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Plenarprotokoll 7/58

23.09.2021 · 268 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (31)FDP (21)CDU (21)AfD (13)GRÜNE (6)fraktionslos (4)SPD (3)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste und natürlich die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Beier. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Aust, Herr Abgeordneter Höcke und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass wir die Tagesordnungspunkte 36 und 61 am Freitag auf jeden Fall aufrufen. Um die Abarbeitung dieser Tagesordnungspunkte unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der Plenarsitzung zu gewährleisten, gehe ich davon aus, dass Sie einverstanden sind, morgen den Tagesordnungspunkt 36 als ersten und den Tagesordnungspunkt 61 als zweiten Punkt aufzurufen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Tagesordnungspunkt 3 heute als zweiter Punkt aufgerufen wird. Die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 12 und 16 wurden in einer Neufassung und der Antrag zu Tagesordnungspunkt 13 in einer geänderten Fassung elektronisch bereitgestellt und verteilt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 9 wird noch in einer Neufassung elektronisch bereitgestellt und verteilt. Wird der Ihnen hier so vorgetragenen Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass wir entsprechend der Tagesordnung verfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3069 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/3570 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung. Bitte schön.

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Christian Schaft Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags in seiner 45. Sitzung vom 6. Mai 2021 wurde der vorliegende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 21. Mai 2021 und in seiner 33. Sitzung am 18. Juni 2021 den Gesetzentwurf beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Alle Anzuhörenden haben den vorliegenden Gesetzentwurf in der Intention begrüßt. Die Dachverbände der Träger der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften in Thüringen haben in ihren Stellungnahmen eine Änderung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes vorgeschlagen. Mit der Änderung soll der Rückgriff auf nur ein Jahr als Bezugsbasis für die Berechnung der Förderung auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Der Bildungsausschuss hat sich dieser Empfehlung der Verbände und der Anzuhörenden angeschlossen und empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit der Beschlussempfehlung und der dort vorgelegten Änderung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum.

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Einen schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Träger der Erwachsenenbildung! Ich habe jetzt bei der Ankündigung noch mal genauer hingehört, wir ändern zum dritten Mal das Gesetz der Erwachsenenbildung, und zum zweiten Mal machen wir das hier im Zusammenhang mit der Pandemie. Das ist in dem Fall auch richtig, Herr Schaft hat das schon dargestellt. Wir lösen ein Problem für die Träger der Erwachsenenbildung, nämlich die Berechnungsgrundlage für die staatlichen Zuschüsse. Die werden zum Teil anhand der gegebenen Unterrichtsstunden berechnet, und da sind natürlich die Jahre 2020 und 2021 recht schlechte Berechnungsgrundlagen, weil da nicht viel passieren konnte. Die Änderung erhöht keine Kosten, sondern sie regelt jetzt in erster Linie erst mal nur, wie diese Gelder verteilt werden. Wir haben uns im Ausschuss mit dafür ausgesprochen, diese Änderung vorzunehmen. Wir bleiben allerdings an der Stelle ein Stück weit bei der Kritik, die wir auch schon in der ersten Runde angebracht haben, nämlich dass die Berechnungsgrundlage jetzt auf ein Jahr zugeschnitten wird, was sonst üblicherweise zwei Jahre sind, damit sich Veränderungen in den Situationen bei den Trägern nicht so stark auswirken. Wir hatten auch schon mal in der zweiten Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes im Zusammenhang mit der Pandemie dafür gesorgt, dass für 2022 die Jahre 2019 und 2018 herangezogen werden, das haben wir jetzt noch mal geändert. Das machen wir aber ein Stück weit auf Wunsch der Träger, die mit der Sache einverstanden sind. Das Jahr 2019 wird jetzt also für zwei Jahre, also für 2022 und 2023, Berechnungsgrundlage und fällt doppelt ins Gewicht, sofern das die Träger jetzt an der Stelle nicht grundsätzlich stört, denn das legt immer einen ziemlich deutlichen Fokus auf das, was in einem Jahr passiert ist. Aber wie schon gesagt, die Anzuhörenden und auch die Träger selbst waren damit einverstanden, insofern bleiben wir dabei. Wir haben uns in dem Zusammenhang auch vor der Sommerpause – wir, damit meine ich die bildungspolitischen Sprecher einiger Fraktionen – noch mal mit den Erwachsenenbildungsträgern zusammengesetzt, das geschah auf Einladung derer, und wir haben ziemlich deutlich betont, welche Bedeutung die Erwachsenenbildung für uns auch im politischen Raum hat. Ein Thema dabei war das Thema der politischen Bildung. Ich möchte uns auch selbst dazu den Auftrag mitgeben, dass wir uns noch mal genau anschauen, welche Rolle die Träger der Erwachsenenbildung für den Bereich der politischen Bildung spielen können, und dass wir dann mit in Betracht ziehen, welchen Herausforderungen sie sich im Rahmen der Pandemie gegenübersahen – denn einige von ihnen sind an Rücklagen herangegangen, um überhaupt auch im virtuellen Raum Angebote zu schaffen –, und dass wir also im Zusammenhang mit politischer Bildung, mit der Erwachsenenbildung in Zukunft darauf achten, dass das bei Projektförderungen oder bei den Förderleistungen, die wir aus dem staatlichen Raum hier leisten, Berücksichtigung findet und wir sie da in ihren Möglichkeiten auch weiter unterstützen. Wir als Freie Demokraten schließen uns dem Beschluss des Ausschusses an und tragen den Gesetzentwurf mit und wollen auch weiterhin dazu beitragen, dass die Akteure der Thüringer Erwachsenenbildung weiterhin ein starker Partner für das gesellschaftliche Miteinander und vor allem auch für das lebenslange Lernen in Thüringen sein können. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke.

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Christian Schaft Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Werte Kolleginnen und Kollegen, noch ein zweites Mal guten Morgen jetzt zur Rede und nicht Berichterstattung. Ich kann bei Frau Baum ganz gut anschließen. Den Einrichtungen der Erwachsenenbildung geben wir heute mit der Beschlussempfehlung und dem Beschluss dieses Gesetzes ein wichtiges Signal. Sie erhalten Planungssicherheit. Die Kollegin Baum hatte gerade darauf hingewiesen, die Pandemie hatte natürlich auch für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen erhebliche Einschränkungen für die Arbeit bedeutet, der wir jetzt zum zweiten Mal nach dem CoronaMantelgesetz mit einem Gesetzentwurf begegnen, der sich ein Stück weit zusammenfassen lässt als kleine Änderung – große Wirkung. Damit die erhebliche Verringerung der Unterrichtseinheiten im letzten und auch in diesem Jahr nicht zum Bumerang für die Einrichtungen wird, haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Träger sollen in den kommenden Jahren nämlich auch trotz der pandemiebedingten Einschränkungen keine Abstriche bei den Angeboten der beruflichen, ehrenamtsbezogenen, kulturellen, politischen oder gesundheitlichen Bildung machen müssen. Die Anstrengungen der letzten Jahre, die finanzielle Grundlage der Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu stärken, wollen wir so absichern und nicht verpuffen lassen. Mit der vorgelegten Änderung nehmen wir auch die Wünsche der Träger – die Kollegin Baum hatte gerade darauf hingewiesen – auf. Ja, wir haben im Ausschuss auch die Kritik der FDP diskutiert und noch mal mit den Trägern zurückgekoppelt. Am Ende haben uns die Träger diesen Kompromissvorschlag vorgelegt, dem wir jetzt alle Rechnung tragen. Mit der Änderung des § 12a kommen wir dann auch dem Ansinnen der Träger nach. Ich bin auch froh, dass wir es geschafft haben, diesen Gesetzentwurf jetzt zu verabschieden – auch wenn er jetzt schon zwei Sitzungen geschoben wurde – und auch in nur wenigen Monaten im Ausschuss beraten zu haben. Die Träger müssen jetzt nicht mehr lange warten oder bangen, ob und wann die notwendige Änderung zustande kommt, und können jetzt tatsächlich auch damit planen, was an Grundförderung die nächsten Jahre zur Verfügung steht. Diese Sicherheit ist notwendig angesichts des Wandels und der Herausforderungen, denen sich auch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen ausgesetzt sehen. Erst letzte Woche bei der Mitgliederversammlung des Thüringer Verbands der Volkshochschulen wurde darauf aufmerksam gemacht. Die Folgen der Pandemie sind noch immer spürbar. Durch die Onlineformate wurden zwar neue Teilnehmer erreicht, die bisher vielleicht noch nicht auf ein Angebot der Erwachsenenbildungseinrichtungen zugegriffen haben, aber es war auch notwendig und mit viel Arbeit verbunden, beispielsweise ältere Teilnehmende via Telefon zu schulen und somit auch eine Teilnahme an den Programmen zu ermöglichen. Dem Volkshochschulverband, aber auch den freien Trägern will ich deshalb an dieser Stelle noch mal meinen ganz besonderen Dank ausrichten, dass sie es trotz der schwierigen Bedingungen geschafft haben, ihre Angebote umzustellen, neu zu gestalten und anzubieten. (Beifall DIE LINKE) Ich hoffe, dass sich die Zurückhaltung bei den Teilnehmern mit Beginn des kommenden Herbstsemesters dann auch legt. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Volkshochschulen und freien Träger der Erwachsenenbildung – das kann man eigentlich nicht oft genug sagen – sind tatsächlich vierte Säule und nicht fünftes Rad am Wagen der Thüringer Bildungslandschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass es so bleibt. Ich hoffe aber auch – an der Stelle schon mal mit Blick auf Entscheidungen, die noch kommen, Stichwort „Landeshaushalt“ –, dass wir erneut Signale setzen. Auf der Mitgliederversammlung des Thüringer Volkshochschulverbands wurde auch eine Resolution verabschiedet, in der die Einrichtungen deutlich machen, dass sie Orte der Demokratie sind. Die Kollegin Baum hatte gerade auf das Gespräch vor der Sommerpause verwiesen, wo uns sowohl die Volkshochschulen als auch die freien Träger deutlich gemacht haben, dass sie auch an unserer Seite stehen als Orte der demokratischen und politischen Bildung. In der Resolution heißt es, ich zitiere daraus: „Wir sehen unsere Aufgabe in der demokratiefördernden, antirassistischen und antidiskriminierenden Bildungsarbeit. Wir stellen uns der Herausforderung, zeitgemäße Formate in der Erwachsenenbildung für die Herausbildung/ Stärkung einer mündigen und emanzipierten Zivilgesellschaft nachhaltig zu etablieren.“ Das ist ein starkes Signal, was die Volkshochschulen, aber auch die freien Träger hier liefern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit sie auch diese Orte sein können und das Bildungsangebot ausbauen können, haben wir im Landeshaushalt für 2021 2,8 Millionen Euro für die politische Erwachsenenbildung verankert. Angesichts der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten Jahre, die wir alle gesehen haben, dem deutlichen Rechtsruck, antisemitischer Gewalttaten, demokratieverachtender Akteure und Akteurinnen wie hier auf der rechten Seite des Parlaments, aber auch auf der Straße, werden wir dieses Angebot weiter brauchen. Dass die Einrichtungen der Erwachsenenbildung immer wieder Stellung beziehen und eine inklusive und menschenrechtsorientierte Bildungsarbeit in Thüringen anbieten, dafür bin ich dankbar, und unsere Fraktion wird sich auch dafür einsetzen, dass wir das auch im Haushalt 2022 entsprechend verankern. Den ersten Schritt zur Planungssicherheit für die Einrichtungen machen wir heute mit diesem Gesetzentwurf, und deshalb bitte ich um die Zustimmung im Sinne der Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Das Wort erhält Herr Abgeordneter König für die CDU-Fraktion.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, liebe Träger der Erwachsenenbildung! Der vorliegende Gesetzentwurf – wir sind ja bereits in der zweiten Lesung – wurde in der ersten Lesung auch schon intensiv diskutiert oder auf jeden Fall wurde deutlich gemacht, welche Probleme entstehen könnten. In der Intention des Gesetzentwurfs sind wir uns – glaube ich – alle einig. Das heißt, wir wollen die Erwachsenenbildung stärken, und wir wollen gerade die Probleme, die infolge der Corona-Pandemie aufgetreten sind, lösen oder wenigstens abmildern. Aber eine Sache war danach deutlich geworden. Deswegen war es auch wichtig, eine Anhörung durchzuführen, und zwar die Erstattung des Jahres 2024. Es ist ja so, dass es bei der Förderung eine Grundförderung gibt, die sich aus einem Sockelbetrag und einem variablen Anteil zusammensetzt. Der variable Anteil basiert auf den Unterrichtseinheiten, also dem Anteil der Unterrichtseinheiten in dem jeweiligen Zeitraum. Und dadurch, dass man auf das vorletzte und das vorvorletzte Jahr zurückgreift – das sind ja gerade in den Jahren 2020 und 2021 für die Träger der Erwachsenenbildung keine normalen Jahre gewesen, sondern Ausnahmejahre mit weniger Kursen, alles coronabedingt, sodass gerade diese Jahre nicht mit in die Berechnung einbezogen werden sollten. Jetzt kam der Vorschlag – im ursprünglichen Gesetzentwurf vor der Änderung –, das Jahr 2022 für die Erstattung in 2024 doppelt zu zählen. Wir wissen zwar, dass wir uns auf einem guten Weg befinden, die Corona-Pandemie zu bekämpfen, aber wir wissen noch nicht, was in 2022 ist. Schon in der ersten Lesung haben wir gesagt, 2022 wird eher ein Übergangsjahr sein, wo es vielleicht noch nicht die Zahlen gibt, die wir vor der Pandemie gehabt haben. Das hat sich in den Stellungnahmen, in der Anhörung dann auch bestätigt, sodass in der Berechnung noch mal auf das Jahr 2019 abgezielt wird, was ein normales Jahr war. Das hat den Nachteil, wie Frau Baum gesagt hat, normalerweise sollen immer zwei Jahre einbezogen werden, weil es bei den Trägern immer mal Schwankungen gibt. Hier ist 2019 aber der Wunsch der freien Träger und des Thüringer Volkshochschulverbundes. Alle Anzuhörenden haben diese Variante vorgeschlagen und deswegen sollten wir diese Variante auch annehmen. Der geänderte Gesetzentwurf trägt dem Rechnung. In dem Zusammenhang noch einmal: Wir geben jetzt die Planungssicherheit an die Erwachsenenbildner zurück, was gut ist, denn wir haben alle kein Interesse daran, dass in Zukunft weniger Angebote stattfinden. Denn – Kollege Schaft hat es auch schon gesagt – die Erwachsenenbildung ist die vierte Säule in unserem Bildungssystem und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für lebenslanges Lernen, für Weiterbildung, aber auch für Schüler oder auch Erwachsene, die noch ihren Abschluss nachholen wollen. Das hat auch in den letzten zwei Jahren gelitten, und deswegen brauchen wir die Ressourcen, die Kraft auch bei den Erwachsenenbildnern, und deswegen sollten wir sie auch unterstützen. Das tun wir mit dem Gesetzentwurf, dem die CDU-Fraktion zustimmen wird. Wir wünschen den Trägern der Erwachsenenbildung in Thüringen alles Gute und weiterhin viel Erfolg und uns allen reichhaltige Angebote, die wir auch verstärkt annehmen sollten. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist so. Die Landesregierung verzichtet auf das Wort. Dann kommen wir zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/3570 ab. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Vielen Dank. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Kann ich nicht sehen. Gibt es Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen nun zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3069 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP, die hatte ich vorhin vergessen, Entschuldigung. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Und wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich zu erheben. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Damit rufe ich auf – wie vereinbart – TagesordGesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4075 - Neufassung ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP. Bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer/Zuhörer an diversen Geräten, mit dem Beschluss vom 9. September dieses Jahres hat der Thüringer Landtag eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Mit dieser Änderung wurde das verfassungsgerichtlich verbriefte Recht auf Anerkennung des Zusammenschlusses von fraktionslosen Abgeordneten zu einer Parlamentarischen Gruppe in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags eingebettet. Folgerichtig stellen wir heute den Antrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Auch eine Gruppe dient der gemeinsamen Verfolgung politischer Ziele und soll ihren Mitgliedern eine arbeitsteilige Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Landtags ermöglichen, wenn dies auch im Vergleich zu einer Fraktion wegen ihrer geringeren Größe notwendig nicht in demselben Umfang der Fall sein kann. Der Thüringer Landtag ist bei der Ausgestaltung der Gruppenrechte nicht verpflichtet, einer Gruppe all diejenigen Rechte zu gewähren, die einer Fraktion zustehen, er hat aber gleichwohl dafür Sorge zu tragen, dass eine Gruppe dem mit ihrer Gründung verfolgten Zweck so weit wie möglich gerecht werden kann. Vor diesem Hintergrund kann ein starres Abstandsgebot zwischen Fraktionen einerseits und Gruppen andererseits nicht gegeben sein. Der am 9. September gefasste Beschluss über die Rechtsstellung Parlamentarischer Gruppen muss durch die Regelungen flankiert werden, welche die finanziellen Unterstützungen der Gruppe zum Gegenstand haben. Wir müssen sicherstellen, dass die mit dem Zusammenschluss zu einer Gruppe verfolgten Ziele durch die Ausgestaltung von Status und Verfahren entfaltet werden können. Das setzt eine angemessene Ausstattung mit sachlichen und personellen Mitteln voraus. Das Ausmaß der auf die Gruppen übertragenen parlamentarischen Rechte ist untrennbar mit der Ausstattung mit Sach- und Finanzmitteln verknüpft. Es ist daher entscheidend, die erste und zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs in dieser Plenarwoche aufzurufen. Andernfalls könnten die aus dem Gruppenstatus abgeleiteten Rechte in Ermangelung einer angemessenen Finanzierung nur bedingt ausgeübt werden. Der untrennbare Zusammenhang zwischen Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppe geht eindeutig aus der Stellungnahme der Landtagsverwaltung in der Vorlage 7/109 an den Ältestenrat hervor. Dort heißt es: Die finanzielle Unterstützung der Gruppe müsse sich dabei an den Aufgaben im Parlament ausrichten. – Die Begründung dieses Befunds ist sehr umfassend in der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Brandenburg aus dem Juli 2016 nachzulesen: Maßstab für die Bemessung der zuzuweisenden Mittel sind die zu bewältigenden Aufgaben. Unabhängig von der Kooperationsform geht es einzig und allein darum, die vielfältigen zur Funktionsfähigkeit des Parlaments beitragenden Aufgaben erfüllen zu können. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Fraktionen und Gruppen prinzipiell demselben Zweck dienen, nämlich der gemeinsamen Verfolgung politischer Ziele und der arbeitsteiligen Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in diesem Hohen Hause. Unterschiede ergeben sich allein daraus, dass den Fraktionen einzelne Rechte durch die Verfassung vorbehalten werden, die etwa einer Parlamentarischen Gruppe nicht zustehen. Ich denke hierbei beispielsweise an die Beantragung eines konstruktiven Misstrauensvotums oder die Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung des Parlaments. Die Frage, die wir heute diskutieren müssen, ist: Wie groß ist der Unterschied bei den zu erfüllenden Aufgaben und die daraus resultierende finanzielle Unterstützung? Mit anderen Worten: Wie groß ist der Abstand zwischen einer Fraktion und einer Parlamentarischen Gruppe letztendlich? In unserem Antrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes schlagen wir für die Parlamentarische Gruppe einen Grundbetrag in Höhe von 80 vom Hundert vor. Das ist höher als der vorgeschlagene Wert von 50, ist in unseren Augen die Relation zwischen Größe der Gruppe und der Mindestgröße einer Fraktion, die bekanntlicherweise fünf Köpfe umfasst und die Gruppe in diesem Fall vier Köpfe umfasst. Wir sagen, die angebotene Mittelausstattung von 50 Prozent ist unangemessen gering und verkennt die grundlegenden parlamentarischen Aufgaben dieser Gruppe. Ich erinnere nur, dass wir in allen elf Fachausschüssen Mitwirkungsrechte haben, und das folgt auch einem gewissen finanziellen Angebot. Zur Erfüllung der aus dem Gruppenbeschluss abgeleiteten Aufgaben bedarf es einer angemessenen personellen Ausstattung, die es zu finanzieren gilt. Der Aufgabenbestand der Parlamentarischen Gruppe unterscheidet sich mit Blick auf den mit ihrer Bildung verfolgten Zweck eher gering von dem der Fraktion. Das zeigt sich am ehesten in der nur beschränkten Repräsentanz von Untersuchungsausschüssen. Vor diesem Hintergrund lassen sich gewisse Abschläge bei der Bemessung zu, aber nicht um 50 Prozent, sondern auch hier schlagen wir vier Fünftel vor. Zur Bedeutung des Sprechers der Parlamentarischen Gruppe: Die Nähe der Parlamentarischen Gruppe zu den Fraktionen und die damit einhergehenden vergleichbaren Strukturen lassen sich auch an der Funktion des Sprechers aufzeigen. Der Sprecher hat die Aufgaben, das arbeitsteilige Zusammenwirken der Abgeordneten in der Gruppe sowie das Aufeinanderabstimmen von Sach- und Überzeugungsarbeit im Parlament in besonderem Maße zu steuern und zu verantworten. Ihre Vorbereitung und Position der politischen Willensbildung trägt zur Arbeitsfähigkeit der Volksvertretung entscheidend bei. Dem Vorsitzenden der Gruppe werden damit die Rechte zuerkannt, die auch ein Vorsitzender einer Fraktion hat.

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Keller

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Dieser Befund kann nachgelesen werden im „Parlamentsrecht“ von Morlok/Schliesky aus dem Jahre 2016. Meine Damen und Herren, Sie sind aufgerufen, wir sind aufgerufen zu handeln, um schnellstmöglich die Arbeitsfähigkeit und Funktionsfähigkeit dieses Parlaments sicherzustellen. Wir haben große Aufgaben vor uns, insbesondere das Verabschieden eines Haushalts. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Das Wort hat Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion.

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Diana Lehmann SPD

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, das ist eine steile These, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments lediglich an der Arbeitsfähigkeit der Gruppe der FDP hier im Landtag festzumachen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber das kann man vielleicht später noch mal diskutieren. Dass wir ein Interesse daran haben, das umzusetzen, was rechtlich notwendig ist, haben wir schon am 9. September gezeigt, indem wir die Sondersitzung einberufen haben, um Ihnen überhaupt den Gruppenstatus zuzugestehen. Damals haben wir über die Frage gesprochen, welche Rechte Sie haben, und heute geht es eben um die Frage der finanziellen Ausstattung. Einen Punkt habe ich in der letzten Debatte schon angesprochen und der ist mir auch wichtig. Das ist das, was übrigens das Verfassungsgericht, das Sie ansonsten immer wieder zitieren, auch aufruft: Dass es einen merklichen Abstand zwischen einer Gruppe und einer Fraktion geben muss. Sie als FDP fordern jetzt, dass Sie quasi mit einer Kürzung um 20 Prozent von 930.000 Euro auf 745.000 Euro Grundausstattung und Oppositionszuschlag und Zuschläge, die Sie als Abgeordnete bekommen, kommen. Über die Personalkosten sprechen wir heute noch nicht, das wird den Ältestenrat später beschäftigen. Das wird meiner Meinung nach diesem Anspruch nicht gerecht. Selbst die allermeisten Länder – wir haben uns das auch noch mal angeschaut – kommen in der Regel auf einen Betrag um die 50 Prozent. Selbst Brandenburg, das Sie zitieren, ist bei 65 Prozent. Das ist alles also deutlich niedriger. Jetzt sagen Sie wieder, es ist ausgeurteilt und wir müssen das machen und das ist Ihr Anspruch. Ich könnte Ihnen jetzt auch sagen: Das regelt der Markt, da hat sich der Staat nicht einzumischen. Das machen wir nicht, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern wir sagen, natürlich wollen wir das diskutieren. Aber wir werden darüber noch mal im Justizausschuss sprechen müssen, um eine Regelung zu bekommen, die hier im Parlament mehrheitsfähig ist, das ist auch notwendig. Allein zu viert können Sie das so nicht beschließen und wir werden uns natürlich konstruktiv im Ältestenrat dafür einsetzen, dass es eine Übergangslösung gibt, sodass Sie auch in der Zeit, in der es noch keine abschließende Finanzierungsvereinbarung gibt, weiterarbeiten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, zu dem, was uns jetzt hier vorliegt und wie wir da hingekommen sind, ist schon viel gesagt worden. Wir haben in der Sondersitzung vor zwei Wochen den Gruppenstatus der FDP zuerkannt. Natürlich ist die logische Schlussfolgerung, dass wir jetzt auch entsprechend im Abgeordnetengesetz dafür die Voraussetzungen schaffen wollen. Hier hat die FDP, wie von Herrn Kemmerich gerade schon dargestellt, eine Änderung zum Gesetz vorgelegt. Allerdings ist es nicht so einfach, wie Herr Kemmerich sich das vorstellt. Und es ist auch nicht so, Frau Lehmann hat es hier gerade deutlich gemacht, dass es einfach alles so ist, sondern – das habe ich das letzte Mal schon gesagt – wir befinden uns hier natürlich in einem Prozess, in dem wir darüber reden müssen, wie das aussieht. Nicht nur, weil es um die FDP geht, das ist an der Stelle gar nicht so groß mein Punkt, sondern weil wir hier mit einer Regelung zu den Parlamentarischen Gruppen schlicht und ergreifend einen Präzedenzfall schaffen, der dann eben auch für alle Parlamentarischen Gruppen, die sich irgendwie in diesem Hause irgendwann mal gründen könnten, gilt. Und ich finde, darüber gilt es ordentlich nachzudenken und zu diskutieren, was das bedeutet. Ich bin bei dem, was die Kollegin Lehmann auch noch mal gesagt hat, nämlich dem Abstand zu den Fraktionen. Unterschiede zwischen fraktionslosen Abgeordneten, Parlamentarischen Gruppen und Fraktionen müssen gegeben sein, weil Fraktionen unter anderem verfassungsrechtlich herausgehoben sind. Und diesen Unterschied, Herr Kemmerich, sucht man aus meiner Sicht in Ihrem Gesetzentwurf vergebens. Von daher glaube ich tatsächlich, dass wir darüber noch mal tiefergehend sprechen sollen. Sie haben es gesagt, ich will das aber noch mal zusammenfassen: Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf einen Sprecher/eine Sprecherin der Gruppe, die 80 Prozent der Grundentschädigung erhalten soll, Sie wollen keine Abzüge beim Grundbetrag, also 80 Prozent Grundbetrag von Fraktionen, also genau genommen 100 Prozent bzw. keine Minderung, da nur vier Mitglieder – das finde ich eine interessante, aber schwierige Rechnung. Wir haben auch schon mal überlegt, wenn fünf Mitglieder 100 Prozent sind, was sind dann eigentlich zum Beispiel 29 Mitglieder? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Pro-Kopf-Pauschale wollen Sie in voller Höhe, und Sie wollen keine Abzüge beim Oppositionsbonus und das, trotzdem Sie nur noch vier Mitglieder sind. Also da sind Sie auch nicht konsistent und auch nicht logisch in Ihrer Herangehensweise, wenn sie immer vier Fünftel annehmen, aber gut. Es gibt die Frage der Rechtsnachfolge und die Frage der Liquidation, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aussetzen wollen. Wir sagen als Fraktion ganz ehrlich, dass das für uns so nicht tragbar ist, insbesondere, weil wir als kleine Fraktion hier keinen angemessenen Abstand auch zu uns als Fraktion sehen und wir müssen, glaube ich, darüber dringend noch mal diskutieren. Sie haben also im Groben einfach 20 Prozent abgezogen – ja, das kann man machen, aber ich glaube nicht, dass das tatsächlich dem zitierten Urteil aus dem Land Brandenburg entspricht. Nein, das tut es nicht, und dementsprechend glaube ich auch nicht, dass wir das so einfach machen können. Ich will gar nicht noch groß darüber ausführen. Ich glaube nicht, dass wir in dieser Woche die erste und die zweite Lesung machen können. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetzentwurf noch mal in den Justizausschuss gehen und uns das auch noch mal genau anschauen. Das führt übrigens nicht dazu, dass Sie keine Finanzierung bekommen, Sie wissen das. Der Ältestenrat hat die Möglichkeit, eine Übergangsregelung zu finden, auch für die Zeit, in der wir zum Beispiel eine gesetzliche Regelung noch diskutieren. Es ist also schlicht und ergreifend falsch, zu sagen, dass Sie, wenn wir das in diesem Plenum nicht abschließen, in ein schwarzes Loch fallen – das wird nicht passieren. Ich denke, der Ältestenrat wird da eine weise Entscheidung treffen, die beispielsweise für den Oktober noch eine Regelung vorsieht. Deswegen würde ich darum bitten, dass wir diesen Gesetzentwurf der FDP-Gruppe an den Justizausschuss überweisen und dort auch noch mal intensiv beraten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bühl für die CDUFraktion.

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Andreas Bühl CDU

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Frau Präsidentin, es ist ja schon einiges zu dem Gesetzentwurf der FDP gesagt worden. Für uns als CDU-Fraktion ist erst mal wichtig, dass wir jetzt hier in die Diskussion starten, denn wir haben ja vor zwei Wochen den ersten Schritt getan, nämlich der Gruppe der FDP parlamentarische Rechte zugeordnet. Es ist für uns weiter klar, dass es ein Abstandsgebot geben muss, das hat sich ja auch schon in den Rechten gezeigt, die die FDP-Gruppe jetzt im Parlament hat. Für uns ist klar, dass dieser Gruppenstatus ein Anspruch der FDP ist aufgrund der Größe, die sie noch hat, und deswegen ergibt sich auch dieser Anspruch. Dem müssen dann auch logischerweise finanzielle und personelle Mittel im nächsten Schritt folgen, das ist für uns auch klar. Deswegen ist das für uns heute ein Anfang, ein Start der Diskussion, den die FDP mit ihrem Gesetzentwurf hier getan hat. Ich denke, da werden wir noch an der einen oder anderen Stelle durchaus diskutieren müssen, denn natürlich gilt auch das Abstandsgebot in diesem Falle für die personellen und finanziellen Mittel und da muss man noch mal ganz genau hinschauen, ob die Höhen, die die FDP sich vorstellt, tatsächlich dann auch die zum Schluss sein werden. Für uns ist klar, dass die FDP weiter Opposition in diesem Landtag ist, deswegen ist auch der Oppositionsbonus für uns dort auf jeden Fall zu sichern. Für uns ist allerdings auch weiter zu diskutieren, wie dann die restlichen Höhen dort gesehen werden müssen. Deswegen sind wir durchaus auch beim Verfahren, dass wir damit den Justizausschuss noch mal befassen wollen, weil – das will ich hier auch noch mal ausführen – wir natürlich einen Präzedenzfall schaffen, und für diesen Präzedenzfall sollten wir uns auch die nötige Zeit nehmen, darüber zu diskutieren, auch in den Ausschüssen zu diskutieren. Denn ich glaube, es würde uns nicht gut zu Gesicht stehen, wenn man mal andere Verfahren sieht, die in diesem Hause besprochen werden, andere Gesetze, wo viele Monate ins Land gegen, bis wir mit Verfahren hier auch zum Ergebnis kommen. Und wenn man hier jetzt faktisch ein Schweinsgaloppverfahren mit mehreren Durchläufen in einer Sitzung machen würden, wäre das – glaube ich – nicht dem Ziel und auch dem Inhalt angemessen, dass wir hier einen Präzedenzfall für die Definition einer Gruppe schaffen, und das sollten wir auch für unsere Außenwirkung, für das, was das Haus darstellt, vermeiden, weshalb die Diskussion in den Ausschüssen der richtige Weg scheint, aber auch mit dem Ziel, dass wir das Ganze nicht ewig in die Länge ziehen, sondern dass wir möglichst in der Oktober-Sitzung zu einem Ergebnis kommen und dann auch ein Gesetz beschließen, was dem normalen Lauf der Dinge gefolgt ist. Und das ist also unsere Zielstellung, die wir auch in den Ausschüssen verfolgen wollen. Es muss natürlich so sein, dass eine FDP-Gruppe, die ja vom Parlament Rechte zugeteilt bekommen hat, auch mit finanziellen Möglichkeiten für diese Übergangszeit ausgestattet sein muss, denn den Rechten müssen – wie gesagt – auch personelle und finanzielle Mittel folgen. Deswegen werden wir uns auch dafür einsetzen – möglichst schon in dieser Woche –, in einem Ältestenrat darüber zu sprechen, wie diese Übergangsregelung aussehen kann, damit die Gruppe auch arbeitsfähig ist und damit man diese Möglichkeiten schafft. Das sieht ja das Abgeordnetengesetz jetzt schon vor. Die Präsidentin kann das – das wurde ja schon gesagt – im Einvernehmen oder im Zusammenspiel mit dem Ältestenrat auch tun. Von daher wollen wir das angehen und werden das dann weiter in den Ausschüssen diskutieren. Ich denke, da haben wir noch ein bisschen was vor uns. Für uns ist klar: Die Gruppe muss entsprechend auch personell und finanziell ausgestattet werden. Aber wie das genau auszusehen hat, das sollten wir im Justizausschuss diskutieren. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke.

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André Blechschmidt Die Linke

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann mich relativ kurzfassen, da die Grundgedanken zu dieser Gesetzentwurfsänderung des Abgeordnetengesetzes hier vom Podium aus schon formuliert worden sind. Dennoch mal den Ausgangspunkt benannt: Wir haben am 9. September die Nachfolge, also die parlamentarischen Rechte der neu entstandenen Gruppe formuliert und festgeschrieben und sind jetzt durch diesen Gesetzentwurf dazu aufgefordert, eine entsprechende angemessene finanzielle Ausstattung dieser Gruppe zu besprechen und festzulegen. Im Grundsatz, will ich sagen, kann die Fraktion Die Linke mit dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgehen. Doch an einigen Stellen ist nach Ansicht meiner Fraktion – und das ist hier durch die anderen Fraktionen auch formuliert worden – das von der Verfassung bzw. von Verfassungsgerichten verlangte Abstandsgebot zwischen Fraktion und Gruppe noch nicht deutlich genug umgesetzt. Ein Beispiel oder das Beispiel, was wir hier alle benutzen: Nur, weil in einem konkreten vorliegenden Fall die übrig gebliebene Gruppe 80 Prozent der früheren Fraktion ausmacht, kann man als allgemeine Regelung für zukünftige Gruppenbildungen die Finanzausstattung nicht einfach mit 80 Prozent des Grundbetrags festschreiben. Vom konkreten Fall einfach auf die allgemeine rechtliche Sollbestimmung zu schließen, ist eigentlich als allgemeinrechtliches Prinzip nicht erlaubt. Was ist denn, wenn es in Zukunft mal eine Gruppe mit nur drei Mitgliedern gibt? An dieser Stelle nur ein Hinweis: Mit weniger als drei Mitgliedern ist es dann bei Anwendung der auch für andere Bereiche des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel dem Versammlungsrecht, geltenden Prinzipien keine Gruppe mehr. Bei Berücksichtigung des Abstandsgebots kommt man so auf einen wesentlich niedrigeren Grundbetrag im Vergleich zu Fraktionen als angemessen für eine Parlamentarische Gruppe. Mit möglicherweise halbiertem Grundbetrag würde der parlamentarische „Standort“ der Parlamentarischen Gruppe „auf halbem Weg“ zwischen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten auch seine finanzielle – nach unserer Auffassung angemessene – Abbildung finden. Bezogen auf diesen reduzierten Grundbetrag als Ausgangspunkt der Berechnung gibt es dann, wenn die Gruppe nicht an der Regierung beteiligt ist, ein jetzt schon im Abgeordnetengesetz definiertes Prinzip des Oppositionszuschlags. Meine Damen und Herren, dem Abstandsgebot und der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten inhaltlichen Definition der Funktion des Fraktionsvorsitzenden ist geschuldet, dass für die Sprecherfunktion der Gruppe eine Änderung vorzunehmen ist. Denn mit Blick auf die rechtlichen Vorgaben ist die Funktion Gruppensprecher bzw. Gruppensprecherin kein „Fraktionsvorsitz in Miniausgabe“. (Beifall SPD) Die Funktion entspricht in ihrer Koordinationsfunktion zwischen fraktionslosen, zur Gruppe zusammengeschlossenen Abgeordneten eher der eines Parlamentarischen Geschäftsführers von Fraktionen und sollte so auch entschädigt werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und wenn ich das mal so ein wenig salopp sagen darf: Man würde sich an dieser Stelle in sehr guter Gesellschaft befinden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine Damen und Herren, warum eine Regelung zur Rechtsnachfolge sinnvoll ist, wurde oben genannt und schon erwähnt. Die damit verbundene Überlegung wird mit Sicherheit in einem Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf gipfeln. Um beim Übergang von Fraktionen zu Parlamentarischen Gruppen eine finanzielle Transparenz zu schaffen, sind im Vergleich zur Sondersitzung am 9. September nicht nur die Nachfolge, sondern eben konkret die Rechtsnachfolge und die finanzielle Ausstattung zu klären. Es wäre mit Blick eines Änderungsantrags auf den dann eingetretenen Übergang vorstellbar, mit Blick auf die oben genannte finanzielle Transparenz mithilfe einer Abschlussbilanz und einem abschließenden Sachinventar der Rechtsnachfolgerin diese Aufgabe aufzuerlegen und diese Information der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten zuzuleiten. Kollege Bühl hat es angesprochen, mit Blick auf die Beobachter und Beteiligten des Parlamentsverfahrens galt dem vorliegenden Gesetzentwurf der Vorwurf Schweinsgalopp. Das wäre nicht ganz fair. Denn aus verfassungsrechtlichen Gründen bleibt den Beteiligten eigentlich nichts anderes übrig, die Finanzunterstützung läuft am 30. September aus. Nachdem nun der Landtag erst mit vollzogenem Fraktionsaustritt einer Abgeordneten am 6. September 2021 durch Änderung der Geschäftsordnung tätig werden konnte und im Bereich der parlamentarischen Arbeit die FDP-Gruppe schon anerkannt hat, steht fest, die Gruppe hat nun das Recht – ich betone: das Recht –, schnellstmöglich eine angemessene, finanzielle und sachliche Ausstattung zu bekommen. Es ist angedeutet, wir müssen handeln. Es geht jetzt nach dieser ersten Beratung, wenn es eine Ausschussüberweisung gibt, der sich die Fraktion Die Linke nicht widersetzen wird, um eine zügige Abarbeitung im Oktober, um diesen Gesetzentwurf, wie gesagt, mit den entsprechenden Änderungen umzusetzen. Dem werden wir nicht im Weg stehen, um der neu gebildeten Gruppe entsprechende finanzielle Unterstützung zu geben. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht angezeigt. Ich schaue noch mal. Die Landesregierung hat auch nicht um das Wort gebeten. Damit habe ich der Diskussion entnommen, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt ist. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Abgeordnete Dr. Bergner. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Gibt es aus den Reihen der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Mir wurde signalisiert, dass entgegen einer Vereinbarung in der Mittagspause keine Ausschusssitzung stattfinden wird. Das nur einmal als Hinweis. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 und den Teil Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3300 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3779 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4083 ZWEITE BERATUNG Der Tagesordnungspunkt 2 b) wurde von der Tagesordnung abgesetzt und kommt deshalb nicht zum Aufruf. Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Emde.

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Volker Emde CDU

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, ich darf berichten aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/3300, Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften. Durch Beschluss unseres Landtags in der 49. Sitzung im Juni 2021 wurde der Gesetzentwurf an den HuFA überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 17. Juni und in seiner 32. Sitzung am 16. Juli beraten. Wir haben ein schriftliches Anhörungsverfahren und ebenso eine Onlinediskussion durchgeführt. Nach der Beratung ergeht die Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf anzunehmen. (Beifall CDU)

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Keller

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Möller. Er zieht zurück. Dann hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Mühlmann das Wort.

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Ringo Mühlmann AfD

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete aller Fraktionen und natürlich auch Zuschauer am Livestream! Nach 20 Jahren Diensterfahrung in der Thüringer Polizei als Polizeibeamter habe ich eine ungefähre Vorstellung davon, was in den Beamten im Freistaat Thüringen vorgeht, und das Altersgeld als solches ist nach meiner Überzeugung nichts, was den Beamten inner- und außerhalb des Dienstes täglich begegnet. Aber wenn ein Beamter in die Situation kommt, dass er darauf angewiesen ist, weil er oder sie beispielsweise das Beamtenverhältnis kündigt, dann muss darauf Verlass sein, dass der Dienstherr die geleistete Dienstzeit auch entsprechend bezahlt und die Jahre entsprechend vergilt. Für alle, die nicht wissen, worum es geht: Wenn ein Beamter kündigt, wird dieser in der gesetzlichen Rente nachversichert. Dafür ist der vorliegende Gesetzentwurf wichtig, und wir haben dazu einen Änderungsantrag eingereicht, auf den ich gleich eingehe, denn allen hier im Rund sollte klar sein, dass wir im Kampf um die klugen Köpfe des Landes den öffentlichen Dienst im Vergleich zur freien Wirtschaft auch attraktiv gestalten müssen. Ein Beispiel für fehlende Attraktivität ist nämlich aus unserer Sicht die seit 2015 geübte Praxis der Reisekostenerstattung. Mit unserem Änderungsantrag beabsichtigen wir die Wiedereinführung des Tagegelds für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, denn wenn die Beschäftigten mehr als acht Stunden unterwegs sind, dann soll das auch entsprechend bezahlt werden. Thüringen ist hier übrigens das einzige Bundesland, das diesen Aufwand nicht entschädigt. Außerdem enthält unser Änderungsantrag Anpassungen, die nur Berichtspflichten beinhalten, aber tatsächlich ist das auch etwas Wichtiges, was den darauf Angewiesenen natürlich Halt und Orientierung gibt. Das wird gern vergessen und teilweise wahrscheinlich auch seitens der Regierung absichtlich außer Acht gelassen und spart dem Freistaat daher auch Gelder ein, was aber nicht im Sinne der Betroffenen sein kann. Der entscheidende Inhalt des Gesetzentwurfs ist aber das Altersgeld, das nunmehr für Thüringen erstmals geregelt wird, nachdem es vor sieben Jahren bereits im Bund eine entsprechende Regelung gab und außerdem in fünf weiteren Bundesländern bereits zur Anwendung kommt. Mit dem Altersgeld sollen nun Beamte und Richter eine adäquate Altersversorgung erhalten, die ihnen aufgrund der Beendigung des Beamtenverhältnisses entgeht. Ich habe das schon mal angesprochen: Es erfolgt, wenn ein Beamter aus dem Dienst ausscheidet, eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Folgendes dazu muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Diese Nachversicherung allein reicht nach EuGH eben nicht aus, um eine ähnlich hohe Rente in der Rentenversicherung aufzubauen, wie Beamte und Richter als Pension erhalten würden. Daher fordert der EuGH selbst einen zusätzlichen monetären Ausgleich, der eine der Pension entsprechende Altersversorgung aufbaut. Also wirklich gut gemacht – an die Rentenpolitiker im Bund seitens der Altparteien –, was sie aus der Rente gemacht haben! Um das zu ermöglichen, bedarf es nun des Altersgeldes, und wir als AfD-Fraktion ergänzen diesen Vorschlag der Landesregierung um das Modell einer Altersgeldabfindung als eigenverantwortliche Alternative zum herkömmlichen Altersgeld. Eigenverantwortlich, weil der Anspruchsteller eben wählen kann und selbst die Möglichkeit erhält, sich mittels dieser Abfindung eine adäquate private Altersvorsorge aufzubauen. (Beifall AfD) Im Übrigen würde das Problem, wenn die AfD in Regierungsverantwortung wäre, gar nicht bestehen. Wenn es erst Urteile der Verfassungsgerichte oder wie hier beim Altersgeld eines Hinweises des EuGH braucht, um Beamte und Richter für ihren Dienst angemessen zu alimentieren, dann ist das schon bitter und zeigt vor allem eines, nämlich den niedrigen Stellenwert, den Beamte und Richter bei der linken Landesregierung aus Linken, SPD und Grünen einnehmen. (Beifall AfD) Dass sich Staatsdiener und Staat einander nichts schulden, sondern sich fair voneinander trennen, sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein. Leider scheint es jedoch bei der rotrot-grünen Landesregierung mit Selbstverständlichkeiten nicht allzu weit her zu sein. Statt Zuverlässigkeit beim Alimentationsprinzip konzentriert sich die linke Landesregierung lieber darauf, den Beamten alle naselang neue Belehrungen zur Diensttreue und politischen Neutralität zukommen zu lassen. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ge- hört sich auch so!) Aber der Diensteid verbietet es den Beamten nicht, eine abweichende politische Meinung zu haben, solange diese natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und der fDGO steht. Seinen Dienst muss der Beamte ohnehin unpolitisch leisten, und ich behaupte mal, das haben die Beamten im Freistaat Thüringen in den letzten 30 Jahren auch ohne Ihre Belehrungen sehr gut hinbekommen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fühlen Sie sich eigentlich persönlich angegriffen von dem, was Ihr Fraktionsvorsitzender über Sie sagt?) Das, was Sie momentan machen, werte Damen und Herren von der linken Landesregierung, das, was Sie in den letzten Monaten mit Ihrem als Belehrung getarnten Staatsbürgerkundeunterricht machen, ist eben kein unpolitischer Dienst, zu dem auch Sie verpflichtet sind. Die meisten, die Sie da belehren, (Beifall AfD) haben eine ganz ähnliche Indoktrination im Staatsbürgerkundeunterricht der DDR kennen- und lieben gelernt. Die so Belehrten sind nämlich nicht auf den Kopf gefallen und können sich sehr gut erinnern, wer sie schon im Kindesalter derartig erziehen wollte. Dass Sie damit in einem Wahljahr Wahlen beeinflussen, nehmen Sie nicht nur in Kauf, ich unterstelle sogar, dass das Absicht ist. Damit machen Sie das, was Sie nämlich am besten können, Sie handeln undemokratisch (Beifall AfD) und beschädigen wieder einmal die Demokratie und stellen sich dann auch noch in aller Öffentlichkeit hin und behaupten, die einzig wahren Demokraten zu sein. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie reden die ganze Zeit zu Ihrer Fraktion!) Nein, ich rede zur Landesregierung, die leider nicht da ist, aber Sie können ja gern die Landesregierung einholen. (Unruhe DIE LINKE) Aber unabhängig davon, am Wochenende können alle gern zeigen, was sie von solchen Umerziehungsmaßnahmen halten. (Beifall AfD) Ein funktionsfähiger Freistaat Thüringen benötigt nachhaltig einen professionellen und loyalen und eben nicht politisch loyalen Personalkörper. Es wäre schlimm für den Freistaat, wenn er gute Beschäftigte verliert, die ansonsten ihrem Diensteid entsprechend solide ihren Job erledigt hätten. Aber dennoch, unter heutigen Gesichtspunkten ist das Altersgeld ein wichtiger Schritt. Ein solcher Schritt, aus dem Beamtentum heraus in die freie Wirtschaft, in Zeiten wie heute, in denen die freie Wirtschaft händeringend neues Blut sucht, ist nach diesem Gesetzentwurf und unserem Änderungsantrag nicht mehr mit dem Risiko und finanziellen Verlust verbunden, wie es früher war. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ergibt doch alles keinen Sinn!) Doch, ergibt es. Ich beantrage daher namens meiner Fraktion die Rücküberweisung an den HuFA, um die noch erforderlichen kommunalen Anhörungen vornehmen zu können. Danke. (Beifall AfD)

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Keller

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und an den Geräten, die das online ermöglichen! Es gab in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen auf Verfassungs- und Europaebene, die in bestimmten Punkten die Besoldung und die Altersabsicherung der Beamten für rechtswidrig erklärten. Diese Entscheidungen wirkten sich auch in Thüringen aus. Das Land Thüringen ist als Dienstherr über Jahre seinen Treuepflichten eben nicht nachgekommen. Hier haben wir Nachbesserungsbedarf. Deshalb befassen wir uns mit einer ganzen Reihe von umfangreichen Folgerungen. Grundsätzlich ist es traurig, dass Thüringen erst nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen tätig wird. Wir als Freie Demokraten sehen das gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel im Allgemeinen, aber natürlich auch im öffentlichen Dienst als falsches Signal an. Damit ist Thüringen eben nicht für die – oder war es nicht – besten Köpfe attraktiv, sich für den Freistaat im öffentlichen Bereich zu engagieren. Die Landesregierung hatte nun im JuniPlenum einen Gesetzentwurf für ein Mantelgesetz eingebracht, ein Mantelgesetz, weil hier gleich zahlreiche Änderungen mit beamtenrechtlichem und finanziellem Bezug zusammengefasst wurden. Zum Beispiel wird die Benachteiligung der Beamten, die freiwillig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, nun angegangen. Dies sehen wir grundsätzlich als positiv an, denn es kann die Attraktivität für Menschen erhöhen, die sich im öffentlichen Dienst für den Freistaat engagieren wollen. Ich will auch jetzt nicht jede einzelne Regelung des Gesetzentwurfs noch mal auseinandernehmen. Wir haben uns das ja im Ausschuss angeschaut und Meinungen dazu eingeholt. Die AfD hat sich im Ausschuss nicht geäußert, deshalb ist es verwunderlich, dass nun im Nachhinein ein Änderungsantrag gestellt wird. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das machen die immer so, das ist nichts Neues!) Eine Sache muss man ankreiden, auch wenn Sie gerade rumschimpfen, das macht es mir jetzt schwer, die nächsten Sätze zu sagen, aber ich finde Ihren Ansatz gar nicht so uncharmant, nämlich eine Abfindung zu zahlen und damit die Sache tatsächlich auf andere Füße zu stellen. Das kann durchaus die Attraktivität im Beamtenrecht erhöhen. Ich halte es für systematisch sehr problematisch, dass Sie die Gleichstellung des Verzichts auf das Altersgeld mit dem Verlust des Altersgeldes für strafbares Handeln hier hinstellen. Da ist sicherlich ein großer Abstrich zu machen. Allerdings – wie gesagt – kommt das in meinen Augen und unseren Augen zu spät. Sie haben die Kommunalrelevanz angesprochen, insofern ist es eh nicht entscheidungsreif. Wir würden Ihren Änderungsantrag insofern ablehnen und ansonsten dem Gesetzentwurf der Regierung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Gibt es weitere Wortmeldungen? Mir liegt hier nichts vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Bitte schön, Herr Staatssekretär Schubert, Sie haben das Wort.

