antrags auch die Einleitung einer kritischen Prüfung und Evaluation der Re-Verstaatlichung gefordert. Mit dem Antrag wird auch gefordert, zu berichten, wie die Stellenbesetzungen für das Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie umgesetzt wurden. Diese Nachfrage ist sicherlich auf den Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Stellenbesetzung zurückzuführen und ich will sie deshalb auch nicht unbeantwortet lassen. Die Leitung des TZFP wurde erstmals im September 2021 öffentlich ausgeschrieben. Keine Bewerberin und kein Bewerber erfüllte das Anforderungsprofil, sodass das Auswahlverfahren ergebnislos beendet werden musste. Die Stelle wurde im März 2022 erneut ausgeschrieben und die Ausschreibung intern im Intranet des TMASGFF, im Intranet des Freistaats Thüringen sowie extern auf der Homepage des TMASGFF, im gemeinsamen Stellenportal der Landesverwaltung bei der ThAFF, auf „Bund.de“ sowie bei der Agentur für Arbeit veröffentlicht. Die Stelle konnte im Ergebnis dieses Auswahlverfahrens mit der bestgeeigneten Bewerberin besetzt werden. In Bezug auf die zukünftige Personalstruktur des TZFP verweise ich auf den Landeshaushaltsplan 2023, Einzelplan 08, wonach 22 Stellen mit Besoldungsstufen von A8 – mittlerer Dienst – bis A16 – höherer Dienst – geplant sind. In Ihrer Begründung zum Antrag bezieht sich die Fraktion der CDU zum einen auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs von 2022, der die Vorbereitung der Re-Verstaatlichung als völlig unzureichend zusammenfassend eingeschätzt hat. Nach meiner sowie auch der fachlichen Einschätzung erscheinen aber die gewählten Überschriften im betreffenden Teil des Berichts durchaus tendenziös und führen in der Folge offenbar leicht zu einer falschen Interpretation der Prüfergebnisse wie zum Beispiel im vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU. Beim genauen Lesen des Berichts des Thüringer Rechnungshofs fällt auf, dass ausschließlich die Ausführungen unter TZ. VIII.3 Derartiges, und zwar ausschließlich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, enthalten. Ein Adaptieren dieser Einschätzung auf den Bereich der Vorbereitung, wie im vorliegenden Fall erfolgt, Herr Zippel, ist nicht seriös. Zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung selbst hat mein Haus wiederholt und ausführlich dargelegt, dass aufgrund der Komplexität der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten, das heißt bei der Planung, nach Abschluss der Maßnahme als abschließende Erfolgskontrolle sowie als begleitende Erfolgskontrolle während der Durchführung der Maßnahme, durchgeführt werden. Lassen Sie mich daher an dieser Stelle kurz auf den im Sommer 2022 in meinem Haus durchgeführten Wirtschaftlichkeitsvergleich der Re-Verstaatlichung gegenüber dem Fortführen der Beleihung eingehen. Dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgte auf der Grundlage der Absätze 2 und 3 des § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, nach denen die Form der Aufgabenerfüllung zu wählen ist, die sich als die wirtschaftlichste darstellt. Auch wenn wir natürlich vor allem inhaltliche Gründe hatten, geht es aber auch darum, die wirtschaftlichsten darzustellen. Es wurde für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Variante der Re-Verstaatlichung in der Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Variante einer Fortführung der Beleihungsverhältnisse, wie sie bis zum 30. Juni 2022 für die Maßregelvollzugseinrichtungen in Mühlhausen und Hildburghausen bestanden, verglichen. Als Ergebnis der angewandten Kapitalwertmethode konnte festgehalten werden, dass die Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs im Jahr 2023 zu deutlich höheren Ausgaben als die Fortführung der Beleihung führt. Die Ursachen hierfür sind offensichtlich, zum Beispiel der Rückerwerb von Liegenschaften und Einrichtungen. Aber bereits mit Ablauf des dritten Jahres kann der Zeitpunkt erreicht sein, zu dem die Re-Verstaatlichung insgesamt wirtschaftlicher ist als ein Fortführen der Beleihungen. Insbesondere möchte ich hier noch mal auf den Wegfall des kalkulatorischen Gewinns hinweisen, auf die Selbstkosten der Träger in Höhe von 3 bzw. 4 Prozent zum Ausgleich des unternehmerischen Risikos. Also man muss da mal sagen, es gab hier einen jährlich zugesicherten Gewinn/Profit mit unseren Steuergeldern. Allein im Haushaltsjahr 2022 entstanden dadurch Aufwendungen in Höhe von 1,27 Millionen Euro. Diese Ausgaben fallen infolge der Re-Verstaatlichung definitiv weg und entlasten somit auch den Haushalt des Freistaats. Darüber hinaus ist wiederholt – beispielsweise zuletzt in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans 2024 – aufgefallen, dass vor allem seitens der Fraktion der CDU davon ausgegangen wird, dass es sich bei der Verwaltungseinheit des TZFP mit seinen aktuell kalkulierten 22 Personalstellen um zusätzliche Stellen im Vergleich zu dem vormals privat geführten Maßregelvollzug handelt. An dieser Stelle muss ich dem wiederholt und energisch widersprechen. Sowohl dem ÖHK in Mühlhausen wurden und dem Helios Hildburghausen werden allgemeine Personalkosten – hierbei handelt es sich unter anderem um anteilige Kosten der Geschäftsführung und der Konzernleitung, des Personalbereichs der Verwaltung, des Personals der Pflegedienstleitung usw. – erstattet. Das einfache Kumulieren dieser Kosten ergibt einen Wert von über 22 Personalstellen. Also zum Bericht des Rechnungshofs: Auch der Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass keine Zielerreichungskontrolle möglich ist, wurde durch das TMASGFF permanent widersprochen. Hierzu darf an dieser Stelle unterstellt und damit vorausgesetzt werden, dass die Finanz- und Personalziele darauf ausgerichtet sind, dass es mit der ReVerstaatlichung des Maßregelvollzugs zu keinen Kostensteigerungen kommen soll, sowohl bei der Personalstruktur als auch das Verhältnis Personal und Patientinnen und Patienten betreffend, sich die daraus resultierenden Kosten im Vergleich zu den bisherigen ausgereichten Mitteln an den Einrichtungen des Maßregelvollzugs zumindest nicht erhöhen. Eventuelle Zielkonflikte werden im Rahmen der oben genannten begleitenden Erfolgskontrollen natürlich aufgegriffen. Zusammenfassend kann ich in Bezug auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs nur bedauern, dass die wiederholt durch mein Haus zum Entwurf des Textbeitrags zum Jahresbericht gemachten Ausführungen und Erläuterungen weitestgehend keine Berücksichtigung fanden. Letztlich ist Ihnen allen bekannt, dass der Prozess der ReVerstaatlichung für die Maßregelvollzugseinrichtung am Standort in Mühlhausen zum 31. Dezember 2022/1. Januar 2023 vollzogen wurde. Für den Standort in Hildburghausen liegt seitens des bisherigen Trägers das grundsätzliche Bekenntnis zu einer zügigen Rückübertragung des Maßregelvollzugsbetriebs vor, die Verhandlungen – wie gesagt – laufen. Auch die im Antrag angesprochene deutlich höhere Kalkulation in der Haushaltsplanung 2023 ist übrigens nicht erkennbar. Die Erhöhung stellt zum einen ausschließlich die üblichen Kostensteigerungen – also Tariferhöhungen und Sachkosten, Energiekostenerhöhungen – dar und schließt nunmehr die tatsächlichen Personalkosten der einzelnen Einrichtungen des Maßregelvollzugs ein.
