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Weil

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat den Entwurf der Richtlinie „Corona-Beihilfe ÖPNV Thüringen“ erstellt und Ende Juni 2021 in die Ressortabstimmung bzw. zur Anhörung an die Verbände der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen gegeben. Die Stellungnahmen der Verbände und Aufgabenträger und auch der Unternehmen sind bei uns eingegangen, wurden in die Bearbeitung der Richtlinie aufgenommen, und die Richtlinie befindet sich jetzt in der letzten Abstimmungsrunde, sodass wir zeitnah auch die Richtlinie veröffentlichen können. Diese Richtlinie und die Bereitstellung der nötigen außerplanmäßigen Haushaltsmittel sind Voraussetzung, um den Rettungsschirm 2021 für den ÖPNV dann auch aufspannen zu können. Die Fragen 2, 3 und 4 beantworte ich gemeinsam: Aufgrund des eben geschilderten Status der Richtlinienerstellung sind derzeit noch keine Antragstellungen und somit auch keine Auszahlungen möglich. Nach den vorliegenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings vorgesehen, dass noch im Jahr 2021 zur Liquiditätssicherung auf Basis von Plausibilitätsprüfungen zunächst ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent der Antragssumme ausgezahlt werden soll. Eine Erhöhung der Bewilligung auf 80 Prozent des beantragten Schadens soll im Jahr 2022 nach entsprechender Antragsprüfung erfolgen. Die Restzahlung soll nach Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen. Vielen Dank.

Protokoll ↗