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Henry Worm

03.11.2023 Sitzungen 7/121

Fragestunde

Dann kann jemand anders gern fragen, aber für den Fragesteller ist die Fragemöglichkeit erschöpft. Dann schließe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt, die Fragestunde, weise noch mal darauf hin, dass nicht beantwortete Zusatzfragen zu den Mündlichen Anfragen genau wie die verbleibenden Mündlichen Anfragen innerhalb von einer Woche ab heute durch die Landesregierung zu beantworten sind. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 30, 33, 36, 37, 38 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8956 Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 38 Jastimmen, 34 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: So viel zum Thema: Ihr stimmt nicht mit der AfD!) Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Dietrich, zu Ihrer Wahl. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Jawohl, ich nehme die Wahl an!) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8961/8962 Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8963/8964 Unter a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Und nachdem der Wahlvorschlag auch hier in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, zum Beispiel im Ältestenrat, möglich. Unter b) Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 37 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Und auch hier, nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Unter b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag, nachdem er in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, zum Beispiel im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8960 Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Und auch hier gilt: Nachdem der Wahlvorschlag in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 a Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7451 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/8988 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8997 Neufassung dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9010 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9012 ZWEITE BERATUNG Ich weise darauf hin, dass der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 4 b zurückgezogen wurde. Das Wort erhält jetzt Herr Abgeordneter Henkel aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für die Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

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