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Heike Werner

03.11.2023 Sitzungen 7/121

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten König wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Zunächst wird davon ausgegangen, dass mit dem in Frage 1 genannten Thüringer Gesundheitsgesetz das Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst gemeint ist. Gemäß dem Landtagsbeschluss wurde ein Referentenentwurf eines Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes nebst Begründung erarbeitet, der das Studium eines internen Arbeitsentwurfs erreichte. Dieser Gesetzentwurf befand sich seit einigen Wochen in der fachlichen Abstimmung innerhalb des TMASGFF. Zwischenzeitlich hat die Parlamentarische Gruppe der FDP einen Gesetzentwurf – Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen – in die parlamentarische Debatte eingebracht. Aufgrund dessen hat sich der Diskussionsprozess um den Erlass und Inhalt eines Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes in den Thüringer Landtag verlagert. Mit Datum 25.10.23 haben auch die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Thüringer Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgelegt. Somit ist der Entwurf der Landesregierung mit notwendiger Meinungsbildung, externer Anhörung und Kabinettsbefassung überholt und nicht zielführend. Vielmehr sollte nun gemeinsam innerhalb des parlamentarischen Verfahrens ein qualifizierter Gesetzentwurf zur Beschlussfassung kommen. Zu Frage 2: Der Bericht liegt im Entwurf vor und befindet sich in der hausinternen Abstimmung. Zu Frage 3: Da mit den vorliegenden Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtags der Gesetzentwurf der Landesregierung als erledigt betrachtet werden muss, hat sich die Frage an die Landesregierung meines Erachtens erübrigt. Ich möchte aber noch mal darauf hinweisen, was ich heute Vormittag schon gesagt habe: Natürlich sehen auch wir die Notwendigkeit einer oberen Gesundheitsbehörde, welche eine koordinierende Steuerung im Gesamtgefüge einnimmt. Wir würden empfehlen, dass zu meinem Geschäftsbereich gehörende Landesamt für Verbraucherschutz als Basis zu nutzen und dort das Personal und die Aufgaben zusammenzuführen. Wir brauchen keine kleine Sonderbehörde, sondern wir sollten – das haben wir in der Pandemie gemerkt – sehen, dass wir die vorhandenen Ressourcen zusammenführen. Ich will noch mal daran erinnern, dass im Landesamt für Verbraucherschutz ja auch schon bestimmte Referate tätig sind, die für beispielsweise Pandemieprävention und Vorsorge wichtig sind. Also ich nehme mal die Veterinärabteilung des TLV, wo es um mögliche Zoonosen geht, es geht um Infektionskrankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragen werden können. Aber es gibt auch eine enge fachliche Bindung zum Bereich der Medizinprodukte und der Laborkapazitäten des TLV. Zu Frage 4: Der Gesetzentwurf befindet sich in der Verantwortung des Landtags. Dieser entscheidet im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über die erforderlichen Beteiligungen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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