Thomas L. Kemmerich
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, liebe Betroffene, durch Bürokratie Belastete und durch Bürokratie fast Erwürgte, wir leben in durchaus schwierigen Zeiten, die Wirtschaft lahmt und die Auftragslage vieler Unternehmen im Handwerk, gerade im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist durchaus bedrohlich. Der private Wohnungsbau ist zum Erliegen gekommen und die öffentliche Hand tut sich schwer mit dem Erstellen von Richtlinien und der Vergabe von Aufträgen im selbigen. In dem Zusammenhang reden wir jetzt über eine Veränderung im Thüringer Vergabegesetz. Eine Modernisierung und Verschlankung, die wir begrüßen. Aber trifft das tatsächlich auf diesen Entwurf zu? In meinen Augen ein klares Nein.
(Beifall Gruppe der FDP)
Nicht nur wir kritisieren hier jetzt diesen hier vorliegenden Entwurf, auch die IHK macht es, und zwar sehr eindeutig in ihrer gebührenden Zurückhaltung, aber ich denke in der Wortwahl doch sehr treffend.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ja, was wäre eigentlich mit der Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes? Es wäre nicht nur mutig, sondern auch gegeben, denn wir fallen ja nicht auf null zurück, sondern wir fallen auf den Standard zurück, den der Bundesgesetzgeber vorschreibt. Das ist ganz bestimmt kein schlechter. Aber der Mut fehlt oder politische Weitsicht oder es treibt weiter die Ideologie. Kommen wir zu dem, was jetzt gerade gefeiert worden ist, den sogenannten vergabespezifischen Mindestlohn, also 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn, der vorsprechende Kollege hat ja mal einen Strauß aufgemacht, was tatsächlich Sache ist, und eine volle Seite behandelt dieses Thema in diesem Entwurf. Es sind über 60 Zeilen eng geschriebener Text. Wenn das keine Bürokratie ist – ich weiß ja nicht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir haben ein umfangreiches System in Deutschland, das die Gesetzlichkeiten überprüft, seien es die tariflich gesetzten in der Lohnfindung oder leider auch gesetzlichen. Dazu bedarf es keiner weiteren Regelung. Das ist unnütze Bürokratie, die keinem nützt außer denjenigen, die das zu verwalten haben. Sie schadet den Unternehmen, sie nützt nicht den Arbeitnehmern, nein, sie behindert nur die öffentliche Vergabe. Deshalb ist das Ziel, Bürokratie abzubauen, auch in großen Teilen nicht erreicht. Kommen wir mal zu dem einen oder anderen Irrsinn, ich weiß nicht – der eine oder andere kennt den Film „Asterix erobert Rom“ und die schöne Szene, wo man die Formulare im Haus selber besorgen kann. Lesen Sie sich mal § 8 – Verfahrensanforderungen – durch. Bieter sind verpflichtet, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie sich den Dingen, die sie gerade machen, unterwerfen. Diese Erklärung gibt das Ministerium vor. Das wäre so, als wenn jeder Teilnehmer vor dem Betreten seines Autos an eine Behörde erst einen Zettel übermittelt und sagt: Jawohl, ich werde mich an die StVO halten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist das, was Sie wollen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jemand, der an dem Bieterverfahren hier teilnimmt, sich natürlich diesen Vorschriften auch unterwirft, die auch sanktioniert werden, mit Recht. Das stelle ich auch nicht in Abrede. Aber hier dann wieder noch ein Zettelchen auszufüllen, was eh wahrscheinlich keiner kontrolliert, außer dass das da ist, ist Unsinn.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern machen wir mit diesem Gesetz leider nichts besser, sondern vieles bleibt gleich schlecht, und wir werden das Ziel nicht erreichen, was uns allen notwendig ist, einerseits die Wirtschaft zu stärken, andererseits die öffentliche Vergabe zu vereinfachen. Auch die Sozialkriterien bleiben ja Teil des Verfahrens. Sie werden nicht im laufenden Verfahren abgefragt oder im Nachgang überprüft, sondern sie werden weiter vorangestellt, all das trotz vieler Empfehlungen, einer langen Anhörung, die wir gelesen haben, die wir uns noch haben vorlesen lassen oder auf Nachfragen noch mal haben erklären lassen, wo die Vertreter von Wirtschaft – ich weiß noch die sehr mahnenden Worte von Frau Colette Boos-John, stellvertretende IHK-Präsidentin und erfolgreiche Bauunternehmerin, die in verschiedenen Bundesländern dieses schönen Landes Aufträge abwickelt, die sagt, seinesgleichen wie in Thüringen findet sich nirgendwo. Insofern zurück auf Anfang: Wir werden im Wahlkampf weiter dafür kämpfen, dass wir dieses unsinnige Gesetz wirklich verschlanken bis abschaffen, um die Vergabe in Thüringen im Sinne aller Beteiligten moderner zu gestalten. Moderner heißt heute weniger Bürokratie, mehr auf Digitalisierung setzen und vor allen Dingen eins: Traut den Unternehmern doch mal zu, dass sie ihre Mitarbeiter vernünftig behandeln!
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Machen sie
aber nicht!) Traut den Unternehmern zu, dass sie ökologische Standards von sich heraus bedienen!
(Beifall Gruppe der FDP)
Traut den Unternehmern das zu, dass sie und ihre Kollegen nicht euch dafür brauchen, um vorzuschreiben, was verwendet wird. Das können die. Und dieses Lachen hier im Saal, damit es die Zuschauer draußen nur wissen: Das Lachen und Zwischenrufe kommen hier von der linken Seite. Die trauen den Unternehmern nichts zu, ich mache das. Insofern werden wir dieses Gesetz ablehnen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
