Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zunächst gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Meißner, Sie stellen in der Einleitung Ihrer Mündlichen Anfrage zur Fachberatungsstelle „allerdings“ fest, dass ein am 4. Oktober dieses Jahres erschienener Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ den Eindruck vermittele, dass nicht Gewalt, sondern die Möglichkeit zur legalen Arbeit für Prostituierte, Probleme mit den Finanzämtern und der Wunsch nach legalem Aufenthaltstitel im Mittelpunkt der Arbeit der Beratungsstelle stünden. Dieser Eindruck ist durchaus richtig, denn die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die zu „allerdings“ finden, sind häufig von struktureller Gewalt – also Diskriminierung – und weniger von physischer Gewalt betroffen. Wer sich die Internetseite von „allerdings“ anschaut, sieht, „allerdings“ ist eine Fachberatungsstelle für Menschen, die erotische und sexuelle Dienstleistungen anbieten. Inhalte sind rechtliche und finanzielle, medizinische und soziale Fragen und, wenn gewünscht, eine Ausstiegsberatung. Die Beratung erfolgt kostenfrei und unabhängig davon, ob der Sexarbeit weiter nachgegangen wird. Sie ist anonym und auf Wunsch mehrsprachig und kann auch von Angehörigen und Freundinnen in Anspruch genommen werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt freiwillig und auf Initiative der Klientinnen. „Allerdings“ informiert und berät zur Sexarbeit und zu allen anderen Themen, bei denen die Klientel Unterstützung braucht. Bei der Beratung wird eine Förderung von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe sowie auch die Stärkung der Rechte der Sexarbeiterinnen verfolgt. „Allerdings“ wurde am 02.11.2022 nach § 1 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Prostitutionsschutzgesetzes als Fachberatungsstelle im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Prostitutionsschutzgesetz anerkannt. Die Einzelfragen möchte ich wie folgt beantworten: Zu 1: Zunächst ist anzumerken, dass nach § 1 Satz 1 Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution das Nachgehen der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern verboten ist. Ferner erfolgt gegenwärtig auf Bundesebene – es handelt sich um ein Bundesgesetz – eine Evaluation des Prostitutionsschutzgesetzes. Probleme im Zusammenhang mit dem Vollzug des Prostitutionsschutzgesetzes sind im für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales aktuell nicht bekannt. Die im Artikel aufgezählten Probleme betreffen weniger das Prostituiertenschutzgesetz als praktische Probleme allgemeiner Natur, insbesondere die Bewältigung von Behördengängen im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen Arbeit betreffend, insbesondere auch bei Personen mit Migrationshintergrund. Zu 2: Die Fachberatungsstelle „allerdings“ trifft häufig auf Menschen in der Sexarbeit, die psychische Gewalt erfahren, beispielsweise durch Zwangsouting im eigenen Land, Angst vor Zwangsouting und Verlust der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse. Zwang durch physische Gewalt ist der Fachberatungsstelle bislang nicht begegnet. Die Vorbeugung von Gewalt in der Sexarbeit und Zwangsprostitution spielt eine nicht unwesentliche Rolle in der Arbeit der Fachberatungsstelle „allerdings“, die durch Information und Gespräche mit Sexarbeitenden vorbeugend und beratend unterstützt, runde Tische von Sexarbeitenden für Sexarbeitende im geschützten Rahmen organisiert und Seminare mit den Themen, die die Menschen bewegen, durchführt. Zu 3: Die Fachberatungsstelle hat insgesamt fünf Menschen beraten und begleitet, die sich einen Umstieg/Neuanfang gewünscht haben. Alle fünf Menschen sind unserer Kenntnis nach in die Sexarbeit zurückgekehrt. Eine konkrete Zahl bezüglich der Vorbeugung oder des indirekten Schutzes vor psychischer oder physischer Gewalt ist der Fachberatungsstelle nicht bekannt. Die Ratsuchenden sind nicht verpflichtet, sich zurückzumelden, nachdem sie, egal, aus welchem Grund, die Beratung in Anspruch genommen haben. Zu 4: Das sind Fragen, wie beispielsweise eine Steuernummer überhaupt zu bekommen ist. Diese werden in einem von zehn Fällen in Verbindung mit anderen Fragen gestellt. Zu Arbeitsmöglichkeiten im Thüringer Sexgewerbe werden Fragen in einem von 30 Fällen gestellt. Diese beziehen sich meistens auf Sperrgebiete und die Angst, an einem möglicherweise illegalen Ort zu arbeiten. Da Prostituierte keine Gewerbeanmeldung benötigen, gibt es selten Fragen zu Gewerbeanmeldungen. Diese Fragen werden in Verbindung mit Informationen, die den Ratsuchenden teilweise in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern gegeben werden, gestellt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
