Dr. Wolfgang Lauerwald
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, bereits im Jahr 2016 bekam die Landesregierung einen Landtagsbeschluss vorgelegt, nach dem sie ein modernes Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst erarbeiten sollte. Nichts geschah. Der Gesetzentwurf der AfD zu dem überfälligen ÖGD-Gesetz wurde 2020 erwartungsgemäß abgelehnt – lieber kein Gesetz als eines von der AfD.
(Beifall AfD)
Nun sind drei weitere Jahre verstrichen. Jetzt liegt uns ein Gesetzentwurf der FDP und obendrein einer der regierungstragenden Fraktionen vor – oder der Landesregierung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst war bisher bekannt durch Personalmangel, unterbezahlte Ärzte und Mitarbeiter, anachronistische Kommunikationshardware und unzureichende untergesetzliche Normensetzungen. Dann kam Corona. Der ÖGD rückte in den öffentlichen Fokus und hat in dieser Zeit seine Unschuld verloren.
(Beifall AfD)
Die Gesundheitsämter haben sich während der staatlich propagierten drei Jahre andauernden Coronakrise an der politisch gewollten Virusbekämpfung mit unangemessenen Maßnahmen und zum Schaden der Bürger beteiligt. Der Gesetzentwurf der FDP beinhaltet wesentliche strukturelle Neuordnungen. Durch Schaffung einer neuen Behörde mit Personal- und Kostenaufwuchs sollen mittels Zentralisierung die Gesundheitsämter entlastet werden. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, wissenschaftliche Expertise und Koordination sollen ambitioniert umgesetzt werden. Die entscheidende Frage, welche Aufgaben der ÖGD in Zukunft übernehmen soll, wird nicht gestellt. Der Vorschlag, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker von Meldepflichten zu entlasten, ist zu begrüßen. Die Weigerung der Altparteien, die schädlichen Auswirkungen der Coronamaßnahmen wenigstens zu reflektieren, führt dazu, dass in diesem Gesetzentwurf der ÖGD weitreichende Befugnisse erhalten soll, wie zum Beispiel die öffentliche Impfaufklärung sowie die Ermittlung von Impflücken in der Bevölkerung und Durchführung von Schutzimpfungen. Die Durchführung von Schutzimpfungen obliegt jedoch der ambulanten Medizin. Haus- und Kinderärzte kennen ihre Patienten am besten, können diese individuell beraten und impfen, und das Wichtigste: Es besteht ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis. Das kann der ÖGD nicht bieten.
(Beifall AfD)
Dieser Gesetzentwurf setzt auf die internationalen Gesundheitsvorschriften und medizinischen Leitlinien, die in der Coronakrise zum Ausschluss alternativer medizinischer Behandlungsoptionen geführt haben. Das geplante neue Thüringer Landeszentrum Gesundheit soll eine wissenschaftlich und medizinisch agierende Behörde mit weitreichenden Definitions- und Durchsetzungskompetenzen werden. Die zugesicherte Einhaltung des Datenschutzes ist vor diesem Hintergrund und dem Wunsch nach weitreichender digitaler Vernetzung und Einsatz von KI mehr als fraglich. Die Stärkung des ÖGD als Schaltstelle für die öffentliche Gesundheit, der im Sinne der Vorgaben des Robert Koch-Instituts handelt und dementsprechend die Bevölkerung einseitig informiert, ist unter den gegebenen Voraussetzungen wie politischer Szientismus, Durchsetzung der Interessen der Pharmaindustrie und von NGOs und Missachtung der Grundrechte abzulehnen. Daher lehnen wir auch diesen Gesetzentwurf ab.
(Beifall AfD)
Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün begründet sich aufgrund der sich verändernden Anforderungen und neuer Technologien sowie der defizitären rechtlichen Grundlage, die insbesondere während der Coronapandemie zum Vorschein kam und zur Einschränkung der Handlungs- und Reaktionsfähigkeit führte. Es muss also erst eine Krise kommen, damit ein seit sieben Jahren ausstehendes Gesetz in Angriff genommen wird. Auch dieser Gesetzentwurf gibt dem ÖGD weitreichende Befugnisse. Die unteren Gesundheitsbehörden sollen zum Beispiel durch Information und Beratung an einer flächendeckenden Verbesserung der Durchimpfungsraten der Bevölkerung mitwirken und Impfungen nach Empfehlungen des RKI, falls erforderlich, auch selbst in Fällen, in denen es aus Gründen des Bevölkerungsschutzes geboten ist, durchführen. „Bevölkerungsschutz“ ist ein dehnbarer Begriff und kann sich sehr schnell zur staatlichen Übergriffigkeit verändern. Es wird daran geforscht und es ist beabsichtigt, zukünftig alle Schutzimpfungen auf Basis der mRNA-Technologie durchzuführen. Diese Technologie ist weiterhin unausgereift. Es gibt immer noch keine prospektive, randomisierte, doppelblinde Langzeitstudie, welche die Wirkung und Sicherheit belegt. Die Erfahrungen mit der Coronagentherapie hat das Vertrauen der Bürger in die Impfungen, in die gesundheitspolitischen Maßnahmen, in die Gesundheitspolitiker, in die gesamte Regierung und auch in die Gesundheitsämter erschüttert.
(Beifall AfD)
Wenn dann noch Deutschland dem WHO-Pandemievertrag 2024 zustimmen sollte, liegen unsere Grundrechte in den Händen einer nicht demokratisch gewählten Institution, die sich über Pharmaindustrie, Privatiers und Geschäftsleute finanziert. Dann sinkt die Akzeptanz zur Politik und ihren Institutionen wie dem ÖGD weiter. Im Gesetzentwurf fehlt in § 7 bei der Krankheitsprävention der Bevölkerungsschutz gegenüber der möglichen Gesundheitsgefährdung durch flächendeckend errichtete 5G-Sendemasten mit Mobilfunkstrahlung, durch den Infraschall der Windräder oder durch Klimamanipulation mit Chemikalien in der Atmosphäre, zum Beispiel die Ausbringung von Gasen mit Schwebeteilchen, Aerosol, in die Atmosphäre, um das Sonnenlicht zu streuen, damit eine geringere Sonneneinstrahlung auf die Erdoberfläche trifft – Quelle: Umweltbundesamt. Solange die Maßnahmen des ÖGD im Rahmen der Coronakrise nicht aufgearbeitet sind und das Vertrauen der Bevölkerung nicht wiedergewonnen wurde, ist der Inhalt dieses Gesetzentwurfs nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
