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Heike Werner

03.11.2023 Sitzungen 7/121

b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG)

Weil es Herr Zippel jetzt vielleicht nicht gehört hat, noch mal: Ministerien sind in allererster Linie für Vollzug, Verwaltung, Aufsicht verantwortlich. Dann können wir auch Gesetzentwürfe schreiben. Aber ich bin sehr froh, dass Gesetzentwürfe nicht nur eine Arbeit der Regierungen sind, sondern dass diese Gesetzentwürfe in den Landesparlamenten diskutiert werden, dass es Anhörungen gibt, dass die Erfahrungen der Abgeordneten mit einfließen. Ich glaube, dass das eine sehr gute Arbeitsteilung ist. Man sollte also anhand der Zahl von Gesetzentwürfen, die eingebracht werden, nicht die eigenen Fähigkeiten an der Stelle diskreditieren. Ich möchte mich gern noch mal zu den beiden Gesetzentwürfen äußern und will mich wirklich auch bedanken, dass beide Gesetzentwürfe eingebracht wurden, einige Beurteilungen dazu, weil die auch jetzt hier schon im Raum stehen, aus meiner, aber auch aus Sicht des Hauses mit einbringen und daran erinnern, dass auch das Ministerium für Gesundheit Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist. Insofern ist natürlich auch das Landesministerium hier ein wichtiger Akteur. Ich glaube, dass unsere Einschätzungen an der Stelle als oberste Landesbehörde einiges beitragen können. Ich will an der Stelle noch mal sagen, dass ich natürlich auch nicht froh darüber bin, dass es so lange gedauert hat, bis wir jetzt diese beiden Gesetzentwürfe haben. Das Land selber, die Landesregierung hätte gern auch schnellstmöglich einen Gesetzentwurf eingebracht. Jetzt sind Sie uns zuvorgekommen. Aber ich will auch sagen, warum das zum Teil so lange gedauert hat: Wir haben uns als Landesregierung die Aufgabe gestellt, zunächst den Öffentlichen Gesundheitsdienst vor Ort in seinen Aufgaben zu stärken. Das heißt, wir haben beispielsweise, weil eben das größte Problem des Öffentlichen Gesundheitsdienstes das Thema der Fachkräfte, der Fachärztinnen und ‑ ärzte gewesen ist, zuallererst die Zulagen auf den Weg gebracht, damit tatsächlich im Öffentlichen Gesundheitsdienst mehr Menschen eingestellt werden können und die Arbeit im ÖGD einfach attraktiver wird. Zur Attraktivität des Gesundheitsdienstes, damit sich Ärztinnen und Ärzte dafür entscheiden, gehört auch, dass die entsprechenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Deswegen war ein wichtiges Ziel die Beteiligung an der Akademie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir haben uns hier sehr intensiv auch eingebracht. Es wird uns vom Öffentlichen Gesundheitsdienst auch bestätigt, dass das dazu beigetragen hat, dass es gute Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten jetzt auch konkret in Thüringen gibt, dass dadurch auch mehr Fachkräfte gewonnen werden konnten. Ein weiteres Thema, damit die Arbeit für die Fachkräfte vor Ort gut gelingen kann, ist der ganze Bereich der Digitalisierung. Wir haben eine eigene Arbeitsgruppe, handeln ganz aktiv gemeinsam mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Vervollkommnung oder Verbesserung und Installierung der digitalen Fragen in dem Bereich, und sind da ein ganzes Stück vorangekommen. Wie gesagt, das ist eine wichtige Aufgabe, die Ministerien zuvorderst obliegt, nämlich hier den unteren Öffentlichen Gesundheitsdienst mit zu unterstützen. Das haben wir, denke ich, auch sehr tatkräftig vollziehen können. Ich begrüße, dass beide Gesetzentwürfe die Notwendigkeit einer oberen Gesundheitsbehörde eint, welche eine koordinierende und steuernde Rolle im Gesamtgefüge einnehmen soll. Da sind wir uns einig. Ich kann, wie der Entwurf der Koalition vorsieht, im Interesse von Synergieeffekten und von Bürokratieabbau, Herr Montag, nur empfehlen, das bereits zu meinem Geschäftsbereich gehörende Landesamt, das für Verbraucherschutz zuständig ist, als Basis zu nutzen und dort Personal und Aufgaben so zusammenzuführen, dass Parallelstrukturen vermieden werden. Der Vorschlag der FDP, einfach ein zusätzliches Landesamt aufzubauen, das nur den Themenbereich „Gesundheit“ abdeckt, kann ich in dem Zusammenhang und aus Erfahrungen der Pandemie nur ablehnen, weil dies zu unverhältnismäßigen Mehrkosten durch Doppelstrukturen führen würde. Mitnichten würden sich die Kosten danach nämlich nur auf einen Präsidentenposten beschränken, denn die Lenkungs- und Steuerungsfunktionen der obersten Landesbehörde fallen doch nicht weg, sondern bleiben beim Ministerium bestehen und müssen dort durch zusätzliches Personal dann erledigt werden. Zumal der obersten Landesbehörde nach dem FDP-Entwurf gleichzeitig auch noch neue Aufgaben übertragen werden sollen. Einmal soll die Gesamtkonzeption einer Personalbedarfsplanung des Landeszentrums für Gesundheit durch die oberste Landesbehörde in Form einer fortlaufenden anpassenden Rechtsverordnung zu den einzelnen Gesundheitsämtern verbindlich vorgeschrieben werden. Zum anderen soll die oberste Landesbehörde dafür sorgen, dass die Gesundheitsämter die technische Ausstattung erhalten. Das geht mit der Überführung der Referate von der obersten Landesbehörde in ein Landeszentrum nicht zusammen, denn irgendwer muss tun, was im Gesetz als Aufgabe vorgegeben ist. Sie merken sicherlich, dass, wenn Sie, die FDP, den Personalbestand und einen Teil der Aufgaben in das Landeszentrum überführen, dennoch der Bedarf auf Ebene der obersten Landesbehörde erhalten bleibt und auch wieder personell untersetzt werden muss. Davon abgesehen werden auch Bundesgesetze durch das Ministerium ausgeführt, die ebenfalls funktional in diesen Referaten liegen und den entsprechenden personellen Unterbau benötigen. Ich kann nicht erkennen, wie Sie damit Arbeitsabläufe reduzieren wollen und Redundanzen reduziert werden können. Mit Ihrem Gesetzentwurf wird das Gegenteil leider eher der Fall sein. Aus diesem Grund meine einträgliche Bitte, keine zusätzliche obere Landesbehörde zu schaffen mit Personal, Präsident und Ausstattung, sondern das bereits vorhandene Landesamt für Verbraucherschutz dafür zu nutzen, wie es der Koalitionsentwurf vorsieht. Allein wenn, wie von der FDP beabsichtigt, der Dienstsitz der neuen Landesbehörde in Erfurt wäre, sind durch den dafür erforderlich werdenden Umzug des Landeslabors von Bad Langensalza nach Erfurt Kosten in Millionenhöhe zu erwarten, die es zu vermeiden gilt. Ohnehin ist entsprechend der vom Kabinett bereits beschlossene Aufgaben- und Personalübergang aus dem Landesverwaltungsamt in eine zentrale Bündelungsbehörde im Geschäftsbereich des TMASGFF unter Erweiterung der bereits vorhandenen Behördenstruktur des Landesamts für Verbraucherschutz, welche sich aus den bestehenden fachlichen Zusammenhängen orientiert, zielführender und auch in Planung.

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