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Andreas Schubert

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, um zum Gesetzentwurf noch mal so richtig zurückzukommen: Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2016 eine Entscheidung getroffen, wonach die Nachversicherung und der damit einhergehende Verlust an höheren Versorgungsanwartschaften von freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidenden Personen unter dem Gesichtspunkt der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht europakonform sind. Das heißt also, die Nachversicherung anstatt einer wirklichen Versorgung sozusagen ist nicht europakonform. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll daher in Thüringen die Möglichkeit geschaffen werden, Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die freiwillig aus ihrem Dienstverhältnis auf Lebenszeit ausscheiden, ein Altersgeld zu gewähren. Das Altersgeld tritt also an die Stelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und wird erst dann gezahlt, wenn auch Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen würden. Damit soll die europarechtliche, gesicherte Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Wechsel in Mitgliedstaaten der EU und in die Schweiz nicht mehr behindert werden. Des Weiteren sollen die in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vorgenommenen Verbesserungen zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder in die Beamtenversorgung übertragen werden. Danach werden künftig 30 Monate für den Kindererziehungszuschlag in der Beamtenversorgung berücksichtigt. Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen von Arbeitnehmern werden von der Anrechnung auf die Beamtenversorgung ausgenommen, da andernfalls der Zweck dieser Zahlung infrage stehen würde. Daneben sind in Anlehnung an das Bundesrecht verschiedene vereinfachende Neuregelungen im Beamtenversorgungsrecht vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf werden auch besoldungsrechtliche Verbesserungen vorgenommen, um die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens im Bundesvergleich zu erhalten. Hierzu gehören eine verbesserte besoldungsrechtliche Bewertung des informationstechnischen Dienstes durch Anhebung der Eingangsämter sowie Festlegung verbesserter Bewertungsobergrenzen. Im wissenschaftlichen Bereich soll die Gewinnung von besonders qualifiziertem Personal durch die Anhebung des Grundgehalts der Besoldungsgruppe W3 sowie der Möglichkeit der Vergabe von Leistungsbezügen bei Juniorprofessoren gefördert werden. Aber auch besondere Leistungen des vorhandenen Personals müssen angemessen honoriert werden. Zu diesem Zweck wird beispielsweise die Möglichkeit eröffnet, bei den Spitzenämtern des gehobenen Dienstes in der Besoldungsgruppe A13 nach Maßgabe einer funktionsgerechten Bewertung eine Amtszulage auszubringen. Dies gilt nicht nur für die obersten Landesbehörden, sondern auch den nachgeordneten Bereich. Auch die Anhebung der Stellenzulage im Außendienst der Steuerprüfung dient diesem Anliegen. Im Kommunalbereich soll durch die Einführung einer Zulage für die Feuerwehrbeamten, die als Notfallsanitäter tätig sind, die Bereitschaft zur Übernahme solcher Zusatzaufgaben honoriert werden. Wegen der unmittelbaren finanziellen Auswirkungen und der angespannten Haushaltslage sind insbesondere diese besoldungsrechtlichen Verbesserungen jedoch mit Augenmaß vorzunehmen. Im Reisekosten- und Trennungsgeldrecht wird in Anlehnung an das Steuerrecht ein pauschales Übernachtungsgeld von 20 Euro eingeführt, welches die Bereitschaft zur Nutzung von kostenfreien Übernachtungsmöglichkeiten fördern soll. Ebenso ist eine Anpassung der Höhe der reisekostenpflichtigen Tagegelder an die steuerlichen Pauschalen vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Auszahlung des Kindergeldes wurde bereits mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 vom Thüringer Landesamt für Finanzen auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt noch die hierzu notwendigen rechtlichen Anpassungen vor. Des Weiteren sollen durch eine Änderung der Thüringer Zuständigkeitsverordnung Bezüge künftig bei Abordnungen die verauslagten Bezüge von der personalführenden Dienststelle angefordert werden, da diese auch gegebenenfalls bestehende Umsatzsteuerpflicht prüfen muss. Im Thüringer Ministergesetz wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, wo unterversorgt ausscheidende ehemalige Mitglieder der Landesregierung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Dies dient der Vermeidung von Versorgungslücken. Künftig wird es aufgrund einer Ergänzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes auch die Möglichkeit geben, im Geschäftsbereich der Polizei die Funktion einer zentralen Gleichstellungsbeauftragten einzurichten. Die Änderungen von weiteren Vorschriften sind überwiegend notwendige Folgen von Änderungen im Bundesrecht wie zum Beispiel künftige Neuregelungen sozialen Entschädigungsrechts oder sind redaktioneller Art. Wenn man das jetzt mal zusammenfasst, was ich gerade vorgetragen habe, was sicherlich auch sehr kompliziert ist, sieht man, dass es hier bei diesem Gesetzentwurf bei Weitem nicht nur darum geht, Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs oder anderer Gerichte umzusetzen, sondern es ist auch eine ganze Reihe von Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte des Freistaats vorgesehen, und die werden dann mit diesem Gesetzentwurf, wenn er heute hier beschlossen wird, auch umgesetzt, sodass das, was vonseiten der AfD vorgetragen wurde, nur zum geringen Teil der Realität entspricht. Meine Damen und Herren, das soll es dazu gewesen sein. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist so. Dann kommen wir zu den Abstimmungen zum Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 7/3300, zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/3779 und zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/4083. Es ist Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Weitere Vorschläge für Ausschussüberweisungen gibt es nicht. Das ist so. Damit stimmen wir über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Weitere Zustimmungen liegen nicht vor. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4083. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/3779. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der Abgeordneten Dr. Bergner – Entschuldigung, vorhin hatte ich das vergessen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3300 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Wer stimmt dagegen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich kann den Tagesordnungspunkt hier schließen. Wir begrüßen ganz herzlich auf der Besuchertribüne die Studierenden der Fachhochschule Gotha. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1131 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3614 Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Bergner aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

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Ute Bergner fraktionslos

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream und hier in der Anwesenheit, der Antrag der FDP mit dem Titel „Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren“ wurde vom Landtag in seiner 44. Sitzung am 23. April 2021 beraten und an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 28. Mai 2021 beraten. Der Antrag der FDP zur Durchführung einer Anhörung fand nicht die erforderliche Anzahl der Stimmen der Ausschussmitglieder und sie konnte daher nicht durchgeführt werden. In der 31. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. Juni 2021 wurde nach weiterer Beratung die Ablehnung des Antrags in der vorliegenden Beschlussempfehlung mit der Drucksache 7/3614 empfohlen.

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Keller

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, wir wissen alle an dieser Stelle, dass das Thema „Digitalisierung“ nicht erst seit dem Antrag der FDP auf der Agenda des Thüringer Landtags ist, sondern das beschäftigt uns seit mehreren Jahren. Ich hatte an dieser Stelle bereits erwähnt, dass auch in den Jahresberichten des Landesrechnungshofs natürlich dieses Thema immer wieder eine Rolle spielt. Gerade auch die personelle Ausstattung in diesem Bereich wird uns in den nächsten Monaten weiter beschäftigen. Wir hatten mit dem vergangenen Landeshaushalt hier auch schon weitere Stellen, unter anderem im Landesrechenzentrum und auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung, geschaffen. Und das ist besonders wichtig, dass wir auch gerade unser Land und die Kommunen fit machen und auch die Kommunen in der Hinsicht unterstützen, dass die Digitalisierung vor Ort erfolgreich ist. Die Berichterstatterin hat das auch erwähnt, wir haben hier an dieser Stelle eine ausführliche Beratung zu dem FDP-Antrag gehabt. Man muss auch sagen, dass dieser schon vom 01.07. des vorigen Jahres stammt und verschiedene Punkte bereits erfüllt sind. Hier an dieser Stelle hatten wir den Bericht der Landesregierung, haben auch über die verschiedenen Punkte debattiert. Aus diesem Grund werden wir natürlich dieses Thema weiterverfolgen. Der Antrag an sich hat sich nach unserer Meinung erledigt, da die Punkte abgearbeitet sind. Nichtsdestotrotz werden wir uns weiterhin mit den Themen beschäftigen. Ich habe ja auch die Kommunen angesprochen. Wir hatten im Haushaltsausschuss die unterschiedlichen Themen anhand von Beispielen erwähnt. Gerade auch die Beantragung von bestimmten Dingen in den Kommunen muss weiterhin unterstützt werden und somit auch das Schriftformerfordernis ersetzt werden. So gab es bei uns im Haushaltsausschuss zum Beispiel das Beispiel mit der Beantragung der Hundesteuer oder Anmeldung des Hundes, wo wir auch gesagt haben, das sind solche Dinge, die auch durch Anträge digital erledigt werden müssen. Auch von der FDP gab es ein Beispiel, was Führungszeugnis angeht und ähnliche Dinge. Hier müssen wir vorankommen und hier müssen wir auch die Kommunen unterstützen, dass diese vermeintlich einfachen Dinge über Digitalisierung realisiert werden können. Ein Thema, was uns natürlich in diesem und im vorigen Jahr beschäftigt hat, ist die Digitalisierung im Rahmen der Schule. Hier müssen wir eben unsere Schulen und die Schülerinnen und Schüler fit machen, dass hier die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Das ist auch ein Thema, was uns im Bereich der Verwaltung betrifft und das auch weiterhin Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Hier werden wir weiterhin dranbleiben und auch als CDU-Fraktion unsere Vorschläge einbringen. Denn es kann nicht sein, dass ein Land wie Deutschland nicht entsprechend ausgerüstet wird. Da stehen große Aufgaben vor uns, die auch erkannt sind. Aber sie müssen eben auch angenommen und realisiert werden. Hier ist die rot-rot-grüne Landesregierung in der Pflicht. Wir werden weiterhin unser Wort erheben und Vorschläge einbringen. Eine große Möglichkeit bieten da der bevorstehende Landeshaushalt und die Debatte darüber. Ich danke an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Keller

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Weltzien für die Fraktion Die Linke.

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Philipp Weltzien Die Linke

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste und vor allem auch Gäste am Livestream! Liebe FDP-Gruppe – damals noch, als Sie den Antrag gestellt haben, FDP-Fraktion –, in Ihrem Antrag aus dem letzten Jahr fordern Sie, das Schriftformerfordernis vor allem digital abzubilden, und unterstellen damit, dass die Papierform zukünftig eher eine Ausnahme darstellen sollte bzw. – wenn man Ihre Begründung noch mal genauer liest – am liebsten gleich ganz abgeschafft werden kann. Mit Blick auf Lebensrealitäten, die demografische Entwicklung in Thüringen – das habe ich Ihnen schon ein paar Mal gesagt, wir sind die zweitälteste Bevölkerung bundesweit nach Sachsen-Anhalt – sind solche Forderungen nicht nur gewagt, sondern entsprechen auch nicht den Lebensrealitäten der Bürgerinnen und Bürger. Der doch sehr begrenzte Erfolg von Authentifizierung per eID, also elektronischer Personalausweis, oder beispielsweise auch der grandiose Erfolg von De-Mail zeigen, dass der Weg, den die Bürgerinnen und Bürger mit uns zusammen zu gehen haben, doch noch ein recht weiter wird. Denn nicht jeder Bürger und nicht jede Bürgerin kann beispielsweise eine digitale Unterschrift in ein PDF-Dokument einfügen, es erzeugen und vor allen Dingen auch nicht authentisch übermitteln. Die Argumente zu diesem Antrag hatten wir ja bereits, glaube ich, in einer der ersten Reden, als Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender – also als Sie noch eine Fraktion waren – mit einem Antrag über Lastenfahrräder gescheitert war. Aus dem Bericht des Finanzministeriums, den Sie im Ausschuss, im HuFA, entgegennehmen durften, haben Sie lesen können, dass ein Artikelgesetz mit einer abstrakten Prüfung von Normen zum Verzicht auf das Schriftformerfordernis nach Einschätzung der Landesregierung nicht zielführend ist. Dieser Auffassung schließen wir uns an. Es wird daher eher angeregt, die zuständigen Behörden im Rahmen der Umsetzung vom OZG Veränderungsbedarfe definieren zu lassen, zu erkennen und auch vor allen Dingen Vorschläge zu machen, damit wir sie dann in ein Gesetz zur Veränderung des Schriftformerfordernisses im Thüringer Verwaltungsrecht einfließen lassen können. In der Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss, lieber Herr Kemmerich, haben Sie sich darüber beschwert, was den Ermessensspielraum der Behörden angeht, es umzusetzen oder einzuführen. Es wundert mich schon, weil Sie sonst doch so viel auf Freiwilligkeit setzen. Die Liberalen plädieren jetzt tatsächlich dafür, mit der Brechstange von oben herab Zwang zu erzeugen. Eine verpflichtende Anwendung durchzudrücken, ohne die Kolleginnen und Kollegen in den Behörden mitzunehmen, provoziert nichts als Widerstand und vor allen Dingen produziert es nicht die nötige Akzeptanz, die wir für die Umsetzung eigentlich so dringend brauchen. (Beifall DIE LINKE) Das sollten Sie als Unternehmer eigentlich wissen, Herr Kemmerich. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir sind im Jahr 2021!) Bittere Erfahrungen durften wir alle damit machen, wenn man das nicht tut, als die Einführung von SORMAS in den Gesundheitsämtern auf verständlicherweise wenig Gegenliebe gestoßen ist und auch lange Zeit gebraucht hat – die Menschen waren einfach noch nicht bereit. Wie Sie in der Beratung im Ausschuss erfahren haben, bietet das geltende Verwaltungsverfahrensgesetz bereits Möglichkeiten, bestehende gesetzliche Schriftformerfordernisse über elektronische Verfahren zu ersetzen. Bei der geplanten Novellierung des Thüringer E-Government-Gesetzes können wir sicher über die notwendigen Rahmenbedingungen und rechtliche Fragen vertiefend miteinander diskutieren, wenngleich der Zeitplan dafür etwas sportlich werden dürfte. Ich denke, es ist dennoch deutlich geworden, dass wir den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP hier an der Stelle heute nicht brauchen, um der Digitalisierung in Thüringen weiter auf die Sprünge zu helfen. Von daher werden wir der Beschlussempfehlung des HuFA folgen und den Antrag ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne nochmals! Digitalisierung – ich denke, gerade in Ihrer Generation wird manches Wort hier Sie staunen lassen, denn Sie leben Digitalisierung, Sie nehmen sie wahr. Aber wenn Sie auf Behörden treffen, funktioniert das sehr schleppend, und wenn Sie die Einstellung meines Vorredners gehört haben, dann ist das vielleicht der Grund, warum wir in Deutschland insgesamt einen der letzten Plätze in Europa belegen, was den aktuellen Stand der digitalisierten Prozesse vom Bürger zur Verwaltung anbelangt. (Beifall Gruppe der FDP) Das hat auch nichts mit einem zwangsweisen Überstülpen von Maßnahmen zu tun, sondern das ist einfach ein Gebot der Stunde, Prozesse zu vereinfachen, zu digitalisieren, bürgerfreundlicher zu machen, aber auch freundlicher für die Anwender auf der anderen Seite, nämlich in den Behörden. Die haben die Apps in der Hosentasche auf ihren Handys oder in der Handtasche, je nachdem, wie man es macht. Aber wenn man in den Prozessen der Verwaltung denkt und arbeitet, wird es nicht angewandt. Wir kommen bei der Digitalisierung nicht voran, weil viele, die das entscheiden müssen, nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und das zu tun, was wirklich getan werden soll. Wie wir gehört haben, wird der Antrag abgelehnt werden, deshalb haben wir uns auch nicht die Mühe gemacht, ihn noch mal zu aktualisieren. (Heiterkeit DIE LINKE) Trotzdem bleibt das Thema mehr als aktuell. Da können Sie lachen, wie Sie wollen. Sie werden das Thema nicht los. Es gibt zwei Faktoren: Das OZG schreibt vor, alle öffentlich zugänglichen Maßnahmen online zugangsfähig zu machen, und zwar bis Ende des nächsten Jahres. Das sind 15 Monate. Und wenn wir in dem Tempo weitermachen, brauchen wir dafür nicht 15 Monate, sondern vielleicht 15 Jahre, und das können und wollen wir nicht hinnehmen. (Beifall Gruppe der FDP) Wir brauchen einen Bürokratiekassensturz. Wir brauchen eine Analyse von Prozessen. Das ist die Grundlage von Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen – nein, von Vorgängen aller Art. Beim Zugang zu Onlinedienstleistungen geht es um drei Dinge – nochmals, 15 Monate Zeit haben wir noch –: flächendeckende Verfügbarkeit, Authentifizierung digitaler Anträge. Ich habe die letzten Jahre regelmäßig den Status der Umsetzung des OZGs abgefragt. Die Landesregierung schweigt sich weitgehend aus. Ich gehe davon aus – auch aufgrund der Anfragen, die wir gestellt haben –, es gibt leider auch nicht viel zu erzählen. Flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband ist oft diskutiert worden – wird abgebügelt. Wir reden über Vergaberecht. Wir finden noch nicht mal Firmen, die bereit sind, Kabel zu verbuddeln – ich sage das mal ganz salopp –, weil sie nicht bereit sind, diese aufwendigen Vergabeprozesse mitzumachen. 1 Prozent der Thüringer nimmt zurzeit das Online-Servicekonto bei ThAVEL in Anspruch – 1 Prozent. Die Leute würden es gern in Anspruch nehmen, aber es muss benutzerfreundlich sein. Die Nichtinanspruchnahme spricht nicht – und das halte ich für eine Frechheit – für den Altersdurchschnitt dieser Bevölkerung. Diese Bevölkerung ist genauso digital wie jede andere Bevölkerung in unserem Land, und erst recht auf dieser Welt. Dass es nicht in Anspruch genommen wird, spricht dafür, dass es einfach benutzerunfreundlich ist. Das müssen wir verbessern. (Beifall Gruppe der FDP) Noch mal ein Punkt der Debatte: Mir wurde vorgeworfen, dass das E-Government-Gesetz das alles regelt. In § 12 des genannten Gesetzes steht aber lediglich, dass auf einem Formular auch eine Unterschrift digital geleistet werden kann. Wir aber wollen die Anzahl der überhaupt zu leistenden Unterschriften reduzieren. Ich habe in der Debatte davor gesagt, in manchen Ländern – Estland, Lettland, Litauen und vielen anderen Ländern – ist Unterschriftleisten noch ein sehr symbolischer Akt – wir kennen das –, aber nicht mehr ein Akt der Rechtsetzung im Alltäglichen, sondern dafür haben wir Handys, lesbare Ausweise und vielerlei andere Dinge, die das Leben erleichtern. Machen Sie heute mal ein Konto bei der Bank auf, das geht mit WebID, man muss nicht mehr den Weg in eine Bankfiliale gehen. Es vereinfacht, wie gesagt, die Arbeit für alle auf beiden Seiten. Die andere wunderbare Maßnahme – gerade an die Zuschauer gerichtet – sind Faxgeräte. Immer noch wird behauptet, dass die Faxgeräte das Schriftformerfordernis erfüllen. Gleichzeitig wissen wir, dass die bei den Faxgeräten ankommenden Dokumente dann an die E-Mail-Postfächer in den Behörden gesendet werden. Ich glaube, manche wissen gar nicht mehr, was ein Faxgerät ist, viele besitzen so etwas auch nicht mehr, aber in der Kommunikation mit den Behörden wird oftmals gefordert: nur postalisch oder per Fax. Per E-Mail geht gar nicht. Ein irres, aufwendiges Verfahren, nicht mehr zeitgemäß, meine Damen und Herren. Viel Zeit haben wir gerade dafür nicht, wir haben auch besprochen, wie die Personalsituation im öffentlichen Dienst aussieht. Werte Kolleginnen und Kollegen, viele waren im Ausschuss der Meinung, dass unser Antrag nicht nötig ist, um die Ziele, die sich Thüringen bei der Digitalisierung gesetzt hat, zu erreichen. Dankenswerterweise ließ Frau Ministerin Taubert erkennen, dass sie das nicht ganz so sieht und doch bereit ist, sich auf Diskussionen einzulassen. Insofern sind wir froh, die Diskussion angeregt zu haben

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Keller

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Herr Abgeordneter, die Redezeit!

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Thomas L. Kemmerich FDP

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

und freuen uns auf weitere Schritte in der Digitalisierung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Das Wort hat Herr Abgeordneter Prof. Kaufmann für die AfD-Fraktion.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordneten, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne oder am Livestream, es gibt keinen Zweifel, dass der Verzicht auf das Schriftformerfordernis Verwaltungsvorgänge oder auch die Interaktion von Bürgern mit der Verwaltung vereinfachen kann. Ich denke, da sind sich alle einig, trotzdem war die verflossene FDP-Fraktion hier etwas hyperaktiv, denn aus unserer Sicht ist dieser Antrag schlicht nicht notwendig. Herr Kemmerich, Sie haben gerade noch mal wortreich aufgeführt, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann Ihnen nicht passieren, dass Sie wortreich sind!) warum es doch so notwendig sein sollte, aber – Sie haben es selbst gesagt – die Implementierung des Onlinezugangsgesetzes hat eine Frist, die ist der 31. Oktober 2021. Bitte lassen Sie uns danach evaluieren, was geschehen ist. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nichts, wir haben doch gar keine Zeit dafür!) Vielleicht haben Sie dank Ihrer Kontakte in die Ministerien schon jetzt Informationen, was schiefläuft, die wir nicht haben, aber die Frist steht, und wir können dann schauen, ob alles umgesetzt wurde. Weiterhin gibt es bereits eine Grundlage zur Überprüfung des Schriftformerfordernisses, diese hätten Sie vorher ebenfalls lesen sollen, bevor Sie diesen Antrag stellen. Nach § 3a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2014 ist in Verwaltungsverfahren unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig. Man braucht also kein Faxgerät. In Absatz 2 steht: „Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.“ Dieses Gesetz gilt übrigens auch für Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Thüringen. Der Antrag ist unnötig, denn die Voraussetzungen sind da. Wir werden uns deshalb der Empfehlung des HuFA anschließen und den Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Ja. Herr Staatsekretär Schubert, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Andreas Schubert

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verwaltung befindet sich in einem Kulturwandel, das muss man schon mal sagen. Wenn man seit Jahren in der Verwaltung beschäftigt ist, und das ist bei mir bis auf wenige Ausnahmen seit 30 Jahren der Fall, so ist in der letzten Zeit ein unglaublicher Drive entstanden, was die Digitalisierung angeht. Natürlich stimmt es, dass wir da der freien Wirtschaft und dem Privatleben hinterherhinken. Woran liegt das und warum sind uns vielleicht Länder wie Estland oder Dänemark dort voraus? Das liegt zum einen daran, dass wir einen vieroder fünfstufigen Aufbau in der deutschen Hierarchie haben. Wir haben den Bund, wir haben die Länder, wir haben Landkreise, wir haben die Gemeindeebene und wir haben dazu noch die Rentenversicherung und andere Institutionen, die quasi dann auch unabhängig vom Staat agieren. Über Jahre ist im Prinzip darüber gestritten worden, ob man eher zentral an die Dinge herangeht oder dezentral. Da haben sich einige Gemeinden auf den Weg gemacht. Beim Bund wird im IT-Planungsrat immer noch darüber gestritten, ob nun der Weg „einer für alle“ der richtige Weg ist, also dass einer eine Leistung für alle entwickelt, oder jeder seinen eigenen Kram macht. Als Zweites kommt noch dazu, dass in Deutschland so ein bisschen die Mentalität verbreitet ist, wir müssen alles erst ganz perfekt machen und dann können wir es auf die Leute loslassen, statt vielleicht mal so ein Stück weit damit anzufangen, dass wir einfach mal etwas ausprobieren, und dann nachsteuern, um das dann so konform zu machen, dass es noch besser funktioniert. (Beifall SPD) Das sind so Dinge, die uns ein bisschen daran gehindert haben, dass wir vorangekommen sind. Trotzdem erleben wir jetzt und auch hier in Thüringen, dass wir den Kulturwandel haben. Abgesehen davon, dass Herr Kemmerich gesagt hat, dass noch viel zu viele Faxgeräte in den Behörden sind – ja, in meinem Büro steht auch ein Faxgerät, allerdings ist das auch mit einem Drucker verbunden. Da ist noch nie ein Fax angekommen. Ich habe noch nie eins abgeschickt, seitdem ich – seit sieben Jahren jetzt – im Finanzministerium bin. Aber warum soll ich das Gerät wegschmeißen, wenn es als Drucker immer noch funktioniert, also was auch kaum noch gebraucht wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anzahl der Faxgeräte bedeutet ja nicht, dass dort ständig noch hin- und hergefaxt wird. Auch innerhalb der Landesregierung weiß ich nicht, wann ich von einem anderen Ministerium jemals irgendein Papierschreiben gekriegt habe. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Landtagsverwaltung verschickt gern Faxe!) Ja, das kann sein. Aber ich habe bis jetzt immer nur – sagen wir mal – Schreiben per E-Mail bekommen, wo die Schreiben angehängt werden, und mit dem neuen VIS 2.0, was wir jetzt überall ausrollen werden, wird auch das nicht mehr nötig sein. Da können wir dann übergreifend auch zwischen den einzelnen Häusern Vorgänge bearbeiten und eben den Austausch von Schriftgut durchführen, was wir jetzt schon im Finanzministerium ausgerollt haben. Zurück zum OZG. Da sind wir ja leider nicht allein auf der Welt, sondern bestimmte Dinge müssen in der Bundesrepublik einheitlich funktionieren. Ansonsten haben wir ein nächstes Problem. Gerade größere Unternehmen sind in mehreren Bundesländern aktiv. Das nützt nichts, wenn in Thüringen dann irgendwas funktioniert, was wieder in Niedersachsen ganz anders ist. Deswegen sind wir bei vielen Dingen auch auf den Bund angewiesen. Wir haben aber nicht so lange gewartet und haben uns auf den Weg gemacht. Wenn Sie jetzt von ThAVEL reden, dass nur 1 Prozent das nutzen: ThAVEL muss überhaupt gar niemand kennen. Das ist nur ein Name für ein Antragsmanagementsystem. Die Leute müssen einfach einen elektronischen Antrag finden. Ob der dann auf ThAVEL basiert oder worauf auch immer, das ist erst mal völlig egal. Da sieht man, dass es da große Unterschiede gibt, denn wir haben diese ganzen Basisdienste entwickelt und stellen die den Kommunen und auch den Landesverwaltungen kostenlos zur Verfügung, also Antragsmanagementsystem, Servicekonto, was wir jetzt auch noch zu einem Unternehmenskonto ausgeweitet haben, Bezahlsystem, ein App-Builder, womit man dann letztendlich Anträge entwickeln kann. Alles das stellen wir kostenlos zur Verfügung. Trotzdem gibt es zurzeit nicht genügend Institutionen, die das auch nutzen. Dass es geht, zeigt zum Beispiel der Eichsfeldkreis, wo schon 36, 37 Anträge elektronisch, auch vollständig elektronisch angeboten bzw. abgewickelt werden können, oder die Stadt Schmölln, wo es sogar noch ein paar mehr sind. Wir sind ständig unterwegs in Kommunen und versuchen, dort auch – sagen wir mal – auf Akzeptanz zu stoßen und zum Mitwirken aufzurufen. Da ist auch ein Umdenken zu erkennen. Aber natürlich ist das wie auch hier: Es gibt noch andere Dinge, die in der Gemeinde wichtig sind, ob das die Freibäder sind, Feuerwehr usw. Da ist das nur eine von den Aufgaben, die bei den Kommunen liegen, und da ist mein Eindruck, dass das Thema der Digitalisierung und Online-Anträge usw. nicht unbedingt ganz oben auf der Prioritätenliste steht. Wir haben dazu in meinem Bereich extra ein Referat gegründet, was ständig draußen unterwegs ist und Hilfestellung dazu leistet, denn Sie müssen bedenken, gerade bei der kleinen Struktur, die wir in Thüringen haben, Gemeinden mit 3.000 Einwohnern, da ist gar niemand da, der das implementieren kann. Und es kann auch nicht von uns gemacht werden. Das müssen die selbst machen. Das muss an deren Haushaltskassenrechnungssystem angebunden werden. Da geht ein Antrag elektronisch ein, der muss dann auch im Workflow dort bearbeitet werden. Das heißt, da muss ein neuer Workflow organisiert werden. Da kann zwar von außen jemand kommen, kann das erklären, kann da mithelfen, aber es muss in der Gemeinde oder in der Kreisverwaltung selbst gelebt werden. Ansonsten müssen wir die Zuständigkeiten ändern und müssten sagen: Gut, für die Hundeanmeldung ist nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern das geht zentral über das Landesverwaltungsamt. Ich weiß nicht, ob das unbedingt zielführend ist. (Unruhe Gruppe der FDP) Das ist doch alles da, aber es muss ja trotzdem jemand in der Gemeinde den Antrag entgegennehmen, bearbeiten usw. Das ist der Stand; wir arbeiten daran und kommen auch Stück für Stück voran. Das ist gar keine Frage. Aber trotzdem ist es so, dass die größeren Leistungen wie Wohngeld, KfzZulassungen usw. bundeseinheitlich gemacht werden. Bei Kfz-Zulassungen zum Beispiel muss ich auch nicht mehr auf das Amt gehen, da kann ich mit dem Personalausweis meine digitale Unterschrift leisten und bekomme dann die Unterlagen zugeschickt, die ich noch brauche. Ob es noch ewig weiterhin Papierzulassungen gibt, weiß ich nicht, aber jedenfalls muss ich da nicht mehr auf das Amt gehen. Bei diesen EfA-Leistungen – das heißt, ein Land bzw. der Bund entwickelt für eine Anwendung, die dann von den anderen nachgenutzt werden – sind wir jetzt dabei, mit verschiedenen Kommunen solche EfA-Leistungen nachzunutzen, bspw. beim Schwerbehindertenausweis und Führerschein. Wir haben jetzt Landkreise gefunden, die da mitmachen. Wir werden das dann später im nächsten Jahr auch auf die anderen Kreise und kreisfreien Städte ausrollen. Da ist natürlich vorausgesetzt, dass die Kommunen auch bereit sind, das mit uns zu machen. Da bin ich aber sicher, dass auch dort der Druck höher wird, je näher sich der 31.12.2022 nähert, wo dann die Pflicht besteht, alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Das heißt jetzt auf den Punkt gebracht: Ich habe Ihnen einige Probleme beschrieben, vor denen wir stehen. Da könnten wir jetzt noch stundenlang weiterdiskutieren. Wir sind dabei, die mit viel Kraftanstrengung zu lösen und zusätzlich noch einem Riesenförderprogramm, was wir auch noch aufgelegt haben. Das – die Digitalisierung – wird aber insgesamt nicht im Handumdrehen gehen. Das muss jeder Mitarbeiter auch für sich verinnerlichen und auch in der Praxis leben. Und es muss – das hat Herr Weltzien gut ausgedrückt – für den Bürger, der das nicht kann, weil es doch teilweise kompliziert ist, weiterhin die Möglichkeit geben, auch weiterhin auf das Amt zu gehen und die Dinge so zu erledigen, wie es bisher war. Wir dürfen die Bürger in dem Sinne auch nicht überfordern. Trotzdem ist natürlich klar, dass alles in Zukunft auch elektronisch funktionieren muss. Vor allem müssen die Workflows in den Verwaltungen elektronisch abgebildet und natürlich noch vereinfacht werden. Es nützt nichts, wenn wir bloß das, was wir heute in Papier machen, in Zukunft elektronisch machen, aber die Prozesse nicht gestrafft, rationalisiert und automatisiert werden. Ein Beispiel ist die Steuer, wo heute nur noch ganz selten Steueranträge überhaupt noch von jemandem angeschaut werden. Die Maschine rechnet das aus und irgendwo wird noch – nicht mehr lange – ein Steuerbescheid ausgedruckt, den auch keiner mehr anfasst, der wird in der Maschine eingetütet und zu demjenigen hingeschickt. Das heißt, das läuft schon hundertprozentig automatisiert, natürlich nicht bei komplizierten Verfahren. Das ist das Modell, das auch bei allen Verwaltungsverfahren kommen muss. Wie gesagt, wir haben uns auf den Weg gemacht. Das Schriftformerfordernis sehe ich nicht als das Hauptproblem, weil das im Verfahrensgesetz, wie es auch schon ausgedrückt worden ist, eigentlich geregelt ist. Wir werden Ihnen noch vorschlagen, das im E-Government-Gesetz noch etwas genauer zu regeln. Dann kommt es natürlich auch auf die einzelne Behörde an zu sagen: Ist es denn notwendig, dass ich unter dem Antrag für einen Parkausweis oder so etwas noch eine Unterschrift brauche, oder reicht es nicht, wenn der den Antrag elektronisch eingereicht hat ohne Unterschrift? Wer wird schon einen Antrag auf Parkausweis vor seinem Haus stellen, wenn er da gar nicht wohnt? Also – dass man auch ein gewisses Vertrauen in den Bürger hat, dass man nicht immer irgendwie eine Unterschrift bei jedem Vorgang braucht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um zu parken?) Also bei Kfz-Zulassungen braucht man das unbedingt, weil da im Automobilbereich insgesamt viel kriminelle Energie unterwegs ist. Was Zulassungen von Autos usw. angeht, braucht man natürlich einen hohen Vertrauensschutz, indem man das mit dem elektronischen Personalausweis macht. Aber bei einer Dauerkarte für das Bad reicht es doch, wenn der Bürger das einfach elektronisch abgeschickt hat. Darauf müssen sich auch die Behörden einstellen, müssen das in dem Sinne in gewisser Weise noch mal ändern. Wie gesagt, wir haben uns auf den Weg gemacht. Ich denke, dass deshalb der Antrag, wie Sie ihn gestellt haben, nicht notwendig ist – der Antrag schon, aber den zu beschließen –, aber die Diskussion zu dem Thema sollten wir auf jeden Fall fortführen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist so. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1131 ab, da die Beschlussempfehlung Ablehnung war. Wer stimmt für den Antrag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der AfD. Wer enthält sich? Frau Dr. Bergner. Vielen Dank. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2524 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Herr Bergner, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Pendlerparkplätze für Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch wenn parteiübergreifend das Ziel besteht, Bahnen und Busse zu stärken, werden Pendler und Vielfahrer auf lange Zeit trotzdem auf Individualverkehr angewiesen sein. Daher ist es notwendig, auch für diese unverzichtbare Mobilitätsform Rahmenbedingungen zu schaffen, welche dazu beitragen können, die Verkehre umweltfreundlicher zu gestalten. Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion zu Pendlerparkplätzen hat das Ziel, eine Verbesserung der Mobilitätssituation für Berufspendler herbeizuführen. Ich möchte an dieser Stelle ein paar statistische Zahlen einbringen, die uns bewegt haben, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Auch in Zeiten von Homeoffice muss und will der größte Teil der Arbeitnehmer nach wie vor seine Wohnung verlassen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. 45 Prozent der Arbeitnehmer müssen dabei eine Strecke von mehr als 10 Kilometern einfache Strecke, 20 Prozent sogar über 25 Kilometer zurücklegen. Auch wenn der Anteil derer, die dabei die Angebote aus dem Umweltverbund, also Bus, Bahn oder Fahrrad nutzen, ausgebaut werden soll, das ist ja richtig, nutzen weiterhin etwa 74 Prozent der Arbeitnehmer für ihre Wege den eigenen Pkw, teilweise aus Gründen der Flexibilität, aber auch der Tatsache geschuldet, dass am Start- oder Zielort schlicht kein ÖPNV zur Verfügung steht. Auch ist durch die teilweise langen Fahrzeiten im ÖPNV bzw. SPNV oder das fehlende Angebot in Tagesrandlagen der Arbeitsplatz nicht pünktlich zu erreichen oder man kommt nach Feierabend nicht mehr nach Hause. Wir möchten daher mit unserem Antrag einen Beitrag leisten, um Fahrgemeinschaften wieder attraktiver zu machen. Menschen, die sich ein Auto teilen, sparen Raum auf der Straße, Kraftstoff im Tank und Schadstoffe in der Luft. (Beifall Gruppe der FDP) Dass dieses Modell schon jetzt genutzt wird, zeigt sich an den wilden Abstellplätzen an Autobahnanschlussstellen. Parkende Autos am Fahrbahnrand oder auf Wald- und Feldwegen sind ja keine Seltenheit. Wer selbst viel mit dem Auto unterwegs ist, sieht das sehr oft. Wir als Freie Demokraten wollen, dass an geeigneten Standorten wie Autobahnanschlussstellen oder Verkehrsknotenpunkten Pendlerparkplätze geschaffen werden, kostengünstig, am besten kostenlos, die vielleicht auch Maßnahmen zur erhöhten Sicherheit für die parkenden Fahrzeuge bzw. die Nutzerinnen und Nutzer bieten. Das könnte einen kleinen Beitrag zur weiteren Absenkung von Verkehrsströmen auf unseren Straßen leisten. Seit 2017 gibt es in der StVO mit dem Zeichen „P+M“ auch die entsprechende Beschilderung. Zudem sollte über die Angebote umfassend und niederschwellig informiert werden, beispielsweise über eine App, wie es unsere Nachbarn in Hessen bereits praktizieren. In Anbetracht der wie immer vollen Tagesordnung und der Tatsache, dass der Antrag nun schon acht Monate unbehandelt hier vorliegt, beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, um dort mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Thematik in der Tiefe weiter voranzutreiben. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung für die Überweisung und bedanke mich. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Pendlerparkplätze für Thüringen

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegt eine Wortmeldung vor. Herr Abgeordneter Rudy (Zuruf Abg. Rudy, AfD: Nein!) zieht zurück. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die Abstimmung auf. Vorgeschlagen wurde, den Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Andere Ausschussüberweisungen sind nicht beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2559 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Muttermilch ist der optimale Start ins Leben, und Frühgeborene und vor allem kranke Neugeborene profitieren dabei in besonderem Maße. Das ist mittlerweile auch wissenschaftlich erwiesen, dass mit humaner Milch ernährte Frühgeborene eben deutlich seltener an Krankheiten beispielsweise im Darmbereich leiden als mit künstlicher Säuglingsnahrung. Auch trägt sie dazu bei, Schutz vor Infektionskrankheiten zu gewährleisten und eben deutlich reduzierte Säuglingssterblichkeit hervorzurufen. Auch leiden Kinder, die gestillt werden, seltener an Diabetes Typ II und/oder Übergewicht. Meine Damen und Herren, doch nicht allen Frauen – das wissen wir – ist es möglich, ihr Kind zu stillen. Hier kommen eben die sogenannten Frauenmilchbanken ins Spiel. Frauenmilchbanken sind an Kliniken angegliedert. Dort wird Muttermilch gespendet, untersucht, gelagert und eben dann an Säuglinge verteilt. Im Übrigen geht das Konzept von Frauenmilchbanken auf die Thüringerin Marie Elise Kayser zurück. In Deutschland gibt es aktuell 33 dieser Frauenmilchbanken, die aber – und das ist das strukturelle Problem, das wir mit unserem Antrag adressieren – jedoch ausschließlich oder die meisten Patientinnen und Patienten der eigenen Klinik mit ebendieser besagten Spendermilch versorgen. In Thüringen haben wir drei Frauenmilchbanken. Das ist in Erfurt, in Jena und in Eisenach der Fall. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass der Bedarf an Spendermilch damit nicht ausreichend gedeckt wird. In Deutschland existieren allein mehr als 200 Perinatalzentren der Kategorie Level 1, also dieser hochwertig ausgestatteten Neugeborenenintensivstationen, und lediglich 33 Frauenmilchbanken stehen dem gegenüber. Wenn man jetzt den potenziellen Bedarf in der Versorgung von Frühgeborenen sieht, nämlich 10.500 Frühgeborene jedes Jahr mit eben weniger als 1.500 Gramm Geburtsgewicht, wissen wir, welche große Chance Frauenmilchbanken an den Kliniken bieten. In Thüringen gibt es zurzeit aktuell gerade den Versuch, eine weitere Frauenmilchbank aufzubauen. Das ist in Suhl. Denn dort haben wir ein weiteres Perinatalzentrum der Stufe 1, also der Maximalversorger in der Neonatologie. Worauf zielt unser Antrag ab? Das ist natürlich, die vorhandenen Frauenmilchbanken in Thüringen abzusichern und eine weitere zu schaffen. Nur zur Erklärung: Das Land hat eben hier die Aufgabe, Strukturen zu schaffen und dafür ist das Land auch nach dualer Krankenhausfinanzierung verantwortlich, aber auch – das geht über Thüringen hinaus – der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden, denn sowohl die Finanzierung der Spende und Weitergabe von Humanmilch ist im Rahmen der DRG nicht berücksichtigt und wird auch nicht über eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung über GKV und PKV sichergestellt. Hier muss sich Thüringen auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das anders wird. Auch Innovationsfondsprojekt Neo-MILK soll diese Laktations- und Stillbereitschaft fördern. Innovationsfondsprojekt gilt für das ganze Land, auch für Thüringen. Deswegen wollen wir als zuständige Fachabgeordnete im Ausschuss informiert sein. Auch da sehen wir die Landesregierung in der Berichtspflicht. Letzten Endes geht nichts über Kommunikation und das Werben für Dinge, die gut und richtig und wichtig sind, deswegen ist die Erhöhung der Spendenbereitschaft für mehr Frauenmilch in den Frühgeborenenstationen unerlässlich. Hier wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung eine Aufklärungskampagne ins Leben rufen. Das als kurze Einführung. Ich freue mich auf die weitere Diskussion und darf mich bis hierher schon mal für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Vielen Dank. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

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Beate Meißner CDU

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer, ich habe jetzt eigentlich einen Redezettel vor mir liegen, aber ehrlich gesagt, Herr Montag, haben Sie das Wichtigste dazu schon vorgetragen. (Beifall CDU) Das Thema „Frauenmilchbanken“ ist sicherlich eins, was vielleicht auch bei dem einen oder anderen männlichen Kollegen auf der Tagesordnung zu Stirnrunzeln geführt hat, aber es ist ein durchaus wichtiges Thema. Vielleicht wäre es auch verständlicher gewesen, wenn man das ganze „Muttermilchbanken“ genannt hätte, denn das trifft es eigentlich am ehesten. Jede Mutter, jede Frau weiß, wie wichtig … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da gibt es Frauen, die keine Mütter sind! Das sind Frauen in diesem Fall!) Frau Henfling, vielleicht könnten wir uns einfach zur Thematik austauschen und bei diesem wichtigen Thema nicht durch Zwischenrufe die Wichtigkeit infrage stellen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe lediglich einen Hinweis gegeben!) Schade, schade! In jedem Falle wissen Mütter, wissen Frauen, wie wichtig das Stillen für ihr Kind ist, nicht nur, weil es die besondere Beziehung zu ihrem Kind stärkt und weil es ein besonderer, sensibler Moment ist, sondern weil es eben viele gesundheitliche Vorteile für das Kind birgt. Es verhindert Erkrankungen für das Kind, aber letztendlich auch für die Mutter. Und deswegen ist es sinnvoll, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen und auch dafür zu sorgen, dass es hier in Thüringen eine Struktur gibt, die Müttern, die eben nicht stillen können, die Möglichkeit gibt, für ihr Kind die besten Voraussetzungen in diesem jungen Alter zu schaffen. Denn eins muss man an dieser Stelle auch sagen, so wichtig und so bedeutsam das Stillen für die Mutter und das Kind ist, so traurig und manchmal auch so psychologisch einschneidend ist es für eine Frau, wenn das mit dem Stillen eben nicht klappt. Und selbst wenn es nach der Geburt über 80 Prozent sind, die es zumindest versuchen, ist es oftmals nicht möglich. Das ist für die Mutter nicht schön, und da eine Möglichkeit zu schaffen, zu helfen und Frauenmilchbanken in Thüringen zu fördern, ist ein gutes Anliegen, dem wir uns als CDU-Fraktion auch nicht verschließen. Deswegen werben wir dafür, diesen Antrag an den zuständigen Ausschuss zu überweisen, die vielen Fragen, die im Antrag genannt sind, zu beraten und zu beantworten und dann letztendlich zu schauen, was für Thüringen in diesem Bereich sinnvoll ist, um Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Keller

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Das Wort hat Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke.

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Karola Stange Die Linke

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen auf der Tribüne, ein interessantes Thema, weiß Gott, und vor allem vor dem Hintergrund – und das will ich an der Stelle noch mal wirklich formulieren, Kollege Montag, ich hätte gedacht, das bringen Sie noch mit rein –, weil wir hier in Erfurt eine geschichtliche Vergangenheit haben, was das Thema „Frauenmilchbanken“ oder – wie es damals hieß – Frauenmilchsammelstellen anbelangt. Dr. Marie Elise Kayser hat 1925 in Erfurt die ersten Frauenmilchsammelstellen ins Leben gerufen. Und von ihr, einer Kinderärztin, die in Görlitz geboren wurde und dann mit ihrem Gatten nach Erfurt kam, ging das Signal nicht nur hier in Deutschland, sondern auch über den großen Teich aus und auch nach Norwegen rüber, um das Thema „Frauenmilchsammelstellen“ auf den Weg zu bringen. Und ich denke, es ist mit dem Antrag auch unbedingt die Notwendigkeit gegeben, sich darüber auszutauschen, welchen Fokus Frau Dr. Elise Kayser damals mit im Blickpunkt hatte. Für die Fraktionen von Rot-Rot-Grün will ich an der Stelle auch sagen: Wir würden den Antrag mit an den Sozialausschuss überweisen und wir werden dazu eine mündliche Anhörung mit verschiedenen Akteurinnen des Gesundheitswesens, des Landeshebammenverbands etc. auf den Weg bringen, um den Antrag noch ein bisschen zu qualifizieren. Einen näheren Blick in den Antrag, Kollege Montag, kann ich Ihnen an der Stelle nicht ersparen. In Punkt I. wollen Sie eine gemeinsame Feststellung treffen. In den Punkten I.1. bis 4. können wir mitgehen und sagen: Ja, was hier drinsteht, ist für uns auch mit zu beschließen, dass wir noch mal hervorheben, dass Frauenmilch für Kinder, für Neugeborene und kleine, kranke Frühgeborene besonders wichtig ist, dass die Existenz von Frauenmilchbanken sehr zu begrüßen ist. Das wird durch uns alles mitgetragen. Aber zu Punkt 5, wenn wir feststellen sollen, dass der Bedarf an Frauenmilch derzeit durch Spenderinnen nicht gedeckt werden kann, hätte ich schon gern eine Fachexpertise. Das würde ich ohne Fachexpertise in einer mündlichen Anhörung so nicht unterschreiben wollen, darum noch mal die Auseinandersetzung mit diesem Thema. Zu Punkt 6, wo es darum geht, sich die Investitionskosten noch mal näher anzuschauen, müssen wir – denke ich – das Krankenhausfinanzierungsgesetz noch mal näher betrachten und brauchen auch die Expertise von den Fachfrauen und Fachmännern in dem jeweiligen Bereich. Das Thema sollte auch nicht vernachlässigt werden, wenn es darum geht, die zukünftige Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen. Lassen sie mich noch zwei Dinge zu dem Bericht sagen oder andersrum – ich gehe davon aus, Ministerin Werner wird in ihrer Rede auf den geforderten Bericht in Punkten eingehen, aber wir sollten das Gesagte dann im Ausschuss noch mal gemeinsam Revue passieren lassen und mit Fragen untersetzen. Wir wissen, dass das Thema „Frauenmilchbanken“ zu DDR-Zeiten ein gängiges Thema war. Nach der Wende 1990 – das ist auch festgeschrieben und sogar in der Zeitschrift des UKJ aus dem Jahr 2015 noch mal formuliert – mussten in den ostdeutschen Kinderkliniken die Frauenmilchbanken aus politischen Erwägungen heraus erst einmal abgewickelt werden. Darum ist es gut, wenn sie wieder eine Renaissance erleben. Wir wissen auch – und das will ich an der Stelle zu den weiteren Punkten in Ihrem Antrag sagen –, dass es eine Kampagne geben könnte, wenn wir wissen, dass der Bedarf nicht gedeckt ist. Aber dazu braucht es diese Anhörung. Und wir könnten uns dann gemeinsam auch vorstellen, aus dem Ausschuss heraus einen neuen Antrag hier ins Plenum zu bringen, wo wir die gemeinsame Positionierung sowohl von den regierungstragenden Fraktionen als auch Ihrer Fraktion und – ich gehe davon aus – der CDU-Fraktion auf den Weg bringen können, um im Interesse der Kinder, der frühgeborenen Kinder hier die besten Startmöglichkeiten auf den Weg zu bringen. Da gebe ich meinen Vorrednerinnen recht: Nichts ist besser als die Muttermilch – Frauenmilch –, die frühgeborene Kinder erhalten. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Vielen Dank. Damit treten wir in die Lüftungspause. 11.20 Uhr treffen wir uns wieder hier. Das Wort erhält dann Frau Abgeordnete Herold für die AfDFraktion. Gestatten Sie mir noch einen Hinweis, auf den ich aufmerksam gemacht wurde, und den ich Ihnen weitergeben möchte. Die Gläser haben wir deshalb auf den Tischen aus Infektionsschutzgründen, damit Sie sich mit Getränken versorgen können. Nichts auf den Tischen zu suchen haben alle anderen Gefäße, also nur die Gläser. Alles andere tun Sie bitte nach unten. Danke schön.

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Madeleine Henfling

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Meine verehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Plenarsitzung im Tagesordnungspunkt 6 und als Nächste hat sich Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Corinna Herold AfD

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne – schön, dass wir wieder Zuschauer haben – und liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter, der vorliegende Antrag der ehemaligen Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2559 wird in der Rückschau eines Tages eine der letzten parlamentarischen Unternehmungen der FDP-Fraktion gewesen sein, die sich mit einer sinnvollen und notwendigen Angelegenheit beschäftigt hat und der wir – und das sage ich hier gleich zu Anfang – unsere Zustimmung für eine Diskussion im Ausschuss und natürlich für eine geplante Anhörung geben werden. Wir begrüßen es ganz grundsätzlich, dass die Ernährung von Früh- und Neugeborenen hier parlamentarisch behandelt wird, und wollen diesem Antrag auch die ihm gebührende Aufmerksamkeit verschaffen. Stillen und die Ernährung von Neugeborenen mit Muttermilch – mit Muttermilch, denn Frauen an sich können ja nicht einfach Milch spenden, es müssen schon Mütter sein; das bringen die hormonellen Zyklen, die dazu notwendig sind, einfach so mit sich. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das stimmt nicht!) Das hat die Natur weise eingerichtet, dass es Mütter sind, die Muttermilch geben. Stillen von Neugeborenen und Frühgeborenen entlastet auch die Väter, denn gestillte Kinder sind gesünder, ruhiger, entspannter und einfach glücklicher. (Beifall AfD) Der Satz in Punkt I.1 dieses Antrags hat bei mir leichtes Kopfschütteln ausgelöst. Ich habe mich gefragt, ob in der FDP noch nie jemand etwas von den Jahrtausenden menschlicher Erfahrung mit der Brustnahrung des eigenen Nachwuchses gehört hat. Braucht es zur Bestätigung dieser Grundtatsache des menschlichen Lebens wirklich eines sogenannten aktuellen Forschungsstands? Auch Punkt 2 ist von fragwürdiger Aussagekraft; kranke Neugeborene und Frühgeborene profitieren natürlich von der Ernährung mit Muttermilch und gespendeter Muttermilch, völlig unabhängig davon, ob der Landtag darüber befindet oder nicht. (Beifall AfD) In Abschnitt III des Antrags ist eine Reihe von Forderungen formuliert, bei denen es natürlich in erster Linie um Geld geht. Wir werben dafür, bei dieser gesamten Unternehmung auf jeden Fall auch die Interessen der potenziellen Spenderinnen zu berücksichtigen und ihnen für ihre Hilfsbereitschaft mit Logistik und mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung für die Zeit und zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei der Bereitstellung der Spendermilch entgegenzukommen. Wünschenswert ist auch die Verbreitung des notwendigen und des vorhandenen Wissens über die Vorteile der Brusternährung, zum Beispiel beginnend in den letzten beiden Schulklassen aller Schularten. Auch eine landeseigene Werbekampagne für das Stillen, die in den gynäkologischen Praxen und an jedem anderen sinnvollen und denkbaren Ort die werdenden Mütter erreicht, können wir uns gut vorstellen. In der hoffentlich stattfindenden Ausschussberatung werden Sie sicherlich zu diesem Thema noch viele gute Ideen finden, die es wert sind, in dieses Projekt aufgenommen zu werden. Im Interesse der Kinder und deren zukünftiger Lebensgesundheit wünschen wir diesem Antrag eine breite Zustimmung für die Ausschussüberweisung und einen großen Erfolg für die Anhörung. Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Ausschussüberweisung kommen, was wir sehr bedauern würden, würden wir uns wegen etlicher offener Fragen zu diesem Antrag enthalten. Aber wir sind zuversichtlich, es geht um das Wohl der Kinder und ich denke, das ist in diesem Haus trotz aller Differenzen mehrheitsfähig. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Als Nächste hat sich – ich weise noch mal auf die Maske hin, wenn Sie an den Platz zurückgehen – Abgeordnete Dr. Ute Bergner zu Wort gemeldet.

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Ute Bergner fraktionslos

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich freue mich, dass wir hier breiten Konsens gefunden haben oder finden, dass Muttermilch das Gesündeste und Wichtigste für den Start von Neugeborenen ins Leben ist. Wir wissen auch, dass nicht jede Mutter stillen kann. Ich möchte über den Antrag hinaus noch anregen, dass es nicht nur für Frühgeborene wichtig ist, sondern auch für Neugeborene in den ersten Lebenswochen bis hin zur sechsten Lebenswoche. Deshalb möchte ich auch noch einmal ergänzend zu den Ausführungen bisher darauf hinweisen, dass Muttermilch bei den Frauen vorhandene, natürlich antrainierte Immunität auf die Kinder überträgt. An der Stelle, denke ich, sollten wir auf Erfahrungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, zurückgreifen, worauf Frau Stange in ihrem Beitrag auch schon Bezug genommen hat. Ich persönlich erinnere mich, dass ich, als ich Kind war, für meine kleine Schwester regelmäßig zur Muttermilchsammelstelle gegangen bin und für sie Muttermilch geholt habe. Es ist ein erster Schritt, dass wir eine vierte Muttermilchbank in Thüringen einrichten wollen. Ich denke aber, dass es wichtig ist, dass ein flächendeckendes Netz komfortabel für alle Mütter zur Verfügung steht, die nicht stillen können und ihren Kindern das gern zur Verfügung stellen wollen. Deshalb rege ich auch an, dass wir mehr Aufklärung betreiben müssen – ich sage mal – sowohl bei den Müttern, wie wichtig stillen ist, als auch werben müssen dafür bei den Frauen, die überschüssige Milch haben, zur Bereitschaft und Motivation zum Spenden und da ein lückenloses Netz entwickeln. Das wäre die Anregung über den Antrag der Gruppe der FDP hinaus, die ich hier für die Diskussion im Ausschuss mit auf den Weg geben möchte. Danke für die Aufmerksamkeit.

