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Martin Henkel

CDU 03.11.2023 Sitzungen 7/121

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Ich möchte jetzt auch gar nicht weiter die Finger in die Wunde legen. Wichtig ist, dass wir hierhergehen und ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Bürokratie zurückgedrängt wird. Das ist nämlich wichtig. Schauen wir eine aktuelle bundesweite Statistik an. Die sagt: Von Mitte 2021 bis Mitte 2022 beliefen sich die Kosten für Bürokratie in Deutschland auf sage und schreibe 17 Milliarden Euro. Die Unternehmen berichten davon, dass 7 Prozent ihres Umsatzes für den bürokratischen Mehraufwand draufgehen. Das sind die Realitäten in Deutschland. Es wird immer wieder von Bürokratieabbau gesprochen, es passiert aber nichts. Die Realität ist eine andere. Es gibt immer mehr Bürokratie, immer mehr Vorgaben, immer mehr Kontrollpflichten. Damit muss doch endlich mal Schluss sein. Bürokratieabbau und schlanker Staat, das ist kein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit. In Deutschland hat die Bürokratie ein Ausmaß erreicht, welches die Leistungsfähigkeit des Staats, der Bürger und der Wirtschaft mittlerweile massiv gefährdet. Ich möchte dazu ein Zitat eines Gießereibesitzers bringen. Der sagt: Bürokratie ist der größte Fachkräftedieb, den wir im Moment haben. – Das ist auch so. Durch neue Regeln werden immer mehr Fachkräfte gebunden, die eben nicht zum Wirtschaftswachstum beitragen können. Und noch irrer ist, dass der Staat in den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt tritt, weil er immer mehr Leute einstellen muss, welche die Bürokratie kontrollieren. Auch das ist der falsche Weg. So kann es nicht weitergehen. Richtig ist, dass wir hier in Thüringen viele Dinge nicht regeln können, weil sie von Bundesebene oder von europäischer Ebene kommen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, echt jetzt?) Im Unterschwellenbereich des Vergabegesetzes haben wir aber die Möglichkeit, dies zu tun. Mit dem heute vorliegenden Entwurf zur Änderung des Vergabegesetzes wollen wir diese Chance nutzen, um Bürokratie abzubauen und um Verfahren zu erleichtern. Wir setzen ein klares Zeichen, dass bei Bürokratie nicht nur die eine Richtung „immer mehr“ zu beschreiten ist, sondern dass es auch geht, Bürokratie abzubauen, wenn man es denn nur will. Darauf kommt es an. Das ist ein erster Schritt, den wir gehen. Hauptziel der Änderung ist, dass wir Vereinfachung für die Vergabestellen, aber auch für die Bewerber schaffen, und dass wir dennoch die Rechtssicherheit in den Verfahren bewahren. Darauf kommt es an, sehr geehrte Damen und Herren. Das tun wir. Die Dinge wurden ja genannt. Ich möchte auch noch mal kurz darauf abstellen. In § 1 Abs. 1 werden die Anwendungsgrenzen des Gesetzes erhöht. 50 Prozent höhere Anwendungsgrenzen bedeutet, dass viele Vergaben gar nicht mehr in das Thüringer Vergabegesetz fallen. Das ist schon mal ein wesentlicher Fortschritt. In § 1 Abs. 2 geht es weiter. Da werden die Mindestgrenzen für einzelne Vergabearten vorgegeben. Zukünftig kann das Ministerium – Frau Staatssekretärin ist da – die Grenze auch noch nach oben korrigieren. Das haben Sie während der Coronapandemie gemacht. Die Möglichkeit sollen Sie beibehalten, weil wir damit gute Erfahrungen gemacht haben. Gehen Sie verantwortlich damit um und gehen Sie den Weg mit uns gemeinsam. Wissen Sie, was bei dem Gesetz auch wichtig ist? Wichtig ist für uns, dass wir Rechtssicherheit haben und dass die Änderungen sehr schnell kommen. Da signalisiert das Ministerium, dass die Änderungen zum 01.01. in Kraft treten können. Was haben wir denn davon, wenn wir hier mit Brachialgewalt irgendetwas durchsetzen, was