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Dr. Böhler

03.11.2023 Sitzungen 7/121

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute ist ein guter Tag, ein guter Tag für die Demokratie, ein guter Tag für Thüringen. Es liegt dem Plenum ein neues Thüringer Vergabegesetz im Entwurf vor. Darauf haben sich die drei die Regierung tragenden Fraktionen mit der CDU verständigt, also ein Gesetz, das die Handschrift die Mehrheit der Fraktionen des Thüringer Landtags trägt. Das ist ein Erfolg, der nicht selbstverständlich war, sondern nur zustande kommen konnte, weil die beteiligten Fraktionen zu Kompromissen bereit waren. Danke hierfür. Bereits Willy Brandt erklärte 1966 in einem Interview mit dem „Spiegel“: „Das Wesen der Demokratie ist der Kompromiss.“ Und bei einem guten Kompromiss entsteht etwas Neues, eine Politik, die unterschiedliche Interessen zusammenführt. So werden mit dem Gesetz die Ziele verfolgt, die im Gutachten unserer Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes benannt und auch vom Thüringer Normenkontrollrat im Sommer dieses Jahres empfohlen wurden. Ich möchte hier auf einige zentrale Punkte eingehen, die den Handlungsempfehlungen des Gutachtens folgen, denen der Normenkontrollrat weitestgehend zustimmte. Erstens: Eine Verschlankung – und ja, es ist eine Verschlankung und es ist eine Entbürokratisierung – erfolgt beispielsweise durch den Wegfall redundanter Normen. Zweitens: Der vergabespezifische Mindestlohn, so hatten es uns die Evaluatoren aufgegeben, sollte in den strategischen Fokus genommen werden. In der Evaluation wurde der vergabespezifische Mindestlohn von Auftraggebern und Auftragnehmern gleichermaßen empfohlen. Die Höhe soll – das wurde schon gesagt – mindestens 1,50 Euro über dem bundesgesetzlich festgelegten Mindestlohn liegen. Drittens – Herr Henkel hatte darauf hingewiesen –: Es erfolgt eine Erhöhung der Anwendungswertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 20.000 auf 30.000 bzw. bei Bauaufträgen von 50.000 auf 75.000 Euro. Gleichzeitig wurde die Wertgrenze für den Direktauftrag von 1.000 auf 7.000 Euro erhöht. Mit der Erhöhung der Wertgrenzen können viele kleine Aufträge zukünftig leichter, unbürokratischer und viel schneller vergeben werden. Schließlich wird auch mit der Kodifizierung einer möglichen E-Mail-Kommunikation unterhalb der EU-Schwellenwerte eine Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungspraxis eröffnet. Im Ergebnis liegt dem Thüringer ein Vergabegesetz vor, das dem Zeitgeist entspricht und einen Beitrag zur Entbürokratisierung leistet. Das Wichtigste ist, dieses Gesetz ist kein Selbstzweck. Ich bin davon überzeugt, dass das Gesetz all denjenigen in Thüringen guttun wird, die Vergabeverfahren durchführen. Das neue Vergabegesetz wird auch der Thüringer Wirtschaft guttun, weil so gerade auch kleine Unternehmen wieder eine Chance haben, sich dem Wettbewerb zu stellen. Es ist also auch gut für die Thüringer Wirtschaft, ein guter Tag für sie heute. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