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Madeleine Henfling

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Muttermilch ist die beste Medizin in der Neonatologie und genau dieser Verantwortung haben sich nicht nur einige Länder schon gestellt und sie bereits erkannt, denn unser Antrag ist ja leider schon neun Monate auf der Tagesordnung und harrte hier der Behandlung. Ich will mal sagen, was sich in der Zeit in anderen Bundesländern bereits getan hat. Niedersachsen fördert den Ausbau von Freimilchbanken bereits an drei Standorten mit 500.000 Euro vom Land. In Schleswig-Holstein ist ein Landtagsbeschluss zum Aufbau von Frauenmilchbanken ergangen – 300.000 Euro vom Land –, übrigens gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP, und im Saarland soll die Einrichtung einer Frauenmilchbank jetzt an der Uniklinik mithilfe einer Anschubfinanzierung abgesichert werden. Ich will aber noch einmal darauf hinaus, das habe ich in der Einbringung schon gesagt, und Frau Stange, Sie können ruhig Ihren liberalen Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss Glauben schenken und vertrauen, dass tatsächlich die Menge von Muttermilch in der Versorgung Frühgeborener nicht ausreicht. (Beifall Gruppe der FDP) Wer das auch noch sagt, dazu komme ich dann gleich, das können wir aber gern in der Debatte im Ausschuss sicherlich klären, denn wir legen hier nichts vor, was nicht zumindest (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ich glaube nur den Fachexperten! Zu denen zählen Sie als Parlamentarier nun nicht!) ein relevantes Thema ist und wo Bedarf ist. Aber warum ist die institutionalisierte Frauenmilchspende überhaupt so wichtig? Neben der Weitergabe von Spenderinnenmilch über Frauenmilchbanken findet in Deutschland ein informeller, privater Austausch von Muttermilch über Onlinebörsen und Annoncen auf Plattformen verschiedener sozialer Medien statt. Der Markt zeigt immer an, wenn irgendwo Bedarf ist, der nicht gedeckt werden kann. Aber genau vor diesem Vorgehen warnt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, aber auch das Netzwerk „Gesund ins Leben“: vor dem Erwerb von Spendermilch über solche privaten Muttermilchbörsen, denn dort gibt es keine verbindlichen Qualitätskontrollen. Das nicht ganz unerhebliche Risiko der Weitergabe und Übertragung von Infektionskrankheiten, wie beispielsweise von HIV, kann nicht ausgeschlossen werden. Da hier auch über finanzielle Anreize gearbeitet wird, besteht ein weiteres Risiko in der Kontamination der Spendermilch mit Bestandteilen aus Alkohol, Tabak oder illegalen Drogen. Hier muss man in der Konsequenz sagen: Das Verlässlichste, die beste Struktur ist tatsächlich die der kontrollierten Abgabe, die im Rahmen der Kliniken und eben solcher Frauenmilchbanken besteht. Dass das Thema nicht aus der Luft gegriffen ist, habe ich schon gesagt. 200 Level-1-Stationen stehen 33 Mutter- bzw. Frauenmilchbanken gegenüber. Dass das auch die Expertinnen und Experten so sehen, zeigt die Unterstützung unserer Initiative durch die Frauenmilchbank Initiative e. V., die im Übrigen 2018 hier in Erfurt gegründet worden ist. Dort sind leitende Ärzte neonatologischer Abteilungen von Frauenmilchbanken, Kinderärzte, Pflegepersonal usw. Mitglieder. Seit ihrer Gründung sind die ersten Frauenmilchbanken in Bremen, Hessen, Niedersachsen sowie weitere in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entstanden. Gerade im Austausch mit diesen und auch beispielsweise mit den Kolleginnen und Kollegen der Klinik in Suhl hat sich der Bedarf in Thüringen deutlich gezeigt. Insofern lassen Sie uns gern im Ausschuss weiter darüber sprechen. Die Expertinnen und Experten weisen auf den Bedarf hin. Lassen Sie uns das hier durch einen breiten Beschluss des Landtags – zumindest in dieser Frage – politisch schnell lösen und somit für die Versorgung von Frühgeborenen das Richtige tun. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

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Heike Werner

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will jetzt nur auf ein paar wenige Fragen antworten. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss zu dem Antrag länger diskutieren werden. Es gab schon den Hinweis, dass es vielleicht eine Anhörung geben wird. Das würde ich sehr begrüßen. Frauenmilchbanken sind nämlich bisher in meinem Haus nicht thematisiert worden. Herr Montag, weder von Krankenhäusern noch von Verbänden wurde das als Thema an uns herangetragen. Entsprechend liegen auch noch nicht so viele Informationen vor, sodass eine abschließende Bewertung und Empfehlung hier an dieser Stelle schwierig ist. Aber wir versuchen zumindest, ein paar wenige Fragen zu beantworten. Ich freue mich auf jeden Fall auf eine Diskussion im Ausschuss. Warum das Thema „Stillen“ wichtig ist, darüber wurde schon ganz viel gesprochen. Ich glaube, das müssen wir jetzt hier nicht weiter ausdiskutieren. Ich würde deswegen etwas zum Thema „Investitionen“ sagen wollen, weil das hier von Herrn Montag etwas falsch dargestellt wurde. Bezüglich der Zuständigkeit des Freistaats Thüringen für Investitionen, den Aufbau und die Inbetriebnahme von Frauenmilchbanken muss Folgendes angemerkt werden: Investitionskosten sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz förderfähig, soweit dies zur Erbringung der Leistungen aus dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses nach dem Krankenhausplan erforderlich ist. Soweit in den Kliniken Milch an die in stationärer Behandlung befindlichen Säuglinge abgegeben wird, ist diese Fördervoraussetzung erfüllt. Allerdings gehört es nicht zu den Aufgaben eines Krankenhauses, Frauenmilch darüber hinaus zu sammeln, zu untersuchen, zu lagern und an über Krankenhausbehandlungen hinausgehende Verwendungen abzugeben. Deswegen dürfen dafür keine Krankenhausfinanzierungsmittel eingesetzt werden. Lassen Sie mich etwas zur Datenlage sagen. Wie gesagt, hier bin ich auf eine mögliche Anhörung gespannt, weil wenig Daten vorhanden sind. Ich kann hier etwas zur Zahl der Behandlung von Frühgeborenen sagen. Das waren im Jahr 2015 1.378, im Jahr 2016 1.444, im Jahr 2017 1.421, im Jahr 2018 1.490, im Jahr 2019 1.290 Frühgeborene, die behandelt wurden. Für das Jahr 2020 kann ich Ihnen die Daten noch nicht sagen. Über die Anzahl von Frauen mit Spenden liegen in Thüringen keine Daten vor und es gibt auch keine Daten über die Versorgung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen mit gespendeter Frauenmilch. Natürlich sind grundsätzlich Einrichtungen und Verfahren zu begrüßen und positiv zu bewerten, die eine Versorgung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen an der Stelle unterstützen, aber wie gesagt, das Thema wurde bisher nicht von Verbänden und Krankenhäusern, aber auch nicht vom Runden Tisch Hebammen an uns herangetragen. Sie haben den Verein Frauenmilchbank Initiative e. V. angesprochen. Ziel des Vereins ist, dass es im Jahr 2023 in jedem Bundesland mindestens eine Frauenmilchbank geben soll. Sie haben schon gesagt, nach den Angaben des Vereins gibt es in Thüringen derzeit drei Standorte von Frauenmilchbanken: am Universitätsklinikum Jena, am Helios Klinikum Erfurt und am St. Georg Klinikum Eisenach. Weitere sind mir nicht bekannt. Mir sind auch keine Initiativen zur Errichtung von Frauenmilchbanken in Thüringen bekannt bzw. an uns herangetragen worden und wie bereits ausgeführt sind Investitionskosten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz an der Stelle förderfähig, soweit sich diese auf die Erbringung von auf Krankenhausversorgung zuzurechnende Leistungen beziehen. Gefördert wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags der Krankenhäuser. Da liegt uns – wie gesagt – keiner vor, und kleinere Investitionen und Baumaßnahmen bis zu einem Wertumfang von 1 Million Euro können die Krankenhäuser in eigener wirtschaftlicher Entscheidung aus den pauschalen Fördermitteln des Landes finanzieren. Lassen Sie mich noch etwas zur finanziellen Frage sagen. Die Notwendigkeit einer Anschubfinanzierung ist bisher aufgrund nicht vorhandener Informationen und Förderanträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu begründen. Zu den Betriebskosten selbst ist noch zu sagen, dass die Betriebskosten der Krankenhäuser und somit der Frauenmilchbanken, soweit sie in stationärer Behandlung befindliche Frühgeborene und kranke Neugeborene versorgen, zu den regulären Krankenhausleistungen gehören und damit eben auch aus den mit den Krankenversicherungen vorhandenen Budgets finanziert werden. Darüber hinausgehende Spendenverteilung von Frauenmilch wird gegenwärtig nicht aus dem Krankenhausbudget finanziert, da es sich nicht um eine Krankenhausleistung handelt. Sie haben jetzt noch angesprochen, dass sich das Land dafür einsetzen möge, dass hier im Rahmen des DRG-Systems entsprechende Verbesserungen umgesetzt werden. Sie wissen natürlich, dass das Land darauf weder direkt noch indirekt Einfluss hat, weil das DRG-System und die Vergütungssysteme in der Zuständigkeit der Verbände der Selbstverwaltung auf Bundesebene liegen. Die Länder sind dabei nicht beteiligt, aber natürlich gibt es bei entsprechenden Diskussionen und entsprechenden Vereinbarungen die Möglichkeit, dass das System weiterentwickelt wird, beispielsweise durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Hier werden entsprechende Beschlüsse gefasst und geprüft, damit neue Krankenhausleistungen in den DRG-Katalog aufgenommen werden können. Ich erhoffe mir natürlich, dass es nach der Bundestagswahl hier insofern Veränderungen gibt, als das DRG-System insgesamt an der Stelle – das sieht man auch wieder – nicht hilfreich ist und den Krankenhäusern gar keine Möglichkeiten gibt, an der Stelle selbst aktiv zu werden. Aber, wie gesagt, das ist eine Frage, die sich nach der Bundestagswahl stellt. Das vielleicht in aller Kürze zu den Fragen, die ich zumindest an dieser Stelle beantworten wollte, damit nichts falsch im Raum bleibt. Ansonsten freue ich mich auf eine Diskussion im Ausschuss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe jetzt wahrgenommen, dass es eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung geben soll. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen, die beantragt werden? Das kann ich nicht erkennen. Dann würde ich darüber abstimmen. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7 in den Teilen *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2579 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2580 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2581 - Neufassung *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2582 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und an den entsprechenden Geräten, Existenzgründungen, Innovationen und Betriebsübernahmen sind ein Schlüsselfaktor für den technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in unserer Gesellschaft. Für den Freistaat Thüringen mit seiner breit aufgestellten Hochschullandschaft und seinem international wettbewerbsfähigen Mittelstand ist eine attraktive Gründerkultur unerlässlich, um den Standort zukunftssicher weiterzuentwickeln. Eine dynamische und attraktive Gründerkultur ist der Schlüssel für innovative Ideen und eine moderne, wettbewerbsfreundliche Wirtschaftspolitik. Mit neuen Ideen, mit neuen Produkten, mit neuen Dienstleistungen und mit neuen Geschäftsmodellen modernisieren Start-ups nicht nur die Wirtschaftsstruktur, sondern schaffen neue Arbeitsplätze und eine innovative Gesellschaftsstruktur und Kultur. Um in dieser globalisierten Welt wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Bedingungen zur Gründung und zum Wachstum junger Unternehmen von daher weiterentwickelt werden. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere der digitalen Wettbewerbsfähigkeit, und die Förderung der Gründerund Innovationstätigkeit sind in unseren Augen zentrale Aufgaben Thüringer Wirtschaftspolitik. Aber laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom denkt eines von vier Unternehmen über einen Umzug ins Ausland nach. Hintergrund ist zunehmend fehlendes Kapital, Hintergrund ist Bürokratie, Hintergrund ist auch eine Gesellschaftskultur, eine gesellschaftliche Stimmung, die zusehends innovationsunfreundlich ist – ich sage es etwas vorsichtig – und unternehmensunfreundlich ist. Im Ausland finden gerade die Unternehmen im digitalen Bereich mehr Zuspruch, mehr Zuspruch im gesellschaftlichen Umfeld, mehr Zuspruch als positive Wagnisgeher und natürlich auch mehr Zuspruch als Empfänger von Wagniskapital und Innovationskapital. Der Kapitalbedarf eines durchschnittlichen Startups beträgt über 3 Millionen Euro. Sicherlich eine große Summe, aber gerade am Ende der Pandemie – hoffentlich – sehen trotzdem die Start-up-Unternehmer zusehends weniger Möglichkeiten, entsprechende Kapitalinvestitionen zu heben. Das muss uns sehr zu denken geben. Thüringen hat da gewisse Modelle entwickelt. Allerdings steckt das noch in den Kinderschuhen. Es sind auch Dinge, die wir vielleicht nicht nur in Thüringen selbst lösen können. Es ist auch eine Frage der Eigenkapitalanforderungen. Gerade bei größeren Pensionsfonds, bei Versicherungsgesellschaften gibt es gewisse Restriktionen, die in Deutschland leider immer noch an der Tagesordnung sind. Ich glaube, wir müssen uns da mehr an unserem angelsächsischen Vorbild, israelischen Vorbildern ein Beispiel nehmen, um hier Gründungen zu erleichtern. Wir haben diesen Antrag zusammengefasst. Er umfasst vier Kernpunkte. Einen habe ich jetzt genannt, die Wirtschaftspolitik. Der nächste ist die Verwaltung. Auch hier gibt es Defizite, die angeprangert werden. Die Gründungen in Deutschland, in Thüringen sind viel zu langatmig, zu kompliziert, dauern zu viel Zeit, nehmen zu viel Kapazitäten in Anspruch. Da müssen wir fitter und schneller werden. (Beifall Gruppe der FDP) Was wichtig ist, die Hochschulen nicht nur als Ort akademischen Lernens zu begreifen, sondern eben als Inkubationszentrum für zukünftige marktwirtschaftliche, marktfähige Ideen, die sogar die neuen Hidden Champions, also die neuen Weltmarktführer, in verschiedenen Bereichen auch ausbilden können. Ich nenne hier vor allen Dingen künstliche Intelligenz. Da sind große Forschungs-/Innovationstreiber vorhanden. Wie kriegen wir die zur Marktreife? Wasserstofftechnologien, wir haben da ein Cluster gebildet. Aber auch hier: Wie kriegen wir die zur Marktreife? Eine große Aufgabe für die Zukunft. Und Nachfolge: Allein im Jahr 2022 stehen über 3.000 Betriebe an, die aktiv eine Nachfolge an der Spitze suchen. Wenn man mit diesen Leuten redet, eher vergebens Ausschau haltend, diese zu finden. Auch hier können wir sehr viel Zukunftschancen für Thüringen einbüßen. Insofern müssen wir all unsere Kraft darauf verwenden, in diesen Bereichen tätig zu werden. Und nur, wenn wir in diesen Bereichen tätig werden, wenn wir in diesen Bereichen besser werden, werden wir das volle Potenzial unseres schönen Freistaats entfesseln können. Dazu gehört auch die Frage der Bildung einer Sonderwirtschaftszone, um mal die Standards abzusenken, die sonst gütig enden. Deshalb haben wir auch gern getitelt, lasst uns deshalb „Heute schon an morgen denken“ und die Gründerkultur im Freistaat stärken. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Vielen Dank. Ich will daran erinnern, wir befinden uns in gemeinsamer Aussprache, das heißt also, Sie haben Ihre Redezeit mal die Anträge. Das soll nicht dazu auffordern, die auszuschöpfen, nur damit das alle gehört haben. Als Nächster hat sich Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

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Andreas Schubert Die Linke

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Plenarsaal und an den Bildschirmen am Livestream! Die Überschrift über der ganzen Serie von FDP-Anträgen „Heute schon an morgen denken“ blieb trotz der gewählten hohen Wiederholungsfrequenz offensichtlich ohne Rückwirkung auf die Akteure in dieser Gruppe. Weder am 5. Februar 2020, Herr Kemmerich, noch bei Ihrer angekündigten Enthaltung zur geplanten Landtagsauflösung mit der Konsequenz, dass es nun keine Fraktion der FDP mehr im Thüringer Landtag gibt, haben Sie doch offensichtlich nicht an das Morgen gedacht. Da können Sie uns noch so viele inhaltliche Anträge hier vorlegen, vorausschauendes und strategisches Denken auch im Interesse der Thüringer Wirtschaft sieht ganz anders aus. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Mitglieder der FDP-Gruppe, insbesondere Ihnen, Herr Kemmerich, sei an dieser Stelle die eigene Haustür zum Kehren empfohlen. Nun zu Ihrem Antrag: Auch wir halten Existenzgründung und Innovation sowie eine dynamische und attraktive Gründer/-innen-Kultur für ausgesprochen wichtig und für eine moderne Wirtschaftspolitik selbstredend unverzichtbar. Die Linksfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, innovative Start-ups mit Blick auf lokale und nachhaltig sozialökologische Wirtschaftsbereiche zu unterstützen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Risikokapital für Start-ups einschließlich Social-business-Ideenwettbewerbe für Bewerber/-innen und Beratungsgutscheine für Jungunternehmer/-innen verfügbar sind. Als Institution auf diesem Gebiet hat sich die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen, die STIFT, erwiesen und bietet eine breite Palette von Angeboten in Thüringen an, nicht nur um Startups den Weg zu ebnen, auch mit finanzieller Unterstützung. Die Investor Days sind zu einem Aushängeschild für die gesamte Region geworden. Für uns ist aber die Stärkung der Gründer/-innen-Kultur mehr als nur die Begleitung von Start-ups. Zur notwendigen Unterstützung von Unternehmensgründungen zählt selbstverständlich auch die von uns vorangetriebene Meistergründungsprämie für das Handwerk. 5.000 Euro können für die Übernahme oder Gründung eines Betriebs beantragt werden. Weitere 2.500 Euro werden ausgezahlt, wenn innerhalb von drei Jahren Ausbildungs- und Arbeitsplätze entstehen. Das ist aktuell in Thüringen jetzt möglich. Wir sehen die Basisförderung der Meistergründungsprämie in dieser Höhe als einen Einstieg, der in den kommenden Jahren noch auszubauen ist, um den Gründerinnen und Gründern und Nachfolgerinnen und Nachfolgern finanziell stärker unter die Arme zu greifen und so die Stärkung des Handwerks in Thüringen voranzutreiben. Gleichzeitig wollen wir als Linke alternative Wirtschaftsformen unterstützen. Genossenschaften, aber auch Unternehmensformen mit mehr Mitarbeiter/-innen-Beteiligung gilt es voranzutreiben. Und so richtig und allgemein bekannt die Punkte unter I. bei Ihnen im Antrag sind – das können wir alles unterschreiben, was Sie dort aufgezählt haben –, so kritisch sehen wir die beiden Punkte unter II. Ihr hochgehaltener dänischer Staatsfonds, Herr Kemmerich, ist uns nicht unsympathisch, es verwundert eher, dass die Alles-regelt-der-Markt-Partei einem staatlichen Beteiligungsfonds das Wort redet. (Beifall DIE LINKE) Hätten wir das vorgeschlagen, hätten Sie wahrscheinlich vor einem „VEB Beteiligung“ gewarnt. Nun, die absolute Marktgläubigkeit scheint selbst der FDP immer mehr abhandenzukommen. (Beifall DIE LINKE) Aber zum Inhalt: Der dänische Staatsfonds investiert in Unternehmen, die in Dänemark aktiv sind. Tausende Arbeitsplätze jährlich sind dadurch induziert worden. Warum also, frage ich Sie, Herr Kemmerich, soll denn Thüringer Steuergeld in andere Venture Capital Fonds fließen, die nicht in Thüringen angesiedelt sind? Wir bezweifeln auch deswegen den Bedarf an einem solchen neuen Fonds, weil es ein vergleichbares Instrument bei der bm-t, der beteiligungsmanagement thüringen, im Rahmen der TAB der schon lange und sehr erfolgreich gibt. Und das kennen Sie doch eigentlich als Beiratsmitglied der TAB mehr als gut. Erst vergangenes Jahr wurden mit dem Sondervermögen im Mantelgesetz 20 Millionen Euro für eine Erweiterung der schon bestehenden Investitionsmöglichkeiten der bm-t an die Hand gegeben und von diesen – Sie verweisen ja auf einen Fonds in Dänemark mit 10 Millionen – 20 Millionen Euro, die wir voriges Jahr mit diesem Mantelgesetz für den Thüringer Zukunftsfonds neu an die bm-t übergeben haben, sind seit August vergangenen Jahres durch die bm-t auch schon einige innovative Beteiligungen akquiriert worden. Die bm-t verwaltet aktuell zehn Fonds mit einem Gesamtvolumen von über 440 Millionen Euro und investiert in innovative Unternehmen nahezu in allen Branchen und in allen Phasen der Unternehmensentwicklung sowohl in ihrer Gründungs- als auch in ihrer Wachstumsphase und auch in Unternehmensnachfolgen. Also warum braucht es denn jetzt noch einen neuen Venture Capital Fonds in Thüringen? Die gleiche Frage stellt sich zu der Forderung nach den sogenannten digitalen Freiheitszonen. Sollte man jetzt digitale Unfreiheit außerhalb dieser Zonen vermuten? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Da kennen Sie sich ja aus!) Gibt es die denn in dem so erfolgreichen Dänemark, was 2019 immerhin in Europa bester Business-Platz gewesen ist? Oder haben Sie da was verwechselt? Wenn ich an Freiheitszonen in Dänemark denke, fällt mir in diesem Kontext zuerst die Freistadt Christiania in Kopenhagen ein, wo Sie (Beifall DIE LINKE) doch aber bestimmt keine Anleihe als FDP nehmen wollen. Was also ist Ihnen denn an Vorgaben und Regeln im digitalen Bereich so ein Dorn im Auge? Was will denn die FDP temporär aussetzen? Datenschutzregeln? Steuerpflichten? Arbeitsschutzvorgaben? Leider bleibt es hier wie so oft bei ihren Anträgen bei wohlklingenden Allgemeinplätzen. Nichts Genaues weiß man nicht – das ist Ihr Markenzeichen. (Beifall DIE LINKE) Wenn wir Wirtschaftspolitik zukunftsorientiert ausrichten wollen, tatsächlich heute schon an morgen denken, braucht es mehr soziale und nachhaltigere Lösungen, um Thüringen insgesamt und damit auch für die Gründerinnen gut für die Zukunft aufzustellen. Wir brauchen eine sozialökologische Transformation in der gesamten Wirtschaft des Freistaats. Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit sind hier die Schlüsselworte, die sich natürlich für uns als Linke mit guter Arbeit, auskömmlichen Löhnen und gesicherten Beschäftigungsperspektiven verbindet. Das ist Wirtschaftspolitik mit Zukunft, die natürlich auch innovationsgetriebene Neugründungen im Blick hat, genauso wie Energie- und Rohstoffeinsparung wie Stoffrecycling und konsequente Kreislaufwirtschaft. „Heute schon an morgen denken“ läuft in Thüringen schon an ganz vielen Stellen. Machen Sie mit in den kommenden drei Jahren! Der Antrag zeigt dafür nicht den richtigen Weg und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Als Nächste hat sich Abgeordnete Bergner zu Wort gemeldet.

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Ute Bergner fraktionslos

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Deutschland ist kein unternehmerfreundliches Land. Das zeigt uns auch ein Blick in die Statistik. Im internationalen Vergleich der Firmengründungen landet Deutschland auf Platz 20. Im nationalen Vergleich liegt Thüringen auf Platz 11. Dafür steht der Freistaat aber bei Spitzentechnologien an erster Stelle und bei Hochtechnologiegründungen immerhin an siebter Stelle. Unternehmensgründungen, da sind wir uns alle einig, sind für eine prosperierende Wirtschaft wichtig. Worüber wir aber reden sollten, ist: Wo haben wir wirksame Punkte anzusetzen und wie können wir die steigern, um traditionelle und innovative Unternehmen zu gründen? Eines muss uns dabei klar sein: Auch wenn wir hier in Thüringen sehr viel tun, sind wir im gesamtdeutschen Umfeld eingebunden; das gilt sowohl ökonomisch als auch juristisch. Wir müssen für uns sehen, wo wirksame Stellen sind, wo wir ansetzen können. Ich sehe einen wirksamen Punkt an der kritischen und ehrlichen Analyse von dem, was wir bisher schon getan haben. Aber immer wieder etwas Neues anfangen, einen neuen Fonds aufzulegen halte ich nicht für zielführend, um das ungenutzte Potenzial in unserem Land zu heben. Deshalb sage ich eines: Wir brauchen keinen zusätzlichen Zukunftsfonds in Thüringen. Denn es fehlt nicht an Geld, weder an öffentlichem noch an privatem Kapital. Der Vorstandsvorsitzende des Business Angels Club Jena sagt klar: Wir haben Geld, aber es fehlt uns an förderwürdigen Unternehmen. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Da müssen wir ran. Die bm-t verwaltet – ich hatte andere Zahlen gefunden – acht statt zehn Investmentfonds mit 360 Millionen Euro, aber ich denke, darüber muss man sich nicht streiten. Was hindert jetzt Unternehmen daran, auf die Gelder der bm-t zurückzugreifen? Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Die Entscheidungswege der bm-t sind viel zu lang und viel zu bürokratisch. Die Beteiligungsverträge sind so, dass sie keine unternehmerischen Entscheidungen mehr zulassen. Der Unternehmer wird hier zur ausführenden Kraft eines Geldinstituts. Die gesetzlichen Vorgaben des Landes sind so, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wo haben Sie denn das gelesen?) dass selbst die Verantwortlichen der bm-t sie als unangemessen bezeichnen. Hier muss angesetzt werden und müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die brachliegenden Gelder auch genutzt werden können. Ähnliches gilt auch für Ausgründungen aus Universitäten. Hier sollte zum Beispiel gesetzlich geregelt werden, dass die Gründer Patente, an denen sie beteiligt sind, kostenfrei, gegebenenfalls mit einer erfolgsbezogenen Lizenzgebühr, übertragen bekommen und nur bei Nichtnutzung innerhalb von zehn Jahren ein Rückfallsrecht an die Universität existiert. Das würde Ausgründungen wesentlich verschlanken. Kommen wir zur Unternehmensnachfolge. Auch hier sollten wir sehr zielorientiert handeln. Egal, ob Kinder oder versierte Mitarbeiter ein Unternehmen übernehmen wollen, so sollte man großzügige Kauf- und Übertragungspreise zulassen. Wenn ich mein Unternehmen an fremde Dritte verkaufe, darf ich jeden beliebigen Preis machen, aber wenn ich es an einen Mitarbeiter verkaufe, achtet der Fiskus ganz stark darauf, dass auch mindestens der aktuelle Firmenwert bezahlt wird. Hier sollte man Mitarbeiter wie fremde Dritte behandeln oder zumindest einen Abschlag des Werts von mindestens 50 Prozent zulassen, wenn sich beide Seiten darüber einig sind. Dem Bestandsschutz bei der Geschäftsübernahme kann ich durchaus zustimmen und kann aber auch sagen: Optional sollte das durch eine Modernisierungsförderung ergänzt werden, kombiniert mit einem großzügigen Förderkredit. Das sind weitere Ideen. Ich denke, wir haben es im Land nötig, etwas zu tun für die Gründung, für Neugründungen, und deswegen würde ich einer Überweisung des Antrags an den Wirtschaftsausschuss zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD das Wort.

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Diana Lehmann SPD

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP betont hier ja immer wieder, wie wichtig es ihr ist, als konstruktiver Teil der Opposition hier im Parlament mitzuwirken. Eines vielleicht vorweg: Ihre neue Praxis, statt eines Antrags zu einem Thema immer gleich drei oder vier Anträge einzureichen, führt zwar dazu, dass wir hier zahlreiche Anträge im Parlament beraten, aber eben nicht automatisch zu konstruktiver Oppositionsarbeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der anderen Seite können wir natürlich froh sein, dass Sie es noch nicht so weit getrieben haben wie Ihre Parteifreunde in Bayern, die nämlich zum Beispiel zum Thema „Gründerboom“ gleich zehn Anträge in den Bayerischen Landtag eingebracht haben. Da macht die rot-rot-grüne Landesregierung offensichtlich das eine oder andere doch richtig, wenn es beim Thema „Gründung“ nur vier Anträge braucht. Besonders interessant ist, dass Sie Ihren Antrag, den wir heute diskutieren, bis auf wenige Sätze wortgleich von Ihren bayerischen Kollegen abgeschrieben haben. Für diejenigen, die gern mal nachsehen wollen: Es handelt sich um den Antrag „Gründerboom […] II: One-Stop-Shop“ vom 12.11.2020 in der Drucksache 18/11254 im Bayerischen Landtag. Aber nicht nur der Antragstext ist abgekupfert, sondern auch die Begründung haben Sie nahezu wortgleich aus dem bayerischen Antrag übernommen. Darin verweist die FDP-Fraktion auf einen Bericht des Branchenverbands Bitkom, leider ohne eine Jahresangabe zu nennen. Ich habe mir deswegen die Berichte mal angesehen. Bitkom veröffentlicht jährlich einen „Startup Report“, der auf einer Onlinebefragung beruht. Im Hinblick auf die Gesamtheit von ungefähr 200 Unternehmen für das Jahr 2020 und ungefähr 300 für den Bericht aus dem Jahr 2019 ist angesichts von 70.000 Start-ups in Deutschland fraglich, wie repräsentativ die Aussagen sind. Das ist das eine. Es kommt aber noch hinzu, dass kein einziges Unternehmen aus Thüringen an der Umfrage teilgenommen hat. Damit sind die Aussagen schwer auf Thüringen zu übertragen. Auch die im Antrag angegebene Gründungsdauer ist mit über 75 Tagen überzogen dargestellt. Laut Statista dauerte die Unternehmensgründung in Deutschland im Jahr 2020 durchschnittlich acht Tage, im Jahr 2004 waren es noch 45 Tage. Das ist ein deutlicher Rückgang. Hinzu kommt, dass die Dauer der Gründung maßgeblich von der Art des Unternehmens und der Gesellschaftsform abhängig ist. So dauert die Gründung einer GmbH laut dem Portal für Gründer derzeit drei bis vier Wochen, wobei die Angaben, die nichts mit der öffentlichen Verwaltung zu tun haben, zum Beispiel die Vertragsgestaltung oder die Eröffnung eines Geschäftskontos, die meiste Zeit in Anspruch nehmen. Ihr Antrag erweckt den Eindruck zusammenkopierter Forderungen, die mit hochgerechneten Zahlen zur Dauer von Gründungen gerechtfertigt werden sollen. So sehr meine Fraktion die Förderung von Unternehmensgründungen und Beschleunigungen von Verwaltungsverfahren unterstützt, so wenig sehen wir deshalb in diesem Antrag einen ernst zu nehmenden Beitrag, der uns diesbezüglich weiterbringt. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Vielen herzlichen Dank. Auch herzlich willkommen an die Besuchergruppe auf der Tribüne. Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 7. Es geht um Gründerkultur auf Antrag der FDP-Fraktion – damit Sie der Debatte folgen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Redeliste. Als Nächster hat sich Abgeordneter Henkel für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Martin Henkel CDU

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich hätte mich gefreut, wenn der zuständige Minister auch da gewesen wäre. Aber bei Wirtschaftsthemen fehlt er ja regelmäßig in diesem Haus. Immerhin ist seine Staatssekretärin da. (Beifall AfD, CDU) Die FDP ruft mit der „Stärkung der Gründerkultur“ ein sehr wichtiges Thema auf. Gleich vier Anträge dazu liegen vor. Wir sagen jedoch: Ein einzelner großer Antrag wäre aus unserer Sicht der bessere Weg gewesen, denn die Notwendigkeit, diese Punkte alle in einem Antrag zu konzentrieren, hätte sicher für mehr Klarheit gesorgt. Ich will ein Beispiel benennen. Sie haben beim Thema „Nachfolge“ genauso wie beim Thema „zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik“ die Einrichtung eines Thüringer Zukunftsfonds als Dachfonds gefordert. Wir gehen davon aus, dass Sie nicht zwei solche Fonds wollen, sondern von demselben Fonds gesprochen haben, aber zweimal diese Forderung in zwei verschiedenen Anträgen aufgemacht haben. Wir sagen: Alles in einem Antrag anstatt in einer Hand voll kleiner Anträge hätte mehr Klarheit gebracht und auch ein schlüssiges Gesamtbild für uns alle ermöglicht. Das ist mal eine grundsätzliche Anmerkung. Wir wollen gern auch über die Anträge selbst sprechen, weil wir der Meinung sind, dass viele inhaltliche Dinge doch Gutes enthalten und auch beratenswert sind. Im Antrag „Wirtschaftspolitik zukunftsorientiert ausrichten“ wollen Sie neben dem bereits erwähnten Zukunftsfonds auch sogenannte Freiheitszonen einrichten. Dies greift unsere Idee von Sonderwirtschaftszonen auf, in welchen Regulierungen, die im Rest des Landes gelten, ausgesetzt sind, um dort bessere Startchancen zu ermöglichen und gleichzeitig zu erproben, ob es eventuell auch landesweit ohne diese Vorschriften ginge. Diese Forderung teilen wir ausdrücklich. Tatsächlich haben wir solche Ideen an verschiedenen Stellen bereits selbst eingebracht, und gerade alles, was zum Thema „Bürokratieabbau“, zur Entfesselung der Wirtschaft beiträgt, hat natürlich unsere Unterstützung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir würden uns hier deutlich mehr Engagement der Landesregierung wünschen. Wir stellen fest, da gibt es eine Verweigerungshaltung. Ich möchte ein Thema nennen: Normenkontrollrat. Wir haben es letztes Jahr im Haushalt mit eingebracht. Wir warten seit Monaten darauf, dass uns die Staatskanzlei hier ein Gesetz vorlegt. Rot-Rot-Grün ist sich nicht einig, deshalb gibt es bis jetzt noch keine Gesetzesvorlage. Wir nehmen es jetzt selbst in die Hand. Als CDU, als Opposition machen wir die Arbeit der Regierung und werden morgen einen Antrag zu einer Gesetzesvorlage einbringen, die genau unsere Wirtschaft von dieser Bürokratie entfesseln soll. – Ja, Frau Lehmann, da brauchen Sie nicht dazwischenreden. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Das ist die Arbeit im Parlament!) Das ist so. Und die Wirtschaft braucht das. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, auch der zweite Antrag „gründerfitte Verwaltung“ greift die Vereinfachung von Gründungen auf. Sie wollen, dass innerhalb von 24 Stunden ohne Behördengänge gegründet werden kann. Das finden wir richtig und unterstützen auch dieses Anliegen, denn ich sagte es schon einmal: Alles, was zu Bürokratieabbau beiträgt, was Unternehmerfreundlichkeit betrifft, was das Land wettbewerbsfähig macht, das wird auch unsere Unterstützung finden. Wir wollen das auch in den Ausschüssen diskutieren. Also ich sage auch klar: Die Anträge, wie Sie heute vorliegen, sind für uns noch nicht beschlussreif, aber die Themen sind so interessant, auch die Vorschläge so richtig, dass wir sie gern im Ausschuss weiterdiskutieren wollen. Deshalb verstehen wir auch die Verweigerungshaltung, wie sie SPD und Linke gerade zum Ausdruck gebracht haben, nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Der dritte Antrag, Hochschulen zu gründerfitten Hotspots weiterzuentwickeln, ist ein Antrag, bei dem wir durchaus Schwierigkeiten sehen. Dennoch sehen wir auch hier die Überweisung als sinnvoll und gegeben an, beispielsweise unter Ziffer 3 ist eine ganze Reihe vernünftiger Ideen zusammengefasst. Zum Schluss möchte ich auf das Thema der Nachfolge eingehen, denn dieser Antrag hat – glaube ich – die höchste Brisanz, weil dieses Thema auch höchster Aufmerksamkeit bedarf. Denn hier besteht massiver Handlungsdruck in Deutschland insgesamt, aber auch speziell hier in Thüringen. Angesichts der Altersstruktur in der Thüringer Unternehmerschaft wird die Übergabe bzw. Übernahme von Firmen in der Zukunft mindestens genauso wichtig sein wie das Thema der Neugründungen – oder um es mit dem Kampagnenslogan der Thüringer Aufbaubank zu sagen: „Nachfolgen ist das neue Gründen!“. Auch die Aufbaubank stellt fest, für etwa 500 bis 600 Unternehmen werden jährlich neue Führungen gesucht und leider nicht immer gefunden. Sehr geehrte Damen und Herren, damit ist nicht nur die Produktivität im Freistaat Thüringen gefährdet, es stehen auch die Jobs von Tausenden Beschäftigten auf dem Spiel. Deshalb halten wir es als CDU für notwendig, alle Gründungsförderungsprogramme daraufhin zu prüfen, ob sie in gleicher Weise auch für Nachfolgeförderungen geeignet sind oder ob hier Anpassungsbedarf besteht. Wir wollen genauso – und auch das hat die Parlamentarische Gruppe der FDP zum Ausdruck gebracht – die Verfügbarkeit von Wagniskapital bei der Übernahme verbessert sehen, denn wir wollen natürlich nicht nur alles mit staatlichem Geld finanzieren. Wir wollen natürlich auch die freie Wirtschaft handlungsfähig sehen. Herr Kemmerich hat es ja angesprochen, es ist durchaus richtig, auch mal in andere Länder zu blicken. Wenn wir in die USA schauen, wenn wir nach Israel schauen, das sind gute Beispiele, und ich glaube, es ist durchaus geboten, hier auch mal zu sehen, was die anderen tun. Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten die Hoffnung, dass auch die anderen Fraktionen dieses Hauses die Notwendigkeit sehen, engagierte Nachfolgende, die wirklich ein großes persönliches Risiko eingehen, hier ein Stück weit mehr zu unterstützen. Die Linken haben das verneint. Ich halte das für verantwortungslos, und das schadet auch unserem Wirtschaftsstandort. Frau Lehmann von der SPD hat den Blick auf FDPAnträge aus Bayern gerichtet. Das finde ich beachtlich. Ja, das finde ich gut. Ich finde das wirklich beachtlich und wirklich gut, dass Sie nach Bayern gucken. Ich würde mir natürlich wünschen, (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Es ist ein FDP-Antrag aus Bayern!) dass Sie insgesamt auch einmal schauen, was in Bayern passiert, wie Bayern Wirtschaftspolitik gestalten! (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Die ha- ben sich ja nicht mal Mühe bei der Begründung gegeben!) Das ist doch legitim. Wenn die Nachbarn etwas besser machen, dann kann man doch mal hinschauen, was sie tun. Also, ich wohne direkt an der Landesgrenze zu Hessen und zu Bayern, und ich habe in 13 Jahren Bürgermeister erlebt, was in Hessen und Bayern besser läuft als bei uns. Wenn man da schauen kann, was dort besser läuft, dann halte ich es für gut und deshalb habe ich gesagt, begrüße ich ausdrücklich, (Unruhe DIE LINKE) wenn Frau Lehmann auch schaut, was die Bayern machen – dann aber auch bitte gucken, was die Bayern in ihrer Wirtschaftspolitik tun. Das wäre gut für Thüringen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich will natürlich nicht sagen, dass wir in Thüringen bei null stehen, das tun wir nicht, und die Staatssekretärin wird nachher sicherlich auch die bestehenden Förderprogramme noch mal erläutern, und ich freue mich auch ausdrücklich, dass mein Kollege von den Linken, der Herr Schubert, einige Instrumente genannt hat. Meistergründungsprämie, Meisterbonus, Gründerstipendien, Gründerförderung – all das sind Dinge, die wir als CDU im letzten Jahr hier in diesem Haus eingebracht und durchgesetzt haben. Deshalb freue ich mich ausdrücklich, dass die Linken das zur Kenntnis nehmen, dass das gute Instrumente sind. (Beifall CDU) Und auch wenn wir nicht bei null stehen, gibt es trotzdem Handlungsbedarf, vor allem mit Blick auf die anliegenden Bundesländer. Wir müssen hier noch deutlich besser werden. Noch immer finden viele Firmen niemanden für die Nachfolge, noch immer sind viel zu viele Arbeitsplätze deswegen in Gefahr. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Weil die Leute wegziehen!) Die Brisanz des Themas gebietet es, sich im Parlament damit zu befassen und eine Evaluierung der bestehenden Programme unbedingt anzustoßen. Es müssen Ideen diskutiert, entwickelt werden, auf den Weg gebracht werden, und genau diese Dinge müssen wir hier im Landtag tun, und das wollen wir im Ausschuss tun. Deshalb ist es richtig, diesen Antrag an den Ausschuss zu verweisen. Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt bieten die Anträge eine Reihe von guten Vorschlägen, wie ich vorhin schon sagte, die allerdings jetzt noch nicht beschlussfähig sind. Wir wollen sie gern bündeln, wir wollen im Ausschuss darüber sprechen, und wir würden uns sehr freuen, wenn wir diese schlüssigen Ideen bündeln und in einem Diskussionsprozess dazu beitragen, unseren Wirtschaftsstandort hier in Thüringen weiterhin wettbewerbsfähig zu machen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, vier aneinandergekoppelte Anträge der FDP, die man durchaus in einem hätte vereinen können, haben wir jetzt nahezu einmal durch dieses Rund getrieben. Die Gründerkultur stärken und die Unternehmensnachfolge erleichtern, dieses Ziel verfolgt die Landesregierung schon seit Beginn der vergangenen Legislatur und hat in unseren Augen auch durchaus das eine oder andere erreicht und ist auf einem ganz guten Weg. Wenn man einem Teil der Reden hier folgen durfte, dann hat man den Eindruck gewinnen können, dass wir in Thüringen extrem schlecht dastehen, dass es keine Neugründungen gibt, dass Nachfolge nicht geregelt ist und dass eigentlich alles auf gepackten Koffern sitzt, um das Land möglichst schnell zu verlassen, in welche Richtung auch immer, wahrscheinlich am liebsten in Richtung Süden, nach Bayern, über den Thüringer Wald weg. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in allen Umfragen oder Ländervergleichen ist Thüringen stets in der Spitzengruppe der Bundesländer zu finden, die sehr erfolgreich die Unternehmensnachfolge angehen und begleiten. Aber schauen wir uns noch einmal in Ruhe die Zahlen an. Im Antrag der FDP tauchen auch ein paar Daten auf, die sich allerdings meistens auf die gesamte Bundesrepublik beziehen und wo die FDP sich an der Stelle nicht die Mühe gemacht hat, diese Zahlen auf Thüringen herunterzubrechen, denn wir sind immer noch im Thüringer Landtag und nicht im Bundestag, und damit sollten wir uns auch an dieser Stelle mit Thüringer Zahlen beschäftigen. Wir haben uns deshalb gern die Mühe gemacht und noch einmal aktuelle Zahlen bezogen auf den Freistaat herausgesucht. Kommen wir erst einmal zur aktuellen Ausgangslage. Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn, das IfM, stehen bis zum Jahr 2022 jährlich ca. 620 Unternehmensnachfolgen in Thüringen an. Die Prognose des IfM berücksichtigt dabei nur übergabewürdige Unternehmen, das heißt Unternehmen mit einem Jahresgewinn von mindestens 58.400 Euro als Schwelle für Übergabewürdigkeit aus Sicht von Nachfolgern. Frau Lehmann hatte es vorhin kurz einmal angeschnitten, es müssen eben auch Unternehmen sein, von denen man leben kann. Eine Aktualisierung der Prognose durch das IfM ist für das kommende Jahr geplant, da können wir dann gegebenenfalls auch noch einmal dieses Thema im Plenum oder auch im Wirtschaftsausschuss ansprechen und uns auf der Grundlage der neuen Zahlen neu orientieren. Eine weitere Quelle zur Abschätzung der Entwicklung der Unternehmensnachfolgen ist der jährlich erscheinende Nachfolgemonitor, ein Projekt des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken e. V., der Kreditreform Rating AG und des KompetenzCentrums für Entrepreneurship & Mittelstand der FOM Hochschule für Oekonomie & Management. Laut Angaben des Nachfolgemonitors 2020 wird bis zum Jahr 2024 eine Zunahme von Unternehmerinnen und Unternehmern im Alter von mindestens 65 Jahren um rund 110 Prozent erwartet. Das heißt, hier müssen wir tatsächlich versuchen, mit zu unterstützen. Die Auswertungen des Nachfolgemonitors zeigen, dass Thüringen den bereits präsenten Druck durch die demografische Entwicklung bei der Unternehmensnachfolge im Ländervergleich gut meistert. So schneidet Thüringen bei der Betrachtung der Jahre 2013 bis 2019 in allen relevanten Bereichen ausgesprochen positiv ab. Übernahmen in Thüringen verlaufen sehr erfolgreich. Bei der Betrachtung der durchschnittlichen Umsätze zwei Jahre nach der Übernahme belegt der Freistaat hinter Bayern – immer noch hinter Bayern, aber man kann ja noch arbeiten – den zweiten Platz. Die Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger in Thüringen konnten die Umsätze im Durchschnitt nach der Übernahme verdreifachen. Beim durchschnittlichen Alter der Übergebenden befindet sich Thüringen im Ländervergleich an der Spitze, was auf eine rechtzeitige – nämlich rund fünf bis zehn Jahre vor Renteneintritt – Planung der Unternehmensübergabe hinweist. Das heißt, unsere Unternehmerinnen und Unternehmer denken eben nicht erst mit 65 oder 67 Jahren: „Hoppla, was mach’ ich denn jetzt eigentlich? Wohin mit meinem Laden?“, sondern sie fangen bis zu zehn Jahre vorher an und organisieren diesen Übergang. Ebenfalls erfreulich ist der zwar verbesserungsfähige, aber im Ländervergleich überdurchschnittliche Anteil der weiblichen Übernahmen im Zeitraum von 2013 bis 2019. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, Thüringen ist mit den Instrumenten, die das Wirtschaftsministerium zusammen mit den IHKs und den Handwerkskammern entwickelt hat, auf dem richtigen Weg. Ich erinnere dazu auch noch einmal an die Veranstaltungen, die in der IHK zum Thema „Nachfolge“ regelmäßig angeboten werden. Zum Themenjahr „Nachfolgen ist das neue Gründen“ hatten wir vor dem Krisenjahr in Thüringen mit viel Einsatz und reichlich Mitteln für die Außendarstellung geworben. Deshalb ist der Reflex der FDP „Bürokratieabbau ist die Mutter aller Allzweckwaffen für alles“ in diesem speziellen Fall leider nicht zielführend. Ich bin mir sicher, dass die CDU das ähnlich sieht, denn auf mehrere Anfragen im Bundestag – unter anderem von der FDP-Fraktion – hat die CDU-geführte Bundesregierung, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium, dementsprechend geantwortet und keinen Nachbesserungsbedarf beim Abbau von Bürokratie gesehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem ThEx, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat Thüringen im Übrigen eine hervorragende Agentur, die die Nachfolgerinnen durch den Prozess der Nachfolge mit dem Nachfolgelotsen an die Hand nimmt und eng begleitet. Anders wären die Erfolgsmeldungen zur Nachfolge in Thüringen auch schlechterdings nicht möglich gewesen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Kniese für die Fraktion der AfD das Wort.

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Tosca Kniese AfD

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste und liebe Zuschauer am Livestream! „Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Wirtschaftspolitik zukunftsorientiert ausrichten“ – ein sehr vielversprechender Antragstitel, den die FDP im Januar 2021 vorgelegt hat. Die AfD hat in dieser Sache dasselbe Ziel. Allerdings fällt bei näherem Hinsehen sofort auf, dass die Ideen, die Sie umsetzen wollen, weder neu sind noch von der FDP stammen. Um den blumig in der BWLer-Sprache geschriebenen Antrag einmal kurz zusammenzufassen: Sie fordern die Einrichtung eines „Thüringer Zukunftsfonds“, der nach dänischem Vorbild als Dachfonds als sogenannter Venture-Capital-Fonds oder Investmentfonds ausschließlich mit digitalem Schwerpunkt investieren soll, um private und institutionelle Investitionen zu bündeln und so Geld in die gewünschten Branchen und Start-ups zu bringen. Sie fordern ein Konzept für Sonderwirtschaftszonen – auch für den Digitalbereich –, in denen innovative und digitale Ausgründungen von Unternehmen sowie Start-ups im Rahmen von Öffnungsklauseln von Regulierungsdruck und bürokratischen Auflagen befreit werden. Die AfD forderte bereits lange vor der FDP einen „Thüringer Staatsfonds“ mit dem Unterschied, dass wir die Wirtschaftsförderung breit anlegen wollen und nicht nur das FDP-Lieblingsthema „Digitalisierung“ bedienen. (Beifall AfD) Aber deswegen sind Sie auch keine Volkspartei. Innovation und Investition sind nicht nur für entstehende Branchen wie E-Commerce wichtig, sondern auch für Start-ups in bestehenden Branchen aller Art. Um an dieser Stelle aber eines klarzustellen: Selbstverständlich stellt die Digitalisierung eine wichtige Aufgabe dar. Das wird mir zum Beispiel immer schmerzlich bewusst, wenn ich mich in Ländern wie Estland oder Südkorea aufhalte, wo schnelles Internet eine absolute Selbstverständlichkeit darstellt. Für Unternehmen würde es eine immense Zeitersparnis im Geschäftsalltag bedeuten, wenn größere Datenmengen schnell verschickt oder wenn Behördengänge eingespart werden könnten – um hier einfach nur zwei Beispiele zu nennen. Schnelles Internet zu etablieren, muss folgerichtig die erste Handlung sein, da dies die Voraussetzung ist, um überhaupt eine innovative Digitalbranche etablieren zu können. Es freut uns also, liebe FDP, auch Sie, Herr Montag, von der FDP, und Herr Kemmerich, dass Ihnen die Idee der AfD, einen Thüringer Staatsfonds einzusetzen, zusagt, auch wenn wir auf den ausschließlich digitalen Schwerpunkt verzichten wollen. Trotz Ihrer eingeschränkten Sichtweise ist die FDPForderung nach einem Zukunftsfonds ein guter Ansatzpunkt. Ein interessanter Ansatzpunkt ist auch Ihre Forderung nach der Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen für den Digitalbereich, da hier Bürokratie und Hemmnisse für Unternehmensgründungen abgebaut werden sollen. Warum aber schon wieder nur für die Digitalbranche, Herr Montag und Herr Kemmerich? Auch diese Forderung zeugt erneut von einer eingeschränkten Sicht auf die Dinge, denn wir brauchen nicht nur für die Digitalbranche Bürokratieabbau, sondern für alle Branchen. Aber anscheinend interessiert das weder Herrn Kemmerich noch Herrn Montag. Echte zukunftsorientierte Wirtschaftsförderung und umfassend wirksamen Bürokratieabbau wird es eben nur mit der AfD geben, und nicht mit der FDP. (Beifall AfD) Nichtsdestotrotz werden wir der Ausschussüberweisung des Antrags der FDP zustimmen. Nun zu dem anderen Antrag „Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – gründerfitte Verwaltung“: Papier ist ja bekanntlich außerordentlich geduldig – viel Papier für nur eine Idee nämlich. Die Parlamentarische Gruppe der FDP fordert mit diesem Antrag die Schaffung eines Online-Portals für Unternehmensgründungen, auf dem alle erforderlichen Behördengänge digitalisiert sind und das somit eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden online möglich machen soll. Dieser Ansatz dient dazu, die Gründungshemmnisse abzubauen. Wir werden von daher der Ausschussüberweisung hier auch zustimmen. Nun zu Ihrem Antrag „Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern“: Hier fordern Sie erneut die Einrichtung des Thüringer Zukunftsfonds mit einseitigem Fokus auf Digitalisierung. Dazu habe ich bereits eben die Kritik der AfD-Fraktion angebracht. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn Sie die Forderung noch zwei- oder dreimal auf die Tagesordnung bringen. In dem vorliegenden Antrag werden aber zudem auch der Abbau von bürokratischen Hürden sowie die Evaluierung aller Beratungsdienstleistungen und finanzieller Förderprogramme gefordert. Das ist unseres Erachtens der richtige Ansatz. Trotz der Oberflächlichkeit der drei Anträge werden wir der Ausschussüberweisung mithin zustimmen. Sie haben das Rad zwar nicht neu erfunden, aber Ihre eigenen Copy-and-paste-Anträge schaden auch niemandem. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt Abgeordneter Schaft das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer/-innen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Henkel, manchmal lohnt doch noch mal das genaue Hinhören. Der Kollege Schubert hat keineswegs in Abrede gestellt, dass es notwendig ist, die Nachfolge zu unterstützen, er hat lediglich gesagt, dass die Ideen, die die FDP-Abgeordnetengruppe hier vorlegt, vielleicht nicht in dem Maße geeignet sind, wie wir uns das vorstellen, und auch zu der Frage, was die Kollegin Lehmann Richtung Bayern gesagt hat, sie hat jetzt nicht einfach nur nach Bayern geguckt, sondern noch mal darauf hingewiesen, dass offensichtlich die FDP-Abgeordnetengruppe im Parlament hier keine eigenen Ideen auf den Tisch bringt, sondern aus Bayern auch noch schlecht abschreibt. Das vielleicht noch mal zur Klarstellung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin auch noch mal vorgegangen, um den Schwerpunkt zu legen, während der Kollege Schubert auf die Frage der Wirtschaftspolitik eingegangen ist, zu schauen, was eigentlich von dem Antrag „Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Hochschulen zu gründerfitten Hotspots weiterentwickeln“ zu halten ist. Wer wirklich heute schon an morgen denken will, der sollte sich mit dem Heute hier und jetzt vielleicht auch noch ein bisschen intensiver auseinandersetzen. Garniert mit einem Spruch, der klingt wie aus der Resterampe einer Marketingabteilung einer deutschen Versicherungsgesellschaft, kommen zwar markige Forderungen hervor, aber wenig der Blick auf das, was an den Thüringer Hochschulen im Bereich der Gründungsunterstützung tatsächlich schon passiert. Die ganzen Instrumente, die in Thüringen geschaffen wurden, will ich hier an der Stelle noch mal nennen, beispielsweise ganz zentral das Thüringer Hochschulgründernetzwerk zur Förderung von innovativen Gründungen. Auch in der Begründung des Antrags sei vielleicht noch mal ein Blick auf das Hier und Jetzt gelegt: Sie stellen auf den Gründungsmonitor der KfW aus dem Jahr 2020 ab. Da liegt Thüringen noch auf Platz 14, im KfW-Gründungsmonitor von 2021 aber auf Platz 11. Also durchaus eine Verbesserung, die man an der Stelle auch mal honorieren kann, um zu sehen, dass Instrumente wirken. Das Hochschulgründernetzwerk hat acht Anlaufstellen an den Thüringer Hochschulen mit einer kompetenten Unterstützung für gründungsinteressierte Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Absolventinnen und Absolventen mit einem Leistungsangebot, das sich über Beratungs- und Coachingsleistungen zu unterschiedlichsten Themen wie dem Gründungsprozess erstreckt, bis hin zur Qualifizierung von Lehrangeboten, Netzwerkkontakten, Räumlichkeiten sowie dem Zugang von Fördermöglichkeiten. Beispiele könnte man jetzt am laufenden Band aufzählen. Ich will eines nennen: Beispielsweise der Ilmkubator oder das Technologie- und Gründerzentrum an der TU Ilmenau. So könnte man das peu à peu noch durch die anderen Hochschulen durchdeklinieren. Dass wir diese Strukturen stärken wollen, das wurde auch mit der Rahmenvereinbarung V verankert. Die Unterstützungsstrukturen für die Gründungsaktivitäten sind dort, ebenso wie der Ausbau der Kooperation zwischen den Hochschulen und den regionalen Wirtschaftspartnern, verankert. Für Aufgaben, die dadurch auch eine Unterstützung erfahren, werden zusätzlich Mittel des Landes bereitgestellt. Wir haben das bei der Rahmenvereinbarung immer wieder gehabt, die jährlich um 4 Prozent wächst, also auch da ist eine finanzielle Unterstützung da. Mit der Gründerperspektive haben wir auch in Thüringen – der Kollege Schubert hat die STIFT schon erwähnt, die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung – ein weiteres Instrument geschaffen. Ziel der STIFT – die seit Jahren auch schon wirkt – und der Strukturen wie ThEx innovativ ist es, die Gründungsprozesse zu begleiten, Kooperationspartner zu gewinnen, Netzwerke herzustellen und Investoren zu gewinnen. Das sind Angebote, die Sie mit Ihrem Antrag durchaus einfach negieren. Denn darum muss es am Ende gehen: zu schauen, welche Strukturen wir bereits haben und wo dort vielleicht die Leerstellen sind, die es zu füllen gilt. Wenn wir den Prozess von der Gründung, von der ersten Idee bis zur Marktfähigkeit erfolgreich begleiten wollen, statt so, wie es in dem Antrag der FDPAbgeordnetengruppe steht, einfach mal unternehmerisches Denken für alle überall reinschreiben wollen, um damit künstlich Gründungen zu erzeugen, einfach nur, damit die Statistik und die Zahlen stimmen – aber die Qualität, und nicht die Quantität, ist hier entscheidend. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das entscheidet der Markt!) Der Markt, genau. (Unruhe DIE LINKE) Und, Herr Montag, die FDP-Phrase …

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Meine sehr geehrten Abgeordneten, der Abgeordnete Schaft hat das Wort, und ich bitte doch, Dialoge im Saal einzustellen.