letztlich dann nicht umgesetzt wird? Wichtig ist doch, dass es umgesetzt wird, dass die Erleichterungen für Unternehmen und für die öffentliche Hand möglichst schnell eintreten. Diese werden wohl zum 01.01. eintreten. Das ist ein ganz wesentlicher Erfolg. (Beifall CDU) Dann schauen wir auf die Mindestgrenzen. Auch diese sind bei Direktaufträgen von früher 5.000 Euro auf jetzt 7.000 Euro deutlich erhöht worden, im Baubereich freihändige Vergaben mit deutlicher Erhöhung, bisher 50.000 Euro, jetzt auf 250.000 Euro angehoben, wenn erst die Regeln greifen. Das sind doch alles Lösungen, die wir aus unserer Sicht sehr gut finden. In § 3 geht es weiter: digitale Veröffentlichungen. Hier wird dafür gesorgt, dass alle Veröffentlichungen auf der Plattform des Bundes bzw. des Landes sichtbar sind. Hier beschweren sich auch regelmäßig die Firmen und sagen, es gibt zu viele Plattformen. Wir haben jetzt gesagt: Auch wenn jemand, wenn eine Stadt eine Plattform x, y heute schon benutzt, ist es wichtig, dass es eine Verlinkung auf die zentrale Plattform des Landes und des Bundes gibt, sodass die Firma hergehen kann und nicht sieben oder acht Vergabeplattformen durchgucken muss, sondern auf die eine zentrale schaut und dort die Ausschreibung findet und sich darauf bewerben kann. Auch das ist ein guter Schritt, den wir hier gegangen sind. Kommen wir zurück zu einem weiteren Punkt unserer Reform, das ist die Abschaffung der Formblätter. Hier haben wir gesagt, wir müssen nicht das, was sowieso Gesetzeslage ist, noch mal definieren – Beispiel ILU-Normen. Die gelten sowieso. Da muss man zukünftig nicht noch mal sagen, dass man das in x Formblättern – insgesamt war das in 16 Seiten definiert. Unser Vorschlag war gewesen, dass man das in einem Satz machen kann: Ich erkläre, dass mir die Bestimmungen des Vergabegesetzes, insbesondere §§ 6, 7, 10, 12, 13, bekannt sind und ich die daraus resultierenden Anforderungen einhalten werde. – Das ist völlig ausreichend. Damit kann man 16 Seiten Formblätter ersetzen. Der Vergleich von Herrn Kemmerich, den du eben mit dem Auto gemacht hast, das ist alles schön und gut. Ja, man muss noch erklären, dass man in der Lage ist, das Auto zu fahren, dass man die Regeln einhält. Aber das, was wir bisher hatten, wäre im Vergleich zum Autofahrer, der hätte erklären müssen, dass er weiß, wie der Blinker geht, dass er weiß, dass er am Stoppschild anhalten muss, dass er nicht über eine rote Ampel fährt, und, und, und. Das ist also alles weg – aus 16 Seiten einen Satz gemacht, das ist, glaube ich, schon eine ganz starke Sache. Insgesamt sind wir mit unserem Gesetz auf einem guten Weg. Ich habe vernommen, dass Frau Lehmann nicht ganz zufrieden ist. Das macht mich vielleicht wieder ein Stück zufriedener. Nehmen Sie mir das etwa übel? Entscheidend ist, wie ich sagte, was rauskommt. Wir haben einen Vorteil für Städte, Gemeinden und Landkreise, für den Freistaat, für die Wirtschaft. Das Bauen für die öffentliche Hand wird, denken wir, günstiger werden, weil es einen stärkeren Wettbewerb gibt, wenn sich wieder mehr Firmen bewerben. Vor allem werden sich regionale Firmen, kleinere Firmen bewerben. Es bringt ja nichts, wenn sich nur noch große Firmen, die national und international agieren, mit großen Rechtsabteilungen beteiligen und die eigene Wirtschaft außen vor bleibt. Mit dem, was wir jetzt angeschoben haben, stärken wir die heimische Wirtschaft. Deshalb sagen wir: Unser Gesetzentwurf ist gut für die Wirtschaft, der ist gut für die Menschen in unserem Land und er macht das Leben wieder ein Stück einfacher. Wir werben für Ihre Zustimmung. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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