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Denstädt

03.11.2023 Sitzungen 7/121

Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen

Dazu sollen die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen, auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden. Da es notwendige Ausgebedaten geben kann, die nicht mit der Bezahlkarte abgedeckt werden können, sollte geprüft werden, ob die Option eröffnet werden kann, über einen klar begrenzten Teil des Leistungsansatzes auch bar als Taschengeld verfügen zu können. Sofern der Bund den Ländern ein Bezahlkartensystem zur Verfügung stellt, könnte dies die Verwaltungsabläufe in Erst- und Gemeinschaftsunterkünften erleichtern. Derartige Karten könnten den Empfängern mehr Eigenständigkeit im Umgang mit Leistungen geben. Diese Prüfung auf Bundesebene sollte meines Erachtens noch abgewartet werden. Eine davon unabhängige Thüringer Initiative zur Einführung von Bezahlkarten im Freistaat wäre vor dem Hintergrund der erwähnten Evaluierung und der avisierten bundeseinheitlichen Vorgehensweise nicht zielführend. Zu berücksichtigen ist zudem, dass nach der bundesgesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 3 Satz 5 Asylbewerberleistungsgesetz der notwendige persönliche Bedarf bei einer Unterbringung in Wohnungen durch Geldleistungen zu decken ist. Insoweit wäre zu bedenken, dass nach der Einführung der Bezahlkarte nach der derzeitigen Rechtslage, gleichwohl in derzeitig rechtlich geregelten Fallkonstellationen, Geldleistungen vorzunehmen wären. Ob das parallele Vorhalten der Systeme zur Leistungsgewährung in Form von Geldleistungen und in Form von unbaren Abrechnungen mittels Bezahlkarte zu weniger Verwaltungsaufwand führen würde, bedarf ebenfalls der Prüfung. Darüber hinaus sehe ich als Migrations- und Justizministerin den vollständigen Verzicht auf Geldleistungen sehr kritisch, weil es beispielsweise das Bezahlen auf Wochenmärkten, beim Schulbasar oder bei Gemeindefesten so ziemlich unmöglich machen dürfte, und es natürlich wesentlicher Teil der Integration ist, um Teilhabe zu haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgrund des erheblichen Eingriffs in die persönliche Lebensgestaltung habe ich insofern momentan jedenfalls rechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Erwartungen, die durch die Äußerungen wie im FDP-Antrag geweckt werden. Es muss jedenfalls ein Mindestmaß der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet ein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann es auch ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Freiheit der Betroffenen nennen, vielleicht findet sich ja eine Fraktion oder Gruppe im Landtag, die solche Stichworte für sich als wichtig erachtet, und dass sie sich sehr gern in die aktuelle Debatte der Bezahlkarte mit einbringt, gern im Ausschuss. Für entsprechende Gespräche stehe ich Ihnen da sehr gern zur Verfügung. Da wir den Antrag der Gruppe der FDP hier auf Ihren Wunsch hin nunmehr auch im Zusammenhang mit der Frage der Belastung der Kommunen verhandeln, will ich Ihnen jedoch auch Folgendes nicht vorenthalten: Im Oktober initiierte das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Länderumfrage zum Thema „Sachleistungsprinzip“. Im Rahmen dessen wurden die kommunalen Gebietskörperschaften unter anderem gefragt, welche Risiken und Nachteile sie mit einer Bezahlkarte verbunden sehen. In Thüringen brachten 14 Landkreise und kreisfreie Städte betreffende Bedenken vor. So wird beispielsweise eine weitere Belastung der Aufgabenwahrnehmung durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand, unter anderem im Zusammenhang mit Ausgabe, Auflagen, Sperren und gegebenenfalls Neuausstellung der Karten und für Aufklärung, Unterstützung sowie gegebenenfalls für die Ausschreibung und Vertragsverhandlung, befürchtet. Seitens der kommunalen Gebietskörperschaften wird auch auf den finanziellen Mehraufwand hingewiesen, etwa für die Einbeziehung der Finanzdienstleister. Vor allem sollten die Kommunen nicht erneut in die Rolle versetzt werden, mit örtlichen Einzelhändlern eigenständige Regeln treffen zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei den Wertgutscheinen der Fall war. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen, gerade die vermeintlich einfachen Vorschläge in der Migrationspolitik müssen sehr genau in alle Richtungen abgewogen werden. Und noch einmal: Ich stehe für ein gemeinsames Suchen nach guten und sinnvollen Möglichkeiten zur Verfügung, aber nicht für Debatten, die vor allem dem schnellen politischen Effekt in einer bereits aufgeheizten Stimmung dienen sollen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