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Christian Schaft Die Linke

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Auch die FDP-Phrase nicht nur des Markts, sondern auch des unternehmerischen Denkens, das in allen Ecken und Enden der Hochschulen Einzug halten soll, empfinde ich als Problem. Ich streite gar nicht ab, dass Unternehmen und insbesondere innovative Gründungen für Thüringen als Wirtschaftsstandort wichtig sind, aber mit Ihrem Antrag bleibt doch die Antwort auf die Frage offen, was für Unternehmensformen Sie da eigentlich meinen, ob denn tatsächlich die ganze Bandbreite der Art zu wirtschaften und der unternehmerischen Tätigkeit bei der FDP überhaupt Platz hat – übrigens eine spannende Frage auch vor dem Hintergrund, dass Sie sicherlich unsere Forderungen nach der Stärkung pluraler Ökonomik an den Hochschulen, um den neoliberalen Mainstream zu brechen, als Ideologie bezeichnen würden, während es aber offensichtlich überhaupt kein Problem ist, wenn Sie vermeintlich ideologiefrei ein eindimensionales Bild von unternehmerischer Selbstständigkeit Einzug in die Hochschulen halten lassen wollen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das sei nur am Rande erwähnt. Ich will noch mal auf die einzelnen Forderungen des Antrags im Punkt 7 c) eingehen. Sie fordern, dass die Landesregierung die Unternehmensgründungen von Studierenden in Form von ECTS-Punkten im Studium fördern soll. Also ganz ehrlich, da habe ich ganz kurz an der hochschul- und wissenschaftspolitischen Kompetenz Ihrer Abgeordnetengruppe gezweifelt. Die FDP als Freiheitspartei, die die Autonomie immer hochhält, fordert quasi den direkten Eingriff der Landesregierung in die Modulkataloge der Hochschulen. Ist das wirklich Ihr Ernst? (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Haben Sie darüber hinaus schon mal den Blick auf die Aufgaben im Thüringer Hochschulgesetz geworfen? In § 5 Abs. 1 Satz 3 steht: „Sie“ – also die Hochschulen – „bereiten auf berufliche Tätigkeiten einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vor.“ Und in Verbindung mit § 5 Abs. 2 wird es dann noch konkreter, denn da steht: „Der Wissens- und Technologietransfer umfasst insbesondere Kooperationen, Patentierungen, Lizenzierungen und Ausgründungen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind geeignete Unterstützungsstrukturen vorzuhalten und angemessen auszustatten.“ Die Hochschulen haben damit also bereits den gesetzlichen Auftrag und den notwendigen Handlungsspielraum, um entsprechend beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen so zu gestalten, dass eine wie von der FDP geforderte Honorierung bei den ECTS-Punkten möglich ist. Aber das muss auch immer in das jeweilige Studiengangkonzept passen und am Ende natürlich auch einer Akkreditierung zur Sicherung der Qualität der Studiengänge gerecht werden. Das Gleiche gilt auch für die Vermittlung von entsprechenden Fertigkeiten und Fähigkeiten, wie Sie das in Nummer 3 im Bereich der Curricula fordern. Das können die Hochschulen – exemplarisch zeigt das der Lehrgang „Unternehmensgründung und führung“ an der TU Ilmenau – bereits auch ‑ jetzt mit Angeboten in allen Fachrichtungen für die Mitarbeiterinnen und Studierenden im dortigen Studium generale. Das ist auch der richtige Ansatz, denn nicht jeder Studiengang braucht sein eigenes inhaltliches Angebot zur unternehmerischen Tätigkeit, wo einfach mal jeder durchmuss. Nein, es braucht die studiengangübergreifende, freiwillige Möglichkeit, um diejenigen anzusprechen, die mit ihrer Idee und dem Gründerinnen-Geist etwas entwickeln wollen. (Beifall DIE LINKE) Dann fordern Sie in Ihrem Antrag noch die sogenannten Founding Sabbaticals, also einen neuen Befreiungstatbestand in der Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung. Auch hier zeigen Sie kein Gespür für die Bedürfnisse insbesondere des wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hochschulen. Da ist offensichtlich die Debatte um die Beschäftigungssituation der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen unter dem Hashtag „#IchbinHanna“ völlig an Ihnen vorbeigegangen. Die Frage von Innovation und Potenzialen für die Ausgründung schaffen wir vielmehr durch Planungssicherheit und sichere Karrie ­ reperspektiven für die Wissenschaftlerinnen. Manche Wissenschaftlerinnen würden sich freuen, wenn sie überhaupt Projektzeiträume hätten, die die Möglichkeit für so einen Sabbatical eröffnen, auch wenn die Befristungsquote in Thüringen deutlich unter denen anderer Bundesländer liegt und die Landesregierung bei der Rahmenvereinbarung und der Verwendung der ukunftsmittel aus dem Bund Z hier auch noch mal einen Schwerpunkt gelegt hat. Zu Punkt 3 c, den MakerSpaces: Auch hier lohnt sich noch mal der Blick auf das, was ist, denn die FDP hat es nicht erfunden. Solche Orte gibt es auch bereits. Die müssen dann auch nicht neu erfunden werden. Ich erinnere hier an die Gründerinnen-Werkstatt neudeli an der Bauhaus-Universität in Weimar – übrigens eine der ältesten in Deutschland –, 2001 ins Leben gerufen, oder auch die Lichtwerkstatt in Jena, einem MakerSpace, wo jeder und jede mit Interesse an den Themengebieten „Licht und Optik“ neben dem freien Zugang zu modernen technischen Geräten auch das notwendige Know-how für die Entwicklung und der Realisierung der eigenen Ideen erhält. Zu Punkt 4 ganz kurz – ein Fonds, in den das Land Thüringen einzahlt, aus denen die Hochschulen ihre Ideen für gründerfitte Hotspots entwickeln können: Ja, den gibt es auch schon. Es nennt sich Globalbudget der Hochschulen. Dort werden die Mittel bereitgestellt, jährlich 4 Prozent wachsend, damit die Hochschulen ihre eigenen strategischen Schwerpunkte setzen können. Und wenn sie dann zusätzlich noch eine Idee haben für ein innovatives Projekt im Bereich der Gründerinnen-Szene, dann haben wir den Strategie- und Innovationsfonds des Landes, wo die Hochschulen auch durchaus einen Antrag stellen können. Mit Ihrer Forderung im Punkt nach Innovationsmanagerinnen, die Technologiewettbewerbe organisieren, neue Trends identifizieren und Gründerinnen unterstützen, laufen Sie sehenden Auges in die Schaffung von Doppelstrukturen – Doppelstrukturen, die den Innovationsmotor eher zum Stottern bringen, als ihn weiterzuentwickeln. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bü- rokratieaufbau ist das!) Genau, der Kollege Schubert sagt es: neue Hürden, neue Bürokratie. Die ganzen bereits erwähnten Unterstützungsstrukturen gibt es, und denen gilt es den Rücken zu stärken. Mit Wettbewerben wie dem Innovationspreis Thüringen gibt es bereits Instrumente, die dazu beitragen, Trends und erfolgreiche Projekte zu identifizieren und auch zu honorieren. Wie bereits gesagt, die Steigerung der Zahl der Gründungen allein macht noch keine Innovation und schon gar keine nachhaltige, wenn wir über die Frage der Ausrichtung des Innovationspotenzials in Thüringen diskutieren. Kollege Schubert hat auch schon darauf verwiesen, was wir als Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag vereinbart haben, um hier die bestehenden Instrumente fortzuentwickeln. Lassen Sie uns wirklich daran weiterdiskutieren, schauen, welche Strukturen wir stärken können, statt neue Doppelstrukturen zu schaffen. Aufgrund der genannten Punkte, wo ich sagen kann, da schaffen Sie nur sehenden Auges etwas Neues zu dem bereits Bestehenden und stärken die bestehenden Strukturen nicht, lehnen wir auch diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Kaufmann für die AfD-Fraktion das Wort.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste im Saal und am Livestream, ich möchte speziell zu Punkt c im FDP-Antrag sprechen. Die FDP möchte mit einer Reihe von Maßnahmen die Gründerkultur an Hochschulen stärken und diese – typischer Unternehmensberaterbullshit [′balʃit] – zu gründerfitten Hotspots entwickeln. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: „Ballstädt“ heißt das!) Ich frage Sie, liebe Kollegen von der FDP: Waren Sie eigentlich schon mal an einem MINT-Fachbereich einer Thüringer Hochschule? Haben Sie sich jemals mit einem Professor in einem MINT-Bereich unterhalten? Wenn Sie wollen, zeige ich Ihnen mein Hochschulpostfach. Ich werde jede Woche mit Finanzierungsvorschlägen, Coaching-Angeboten, Wettbewerben, Gründungsangeboten zugemüllt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das würde vielleicht helfen!) Dazu kommen die Telefonate von Gründungsberatern. Wenn es nach der Anzahl der Finanzierungsangebote ginge, könnten ich und meine Studenten jede Woche drei Unternehmen gründen. Die meisten Ihrer Vorschläge sind an den mir bekannten Hochschulen längst umgesetzt. Es gibt wohl keine MINT-Hochschule, die nicht längst ihren MakerSpace eingerichtet hat. Lassen Sie mich diesen erfundenen Anglizismus kurz erklären. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausgerechnet Sie erklären Anglizismen?) MakerSpace, so wird in der neudeutschen Sprache eine Werkstatt genannt, in der Studenten ihre Ideen umsetzen können. Sogenannte EntrepreneurshipKurse gibt es längst im Übermaß. In vielen Studiengängen gibt es die Möglichkeit, bestimmte Leistungen bei einer Unternehmensgründung als Projekt mit ECTS-Punkten anzuerkennen. Man kann natürlich mehr vom selben fordern, aber auch der doppelte Einsatz an Geld und Anstrengungen wird kaum zu mehr Gründern führen. Es fehlt schlicht an jungen Menschen, die diese Anstrengung auf sich nehmen wollen. Eine Karriere in einem Großunternehmen ist meist verlockender. Mal ehrlich, Herr Kemmerich: Können Sie Ihrem Kind mit gutem Gewissen empfehlen, ein Technologieunternehmen ausgerechnet in Deutschland, im Hochsteuerland Deutschland zu gründen, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ja!) in dem man bei Erfolg gegen 50 Prozent des Einkommens an das Finanzamt abliefern darf – wenn es nach den rot-rot-grünen Parteien geht, nach der Bundestagswahl noch deutlich mehr –, (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Davon werden Ihre Diäten bezahlt!) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Davon werden Ihre Diäten bezahlt!) in dem Land, in dem Unternehmer durch einen Berg an Regulierungen eingeschränkt werden, in dem Land, in dem erfolgreichen Selbstständigen nicht selten Neid und Missgunst entgegenschlägt? Es mangelt nicht an der Förderung von Gründern. Es mangelt an den Bedingungen im Land. (Beifall AfD) Noch ein weiterer Hinweis an die FDP: Ihre Forderungen sind in weiten Teilen grundgesetzwidrig, denn sie greifen in die Freiheit von Forschung und Lehre ein. Politiker dürfen laut Grundgesetz nicht entscheiden, welche Inhalte ein Studiengang haben soll und welche Studienleistungen anzuerkennen sind. Das ist einzig und allein Sache der Hochschullehrer. (Beifall AfD) Glauben Sie mir: Die Hochschullehrer brauchen Ihren Rat nicht, und schon gar nicht Vorgaben aus der Politik. Wir lehnen den Antrag deshalb in der vorliegenden Form ab, stimmen aber einer Überweisung an den Wissenschaftsausschuss zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Herr Kaufmann, hätten Sie „Bullshit“ gesagt, hätte ich Sie gerügt. Ich habe das jetzt erst mal so festgehalten. Das ist kein angemessenes Wort, glaube ich, in dieser Debatte hier. Als Nächster erhält für die FDP-Gruppe Abgeordneter Kemmerich das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine sehr verehrten Zuschauer auf der Tribüne hier im Saal und an den digitalen Endgeräten, interessante Debatte, gebe ich zu. Ich möchte ein paar Punkte herausgreifen, damit wir uns auf das konzentrieren, was in unseren Augen tatsächlich wichtig ist. Vorweg vielleicht etwas: Wenn wir gleiche Inhalte mit Kollegen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, anderen Landesparlamenten und der Bundesfraktion teilen, dann nennt man das schlichtweg Parteiprogrammatik. Das zeigt, wie wichtig uns das ist, wie wichtig das den Kollegen in den anderen Parlamenten ist und wie notwendig das ist. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn Sie sagen, wir sind in dem Gründerranking von 14 auf 11 gesprungen, dann sind immer noch zehn Bundesländer in Deutschland vor uns. Und das Kernproblem, was wir verkennen, ist, dass Deutschland hintenansteht. Wir buhlen weltweit um Kapital. Wir buhlen weltweit um die besten Köpfe. Insofern müssten wir mal große Schritte gehen und groß denken. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will mal zwei Beispiele zu dem Thema „Fonds“ herausgreifen. Es ist eben gerade wichtig, einen Fonds auf einen gewissen Investitionsschwerpunkt zu konzentrieren, denn wenn ich dort Fondsmanager anheuere, also einstelle, dann kriege ich da sicherlich auch die Weltbesten für dieses Thema. Ich greife zurück auf Estland, die immer sehr erfolgreich gewesen sind, in Spezialgebieten solche Fonds zu etablieren. Es gibt ein Unternehmen Pipedrive – das ist wieder ordnungsrufverdächtig, aber ich denke, englisch richtig ausgesprochen –, das wurde mit einer milliardenschweren Investition in Estland gegründet, inzwischen in der Schweiz beheimatet. Aus einer kleinen Idee im Bereich der künstlichen Intelligenz und Software haben sie sich zum Weltmarktführer, inzwischen milliardenschwer, entwickelt. Modularbank: Nach wie vor in Estland angesiedelt, greift den Bankenmarkt an mit einer neuen Idee. Wir kennen das von anderen Fintech-Bereichen, N26, Solaris. Viele Banken, mit denen wir uns privat umgeben, müssen nur mal entwickelt werden. Und wenn ich da Spezialwissen ansiedele, dann kommen andere auch dorthin. Das ist Schwarmintelligenz, das ist Schwarmbildung. Deshalb schlagen wir vor, hier beispielgebend einen solchen Fonds für Thüringen zu etablieren. Denn es ist eben nicht genug, ich mache was. Sie nannten die Zahl von 20 Millionen aus dem Vermögen. Ich habe angeführt, 3 Millionen braucht jedes Start-up als Grundfinanzierung. Wir brauchen Leverage, wir brauchen Hebeleffekte, damit mehr Kapital kommt. Das ist mit 20 Millionen alles nicht zu heben. Da geht es uns gar nicht um Staatsgeld. Wir glauben nach wie vor an den Markt. Aber es geht eben darum, mit Staatsgeld das zu unterstützen, zehn-, zwanzigfache Hebel darauf zu legen und dann Millioneninvestitionen zu hebeln. Sie haben selbst angeführt, 400 Millionen ist die Investitionssumme in der von der bm-t geführten Fondslösung. Das ist schon mal eine Menge Geld, aber ein Unicorn ist eine Milliardengröße. Und da möchte ich hin für Thüringen, denn das ist das, was dann auch weltweit Beachtung findet und andere dann Hochpotenzialleute anlockt und sie eben nicht nach Kalifornien schickt und eben nicht in Israel beheimaten lässt oder irgendwo auf der Welt, wo eben diese Dinge größer, moderner und zukunftsfähiger gedacht werden. Thema „Freiheitszonen“: Viele reklamieren diesen Begriff für sich, ob der nun Sonderwirtschaftszone heißt – den Begriff kennen wir ja aus dem Europäischen – oder Freiheitszone, das ist von den Liberalen, da klingt es in der Form. Aber einig, Herr Henkel und alle, die das meinen, sind wir doch dabei, dass wir gewisse Schrankenbremsen lösen müssen. Was können wir hier in Thüringen machen? Ich nehme mal das Beispiel der Gewerbesteuersenkung. Wir kennen da ein kleines Städtchen in der Nähe von Düsseldorf, Monheim. Der Ort ist inzwischen etwas in die Jahre gekommen, aber vor acht, neun Jahren ist ein junger Mensch dort Bürgermeister geworden und hat gesagt, wie ich den Nachteil zu Düsseldorf ausgleichen kann. Viele haben sich damals in Düsseldorf angesiedelt. Er hat die Gewerbesteuer auf das Mindestmaß heruntergesetzt, das in NRW damals möglich war, und er hat einen Riesenboom an Ansiedlungen bekommen. Und diesen Riesenboom will ich auch hier in Thüringen sehen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch kein Nachweis! Das betrifft Gesamtdeutschland!) Dann müssen wir eben in vielerlei Hinsicht eingreifen und den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, die Gewerbesteuer abzusenken. (Beifall Gruppe der FDP) Investitionen erleichtern heißt, nicht nur Fördermittel auszugeben. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Es steht im Bundesgesetz: mindestens! Mindestens!) Investition heißt eben auch, Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen, Genehmigungsverfahren für gerade im Bestand geschehene Bauvorhaben, Baulücken im Außenbereich, all diese Dinge wirklich zu beschleunigen. Genehmigungsfiktionen. Wenn Sie heute eine Industrieanlage genehmigen, können Sie sich auf drei, vier, fünf, sechs, sieben Jahre einstellen. Vieles läuft vielleicht vorläufig. Das sehen wir auch an der Diskussion um die TeslaWerke in Brandenburg – höchst umstritten, immer wieder bekämpft. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Wenn einer eine große Investition fahren will oder im Kleinen einen Betrieb übernehmen will – darauf komme ich gleich noch zurück –, dann sind wir nicht mehr zeitgemäß aufgestellt, wir sind dort abschreckend. (Beifall Gruppe der FDP) Forschung: Wenn Sie sich mit den Forschungseinrichtungen unterhalten und das eben nicht offiziell, sondern auch mal beim Kaffee – deshalb nenne ich hier niemanden –, dann wird immer wieder geäußert, wir sind in unserer Forschung zu bürokratisch, es gibt Dinge, die wir in Thüringen, in Deutschland nicht machen können, deshalb gehe ich nach UK, United Kingdom, oder in andere Länder, die das ermöglichen. Diese Menschen sind alle vernetzt und wenn die wissen, dass das in Thüringen nicht so gut funktioniert wie meinetwegen in Großbritannien, dann sprechen die sich ab und sagen, okay, dann meiden wir Thüringen, dann meiden wir Deutschland. Das meinen wir: auch hier klare Zeichen setzen. Scheinbar klingt das, was wir alles machen, gut, aber ist deutlich zu wenig. Bei den Datenhighways sind wir nicht umsonst Schlusslicht im Datenausbau in Europa. (Beifall Gruppe der FDP) Wir sind nicht umsonst Schlusslicht in der Frage „Digitalisierung in der Bildung“, Platz 27 in Europa, weil wir weder das Denken, das Mindset haben, das zu drehen, noch die Infrastruktur. Bei der Infrastruktur geht es darum zu sagen, möglichst schnell, möglichst viele Datenhighways, Datenautobahnen herstellen. Zurzeit verweigern sich auch kleine Bauunternehmen diesen Vergabegesetzen, diesen Vergabeprozessen. Wir haben Service-Agenturen, wir haben tausenderlei Dinge, aber ganz konkret zu sagen, wir konzentrieren und fokussieren uns einfach auf den Ausbau von Datenautobahnen, das machen wir an der Stelle nicht. Zur Universität ist jetzt hier viel gesagt worden. Das ist zu kleinteilig. Ich habe die Strukturen doch auch besucht in Ilmenau – Respekt vor denen, die das dort machen –, in Weimar, in Erfurt, überall. Ich habe die Universitäten selbst besucht und besprochen. Aber wenn Sie dann auf der anderen Seite mit den Studenten sprechen – da geht es mir nicht um den wissenschaftlichen Mittelbau –, die auch wieder mit anderen vernetzt sind, die doch Innovationstreiber kennen, sagen die: Lieber nicht in Deutschland, weil wir hier nicht in der Garage, sondern beim Amt gründen. Da hilft auch nicht ein Durchschnittswert von acht Tagen, übrigens Dänemark, Frankreich in derselben Statistik mit 3,5 Tagen, den besten Wert hat Neuseeland mit 0,5 und in meinen Augen den besten hat Estland, weil nur online und in wenigen Minuten, sagen wir mal in einer Stunde. Aber das bringt ja nichts. Die meisten Gründer gründen erst einmal nicht als Vollerwerb, sondern das machen die neben dem Studium, das machen die neben einer anderen ausgeführten Tätigkeit. Bevor die sich auf den Weg machen, muss es einfach sein und wenig aufwendig, sonst geben die relativ schnell wieder auf. (Beifall Gruppe der FDP) Bürokratie ganz konkret: Bürokratieabbau heißt, Dokumentationspflichten, mit denen wir x-fach beschäftigt sind – fragen Sie die Unternehmer, die zeichnen an verschiedensten Dingen Statistiken auf, um sie dem Landesamt zur Verfügung zu stellen, dem Finanzamt, dem Bundesfinanzamt. Es ist eine Mehrfachaufforderung. Dokumentationen, wie lange sie aufzubewahren sind, wie man sich verlässlich auf eine Finanzprüfung einstellen kann, in welchen Fristen die Finanzamtprüfungen ablaufen – all diese Dinge können wir auch in Thüringen abweichend davon regeln. Das Letzte ist tatsächlich auch, eine moderne Arbeitswelt zu kreieren. Das hatten wir gestern schon einmal, an dieser Stelle zu sagen: Okay, wie kann man Arbeitszeiten flexibler, offener diskutieren und organisieren? Dabei geht es nicht darum, die Leute mehr arbeiten zu lassen, sondern einfach zeitgemäßer arbeiten zu lassen. Das sollte uns Maßgabe sein, die jungen Talente, die Talente, die weltweit herumsuchen, wo es attraktiv ist, sich anzusiedeln, auch hier zu behalten. Ich würde mich freuen, wenn wir all dieses auch in einer gewissen Komprimierung im Ausschuss diskutieren könnten, nicht um uns gegenseitig politisch hier Vorhaltungen zu machen, sondern um eines zu schaffen: tatsächlich Signale in die Welt, in die wirtschaftliche Welt auszusenden, damit Gründer nach Thüringen kommen, fähige Absolventen von Schulen, aus Handwerksberufen in Thüringen bleiben und damit wir für alle Thüringer eine gute Zukunft gestalten. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat Staatssekretärin Kerst das Wort.

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Kerst

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, es wurde jetzt in der letzten Stunde des Öfteren gesagt und es ist auch vollkommen richtig, dass Existenzgründungen einen wichtigen Faktor für die wirtschaftliche Dynamik eines Landes darstellen. Das wurde mehrfach hier angesprochen und das können auch wir, das kann auch ich deutlich unterzeichnen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch schon mal erwähnen, dass die Diskussion um das Thema „Start-ups“ überhaupt nicht neu ist. Wer sich gerade in Deutschland umschaut, hat in den letzten Jahren erlebt, dass in den politischen Rahmenbedingungen und in den unterschiedlichen politischen Gremien das Thema „Start-ups“ nicht nur intensiv diskutiert wurde, sondern dass auch sehr viel verändert worden ist. Das ist auch in Thüringen der Fall. Es wurde schon mal gesagt, die Diskussion – wir sind ja nicht nah dran, wir wissen nicht genau, was da passiert. Es ist eigentlich das Gegenteil der Fall. Allein schon, wer sich im Sommer dieses Jahres angeschaut hat, wie die Investor Days 2020/2021 verlaufen sind, der wird sehen, dass Thüringen mittlerweile einen sehr guten und auch durchaus überproportionalen Stellenwert in der Diskussion eingenommen hat, wie Start-ups in Deutschland gefördert werden. Wir hatten bei den Investor Days in der Parkarena etwa 500 Founders, wir hatten 36 Start-ups, die gepitcht haben und – das ist vielleicht die spannendste Zahl – wir hatten 165 Investoren, also VC-Investors und auch Business Angels, die sich genau für Unternehmen hier in Thüringen interessiert haben, die uns zurückspiegeln, dass besonders in Thüringen nachhaltige, wertvolle Gründungen entstehen. Und das ist ein Ziel, das wir haben: einmal die Plattform zu bieten für die Start-ups – ich komme gleich noch zu den unterschiedlichen Programmen, die genannt worden sind –, aber wir haben auch ein Ziel, dass wir es schaffen, in Thüringen wertvolle, nachhaltige Gründungen zu etablieren. Denn eins ist auch klar: Was wir nicht wollen, ist, dass wir Start-ups haben, die nach drei Jahren einen Exit machen, vielleicht ein Unicorn geworden sind, aber einen Exit machen und der ganze Verlust an Wissen, an Man- und Womanpower verloren geht und wir uns hier zum Ausverkauf stellen. Wir sehen, dass wir jetzt Start-ups haben, die nachhaltig gründen, und das zeigen auch die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, die wir als Landesregierung zur Verfügung stellen. Es wurde in der Diskussion schon mehrfach erwähnt: Wir haben den Start-up-Fonds, den TSF, wir haben aber auch den Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds, den WBF, die Volumina wurden auch schon genannt – mehr als 20 Millionen Euro, und auch die Beteiligungen befinden sich hier im Millionenbereich. Es ist auch nicht immer typisch, dass wir als Landesregierung gesagt haben: Wir unterstützen Gründer von der kleinsten Idee bis hin zu einer Millionenbeteiligung, und das geht hier in Thüringen sogar bis zu 4 Millionen Euro. Und Unternehmen wie die rooom AG – für die meisten hier im Raum bekannt –, durch die Corona-Krise auch noch bekannt geworden: Heyfair oder Redwave Medical. Das sind alles Unternehmen, die gezeigt haben, dass sie in Thüringen eine kleine Idee haben, die groß geworden ist, und das alles mit den Möglichkeiten, die wir hier in Thüringen zur Verfügung stellen. Dann wurde auch schon mehrfach der Thüringer Zukunftsfonds I und II in Höhe von zusammengenommen 36 Millionen Euro genannt. Wir haben das genau deshalb gemacht, weil wir ein Schlaglicht setzen wollten – ein Schlaglicht auf die Corona-Krise, in der wir gesehen haben, dass der Markt unsicher wird, dass wir Investoren haben, die nicht wissen, sollen sie investieren, sollen sie das Geld woanders platzieren, in andere Unternehmen oder vielleicht auch erst einmal gar nicht investieren. Deshalb wollten wir genau diese Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in Schieflage geraten sind, tatsächlich stützen und ihnen auch Zukunftspotenzial bieten. Und das Ganze wird gesteuert über die bm-t. Die bm-t ist für uns ein wertvoller Partner, und mittlerweile gehört auch die bm-t zu den top Wagniskapitalgebern für Start-ups in Deutschland. Auch hier ist es mitnichten so – und wir sollten auch nicht den Eindruck erwecken –, dass wir das in Thüringen nicht könnten. Mitnichten ist es so, dass die bm-t nicht bekannt ist. Die bm-t hat in den letzten Jahren ganz, ganz viele Anfragen bekommen, ist auf einer Plattform auf ein Ranking gekommen, wo genau und ganz klar kommuniziert wird, dass Thüringen nicht nur will, dass Start-ups kreiert und gegründet werden, sondern dass sie tatsächlich auch die Möglichkeiten haben. (Beifall DIE LINKE, SPD) Insgesamt wurden – vielleicht hier mal Zahlen genannt – 55 Millionen Euro an Eigen- und Fremdkapital eingeworben, und damit gehört die bm-t auch zu den größten, aktivsten Länderbeteiligungen in ganz Deutschland. Da müssen wir uns nicht hinter großen, anderen Bundesländern verstecken. Auch die Bundesregierung hat sich beteiligt. Es gibt ein 10-Milliarden-Programm, was auch den Start-ups am Ende des Tages hilft. Wir möchten das auch immer wieder – vielleicht auch mantramäßig – wiederholen, wir müssen es auch mantramäßig oftmals wiederholen: Wir sind das Land der High-Tech-Gründer. Und wir haben einen hohen Anteil an Spitzentechnologieförderung. Das ist auch der Bereich, den ich vorhin nannte, mit der Nachhaltigkeit. Wir haben es geschafft, in Deutschland im Bundesländervergleich die höchste Quote zu haben, die mit Spitzentechnologie-Gründungen verbunden ist. Auch hier sagen wir: Wir wollen nicht nur diese Spitzentechnologie und die High-Tech-Gründer stützen, sondern wir sind auch bei dem Thema „Erfindungsreichtum“ in den neuen Ländern ganz weit vorne, nämlich auch hier, wenn wir wieder mal über die Rankings sprechen, haben wir entsprechend 606 Patentanmeldungen aus Thüringen im Jahr 2020 gehabt, und das entspricht 28 Patenten pro 100.000 Einwohnern. Wie gesagt, beim Ranking bedeutet das Platz 6 im bundesdurchschnittlichen Vergleich. Immer wieder wollen auch wir darauf hinweisen: Wenn es solche Anträge gibt, ist es gut, aber auch hier möchte ich ganz kurz erwähnen, dass dieser Antrag der FDP-Fraktion mit einem alten Antrag aus der FDP-Bundestagsfraktion zusammenpasst. Man kann das auch hier machen. Das will ich auch gar nicht zum Vorwurf geben. Aber zum Thema „digitale Freiheitszonen“ hat der Bundestag im Juni diskutiert, hat es als nicht einzigen Weg und auch keinen einfachen und logischen Weg gesehen, sondern es gibt viel mehr Fragen, die mit dieser Freiheitszone diskutiert werden sollten. Das kann auch gern im Bundestag nochmals der Fall werden, da sind wir hier der falsche Ansprechpartner. Zu dem Thema der Unterstützung noch mal für die Start-ups im Bereich des ThEx: Das ThEx ist den meisten, zumindest die sich mit Gründung beschäftigen, sehr wohl bekannt. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass das ThEx nicht nur ein Existenzgründerzentrum ist, wo man sich hinwenden kann, sondern es ist ein roter Faden durch die gesamte Gründung. Auch das macht uns einzigartig, und wir bekommen das positive Feedback, nachdem es sich etabliert hat, dass die Gründerinnen und Gründer hier durchaus zufrieden sind, und wir werden auch mit dem ThEx, wenn es weitergeführt wird, noch mal Evaluierung machen. Es gibt immer was zu verbessern, aber wir sind auf einem wahnsinnig guten Weg. Zu dem Thema „Hochschulen“: Es wurde auch hier bereits gesagt, die Hochschulen bieten eine große Anzahl an Möglichkeiten. Auch hier möchte ich daran erinnern: Das Grundverständnis der Thüringer Hochschulpolitik ist Autonomie. Vielleicht geht es hier sogar einen Schritt weiter, als es die FDP vielleicht erwartet. Die Hochschulen haben die freie Möglichkeit zu organisieren, wie das Thema „Hochschulpolitik“ aussieht, wie sie sich definieren und was sie für Möglichkeiten anbieten. Was wir machen, ist, dass wir mit der Rahmenvereinbarung mit einem jährlichen Plus von 4 Prozent hier auch noch den finanziellen Rahmen zur Verfügung stellen, dass die Strukturentscheidungen getroffen werden, die tatsächlich auch bestmöglich für die jeweilige Hochschule möglich sind. Zu den einzelnen Punkten haben wir auch schon mehrfach hier einiges gehört von den einzelnen Parlamentariern, auch ich möchte ganz kurz zu dem ECTS-Punkteverfahren sagen: Natürlich ist es möglich, dass nach bestimmten Bedingungen Anrechnungen möglich sind, dass zum Founding Sabbatical natürlich Möglichkeiten bestehen, dass Lehrverpflichtungen für die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ganz oder teilweise entfallen und dass natürlich Anrechnungen möglich sind. All das ist doch betrachtet worden, genau, weil wir wissen, dass wir diese Rahmenbedingungen schaffen müssen, dass Gründungen auch erfolgreich umgesetzt werden. Und vielleicht zu dem Thema „Stärkung des Unternehmergeistes“: Das Thema, was die FDP berichtet, ist natürlich richtig, auch, dass an den Thüringer Hochschulen Unternehmergeist gefördert werden soll, vollkommen richtig, allerdings bereits seit drei Jahren hier Realität, nämlich mit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Von daher ist hier eigentlich ein Haken zu setzen und nicht nur zu fordern. Und die Investitionen: Ich habe es gerade gesagt, die bm-t wird mittlerweile sehr stark in Deutschland anerkannt. Es wird weitere Ausbaupfade geben und ich bin sicher, dass die bm-t ihren Weg weitermachen wird und damit auch zu einem der Topansprechpartner im Bereich „Investitionen“ zur Verfügung steht. Lassen Sie mich noch sagen zum Thema „Nachfolge“ – Sie haben es in einigen Punkten auch noch einmal erwähnt, wir haben nur 13 Prozent aller Thüringer Betriebe, die bereits vor 1989 entstanden sind. Damit wurden 87 Prozent nach der Wende gegründet, und die Unternehmensnachfolge ist ein drängender Bestandteil, den wir bereits im Ausschuss mehrfach angesprochen haben. 620 Unternehmen, die tatsächlich jetzt vor der Entscheidung stehen, wer die Unternehmensnachfolge macht. Das ist eine Mammutaufgabe, der wir uns im Rahmen des ThEx durchaus stellen. Wir sehen aber auch, dass sich etwas dreht, dass wir Unternehmen haben und dass wir auch Gewerbeanmeldungen haben, die überproportional dastehen, dass wir auch hier eine Quote haben, die uns zeigt, es gibt eine Anzahl von Unternehmerinnen und Unternehmern, jungen Menschen, aber auch nicht nur junge Menschen, sondern Gründungen sind ja altersneutral sozusagen, die nehmen zu. Und wir wollen das weiter begleiten. An dieser Stelle möchte ich Herrn Möller danken, dass er noch mal darauf hingewiesen hat, dass auch wir einen hohen, überdurchschnittlichen Anteil von weiblichen Übernahmen bei den Nachfolgen haben. Mittlerweile wird jede vierte Nachfolge durch eine Frau übernommen. Das kann noch mehr werden. Man ist da auf dem richtigen Weg. Das wollen wir natürlich weiter forcieren. Alles in allem kann man natürlich immer die Frage stellen, ob es noch Verbesserungen gibt. Natürlich gibt es die. Wir können natürlich noch mehr tun und mehr in die Zukunft investieren. Aber so zu tun, als wären keine Rahmenbedingungen möglich, als wären in den letzten Jahren keine Weichen gestellt worden – das ist nicht der Fall. Daher mein Aufruf und meine Bitte und mein Werben dafür: Lassen sie uns gern gemeinsam im Ausschuss weiter darüber diskutieren, wie wir Thüringen voranbringen, damit wir den Weg, den wir in den letzten Jahren geebnet haben, weiterführen und Thüringen zu einem guten Standort entwickeln und auf die Landkarte bekommen, den viele Start-ups dann sehen werden und dort hinwollen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe jetzt keine Meldung mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Deswegen würden wir jetzt über die Anträge abstimmen lassen. Ich habe diffus, aber nicht konkret zu einem Antrag den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wahrgenommen. Gibt es noch einen anderen Ausschuss, der damit arbeiten soll? – Gut. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen einzeln ab. Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/2579. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU, die Gruppe der FDP und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer stimmt gegen die Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf aus dem Hause: Auszählen!) Es ist eure Mittagspause. Dann zählen wir das noch mal aus. Wunderbar. Ich würde jetzt noch mal um die Stimmen bitten, die für die Ausschussüberweisung sind. Vielleicht heben Sie die Hand so, dass ich es sehen kann. – Ich habe 35 gezählt. 34? Wir machen mal die Gegenprobe. Die Gegenstimmen? – Ich habe 39. Das ist auf jeden Fall mehr gewesen. Damit ziehe ich zurück, was ich vorhin gesagt habe. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann würden wir jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD und Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/2580. Auch hier ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU, Abgeordnete Dr. Bergner und die Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Da jetzt nur Frau Tasch reingekommen ist, würde ich sagen (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Nein, nein!) – Entschuldigung! –, wir befinden uns noch im demselben Verhältnis. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der CDU und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung zum Antrag in der Drucksache 7/2581 – Neufassung –. Hier ist auch Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit gehe ich auch davon aus, dass die Ausschussüberweisung an dieser Stelle abgelehnt wird. Enthaltungen gibt es nicht. Gut. Dann stimmen wir über den Antrag direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und Teile der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind Teile der Fraktion der AfD und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist dieser Antrag auch abgelehnt. Wir kommen zum letzten Antrag unter diesem Tagesordnungspunkt in der Drucksache 7/2582. Auch hier geht es um die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Dr. Bergner, die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir stimmen über den Antrag direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und Teile der AfD-Fraktion sowie Abgeordnete Dr. Bergner. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Und Enthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und jetzt die AfD-Fraktion. Das ist zwar etwas unlogisch, aber in dieser Sache ist der Antrag aus meiner Sicht dann auch abgelehnt. Dann können wir auch diesen Tagesordnungspunkt schließen und wir treten in eine halbstündige Mittagspause bis 13.40 Uhr ein. Danach folgen die Wahlen und dann erst die Fragestunde. Bis dahin, guten Appetit.

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Dorothea Marx

d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen weitermachen. Ich rufe auf die TagesordnungspunkWahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4093 Im verbundenen Aufruf wollen wir Wahlen durchführen. Zunächst geht es beim Tagesordnungspunkt 17 um die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringen“. Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Als stellvertretenden Vorsitzenden hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Abgeordneten Olaf Müller vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4093 vor. Ein Wahlvorschlag für die Wahl der bzw. des Vorsitzenden liegt nicht vor. Wird die Aussprache zu diesem Wahlgang gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4119 Dann kommt es auch zur Wahl im Tagesordnungspunkt 18. Hier sind zu wählen zwei Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Weiterhin sind zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mindestens also 46 Stimmen auf sich vereinigt. Der Wahlvorschlag für eine zweite Wahlwiederholung liegt Ihnen in der Drucksache 7/4119 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter René Aust und Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Die notwendige Vorberatung in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4120 Dann zu TOP 19: Hier ist zu wählen ein Mitglied der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz – G10Kommission – gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes. Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, das sind mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4120 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4077 Der letzte Wahlgang für heute ist Tagesordnungspunkt 20 – Wahl einer neuen Schriftführerin. Der Rücktritt von Frau Abgeordneter Dr. Ute Bergner als Schriftführerin macht es erforderlich, eine neue Schriftführerin zu wählen. Der Landtag wählt die Schriftführerinnen und Schriftführer gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Der Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegt Ihnen in der Drucksache 7/4077 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Franziska Baum. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir zum Wahlgang kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel für die eben genannten vier Wahlgänge. Mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ können Sie jeweils stimmen auf dem Stimmzettel für die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, für die Wahl eines Mitglieds der G10Kommission und für die Wahl einer neuen Schriftführerin. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung, weise Sie noch einmal darauf hin, dass Sie bitte auf dem Weg zu den Wahlen eine Maske tragen, und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Andreas Schubert Die Linke

Wahl einer neuen Schriftführerin

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Hoffmann AfD

Wahl einer neuen Schriftführerin

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl einer neuen Schriftführerin

So, konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 22 auf Bevor ich die Mündlichen Anfragen aufrufe und die Abgeordneten bitte, ihre Fragen vorzutragen, möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die Fragestunde heute nicht nur eine Stunde, sondern in Abhängigkeit von der Abarbeitung der insgesamt 23 Mündlichen Anfragen längstens zwei Stunden andauern wird. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann mit der Drucksache 7/4003. Bitte, Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Politisch motivierte Kriminalität 2021 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Delikte der Politisch motivierten Kriminalität wurden bisher im Jahr 2021 polizeilich registriert – Bitte um Gliederung nach Phänomenbereichen und Angabe der jeweiligen Deliktsqualitäten –? 2. Wie hoch ist die Aufklärungsquote der Politisch motivierten Kriminalität bisher im Jahr 2021 – Bitte um Gliederung nach Phänomenbereichen und Angabe der jeweiligen Deliktsqualitäten –? 3. Wie viele Tatverdächtige wurden in den einzelnen Phänomenbereichen bei Angabe der jeweiligen Deliktsbereiche festgestellt – Bitte um Gliederung nach Geschlecht und Altersstruktur –?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich Folgendes voranstellen möchte: Die im Folgenden angegebenen Fallzahlen stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Änderungsmeldungen teilweise noch erheblich ändern. Einzelne Details können aufgrund der Vorläufigkeit der Angaben zu den registrierten Straftaten und den zum Teil andauernden Ermittlungen nicht angegeben werden. Der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Jahresberichtszeitraums ist jeweils der 31. Januar des Folgejahres. Statistische Angaben für den Jahresberichtszeitraum werden nach der Veröffentlichung der Statistik „Politisch motivierte Kriminalität im Freistaat Thüringen 2021“ vorliegen. Die Mündliche Anfrage beantworte ich unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Im Freistaat Thüringen wurden mit Stand 13. September 2021 bislang 886 Delikte der politisch motivierten Kriminalität im Sinne der Frage registriert. Im Einzelnen sind das 459 Fälle im Phänomenbereich PMK -rechts-, 191 Fälle als PMK -links-, 4 Fälle PMK -ausländische Ideologie-, 10 Fälle als PMK -religiöse Ideologie- und 222 Fälle als PMK -nicht zuzuordnen-. Von 314 Propagandadelikten wurden 303 Fälle dem Phänomenbereich PMK -rechts- und 11 Fälle der PMK -nicht zuzuordnen- zugewiesen. Von 40 politisch motivierten Gewaltdelikten wurden 13 Fälle als PMK -rechts-, 12 Fälle als PMK -links- und 2 Fälle als PMK -religiöse Ideologie- registriert. In 13 Fällen war keine eindeutige Zuordnung möglich, sodass sie dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- zugewiesen wurden. Wegen des Verdachts des Terrorismus wurden 10 Fälle registriert, von denen 4 Fälle dem Phänomenbereich PMK ausländische Ideologie- und 6 Fälle dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugerechnet werden. Von den 522 sonstigen staatsschutzrelevanten Delikten wurden 143 Fälle als PMK -rechts-, 179 Fälle als PMK -links-, 2 Fälle als PMK -religiöse Ideologie- und 198 Fälle als PMK –nicht zuzuordnen– erfasst. Die Antwort zu Frage 2: Gegenwärtig beträgt die Aufklärungsquote der Politisch motivierten Kriminalität in Thüringen 41,5 Prozent. In den Phänomenbereichen liegen die Aufklärungsquoten wie folgt: PMK -rechts- 45,8 Prozent, PMK -links- 14,1 Prozent, PMK -ausländische Ideologie- 100 Prozent, PMK -religiöse Ideologie- 100 Prozent und PMK nicht zuzuordnen- 72,7 Prozent. Die Antwort zu Frage 3: Im Freistaat Thüringen wurden bislang 460 Tatverdächtige der Politisch motivierten Kriminalität registriert, 262 Tatverdächtige im Phänomenbereich PMK -rechts-, 56 Tatverdächtige PMK -links-, 4 Tatverdächtige PMK -ausländische Ideologie-, 14 Tatverdächtige PMK -religiöse Ideologie- und 124 Tatverdächtige PMK nicht zuzuordnen-. Von 179 Tatverdächtigen zu Propagandadelikten wurden 169 im Phänomenbereich PMK -rechts- und 10 im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- registriert. Von 41 Tatverdächtigen zu politisch motivierten Gewaltdelikten wurden 15 im Phänomenbereich PMK -rechts- und 13 im Phänomenbereich PMK -links-, 2 im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- sowie 11 im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- registriert. Von 14 Tatverdächtigen wegen Terrorismus wurden 4 im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- und 10 im Phänomenbereich PMK religiöse Ideologie- registriert. Von 226 Tatverdächtigen zu sonstigen staatsschutzrelevanten Delikten wurden 78 im Phänomenbereich PMK -rechts-, 43 im Phänomenbereich PMK -links-, 2 im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- und 103 im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- registriert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zweiten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Weltzien mit der Drucksache 7/4052. Bitte, Herr Weltzien.

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Philipp Weltzien Die Linke

Fragestunde

Kommunale Informationsverarbeitung (KIV) Thüringen GmbH und Umsetzungsstand Am 27. Mai 2020 wurde die Umgründung des kommunalen IT-Dienstleisters für Thüringen – KIV Thüringen GmbH – vollzogen. Der Freistaat Thüringen wurde als weiterer Gesellschafter aufgenommen. Damit steht den Kommunen in Thüringen nun die Möglichkeit offen, als Mitgesellschafter beizutreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit wie vielen Kommunen praktiziert die KIV Thüringen GmbH aktuell eine Zusammenarbeit zwecks Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben? 2. Wie unterscheiden sich die Leistungskataloge der KIV Thüringen GmbH von der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) für die Kommunen? 3. Haben Kommunen bei einer Zusammenarbeit mit der KIV Thüringen GmbH im Unterschied zu einem Beitritt zur KISA durch die Leistungskataloge Nachteile zu erwarten? 4. Kann eine zeitgerechte Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes bzw. des Thüringer EGovernment-Gesetzes in Thüringer Kommunen bzw. Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit der KIV Thüringen GmbH auch ohne den Beitritt zur KISA erfolgen – bitte begründen –?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Weltzien wie folgt: Vielleicht erst mal zur Einleitung: An dem von Ihnen genannten Datum ist die KIV praktisch nicht gegründet worden, sondern umfirmiert worden, denn die existiert schon einige Jahre mehr, allerdings damals als Gesellschaft mit den Gesellschaftern ekom21, also das ist der hessische kommunale ITDienstleister, und des Gemeinde- und Städtebundes. Und ab diesem Tag wurde es möglich, dass weitere Gesellschafter dazukommen, vor allen Dingen eben Gemeinden und Landkreise, um sozusagen inhousefähig Vergaben und keine Ausschreibungen machen zu können. Das Land hat ebenfalls 20 Prozent der Gesellschaftsanteile erworben. Zu Frage 1: Per 31.08. sind 132 Gemeinden und 10 Landkreise Gesellschafter der KIV geworden. Zusätzlich befindet sich die KIV mit weiteren beitrittswilligen Kommunen im Gespräch. Darüber hinaus ist die KIV sowohl für Gesellschafter, Kommunen als auch für sonstige Kommunen in Thüringen ein wichtiger Dienstleister. Hierbei wurden und werden unterschiedliche Projekte mit einer Bandbreite von ein bis 100 Kommunen umgesetzt. Beispiele: die Verprobung von EfA-Leistungen in Thüringen, die Realisierung der E-Rechnung, die Einführung von Informationssicherheits- und Dokumentenmanagementsystemen. Vielleicht noch mal: Das Bestreben von uns ist, dass da möglichst viele Gemeinden Gesellschafter werden, auch Landkreise, damit die Inhousefähigkeit dauerhaft erhalten bleibt. Dann muss die KIV 80 Prozent ihrer Leistungen für ihre Gesellschafter erbringen. Wenn man davon ausgeht, dass im Wesentlichen die Gemeinden interessant sind, die eine Verwaltung haben, sind wir da schon ziemlich weit. Wir haben viel mehr Gemeinden. Aber das sind dann zum größten Teil ehrenamtliche Gemeinden, wo keine Verwaltung dransteht, sodass letztendlich die Inhousefähigkeit vielleicht sogar schon erreicht ist und, wenn nicht, kurz bevorsteht. Zu Frage 2: Die Leistungskataloge zwischen der KIV und der KISA unterscheiden sich nach Einschätzung der Landesregierung nicht grundlegend. Beide Dienstleister sind bestrebt, ihren Gesellschaftern bzw. Mitgliedern ein möglichst umfassendes Spektrum an Leistungen bereitzustellen. Unterschiede gibt es nach derzeitiger Bewertung lediglich in der Tiefe der einzelnen Angebote. Dies ist jedoch nachvollziehbar und dem Umstand geschuldet, dass die KIV Thüringen GmbH erst vor etwas über einem Jahr zum zentralen kommunalen ITDienstleister geworden ist, während die KISA bereits seit 2004 als solcher existiert. Zu Frage 3: Haben die Kommunen Nachteile zu erwarten? Die klare Antwort: Nein. Zu Frage 4: Die fristgemäße Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist nicht von der Beteiligung der Stadt Gera oder anderer Kommunen an der KIV GmbH oder KISA abhängig. Vielmehr ist hierfür eine entsprechende Prioritätensetzung innerhalb der Kommunalverwaltung und eine gleichlaufende Bereitstellung von Ressourcen sowohl finanzieller als auch personeller Natur notwendig, um die zu erfüllenden Aufgaben zu bewältigen. Das ist das eine. Fakt ist aber auch, dass die Leistungen, die wir den Kommunen sozusagen kostenlos zur Verfügung stellen zur OZG-Umsetzung, Servicekonto, Antragsmanagementsystem usw., mit uns gemeinsam von der KIV angeboten werden, und nicht von der KISA. Also eigentlich wüsste ich jetzt gar nicht, wo die KISA im großen Stil den Gemeinden bei der OZG-Umsetzung helfen könnte. Das erschließt sich mir nicht. Vielleicht, wenn man ein Dokumentenmanagementsystem über die anschafft, dass das letztendlich dann auch Bestandteil der internen Umsetzung ist. Aber den Bürger betrachtet, wäre da eine Zusammenarbeit mit der KIV auf jeden Fall wesentlich sinnvoller als ein Beitritt zur KISA. Vielleicht erst mal so viel. Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Nein. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schubert mit der Drucksache 7/4053.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mögliche Mitgliedschaft der Stadt Gera im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) Am 30. August 2021 wurde durch den Oberbürgermeister der Stadt Gera eine Beschlussvorlage zur Mitgliedschaft der Stadt Gera im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) in den Hauptausschuss der Stadt Gera eingebracht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermittel bzw. finanziellen Vorteile wird die Stadt Gera bei einer Ablehnung des vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beitritts zur KISA verlieren? 2. Ist eine fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bzw. des Thüringer E-GovernmentGesetzes in Thüringer Kommunen bzw. Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit der KISA möglich? 3. Wäre eine Zusammenarbeit der KIV Thüringen GmbH und der KISA denk- und umsetzbar, um Digitalisierungsvorhaben in den Kommunen bzw. Gebietskörperschaften besser zu realisieren? 4. Welchen Kostenvorteil und welchen Zeitgewinn hätte die Stadt Gera nach Kenntnis der Landesregierung mit dem Beitritt zur KISA bei der Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems? – Das ist ja die Begründung für die Vorlage des Oberbürgermeisters für den Stadtrat in diesem Monat. Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für das Finanzministerium antwortet erneut Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Schubert wie folgt: – Jetzt muss ich immer aufpassen, dass ich bei den zwei Fragen nicht durcheinanderkomme, weil die sich teilweise ähneln oder gleich sind. – Zu Frage 1: Erst mal keine Nachteile, allerdings ist der Unterschied zwischen der KISA und der KIV, dass die KISA ein Zweckverband ist, der Umlagen erheben kann. Wenn ich da Mitglied bin und die finanzielle Situation es erfordert, eine Verbandsumlage zu erheben, dann muss jedes Verbandsmitglied dort auch die Verbandsumlage bezahlen, die in der Größenordnung natürlich dann unbekannt ist. Bei der KIV ist es so, dass der Gesellschaftsanteil einer Gemeinde derzeit um die 85 Euro beträgt und im Fall einer Insolvenz – was wir jetzt gar nicht erwarten – wären die 85 Euro weg. Es ist überschaubar. Das ist jetzt schon mal der Unterschied von der Struktur her. Aber, wie gesagt, Vorteile kann man jetzt in dem Sinne vielleicht erkennen, dass sich das Angebot, wie ich vorhin gesagt habe, vielleicht in der Tiefe doch unterscheidet und es jetzt durchaus eine Entscheidung geben kann, dass man sagen kann, man ist jetzt sowohl bei der KIV als auch bei der KISA, um vielleicht ein Produkt dort günstiger als dort zu erhalten. Ob das jetzt unbedingt sinnvoll ist, das muss, glaube ich, jede Kommune für sich entscheiden, weil jede Mitgliedschaft auch immer wieder Aufwände bringt. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass es auch ausreichend wäre, wenn man bei dem Thüringer Dienstleister ist. Zu Frage 2: Das ist praktisch die gleiche Frage wie vorhin. Ich trage es noch mal vor. Die fristgemäße Umsetzung des OZG ist nicht von der Entscheidung für oder gegen den Beitritt der Stadt Gera zur KISA abhängig, vielmehr ist hierfür eine entsprechende Prioritätensetzung innerhalb der Kommunalverwaltung und eine gleichlaufende Bereitstellung von Ressourcen sowohl finanzieller als auch personeller Natur notwendig, um die zu erfüllenden Aufgaben bewältigen zu können. Wie gesagt, die Basisdienste, die zur Verfügung gestellt werden, werden jetzt erst mal von uns kostenlos angeboten. Aber da wir auch Gesellschafter bei der KIV sind, arbeiten wir natürlich mit denen intensiv zusammen. Die sind auch dabei, Fördermittelanträge für die Kommunen vorzubereiten usw. Diese Zusammenarbeit gibt es von uns mit der KISA in dem Sinne nicht. Es ist auf jeden Fall ein Vorteil, das eher mit der KIV zu machen. Zu Frage 3: Eine Zusammenarbeit der KIV und der KISA ist nach Auffassung der Landesregierung durchaus denkbar. Eine Entscheidung hierüber müssen die jeweiligen Gesellschafter und Verbandsmitglieder treffen, also bei dem einen sind es die Gesellschafter, bei dem anderen Verbandsmitglieder. Wir würden diesen Schritt durchaus begrüßen und als Gesellschafter der KIV auch unterstützen. Das heißt, Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Thüringen auf der kommunalen Ebene ist durchaus sinnvoll, es kann auch eine gegenseitige Befruchtung erfolgen. Wir arbeiten auch zum Beispiel mit einem Rechenzentrum der KISA, was in Leipzig ist, zusammen. Das wäre durchaus sinnvoll. Wir wollen sogar demnächst mal in solche Gespräche eintreten. Zu Frage 4: Konkrete Erkenntnisse zu etwaigen Zeit- und Kostenvorteilen eines Beitritts der Stadt Gera zur KISA zum Zwecke der Beschaffung eines DMS liegen uns nicht vor. Ich habe selbst noch bei der KIV vorgesprochen, dass sie auch das Portfolio, was sie anbieten, als verschiedene DMS – da gibt es verschiedene Lösungen – erweitern. Da müsste eigentlich auch die Stadt Gera in der Lage sein, das über die KIV zu beschaffen. Mehr weiß ich jetzt momentan nicht. Ich hatte jetzt auch noch mal nachgefragt bei der KIV. Ich glaube, da ist irgendwie auch der Stadt Gera noch nicht so ganz klar, was man genau in welchem Umfang beschaffen will. Da müsste man eher dort vielleicht noch mal nacharbeiten.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Ich hätte gern vielleicht zwei Nachfragen gestellt. Herr Staatssekretär, erst einmal vielen Dank für die Antworten. Vielleicht können wir den Sprechzettel auch noch einmal austauschen. Ich würde aber trotzdem wissen wollen, wie Sie das einschätzen: Es gibt nun schon eine ganze Reihe von Thüringer Gebietskörperschaften, die inzwischen den Weg in die KISA gefunden haben. Woraus begründet sich das nach Ihrer Einschätzung? Das wäre die erste Frage. Und die zweite: Ist es denn vom Gedanken her ein falscher Weg, sich möglicherweise ein Risiko dahin gehend vorzustellen, dass in Zukunft diejenigen, die jetzt als Thüringer Kommune über die KISA ihre Digitalisierung vorantreiben, an einen Punkt kommen könnten, wo bestimmte Lösungen, die auch aus eigenständigen Thüringer Gesetzlichkeiten abzuleiten sind, dann über diesen Weg für die Einwohner dieser Thüringer Kommunen und Gebietskörperschaften gar nicht mehr geschaffen werden können? Oder sehen Sie tatsächlich dort auch ein Risiko für diejenigen, die sich im Freistaat Thüringen allein auf die Dienstleistungen der KISA stützen? Das wären die beiden Nachfragen.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Zur ersten Frage: Der Grund liegt darin, dass die KIV dadurch, dass sie nicht inhousefähig war, quasi ein Anbieter wie jeder andere private auch war. Dadurch haben wir in Thüringen – das ist für meine Begriffe ein Geburtsfehler der KIV – einen Zweckverband, da war von Anfang an in Sachsen klar, da melde ich, was ich brauche und die beschaffen das für mich. Die KIV musste sich am Markt genauso bei den Kommunen bewerben wie jeder andere Teilnehmer. Dadurch ist der Umfang der Leistungen, die die KIV bisher erbracht hat, nicht derart groß wie bei der KISA. Deshalb war bei vielen Landkreisen, auch bei Kommunen eher die Angst: Die schaffen das überhaupt nicht, wenn wir die als Dienstleister beauftragen, das ist für die alles eine Nummer zu groß. Gerade auf der Landkreisebene waren große Bedenken, dass das die Lösung ist. Dann hat man sich überlegt: Wir haben doch einen großen Dienstleister, den es in Sachsen schon gibt. Ehe wir jetzt warten, dass die KIV sich so weiterentwickelt, dass die das auch alles schaffen kann, dann nutzen wir halt einen sächsischen Dienstleister. Um das jetzt nicht durch eine unterschiedliche Auffassung zwischen den beiden kommunalen Spitzenverbänden zu keiner Lösung zu bringen, haben wir da jetzt da auch irgendwie nichts unternommen, um das zu unterbinden, sondern das ist auch am Ende vom Innenministerium genehmigt worden. Ich halte das auch nicht für weiter schlimm. Zu Ihrer zweiten Frage: Das ist jetzt eine Sache, wo die Kommunen, die jetzt auch bei der KISA sind, aufpassen müssen. Das ist richtig. Gerade da, wo es um die Umsetzung von bestimmten Gesetzlichkeiten geht, die in Thüringen anders sind als in Sachsen, kann das zu Mehraufwand führen. Man muss also genau überlegen, was für Leistungen man bei dem sächsischen Dienstleister einkauft. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht möglich ist. Das erhöht den Anspruch, sich genau zu überlegen: Was lässt man von den einen oder von den anderen machen? Wenn sich aber die KIV weiter so entwickelt, wie das jetzt schon zu erkennen ist, dann ist die einfach der Thüringer Dienstleister für die Kommunen und kann das dann auch maßgerecht wie in jeder anderen Kommune für die Kommune, die noch Interesse hat, anbieten. Aber vielleicht liegt auch die Zukunft in einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen. Das sollten wir eigentlich anstreben. Ich würde jetzt auf keinen Fall sagen, dass es ein Fehler war, dass Kommunen dahingegangen sind, sondern man muss es differenziert betrachten. Letztendlich halte ich es aber für zwingend, dass alle Kommunen über einen Beitritt zur KIV nachdenken. Da sind wir eigentlich auf einem guten Weg.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Vielen Dank. Wir kommen dann zur vierten Frage. Weitere Nachfragen gab es nicht. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf mit der Drucksache 7/4054. Bitte, Herr Kollege Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Schulleiter in Thüringen mit offener Wahlwerbung für die AfD? Am 10. August 2021 erschien auf der Internetplattform „insuedthueringen.de“ ein Artikel mit dem Titel: „Schuldirektor lädt AfD-Abgeordnete ein“. Darin war zu lesen, dass der Schulleiter der Grundschule in Themar in seiner Funktion als Schulleiter zwar der örtlichen AfD-Abgeordneten, die Mitglied im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Thüringer Landtags ist, keine Kompetenz in bildungspolitischen Fragen zuschreibt, dieser aber trotz alledem „im Zuge des Wahlkampfes“ eine Einladung in seine Schule ausspricht. Laut dem Artikel äußert sich der Schulleiter dahin gehend, dass „das Gebaren der anderen Parteien [...] in ihm Widerstand“ auslöse, dass „Deutschland auf dem Weg in die Meinungsdiktatur“ sei und dass Berichte über rassistische Äußerungen eines Radsportfunktionärs während der Olympischen Spiele „aufgebauschte Berichterstattung“ seien. Im März 2021 wurde die AfD in Thüringen als „erwiesene rechtsextremistische Bestrebung“ vom Amt für Verfassungsschutz eingestuft und als Beobachtungsobjekt gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz bestimmt, unter anderem wegen „Bezügen von Funktionsträgern und Mitgliedern des Landesverbandes zu rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen und der Zusammenarbeit mit rechtsextremistischen Akteuren“. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche dienst- und beamtenrechtlichen sowie schulrechtlichen Bestimmungen gibt es hinsichtlich der politischen Betätigung und öffentlicher Äußerungen, insbesondere in Wahlzeiten, von Landesbeschäftigten? 2. Sieht die Landesregierung in dem vorliegenden Fall diese als verletzt an und welche Schritte folgen im konkreten Fall daraus? 3. Wie werden Landesbeschäftigte, insbesondere im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, welche derzeit und in der Vergangenheit ihre Sympathie und/oder Mitgliedschaft zu einer vom Verfassungsschutz als Beobachtungsfall eingestuften Partei, Organisation oder Verein offen bekundet haben – beispielsweise über Wahllisten, Publikationen, Äußerungen etc. –, hinsichtlich ihrer Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung belehrt und gegebenenfalls mit disziplinarrechtlichen Mitteln geahndet? 4. Welche bzw. wie viele Verstöße gegen die in Frage 1 genannten dienst- und beamtenrechtlichen sowie schulrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der politischen Betätigung und öffentlichen Äußerung von Landesbeschäftigten, insbesondere in Wahlzeiten, sind der Landesregierung seit dem Jahr 2014 bekannt geworden?

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Dorothea Marx

Fragestunde

In der Landesregierung herrscht gerade noch Abstimmungsbedarf oder ist das geklärt? Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Hessen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Es tut mir sehr leid, die Landesregierung kann nicht antworten, weil die Frage unterschiedlichen Häusern zugewiesen wurde, und interessanterweise habe ich die Information, dass das Innenministerium antwortet, während das Innenministerium die Information hat, ich würde antworten. Deswegen reichen wir das nach. Entschuldigung, das ist irgendwie kreuz und quer gelaufen. (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Chaos in der Landesregierung!) Wenn das für Sie ein Signal für Chaos in der Regierung ist!

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Dorothea Marx

Fragestunde

Wir kommen vom Thema ab, aber das kann ja vielleicht in einer nächsten Plenarsitzung zum Gegenstand einer Mündlichen Anfrage gemacht werden. – Dann gibt es jetzt keine andere Lösung, als dass diese Frage gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung beantwortet wird. Wir kommen damit zu Frage Nummer 5. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Tischner mit der Drucksache 7/4074.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Ich gehe mal von einer klaren Zuständigkeit aus bei der Frage. Förderpläne für Bahnhof Greiz Der Bahnhof in Greiz stammt aus der Gründerzeit und ist als eines der Tore zur Stadt stark sanierungsbedürftig. In einem Interview der „Ostthüringer Zeitung“ am 4. September 2021 zu den Plänen der Thüringer Landesregierung bezüglich der Ostthüringer Bahnstrecken sprach der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen jetzt davon, dass der Bahnhof Greiz in den Förderplan aufgenommen worden sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen sollen infolge der Aufnahme in den erwähnten Förderplan realisiert werden? 2. Welche Partner sind am Projekt beteiligt? 3. Welcher Zeitraum ist für die Planung und Realisierung vorgesehen? 4. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet diesmal tatsächlich das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil, bitte.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit der DB Station & Service im März 2021 eine Sammelvereinbarung zur Finanzierung der beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit an kleinen und mittleren Verkehrsstationen im Rahmen der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen geschlossen. Die Sammelvereinbarung sieht eine gemeinsame Förderung ausgewählter Projekte durch Bund und Länder vor. Das Programm hat bundesweit ein Gesamtvolumen von 287,368 Millionen Euro. Dabei sollen Bund und die Länder insgesamt und auch bei den Einzelprojekten jeweils hälftig finanzieren. Die DB Station & Service trägt 5 Prozent des Bundesanteils. Auf Thüringen fallen nach dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel maximal 4,8 Millionen Euro an Bundesmitteln. Thüringen nimmt an dem Programm mit den Bahnhöfen Rudolstadt und Greiz teil und hat – wie in der Sammelvereinbarung vorgesehen – im Juli 2021 eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung mit der DB Station & Service abgeschlossen. In Greiz sind konkret folgende Maßnahmen vorgesehen: Der Neubau von Bahnsteig 1 und die Anpassung der stufenfreien Zuwegungen, die Anpassung des Überführungszugangs auf Bahnsteig 1, der Neubau der elektronischen Anlage, Beleuchtungsanlage, inklusive einer Kundeninformationsanlage, die Erneuerung von Bahnsteigausstattungen, Wegeleitsystemen, Beschilderungen und Wetterschutz und der Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagen. Zu Frage 2: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, sind Partner der Bund und die DB Station & Service. Die operative Abwicklung der Förderung übernimmt das Eisenbahnbundesamt. Zu Frage 3: Planung und Realisierung sollen in den Jahren 2021 bis 2027 erfolgen. Schließlich zu Frage 4: Nach derzeitigem Planungsstand betragen die Gesamtkosten für beide Maßnahmen insgesamt rund 9,53 Millionen Euro. Davon entfallen rund 2,95 Millionen Euro auf Greiz. Der Landesanteil an der Förderung beträgt insgesamt rund 4,5 Millionen Euro. Auf Greiz entfallen davon 1,38 Millionen Euro.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen vom Fragesteller? Nicht? Aber von Herrn Bergner. Bitte, Herr Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Beabsichtigt die Landesregierung, die Fördermittel oder die finanziellen Mittel, die beigesteuert werden, an ein Nutzungskonzept zu binden, auch mit Blick auf die derzeitige Nutzung des Gebäudes?

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Weil

Fragestunde

Ich gehe davon aus, dass das miteinander verbunden ist. Das lasse ich aber noch einmal prüfen, Herr Bergner. Ich würde Ihnen das nachreichen. Ich gehe an sich aber davon aus, dass das jetzt schon Bestandteil der Förderrichtlinie ist.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur sechsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit Drucksache 7/4078 in geänderter Fassung.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Einschränkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermedizin und die Auswirkungen auf die Tiergesundheit Ab Januar 2022 soll eine neue EU-Verordnung den Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin regeln. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung und näheren Ausgestaltung der Verordnung wurde inzwischen angenommen. Mit einer Unterschriftenaktion wehrten sich der Bundesverband praktizierender Tierärzte und auch der Deutsche Tierschutzbund gegen das Vorhaben einiger EU-Abgeordneter, die Regeln durch einen anderen Vorschlag strenger auszulegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum oben genannten Vorschlag der EU-Kommission hinsichtlich des Nutzens und der Effizienz? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem inzwischen abgelehnten Vorschlag einiger EU-Abgeordneter nach strengeren Regeln hinsichtlich des Nutzens und der Effizienz? 3. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung durch den angenommenen Vorschlag der EU-Kommission auf die Behandlung von Haus- und Nutztieren und Tieren in Tierschutzeinrichtungen wie Tierheimen? 4. Welche Alternativen zur Reduzierung von Antibiotikaresistenzen zu dieser Verordnung sieht die Landesregierung? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt diente der ergänzenden Feststellung von Kriterien für die Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen, damit die Wirksamkeit dieser Wirkstoffe erhalten bleibt. Da dieser Entwurf unter Beteiligung von Expertinnen und Experten verschiedener hochrangiger internationaler humanmedizinischer und veterinärmedizinischer Einrichtungen erarbeitet wurde, wird dieser als zweckdienlich und effizient eingeschätzt. Zu Frage 2: Der vom Ausschuss des EU-Parlaments für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingebrachte Einspruch berücksichtigte nicht im Sinne des Erwägungsgrundes 42 der EU eine ausreichende Nutzen-RisikoBewertung, welche ein hohes Niveau der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten soll. Es wurde darin nur hinsichtlich der festzulegenden Kriterien für Wirkstoffe, die der Behandlung beim Menschen vorbehalten sein sollen, auf die WHO-Kriterien verwiesen. Die Tiergesundheit wäre damit jedoch bei der Festlegung von möglichen zukünftigen Verboten von Antibiotika zur Behandlung von Tieren nicht ausreichend zu berücksichtigen. Zu Frage 3: Die Auswirkungen auf die Behandlung von Haus- und Nutztieren und Tierschutzeinrichtungen wie Tierheimen sind derzeit noch nicht konkret abschätzbar. Kranke Tiere müssen behandelt werden können. Sich ergebende Therapie-Notstände sind zu analysieren und Lösungen im Sinne des Tierschutzes und einer Minimierung des Existenzrisikos zu sichern. Zu Frage 4: Die Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen muss ganzheitlich betrachtet werden. Neben neuen rechtlichen Regelungen zum Einsatz von Antibiotika ist wichtig, die Ursachen des Antibiotika-Einsatzes, bakterielle Infektionen, zu reduzieren. Dabei sind im Bereich der Tierhaltung die zahlreichen Einflussfaktoren auf die Entwicklung eines Krankheitsgeschehens wie die Fütterung, die Hygiene, die Haltungsbedingungen und das Management zu betrachten. Die nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft durch Nutztierhaltung, aber auch die Reduzierung von Erkrankungen bei Heimtieren sind somit einige Aspekte, welche sich auch auf den Einsatz von Antibiotika auswirken. Die Empfehlungen der Thüringer Tierwohlstrategie zur Optimierung der Haltungsbedingungen und zur Verbesserung des Tierwohls sind somit auch ein Baustein, um langfristig den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Gleichzeitig müssen auch die Anstrengungen der Humanmedizin zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes intensiviert werden, denn die Resistenz-Problematik kann nur über den One-Health-Ansatz für die Gesundheit und die Behandlung von Menschen und Tieren gemeinsam betrachtet gelöst werden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Frage 7. Ich mache gleich darauf aufmerksam, dass die Landesregierung die Mündlichen Anfragen 7 und 8 gemeinsam beantworten möchte, weshalb ich jetzt die Fragesteller bitten werden, sie auch nacheinander zu stellen. Zunächst die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm in der Drucksache 7/4080.

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Henry Worm CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 (in der ab 25. März 2020 gültigen Fassung) Der Freistaat Thüringen hat Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe und der Kreativwirtschaft Finanzhilfen zur Bewältigung oder Minderung von finanziellen Notlagen, welche durch Schäden infolge von Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020 den oben genannten Unternehmen entstanden sind, zur Verfügung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge sind bei der vom Freistaat Thüringen für das Antragsverfahren beauftragten Thüringer Aufbaubank unter oben genannter Richtlinie bei welcher Auszahlungssumme bis zum 1. April 2020 eingegangen? 2. Wie viele Anträge zur oben genannten Förderrichtlinie mit welcher Gesamtsumme wurden einerseits von Antragstellern zurückgezogen bzw. wie viele Leistungsbescheide wurden andererseits durch die Thüringer Aufbaubank widerrufen? 3. Wurden die Leistungen nur aus Thüringer Landeshaushaltsmitteln oder nur aus Bundeshaushaltsmitteln erbracht und falls beides zutrifft, in welchem Verhältnis? 4. Wie viele Antragsteller bzw. Leistungsempfänger sind unter Berücksichtigung oben genannter Richtlinie aus welchen Gründen zur Rückzahlung aufgefordert worden?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Dann darf ich gleich Frau Abgeordnete Tasch bitten, die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/4081 vorzutragen. Bitte.

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Christina Tasch CDU

Fragestunde

Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 (in der ab 2. April 2020 gültigen Fassung) Der Freistaat Thüringen hat Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Soloselbstständigen sowie Angehörigen freier Berufe Finanzhilfen zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage infolge der Auswirkungen der CoronaPandemie 2020 zur Verfügung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge sind bei der vom Freistaat Thüringen für das Antragsverfahren beauftragten Thüringer Aufbaubank unter oben genannter Richtlinie bei welcher Auszahlungssumme ab dem 2. April 2020 eingegangen? 2. Wie viele Anträge zur oben genannten Förderrichtlinie mit welcher Gesamtsumme wurden einerseits von Antragstellern zurückgezogen bzw. wie viele Leistungsbescheide wurden andererseits durch die Thüringer Aufbaubank widerrufen? 3. Wurden die Leistungen nur aus Thüringer Landeshaushaltsmitteln oder nur aus Bundeshaushaltsmitteln erbracht und falls beides zutrifft, in welchem Verhältnis? 4. Wie viele Antragsteller bzw. Leistungsempfänger sind unter Berücksichtigung oben genannter Richtlinie aus welchen Gründen zur Rückzahlung aufgefordert worden?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet auf die beiden Mündlichen Anfragen in Drucksache 7/4080 und 7/4081 das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.

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Kerst

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Worm und der Abgeordneten Tasch, die sich auf die Zweitfassung der Corona-Soforthilfe-Richtlinien des Freistaats Thüringen von März und April 2020 beziehen, beantworte ich wegen des unmittelbar sachlichen Zusammenhangs und der Gleichartigkeit der Fragestellungen gemeinsam. Bezüglich der Fragen 2 und 4 der Anfragen weise ich darauf hin, dass nach der Richtlinienfassung vom 2. April 2020 auch eine Aufstockung der bereits nach der Richtlinienfassung vom 25. März 2020 gewährten Soforthilfeleistung erfolgte. Die Hilfeempfänger waren daher bei beiden Richtlinienfassungen zu einem erheblichen Teil der Fälle identisch. Da Widerruf und Rückzahlung nicht richtlinienbezogen, sondern unternehmensbezogen für die jeweils insgesamt gewährte Soforthilfe erfolgten, sind die Fragen 2 bis 4 daher nicht getrennt nach den einzelnen Fassungen der Soforthilferichtlinien, sondern nur für beide Richtlinienfassungen gemeinsam zu beantworten. Auch für die Frage nach der Aufteilung der Finanzierung in Bundesund Landesmittel ist nur eine Gesamtauswertung über beide Richtlinien möglich. Ich beantworte die Frage 1 wie folgt: Für die ab 25. Februar 2020 gültige Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 wurden von den Thüringer Unternehmen insgesamt 34.018 Anträge gestellt, knapp 213,5 Millionen Euro wurden bewilligt und ausgezahlt. Für die ab 2. April 2020 gültige Corona-Soforthilfe-Richtlinie des Freistaats Thüringen sind von den Thüringer Unternehmen insgesamt 18.228 Anträge gestellt worden, davon 6.758 Aufstockungsanträge. Ca. 104,5 Millionen Euro wurden bewilligt und ausgezahlt, davon knapp über 23 Millionen Euro für Aufstockungsanträge. Antwort zu Frage 2: Insgesamt wurden 277 Anträge zurückgezogen, die einer Antragssumme von ca. 1,6 Millionen Euro entsprechen. Bis zum 17. September 2021 wurden 180 Soforthilfebescheide mit einer Rückforderungssumme in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro ohne Zinsen und Kosten durch die Thüringer Aufbaubank widerrufen. Zu Frage 3: Die Leistungen wurden entsprechend der Richtlinien sowohl als Thüringer Landes- als auch Bundeshaushaltsmittel erbracht. Insgesamt wurden über 66 Millionen Euro Landesmittel und knapp 252 Millionen Euro Bundesmittel ausgereicht. Das entspricht einem Verhältnis von ca. 21 Prozent Landesmitteln zu ca. 79 Prozent Bundesmitteln. Zu Frage 4: Da die Soforthilfe unverzüglich nach Bewilligung ausgezahlt wurde, entspricht die Anzahl erfolgter Rückzahlungen den Angaben zu den Widerrufen in Frage 2. Die Gründe für die Rückforderungen waren vielfältig. Dazu zählen insbesondere Doppelförderungen, fehlende Antragsberechtigungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben sowie Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen, zum Beispiel aufgrund der Ausübung der Tätigkeit im Neben- und nicht im Haupterwerb. Darüber hinaus gab es Fälle, in denen kein entstandener Schaden bzw. keine Liquiditätsengpässe nachgewiesen werden konnten. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur neunten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner mit der Drucksache 7/4082. Bitte schön.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Abfluss der Haushaltsmittel für die FamilienCard Mit dem Beschluss des Landeshaushalts 2021 durch den Thüringer Landtag wurden im Einzelplan 08 in Kapitel 08 24 „Familien, Frauen, Senioren und Pflege“ in der Titelgruppe 79 „Familiencard“ insgesamt 22,5 Millionen Euro für eine FamilienCard als App bereitgestellt. Diese App existiert bisher nicht, stattdessen ein als „Thüringer Familienkarte“ benanntes Gutscheinheft, das durch kindergeldberechtigte Eltern in ausgewählten Ausgabestellen in Thüringen abgeholt werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gutscheinhefte wurden bisher durch die Thüringer Familien abgeholt? 2. Wie hoch ist der derzeitige und prognostizierte Mittelabfluss in Titelgruppe 79 –bitte für die Titel 538 79, 547 79, 684 79, 685 79 und 686 79 einzeln aufführen –? 3. Wie ist der derzeitige Stand der durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossenen und durch die Landesregierung angekündigten Umsetzung der FamilienCard als App, wie auch in den Erläuterungen zu Titel 08 24 538 79 – Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Familiencard – festgeschrieben? 4. Wie plant die Landesregierung derzeit, die Mittel in Titel 08 24 686 79 – Familiencard – Sonstige Zuschüsse – zu nutzen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe ja bereits gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde zur Förderung der Thüringer Familien auch über die von der Landesregierung eingeführten Gutscheine für Kinder berichtet. Gestatten Sie mir jetzt zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Meißner zunächst eine Vorbemerkung: Der diesjährige Haushaltsplan sieht für die Finanzierung der FamilienCard in zwei Titeln Haushaltsmittel vor. Im Titel 538 79 „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Familiencard“ sind rund 14,4 Millionen Euro eingestellt und im Titel „Familiencard - Sonstige Zuschüsse“ sind Mittel in einer Höhe von 5 Millionen Euro eingestellt. Anzumerken ist, dass die Beträge der in den beiden Titeln eingestellten Mittel vertauscht und nicht entsprechend der Haushaltssystematik zugeordnet worden sind. Dies ist im Ergebnis unproblematisch, da die Titel dieser Titelgruppe untereinander deckungsfähig sind. Die Auszahlung der 50 Euro pro Kind bzw. die Erstattung der Mittel für die Kultur- und Freizeiteinrichtungen – geplante Mittel sind hier 17,4 Millionen Euro – werden daher aus dem Titel 686 79 und nicht 538 79 erfolgen. Für die Dienstleistungen im Titel 538 79 sind Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro ausreichend. Die Fragen möchte ich jetzt gern beantworten: Zu 1.: Bislang wurden rund 100.000 Gutscheinhefte von den Familien abgeholt. Zu 2.: Die Titel 547 79, 684 79 und 685 79 sind in diesem Jahr nicht mit Mitteln ausgestattet. Daher sind der derzeitige sowie der prognostizierte Mittelabfluss hier null. Aus dem Titel 538 79 „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Familiencard“ wurden zum aktuellen Stand rund 114.000 Euro für den Druck der FamilienCard, Druck der Anschreiben an Familien, Druck von Antragsformularen, Druck von Aufklebern für teilnehmende Einrichtungen und für den Versand bzw. Portokosten verausgabt. Im Titel 686 79 sind aktuell 5 Millionen Euro entsprechend der 100.000 ausgegebenen Gutscheinhefte zur Bewirtschaftung durch die GFAW übertragen. Ein Mittelabfluss fand jedoch noch nicht statt, da es für die Abrechnung bei der GFAW drei feste Stichtage gibt, nach denen die Auszahlung erfolgen soll. Diese sind am 15. September, am 15. Oktober und am 21. November. Der voraussichtliche Mittelabfluss ist vor dem Hintergrund der ausstehenden ersten Auszahlung noch nicht exakt zu beziffern. Zu 3.: Um eine Familienkarte als App zu entwickeln, sollte zunächst eine fachliche Konzeption erarbeitet werden. Dies ist eine Forderung des Arbeitskreises Thüringer Familienorganisationen – AKF – und wurde auch schriftlich von Softwareexperten gegenüber dem TMASGFF signalisiert. Die isolierte Ausschreibung einer Konzeption für eine App im Haushaltsjahr 2021 ist angesichts der Äußerungen in der zu beginnenden Haushaltsdebatte fragwürdig. Ich hatte auch gestern schon mitgeteilt, dass eine solche App gerade auch mit dem vorgesehenen Funktionsumfang nicht nur Kosten bei der Erstellung, sondern auch im laufenden Betrieb erzeugt. Leider wurden für die Haushaltsjahre 2022 ff. keine Mittel für den Betrieb, Support und die Weiterentwicklung der App bereit- oder in Aussicht gestellt. Zu 4.: Wie oben bereits geschildert, werden die in diesem Titel veranschlagten Mittel aus dem Titel 538 79 gedeckt bzw. aufgestockt werden und durch die GFAW an die Kultur- und Freizeiteinrichtungen ausgezahlt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Meißner.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Ministerin, es erfolgten ja zwischenzeitlich mehrere Anzeigen, unter anderem eine Anzeige des Sozialministeriums mit Werbung für die BUGA. Ich frage: Sind weitere Anzeigen für andere Einrichtungen zur Bewerbung der Familienkarte und zur Nutzung in Thüringer Einrichtungen geplant?

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Heike Werner

Fragestunde

Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, das liegt in der Presseabteilung. Das würde ich Ihnen nachreichen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Ist es richtig, dass die Kosten für die Werbeanzeige der BUGA durch die Thüringer Landesregierung bzw. das Sozialministerium finanziert wurde?

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Heike Werner

Fragestunde

Das kann ich Ihnen auch nicht beantworten, würde ich Ihnen nachreichen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zehnten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Jankowski mit der Drucksache 7/4088.

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Denny Jankowski AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Anfrage ist zum Thema: Lernstandserhebungen in Thüringen Laut neuerer Presseberichterstattung zeigt eine Hamburger Schulstudie, dass die Lernrückstände durch den zweiten Lockdown größer waren als infolge des ersten Lockdowns. Hamburg führt jährlich eine standardisierte Test-Studie durch, weshalb Veränderungen prozessual beobachtet werden können. Das Vorgehen hinsichtlich der Lernrückstände in Thüringen ist seitens der Landesregierung noch nicht abschließend öffentlich erläutert worden. Angelehnt sein soll die Lernstandserhebung an das Brandenburger Modell mit dem Programm „ILeA plus“. Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: 1. Werden mit allen Schülern in Thüringen Lernstandserhebungen durchgeführt, wenn ja, wie erfolgt die Organisation, und wenn nein, warum nicht, und wie wird in diesem Zusammenhang die Priorisierung bestimmter Schüler begründet? 2. Wieso hält die Landesregierung für die Erfassung der Lernstände nach den monatelangen Schulschließungen das in Brandenburg entwickelte standardisierte Verfahren „ILeA plus“ für ausreichend, welches eigentlich dafür gedacht ist, Fördermaßnahmen in normalen Schuljahren für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 abzuleiten? 3. Wieso hat die Landesregierung kein summatives Assessment gewählt, sondern ein formatives Assessment, welches laut Bildungsserver Berlin-Brandenburg kein Instrument der Leistungsfeststellung ist? 4. Welche Möglichkeiten haben Thüringer Lehrer, wenn sie statt „ILeA plus“, also der Erfassung und Beurteilung der Schüler durch Algorithmen, die Lernstandserhebung selbst durchführen wollen und vor allem auch selbst auswerten möchten? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ja, diese Mündliche Anfrage möchte ich gern für die Landesregierung beantworten, und zwar wie folgt: Ich werde alle vier Fragen im Zusammenhang beantworten und möchte zunächst generell ausführen, dass die Ermittlung der individuellen Lernstände immer und nicht nur bei Corona und nicht nur in der Zeit jetzt nach den Sommerferien Voraussetzung für ein planmäßiges, pädagogisch didaktisches Handeln ist, für eine darauf aufbauende individuelle Förderung. Das heißt, schon immer und insbesondere auch jetzt ist die Professionalität der Lehrkräfte entscheidend, die unter Einbeziehung aller bekannten Einflussfaktoren – die kennen die Kinder, die wissen, wie viel Beschulung in welchem Fach in Präsenz und wie viel in Distanz stattgefunden hat –, unter Einbeziehung aller inneren und äußeren Einflussfaktoren die Lernstände individuell bewerten können und entsprechend passfähige, lernförderliche Angebote für jede Schülerin und jeden Schüler ableiten können. Diese grundständige Aufgabe der Lehrkräfte ist immanent in den Schulalltag eingebunden. Die Lehrerinnen und Lehrer sind ja sehr gut ausgebildete Akademikerinnen und Akademiker, deswegen steht ihnen ein breites Instrumentarium zur Verfügung, das sie kennen und das sie nutzen. In dieser besonderen Situation nach längerer Zeit des Distanzlernens haben wir noch zusätzlich umfangreiche und frisch erarbeitete bzw. überarbeitete Materialien zur pädagogischen Diagnostik und zur Entwicklung individueller Fördermaßnahmen erstellt. Die sind auf unserer Homepage auffindbar. Die Lehrkräfte werden darauf hingewiesen. Das ist „bildung.thueringen.de/bildung/umgang-mit-lernund-entwicklungsstaenden“. Das ThILLM bietet zusätzliche Fortbildungen zu Diagnostik, zu individueller Förderung. Das ist schon im Sommer erfolgt und wird auch in den Herbstferien wieder sehr intensiv stattfinden. Es gibt neben der alltäglichen Lernstanderhebung – natürlich ist es auch Diagnostik, wenn man Hausaufgaben kontrolliert, wenn man schaut, wer sich auf eine Frage meldet – systematische Tools. Da gibt es im Rahmen der KMK regelmäßige Erhebungen, die wir in diesem Schuljahr wieder durchführen werden. Das, was Sie sagen, was Hamburg macht, das habe ich mir jetzt nicht im Einzelnen angeschaut. Aber alle Länder machen gleichmäßig bestimmte standardisierte Tests. An denen nimmt Thüringen teil. Neu hinzugekommen, neu eingekauft ist jetzt ILeA plus. Das ist in der Tat, wie Sie sagen, ein Tool, was digital basiert ist. Es gibt auch ein Heft. Man kann das auch analog machen. Das gibt es jetzt neu, auch digital, für die Klassenstufen 1 bis 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik. Das ist nicht das einzige Instrument, sondern ein zusätzliches Tool, was die Lehrkräfte in diesem Jahr und ab diesem Jahr – das werden wir auch nicht wieder abgeben, das wird einfach ein weiteres Tool bleiben –, wenn sie es für geeignet halten, nutzen können. Ein summatives Assessment, auf das Sie hinweisen, stellt aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument dar, um individuelle Lernstände und individuelle Förderung zu erheben. Das ist eher eine Überprüfung anhand vorgegebener Wissensstände. Das ist nicht unser Ansatz. Unser Ansatz ist es, zu schauen, wo jedes einzelne Kind steht, nicht aber, um daraus abzuleiten „Du bist jetzt besonders schlecht gewesen.“, sondern um daraus abzuleiten: „Was machen wir jetzt, damit du näher an das rankommst, was du ohne Distanzunterricht hättest erreichen können?“

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Aufruf der elften Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich mit der Drucksache 7/4089. Bitte schön.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Fragestunde

Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder für ein Aufnahmeprogramm des Bundes für Geflüchtete aus Afghanistan Nach vorliegenden Presseberichten fand am 18. August 2021 eine telefonische Sitzung der Innenministerkonferenz der Länder mit dem Bund statt. Laut „Spiegel“ wurde dabei ein entsprechender Beschluss gefasst, in dem die Länder vom Bund ein Programm zur Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan fordern. Diesen Beschluss hatte der Bundesinnenminister als Begründung dafür herangezogen, das vom Kabinett beschlossene Thüringer Landesaufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete abzulehnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es zur Sonderinnenministerkonferenz am 18. August 2021 eine Beschlussvorlage, die eine Ablehnung von Landesaufnahmeanordnungen für afghanische Flüchtlinge vorsieht oder entsprechende Landesaufnahmeprogramme ausschließt und, wenn ja, was konkret beinhaltete diese? 2. Wie hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales diesbezüglich in der Sitzung der Sonderinnenministerkonferenz abgestimmt? 3. War das Abstimmverhalten mit dem fachlich zuständigen Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgestimmt und, wenn ja, wie erfolgte die Abstimmung dazu? Wenn nein, warum nicht? 4. Hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in der Ressortabstimmung der Landesregierung zur Landesaufnahmeanordnung für afghanische Geflüchtete seine in der Innenministerkonferenz vertretene Auffassung eingebracht und darüber informiert? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Lassen Sie mich zunächst vorweg zum Sachstand mitteilen, dass bislang eine förmliche Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat über eine Ablehnung des Einvernehmens nach § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz für die Landesaufnahmeanordnung des Freistaats Thüringen der Landesregierung nicht vorliegt. Zu den einzelnen Fragen: Zu Frage 1: Bei den Abstimmungen am 18. und 19. August 2021 handelt es sich um zwei kurzfristig einberufene Telefonschaltkonferenzen der Innenminister und Innenministerinnen des Bundes und der Länder zur aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan. Eine förmliche Beschlussvorlage existierte nicht. Antwort zu Frage 2: Eine formale Abstimmung fand mangels Beschlussvorschlag nicht statt. Die Innenminister waren sich jedoch im Verlauf des Gesprächs einig, dass weiterhin Ortskräfte, deren Familienangehörige sowie besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan nach Deutschland gebracht werden sollen. Nach deren Ankunft in Deutschland soll eine humanitäre Aufnahme in einem individuellen, vereinfachten und unbürokratischen Verfahren erfolgen, wofür das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz nach Prüfung des Einzelfalls die Aufnahme der entsprechenden Personen, insbesondere Ortskräfte, erklären und eine Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen erteilen kann. Antwort zu Frage 3: Aufgrund der kurzfristig erfolgten Einladungen zu den Telefonschaltkonferenzen und mangels einer förmlichen Beschlussgrundlage fand keine Abstimmung mit dem TMMJV statt. Antwort zu Frage 4: Die Landesaufnahmeanordnung des Freistaats Thüringen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, wurde auf Vorschlag des TMMJV von der Landesregierung einstimmig beschlossen. Die Landesregierung ist sich ihrer humanitären Verantwortung bewusst und will daher legale Migration für Geflüchtete aus Afghanistan schaffen. Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms soll afghanischen Staatsangehörigen, die infolge des Kriegs aus ihrem Heimatland fliehen mussten und deren Leib, Leben oder Freiheit infolge der Machtübernahme durch die Taliban ernsthaft bedroht sind und die eine Einreise zu ihren in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, die Möglichkeiten zur Aufnahme in Thüringen gegeben werden. Mit Blick auf die erheblichen bundesweiten, europäischen und außenpolitischen Implikationen ist aber auch eine enge Abstimmung mit dem Bund und den Bundesländern unerlässlich. Daher ist die Aufnahme der Geflüchteten entsprechend dem Vorschlag des TMMJV gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz mit dem BMI abzustimmen. Als Vorbild kann dabei das abgestimmte Vorgehen des Bundes und der Länder bei der Aufnahme von Geflüchteten anlässlich des Bürgerkriegs in Syrien im Jahr 2013 dienen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Fragestunde

Ich hätte zwei Nachfragen. Wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, haben Sie in Ihren letzten Ausführungen gesagt, dass denkbar wäre, sich ähnlich wie im Falle von Syrien zu verhalten. Ich habe es so verstanden, dass das Thüringer Kabinett genau eine Landesaufnahmeanordnung beschlossen hat, die sich im Prinzip nahezu Schritt für Schritt an der Aufnahmeordnung für syrische Familienangehöre orientiert hat. Ist das richtig oder falsch? Und die zweite Frage, die ich hätte: Ist auch ohne konkreten Beschlussvorschlag – so habe ich Sie verstanden – in den Telefonkonferenzen die Frage von Landesaufnahmeanordnungen diskutiert worden und wenn ja, welche Position hat denn das Innenministerium dann in dieser Frage vertreten?

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Götze

Fragestunde

Die erste Frage kann ich Ihnen mit Ja beantworten. Die zweite Frage möchte ich so beantworten, dass primär die Aufnahme der Ortskräfte zur Diskussion stand und die Frage möglicher Landesaufnahmeprogramme nach meiner Erinnerung in dem Rahmen nicht diskutiert wurde.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin der 12. Frage in der Drucksache 7/4091 ist Frau Abgeordnete Mitteldorf.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Freiwillige Rückzahlungen der Soforthilfen von Selbstständigen und Unternehmen in Thüringen Laut einem Bericht des MDR vom 1. September 2021 haben viele Selbstständige und Unternehmen freiwillige Rückzahlungen in Höhe von 15,2 Millionen Euro vorgenommen, die sie im Rahmen der Corona-Krise seit dem Frühjahr 2020 erhalten hatten. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen – zum Beispiel Rechtsgrundlage – haben die Selbstständigen und Unternehmen die freiwilligen Rückzahlungen vorgenommen – bitte nach dem entsprechenden Hilfspaket auflisten –? 2. Sind in Bezug zu Frage 1 auch Begründungen zu finden, die sich auf die Vorbeugung von Straftaten, beispielsweise Subventionsbetrug, beziehen und wenn ja, laufen Strafverfahren gegen betroffene Personen? 3. Wie stellt sich die Verteilung der freiwilligen Rückzahlungen in Höhe von 15,2 Millionen Euro bezogen auf Unternehmen, Selbstständige bzw. Soloselbstständige je nach Hilfspaket dar – Angaben bitte in Prozent –? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den bereitgestellten Bundes- und Landeshilfen in der Corona-Krise in Bezug auf die Lebenswirklichkeit der Soloselbstständigen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.

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Kerst

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Überprüfung durch die Begünstigten selbst oder deren Steuerberater hat sich in einer Vielzahl der betroffenen Fälle herausgestellt, dass sich die Geschäftslage besser entwickelt hat und ein verminderter Liquiditätsengpass festgestellt wurde. In der Folge wurden in dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes bis 17. September 2021 insgesamt 1.887 freiwillige Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 15.105.784,40 Euro geleistet. Zu Frage 2: Aus den eingegangenen freiwilligen Rückzahlungen und den teilweise dazu eingegangenen Vorankündigungen lassen sich keine Verbindungen zu Vorhaben mit Verdacht auf Subventionsbetrug oder Förderfällen, für die eine Strafanzeige erfolgt ist, herstellen. Bei allen Fällen, in denen die Thüringer Aufbaubank eine Anzeige erstattet hat, ging ein Anhörungsverfahren voraus und es wurde ein Widerrufsbescheid erlassen. Zu Frage 3: Bei den in der Mündlichen Anfrage benannten Rückzahlungen in Höhe von 15,2 Millionen Euro handelt es sich ausschließlich um Rückzahlungen im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Bundes und des Landes. Von den freiwilligen Rückzahlungen entfielen ca. 20 Prozent auf Soloselbstständige und ca. 80 Prozent auf Unternehmen. Zu Frage 4: Der Thüringer Landesregierung war und ist die prekäre Lage der Soloselbstständigen in der Corona-Krise durchaus bewusst. Daher hat die Thüringer Landesregierung unter anderem im Rahmen der Überbrückungshilfe I und Überbrückungshilfe II ergänzende Landesleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt, die nunmehr auch durch die Leistungen des Bundes im Rahmen der Neustarthilfe für Soloselbstständige gewährt werden. Außerdem wurde aufgrund des verspäteten Starts der Neustarthilfe eine Möglichkeit der Vorfinanzierung der beantragten Unterstützungsleistungen der Neustarthilfe eingeräumt. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der 13. Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Emde mit der Drucksache 7/4092. Bitte schön.

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Volker Emde CDU

Fragestunde

Abberufung sachkundiger Bürger Die Thüringer Kommunalordnung regelt, dass der Gemeinderat auch wahlberechtige Personen als sachkundige Bürger in die Ausschüsse berufen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat es, wenn ein berufener sachkundiger Bürger während der Wahlperiode seinen Hauptwohnsitz nach außerhalb der Gemeinde wechselt, in deren Gemeinderatsausschüsse er berufen ist? 2. Kann seine Berufung bis zum Ende der Legislaturperiode fortgelten oder ist eine Abberufung zwingend?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu den Fragen 1 und 2 möchte ich gern zusammen geben: Der Gemeinderat kann nach § 27 Abs. 5 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung in die Ausschüsse neben den Gemeinderatsmitgliedern auch andere wahlberechtigte Personen als sachkundige Bürger berufen. Bürger der Gemeinde sind nach § 10 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung die Einwohner, die als Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder als Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft bei den Gemeindewahlen wahlberechtigt sind. Dieses Bürgerrecht entsteht mit dem Erwerb der Wahlberechtigung und endet mit deren Verlust. Die Wahlberechtigung bei den Gemeindewahlen ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes unter anderem daran geknüpft, dass sich die betreffende Person am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde aufhält. Das Recht, als sachkundiger Bürger in die Ausschüsse des Gemeinderats berufen zu werden, endet daher, wenn die Person ihre Hauptwohnung in der Gemeinde aufgegeben hat und deshalb nicht mehr wahlberechtigt ist. Eine Fortgeltung der Berufung bis zum Ende der Amtszeit des Gemeinderats ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die nicht mehr wahlberechtigten Personen sind vom Gemeinderat aus den Ausschüssen abzuberufen, damit wahlberechtigte Personen als sachkundige Bürger in die Ausschüsse berufen werden können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Frage 14. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Wahl mit der Drucksache 7/4101. Bitte schön.

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Laura Wahl GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Deutschlandtakt in Thüringen Der Abschlussbericht zum Zielfahrplan Deutschlandtakt wurde am 31. August 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur veröffentlicht. Um die Akzeptanz der Planungen sowie die Berücksichtigung regionaler Interessen sicherzustellen, konnten sich in den Prozess der Erstellung viele Stakeholder, unter anderem die Bundesländer, einbringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Landesregierung in die Planungen zum Deutschlandtakt eingebracht? 2. Welche Infrastrukturprojekte wurden von der Landesregierung für den Deutschlandtakt angemeldet? 3. Welche Infrastrukturprojekte wurden im aktuellen Konzept zum Deutschlandtakt berücksichtigt und in den „vordringlichen Bedarf“ des Bedarfsplans Schiene aufgenommen? 4. Warum hat die Landesregierung darauf verzichtet, den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung anzumelden? Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Planung zum Deutschlandtakt ist eine Untersuchung des Bundes. Sie zielt in erster Linie auf das langfristige, großräumige Angebotskonzept im Schienenpersonenfernverkehr auf den Hauptachsen zwischen großen Städten und Ballungsräumen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung ausreichender Kapazitäts- und Wachstumsreserven für den Schienengüterverkehr. Die Länder wurden nicht aktiv beteiligt, sondern haben lediglich die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Angebotskonzepte, das heißt Linien- und Mengengerüste, für den Schienenpersonenverkehr zur Berücksichtigung zugearbeitet. Darüber hinaus wurde in sogenannten Akteurinnenkonferenzen über die Entwurfsstände informiert, zuletzt über den vorläufig abschließenden dritten Gutachterentwurf im Juli 2020. Ihnen wurde im Anschluss die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Thüringer Landesregierung hat zum zweiten und dritten Gutachterentwurf eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Die Fragen 2, 3 und 4 beantworte ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam: Die Deutschlandtakt-Untersuchung dient dem Bund ausdrücklich als Instrument zur Ableitung passgenauer Infrastrukturmaßnahmen, zur Umsetzung des langfristig geplanten Schienenpersonenfernverkehrsangebots unter Berücksichtigung eines Wachstums im ebenfalls großräumigen Schienengüterverkehr, der sogenannten fahrplanbasierten Infrastrukturplanung. Aus dem erzielten Zielfahrplan wurden demgemäß entsprechende Infrastrukturbedarfe abgeleitet. Die Möglichkeit zur Vorgabe bzw. Anmeldung direkter Infrastrukturvorhaben bestand diesem Planungsprinzip folgend insoweit gerade nicht. Die vollständige Herstellung der Zweigleisigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen Jena und Gera wurde aus den Zielfahrplanuntersuchungen nicht als Infrastrukturmaßnahme abgeleitet. Die abgeleiteten Infrastrukturmaßnahmen wurden anschließend einer volkswirtschaftlichen Bewertung nach der geltenden Methodik der Bundesverkehrswegeplanung unterzogen. Unter den danach positiv bewerteten und in den sogenannten vordringlichen Bedarf aufgenommenen Maßnahmen, dem sogenannten Gesamtplanfall Deutschlandtakt, liegen die folgenden zwei ganz oder teilweise auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen liegenden: erstens der Ausbau der Bestandsstrecke Frankfurt – Erfurt unter anderem im Bereich Bebra-Gerstungen für hohe Geschwindigkeiten zur Erreichung der im Deutschlandtakt-Konzept unterstellten Zielfahrzeit und zweitens die Errichtung von Überwerfungsbauwerken im Knoten Erfurt zur behinderungsfreien bzw. gleichzeitigen Einfahrt von Zügen in und aus verschiedenen Richtungen aufgrund beabsichtigter Mehrverkehre im Schienenpersonenfernverkehr und Schienenpersonennahverkehr. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe als Nächstes die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss in der Drucksache 7/4104 auf. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Aktivitäten von „Combat 18“ in Thüringen Das Netzwerk „Combat 18“ – Kampfgruppe Adolf Hitler – ist eine militante, rechtsterroristische Gruppierung, die im Jahr 2020 auch in Deutschland verboten wurde. Mehrere der Maßnahmen im Zuge der Umsetzung des Verbots von „Combat 18“ fanden auch in Thüringen statt, unter anderem beim Deutschland-Chef von „Combat 18“ in Eisenach. Nach meiner Kenntnis fanden im „Bull‘s Eye“, einem rechten Szenetreff in Eisenach, mindestens im Jahr 2019 und 2020 mehrfach Treffen der NeonaziSzene statt, bei denen unter anderem der „Combat 18“-Gründer aus Großbritannien, William Browning, der 2012 maßgeblich an der Neustrukturierung von „Combat 18“ beteiligt war, anwesend war. Ebenfalls im Jahr 2019, am 20. Juli, fand ein Rechtsrock-Konzert, welches der Hammerskin-Bewegung zuzurechnen ist, im „Bull‘s Eye“ statt. Bei diesem kam es zu mehreren Straftaten, unter anderem das Zeigen von Hitlergrüßen sowie Singen indizierter Lieder, wie in einem Video zu sehen ist, das in rechtsextremen Chatgruppen verbreitet wurde und – ich füge hinzu – dem Innenminister zugänglich gemacht wurde. Anders als im Jahr 2020 und den Jahren zuvor wurde das „Bull‘s Eye“ im Jahr 2021 durch die Landesregierung als „rechtsextremes Szeneobjekt“ eingestuft. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass der „Combat 18“-Gründer aus Großbritannien – wie oben erwähnt – mehrfach an Treffen der rechten Szene im „Bull‘s Eye“ in Eisenach teilgenommen hat? 2. Handelte es sich nach Kenntnis der Landesregierung dabei um Treffen von „Combat 18“, die in der rechten Szenekneipe „Bull‘s Eye“ stattgefunden haben und wenn ja, wie viele Teilnehmende gab es jeweils? 3. Welche Maßnahmen wurden aufgrund des Rechtsrock-Konzerts am 20. Juli 2019 im „Bull‘s Eye“, bei welchem Hitlergrüße gezeigt und indizierte Lieder gesungen wurden, ergriffen und wie ist der Stand der Ermittlungsverfahren? 4. Kam es seit Januar 2019 zu polizeilichen oder sonstigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen den rechten Szenetreff „Bull‘s Eye“, wenn ja, welche Maßnahmen aus welchen Anlässen waren das summarisch und wenn nein, warum nicht?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch den verfassungsrechtlichen Grenzen des Artikels 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften wie etwa zu Staatsgeheimnissen entgegenstehen. Eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten ergibt vorliegend, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Ich verweise insofern auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Es liegen Informationen vor, die im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des Amts für Verfassungsschutz besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten würde Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise und Erkenntnislage ermöglichen und somit die Aufgabenerfüllung des Amts für Verfassungsschutz erheblich gefährden. Ich komme nun zur Beantwortung der Fragen: Die Antwort zu Frage 1: Über eine mehrfache Teilnahme des Combat 18-Gründers aus Großbritannien an Treffen der rechtsextremistischen Szene im „Bull‘s Eye“ in Eisenach liegen keine Erkenntnisse vor. Aufgrund der internationalen Vernetzungen von Combat 18-Anhängern ist jedoch davon auszugehen, dass Kontakte bis hin zu persönlichen Begegnungen stattgefunden haben. Die Antwort zu Frage 2: Hier möchte ich auf die Vorbemerkungen sowie die Antwort zu Frage 1 verweisen. Die Antwort zu Frage 3: Informationen zu den Vorkommnissen ergeben sich unter anderem aus Mitteilungen der rechtsextremen Szene in den sozialen Medien. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse zum gesamten Ablauf der Veranstaltung im „Bull‘s Eye“ vor. Nach Sichtung eines mutmaßlich im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Videos konnte im Ergebnis durch die LPI Gotha bislang keine strafrechtliche Relevanz erkannt werden. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Insbesondere wäre noch zu klären, ob sich die Prüfung der LPI Gotha auf das von Ihnen angesprochene Videomaterial bezogen hat oder nicht. Die Antwort zu Frage 4: Auf der Basis der vorhandenen Erkenntnisse konnten im Sinne der Fragestellung noch keine polizeilichen oder sonstigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen getroffen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, das heißt, der Landesregierung liegen keine Informationen über die Teilnahme des Europachefs von Combat 18 an Veranstaltungen im „Bull‘s Eye“ vor, ist das so zutreffend? Oder welche Rolle spielt Ihre Vorbemerkung im Kontext der Antwort auf Frage 1?

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Götze

Fragestunde

Es liegen keine Erkenntnisse vor, die ich hier offen kommunizieren könnte.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Also liegen keine Erkenntnisse vor, ob der Europachef teilgenommen hat, oder liegen Erkenntnisse vor, die Sie nicht mitteilen können? Entschuldigung, aber das ist eine Frage, die ich gern beantwortet hätte, die ich jetzt zum dritten Mal stelle.

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Götze

Fragestunde

Ersteres ist nach meiner Kenntnis nicht der Fall. Darüber hinaus kann ich Ihnen die Erkenntnisse, die wir haben, in diesem Raum hier nicht mitteilen, weil sie dem Geheimschutz unterliegen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Entschuldigung, ich hätte gern eine klare Antwort

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Götze

Fragestunde

Ja, ich habe Ihnen die Frage klar beantwortet.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

auf die Frage, die ich schon dreimal gestellt habe.

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Götze

Fragestunde

Ich habe Ihnen die Frage 1 gerade mit Nein beantwortet.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Zu Frage 3 haben Sie mitgeteilt, dass keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen würden, dass ein Rechtsrockkonzert mit Hitlergrüßen und indizierten Liedern stattgefunden habe, dass aber gleichzeitig noch Ermittlungen stattfinden würden. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden denn ergriffen und wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens? Das ist das, was ich in Frage 3 schon gefragt habe.

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Götze

Fragestunde

Ich hatte Ihnen gesagt, dass keine gesicherten Erkenntnisse zum gesamten Verlauf der Veranstaltung vorliegen. Was wir bislang ausgewertet haben, sind einzelne Videosequenzen. Zu diesen ist mir mitgeteilt worden, dass keine Erkenntnisse zu strafbarem Verhalten festgestellt werden konnten. Ich hatte Ihnen im Anschluss daran gesagt, dass wir gegenwärtig noch prüfen lassen, ob noch weiteres Videomaterial, auf das Sie sich jetzt bezogen haben, vorliegt, das gegebenenfalls noch nicht ausgewertet wurde.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Das heißt, die an den Innenminister übergebenen Informationen zu dem im Juli 2019 stattgefundenen Hammerskin-Konzert mit Hitlergrüßen und Ähnlichem mehr werden entsprechend polizeilich geprüft?

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Götze

Fragestunde

Die werden bewertet und geprüft.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich unterbreche jetzt die Fragestunde für die nächste Lüftungspause. Wir fahren dann um 16.05 Uhr in der Fragestunde fort. Meine Damen und Herren, wir beenden die Lüftungspause und fahren fort in der Fragestunde. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay in der Drucksache 7/4105. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Mögliche Bebauung im Denkmalschutzgebiet im Eisenacher Thälmann-Viertel In Eisenach wird derzeit öffentlich darüber diskutiert, ob in einem Wohngebiet, dem sogenannten Thälmann-Viertel, eine moderne Bebauung stattfinden soll. Das Viertel wurde in den 1960er-Jahren errichtet. Nach Auffassung des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie weist das Areal eine „typische städtebauliche Komposition der Zeit“ und „zeittypische Elemente“ auf, weshalb es sich um ein Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz handeln könnte. Eine Eintragung in das Denkmalbuch werde derzeit geprüft. Eine bauliche Veränderung des Wohngebiets ohne denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wäre demnach rechtswidrig. Für die geplante Bebauung sollen Fördermittel des Landes in Aussicht gestellt sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Status nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz hat das sogenannte Thälmann-Viertel in Eisenach und wie wird dieser Status begründet? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Folgen für eine bauliche Veränderung des nachgefragten Wohngebiets, die sich aus dem möglichen Denkmalschutzstatus ergeben? 3. Liegt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Bebauung des Wohngebiets gegenwärtig vor und wenn ja, welche Behörde hat diese Erlaubnis erteilt? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die in Aussicht gestellten Fördermittel für die geplante Bebauung auch dann bereitzustellen, wenn mit öffentlichen Mitteln offensichtlich gegen bestehende Schranken des Thüringer Denkmalschutzgesetzes verstoßen würde und, wenn ja, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lieber Herr Bilay, die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Ihrer Frage 1: Sie haben völlig zu Recht festgestellt, dass nach § 24 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale, kurz Denkmalschutzgesetz, das für die systematische Aufnahme der Kulturdenkmale zuständige Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, kurz TLDA, derzeit prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes vorliegen. Danach – und das ist jetzt wichtig – sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Es wurde in der Vorbemerkung auch schon festgestellt, dass die hierzu erforderliche fachliche und sachliche Prüfung beim TLDA noch nicht abgeschlossen ist. Insofern kann auch noch nicht abschließend beantwortet werden, ob es sich beim Thälmann-Viertel in Eisenach um ein Kulturdenkmal handelt oder nicht. Zu Ihrer Frage 2: Es ist zutreffend, dass bauliche Veränderungen in dem Wohngebiet zwangsläufig Auswirkungen auf alle Fragen des Vorliegens eines öffentlichen Erhaltungsinteresses haben, was ja auch Voraussetzung für das Vorliegen eines Kulturdenkmals ist. Gleichzeitig ist bis zur Klärung dieser Frage durch das TLDA keine Sperrwirkung für die Umsetzung von Bauvorhaben aus denkmalschutzrechtlichen Gründen vorgesehen. Zu Ihrer Frage 3: Im Rahmen des bei der Stadt Eisenach durchgeführten Vorbescheidverfahrens zum Neubau eines Wohngebäudes mit barrierefreien Wohneinheiten und einer Tiefgarage wurde die untere Denkmalschutzbehörde beteiligt, die ihrerseits wiederum die gebotene fachliche Stellungnahme des TLDA als obere Denkmalschutzbehörde eingeholt hat. Und das TLDA stimmte der Versetzung des denkmalgeschützten Rutsch-Elefanten – es ist mir wichtig, das hier zu betonen – gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde und unteren Denkmalschutzbehörde im Rahmen seiner denkmalschutzrechtlichen Kompetenz zu. Zu Ihrer Frage 4: Die Stadt Eisenach hat dem Thüringer Landesverwaltungsamt für die Maßnahme Eisenach-Nordwest einen Fördermittelantrag im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ 2021 gestellt. Ein abschließendes Ergebnis, ob die Maßnahme in das Programm aufgenommen werden kann, liegt noch nicht vor. Ein Verstoß gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften ist, wie in der Antwort unter Frage 1 dargestellt, bisher nicht erkennbar. Im Übrigen entfaltet – und darauf will ich noch mal hinweisen – der durch die Stadt Eisenach erteilte Bauvorbescheid im Hinblick auf die denkmalschutzrechtlichen Belange für den geplanten Neubau Bindungswirkung.

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Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Erst einmal vielen Dank für die Antwort, Herr Minister. Die Landesregierung schließt nicht aus, ein Bauvorhaben mit Fördermitteln zu unterstützen, in dessen Ergebnis gegebenenfalls – die Prüfung läuft ja noch – ein Denkmal dann nicht mehr Denkmal nach dem Denkmalschutzgesetz ist, habe ich das so richtig verstanden?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Das ist eine Überinterpretation dessen, was ich gesagt habe. Ich habe ganz bewusst darauf hingewiesen, was Kulturdenkmale sind. Die Annahme der Fragestellung ist, dass das gesamte ThälmannViertel in Eisenach ein Kulturdenkmal ist. Das Denkmalschutzgesetz geht aber davon aus, dass Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile sind. Das heißt, wir haben hier in diesem Gebiet beispielsweise ein bereits unter Denkmalschutz stehendes Objekt, nämlich den Rutsch-Elefanten, bei dem man gesagt hat, die Herstellung der Barrierefreiheit stellt nicht die Denkmal-Infragestellung als solche dar, sondern man kann die denkmalschutzrechtlichen Aspekte wie zum Beispiel einzelne Elemente – eine Fensterfront, einen Elefanten oder Ähnliches – als Teil des Kulturdenkmals sehen. Das heißt aber nicht, dass in Kulturdenkmalen jegliche bauliche Maßnahme ausgeschlossen ist. Vor dem Hintergrund sehen wir eine Förderfähigkeit eines solchen Vorhabens nicht infrage gestellt, auch wenn wir prüfen, was konkret in diesem Wohngebiet tatsächlich Denkmalschutz ist.

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Henry Worm

Fragestunde

Gibt es eine weitere Nachfrage?

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Herr Minister, nur zur Klarstellung für den Sachverhalt: Es geht nicht um den Rutsch-Elefanten –

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Auch um den Rutsch-Elefanten, sonst wäre er ja nicht versetzt worden.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

ein rutschiges Thema in Eisenach. Es geht um das Wohngebiet an sich, wo die Denkmalschutzbehörde meint, ein Vorprüfungsverfahren einzuleiten, um festzustellen, ob die gesamten Außenanlagen – Wegebeziehungen, Abstand zwischen Wohnblöcken usw., nicht der einzelne Rutsch-Elefant – den Kriterien des Denkmalschutzes unterliegen. Deswegen die Frage: Die Landesregierung würde Fördermittel bereitstellen, auch auf die Gefahr hin, dass das Wohngebiet den möglicherweise inzwischen erlangten Denkmalschutzstatus wieder verlieren könnte?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich will noch mal darauf hinweisen, dass Sie von einer falschen Prämisse ausgehen. Die Prämisse, die Sie aufstellen, heißt: Das gesamte Wohngebiet steht unter Denkmalschutz oder kann unter Denkmalschutz stehen, deshalb darf man dort nichts mehr machen. Dann würden alle, die das Schicksal erleiden würden, in einem denkmalgeschützten Gebiet wohnen zu müssen, von jeglicher Modernisierung und der Herstellung von Barrierefreiheit ausgeschlossen. Eine solch enge Fassung des Denkmalschutzbegriffs wäre ein Rückschritt und würde uns an vielen Stellen erhebliche Probleme in einem Land machen, das von einer Vielzahl von Kulturdenkmalen nicht bitter geschlagen, sondern gesegnet ist. Vor dem Hintergrund ist es völlig richtig, die Herstellung von beispielsweise Barrierefreiheit in einem solchen Wohngebiet auch zu ermöglichen und entsprechende Fördermittel bereitzustellen. Diese Maßnahmen sind dann in der konkreten Baudurchführung auch in den Zusammenhang der Gewährleistung von Denkmalschutz zu setzen. Wir reden hier nicht über die Waldschlösschenbrücke in Dresden, mit der quasi ein UNESCO-WeltkulturerbeStatus verloren wurde, sondern hier geht es – wie eigentlich an so vielen anderen Orten auch – um die Verbindung von Denkmalschutz auf der einen Seite mit Lebensqualität und Wohnqualität auf der anderen Seite.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses kann ich nicht erkennen. Somit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/4107 auf.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Corona-Beihilfen für den ÖPNV in Thüringen Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Freistaat Thüringen einige Hilfsprogramme aufgelegt, unter anderem auch den Rettungsschirm ÖPNV – Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Schäden der Auftraggeber und Verkehrsunternehmer im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 durch die Thüringer Aufbaubank. Hierzu fehlt nach Kenntnis des Fragestellers immer noch eine überarbeitete Richtlinie zur Mittelausreichung. Entsprechend warten Verkehrsunternehmen überall im Freistaat auf eine Erstattung. Dies wird zunehmend prekär, da die Fahrgastausfälle weiterhin erheblich sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltete sich die Ausarbeitung der nötigen Richtlinie bisher und wann ist mit dem nächsten Rettungsschirm zur Bewältigung von Corona-Ausfällen zu rechnen? 2. Welche Zahlungen sind in Thüringen nach Kreisen bisher an Träger des ÖPNV ausgereicht worden? 3. Welche Anträge liegen bereits für einen neuen ÖPNV-Rettungsschirm in welcher Höhe vor – bitte nach ÖPNV-Aufgabenträgern auflisten –? 4. Wann ist mit einer Bescheidung in welcher Höhe der in Frage 3 erfragten Anträge zu rechnen – bitte nach ÖPNV-Aufgabenträgern auflisten –? Ich will auch sagen: Um heute nicht übermäßig Zeit zu beanspruchen, würde es mir auch reichen, wenn ich die Auflistung im Nachgang bekommen würde.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat den Entwurf der Richtlinie „Corona-Beihilfe ÖPNV Thüringen“ erstellt und Ende Juni 2021 in die Ressortabstimmung bzw. zur Anhörung an die Verbände der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen gegeben. Die Stellungnahmen der Verbände und Aufgabenträger und auch der Unternehmen sind bei uns eingegangen, wurden in die Bearbeitung der Richtlinie aufgenommen, und die Richtlinie befindet sich jetzt in der letzten Abstimmungsrunde, sodass wir zeitnah auch die Richtlinie veröffentlichen können. Diese Richtlinie und die Bereitstellung der nötigen außerplanmäßigen Haushaltsmittel sind Voraussetzung, um den Rettungsschirm 2021 für den ÖPNV dann auch aufspannen zu können. Die Fragen 2, 3 und 4 beantworte ich gemeinsam: Aufgrund des eben geschilderten Status der Richtlinienerstellung sind derzeit noch keine Antragstellungen und somit auch keine Auszahlungen möglich. Nach den vorliegenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings vorgesehen, dass noch im Jahr 2021 zur Liquiditätssicherung auf Basis von Plausibilitätsprüfungen zunächst ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent der Antragssumme ausgezahlt werden soll. Eine Erhöhung der Bewilligung auf 80 Prozent des beantragten Schadens soll im Jahr 2022 nach entsprechender Antragsprüfung erfolgen. Die Restzahlung soll nach Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Noch mal eine Nachfrage zu dem angekündigten Abschlag, Herr Staatssekretär, 50 Prozent: Gehe ich richtig in der Annahme, dass der auch nur auf Antrag und dann wie im vergangenen Jahr mit der Fristsetzung Jahresende zu erfolgen hat oder nur erfolgen kann, oder wäre das dann auch möglich, dass auch dieser Abschlag noch im Folgejahr beantragt und dann ausgezahlt werden kann?

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Weil

Fragestunde

Also für den Abschlag geht es tatsächlich um eine Antragstellung in diesem Jahr, sodass auch in diesem Jahr noch der Abschlag gezahlt werden kann. Natürlich erfolgt das nur auf Antrag.

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Henry Worm

Fragestunde

Okay. Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Vielen Dank für die Ausführungen. Wann rechnen Sie denn damit, dass Anträge gestellt werden können und wie schnell wird dann nach Ihrer Auffassung die Auszahlung erfolgen?

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Weil

Fragestunde

Nach der Information, die ich heute bekommen habe, gehe ich sogar davon aus, dass wir im September, also in der nächsten Woche, die Abstimmung abschließen können, sodass ab Oktober die Anträge gestellt werden können. Dann, denke ich – das ist jedenfalls die Erfahrung aus dem letzten Jahr –, kommen wir auch zeitnah zur Auszahlung und Überweisung für Abschläge.

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Henry Worm

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage möchte Frau Abgeordnete Dr. Lukin stellen.

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Gudrun Lukin Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank für die Ausführungen. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde gern nachfragen: Soweit ich weiß, sind Bundesmittel für die Corona-Hilfen zur Verfügung gestellt worden, sollen aber in einer Höhe von ca. 50 Prozent durch Landesmittel kofinanziert werden. Ist die Summe bereits im Etat mit vorhanden, sodass die von Ihnen angesprochenen Mittel auch fließen können?

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Weil

Fragestunde

Wir haben ja über das Sondervermögen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir auch in diesem Jahr diese Zahlungen leisten können, und wir befinden uns im Moment mit dem Finanzministerium in Gesprächen, sollte sich ein Mehrbedarf ergeben, wie wir diesen Mehrbedarf dann auch abdecken können.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Urbach in der Drucksache 7/4108 auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Jonas Urbach CDU

Fragestunde

Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten am Berufsschulstandort Mühlhausen In Anbetracht der geplanten Fortschreibung des Berufsschulnetzplans durch die Landesregierung ergeben sich einige Fragen in Bezug auf den Berufsschulstandort Mühlhausen. In Nordthüringen gehen die Landkreise seit längerer Zeit einen gemeinschaftlichen, kompromissgeleiteten Weg in Bezug auf die Verteilung der verschiedenen Ausbildungsgänge. Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist dabei unstrittig in Mühlhausen angesiedelt. Als Standort eines Landgerichts sowie eines Amtsgerichts ist Mühlhausen hier im Bereich Nordthüringen ein wichtiger Justizstandort. Dementsprechend hat auch eine größere Zahl von Rechtsanwaltskanzleien ihren Sitz in der Kreisstadt. Um auch zukünftig in diesem speziellen Bereich genügend Personal zur Verfügung zu haben, hat sich die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten am Standort Mühlhausen bewährt und wird sowohl vom ansässigen Anwaltsverein als auch von der Rechtsanwaltskammer Thüringen als sehr wichtig erachtet. In den Planungen der Landesregierung scheint nun die Verlagerung dieses Ausbildungsgangs an einen anderen Standort vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stand hat die Fortschreibung des Berufsschulnetzes aktuell erreicht und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? 2. Welche konkreten Vorstellungen bezüglich des Berufsschulstandorts Mühlhausen in Bezug auf die Fortschreibung des Berufsschulnetzplans werden aktuell diskutiert? 3. Wird die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten in Mühlhausen weiter möglich sein? 4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Landgerichtsstandort Mühlhausen bei, auch im Hinblick darauf, dass der ländliche Raum Thüringens neben den zentralen Orten auch weiterhin für Auszubildende und Ausbildungsstätten attraktiv bleibt? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Vielen Dank. Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Dazu möchte ich vorab noch einmal darauf hinweisen – weil die Frage nahelegt, dass das Bildungsministerium über die Schulnetzpläne oder das gesamte Berufsschulnetz entscheiden würde –, dass die Schulnetzplanung eine Aufgabe der Schulträger ist und nicht von der Landesregierung gemacht wird, sondern die Schulträger erstellen Schulnetzpläne, denen wir, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, zustimmen. Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, dann stimmen wir nicht zu. Insofern möchte ich noch einmal klarstellen, dass es keine Tätigkeit oder Aufgabe des Bildungsministeriums ist, einen Schulnetzplan für Thüringen zu erstellen, sondern wir begleiten die Schulträger und stimmen zu oder stimmen am Ende nicht zu, je nachdem, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Schulträger haben uns ihre Planungen vorgelegt und wir befinden uns in Abstimmungen. Wir haben in sehr vielen Bildungsregionen schon Kompromisse erreicht, sodass wir Ende September/Anfang Oktober dann die Zustimmung bzw. Nichtzustimmung erteilen werden. Zu Frage 2 – konkrete Vorstellungen bezüglich des Berufsschulstandorts Mühlhausen: Wir sind auch mit der Berufsbildungsregion Nord in Abstimmung. Auch dort haben Gespräche stattgefunden, finden Gespräche weiter statt. Es hat sich gezeigt, dass wir die Schulnetzplanungen der Schulträger in der Region Nord weitestgehend mittragen. Klärungsbedarf besteht in der Tat – und darauf zielt die Frage ab – für die Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement und Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsanwaltsfachangestellter. Zu Frage 3: Angesichts der noch laufenden Abstimmungen kann ich das nicht abschließend beantworten. Ich kann nur noch mal die Ausgangslage schildern. Wir haben die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. zur Rechtsanwaltsfachangestellten an drei Schulstandorten in Thüringen. Einer ist Erfurt, einer Gera, einer Mühlhausen. Die Zahl der Auszubildenden beträgt in Erfurt 14 Auszubildende im ersten und 13 Auszubildende im zweiten und 14 Auszubildende im dritten Lehrjahr. In Gera sind im ersten Lehrjahr für Rechtsanwaltsfachangestellte fünf Auszubildende, im zweiten Lehrjahr neun und im dritten Lehrjahr elf. In Mühlhausen sind im ersten Lehrjahr sechs Auszubildende, im zweiten Lehrjahr neun und im dritten Lehrjahr sieben. Das sind Faktoren, die wir berücksichtigen müssen, denn Sie wissen auch, dass ein Leitkriterium für die Schulnetzplanung die Klassengröße ist. Zu Frage 4: Der Sitz des Landgerichtsstandorts in Mühlhausen ist in § 3 des Thüringer Gerichtsstandortgesetz verankert. Das Landgericht Mühlhausen ist eines der nur insgesamt vier Landgerichte in Thüringen. Dem Landgericht Mühlhausen kommt unter den Landgerichten eine herausgehobene Bedeutung zu, weil dort Wirtschaftsstrafsachen behandelt werden. Es gibt dort vier Wirtschaftsstrafkammern. Durch diese Schwerpunktsetzung wurde eine zentrale Zuständigkeit dauerhaft im Norden des Freistaats angesiedelt und dadurch dieser Gerichtsstandort attraktiv gehalten, weil es sich hier um eine hochkomplexe juristische Spezialmaterie handelt, die für viele ehrgeizige Juristinnen und Juristen ein Betätigungsfeld ist, was sie gern wählen. Dadurch besteht hier ein interessantes Arbeitsumfeld, was auch für Auszubildende interessant ist. Und natürlich hängt die Attraktivität eines Ausbildungsplatzes nicht nur von den Materien ab, die an dem Gerichtsstandort bearbeitet werden, sondern auch von den Rahmenbedingungen in der jeweiligen Kanzlei. Wir denken, dass durch diese Spezialisierung, insbesondere in Mühlhausen, gute Rahmenbedingungen herrschen, um auch interessante Kanzleien und einen guten Ausbildungsplatz zu finden.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen kann ich nicht erkennen und somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Baum in der Drucksache 7/4110. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Sommerprogramm und bildungsunterstützende Ferienkurse Mit Ende des Schuljahres hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aufbauend auf dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Sommerferienprogramm gestartet. Über das Schulbudget der Schulen sollten Angebote für Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien geschaffen werden. Eine Einbindung in das Programm und damit eine finanzielle Förderung der Angebote war alleinig über das Schulbudget und damit in Zusammenarbeit mit den Schulen möglich. Eine eigenständige Antragsberechtigung für außerschulische Akteure oder Initiativen, die Ferienangebote machen, bestand nicht. Angebote von Trägern und Gesuche von Schulen sollten über eine Matching-Plattform zusammengeführt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ferienprogramme haben an wie vielen Schulen im Freistaat Thüringen stattgefunden und wie viele Schülerinnen und Schüler haben daran teilgenommen? 2. Haben diese Ferienprogramme vorrangig an Schulen stattgefunden, die bereits Ferienhorte anbieten oder auch an Schulen, die keine Ferienhortangebote machen? 3. Wie viel von dem für das Ferienprogramm eingestellten Schulbudget ist abgerufen worden?

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Henry Worm

Fragestunde

Auch hier antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Vielen Dank. Zu Frage 1: Wir haben die Schulen gebeten, eine onlinebasierte Evaluation durchzuführen, in der wir nicht nur die Zahl der Kurse und der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler abfragen, sondern auch Rückfragen zum Eindruck der Schule, ob der Kurs funktioniert hat oder nicht gut funktioniert hat, also auch eine Qualitätseinschätzung erbeten haben. Stichtag für das Ausfüllen dieser Evaluation war der 17. September. Wir sind jetzt dabei, die Rückmeldungen auszuwerten, und weil das eben nicht nur mit Ja, Nein und einer Zahl beantwortet wurde, dauert die Auswertung bis Ende September/Anfang Oktober, sodass wir Anfang Oktober ausführlicher über die Zahlen berichten können. Wir haben Zahlen von vor den Sommerferien, als wir den Planungsstand abgefragt haben, also wie viele Schulen geplant haben, Ferienkurse anzubieten. Da haben wir von insgesamt 456 Schulen die Rückmeldung bekommen, Ferienkurse zu planen, aber das war ein vorläufiger Stand, und die Teilnahme konnte da noch nicht erhoben werden. Insofern muss ich da bitten noch mal zwei, drei Wochen auf die Antwort zu warten, weil wir dann auch wirklich inhaltlich hoffentlich fundierte Auskünfte haben. Zu Frage 2: Ferienhorte werden ausschließlich an Grundschulen und an Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe geführt. In den Sommerferien 2021 waren die Schulen aller Schularten aufgefordert, für ihre Schülerinnen und Schüler bildungsunterstützende Ferienkurse anzubieten. Es wurde aus den Rückmeldungen aus der Planungsphase ersichtlich, dass Ferienkurse auch breit geplant wurden, von der ersten bis zur elften Klasse und auch im berufsbildenden Bereich. Insofern haben wir aus der Rückmeldung von vor den Ferien nicht den Eindruck, dass das vorrangig in der Primarstufe wahrgenommen wurde. Das werden wir aber auch erst wissen, wenn wir die Evaluation ausgewertet haben. Zu Frage 3: Mit Stand 21. September 2021 sind bisher nur Mittel in Höhe von 253.000 Euro aus dem Schulbudget ausgezahlt worden. Das liegt aber daran, dass die Frist für die Rechnungslegung noch gar nicht abgelaufen ist und wir auch bei einigen Rechnungen Rückfragen haben. Ausgezahlt werden soll das Geld spätestens am 31. Oktober 2021, sodass wir auch da jetzt noch nicht abschließend antworten können, wie viel Geld ausgegeben ist. Das heißt, wir sind im Prinzip – wenn man sagt, 250.000 Euro ist nicht sehr viel – von dem Volumen, was wir uns vorgestellt haben, am Anfang der Rechnungsbearbeitung und Rechnungslegung.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen gibt es. Herr Abgeordneter Tischner, bitte.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie haben gesagt, 456 Schulen haben sich angemeldet. Können Sie die vielleicht noch mal nach Schularten differenzieren?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ich habe jetzt die genauen Daten zu dem Anmeldestand im Planungszeitraum nicht vorliegen. Ich habe aber zur Frage 2 schon gesagt, wir haben gesehen, es ist 1. bis 11. Klasse. Ob das jetzt vorrangig Regelschulen oder Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien sind, da habe ich die Zahlen jetzt nicht hier und müsste nachschauen. Das ist aber, wie gesagt, nur der vorläufige Stand in der Planungsphase, da kann sich noch viel geändert haben. Es können natürlich noch Schulen dazugekommen sein; es können auch Schulen dann am Ende gesagt haben, dass es bei ihnen keine Nachfrage gab. Also allererste Einschätzung ist: Wir hatten vonseiten der Eltern weniger Bedarf, als wir gedacht hätten. Es haben offenbar viele Familien so eingeschätzt, dass es eher wichtig ist, vollständige Schulferien mit den Kindern zu verbringen, was ja auch durchaus die richtige Entscheidung sein kann, als jetzt an diesen Angeboten teilzunehmen. Aber definitiv wissen wir es jetzt gerade noch nicht verlässlich.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Malsch in der Drucksache 7/4111. Bitte, Herr Abgeordneter Malsch.

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Marcus Malsch CDU

Fragestunde

Verkehrsbelastung in den Ortschaften Buchholz und Stempeda Anwohner der Ortschaften Buchholz und Stempeda beklagen erhebliche Lastkraftwagen-Verkehrsbelastungen, insbesondere durch Holztransporte, seit ca. zwei Jahren. Täglich seien dort ca. 250 bis 300 Lastkraftwagen Richtung Rottleberode unterwegs. Die Bürger beschreiben die Situation als unzumutbar, Schäden an den Gebäudesubstanzen seien zu befürchten und die Verkehrssicherheit sei nicht gegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Daten und Fakten zur beschriebenen Situation – einschließlich etwaiger Gebäudeschäden und Unfälle – liegen der Landesregierung vor und wie bewertet sie diese? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Minimierung der Verkehrsbelastung ergriffen bzw. von welchen Maßnahmen anderer – zum Beispiel des Landkreises – hat die Landesregierung Kenntnis? 3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, um für eine Entlastung der Ortschaften Sorge zu tragen? 4. Wurden in den vergangenen zwei Jahren in den Ortschaften Verkehrskontrollen durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten Buchholz und Stempeda liegt aufgrund der Zugehörigkeit dieser Ortsteile zur Stadt Nordhausen bei der Stadt Nordhausen. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung hat die Landesregierung insoweit keine eigenen spezifischen Kenntnisse zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3. Hinsichtlich einer Einschränkung des Verkehrs ist grundsätzlich anzumerken, dass öffentliche Straßen Thüringens für den Allgemeingebrauch bestimmt sind. Sofern örtliche Gegebenheiten zum Beispiel eine temporäre Nutzungseinschränkung oder eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit zwingend erforderlich machen, so wäre hierfür die Verkehrsbehörde der Stadt Nordhausen zuständig. Für den geschilderten Fall ist allgemein bekannt, dass die Stadt Nordhausen als zuständiger Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde unter Einbeziehung weiterer Behörden geeignete Maßnahmen zur Senkung der Verkehrsbelastung prüft. Zu Frage 4: Zur Beantwortung dieser Frage hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mitgeteilt, dass im Zeitraum August 2019 bis August 2021 in beiden Ortschaften keine zielgerichteten Verkehrskontrollen durchgeführt wurden. Die Verkehrs- und Verkehrsunfalllage lasse vollzugspolizeilich in den benannten Ortschaften keine Auffälligkeiten erkennen, welche besonderer Intervention bedürfen. Ergänzend ist anzumerken, dass es im Übrigen hierfür an geeigneten Anhaltemöglichkeiten mangelt. Unabhängig davon bleiben die Ortschaften Buchholz und Stempeda im Rahmen der polizeilichen Ressourcen weiterhin Bestandteil der allgemeinen polizeilichen Streifentätigkeit. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner in der Drucksache 7/4112 auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Beschaffungsverhalten der Landesregierung bei Masken Produzenten von OP-Masken, die ihren Sitz in Deutschland haben, stellen laut einer Pressemeldung vom 15. September 2021 ihre Produktion fast vollständig ein. Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Frühjahr 2020 mit einem Sprinterprogramm die nationale Maskenproduktion förderte, laufen diese Mittel Ende 2021 aus. Die nationalen Unternehmen gaben an, dass es ihnen vor allem an öffentlichen Aufträgen fehle und deshalb die Produktion wieder eingestellt werden müsse. Insbesondere sind bei der Sanitätsmaterialbevorratung wie auch bei der dezentralen Vorhaltung von Ausstattung in den Katastrophenschutzlagern stetig auch OP-Masken zu erwerben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich das Beschaffungsverhalten des Freistaats Thüringen mit Blick auf den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Schutz vor Pandemien und Seuchen hinsichtlich des Erwerbs und der Vorhaltung von Schutzmasken dar? 2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der regionalen Produktion in Thüringen bei? 3. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um eine regionale Produktion durch entsprechende Angebotsnachfragen zu unterstützen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 4. Inwieweit werden neben den Vorgaben zur Zulassung von Masken auch weitere Qualitätsmerkmale wie beispielsweise die Beschaffenheit der Ohrgummis, Qualität des Filtervlieses oder auch Gleichmäßigkeit der Struktur bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner möchte ich wie folgt beantworten: Zu 1.: Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sind im Freistaat vier dezentrale Katastrophenschutzlager vorhanden, in denen auch die persönliche Schutzausrüstung für spezielle Einsatzlagen vorgehalten wird. Es handelt sich dabei um eine Materialreserve für die Katastrophenschutzeinheiten und nicht für die generelle Pandemiebeplanung. Die Katastrophenschutzlagerbestände werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt bewirtschaftet und stehen den unteren Katastrophenschutzbehörden als Reserve zur Verfügung, wenn die eigenen Lagerbestände aufgebraucht sind. Die Beschaffungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden regelmäßig bei Bedarf, zum Beispiel nach Gebrauch der Ausstattung, nach Ablauf des Verbrauchsdatums in der Regel in Form von öffentlicher Ausschreibung durchgeführt. Grundsätzlich richtet sich das Beschaffungsverhalten des öffentlichen Dienstes nach geltendem Vergaberecht. Ergeben die ermittelten Bedarfe sowie die daraus errechneten Auftragswertschätzungen, dass Beschaffungsvorhaben beispielsweise im Rahmen von Direktkäufen oder Verhandlungsvergaben durchgeführt werden können, so ist gegebenenfalls eine gezielte Einholung von Angeboten aus Thüringer Produktion möglich. Bezogen auf die Pandemie und die anfänglichen Lieferschwierigkeiten beim PSA reagierte man mit der vorübergehenden Vereinfachung auch umfangreicher Beschaffungsmaßnahmen. So gelten noch bis zum 31.12.2021 durch die Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge erhöhte Wertegrenzen für die Verhandlungsvergabe. Darüber hinaus erlaubt unter anderem das Thüringer Vergaberecht die Berücksichtigung umweltbezogener sowie sozialer Aspekte, die im Ergebnis gegebenenfalls zu einer Beschaffung über nationale Produktionsstellen führen könnten. Die nähere Ausgestaltung der Beschaffungsvorgänge sowie die Festlegungen zusätzlicher Qualitätsmerkmale oder vorgenannte Aspekte bei der Maskenbeschaffung bestimmt die jeweilige Vergabestelle in eigener Zuständigkeit. Zu 2.: Im Lichte der Erfahrungen aus der Pandemie und den Abhängigkeiten von Importen aus Asien sollte ein originäres Interesse an heimischen Produktionskapazitäten bestehen. Eine zwingende Notwendigkeit, dass jede Region in Deutschland über eine eigene Maskenproduktion verfügen muss, besteht allerdings nicht. Bei entsprechend handelbaren Gütern ist in den seltensten Fällen davon auszugehen, dass regionale Produktionen vollständig von der regionalen Nachfrage aufgenommen werden. Die Produzenten müssen nunmehr auch alle anderen überregionalen Vertriebskanäle nutzen, um die Produktion abzusetzen. Zu 3.: Die zuständige Behörde der Landesregierung hat 2020 Unternehmen, die auf Produktion von persönlichen Schutzausrüstungen bzw. die Herstellung von Masken umgestellt bzw. diese ausgebaut haben, zu Fragen der Produktsicherheit und zum Inverkehrbringen der Produkte auf dem Markt beraten. Bei der Beschaffung muss die Landesregierung das Vergaberecht beachten. Die nationalen Hersteller, insbesondere die aus Thüringen, werden in Vergabeverfahren einbezogen. Bei der Vergabe von Aufträgen bleibt aber der Preis des Produkts bzw. der Leistung ein maßgebliches Kriterium. Grundsätzlich ist das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Zu 4.: Bei der Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungen ist unter anderem die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit – kurz gesagt: die PSA-Benutzungsverordnung – zu beachten. Persönliche Schutzausrüstung ist danach jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Die persönlichen Schutzausrüstungen – wie Atemschutzmasken – sind danach so auszuwählen, dass sie Schutz gegenüber der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdung bieten, ohne selbst größere Gefährdungen mit sich zu bringen. Sie müssen grundsätzlich für den Einsatzort geeignet sein und den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen. Voraussetzung dafür, dass persönliche Schutzausrüstungen ihre Schutzfunktion erfüllen und auf den Markt gelangen können, ist die Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Es wird auf die Verordnung der EU Nummer 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen hingewiesen. Es sind hier die grundlegenden Sicherheitsanforderungen formuliert, die PSA erfüllen müssen, damit sie die Gesundheit der Benutzerinnen und Benutzer schützen und deren Sicherheit gewährleisten. Sie gelten unabhängig von privatem oder gewerblichem Verwendungszweck. Das nationale PSA-Durchführungsgesetz regt unter anderem an, dass durch Stichprobenkontrollen der Marktüberwachungsbehörden zu prüfen ist, ob die persönlichen Schutzausrüstungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Qualitätsmerkmale werden bei den Ausschreibungen und Vergaben berücksichtigt. Grundsätzlich werden nur solche persönlichen Schutzausrüstungen angeschafft, die über die erforderlichen Zertifizierungen verfügen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich stimme Ihnen ja völlig zu, dass das Vergaberecht einzuhalten ist. Nun ist es aber auch so, dass das Vergaberecht mehrere Kriterien zulässt, wie unter anderem durch das Vergabegesetz Kriterien wie Mindestlohn. Inwieweit prüft die Landesregierung bei der Vergabe der Masken – noch dazu bei Masken, die aus anderen Ländern kommen – die Einhaltung unserer Mindestlohnbestimmungen? Und die zweite Nachfrage: Thüringen ist ja bekanntermaßen traditionell auch ein Textilstandort. Halten Sie es nicht für geboten, dass wir uns Gedanken machen sollten über den Erhalt Thüringer Textilproduktion und die Nutzung des Textilforschungsinstituts Greiz, beispielsweise auch für die Prüfung von entsprechenden Produkten? Danke schön.

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Heike Werner

Fragestunde

Herzlichen Dank. Zu 1.: Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen jeweils Vergaben kontrolliert werden. Sicherlich ist es nicht immer der Fall, das habe ich ja vorhin auch schon angefügt. Und zu Frage 2: Diese Anregung werde ich mitnehmen und das dem TMWWDG an der Stelle vorschlagen, ob hier eine Berücksichtigung stattfinden kann.

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Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, die Antwort, dass am Ende der Preis das Entscheidende ist, ist quasi aus den jetzigen Vorschriften sicherlich abgeleitet. Ich frage aber, wenn wir bei der Versorgung mit existenziellen Gütern – wie zum Beispiel bei diesen medizinischen Masken – ja auch aus der Corona-Krise die Erfahrung mitgebracht haben, dass tatsächlich die überlangen Lieferketten keine kontinuierliche Versorgung der Einwohner in Thüringen mit solchen existenziellen Vorsorgegütern sicherstellen konnten, ob es nicht hohe Zeit ist, die Regelungen bei der Vergabe gerade solcher Produkte anzupassen. Und deshalb meine Frage: Welche Regelungen müssten denn verändert werden, damit wir gerade bei diesen Fragen, die existenzielle Bedeutung haben, wie zum Beispiel eben medizinische Vorsorgeprodukte, von diesem alleinigen Kriterium des günstigsten Preises abweichen können und an dieser Stelle auch Nachhaltigkeitsfaktoren zum Beispiel miteinbeziehen können, die darauf abzielen, dass wir dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft und der regionalen Versorgungssicherheit bei solchen existenziell wichtigen Gütern auch Rechnung tragen können? Das wäre mir wichtig. Vielleicht können wir das auch im Nachgang schriftlich mal zuarbeiten, welche konkreten Punkte denn in den jetzigen Regularien abgeändert werden müssten, um am Ende eben nicht ausschließlich den Preis zum alleinig gültigen Entscheidungskriterium werden zu lassen.

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Heike Werner

Fragestunde

Herzlichen Dank für die Frage. Also ich würde zum einen das Angebot annehmen, hier an der Stelle auch schriftlich noch mal ausführlicher zu antworten, denn es ist eine ganze Reihe von Regelungen, die da zu beachten sind, aber würde an der Stelle auch noch mal sehr gern auf unser Thüringer Vergabegesetz verweisen wollen, in dem wir versucht haben, wirklich neue Kriterien einzubeziehen. Da geht es um Nachhaltigkeit, es geht um soziale Kriterien. Es sind Dinge wie der Mindestlohn, die an der Stelle auch eine Rolle spielen, das hat Herr Bergner schon angesprochen. Ich kann mir vorstellen, dass man das Vergabegesetz genau an der Stelle weiterentwickeln könnte, bezogen auf regionale Wirtschaftskreisläufe und Ähnliches, das hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun. Aber ich würde diese Frage sehr gern noch einmal mitnehmen und dann gesammelt beantworten.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit haben wir das Zeitfenster für die Mündlichen Anfragen mehr als ausgeschöpft. Es verbleiben noch zwei Mündliche Anfragen, die gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten sind. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 17 bis 20 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4093 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 57 Jastimmen, 22 Neinstimmen, es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Abgeordneter Olaf Müller, die Mehrheit der Stimmen erreicht. Ich gehe davon aus, dass Abgeordneter Müller die Wahl annimmt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Davon gehen wir auch aus!) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Freut mich, zu hören. Ich gratuliere zur Wahl. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4119 Herr Abgeordneter Aust: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Laudenbach: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4120 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat auch dieser Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Laudenbach, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4077 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 4, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 70 Jastimmen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) 5 Neinstimmen, es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Frau Abgeordnete Baum, die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere herzlich zu Ihrer Wahl. Nehmen Sie die Wahl an, Frau Abgeordnete Baum? Es gibt nur Ja oder Nein. (Zuruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Ja, sehr gern, vielen Dank!) (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 8 in den Teilen *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2596 - geänderte Fassung *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2597 - Neufassung dazu: Das grüne Herz Deutschlands nicht nur schützen, sondern auch stärken – Konsequenzen aus der Borkenkäferplage und der Corona-Krise ziehen Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2759 Wird das Wort zur Begründung eines Antrags oder beider Anträge gewünscht? Herr Abgeordneter Bergner, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die beiden Anträge der Freien Demokraten aus der Reihe „Das grüne Herz Deutschlands schützen“ wurden im Januar dieses Jahres von uns hier im Plenum eingebracht. Damals war Thüringen landauf, landab immer noch mit der Aufnahme der Schäden aus den Borkenkäferjahren 2019 und 2020 beschäftigt. Die Tatsache, dass diese Anträge erst heute, also ein halbes Jahr später, zur Sprache kommen, wirft kein gutes Licht auf manche Abläufe im Parlament. Ich freue mich, wenn wir uns heute hier inhaltlicher Arbeit zuwenden dürfen. (Beifall Gruppe der FDP) Zu Beginn möchte ich eine Aussage wiederholen, welche wir schon oft in diesem Hause gehört haben: Den Wäldern geht es schlecht. Die gefallenen Regenmengen in 2021 wiegen die Hitze- und Dürrerekorde der letzten Jahre bei Weitem nicht auf. Oberflächlich sind die Böden zwar mit Feuchtigkeit gesättigt, aber im Messhorizont in 1,80 Meter Tiefe zeigt die Karte des Dürremonitors in weiten Teilen Ostdeutschlands noch ein tiefes Rot. Die Waldbrandgefahr in den Thüringer Wäldern wird sich durch den Klimawandel und immer häufiger auftretende Dürrejahre weiter nachhaltig verschärfen. Um dieser Entwicklung zu begegnen, gilt es, sich vorzubereiten. Eine zentrale Schnittstelle der technischen und zivil-militärischen Zusammenarbeit muss eingerichtet werden. Hier sollen bei Schadensereignissen die Kräfte von Polizei, Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und der Bundeswehr koordiniert und gebündelt werden. Bisher ist im Großschadensfall nicht einmal bei den übergeordneten Stellen bekannt, welche Einsatzkräfte, welche Technik überhaupt verfügbar und einsatzbereit ist. Auch sollen in Vorbereitung auf Großschadenslagen regelmäßig Übungen zur Waldbrandbekämpfung abgehalten werden. Darüber hinaus widmet sich unser Antrag der Stabilisierung der Löschwasserbereitstellung im Wald mit Blick auf den Erhalt und die Ertüchtigung von Talsperren sowie die Entwicklung weiterer Reservoire. Der zweite Antrag widmet sich der Bergung und Nutzung von Kalamitätsholz und bei Bedarf auch der Bekämpfung von Schadinsekten, da wir die Erfahrung machen mussten, dass die Unmassen an Kalamitätsholz, die vorliegen, gar nicht so ohne Weiteres abgearbeitet werden können und dass die Waldbesitzer damit auch überfordert sind. Deswegen ist es gut, richtig und wichtig, wenn wir uns hier sachbezogen darüber auseinandersetzen können. Deswegen freue ich mich auch auf eine inhaltlich gute, fachliche und sachliche Auseinandersetzung. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags zu Tagesordnungspunkt 8 b gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Schütze, AfD-Fraktion, das Wort.

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Lars Schütze AfD

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Gäste, liebe Abgeordnete! In der Tat greift Ihr Gesetzentwurf ein wichtiges Thema auf, allerdings – liebe Kollegen der FDP – ist das schon alles geregelt, nur an der Umsetzung mangelt es. So ist es jetzt bereits nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Aufgabe der Gemeinden, Übungen zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren durchzuführen. Dies wird auch regelmäßig gemacht, aber es bedarf Ihres Antrags nicht. Allerdings wären gemeindeübergreifende Großübungen, insbesondere zur Testung der Alarmierungswege und der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, sinnvoll. Das befürwortet meine Fraktion. Nach ThüringenForst sind bereits 969 Löschwasserentnahmestellen in Thüringens Wäldern ausgewiesen. Im Übrigen eröffnet auch § 2 Abs. 2 der Vierten Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz der obersten Forstbehörde die Möglichkeit, in waldbrandgefährdeten Gebieten Löschwasserentnahmestellen, Löschwasserteiche und unterirdische Löschwasserbehälter anzuordnen, wobei sich das Land an den Kosten hierfür beteiligen kann. Wie der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/929 meines Kollegen Czuppon am 16. Juli 2020 entnommen werden kann, bestand allerdings in Thüringen keine fachliche Notwendigkeit, Gefahrenbezirke nach § 2 Abs. 1 der Vierten Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz auszuweisen. Damit hat sich eigentlich Ihr Antrag erledigt, liebe Kollegen der FDP, dennoch werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen, damit in den dortigen Beratungen der Stand des flächendeckenden Waldbrandschutzes intensiv erörtert werden kann. Danke schön. (Beifall AfD)

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Henry Worm

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Malsch, Fraktion der CDU, das Wort.

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Marcus Malsch CDU

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur ganz kurz zum Waldbrandvorsorgeantrag sprechen. Für den anderen Antrag, den wir hier zusammen beraten, gilt nämlich das Gleiche wie für den AfD-Antrag, den wir im letzten Plenum beraten haben. Er thematisiert die Belastung des Holzmarkts durch die extreme Trockenheit der vergangenen drei Jahre und den damit begünstigten Schädlingsbefall sowie die dadurch angefallenen Schadholzmengen. Alles an sich diskussionswürdige Forderungen für den Ausschuss, aber eben auch Themen, über die wir bereits ausführlich im Ausschuss gesprochen und Erkenntnisse gewonnen haben, Themen, bei denen es zu gegebener Zeit einer Erfolgskontrolle bedarf im Hinblick auf das von der Landesregierung Veranlasste bzw. zur Umsetzung der berechtigten Forderungen. Deshalb wollen wir diesen Antrag auch nicht überweisen, den zur Waldbrandvorsorge schon. Uns interessiert in der Tat, welche Vorsorgemaßnahmen seitens der Landesregierung gegen Waldbrände ergriffen wurden, welche noch ausstehen, wo es vielleicht stockt. Das können wir im Ausschuss dann erfahren, unseretwegen gern im Innen- und im Forstausschuss. Es ist ja so, dass die Landesregierung dem Thema des Waldbrandschutzes, Brand- und Katastrophenschutzes im Aktionsplan Wald 2030 einen ganzen Abschnitt gewidmet hat. Sie hat sich da eine Menge vorgenommen, alles richtig, aber eben auch noch nicht alles erledigt. Nicht nur Feuerlöschteiche hat die Landesregierung im Aktionsplan Wald 2030 in den Blick genommen, das geht weiter über den Ausbau der Rettungspunktnetze, die Kompetenzverbesserung der Beschäftigten von ThüringenForst im Krisenmanagement, die Fortbildung der Einsatz- und Führungskräfte zur Waldbrandbekämpfung. Es geht um ergänzende Waldbrandausstattung für die 115 Löschgruppen- und Tanklöschfahrzeuge, der Katastrophenschutz- und Einsatzzüge und es geht um die Verbesserung der luftunterstützten Brandbekämpfung und einiges mehr. Da interessiert uns schon, welcher Fortschritt seit dem Sommer 2019 erzielt wurde und wo es hapert. Es geht ja manchmal um so Kleinigkeiten wie Haken an Hubschraubern. Ich gehe davon aus, dass der Innenminister einen auf Reserve liegen hat, dass das nicht wieder vorkommt. Aber man sieht ja, welche Themen sich dann tatsächlich auch in der Gesellschaft hochspielen und worum wir uns kümmern müssen, damit die Waldbrandvorsorge nicht an solchen Sachen hapert. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Henry Worm

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin spricht zu uns Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Sehr geehrter Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich werde nicht müde, es immer und immer wieder zu wiederholen: Der Schutz und die Aufforstung unserer Wälder sind die wichtigsten lokalen Maßnahmen, um den Folgen des Klimawandels hier zu begegnen. Eine kluge Waldbrandvorsorge sowie die zügige Beseitigung von Schadholz aus unseren Wäldern gehören zu diesen Maßnahmen dazu. Das hier vorliegende Antragspaket „Das grüne Herz Deutschlands schützen“ erhält meine Zustimmung. Dennoch möchte ich ein paar Anmerkungen machen. Bei der Umsetzung des Antrags sollte nicht nur das THW, sondern der gesamte Katastrophenschutz einbezogen werden, damit die Umsetzung dieses Antrags auch gut ausgestaltet werden kann. Darüber hinaus empfehle ich in diesem Zusammenhang auch, dass die Öffentlichkeitsarbeit zu den Notfall-Apps wie MoWaS und NINA, aber auch zu den Sirenentönen weiter ausgebaut wird. Vielen Dank.

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Henry Worm

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist Frau Dr. Wagler, Fraktion Die Linke.

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Marit Wagler Die Linke

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste, der Wald steht nicht zuletzt durch die Entwicklung in den letzten drei Jahren öfter mal im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Die hohen Ansprüche unserer Gesellschaft an die Artenvielfalt oder die Erholung in Corona-Zeiten und vieles mehr müssen von einem Wald erfüllt werden, der sich aufgrund der Klimaveränderungen für alle Bürgerinnen und Bürger in einem sichtbar schadhafteren Zustand befindet. Im dritten Jahr der Extremwitterungsereignisse stehen wir nun vor großen Freiflächen, vielen aufgelichteten und zerstörten Waldbeständen und millionenfachen kranken Bäumen. Nicht nur die Fichte, auch unsere so standfesten Eichen und Buchen sind geschwächt und sterben in zunehmendem Maße ab. Ein Handeln auf allen Ebenen tut not. Als Folge der Dürrejahre können wir nun sichtbar und fühlbar auch die Auswirkungen des Klimawandels spüren. Thüringen ist nun 2019 mit einer neuen Situation konfrontiert worden: mit großflächigen Waldbränden. Für die Brandbekämpfung in unwegsamem Gelände hatten wir in Thüringen nicht die notwendigen Voraussetzungen. Bayern hatte dann mit dem Einsatz von Löschhubschraubern geholfen. Insgesamt gab es im Bereich der Waldbrandbekämpfung in den letzten zwei Jahren allerlei Verbesserungen, gerade was die Ausrüstung mit Feuerwehrequipment wie Löschrucksäcken und anderer Spezialtechnik angeht. Auch eine entsprechende Handreichung, ein „Handbuch Vegetationsbrandbekämpfung“, unterstützte Feuerwehren, Landkreise und Gemeinden. In der Konsequenz hat das Innenministerium für mehr Löschhubschrauber in Thüringen gesorgt, und ThüringenForst hat die vom Landtag bereitgestellten Gelder genutzt, um alte Flößteiche und andere Stauanlagen im Wald zu ertüchtigen. Der beste Weg, der klimabedingten Vergrößerung der Waldbrandgefahr etwas entgegenzusetzen, ist neben den Klimaschutzmaßnahmen die Verbesserung des Wasserrückhalts im Land. Die Linke hat sich immer dafür eingesetzt, landwirtschaftliche Bewässerungsspeicher zu erhalten und den Grundwasserspiegel zu erhöhen, um das Löschwasserdargebot zu sichern. Jeder Erhalt auch von kleinen Gewässern hilft hier. Auch im Zuge der Gewässerrenaturierung sind bei der Beseitigung von Querbauten Rückhaltemöglichkeiten verloren gegangen, wo wir im Rahmen einer zukünftigen Klimaanpassung für Ersatz sorgen müssen. Die Etablierung von Schnittstellen der technischen und zivilen militärischen Zusammenarbeit und regelmäßige Übungen, wie im Antrag gefordert, sind aus unserer Sicht überflüssig, da bereits Schnittstellen existieren, nämlich die Rettungsleitstellen in Thüringen. Statt zusätzlich Einrichtungen zu schaffen, wäre es viel wichtiger, die Leitstellen zu ertüchtigen und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen bzw. dort zu halten. Diesen Weg gehen die Koalitionspartner aktuell im Zuge der Strukturoptimierung der Leitstellen, wofür 2020 und 2021 insgesamt rund 5,5 Millionen Euro bereitstehen und in den kommenden Jahren weitere 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Im Bereich des Katastrophenschutzes ist es ähnlich. Was aus unserer Sicht hier noch besser gemacht werden kann, ist die Beschaffung einer landeseinheitlichen Stabssoftware für alle Aufgabenträger im Katastrophenschutz sowie eine professionelle einheitliche Einsatzleitsoftware in den Leitstellen. In diese Richtung müsste es gehen. Der FDP-Antrag sieht weiterhin eine Prüfung zu Löschwasserentnahmestellen bis 2020 vor. Hier kommt die FDP aber einfach zu spät. Der Innenund Kommunalausschuss hat erst letzte Woche mehrheitlich eine gemeinsame Anhörung mit Feuerwehr- und Katastrophenschutzverbänden beschlossen, bei denen es um das Verbesserungspotenzial der Löschwasserbevorratung, mögliche Sanierungsmaßnahmen und verbesserte Ausstattungsmöglichkeiten im Bereich der Einsatzkräfte gegenüber den Waldbränden geht. In Thüringen ist der vorliegende Antrag insofern hier sachlich überflüssig, da bereits zum Themenkomplex nicht nur eine fachliche Ausschussbefassung läuft, sondern längst ein Anhörungsverfahren initiiert ist. Darüber hinaus ist die Erweiterung der Löschwasserentnahmestellen bereits Teil des Aktionsplans Wald. Liebe FDP, zu Ihrem Antrag zur Kalamitätsholzbeseitigung kann ich nur sagen: Ein jegliches hat seine Zeit. In den letzten Jahren war es tatsächlich so, dass so viel Holz auf dem europäischen Markt war, dass es dafür keinen Platz, keine Abnahme mehr gab. Aktuell können Waldbesitzer gerade das Borkenkäferholz vom Jahr zuvor noch zu guten Konditionen verkaufen. Die damaligen Diskussionen, Holz in Müllverbrennungsanlagen, Kohlekraftwerken und Ähnlichem loszuwerden, sind vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage völlig überholt. Außerdem hätte man dafür auch noch Geld bezahlen müssen. Für frisches Käferholz bekommt man aktuell bis zu 100 Euro pro Festmeter, und älteres Käferholz bringt allemal noch mehr ein, als der Einschlag kostet. In anderen Regionen Deutschlands und Europas hat man sein Käferholz schon aufgearbeitet, und so werden auch Unternehmerkapazitäten frei und stehen jetzt Thüringen zur Verfügung. Zum Beispiel gibt es Unternehmen aus Österreich und Bayern, die jetzt nach Thüringen kommen. Dennoch ist und bleibt die nachhaltige Forstbewirtschaftung für die Verantwortlichen im Wald defizitär. Das wirkliche Problem in Thüringen ist dort, wo kleinteilige Besitzstrukturen eine effiziente Aufarbeitung des Käferholzes verhindern. Der durchschnittliche Waldbesitzer hat in Thüringen einen Hektar Wald, im schlechtesten Fall noch verteilt auf verschiedene Grundstücke. Wenn nun ein Borkenkäfernest auf verschiedene Waldbesitzer verteilt ist, wo auch gern einmal eine Erbengemeinschaft und unbekannter Waldbesitz darunter sind, wird es schwer. Solche Strukturen machen eine effiziente Borkenkäferbekämpfung schwer bis unmöglich. Hier wäre dann der Schutz des Waldes und seiner Ökosystemdienstleistungen wichtiger als der Schutz des Eigentümers oder das Interesse am maximalen Ertrag. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Alternativantrag der AfD frage ich mich nur: warum nicht zurückziehen oder wenigstens aktualisieren? Alle Welt stöhnt über hohe Bauholzpreise und Sie wollen einen wertvollen Rohstoff, der so viele Jahrzehnte zum Wachsen gebraucht hat, mal eben im Kohlekraftwerk vernichten. Das hat mit Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz gar nichts zu tun. (Beifall DIE LINKE) Wir müssen alles tun, um die wertvollen Fichten, die von Borkenkäfern angeflogen werden, einer ordentlichen stofflichen Verwertung zuzuführen, denn es sind die dicken Stämme und nicht die jungen Bäume, die angeflogen werden. Ihre Holzmarktanalyse ist einfach nicht mehr aktuell. Wir brauchen nicht mehr Lager, der Abfluss des Holzes ist quasi sichergestellt. Wir verkaufen gerade notgedrungen unsere Holzvorräte der nächsten Jahrzehnte. Es gibt gerade eben kein Angebot, sondern einen Nachfragemarkt, und natürlich kam es auch bei ThüringenForst unter Corona zu Einschränkungen im Betriebsablauf, aber bestimmt nicht zum Personalabbau. Einen Neuwert Ihrer Forderungen können wir nicht erkennen. Da Sie diesen Antrag auch für Ihre Corona-Polemik benutzen, ist es Ihnen mit der Thüringer Waldkatastrophe offenbar auch nicht so ernst. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Henry Worm

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner, Fraktion der FDP oder Gruppe der FDP, das Wort.

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Dirk Bergner FDP

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Gruppe der FDP erklärt den Antrag der Fraktion der FDP, und so ist alles in derselben Person. (Beifall Gruppe der FDP) Wer löschen will, braucht Wasser, meine Damen und Herren, und wir meinen schon, dass Thüringen schon ein flächendeckendes Netz geeigneter Wasserreservoirs und Speicher in unseren Wäldern braucht, um den Rettungskräften lange Wege zur nächsten Löschwasserentnahme zu ersparen. In der Vergangenheit gab es schon einen Trend – wenn ich das mal so sagen darf, und ich will das gar nicht mit einem vorwurfsvollen Duktus sagen, das war durchaus unter verschiedenen politischen Farbgebungen so – zum Auflassen, zum Rückbauen von Talsperren. Da möchte ich auch in dem Zusammenhang an das Thema der herrenlosen Speicher erinnern. Das muss aufhören. Wenn ich jetzt die Diskussion höre, dass der Trend sich tatsächlich umkehren lässt, dann ist es gut so. Vor wenigen Jahren haben wir noch diskutiert und da gab es Petitionen und Bürgerinitiativen zum Erhalt der Weidatalsperre, weil es anders geplant war. Wenn die Erkenntnisse weiter gedeihen und auch da parteiübergreifend weiter gedeihen, dann ist das richtig, denn wir brauchen ein Löschwasserdargebot, das größer ist als das, was wir bis jetzt haben, und wir brauchen vor allem auch natürlich Überlegungen zum Thema „Brauchwasser“. Warum nicht Talsperren nutzen, um trockene Wälder zu bewässern, bevor sie sich erst entzünden? (Beifall Gruppe der FDP) Und wir brauchen neue Reservoire. Das können technische Lösungen sein wie Zisternen und Löschwasserleitungen, es sollten aber in meinen Augen natürlich vor allem naturnahe Lösungen sein, wie etwa die Reaktivierung von Teichen und Ähnlichem, die in der Vergangenheit viel zu oft verfüllt worden sind oder die wir haben verlanden lassen, weil keiner mehr die Bedeutung erkannt hat. Ich erinnere an viele alte Fließteiche, die in der Geschichte dazu dienten, Gewässer aufzuhöhen, um Scheitholzflößerei betreiben zu können, auch bei kleinen Gewässern. Da haben wir an einiges anknüpfen können. Und ich gebe auch Kollegen Malsch recht, wenn er an die Rettungspunktnetze und an die Ausstattung der Katastrophenschutzzüge erinnert. Das ist durchaus etwas, was von der Diskussion her in die Ausschüsse gehört. Frau Dr. Wagler, wenn Sie sagen, wir kämen zu spät, möchte ich noch mal darauf aufmerksam machen, wann der Antrag eingestellt worden ist – nämlich im Januar, also weit vor dem Beschluss im Innenausschuss der vergangenen Woche. Und auch der Beschluss zu einer Anhörung erübrigt noch lange nicht, darüber zu diskutieren. Auch das will ich an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich sagen. Ich stimme Ihnen aber auf jeden Fall zu, auch darüber reden zu müssen, dass es auf Abflussvermeidung und Abflusszögerung wieder mehr Augenmerk geben muss. Auch da sind wir wieder beim Thema „Erhalt von Talsperren“, aber auch beim Thema „Renaturierung von Gewässern“. Auch dort gibt es noch viel zu tun, um eben Brandschutz betreiben zu können. Und zwar möchte ich da auch noch einmal auf das eingehen, was Kollege Schütze gesagt hat. Also erst mal, damit wir es im Protokoll auch sauber haben, ist das, was wir hier eingereicht haben, kein Gesetzentwurf, sondern wir haben zwei Anträge eingereicht. Zweitens will ich bei allem Streit immer über die Subsidiarität und für die Entscheidungshoheit von Kommunen darauf aufmerksam machen, dass wir hier über ein Thema reden, mit dem einzelne Kommunen überfordert wären, bei dem Kommunen auch viel zu lange alleingelassen worden sind und immer noch weitgehend alleingelassen werden, was die kommunale Finanzausstattung anbelangt. Wir reden hier von einem Thema, wo wir natürlich den Katastrophenschutz der Kreise und weit auch über die Kreise hinaus brauchen und vor allem die Vernetzung zu Militär, zum Technischen Hilfswerk usw., so wie wir es im Antrag auch beschrieben haben. (Beifall Gruppe der FDP) Herr Schütze, wenn unser Antrag oder unsere Anträge so überflüssig seien, wie Sie behauptet haben, wundert es mich, dass Sie unseren Text mehrheitlich abgeschrieben haben. So schlecht kann es dann doch nicht gewesen sein, weil Sie es dann nicht als nachahmungswürdig empfunden hätten. (Beifall Gruppe der FDP) Der zweite Antrag – und da habe ich natürlich eine andere Meinung als Sie, Kollege Malsch –, den wir hier besprechen wollen, behandelt das Thema „Kalamitätsholz“. Ich zitiere: „Noch nie wurde so viel Borkenkäfer-Schadholz in nur einem Monat registriert: Im Juni stellten Forstwirte in Thüringen 750.000 befallene Festmeter fest. Damit zeigt sich: Entgegen den Hoffnungen im Frühjahr ist die Käferplage in den Thüringer Wäldern keineswegs vorbei.“ So hieß es also im vergangenen Jahr, und es wird auch aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren zu einem Anfall von bisher nicht gekannten Mengen an Kalamitätsholz kommen. Wir reden hier mittlerweile von einer Summe von über 1,4 Millionen Festmetern, und das sollten wir auch nicht bagatellisieren und auch nicht so tun, als hätte sich das Problem quasi von allein erledigt. Wenn man in verschiedene Wälder sieht, ist noch nicht mal eingeschlagen, geschweige denn abgeholt. Wir müssen in der Nutzung vorankommen, und da gebe ich Ihnen schon ein Stück weit recht, Frau Dr. Wagler, nur mit einem anderen Duktus. Wir müssen natürlich vorankommen in der Nutzung und zuerst so, dass es möglichst nicht nur verbrannt werden kann. Da denke ich eben an die Nasslager, die wir ebenfalls in unserem Antrag haben. Diese Nasslager sind dafür notwendig, dass Kalamitätsholz, eingeschlagenes Kalamitätsholz noch so weit zur Nutzung aufrechterhalten werden kann, dass man es beispielsweise auch für die Zellstoffherstellung einsetzt. Wir haben uns beispielsweise in Blankenstein informiert und sachkundig gemacht. Die sagen, ja, sie nehmen es gern, nur wenn es einmal trocken ist, können sie es nicht mehr verwerten. Dafür sind also die Nasslager notwendig, um auch eine höherwertige Wertkette bei diesem schadhaften Holz noch möglich zu halten. (Beifall Gruppe der FDP) Erst dann denken wir an die thermische Verwertung, die aber durchaus wertvoll ist, und wir haben bewusst offengelassen, ob kraftwerkmäßig oder Müllverbrennung oder dezentrale Heizungsanlagen. Also bei dezentralen Heizungsanlagen denken wir natürlich auch an solche Dinge wie Hackschnitzelheizungen, Brikettherstellung und was nicht alles möglich ist. Da sollte sich nur Politik auch nicht zu sehr ins Detail hängen. Das wissen die Leute vor Ort am besten, wo sie ihr Material am ehesten einsetzen und an den Mann bringen können. Ich möchte für beide Anträge – weil ich die Diskussion wirklich für notwendig halte, und wir sollten es nicht einfach parteipolitisch zerreden – der FDPFraktion namens der FDP-Gruppe die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Ich habe von Herrn Kollegen Malsch gehört, auch im Innenausschuss, da gehört Brandschutz durchaus hin, deswegen würde ich das mittragen und ebenfalls beantragen, und ich freue mich dort auf eine weitergehende Diskussion. In diesem Sinne will ich jetzt nicht die Redezeit, die wir heute hier mit 10 Minuten hätten, ausschöpfen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine gute fachliche Diskussion im Ausschuss. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Henke aus der Fraktion der AfD das Wort.

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Jörg Henke AfD

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, auf den Brand- und Katastrophenschutz will ich nur ganz kurz eingehen. Ich bin froh, dass wir es endlich geschafft haben, die Brand- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz zu ertüchtigen, und dass man jetzt dran ist, dort auszubauen und auch die Leute auszubilden, aber die Feuerwehr ist nur so gut wie die ehrenamtlichen Helfer, die man rekrutieren kann, um in der Feuerwehr mitzuhelfen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Aber sie haben doch dem Haushalt gar nicht zugestimmt!) Die Problemlage dürfte unbestritten sein. Wir haben durch Trockenheit der letzten Jahre mit einem massiven Schädlingsbefall der Nadelholzbestände im Freistaat zu kämpfen. Ob jene durch den CO -Aus2 stoß Rot-Chinas oder natürliche Schwankungen des Wetters verursacht ist, steht hier nicht zur Debatte, da wir uns hier in Thüringen nur mit den Folgen auseinandersetzen können und diese für die Zukunft abmildern müssen. Für die Waldbesitzer, seien sie privat oder institutionell, bedeutet die Vernichtung ihrer Baumbestände eine teilweise existenzbedrohende wirtschaftliche Schädigung, da die Investitionen der letzten Jahrzehnte – denn in diesen rechnet man in der Waldwirtschaft – auf der Kippe stehen. Hier muss das Land den Betroffenen unter die Arme greifen, denn der Erhalt unserer Wälder ist von übergeordnetem gesellschaftlichen Interesse. (Beifall AfD) Wie diese Unterstützung konkret aussehen soll, sehen wir von der AfD allerdings etwas differenzierter und haben daher den Ihnen vorliegenden Alternativantrag eingebracht. Unser Antrag legt den Fokus mehr auf die Zukunft, ohne akut notwendige Hilfsmaßnahmen außer Betracht zu lassen. Dazu konkret: Die Verbrennung von Schadholz – jetzt hören Sie zu, Frau Wagler – in Kohlekraftwerken kann nur ein Baustein einer Sofortmaßnahme sein, auch wenn sie nicht ganz ohne Bauchschmerzen zu betrachten ist. Die Ausbreitung von Brennstoffen, sprich die Häckselung, kostet, und die Kraftwerksbetreiber werden mit Sicherheit keine Vorzugspreise zahlen. Ohne Förderung geht also nichts. Abgesehen davon sollte eine thermische Verwertung bei einem wertvollen natürlichen Rohstoff immer nur der letzte Weg sein. Daher muss eine Menge an Holz, die nur noch zur Verbrennung taugt, so klein wie möglich gehalten werden. Ich erinnere mich hier an eine öffentliche Anhörung, als uns die Firma Pollmeier, als ich nachgefragt habe, was man mit dem Käferholz machen kann, gesagt hat, dass man das durchaus zu ordentlichem Bauholz verwerten kann, solange es nicht zu stark geschädigt ist, und dass man es danach auch ordentlich nutzen kann. Man muss sich nur mal darum kümmern. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann gehen Sie mal los mit der Axt!) (Heiterkeit DIE LINKE) Daher können Nasslagerplätze einen Beitrag leisten. Sie benötigen allerdings Platz und Wasser. Dazu müssen die Bedingungen geschaffen werden. Da bin ich bei Herrn Bergner, ich gebe Ihnen da vollkommen recht, das ist auch eine Möglichkeit. Zudem haben wir aktuell 20 Prozent mehr Schadholz als in Normaljahren – auffälligerweise ausschließlich von Fichten. Überdies ist es jetzt nötig, rasch zu handeln, damit sich die Borkenkäferplage nicht noch vergrößert und sich die Käfer nicht wie die Made im Speck im trockenen Schadholz ungestört vermehren können. Hier muss also gehandelt werden, am besten, indem man das Holz schnellstmöglich aus den Wäldern holt und den Sägewerken zuführt. Dies würde einerseits den Waldbesitzern nützen, die von aktuell steigenden Holzpreisen insbesondere für Fichtenholz, plus 35 Prozent gegenüber 2020 – siehe „agrarheute“ –, profitieren könnten und andererseits den Verbrauchern möglicherweise weitere Preissteigerungen bei Bau- und Schnittholz erspart würden. Insbesondere bilden die Punkte 4 und 5 unseres Alternativantrags das nötige Ad-hoc-Umsetzbare ab. Im Übrigen: Wie sehr wir ein gesundes Ökosystem Wald als Wasserspeicher und Schutz von Bodenaerosolen und Hochwasserextremen benötigen, zeigen noch einmal eindringlich die hohen Niederschlagsmengen in diesem Sommer. Allein das Wurzelwerk gesunder Bäume kann bei solchen Ausschlägen die Last bewältigen. So lange aber, wie die Großschadenslagen andauern und langfristig wirkende Maßnahmen des Waldumbaus noch nicht greifen, darf auch der umsichtige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kein Tabu sein. Damit sich Flutkatastrophen wie in Westdeutschland nicht auch bei uns ereignen, sollten wir jetzt alle an einem Strang ziehen und einen nachhaltigen Waldumbau in die Wege leiten. Da bin ich auch wieder bei Herrn Bergner: Der Markt hat es geregelt. Der Antrag lag ein halbes Jahr im Ausschuss oder hier im Plenum. Der Markt hat natürlich gezeigt, dass man dort durchaus auch Sachen zum Positiven regeln kann. Die Waldbauern bekommen mehr Geld, auch wenn das immer noch nicht genug ist, aber wir können den Waldbauern helfen und wir müssen schauen, wie wir evaluieren im Ausschuss, wie umgesetzt wird, was wir beschlossen haben. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Möchte die Landesregierung reden? Frau Ministerin Karawanskij.

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Karawanskij

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anträge, die hier vorliegen, reihen sich in eine ganze Folge von Anträgen zum Thema „Wald in Thüringen“ ein. Ich möchte zu einigen von in den Anträgen formulierten Aussagen auch aus der Perspektive der Landesregierung Stellung nehmen. Wir haben frühzeitig gehandelt und als Thüringer Landesregierung die Weichen gestellt. Bereits 2019 haben wir mit dem Aktionsplan Wald 2030 eine landeseigene Strategie verabschiedet, um entsprechend die Waldschäden sehr zügig zu beseitigen und vor allem die Waldbesitzer aller Eigentumsformen zu unterstützen, Waldforschung zu intensivieren und vor allen Dingen auch für die Schäden dieses Ausmaßes in Zukunft vorzubeugen. Das hat sich gelohnt, denn über die gesamte Schadfläche des Landes gesehen haben wir einen guten Aufarbeitungsfortschritt beim Schadholz und die Landesforstanstalt berät und unterstützt ja hier auch die privaten bzw. die kommunalen Forstbetriebe. Noch mal ein kleiner Rückblick auf die Corona-Pandemie, die natürlich auch nicht an der Forst- und Holzwirtschaft vorbeigegangen ist. Die gravierenden Einschränkungen oder Betriebsschließungen, wie wir sie in anderen Branchen hatten, sind aufgrund der Arbeitsbedingungen, die wir im Wald und Forstbereich haben, wo entsprechende große Produktionsanlagen zur Verfügung stehen bzw. im Freiland gearbeitet wurde, erst einmal glücklicherweise nicht zu verzeichnen gewesen, aber es gab dennoch coronabedingt Einreisebeschränkungen, die dann an einigen Stellen personelle Engpässe bei den forstlichen Lohnunternehmen zur Folge hatten, beispielsweise auch bei den ausländischen Mitarbeitern, die beschäftigt wurden, die vor allen Dingen damit beauftragt waren, das Schadholz mit zu beseitigen, also bei der Beseitigung zu unterstützen. Aber insgesamt kann man sagen, dass das die Forst- und Waldbetriebe weniger betroffen hat als andere Branchen. Insgesamt ist die Geschäftslage der Rundholzbearbeiter nach wie vor sehr gut, der Bau boomt und natürlich verbunden boomt auch der Export, und die Werke verzeichnen einen sehr hohen Rohstoffbedarf. Die Rundholzpreise entwickeln sich deshalb auch aktuell ein Stück weit nach oben, vor allen Dingen beim Nadelholz. Und wir haben ja auch eine fortführende Nachfrage beim Rundholz, da hat ja auch die Suche nach alternativen Verwendungsmöglichkeiten für das Schadholz dann eher eine abnehmende Bedeutung. Wie es jetzt im Antrag gestanden hat, also diese Kohleheizkraftwerke, worauf da abgezielt wird, sind ja auf die Zufuhr von Brennstoffholz gar nicht ausgerichtet. Die müssen dann mit hohem Aufwand umgerüstet werden, das würde sich dann eher nur bei einer dauerhaften Holzzufuhr lohnen. Wir haben eher die thermische Holzverwendung, die, so denke ich, jetzt in Zeiten, wenn man das in einem großen Zusammenhang auch mit den Fragestellungen des Klimawandels trifft, eher eine nachgeordnete Rolle spielen kann. Dass Holz im eigenen Wald dann auch für einen Hausbrand weiter verwendet wird, ich glaube, das ist gang und gäbe, steht auch gar nicht infrage, aber das forstpolitische Ziel, was wir haben, den wertvollen Rohstoff dann tatsächlich eher stofflich zu nutzen, das ist klar, und auch die vom Borkenkäfer befallenen Bäume lassen sich stofflich verwerten.

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Henry Worm

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Karawanskij

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Ich würde gern erst einmal meine Gedanken fortführen. Vielen Dank. Das sind ja doch sehr umfangreiche Anträge und da würde ich gern erst mal fortfahren. Die Landesforstanstalt hat ja im Rahmen der Sonderzuführung der Kalamitätsbewältigung bereits Flächen für Zwischenlager identifiziert und auch eingerichtet, die auch dem Privat- und Kommunalwald offenstehen. Die Landesforstanstalt bemüht sich auch weiterhin, die Flächen, weitere geeignete Standorte zu sichern. Die Nasslagerung, die auch schon im Gespräch war, in der Diskussion, die kommt nicht wirklich in Betracht, weil ja schon eine Qualitätsminderung Bestandteil ist, was das Käferholz betrifft. Es ist eher sozusagen die Bestrebung, dass das aufgearbeitete Rundholz dann auch zeitnah aus dem Wald direkt in die Werke abfließt. Oberstes Ziel, was wir bei der Borkenkäferbekämpfung in der laufenden Kalamität haben, ist natürlich, den Befall einzudämmen. Das umweltfreundlichste Vorgehen ist dabei, frühzeitig zu erkennen, welche Bäume befallen sind, ein zeitnaher Einschlag und das dann auch aus dem Wald herauszubringen noch vor Ausflug der Käferbruten. Die Borkenkäferabschöpfung, also mit Fangholzhaufen, kann dann auch zu Beginn der Borkenkäfersaison örtlich eine Bekämpfungsmöglichkeit sein, dazu braucht man in der Tat ausreichende Arbeitskapazitäten und natürlich auch den Aufbau von entsprechenden Kontrollen. Wir haben zurzeit einen hohen Borkenkäferdurchseuchungsgrad in den Waldbeständen, und darauf muss jetzt auch der Arbeitsschwerpunkt bei den Sanierungsgebieten bzw. bei dem Brutraumentzug liegen. Seit dem Frühjahr 2021 – also seit diesem Frühjahr – haben wir eine deutliche Entspannung im Holzmarktgeschehen, was maßgeblich – ich hatte es gerade schon erwähnt – auf den international boomenden Schnittholzmarkt zurückzuführen ist. Das versetzt auch die Waldbesitzer in eine bessere wirtschaftliche Situation. Es bestehen natürlich Unsicherheiten, inwieweit sich diese günstige Holzmarktlage tatsächlich dann auch längerfristig stabilisiert, das bleibt ein Stück weit abzuwarten. Um noch mal darauf zurückzukommen: Die Landesforstanstalt berät die privaten und kommunalen Forstbetriebe umfassend bei der Schadflächensanierung. Dazu gehört die Kontaktherstellung zu den forstlichen Dienstleistern oder Käufern, die das Schadholz dann auf dem Stock – also im Wald stehend – erwerben und dann selbst einschlagen. Um dann den Holzabfluss aus dem Wald aller Eigentumsformen zu beschleunigen, hat dann auch die Landesforstanstalt entsprechend ihre Kapazitäten auf automatisierte Poltervermessung im Wald ausgebaut. Darüber hinaus werden dann auch die personellen und organisatorisch-technischen Kapazitäten der Landesforstanstalt für die Unterstützung des Nichtstaatswalds auf Grundlage des vorhandenen Waldumbaubudgets deutlich ausgeweitet. Es ist klar, dass nur ausreichend gut qualifiziertes Personal diese Krise bewältigen kann. Insofern bin ich sehr froh, dass der Personalabbau bei der Landesforstanstalt gestoppt ist. Ich freue mich, dass bereits zahlreiche neue Mitarbeiter eingestellt werden können, die dann auch bei der Beratung der Waldbesitzer, bei der Erkennung von Schäden im Wald, aber auch bei den Förderanträgen eine wertvolle Unterstützung leisten können. Zu den Maßnahmen gehört auch eine verstärkte Forschung zum Thema „Waldumbau“. Da haben wir seit vielen Jahren das forstliche Forschungskompetenzzentrum der Landesforstanstalt, welches vor allen Dingen anwendungsbezogen forscht, und das soll auch weiterhin intensiviert werden. Ein zentraler Baustein bei der Bewältigung der Waldkrise in Thüringen ist ja auch die Wiederbewaldung der Schadflächen, wo wir vor allen Dingen auf dem Wege der Naturverjüngung verschiedene Vorteile haben. Um im Rahmen des Klimawandels eine Risikostreuung zu erreichen, brauchen wir da eine optimale Baumartenmischung. Deswegen werden Saat und Bepflanzung von Mischbaumarten dort eine große Rolle spielen, wo diese Effekte nicht über Naturverjüngung erreicht werden können. Das Saat- und Pflanzengut muss natürlich auch vom qualifizierten Personal in den Boden gebracht werden. Ich bin aber sehr froh darüber, dass das in der Vergangenheit nicht nur über qualifiziertes Personal erreicht werden konnte – oder eben auch über die Waldbesitzer –, sondern dass auch zahlreiche freiwillige Helfer und Helferinnen aus der Bevölkerung die Waldbesitzer bei der Waldwiederaufforstung unterstützen konnten. Ich glaube, da zeigt sich auch ein Stück weit, wie sehr und wie stark die Verbundenheit der Thüringerinnen und Thüringer mit ihrem Wald ist. Aufgrund der gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b geht es ja noch um das Thema „Waldbrandvorsorge“. Das liegt eigentlich in der Ressortzuständigkeit des Innenministeriums. Aber ich möchte darauf auch mit Antwort geben – so haben wir uns auch verständigt –, denn der Klimawandel stellt ja nicht nur die Forstverwaltung, sondern auch die zuständigen Behörden zur Gefahrenabwehr für unsere heimischen Wälder vor Waldbränden seit einigen Jahren vor neue Herausforderungen, wobei die Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden eine gemeinsame Aufgabe von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten ist, wir hatten es ja jetzt auch schon in der Debatte. Es kommt deshalb darauf an, dass vor allen Dingen alle Verwaltungsebenen Hand in Hand zusammenarbeiten. Die Koordinierungsfunktionen spielen dabei eine wichtige Rolle, damit da auch gerade die übergeordneten Ebenen eine zentrale Rolle einnehmen. In dem Antrag steht hier etwas von einer Schnittstelle zur Verbesserung der Reaktionsgeschwindigkeit bei den Waldbränden. Ich muss an der Stelle einfach sagen, dass da natürlich die Zentralen Leitstellen diese Rolle übernehmen, auch wenn es um Unterstützungsleistungen geht. Weiterhin bei Polizei, THW oder wenn es dann auch entsprechend um die Anforderung von Bundeswehr geht, sind da entsprechend die verschiedenen Verwaltungsebenen über die jeweiligen Verbindungskommandos der Bundeswehr beispielsweise schon verbunden. So hat eigentlich jede örtlich zugewiesene Zentrale Leitstelle dann auch eine wesentliche Koordinierungsfunktion. Diese Dinge sind auch ein Stück weit eingeübt. Gemäß dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben ja auch die Landkreise und die Gemeinden regelmäßig Übungen zur Vorbereitung der Maßnahmen, was jetzt auch Verhütung und Bekämpfung betrifft. Darüber hinaus gibt es die Vorgabe, die Katastrophenschutzpläne entsprechend aufzustellen, zusammenzuwirken und diese dann auch zu aktualisieren. Vielleicht noch mal als Blick: Seit 2016 gab es insgesamt 33 Katastrophenschutzübungen zum Thema „Waldbrand“, die durchgeführt worden sind, die neben den Gemeinde- und Landkreisebenen regelmäßig auch bei den Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten, bei der Polizei, dem THW und bei der Bundeswehr integriert sind. Wir haben natürlich als Land auch in diesem Rahmen Unterstützungsmöglichkeiten im Katastrophenschutz. Ich könnte jetzt beispielhaft nicht nur von den Vorrichtungen bei den Polizeihubschraubern im Jahr 2019 sprechen, Feuerlöschrucksäcke, die Patschen, die 2019 beschafft worden sind. Ich könnte noch weiter zu den fünf Wassertransportanhängern berichten. Aber es werden natürlich weiterhin Tanklöschfahrzeuge und Löschgruppenfahrzeuge bereitgestellt. Wir haben darüber hinaus noch vier dezentrale Katastrophenschutzlager. Weil es jetzt in der Debatte auch noch mal eine Rolle gespielt hat, worüber ich sehr dankbar bin: Wir haben, wenn man jetzt, was die Wasserreservate und die Versorgung damit betrifft, 974 Löschwasserentnahmestellen in allen Waldeigentumsformen erfasst – das noch mal als Ergänzung zu den Zahlen, die bereits vorher genannt worden sind. Auch der Aktionsplan Wald sieht den weiteren Ausbau der Löschwasserentnahmestellen vor. Das konnte in den Jahren 2019/2020 bereits weiter ausgebaut und ertüchtigt werden. Und wir planen innerhalb der Landesregierung zwischen den fachlichen Ressorts einen weiteren Austausch zur Weiterentwicklung des Waldbrandschutzes in Thüringen, diesen auch zu etablieren. Ich denke, einer besonderen Berichtspflicht an den Landtag bedarf es aus unserer Sicht nicht wirklich, weil diese Berichterstattung ohnehin regelmäßig in den Landtagsausschüssen erfolgt. Ich denke, uns ist es schon gelungen, aufgrund der doch gewaltigen Anstrengungen aller Waldbesitzer/-innen in Thüringen und auch der Landesregierung die Maßnahmen, die wir bislang ergriffen haben, ein Stück weit diese flächige Katastrophe im Thüringer Wald, die am Horizont gegebenenfalls droht, zu verhindern. Ich denke, wenn wir den Weg gemeinsam weitergehen, bin ich zuversichtlich, dass wir die Wälder in Thüringen zukunftsfest machen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Herr Bergner, Sie hatten noch eine Frage? (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Mittler- weile ist sie Ministerin!) Entschuldigung, ja, Frau Ministerin. (Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Jetzt ist es eine Wortmeldung!) Gut, dann bitte.

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Dirk Bergner FDP

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank, Herr Präsident. Da ich das so aufgefasst hatte, dass ursprünglich die Anfrage nicht zugelassen worden ist und sich in der Rede ein bisschen mehr ergeben hatte, habe ich mich noch mal zu Wort gemeldet, meine Damen und Herren. Ich möchte sagen, Frau Ministerin, Ihre Ausführungen zu Holz als Energiequelle habe ich jetzt gerade etwas verwunderlich gefunden. Ich will mal so sagen, wir haben beispielsweise mit Hackschnitzelheizungen ganz moderne Heizungen mit besten Abgaswerten, und Holzheizungen an sich sind ja auch CO -neutral, weil Holz nur das CO freisetzen 2 2 kann, was es vorher gebunden hat. Insofern würde es mich verwundern, wenn sich ausgerechnet die Forstministerin als Gegnerin von Holz als erneuerbarer Energie erweisen sollte. Ich hoffe, dass ich Sie da missverstanden habe. Zur Frage der Kohlekraftwerke: Ich habe bewusst in meiner Rede gesagt, dass ich jetzt nicht zentral nur auf eine Lösung fokussiere, sondern dass wir bewusst den Bogen etwas breiter gespannt haben, weil wir der Meinung sind, dass man das auch den Fachleuten vor Ort überlassen sollte. Aber ich möchte auch auf eines aufmerksam machen: Kohlekraftwerke haben seit vielen Jahren ganz nebenbei auch Müll mit verbrannt. Das heißt also, es ist erwiesen, dass sie in der Lage sind, mehr zu verbrennen als nur Kohle. Ich könnte mir vorstellen, dass das dann nicht so dramatisch sein kann, wenn das Holz in gewissen Chargen entsprechend aufgearbeitet ist, um das mit zu verarbeiten. Ich rede bewusst von Schadholz, wenn denn der Weg zum Kohlekraftwerk nicht zu weit ist, wie das in Ostthüringer Wäldern der Fall sein könnte, etwa im Altenburger Land. Insofern glaube ich, dass wir die Diskussion doch führen sollten. Was die Ausführungen zum Brandschutz anbelangt, zeigt doch beispielsweise ein Großereignis wie an der Bleilochtalsperre, dass es kein Fehler sein kann, wenn eine bessere Koordination und vor allem eine bessere Ausstattung vorhanden wären. Ich habe ausdrücklich großen Respekt vor den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks, die diese Arbeit auch überwiegend ehrenamtlich leisten. Aber sie dürfen nicht alleingelassen werden. Deswegen werbe ich noch einmal eindringlich dafür, dass wir diese Diskussion auch in den Ausschüssen führen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen, zuerst zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/2596. Das ist der Tagesordnungspunkt 8 a, Waldbrandvorsorge neu denken. Wenn ich richtig gehört habe, ist die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Herr Montag, ist das korrekt? Also Forst und Kommunal. Gab es noch eine Ausschussüberweisung? Nein. Gut, dann stimmen wir über die beiden Ausschussüberweisungen ab. Wer ist dafür, dass der Antrag unter Tagesordnungspunkt 8 a an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und die Einzelabgeordnete Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Nein, das sehe ich nicht. Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Dann ist der Antrag einstimmig an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dann stimmen wir zweitens über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer ist für die Überweisung an diesen Ausschuss? Das sind ebenfalls wieder alle Fraktionen, die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Gibt es Enthaltungen? Nein, das sehe ich nicht. Gegenstimmen? Ebenfalls nicht. Damit ist dieser Antrag auch einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Wir müssen jetzt noch darüber abstimmen, welcher Ausschuss federführend sein soll. Gibt es Vorschläge? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten!) Es wird vorgeschlagen, den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuss zu bestimmen. Wer ist dafür, dass der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend wird? Das sind wiederum Stimmen aus allen Fraktionen, von der Gruppe der FDP und auch Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Nein, das sehe ich nicht. Enthaltungen? Ebenfalls nicht. Dann ist der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten der federführende Ausschuss. In der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 8 b geht es zuerst um die Drucksache 7/2597 – Neufassung –. Das ist der Antrag der Fraktion der FDP „Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten“. Ich muss noch mal fragen: Sind dort die gleichen Ausschüsse gewünscht? (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Welcher Antrag?) Der Antrag unter 8 b „Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten“. Also welcher Ausschuss? (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Dann die gleichen!) Die gleichen, gut. Dann stimmen wir ebenfalls über die Ausschussüberweisung ab. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag nicht überwiesen. Wir stimmen dann zweitens über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer ist dafür, diesen Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen? Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der AfD und Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Enthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist auch dieser Antrag nicht überwiesen. Wir stimmen jetzt über den Antrag ab. Wer dafür ist, diesen Antrag anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Es geht immer noch um den Tagesordnungspunkt 8 b. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: 8 a!) Nein, wir sind jetzt bei b und stimmen über den Antrag der Fraktion der FDP ab. So. Ich sehe, es stimmt die Gruppe der FDP zu. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Enthaltungen? Von der Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2759 ab. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist doch alles aufgeschrieben! Sie müssen nur vorlesen!) Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2655 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Lüftungspause!) Lüftungspause ist nach meiner Rechnung 18.05 Uhr. Also wir können schon noch diskutieren. Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

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Dirk Bergner FDP

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielleicht wäre es tatsächlich besser gewesen, ich hätte mich auf die Digitalisierung verlassen und nicht nach dem Papier gesucht. Aber es geht, wie Sie richtig erkannt haben, Herr Kollege, wieder einmal um die Digitalisierung in Thüringen. (Beifall Gruppe der FDP) Und wieder einmal steht die FDP hier vorne – und das wird mit Blick auf die Tagesordnung auch immer öfter passieren – und bemängelt, dass Thüringen zu langsam ist. (Beifall Gruppe der FDP) Dieser Antrag wurde am 3. Februar 2021 von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Der Anlass war, dass zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr über einen Vorschlag der FDP beraten – in Anführungsstrichen, sage ich mal – wurde, wie man digitale Sitzungen in Gemeinderäten und Kreistagen ermöglicht. Das Ministerium verwies damals in einem Artikel vom 25. März 2020 im Magazin „KOMMUNAL“ auf das Eilentscheidungsrecht der Bürgermeister und Landräte, und das alles während der ersten und zweiten Welle der Corona-Pandemie, in der das öffentliche Leben und damit auch Sitzungen von Kommunalparlamenten weitgehend stillgelegt waren, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Kommunal- parlamente?) – ja, erlauben Sie mir das umgangssprachlich, Frau Kollegin –, während in Thüringen Onlineschooling, wenn auch eher schlecht als recht, Onlinestudium oder Personalvertretungssitzungen sowie Sitzungen verschiedener Gremien hier im Landtag digital stattfanden. Damit, dass der Entwurf der FDP für digitale Kommunalparlamente – ich verwende den Begriff trotzdem – durch einen von CDU und Rot-Rot-Grün zusammengeschusterten Über-Nacht-Kompromiss weggewischt wurde, haben Sie damals auch Telefonkonferenzen, Umlaufbeschlüsse insbesondere bei Unmöglichkeit digitaler Sitzungen und eben auch diesen Antrag hier, der bei Ihrem Entwurf wenigstens die datenschutzrechtlichen und technischen Voraussetzungen an die Verantwortlichen in allen Thüringer Kommunen sicherstellen sollte, weggewischt. Denn genau diesen Antrag, über den wir heute hier beraten, meine Damen und Herren, hatte die FDP-Fraktion auch schon zu der Änderung der Thüringer Kommunalordnung im März hier im Hause gestellt. An der Aktualität der Forderungen in diesem über sieben Monate alten Antrag ändern auch die zwischenzeitlich vom Innenministerium herausgegebenen Handlungsempfehlungen nichts. Denn – und da muss man schon sagen, dass das leider so ist – es sind immer noch keine Leitfäden und Handlungsempfehlungen für digitale Sitzungen herausgegeben worden, keine Empfehlungen für Tools und Anwendungen, keine Vorgaben zur Öffentlichkeitsherstellung wie auch der Herstellung der Nichtöffentlichkeit. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!) Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der FDP möchte all diese offenen Fragen klären. Deshalb ist er heute wie vor sieben Monaten aktuell, wichtig und richtig und, Herr Kollege, Sie können mich ja eines Besseren belehren, wenn Sie recht haben sollten, würde es mich freuen. Insofern freue ich mich auf eine interessante, fachliche Diskussion wieder einmal zum Thema „Digitalisierung“. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Vielen Dank, Herr Bergner. Es hat jetzt Abgeordneter Bilay von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, ich muss es wiederholen, denn bisher haben Sie es noch immer nicht gehört, verstanden – wie auch immer. Ich will es noch mal betonen: Ihr Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Kommunalordnung ist nicht mal an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen worden. Es gab gar keine Anhörung. Es war am Ende die Linke-Fraktion, die zu Ihrem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung die Rückverweisung an den Innenund Kommunalausschusses beantragt und durchgesetzt hatte, damit Ihr FDP-Gesetzentwurf gemeinsam mit den Gesetzentwürfen von der CDU und dem Gesetzentwurf von Linke, SPD und Grüne überhaupt eine Chance zur Beratung hatte. Insofern ist es richtig, wenn Sie sagen, dass es über einen Zeitraum von zehn Monaten beraten wurde. Hätten wir diesen Antrag auf Verweisung in der zweiten Lesung nicht gestellt, wäre Ihr Antrag sofort abgeblitzt. Insofern jammern Sie nicht immer so rum, sondern erkennen Sie einfach mal an, dass wir Ihnen überhaupt die Chance gegeben haben, Ihren Gesetzentwurf in die Anhörung zu bringen. (Beifall DIE LINKE) Und, Herr Bergner, ich will Ihnen jetzt nur mal kurz in der Chronologie Folgendes vortragen: Das Gesetz, worauf sich am Ende die Koalition Rot-RotGrün und die CDU nicht in einer Nachtsitzung, sondern in einem offiziellen parlamentarischen Gremienverfahren im Innen- und Kommunalausschuss verständigt hatten, ist am 11. März dieses Jahres hier im Landtag beschlossen worden. Am 23. März, also unverzüglich, hat die Landtagspräsidentin das Gesetz ausgefertigt. Am 31. März war die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt und am nächsten Tag, dem 1. April, ist das Gesetz in Kraft getreten. Bereits am 13. April, also reichlich zwei Wochen später, hat das Innenministerium als zuständiges Ressort den Kommunen die entsprechenden Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt. Nach meiner Kenntnis – das können Sie gern korrigieren – war Eisenach die erste Kommune, die bereits am 4. Mai dieses Jahres über eine Videokonferenz die erste digitale Sitzung überhaupt in einer Kommune in Thüringen durchgeführt hat. Es kann auch sein, dass andere Kommunen früher waren. Aber zumindest von Eisenach weiß ich das, weil sich die Oberbürgermeisterin schon im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit der Kommunalaufsicht abgestimmt hat, wie dieses Verfahren rechtssicher auszugestalten ist. Sie haben es erwähnt, ich habe es auch gesagt: Bereits am 13. April hat das Innenministerium sehr detailliert – auf 14 Seiten – Anwendungshinweise zur Umsetzung der Kommunalordnung, die wir damals im Frühjahr beschlossen hatten, an die Kommunen herausgegeben. Ich will nur mal auszugsweise darauf eingehen. Es wurde umfangreich dargestellt, dass nur in außergewöhnlichen Krisensituationen überhaupt von der Möglichkeit einer digitalen Ratssitzung Gebrauch gemacht werden kann und dass bestimmte technische Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Es wurde sogar explizit darauf hingewiesen, dass zur Feststellung einer solchen Krisensituation, einer außergewöhnlichen Notlage, zum Beispiel die tagesaktuellen Infektionszahlen in der Region zu berücksichtigen sind, dass auch abgewogen werden muss, ob man nicht vielleicht auf einen größeren Sitzungssaal oder raum, in eine Turnhalle oder wie auch immer ‑ ausweicht, um doch noch eine Präsenzsitzung durchführen zu können. Es wurde sogar empfohlen, die Möglichkeit einer digitalen Sitzung auch noch mal mit den örtlichen Gesundheitsämtern abzustimmen, wenn andere Räume nicht möglich sind. Es wurden detaillierte, umfangreiche Hinweise an die Kommunen gegeben, wie die Einladungen und die Öffentlichkeit zu gestalten sind. Es wurde sogar der Hinweis gegeben, dass selbst zur Herstellung des Benehmens der Tagesordnung digitale Sitzungen stattfinden können, dass das Benehmen sogar im Umlaufverfahren hergestellt werden kann. Was wollen Sie noch mehr? Selbst diese Hinweise sind gegeben worden. Es wurden technische Anforderungen für die Kommunen bereitgestellt, auf die zu achten ist. Es wurde sogar für Störungen der Hinweis gegeben – da können Sie jetzt lachen –, (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ich habe nicht gelacht!) dass der Sitzungsleiter und die Mitglieder in den Gremien während der Sitzung ein Telefon dabeihaben sollen, damit sie gegebenenfalls den Sitzungsleiter anrufen können, wenn die Videoschaltung nicht funktioniert. Sie können ja noch sagen, dass man noch hätte reinschreiben können, notfalls solle man ein Fax schicken. Das ist mir auch egal. Aber es wurden konkrete Hinweise gegeben, wie Störungen zu beheben sind. Das ist auch wichtig. Wir haben die digitale Ratssitzung ja eingeführt, um insbesondere in Krisenzeiten wirksame Beschlüsse zu ermöglichen, denn darum geht es: Beschlüsse fassen zu können, und zwar wirksam fassen zu können. Deshalb wurde sehr umfangreich und detailliert ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Beschlüsse wirksam werden können. Und weil Sie das auch als Frage in Ihrem Antrag aufgeworfen haben: Es wird auch darauf hingewiesen, dass sogenannte Hybridsitzungen möglich sind. Es ist auch möglich, dass ich die Sitzung sehr wohl im Landratsamt oder im Rathaus mit einem digitalen Endgerät oder am Computer der Kommune nachverfolgen kann, dass ich also dadurch auch die Möglichkeit habe, digital an der Sitzung teilnehmen zu können, wenn ich privat vielleicht keine eigene Technik, kein mobiles Endgerät habe und die Kommune das aus welchen Gründen auch immer auch nicht bereitstellen kann. Und auch weil Sie das eben hier gesagt haben: Das Innenministerium hat auch sehr umfangreich auf die Belange des Datenschutzes hingewiesen. Es hat sogar Hinweise gegeben, wo man im Internet unter welchen Links, auch bundesweit, entsprechende Hinweise von anderen Datenschutzbeauftragten der Länder einsehen kann. Das Land hat sogar Hinweise gegeben und ein konkretes Angebot für die Kommunen gestaltet, die keine eigene technische Lösung haben, Videokonferenzsysteme auf einer Plattform des Landes mitzunutzen. Ich kann am Ende nur feststellen: Was Sie hier vor längerer Zeit erklärt haben, war schon damals nicht aktuell und überflüssig. Um die Kommunen nicht zu verunsichern, um die Öffentlichkeit nicht zu täuschen und dem Landtag die Möglichkeit zu geben, über wirklich wichtige Dinge zu beraten und zu entscheiden, wäre das Beste im Interesse aller gewesen, Sie hätten den Antrag zurückgezogen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Vielen Dank, Herr Bilay. Es spricht nun Abgeordneter Walk von der Fraktion der CDU.

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Raymond Walk CDU

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dirk Bergner, ehrlich gesagt, habe ich bis heute damit gerechnet, dass die FDP ihren Antrag zurückzieht. Ich will das auch gern begründen. Schon die Aufnahme umgangssprachlicher Bezeichnungen in Ihrem Antrag wie „Kommunalparlamente“ – Sie haben es an den Zwischenrufen gehört – spricht nicht dafür, dass Sie das sehr akribisch vorbereitet haben. (Beifall CDU) Als ehemaliger Bürgermeister wissen Sie das natürlich. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Die Antwort, die ich hätte, wäre einen Ordnungsruf wert!) Ich will es nur noch einmal sagen, weil sich das so ein bisschen eingeschliffen hat, von „Kommunalparlamenten“ zu sprechen. Die Gesetzgebungskompetenz ist die Befugnis jedes Hohen Hauses. Die Gesetzgebungskompetenz steht Vertretungsorganen gerade nicht zu. Aber das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist die Tatsache, dass dieser Antrag komplett ins Leere läuft und inhaltlich überholt ist. Ich will Ihnen, Kollege Bergner, weil wir uns lange kennen, zugutehalten, dass die Intention des Antrags nachvollziehbar ist, dass die kommunale Familie bei der Umsetzung der neuen ThürKO nicht alleingelassen wird, ohne dass man seitens des Innenministeriums dabei hilft, das praktikabel umzusetzen. Aber es ist – wie bereits ausgeführt – inhaltlich überholt. Ich will die Zeitabläufe noch mal kurz darstellen, damit man das im Kontext verstehen kann. Die Corona-Pandemie hat uns im letzten Jahr gezeigt, dass wir für Ausnahmesituationen in der ThürKO außerhalb des Eilentscheidungsrechts des Bürgermeisters nach § 30 ThürKO nicht die hinreichenden Regelungen haben. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, eine Änderung auf den Weg zu bringen. Die sollte schlank sein und die Kommunen nicht überstrapazieren, belasten. Das Ganze ist schon über anderthalb Jahre her. Am 8. Mai des letzten Jahres haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollten das schmal haben, auf der anderen Seite aber auch pandemiesicher und – wie gesagt – ohne die vor Ort handelnden Bürgermeister und Landräte zu überfordern. (Beifall CDU) Inzwischen, das ist klar, haben wir am 11. März unseren Gesetzentwurf in Drucksache 7/869 beschlossen, interessanterweise gegen die Stimmen Ihrer damaligen Fraktion und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Zwei Monate später – Kollege Bilay hat es angesprochen – kamen dann die Anwendungshinweise. Ich muss mal sagen, die CDUFraktion steht ja nicht im Verdacht, die Landesregierung unbegründet zu loben, in dem Fall das Thüringer Innenministerium oder den Innenminister. Aber auch hier im Hause gilt: Was wahr ist, muss wahr bleiben. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Hört, hört!) Da will ich nur noch einmal kursorisch sagen, was in diesen Anwendungshinweisen – ich habe sie auch dabei, insgesamt 14 Seiten waren es – doch sehr kleinteilig und detailliert geregelt war, nämlich die Feststellung von Notlagen nach § 36a, die Einladung zu einer Sitzung nach § 36a, die Sitzungsleitung selbst bei technischen Störungen, die Auslegung der Frage, wann man beschlussfähig ist, die Frage der Öffentlichkeit – was Sie ja angezweifelt haben; auf Seite 8 steht es, eine ganze DIN-A4Seite, Öffentlichkeit in Sitzungen nach § 36a – oder auch die Herstellung der Öffentlichkeit im Umlaufverfahren. All das ist detailliert geregelt. Nicht zuletzt die Schaffung der technischen Voraussetzungen, die Verantwortungsbereiche und auch der von Ihnen erwähnte Datenschutz nach § 36a Abs. 3 Satz 2 sind geregelt worden. Ich finde – damit will ich es bewenden lassen –, eine sehr hilfreiche und weiterführende Handlungsreichung für die Kommunen vor Ort. (Beifall CDU) Ich will vielleicht noch einen Punkt aufgreifen. Warum ich auch nicht verstehe, dass dieser Punkt nicht abgesetzt ist: Weil wir uns natürlich noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung gesetzt haben. Wir haben gefragt: Habt Ihr denn aus eurer Sicht noch Punkte, die zu regeln sind? Die sagen eindeutig: Nein, wir sehen keinen Handlungsbedarf. Vielmehr sagte uns der Gemeindeund Städtebund – das ist mein letzter Satz –, dass gegenwärtig sogenannte Musterhauptsatzungen vom Gemeinde- und Städtebund gemeinsam mit dem Thüringer Innenminister erarbeitet werden. Die beschäftigen sich mit allerlei Fragen, aber insbesondere auch mit der Frage der digitalen Ratssitzung nach § 36a ThürKO. Wir können davon ausgehen – das erörtern wir immer wieder auch im Innen- und Kommunalausschuss –, dass diese Handlungsanweisungen vorgestellt bzw. dann veröffentlicht werden. Insofern ist klar – und damit möchte ich schließen –, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Danke, Herr Walk. Es spricht nun Abgeordneter Sesselmann von der Fraktion der AfD.

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Robert Sesselmann AfD

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, 18.05 Uhr wäre die Lüftungspause gewesen, deswegen versuche ich mich etwas kürzer zu fassen. Der Antrag der damaligen FDP-Fraktion stammt aus dem Februar 2021. Das ist auch aus unserer Sicht leider schon etwas überholt. Daran ändert auch nicht, dass Sie heute noch mal eine entsprechende Neufassung hier ins Parlament eingereicht haben. Die Eckdaten wurden bereits ausführlich benannt und – Herr Walk hat es gesagt – im Wesentlichen gibt es vom Gemeinde- und Städtebund und vom Landkreistag Ausarbeitungen. Es ist auch im Rahmen des Artikels 28 Abs. 2 die kommunale Selbstverwaltung dafür zuständig, sich um solche Angelegenheiten letztendlich zu kümmern, und nicht die Exekutive, die Landesregierung. Kurz zu diesen einzelnen Punkten, die Sie in Ihrem Antrag ansprachen: Wir haben die Gesetzeslage entsprechend ab 01.04. – wie das Herr Bilay gesagt hat – geändert. Die §§ 30 und 108 Thüringer Kommunalordnung sind an die neuen Beratungs- und Beschlussformen in Notlagen angepasst worden. Das ist geregelt worden. Diese Eilentscheidungsfragen stellen sich aus unserer Sicht in dem Fall nicht mehr. Herr Walk hat es auch angesprochen. § 36a ist eingeführt worden mit den Fragen der Videokonferenzen, wie sie durchzuführen sind. Wir haben den § 40 der Thüringer Kommunalordnung aufgenommen, in dem auch entsprechend für Katastrophenfälle, Pandemien usw. usf. Definitionen für die Notlage vorliegen. Wie gesagt, § 40 Thüringer Kommunalordnung regelt die Umlaufverfahren. Die faktischen Voraussetzungen oder besser die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von Videokonferenzen auch in Form von Hybridsitzungen, also Sitzungen, in denen einzelne Mitglieder aus einem Sitzungsraum der Gemeinde zugeschaltet werden, haben dabei die Kommunen sowie die einzelnen Gemeinderatsmitglieder sicherzustellen. Das ist der Ausfluss des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Dies, sehr geehrte Damen und Herren, ergibt sich aus den insgesamt 14-seitigen Anwendungshinweisen des Thüringer Innenministeriums vom 13.04.2021, welche dem Gemeinde- und Städtebund sowie dem Landkreistag überlassen und an die Kommunen weitergeleitet wurden. Wahlen und sonstige geheime Abstimmungen können ebenso weder per Videokonferenz noch im Umlaufverfahren durchgeführt werden. Das wurde auch explizit in § 36a Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung geregelt. Im Ergebnis dessen bedarf es aus unserer Sicht keiner weiteren Ausführungen und Erläuterungen der Gesetzeslage durch Leitlinien und Vorgaben. Das ist auch rechtstechnisch der falsche Begriff. Die Exekutive kann entsprechende Verordnungen und Richtlinien erlassen und weniger Leitlinien und Vorgaben. Weitere flankierende Maßnahmen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, um im Falle einer Beschlussfassung schnellstmöglich eine einheitliche rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten, sind daher nicht mehr notwendig. Wieder einmal zeigt die FDP, dass deren Anträge überflüssig und geeignet sind, das Parlament von wichtigen Grundsatzentscheidungen abzuhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Vielen Dank, Herr Sesselmann. Die Landesregierung in Person des Ministers Maier hat mir gerade signalisiert, dass sie auf ihren Redebeitrag verzichtet. Deswegen sehe ich jetzt die Chance, doch vor der Lüftungspause diesen Tagesordnungspunkt noch abzuschließen. Herr Bergner, halten Sie Ihren Beitrag noch? Bitte.

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Dirk Bergner FDP

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Herr Bilay, etwas scherzhaft: Ich hatte nicht gelacht, geschweige denn Sie ausgelacht, ich habe böse geguckt. Das war scherzhaft. Herr Präsident, vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich möchte doch noch einmal auf die Dinge eingehen, die gesagt worden sind. Denn nach dem, was uns aus dem kommunalen Bereich gespiegelt wird, ist es eben nicht so, dass brauchbare Leitlinien vorlägen. Ich behaupte, es fehlt auch seit acht Monaten, und zwar fehlen Handlungsempfehlungen des Innenministeriums, welche Meeting-Software Daten- und Rechtssicherheit auch für Sitzungen der kommunalen Gremien, der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage, herstellt. Ich will mal eines sagen, Herr Kollege Walk: Wir sollten uns hier nicht in akademischen Deutungen verlieren, was nun Gemeinderäte und Kreistage sind. „Parlare“ kommt von Sprechen und ich hoffe doch auch, dass auch bei Ihnen in Gemeinderäten und in Kreistagen miteinander gesprochen wird. Ich habe als Abgeordneter zwischenzeitlich bereits eine Frage an den Datenschutzbeauftragen geschickt und dessen Antwort an die Verantwortlichen weitergeleitet; vier Fragen an Herrn Dr. Hasse, davon zwei die Feuerwehren betreffend und zwei zu kommunalen Gremien – ehe wir die Diskussion wieder neu aufmachen. Es kam eine Antwort – daran kann man sich ein Beispiel nehmen – binnen weniger Wochen, und zudem haben wir Kontakt zu den Spitzenverbänden aufgenommen. Auch hier kam die Rückmeldung – und da haben wir eine andere Antwort, Herr Kollege Walk, nämlich beispielsweise vom Landkreistag –, dass da durchaus noch sehr viel Luft nach oben für bessere Rahmenbedingungen ist. Ich möchte auch an das offene Schreiben der VG Kranichfeld an den Innenminister erinnern – das müsste auch Ihnen vorliegen –, die im Mai in diesem offenen Brief mitteilte, dass das Studium der Orientierungshilfen leider keine Erkenntnis brachte, welches der zahlreichen Videokonferenzsysteme sie als Verwaltung ihren Gemeinden als rechtssicher empfehlen kann. Ich zitiere daraus: Mit anderen Worten, es ergeben sich daraus mehr Fragen und Bedenken als Antworten – so die Rückspiegelung aus der Praxis. Da muss man leider feststellen, dass trotz des Antrags der Fraktion der FDP und trotz des Schreibens der VG Kranichfeld eben immer noch keine Gespräche des Ministeriums mit den Spitzenverbänden und vermutlich auch nicht mit dem Datenschutzbeauftragten stattgefunden haben, zumindest aber nicht – wie das im Antrag gefordert wird – eine gemeinsame Lösung für alle Thüringer Kommunen ausgearbeitet wurde. Meine Damen und Herren, dieser Antrag flankiert die rechtliche Normierung digitaler Sitzungen in den Kommunen. Er greift die Fragen eines von den Grünen beauftragten Rechtsgutachtens auf und berücksichtigt die Anmerkungen der kommunalen Spitzenverbände aus den Anhörungen. Deswegen bitte ich um Zustimmung, sofern Sie ernsthaft für digitale Sitzungen sind. Und sollten Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von Union und R2G, allerdings an der Ansicht festhalten, dass die Gemeinderäte und Kreistage über das Eilentscheidungsrecht der Bürgermeister und Landräte in Katastrophenfällen wie der Pandemie weiter ausgeschlossen werden sollen, dass es keiner Rechtssicherheit bei digitalen Sitzungen oder eben gar keiner digitalen Sitzungen in kommunalen Gremien bedarf, wenn Sie wollen, dass Thüringen weiterhin Schlusslicht bleibt, dann verhalten Sie sich so, wie ich das hier wahrgenommen habe, denn dann ist eine Ablehnung des Antrags nur konsequent. (Beifall Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch zu dem, was Herr Sesselmann gesagt hat, etwas sagen. Die AfD hat im Innenausschuss genau zu diesem Thema auch einen Selbstbefassungsantrag gebracht, wo mir nur die Frage bleibt, warum, wenn das alles so überflüssig wäre, wie Sie heute behaupten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Vielen Dank, Herr Bergner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung hat auf ihren Redebeitrag verzichtet. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wurde Ausschussüberweisung beantragt? Das habe ich nicht vernommen – also nicht. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab, und zwar noch mal der Hinweis: Wir stimmen über die Neufassung des Antrags vom 23.09.2021 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der AfD. Wer enthält sich? Es enthält sich Frau Dr. Bergner. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir gehen nun in die Lüftungspause. Die Sitzung wird um 18.35 Uhr fortgesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2717 Wünscht die FDP das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache, und als Erste erhält Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP das Wort. Einen Moment müssen wir noch warten, denn die Schriftführerin ist noch nicht da. Vielen Dank. Dann bitte, Frau Baum.

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Franziska Baum FDP

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Sehr geehrter Herr Schriftführer, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, Sie haben alle darauf gewartet, wir reden über Digitalisierung in der Schule. (Beifall Gruppe der FDP) Die Umsetzung der Digitalisierung im Schulsystem kommt nicht nur in Thüringen eher schleppend voran – und ich könnte jetzt ganz doll auf die letzten vier Landesregierungen schimpfen, denn das müsste ich mindestens tun. Aber das hilft uns an dieser Stelle nicht so richtig weiter. Stattdessen würde ich gern einen Vorschlag unterbreiten, der auf das setzt, worauf wir Freie Demokraten immer gern setzen, nämlich auf Menschen und auf lebenslanges Lernen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es durchaus Schulen gibt, die vortrefflich in Sachen Digitalisierung unterwegs sind und dass es andere gibt, die das Thema überhaupt nicht anfassen, und das liegt sicher sehr oft an fehlenden Kapazitäten, vor allem aber auch am Respekt vor dem Thema. Und man darf es sich jetzt an der Stelle nicht einfach machen und sagen, das löst sich alles, wenn die Generationen wechseln und wir nur noch junge Lehrkräfte in den Schulen haben, sondern wir reden hier nicht nur von einem Generationenproblem, sondern wir reden von einem Kompetenz- und einem Begeisterungsproblem, und zwar durch die Generationen hindurch, im Lehrerberuf. (Beifall Gruppe der FDP) Aber da, wo digitale Transformation nicht gelebt wird, wo niemand sich für das Thema begeistern kann, da kann die Umsetzung auch mit noch so viel Geld und mit noch so viel Technik nicht gelingen. Wir brauchen Menschen. Menschen, die das können, und damit meine ich nicht Menschen, die einen Beamer anschließen oder ein Smartboard bestellen, ich meine auch nicht diejenigen, die vorbeikommen, wenn der Rechner nicht startet oder eine Software installiert werden muss. Wir brauchen Menschen, die sich in die Lage versetzt fühlen, Schule im digitalen Zeitalter zu denken, neue Konzepte anzustoßen und diese dann vor allem auch gemeinsam mit dem Kollegium umzusetzen. In den Schulen herrscht aktuell aber eine ganz andere Situation – und das haben auch Dr. Frank Mußmann und Dr. Thomas Hardwig von der Uni Göttingen in einer Studie zur Digitalisierung im Schulsystem festgestellt. Sie haben untersucht, welche Auswirkungen die neuen Technologien auf die Arbeitsbelastung von Lehrerinnen und Lehrern haben. Und das Ergebnis ist nicht, dass die Lehrkräfte sich mit dem Thema nicht beschäftigen wollen, ihnen fehlt es vielmehr an den Rahmenbedingungen und an den Handlungsoptionen. Das liegt teilweise sicher an Ausstattung, es liegt aber ganz viel auch an Zeit und an Kraft und eben auch an Weiterbildungsmöglichkeiten. Was wir in der Diskussion gern vergessen, ist, dass Lehrkräfte ja nicht nur ihre eigenen Aufgaben, also ihr eigenes persönliches Unterrichten weiterentwickeln müssen, sondern dass sie auch im Schulentwicklungsprozess zur Integration von digitalen Lehr- und Lernmitteln beteiligt sind. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass es in allen Schulen Menschen gibt, die sich mit Begeisterung um solche Themen kümmern wollen und auch mit den Werkzeugen ausgerüstet sind, die Schulgemeinschaft kompetent zu unterstützen. Und genau das wollen wir schaffen mit unserem Vorschlag zu einem Erweiterungsfach, einer Zusatzqualifikation im Lehramtsstudium. Unter dem Titel „Digitale Transformation in Schule und Bildung“ sollen Teilnehmende vertiefte Kenntnisse über digitales Lernen und Lehren erhalten, aber auch darüber, wie Veränderungen, Transformation in diesem Ausmaß, wie sie die Digitalisierung uns vorgibt, im Kollegium umgesetzt werden können. An Beispielen von Bayern und Estland haben wir uns da orientiert und empfehlen deswegen tatsächlich ein zusätzliches Angebot für Lehramtsstudierende, zum Beispiel in der Zeit zwischen Studienende und Beginn des Vorbereitungsdienstes. Vor allem aber soll es einen Zugang für Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst geben, die den Kurs berufsbegleitend absolvieren können und so auch eine Zusatzqualifikation erwerben können. Das könnte ja dann zum Beispiel eine Grundlage für die immer viel diskutierten Zulagen sein, die wir gerade hier im Haus öfter mal im Gespräch haben. (Beifall Gruppe der FDP) Wir wollen damit so schnell wie möglich so viele Personen wie möglich mit dem Thema in Berührung bringen, damit wir in den Schulen Menschen haben, die sowohl über das technische Verständnis als auch über die pädagogische Vorerfahrung und Kenntnis der Schulabläufe verfügen, um eben gute medienpädagogische Konzepte zu entwickeln und den Wandel in Schule zu begleiten. Sie sollen Ansprechpartner sein sowohl für die Kolleginnen und Kollegen, aber eben zum Beispiel auch für den technischen Support der Schulträger oder auch externe Dienstleister. Denn unser Vorschlag ändert nichts an der Notwendigkeit, das Thema grundständig im Lehramtsstudium vorzusehen. Digitalpädagogen ersetzen auch nicht den professionellen ITSupport, der jeder Schule zustehen sollte. Wir empfehlen eine weitere Diskussion unseres Antrags im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie im für Hochschulen zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft. Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Erwiderung. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Danke, Frau Baum. Ich bitte darum, die Unterhaltungen einzustellen, auch wenn es schon spät ist, wir wollen hier die Redner ungestört hören. Es hat nun Abgeordneter Schaft von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Werte Kolleginnen, werte vielleicht noch verbliebene Zuschauerinnen am Livestream, wir reden wieder über die Digitalisierung. (Beifall Gruppe der FDP) Die digitalpolitische Abgeordnetengruppe der freien digitalpolitischen Partei (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD) hat uns einen weiteren Antrag mit dem Themenschwerpunkt beschert, der doch ein Stück weit verwundert, aber wenn man sich dann noch mal das Datum der Drucksache anschaut, vielleicht so das eine oder andere erklärt, weil wir ja eigentlich erst im Sommer einen umfassenden Antrag zum Thema „Digitalisierung in Schule und Bildung“ verabschiedet haben. Wenn der aber bereits in Vergessenheit geraten sein sollte, dann haben wir jetzt noch mal die Gelegenheit, kurz daran zu erinnern und zu resümieren, was wir im Sommer bereits verabschiedet haben. Da ging es nämlich beispielsweise auch um Maßnahmen für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur, die bessere Ausstattung mit mobilen Endgeräten, klare rechtliche Rahmenbedingungen wie beim Datenschutz, ebenso wie Maßnahmen zur Qualifizierung der Pädagoginnen. Und gerade darauf, auf diesen letzten Punkt, zielt ja der Antrag insbesondere ab, weswegen ich gerade den Schwerpunkt noch mal besonders in Erinnerung rufen möchte. Beschlossen wurde auch der Punkt, die Vermittlung der Medienkompetenz und Digitalisierung als fächerübergreifenden Pflichtbestandteil in den Ausbildungscurricula der Lehrämter zu verankern. Ebenso ging es darum, die Kapazitäten in der Fort- und Weiterbildung zur technischen, organisatorischen und pädagogischen Umsetzung des guten Unterrichts mit digitalen Mitteln erheblich auszubauen und natürlich auch mehr Verbindlichkeit zu schaffen, damit Pädagoginnen in der Breite mit den Angeboten erreicht werden, das sind die entsprechenden Rahmenbedingungen, die die Kollegin gerade angesprochen hat. Aufgrund dieses Beschlusses wäre ich davon ausgegangen, dass der vorliegende Antrag der Abgeordnetengruppe eigentlich zeitlich überholt ist und zurückgezogen werden könnte. Denn auf die genannten Punkte stellen Sie auch ja in dem Antrag ab. Ich gebe es ja zu, mein Herzensthema ist „Lehrerinnenbildung“, da bin ich ja fast schon wieder ganz froh, dass es jetzt hier mal thematisiert wird, von der universitären Ausbildung über das Referendariat bis hin zur Fort- und Weiterbildung, das in den Fokus auch der Parlamentsdebatte zu nehmen. Allerdings sind wir der Meinung, dass der Antrag da ziemlich kurz greift, wenn er sich eben nur auf den Bereich der Digitalisierung fokussiert. Dennoch will ich in dem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, was es bereits gibt. Da haben wir wieder so ein bisschen die Parallele zu der Diskussion heute Vormittag, als es um die Frage der Gründungskultur ging, wenn jetzt auf Initiativen in Bayern und Estland abgestellt wird. Vielleicht ist es nicht immer von Vorteil, aus anderen Ländern abzuschreiben und zu vergessen, vorher zu schauen, was es schon gibt. Es gibt nämlich beispielsweise im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ konkret die Einrichtung des Kompetenznetzwerks für digitale fachbezogene Lehrerbildung, erfolgreich beantragt und seit 2019 aktiv an der Universität Erfurt. Und in einer weiteren Initiative wurde gemeinsam von der Uni Erfurt mit dem Zentrum für Lehrerbildung der FSU Jena Geld eingeworben, um ein Projekt zu finanzieren, bei dem es um die Digitalisierung von Studienelementen für eine heterogenitätssensible Lehrerinnenbildung geht. Letzteres Projekt wird von Lehrenden von beiden Hochschulen genutzt, um auf den verschiedenen Ebenen die Chancen für die digitalen Lehrformate zu nutzen und auch dafür zu sensibilisieren. Auf der Website der Uni Erfurt kann man sich einen umfassenden Eindruck davon machen, was beispielsweise in dem Projekt „Bildung digital“ oder in dem genannten „digitale Lehre“ für eine heterogenitätssensible Lehrerinnenbildung bereits aus den Mitteln des Landesprogramms „Curricula der Zukunft“ finanziert wird und was dort entwickelt wird, um es dann auch sukzessive in die Regelstrukturen der Lehrerinnenbildung nicht nur in der Universität, sondern auch in der zweiten und dann letztendlich dritten Phase mit Blick auch auf die Fort- und Weiterbildung zu etablieren. Schauen wir uns also an, was es bereits an den beiden lehramtsbildenden Universitäten gibt, kann der Eindruck erneut entstehen, wie schon heute Vormittag, dass hier eher versucht wird, das Rad neu zu erfinden. Aber da ist, glaube ich, zumindest ein Treffer, den muss man ja auch zulassen, gelandet worden. Da hört man raus, es handelt sich eben um teils befristete Projekte. Und in dem Antrag der FDP ist ja durchaus an der einen Stelle im Punkt II.5 darauf abgestellt, dass in bestehenden Bereichen und in den bestehenden Projekten eigentlich eine Finanzierung solcher Projekte auf Dauer in Angriff genommen werden muss. Da kann ich sagen, das stimmt, die Digitalisierung ist eine Daueraufgabe, muss sich natürlich deshalb auch als Regelaufgabe in allen Phasen der Lehrerinnenbildung wiederfinden und mit entsprechenden Entfristungsbemühungen solcher Projekte dann auch unterstützt werden, aber – und da komme ich dann zu dem Punkt, warum wir es ablehnen – eben nicht nur im Bereich der Digitalisierung. Denn die Herausforderungen, die wir an vielen Stellen im Schulalltag diskutieren, sind vielfältig, und das auch nicht erst seit der Pandemie. Inklusion, politische Bildung, Diversität sind nur einige Schlagworte, die andeuten, dass der Anspruch an Lehrerinnen und die von ihnen zu bewältigenden Aufgaben natürlich gewachsen ist. Aber um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, müssen angehende Lehrerinnen darauf vorbereitet werden, und da braucht es dann auch eine Ausbildung, die diesen Anforderungen gerecht wird. Bei der Ausbildung meine ich dann immer alle drei Phasen und nicht nur die universitäre. Deswegen dürfen wir eben nicht nur die Digitalisierung in den Fokus nehmen. Wir als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag sind der Meinung, dass wir die Lehrerinnenbildung in allen Phasen gemeinsam mit den Hochschulen, den Lehramtsstudierenden, den Lehrenden, den Studienseminaren, Pädagoginnen und Gewerkschaften grundlegend weiterentwickeln müssen. Der Bedarf ist groß, das wissen wir auch schon länger. Bereits im Jahr 2017 hatten wir als Fraktion eine umfassende Fachkonferenz auch mit den gerade genannten Akteurinnen gemacht und unsere Vorstellungen darüber diskutiert, wo wir hinwollen, nämlich zu einer innovativen, phasenübergreifenden Lehrerinnenbildung in Thüringen, und wie die aussehen kann und sollte. Dazu gehört dann aber nicht nur, über die Digitalisierung zu diskutieren, sondern auch über andere Fragestellungen, wenn wir darüber reden, bilden wir schulstufen- oder schulartbezogen aus. Dazu gehört es, die Übergänge zwischen den Phasen der Lehrerinnenbildung besser miteinander zu verzahnen. Dazu gehört es aber auch, in den Ausbildungscurricula mehr Platz und Zeit für den Erwerb zusätzlicher Kompetenzen einzuräumen, dann eben nicht nur den Umgang mit den digitalen Medien, sondern genauso die Aspekte einer menschenrechtsorientieren Bildungsarbeit zu berücksichtigen oder wie eine Schule aussehen kann, die vom Gedanken der Inklusion geprägt ist. Denn nur mit einer modernen und praxisorientierten Lehramtsausbildung, die all das berücksichtigt, können wir auch noch einen weiteren wichtigen Schritt im Bereich der Schulqualität in Thüringen machen. Ich würde mich also freuen, wenn wir nicht nur diesen einen Fokus rausnehmen, sondern ganz grundlegend gemeinsam als demokratische Fraktionen im Thüringer Landtag darüber diskutieren, wie wir die Lehrerinnenbildung von der ersten bis zur dritten Phase in Thüringen neu aufstellen. Der Antrag hier, der ist also aus unserer Sicht zu kurzsichtig und greift im Prinzip jetzt noch mal rückwirkend auf das zurück, was wir eigentlich schon im Sommer diskutiert und verabschiedet haben. Deswegen lehnen wir ihn an dieser Stelle ab, aber sind natürlich weiter dafür offen, über die grundlegende Reform der Lehramtsausbildung in Thüringen gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Danke, Herr Schaft. Es erhält nun Abgeordneter Tischner von der Fraktion der CDU das Wort.

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Christian Tischner CDU

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Digitalisierung, Inklusion, Generationenwechsel, das sind die Themenfelder, die uns zu Recht hier im Thüringer Landtag immer wieder und immer wieder beschäftigen. Und wir haben heute erneut – Kollege Schaft ist darauf eingegangen – einen Digitalisierungsantrag vorliegen. In der Tat, es hat auch uns etwas verwundert, dass wir, nachdem wir sehr intensiv und breit vor der Sommerpause einen doch recht großen, mit 28 Einzelmaßnahmen versehenen Digitalisierungsantrag fraktionsübergreifend beschlossen haben, heute hier noch mal in so ein kleines Detailfeld tief eintauchen wollen. Ich möchte daran erinnern, dass wir in dem Antrag bereits sehr intensiv auch die Frage der Fort- und Weiterbildung von Kolleginnen und Kollegen besprochen haben, insbesondere, welche Herausforderungen und welche Aufgaben sich für die Universitäten, aber auch für die zweite und dritte Lehrerbildungsphase, bei der Qualifizierung unserer Kolleginnen und Kollegen ergeben. Der heutige FDP-Antrag, der sich mit der Implementierung von zusätzlichen Studienrichtungen befasst, greift also nur eine kleine Facette heraus, die möglich sein könnte. Ob es aber zur Qualifizierung von Lehrern zusätzlicher Ergänzungsfächer oder Studienfächer bedarf, bezweifelt meine Fraktion stark. Unsere Universitäten – und Kollege Schaft hat es gerade noch mal sehr ausführlich beschrieben – bereiten unsere zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer in einer fachlichen Tiefe und Breite auf ihre zukünftigen Unterrichtsfächer vor. Dazu nehmen pädagogische, psychologische, fachdidaktische und methodische Studieninhalte in den Fächern und Erziehungswissenschaften einen sehr breiten Raum ein. Genau hier sehen wir den Ort für die Professionalisierung der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer auch in Fragen der Digitalisierung: eine Professionalisierung im Sinne von digitaler Kompetenz und Unterrichtsentwicklung. Frau Kollegin Baum, Sie haben ja die Unterrichtsentwicklung im Sinne von Digitalisierung sehr stark hervorgehoben, aber schon heute ist die Unterrichtsentwicklung wesentlicher Bestandteil von Vorlesungen und von Seminaren, auch von den Staatsexamensprüfungen und Master- und Bachelorprüfungen an unseren Universitäten. Über zeitgemäße medienpädagogische Kompetenzen müssen alle Lehrerinnen und Lehrer stets verfügen – da sind wir uns einig, das haben wir auch bereits beschlossen – und wir brauchen Strukturen, die nicht nur wenige Freiwillige, sondern alle derzeitigen Kolleginnen und Kollegen in allen Phasen der Lehrerbildung auch regelmäßig erreichen. Genau dieser Ansatz wird im schon erwähnten Beschluss des Thüringer Landtages unter Nummer III starkgemacht und die Landesregierung hier auch aufgefordert zu liefern. Zusammenfassend ist die Intention des Antrags im Sinne einer Modernisierung des Unterrichts nachvollziehbar. Der Ansatz, mit Digitalpädagogen die Herausforderungen der anstehenden Digitalisierung in der Schule und im Unterricht zu lösen, ist aber, glauben wir, deutlich zu kurz gedacht. Aus diesem Grund können wir dem Antrag auch nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Danke, Herr Tischner. Es spricht nun Abgeordneter Dr. Hartung von der Fraktion der SPD.

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Thomas Hartung SPD

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist schon verschiedentlich erwähnt worden: Wir reden heute nicht das erste Mal zur Digitalisierung im Bildungswesen. Wir haben erst einen Antrag beschlossen, und aus diesem Gesamtkonvolut wird hier ein Teilaspekt herausgegriffen. Wenn ich es richtig verstehe, sollen also Lehramtsstudiengänge quasi „digitale Transformation“ als Erweiterungsfach bekommen und damit eine Zusatzqualifikation „Digitalpädagoge“ bekommen, die aber auch dem bereits tätigen Lehrer offensteht, um so Multiplikatoren bei der Digitalisierung in den Schulen zu erzeugen und eben Menschen in die Schulen zu bringen, die Lehren und Lernen digital vorantreiben sollen. Wenn wir über so etwas reden, sollten wir vielleicht in die anderen Länder schauen. Kollegin Baum hat gesagt, sie hat in Bayern und Estland geschaut. Ja, in Bayern gibt es dieses Erweiterungsfach „Medienpädagogik“ an fünf Universitäten, und genau diese Weiterbildung wird auch dort als positiv und als erstrebenswert wahrgenommen. In Nordrhein-Westfalen gibt es so etwas auch, allerdings für die Jugendhilfe ein Qualifizierungsangebot „digitale Medienbildung“. Auch dort gibt es einen Abschluss „Digitalpädagoge“. Das meint aber etwas völlig anderes. Auch hier müssen wir mit den Begrifflichkeiten dann auch vielleicht einmal vorsichtig umgehen. Nicht, dass wir das jetzt immer neu erfinden sollen, aber es gibt eben hier gewisse Überschneidungen. Wenn wir uns das anschauen, welche Erfahrungen andere Länder damit gemacht haben, dann könnte man meinen, das wäre auch ein Modell für Thüringen, aber – und jetzt müssen wir dann doch noch mal in die Feinarbeiten gehen – wir haben einen Digitalisierungsantrag hier beschlossen – es ist verschiedentlich hier von den Vorrednern schon erwähnt worden. Dort steht im Punkt III.10, dass wir fächerübergreifend die Digitalisierung integrieren wollen. Da steht, dass wir dabei eine curriculare Ausbildung anstreben. Wie wir das beides zueinander bringen – also auf der einen Seite ein Erweiterungsfach und auf der anderen Seite die fächerübergreifende Ausbildung dazu –, das sollten wir vielleicht noch einmal diskutieren, gern auch im Ausschuss. Das würde ich spannend finden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Danke, Herr Dr. Hartung. Es spricht nun Abgeordneter Jankowski von der Fraktion der AfD.

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Denny Jankowski AfD

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, die FDP hat mal wieder einen Antrag zu ihrem Lieblingsthema gestellt, der Digitalisierung. Diesmal soll es zur Abwechslung um Digitalpädagogen an den Thüringer Schulen gehen, und ich muss sagen, dass ich schon froh bin, dass wenigstens nicht die rein digitalen Pädagogen gefordert werden, denn zuzutrauen wäre es der FDP auf jeden Fall. Die Digitalisierung des Schulsystems war hier nun in den letzten Monaten bei nahezu jeder Plenarsitzung ein Thema, und die übereilte und kopflos durchgeführte Digitalisierung der Thüringer Schulen wird uns sicherlich noch einige Zeit beschäftigen. Tausende Endgeräte wurden mehr oder weniger in die Schulen gekippt und damit natürlich auch die Schüler und vor allem auch die Lehrer vor zahlreiche Probleme gestellt. Vielerorts ist jetzt noch nicht mal klar, wer sich um die Einrichtung der Geräte überhaupt kümmern soll, und so stehen sie teilweise noch originalverpackt in irgendwelchen Abstellräumen und verstauben fröhlich vor sich hin. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man den zweiten Schritt vor dem ersten geht und die technische Realisierung übereilt durchzieht, ohne dafür vorher die nötigen Grundlagen gelegt zu haben. In der Wirtschaft nennt man so was liebevoll „Bananenprodukt“, es reift beim Kunden oder wie eben hier beim Schüler und beim Lehrer. Es wäre wichtig gewesen, dass vorher darüber nachgedacht wird, wo der Einsatz digitaler Medien pädagogisch und didaktisch sinnvoll ist, um Lernerfolge tatsächlich zu erhöhen. Und genau diese Abwägung fand leider nicht statt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollen es gar nicht!) Ein paar Schulungen vom ThILLM, ein paar Handreichungen, Leitfäden die meist eher abstrakt und praxisuntauglich sind – mehr bekamen die Lehrer teilweise nicht. Die Lehrer wurden größtenteils alleingelassen, waren oft auf sich selbst gestellt und leider auch oftmals überfordert. Das braucht einen auch nicht zu wundern, es hätte zuerst die pädagogischen Konzepte gebraucht und klarer Vorgaben bedurft, bevor die technische Realisierung umgesetzt wird. Natürlich gibt es auch engagierte Lehrer, die die Probleme vorbildlich gelöst haben und kreative Ideen zur Umsetzung gefunden haben. Ja, man kann sich über diese Best-practice-Beispiele, wie Sie es so schön nennen, immer freuen, aber dabei wird völlig vernachlässigt, dass es eben oftmals nicht gut funktioniert hat. Es kann aber nicht jede Schule oder jeder Lehrer im eigenen Saft schmoren und nach der Methode Trial-and-Error wild rumexperimentieren. Dieses Vorgehen halte ich im Bildungsbereich für höchst verantwortungslos und auch gefährlich. (Beifall AfD) Was wir zuallererst brauchen, sind pädagogische Konzepte und klare Vorgaben, wo und wie Digitalisierung im Bildungssystem sinnvoll ist. Und da helfen auch keine Digitalpädagogen etwas, da sehe ich zuallererst das ThILLM in der Pflicht. Es braucht Vorgaben, wie digitale Medien altersgerecht eingesetzt werden können. Warum ich es gerade nicht für altersangemessen halte, wenn in Grundschulen Digitalisierung zu weit voranschreitet, habe ich schon einige Male erläutert. Aber es braucht Vorgaben, ab welcher Klassenstufe und in welchen Fächern der Einsatz geeignet ist. Es braucht auch für die einzelnen Lerninhalte der Fächer einen klaren Pool, wo Medien, die eingesetzt werden können, von den Lehrern auch abgerufen werden können, seien es Animationen, Grafiken oder Lernsoftware, und wo sie es finden können. All das brauchen wir zentral und deswegen sollte es beim ThILLM angelagert sein. Solange solche klaren Vorlagen und ein zentraler Materialienpool nicht existieren, werden die derzeitigen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen nicht gelöst werden können. Und ich glaube auch nicht, dass der hier vorliegende Antrag der FDP zur Behebung der Probleme irgendeinen Mehrwert liefern kann. Dazu ist er viel zu schwammig, und teilweise sollen Dinge geregelt werden, die es eigentlich schon gibt. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ihre Re- de aber auch nicht!) Sie wollen unter anderem, dass dem Umgang mit den digitalen Medien und auch Medienpädagogik im Lehramtsstudium an den Thüringer Universitäten ein stärkerer Wert beigemessen werden soll. Ich glaube, das ist auch allen Akteuren durchaus bewusst, und spätestens nach den diversen Anhörungen zu den Digitalisierungsanträgen im Bildungsausschuss, bei denen ja auch die Hochschulen zu Wort kamen, wurde deutlich, dass da schon einiges umgesteuert wird. Ob es nun einer Zusatzausbildung zum Digitalpädagogen wirklich bedarf, wie Sie es fordern, oder einfach alle Lehrer in der Ausbildung mehr mit dem Umgang mit digitalen Medien sensibilisiert und geschult werden, möchte ich an dieser Stelle auch nicht beurteilen. Auch die geforderten Schulungsmöglichkeiten für die jetzigen Lehrer im Umgang mit den digitalen Medien werden ja jetzt schon vom ThILLM durchgeführt. Das braucht es also in diesem Antrag nicht. Es wird weiter im Antrag gefordert, dass die Digitalpädagogen bei der Personalplanung berücksichtigt werden sollen, und es wird gefordert, dass Digitalpädagogen flächendeckend an allen Schulen eingesetzt werden sollen. Woher das Personal dafür aber eigentlich kommen soll, darauf gehen Sie leider überhaupt nicht ein. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Die sind doch schon da!) Sie fordern, dass für die Lehrer mit der von Ihnen gewünschten Zusatzqualifikation zum Digitalpädagogen der Zusatzaufwand durch Abminderungsstunden und Zulagen zu regeln ist. Und da empfehle ich nur, sich die Änderung des Besoldungsgesetzes vom letzten Dezember noch mal anzuschauen. Dort wurde dieses ja schon mehr oder weniger aufgenommen, in der Anlage 1 zum Besoldungsgesetz unter II.11 gibt es beim Punkt „Zulagen für die Übernahme besonderer Aufgaben an Schulen“ schon jetzt die Rubrik „Multiplikator für den digitalen Unterricht“. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Und das soll die Qualifikation dafür sein!) Das ganze Zahlungssystem wurde bisher durch die Landesregierung noch nicht umgesetzt. Herr Minister Holter ging im letzten Bildungsausschuss auf die Probleme bei der Umsetzung auch ein. Wenn die Probleme aber bei der Umsetzung irgendwann mal behoben sein sollten, gäbe es die Möglichkeit für die Zulagen schon; wenn man sie denn unbedingt haben möchte, dann wäre nur die Bezeichnung „Multiplikator für den digitalen Unterricht“ und nicht „Digitalpädagoge“, aber im Grunde läuft das Ganze auf dasselbe hinaus. Insgesamt ist für uns zum vorliegenden Antrag zu sagen: Er bietet insgesamt recht wenig Konkretes, ist recht schwammig formuliert und möchte zum Teil Dinge regeln, die es schon gibt. Deswegen halten wir den Antrag für überflüssig und werden ihn deswegen auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Vielen Dank. Es erhält nun Abgeordnete RotheBeinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann nur sagen, wir wissen ja alle, wie die AfD zu Digitalisierung in Schule steht. Sie hätten einfach ehrlich sein können und sagen: Wir von der AfD lehnen die Digitalisierung auch weiterhin ab und insofern auch Digitalpädagoginnen und -pädagogen. Das wäre ehrlich gewesen, so haben sie größere Schleifen gedreht, aber unterm Strich kam, ehrlich gesagt, nicht sehr viel mehr raus bei ihrer Rede. (Beifall DIE LINKE) Mit Ihrem Antrag von der FDP, muss ich sagen, beschäftigen Sie sich zwar einmal mehr mit einem Thema, was Sie hier schon häufiger vorgetragen haben, für mich zeigt das aber durchaus, dass Sie sich ernsthaft damit auseinandersetzen – und so erlebe ich übrigens auch die Zusammenarbeit mit Franziska Baum an dieser Stelle, das will ich einfach nur mal so deutlich sagen. (Beifall DIE LINKE) Fakt ist aber auch, dass wir als demokratische Fraktionen ja tatsächlich im Juli-Plenum einen umfangreichen Antrag gemeinsam hier verabschiedet haben. In diesem haben wir unsere landespolitischen Prämissen für digitale Bildung zusammengefasst, und ich will noch mal daran erinnern, was wir im Juli bereits beschlossen haben, denn dieser Antrag, den wir heute beraten, das ist richtig, der stammt bereits aus dem Februar. Und ich sage ganz offen, ich hätte es besser gefunden, Sie von der FDP hätten ihn zurückgezogen, denn vieles ist aufgegriffen, einiges passt aber auch nicht zu dem, was Sie von der FDP hier übrigens gemeinsam mit uns im Juli verabschiedet haben. Also erinnern wir uns noch mal: Wir haben gemeinsam beschlossen, was wichtig ist, und zwar erstens: Investitionen in die digitalen Infrastrukturen vor allem auf kommunaler Ebene, insbesondere den Ausbau von schnellem Internet, Weiterentwicklung der kommunalen Medienzentren zu IT-ServiceZentren für die Schulen, auch die Schaffung einer digitalen Schulverwaltung, wir hatten das ja unlängst auch erst bei einer Debatte, als wir auf Einladung der Familienunternehmer beispielsweise zusammengekommen sind. Es ging in unserem Beschluss weiter um die Schaffung der technischen Ausstattung, sprich digitale Endgeräte für die Schülerinnen durch Leihgeräte, aber auch für Lehrkräfte mit Dienstgeräten. Drittens ging es um die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die fächerübergreifend – und das hat mein Kollege Thomas Hartung vorhin schon gesagt – und auch verbindlicher sein soll und hier insbesondere a) digitales Lehren und Lernen als fächerübergreifenden Pflichtbestandteil in die Ausbildungscurricula aller Lehramtsstudiengänge und Vorbereitungsdienste für die Lehrämter zu integrieren, b) die Kapazitäten von Fort- und Weiterbildungsangeboten zur technischen, organisatorischen und pädagogischen Umsetzung guten Unterrichts mit digitalen Mitteln endlich auszubauen, c) mehr Verbindlichkeiten bei der Wahrnehmung derartiger Fortbildungsmaßnahmen zu schaffen. Ich muss sagen, die Vorschläge von der FDP für die Zusatzqualifikation als Digitalpädagogen passen da nicht so ganz dazu. Wir jedenfalls sehen das skeptisch, und ich will auch kurz begründen, warum. Die große Herausforderung besteht ja gerade darin, die Fachdidaktiken insgesamt fächerübergreifend digital auszurichten. Eine Konzentration auf einzeln ausgebildete Digitalpädagoginnen und pädagogen birgt die Gefahr, dass damit die Verantwortlichkeiten aller anderen Lehrkräfte abgeschwächt werden und die Aufgabe quasi wieder nur auf eine Person zurückfällt. Eine Vernetzung im Bereich digitaler Bildung ist sicher richtig, allerdings besteht die Notwendigkeit für mehr Vernetzungsmöglichkeiten insgesamt und für alle Lehrkräfte. Schulungen braucht es insbesondere auch auf der Schulleitungsebene. Gerade dort werden nämlich viele Entscheidungen getroffen, auch dieser Aspekt ist im vorliegenden Antrag wenig berücksichtigt, ebenso das Thema „Datenschutz“ kommt darin eigentlich nicht wirklich vor. Der Hinweis, die Schaffung weiterer Professuren im Bereich digitale Bildung zu schaffen, ist sicher richtig, allerdings ist die Landesregierung hier bereits auch aktiv, so finanziert das Land bis zu 25 zusätzliche Digitalisierungsprofessuren an den Thüringer Hochschulen, über die ja interessant genannte Initiative ProfIT25. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Sehr gut!) (Beifall Gruppe der FDP) Wir haben uns als Landtag verpflichtet, gemeinsam für die notwendigen Maßnahmen auch die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen. Die große Herausforderung besteht jetzt nicht darin, Klarheit darüber zu schaffen, was nötig ist. Es geht eher darum zu fragen, wie wir es hinbekommen, die nötigen Maßnahmen tatsächlich auch umzusetzen. Die Investitionen werden – da sind wir uns, glaube ich, einig – zu langsam umgesetzt, es wurde auch zu spät begonnen. Die Zeit drängt, das sage ich durchaus auch selbstkritisch. (Beifall Gruppe der FDP) Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass digitale Medien immer mehr zum selbstverständlichen Werkzeug für alle Lernenden werden. Mit Blick auf das pädagogische Primat – sprich die pädagogische Förderung der Kinder steht im Mittelpunkt, und digitale Bildung ist kein Selbstzweck – werden wir sicher auch weiterhin über die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer diskutieren müssen – das hat auch Christian Schaft schon ausgeführt –, da sind wir auch schon dabei. Allerdings greift der vorliegende Antrag aus den beschriebenen Gründen zu kurz und geht teilweise – aus unserer Sicht jedenfalls – auch in die falsche Richtung. Er greift vor allem aber die gemeinsam befundene Beschlusslage nicht auf. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann erhält nun die Landesregierung das Wort. Bitte, Herr Minister Holter.

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Holter

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Digitalisierung: Wir können alle nicht oft genug sagen, wie wichtig dieses Thema ist. Über die verschiedenen Anträge ist auch gesprochen worden. Und, Frau Baum, ich bin überzeugt, das wird heute nicht das letzte Mal sein, dass wir über Digitalisierung sprechen – nicht nur auf Ihre Initiative hin, die ich übrigens immer begrüße, sondern sicherlich auch auf Initiative anderer Fraktionen und anderer Abgeordneter. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Versprochen!) Digitalisierung ist ein Querschnittsthema. Sie bestimmt unser Leben, das ist ganz klar. Lehren und Lernen findet in einer neuen Situation statt. Aber ich möchte etwas Neues einbringen – Frau Baum und die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher waren ja bei dem Dialog „Zukunft Schule 2030“ dabei –, ich möchte den Begriff der Digitalität einführen, sprich der Kultur der Digitalität. Das ist ein Ergebnis unseres Diskussionsprozesses. Und da gibt es, Frau Baum, einen Widerspruch zwischen dem, was Sie hier mündlich ausgeführt haben, und dem, was in Ihrem Antrag steht. Digitalisierung und Digitalität sind zwei Worte, die man zwar nicht getrennt betrachten muss, aber die inhaltlich doch verschieden sind; man muss sie auseinanderhalten. Der Leitbegriff „Digitalität“ beinhaltet sicherlich mehr als das, was Digitalisierung betrifft, denn es geht um mehr als eine technische Entwicklung. Die Schulen müssen in einer neuen Realität ankommen, so wie wir alle in dieser neuen Realität ankommen müssen. Und es muss uns gelingen, das Digitale und das Analoge ins Gleichgewicht zu bringen. Herr Jankowski von der AfD hat genau das Gegenteil beschrieben. Er sagt, das Analoge muss das Primat haben. Ich glaube, das ist der falsche Weg, das ist etwas von gestern. Wir müssen das tatsächlich in ein Gleichgewicht bringen. Und all das beschreibt dieser Begriff der Digitalität. Er wird in der Wissenschaft diskutiert, aber ich denke, wir müssen auch in der Politik jetzt dort ankommen. Was können wir tun, um zu dieser Kultur der Digitalität in den Schulen, aber auch in der Gesellschaft insgesamt zu kommen? Es geht um mehr als die digitale Transformation, es geht um mehr als den einfachen Leitmedienwechsel im Unterricht und es geht nicht allein um technische Ausstattung, sondern es geht tatsächlich um diese Kultur. Und es beginnt wirklich im Kopf, da sind wir uns hoffentlich einig, Frau Baum und vielleicht auch die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der CDU bis zur Linken. Es muss im Kopf klar sein: Was wollen wir erreichen und wie wollen wir ganz konkret dort hinkommen? Denn es geht am Ende darum, den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen des 21. Jahrhunderts zu vermitteln, sie für die Herausforderungen der Zukunft starkzumachen. Da geht es um technischen Fortschritt und auch um den menschlichen Fortschritt. Nun möchte ich etwas zu dem Begriff „Digitalpädagoge und Digitalpädagogin“ sagen; das ist ja eigentlich der Sinn und Zweck Ihres Antrags. Ich bin der Überzeugung, sehr geehrte Frau Baum, die beiden Begriffe „Digitalpädagoge“ und „Digitalpädagogin“ greifen einfach zu kurz und es kommt aus Ihrem Antrag auch nicht richtig heraus. Sie haben selbst in Ihrer Rede eben von Schulentwicklung gesprochen. Das, was in der Antragsbegründung steht, bezieht sich in erster Linie auf Aufgaben der Schulentwicklung. Das ist auch in Ordnung so, aber die Forschungsergebnisse belegen wiederum, dass die Digitalisierung des Unterrichts allein nur wenig bewirkt, denn am Ende geht es um die Verstärkung der Lerneffekte. Die sind erst durch eine sinnvolle Kombination von Inhalt, Methode und Medien zu erreichen. Hier geht es in der Tat darum, dass es nicht allein um den Einsatz von Technik geht, sondern um die Optimierung, Erweiterung von Lernprozessen. Dafür brauchen wir ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen. Da sind wir uns wieder einig. Aber der Begriff „Digitalpädagoge“ vermittelt den Eindruck – zumindest bei mir und auch bei mir im Ministerium –, es geht hier um die Beherrschung der Technik. Das ist einfach zu wenig, das ist eben wie Fahrradfahren oder Telefonieren. Man beherrscht die Technik, aber das andere ist natürlich auch die Kunst, genau die Technik so zu nutzen, dass die entsprechenden Ergebnisse herauskommen. Wir brauchen also keine Digitalpädagoginnen und pädagogen, wenn damit ‑ Digitalisierungspädagoginnen und pädagogen ge‑ meint sind, sondern – um auf den Begriff der Digitalität zurückzukommen – wir brauchen Pädagoginnen und Pädagogen der Digitalität. Am Ende muss jede Lehrerin und jeder Lehrer genau dieser Pädagoge, diese Pädagogin der Digitalität werden. Das ist das große Ziel. Wenn hier verschiedene Kollegen – also Herr Schaft und Herr Tischner auch, eigentlich alle – darüber gesprochen haben, dass es um die Ausbildung geht, dann tut sich schon unwahrscheinlich viel. Christian Schaft hat darüber geredet, was an den Hochschulen konkret passiert. Wir haben die interministerielle Kooperationsvereinbarung zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Medienkompetenzen. Wir haben an den beiden Universitäten die entsprechenden Curricula, die dazu führen, dass Lehramtsstudierende auch in der Nutzung von digitalen Bildungsmedien ausgebildet werden. Sie wissen auch, dass die Kultusministerkonferenz bereits 2016 ihre Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verabschiedet hat. Sie wissen übrigens auch alle, dass die Verhandlungen über den Digitalpakt lange gedauert haben, diese Verhandlungen im Jahre 2018, als ich Präsident der Kultusministerkonferenz war, faktisch zum Ende geführt wurden. Wir haben es nicht ganz geschafft. 2019 wurde dann dieser Digitalpakt unterschrieben. Dann konnten die Mittel endlich fließen. So weit auch an die Adresse von Astrid Rothe-Beinlich, was das Tempo der Umsetzung des Digitalpakts und der Digitalisierung der Schulen betrifft. Das muss hier auch mal gesagt werden. Die Thüringer Hochschulen, die Universitäten sind in diesem Prozess, was die Lehramtsausbildung betrifft, unwahrscheinlich aktiv. Ich möchte hier namens der Regierung auch den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an diesen Hochschulen danken, denn sie stellen sich diesen immensen Herausforderungen an den Hochschulen, um die jungen Leute tatsächlich dort vorzubereiten. Wir setzen auch die Mittel aus dem Bund-Länder-Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ um. Sie wissen vielleicht oder wissen es nicht, dass an der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena ein Institut für Medienbildung aufgebaut wird, welches über Mittel des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in den Jahren 2020 und 2023 gefördert wird. Herr Jankowski, Sie sprechen das ThILLM an. Wissen Sie eigentlich, dass sich in diesem Jahr so viele Lehrerinnen und Lehrer für die Fortbildung angemeldet haben, um digitale Bildungsmedien, digitalen Unterricht überhaupt leisten zu können? Das ist ein Run. Wir wollten eine Herbst-Akademie einführen, mussten eine Sommer-Akademie einführen, damit die Kolleginnen und Kollegen vorbereitet werden. Also die Fortbildung läuft. Das, was Sie erzählen, hat mit der Realität wenig zu tun. Entweder haben Sie Punktinformationen irgendwo hergeholt, aber das, was Sie hier beschrieben haben, hat mit der Realität in Thüringen nun gar nichts zu tun, auch was die Arbeit unseres ThILLM betrifft, das möchte ich hier einfach anmerken und auch mal klarstellen. Das ThILLM ist hochengagiert, um genau diejenigen, die heute in der dritten Phase weitergebildet und qualifiziert werden müssen, so vorzubereiten, dass sie dem Anspruch an digitalen Unterricht, an die Kultur der Digitalität an unseren Schulen gerecht werden können. Liebe Frau Baum, Ihr Ansatz in Ehren, aber es ist schon auf den umfassenden Antrag zur Digitalisierung im Thüringer Bildungswesen Bezug genommen worden, den Sie im Juli verabschiedet haben. Ich denke, wenn wir ausgehend von der Kultur der Digitalität herangehen und dass jede Lehrerin und jeder Lehrer das verinnerlicht und die digitalen Bildungsmedien genauso beherrscht wie die analogen Bildungsmedien – das ist der richtige Weg, und nicht der Weg zur Spezialisierung von Einzelnen im Bildungswesen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Digitalpädagogen für Thüringens Schulen

Vielen Dank, Herr Minister Holter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich habe vorhin vernommen, dass die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt wird. Gibt es weitere Ausschussüberweisungswünsche? Nein. Dann stimmen wir über diese beiden Ausschüsse ab. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der Abgeordnete Dr. Hartung. Wer ist dagegen? Dagegen stimmen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD – außer Herr Dr. Hartung –, der CDU, die Fraktion der AfD und Frau Dr. Bergner. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Zweite Abstimmung: Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD und auch Frau Dr. Bergner. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt. Dann stimmen wir abschließend über den Antrag ab. Wer dafür ist, diesen Antrag anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD und Frau Dr. Bergner. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und damit gleichzeitig auch die Sitzung für heute. Wir setzen dann morgen 9.00 Uhr hier fort. Ich wünsche einen schönen Abend.

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